Edictal-C
Name des
8 Landes.
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Hoffmann, Johann Heinrich Ludwig, Kunstgaͤrtner.
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Domainen⸗Veraͤußerung.
Ddie etwa zwei Meilen von hier belegenen Domainen⸗Vorwerke Muͤhlenbeck und Summt sollen, da im letzten Bietungs⸗Termin die Taxe nicht erreicht ist, in einem neuen Termin am 16. dieses Monats, Vormittag 10 Uhr, welchen die Koͤnigliche Regierung zu Potsdam im dortigen Regierungs⸗Local abhalten lassen wird, an⸗ erweit zum Kauf ausgeboten werden. 1“ 8 Zu beiden Vorwerken gehoͤren “ 8 an Acker einschließlich einiger dazu ge⸗ legten Forst⸗Grundstuͤcke... 1555 Morgen amn Wttet ... . .66168ZZ1.X“ an Huͤtung 8 öAe
ii111414141“ uͤberhaupt an nutzbaren Grundstuͤcken 2068 Morgen 99 R. und außerdem bedeutende Huͤtungs⸗Gerechtsame in den benachbar⸗ ten Forsten und auf einigen Dorfs⸗Feldmarken, und die Fischerei in zwei See'n von 122 Morgen und 128 Morgen Innhalt. Auch ist das Haupt⸗Vorwerk mit einer Brau⸗ und Brennerei versehen unnd wird die kleine Jagd auf den Vorwerks⸗Feldmarken mit verkauft. —Der Werth des Herrschaftl. Inventarii ist auf 6126 Thl. 27 sgr. 11 pf. abgeschaͤtzt, und mit Einschluß desselben das geringste Kauf⸗ geld neben den jaͤhrlichen Real⸗Abgaben im Betrage von uͤberhaupt 421 Rthlr. 8 sgr. 2 pf. fuüͤr den Fall des reinen Verkaufs auf 38,215 Rthlr. 25 sgr. 10 pf. und fuͤr den Fall des Verkaufs mit Vorbehalt eines jaͤhrlichen Domainen⸗Zinses von 933 Rthlr. auf 21,421 Rthlr 25 sgr. 10 pf. festgesetzt. 8 8 Die Veraͤußerungs⸗Plaͤne und Bedingungen koͤnnen in der Registratur der dritten Abtheilung der Koͤniglichen Regierung zu Ppotsdam eingesehen werden. Berlin, den 1. Juni 1829. 86. Finanz⸗Ministerium.
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General⸗Verwaltung fuͤr Domainen und Forsten.
8 Avertissement. Die im Hauptamte Soldau, 1 Meile von Mlawa, 18 Meilen von Elbing belegenen, aus 232 Hufen 21 Morgen 121 —uthen Preuß. bestehenden Adel. Illowoschen Guͤter, zu welchen 5 Vorwer⸗ ken und 2 Vauern⸗Dorfer gehoͤren, und die jim Jahre 1825 auf
179 ¶R. 25 —
27693 Thl. abgeschaͤtzt worden, sollen unter erleichternden Verkaufs⸗
Bedingungen im Termine 8 7 den 20 J1d. J. 8 Nachmittags um 3 Uhr im Geschaͤftszimmer der Landschaft zum
freiwilligen Verkauf, von neuem licitirt werden. Die Taxe und
ddie Verkaufs⸗Bedingungen koͤnnen in unserer Registratur jederzeit vorgelegt, und auf Nachgebote soll nicht geruͤcksichtigt werden, viel⸗ mehr der Zuschlag nach Mohrungen, den 30. April 1829. b 1““ Koͤnigl. Ostpreuß. Landschafts⸗Direktion.
Auktion auf der Koͤnigl. Stanmschaͤferei zu Frankenfelde.
Die diesjaͤhrige oͤffentliche Versteigerung auf der Koͤniglichen
Steammschaͤferei zu Frankenfelde, wird Donnerstag den 25. Juni d. J. abgehalten werden. 1 180 Stüuͤck Zeitboͤcke in drei Klassen gestellt, werden einzeln, unnd 150 Stuͤck Mutterschaafe verschiedenen Alters in Caveln, zu 10 ee ausgeboten, und von jedem Thiere Wollproben vorgelegt werden. Außerdem werden noch 20 Stuͤck englische Jaͤhrlings⸗Boͤcke von der Dishly Rage zum Verkauf kommen, welche Schaafrage durch eine lange geschaͤtzte Kammwolle und vorzuͤgliche Mastfaͤhigkeit, als ausgezeichnet bekannt ist. Schaafzuͤchtern, die Kammwolle kulti⸗
Letzter bekannter Aufenthalt desselben.
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vixen und deren Lokalitaͤt der Zuͤchtung von Mastvieh guͤnstig
eingeholter hoͤherer Genehmigung erfolgen.
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tationen verschollener und ausgetretener Personen etc.
Perempt. Sistir.⸗ Termin.
Blatt wo das Weite
Name des Gerichts. zu ersehen.
Kaͤs, gohann Guͤrgen, westphaͤlischer 1808 nach Spanien marschiert. Herzogl. Braunschw.] 25.Febr. 30 / Halberst. Int.⸗Bl. p. 36
Luͤneburgisches D-
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wuͤrden diese Boͤcke zu empfehlen seyn.
b XSamatliche Thiere werden in und mit der Wolle zum W auf gestellt. 8 Die Administration der Koͤnigl. Stammschaͤferei
„ z‚u Fränkenfelts Fari .
Verkauf eines Muͤnz⸗Kabinets, nebst den
. dazu gehoͤrigen Schriften.
Aus einer Verlassenschaft, soll eine nicht unbedeutende Sam lung von goldenen und silbernen Muͤnzen und Medaillen, beß ders aͤlterer und mittlerer Zeit, nebst mehreren, zum Tbeil selt nen und kostbaren Werken uͤber Numismatik, nach dem Meist bot, unter der Hand, einzeln oder im Ganzen, verkauft werde Verzeichnisse, sowohl der Muͤnzen und Medaillen, als auch der! nannten Werke sind nach Berlin, Frankfurt a. M. und Leipzig m schickt, und bei Unterzeichnetem einzusehen, auch auf Verlange gegen Erstattung der Copialien, bei demselben zu haben. Die ze
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fallsigen Gebothe, koͤnnen bis Ende dieses Jahrs, eingeschickt werde
Neustadt a Ruͤbenberge, im Koͤnigreich Hanover.
‚r, heate h gd Stadtphysikus. 111“
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1AA“ s “ “ “ Edictalladung.
Das Obergericht der freien Hanseestadt Bremen macht hi durch bekannt, daß die Wittwe des verstorbenen hiesigen Kaufmanns Johe Christoph Albers, Catharina geb. Retberg, durch eine ein reichte Vorstellung angezeigt hat, daß ihr Schwiegervater, verstorbene Aeltermann Johann Christoph Albers im I ⁊1793 seinen aͤltesten Sohn Anton Albers, unter der Fin Johann Christoph Albers und Sohn, in seine Handlung genommen haͤbe, welche dann nach dem Tode des ersteren u Jahre 1801 an, fuͤr Rechnung des gedachten Anton Alle uünd seines Bruders Johann TChristoph Albers, (der Supg aantin verstorbenen Ehemanns,) unter der Firma, John Christoph Albers und Soͤhne bis zum Jahre 1813 fortgest ssei; daß seit dieser Zeit Johann Christoph Albers diese Ha lung fuͤr seine alleinige Rechnung unter der veraͤnderten Fir
Johann Christoph Albers, bis zu seinem am 3. Jan. 1828 erfolg.
Ableben fortgesetzt habe; und daß sie, die Supplicantin uͤberlebende Ehegattin des Johann Christoph Albers, u gleich sie nicht glaube daß irgend ein rechtlicher Anspruch, dden Kaufmaͤnnischen und sonstigen Verhaͤltnissen ihres vert benen Mannes an den Nachlaß desselben geltend gemacht ie deen koͤnne, dennoch zu ihrer Beruhigung und Sicherstel eine Edictalladung aller unbekannten Glaͤubiger wuͤnsche. Da nun diesem Gesuche durch ein Deecret vom 10. April die Jahres deferirt worden, so werden hierdurch saͤmmtliche unbekan Glaͤubiger des am 3. Januar 1828 verstorbenen hiesigen Kaufman Johann Christoph Albers, sowohl als Theilhaber der Firn JFohann Christoph Albers und Soͤhne, wie auch als al⸗ niger Inhaber der mit seinem Tode erloschenen Firma: Johnl Christoph Albers auf . Dienstag, den 7. Juli 1829, Mittags 12 Uhr, in die Commissionsstube auf dem hiesigen Rathhause zur Ang⸗ und Rechtfertigung ihrer Forderungen bei Strafe des ewigen Er schweigens und des Ausschlusses vorgeladen. 8 Bremen, den 18. April 1829. 3 (G. Meier, Secretair.
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Allgemeinen Preu
rtsetzung des gestern abgebrochenen Aufsatzes u uͤber den Sultan Mahmud. sj Mahmud II., geboren den 20. Juli 1785, der bis zum 17. Juni 1826 den Beinamen Adly (der Gerechte) fuͤhrte, der Sohn Sultan Abdul Hamid’s *). Er hat den Thron m 28. Juli 1808 bestiegen, und ist am darauf folgenden, 1. August mit dem Saͤbel Muhameds umguͤrtet worden *). Allerdings hat er nur die Erziehung des Serais ³) genos⸗ en, und schon darin liegt der Schluͤssel zu den Irrthuͤmern und Vorurtheilen, die seinen Geist befangen halten, zu der grausamen Geringschaͤtzung des Menschenlebens, zu dem un⸗
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bezaͤhmbaren Stolz und zu dem unwiderstehlichen Hang zur mit einem Worte, zu den Lastern und Fehlern,
velche di⸗ Fuͤrsten des Orients mit der Muttermilch einsau⸗ gen. Sein Chodscha (Erzieher) war jedoch gluͤcklicherweise ein, nach Orientalischen Begriffen, strengwissenschaftlich ge⸗ bildeter Mann, von reinen Sitten und edlem Gemuͤthe. Auf das Innere jenes Theils des Großherrlichen Pallastes beschraͤnkt, der fuͤr die Kaiserlichen Prinzen bestimmt ist ⁴), ber dennoch stets mit vaͤterlicher Milde und Sorgfalt von seinem Vetter Selim III. (Abdul Hamid's Nachfolger) be⸗ handelt, durchwanderte der junge Prinz, unter der Leitung seines Erziehers, einen großen Theil des weitlaͤuftigen Ge⸗ jetes Hrientalischer Wissenschafts⸗Lehre, und widmete sich mit besonderer Vorliebe dem Studium der Arabischen und Persischen Sprache, der Geschichte seines Volkes, der Kriegs⸗ kunst und der ascetisch⸗mystischen Poesie. Nebenbei verwandte er einen besonderen Fleiß auf die Schoͤnschreibe⸗Kunst, und
gilt heute mit Recht fuͤr Anen⸗ der alligraphen des 1) Seine Mutter war eine Georgianerin. starb als Valide Sultanin zu Konstantinopel am 6. Oct. 1817, 50 Jahr alt. In der neuern Zeit hat man behaupten wollen, er stamme ütterlicher Seits von einer Franzoͤsin ab. Das Franzsische Fournal Le beau monde Nr. 7. vom 13. Jan. 1829 erzaͤhlt aus⸗ führlich, zur Ergotzlichkeit der Leichtglaͤubigen, das schlecht erson⸗ nene Maͤhrchen von einer in der Nachbarschaft von Rennes ge⸗ bornen, durch Tuͤrkische Korsaren im Archipel gevaubten, und nach Konstantinopel verkauften sechzehnjaͤhrigen Bretagnerin, von vollendeter Schoͤnheit, Namens Dubuec, die als Mahmud's Mut⸗ ter genannt wird. — Die Mutter des jedesmal regierenden Sul⸗ tans heißt zum Unterschiede aller uͤbrigen Validèẽ Sultana, Sultanin Mutter, und nimmt diesen Titel nebst der damit ver⸗ bundenen Wuͤrde vom Tage der Thronbesteigung ihres Sohnes an. Die Benennung Sultan koͤmmt in der Tuͤrkischen Sprache, welche die Geschlechter nicht unterscheidet, den weiblichen wie den maͤnnlichen Sprossen des Kaiserlichen Herrscher⸗Stammes zu, mit dem Unterschiede jedoch, daß solche bei den Prinzen vor, bei den Prinzessinnen aber hinter den Eigenngmen gesetzt wird. Ueber die Vorrechte der Sultanin Mutter siehe v. Hammer's Staats⸗ Verfassung Bd. II. 73. “
2) Die Saͤbel⸗Umguͤrtung vertritt bei den Tuͤrken die Stelle
der Kooͤnung und Salbung. Diese, mit großem Pomp vollzogene
eierlichkeit, von Muhamed II. gleich nach der Eroberung von
onstantinopel als Staats⸗Grundgesetz (Kanun) fuͤr seine Nach⸗ folger eingesetzt, sindet in der Moschee von Eyub, in der Vorstadt, welcher jene den Namen giebt, statt. Bei dieser Gelegenheit mußte der Suktan an der Kaserne des 61sten Regiments der Ja⸗ nitscharen vorbei ziehen, Kaffee und Sorbet nehmen, und zu den IJanitscharen die von Muhamed II. gesprochenen Worte sagen: „Will'’s Gott, zu Rom seh'’n wir uns wieder’“ Siehe v. Ham⸗ mer's Staats⸗Verfassung B. I. 484. B. II. 195. Ebendesselben Constantinopolis und der Bosporos B. II. 21. D'Ohsson tableau gén. de PüEmp. Ottoman. T. II. 518. T. VII. 123. Andreossy, Con-
stple. et le Bosphore. Chap. I. 2. 3) Serai und nicht Serail, ist der Pallast, der Hof, im
weitesten Sinne, ohne Bezug auf die innere Abtheilung desselben
in Selamlik, Begruͤßungs⸗Zimmer (naͤmlich der von den Maͤn⸗ nern bewohnte Theil) und Harem, das Frguengemach. Der Name Serai gebuͤhrt eigentlich nur dem Pallaste des Großherrn, wird aber uneigentlich im gemeinen Leben oft auch auf andere Pallaͤste angewendet; selbst die Wohnungen der Gesandten werden
von den Tuͤrken so benannt; fuͤr diese letzteren jedoch ist das
eigentliche Wort Konak, welches dem Franzoͤsischen Hotel voll⸗ kommen gleich koͤmmt.
4) Das Gemach, in welchem die Kronprinzen unter der ge⸗ nauesten Aufsicht verwahrt werden, heißt vorzugsweise der Kaͤfig (Kafes), wiewohl diese Benennung auch insgemein allen vergitter⸗ ten Fenstern des Frauengemachs (Harem) beigelegt wird. (S.
v. Hammer’s Staats⸗Verfassung B. II. 74.) 1 1.“ “ “
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n Staats⸗Ze g Nr. 153.
Reichs). Als Selim III., in Folge der bekannten Empoͤ⸗ rung der Janitscharen (1807), den Thron an Mustapha IV.
(Mahmud's aͤlteren Bruder, geb. 1779, erdrosselt 1808),
abtreten mußte, war Mahmud bereits 22 Jahr alt, und in seiner Bildung so weit vorgeruͤckt, daß er die Ereignisse, welche den Sturz seines Vetters herbeigefuͤhrt hatten, rich⸗ tig zu beurtheilen verstand. Selim ⁴), durch bittere Erfah⸗ rungen aufgeklaͤrt uͤber die Grund⸗Uebel, welche jeder von ihm beabsichtigten Verbesserung den Weg versperrten, so wie uͤber die Fehler, welche er begangen hatte, beschaͤftigte sich waͤhrend der kurzen Lebens⸗Frist, welche ihm noch vergoͤnnt
war (er wurde auf Mustapha's Befehl, am 28. Juli 1808,
auf die graͤßlichste Weise erwuͤrgt), unablaͤssig mit der Be⸗
lehrung Mahmud's, in welchem er schon fruͤh den Beruf zu einer thatenreichen Regierung erkannt, und den er, seines Fleißes, seiner gesunden Urtheilskraft, seiner Festigkeit und seiner Unerschrockenheit wegen, besonders liebgewonnen hatte. Diesem Unterrichte, unter den gegebenen Umstaͤnden der
beste, den er empfangen konnte, verdankte es Mahmud, daß
er nach Mustapha's Absetzung“) (den 28. Juli 1808), oh⸗ gleich erst 23 Jahr alt, der schweren Aufgabe, die ihm zu Theil ward, schon hinlaͤnglich gewachsen war, und die Zuͤ⸗ gel der Regierung mit fester Hand zu fassen vermochte. Vier Jahre hindurch, bis zum Frieden von Bucharest (28sten Mai 1812), schien des jungen Monarchen Bestre⸗ ben ausschließlich darauf gerichtet, den Anstrengungen, welche der Krieg mit Rußland erheischte, Genuͤge zu leisten, im Innern des Reichs aber den Frieden zu erhalten, und
die Gemuͤther zu versoͤhnen, Ruhe und Sicherheit in der Hauptstadt und in deren Umgebung zu begruͤnden, dem oͤf⸗ fentlichen Einkommen neue Quellen zu eroͤffnen, die Betrieb⸗ samkeit der verschiedenen Klassen seines Volkes anzufeuern
und durch das Beispiel seiner einfachen, streng orthodoxen
Sitten ³), wie auch durch die Achtung, die er den Ulema's“)
5) In mehreren der Dschami (großen Moscheen) zu Kon⸗-⸗ stantinopel sind zur Zierde des Tempels Tafeln an die Waͤnde angebracht, welche Spruͤche aus dem Koran, von der Hand des Sultans meisterhaft geschrieben, enthalten. Es ist bekannt, daß sich alle muselmaͤnnischen Herrscher nach den Worten des Korans und den Ueberlieferungen des Propheten verpflichtet halten, eine mechanische Kunst oder ein Handwerk zu erlernen. Selim III. hatte das Handwerk der Musselinmalerei erlernt.
6) Nach dem einstimmigen Zeugnisse aller Europaͤischen Di⸗ plomaten und Reisenden ohne Ausnahme, ein Mann von edlem Herzen, aufgeklaͤrtem Verstande und sanften Sitten, begierig, jede Auskunft uͤber Fraͤnkische Staats⸗Einrichtungen und uͤber die Macht und Politik der Europaͤischen Stgaten zu sammeln, der die Anforderungen der Zeit und die Beduͤrfnisse ins Volkes richtig erkannt hatte, dem es aber an Klugheit und an Umsicht, an Muth und Kraft fehlte, um die Reformen, die er theilweise schon be⸗ gonnen hatte, durchzufuͤhren.
7) Mustapha IV. hatte nach der grausamen Ermordung sei⸗ nes Vetters Selim beschlossen, sich unverzuͤglich auch seines Bruders Mahmud zu entledigen. Ehe jedoch diese zweite Mordthat voll⸗ bracht werden konnte, war Ramiz⸗Efendi, damals Armee⸗Finanz⸗ Minister und die Seele aller Unternehmungen Mustapha Bairak⸗ tar's, durch unterirdische Gewoͤlbe mit einer Anzahl von Seymen’s in das Innere des Sergis gedrungen, und hatte sich der Person Mahmud's bemaͤchtigt, den einige treue Diener, um ihn der Wuth seiner Verfolger zu entziehen, unter einem Haufen Strohmatten und Teppiche verborgen hatten. Aus diesem Schlupfwinkel, wo er einige Stunden in der Todesangst zugebracht hatte, ward er, ohne daß ihm selbst Zeit vergoͤnnt war, sich umzukleiden, in den Thronsaal geleitet, und dort als regierender Sultan von den da⸗ selbst versammelten Ministern, Generalen und Großen des Reichs begruͤßt. Stiehe Révolutions de Constple. en 1807 et 1808 von Juchereau de St. Denis. T. II. 188. und Constantinople et le
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Bosphore vom Grafen Andreossy, Chap. I. 11.
8) Zwei Marine⸗Soldaten, Besitzer eines Kaffeehauses in der Naͤhe der Vorstadt Galata, hatten sich in der Daͤmmerung eines schoͤnen Armenischen Juͤnglings bemaͤchtigt, und diesen gezwun⸗ gen, bis zum andern Morgen bei ihnen zu verbleiben. Der Sul⸗ tan, durch die Klage des Vaters von der dem Sohne zugefuͤgten Schmach unterrichtet, befahl augenblicklich, die beiden Schuldigen mit dem Tode zu bestrafen, das Kaffeehaus bis auf den Grund südernurgsen „und nie mehr an diesem Orte der Schande zu bauen. Siehe Andreossy: Constple. et le Bosphore. Discours pré- liminaire XXVI. 1
9) Der Name Ulema, das ist der gelehrte Stand, umfaßt alle Diener des Gesetzes und der Religion, die eigentlichen Schrift⸗
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