1829 / 165 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ihren Nachkommen in diese 1 thume fuͤr kuͤnftige Beduͤrfnisse die Unterstuͤtzung zu sichern, die sie selbst in der Zeit der Noth darin fanden.

Was uͤbrigens die oͤffentliche Ruhe, Ordnung und Si⸗ cherheit anbelangt, so findet sich nicht, daß darin die Staͤdte, in welchen die Staͤdte⸗Ordnung gilt, denjenigen irgend nach⸗ stehen, in welchen die Regierungen noch ihren alten Einfluß auf den Communal⸗Haushalt auszuuͤben befugt sind, und in welchen die Magistraͤte entweder sich selbst ergaͤnzen, oder direct und ohne Praͤsentation der Commune von der Staats⸗ Behoͤrde eingesetzt werden.

Die Koͤlnische Zeitung meldet unterm 11. Juni: „Heute wird in unsrer Metropolitan⸗Domkirche der vierte Jahrestag der Consecration des Hochwuͤrdigsten Herrn Erz⸗ bischofs von Koͤln, Ferdinand August Grafen Spiegel zum Desenberg und Canstein ꝛc. dc., gefeiert. Moͤge der Himmel die Erz⸗Dioͤcese mit einer recht langen Dauer des heilfoͤr⸗ dernden Wirkens dieses allverehrten Ober⸗Hirten segnen.“

Aus Bonn schreibt man: Die Stadt Bonn hat in einer Versammlung ihrer Kirchen⸗ und Armen⸗Vorstaͤnde ein Kapital von 18,600 Rthlr. negociirt, welches zur Errich⸗ tung einer neuen Armen⸗Schule und zu anderweitigen Schul⸗ Bauten bestimmt ist. Die Frequenz der Studirenden auf der Koͤnigl. Rheinischen Friedrichs⸗Wilhelms⸗Universitaͤt be⸗ laͤuft sich fast auf tausend Individuen. Unter den Vorle⸗ sungen, welche hier gehalten werden, sind die des Geheimen Staatsraths Niebuhr uͤber die Geschichte der letzten vierzig Jahre vorzuͤglich zahlreich besucht. Man zaͤhlt an 180 Zu⸗ hoͤrer aus allen Staͤnden, nicht blos Studirende, sondern auch Officiere, Beamte und Einwohner von Vonn. Im Kreise Bonn ist der Weinstock fuͤr die bereits sehr vorgeruͤckte Jah⸗ reszeit noch weit zuruͤck, und man kann demnach schwerlich auf guten Wein rechnen. Die Preise des Weins von 1828 sind fast gar nicht mehr anzugeben. Viele Leute wollten ihn gern zum niedrigsten Preise weggeben, wenn sich nur Gelegenheit dazu faͤnde.

Briefen aus Weißenfels zufolge ist der Dichter der „Schuld“, Herr Hofrath Dr. Adolph Muͤllner, am 11. Juni, an den Folgen eines Schlagflusses im 58sten Jahre seines Alters verstorben.

Das Leichenbegaͤngniß des im 27sten Jahre seines Alters verstorbenen Sohnes des Herrn Geheimen Staats⸗ und Ministers der geistlichen Unterrichts⸗- und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Freiherrn von Altenstein, fand heute fruͤh um 7 Uhr auf dem Kirchhofe vor dem Hallischen Thore statt. Im Leichen⸗Gefolge, das aus mehr als 100 Wagen bestand, bemerkte man viele ausgezeichnete Beamte, Gelehrte und Geschaͤfts⸗Maͤnner unserer Residenz. Am Grabe wurde vom Hrn. Professor Dr. Marheinecke eine ergreifende und wuͤrdige Rede gehalten.

8 Literarische Nachrichten. 8 8

Die Redaktion der Staats⸗Zeitung hat es sich 162 vorbehalten aus der darin erwaͤhnten Schrift: „Das wahre Interesse der Europaͤischen Maͤchte und des Kaisers von Brasilien in Hinsicht auf die gegenwaͤrtigen Angelegen⸗ heiten Portugals“, so weit der Raum und Zweck dieses Blat⸗ tes solches gestatten, Einiges mitzutheilen. Indem sie diesem Versprechen im Nachstehenden genuͤgt, glaubt sie dabei noch

1 1 bevorworten zu muͤssen: daß ihre Leser sie auch in Beziehung

auf diese Mittheilung lediglich und allein in ihrer Eigen⸗ schaft als Referenten betrachten moͤgen, in dessen Beruf es nicht liegt, sich auf irgend eine Art der Beurtheilnng des von ihm Mitzutheilenden einzulassen. Die Schrift zerfaͤllt ihrem Haupt⸗Inhalte nach, in drei Theile, deren einer die Ausfuͤhrung des Rechts D. Miguels auf die Krone Portugals enthaͤlt, der zweite der Rechtferti⸗ gung seines Verfahrens vor und bei seiner Erhebung gewid⸗ met ist, der letzte endlich sich uͤber das Interesse der Euro⸗ paͤischen Maͤchte und uͤber das von ihnen in dieser Angele⸗ genheit zu beobachtende Verfahren verbreitet. In Ansehung des ersteren Punkts heißt es zuerst Seite 4 und folgende: „D. Miguel erlangte seine Rechte auf den Thron vvon Portugal in Uebereinstimmung der Grundgesetze dieses alten Koͤnigreichs, sobald als D. Pedro Beherrscher Bra⸗ siliens wurde, und die verschiedenen Provinzen dieses Landes in ein unabhaͤngiges, von Portugal ganz getrenntes, Reich vereinigte. Nur durch die Gewalt der Waffen gelang dies dem neuen Souverain, und sein Unternehmen ward nach⸗ mals durch einen foͤrmlichen, mit seinem Vater, unter der

m werthvollen Gemeinde⸗Eigen⸗

in Nr.

8 1“ 1“ 8 Vermittelung Englands, geschlossenen Tractat vollendet bestaͤtiget. Durch einen Act dieser Art verlor D. Pa natuͤrlich alle Anspruͤche auf die Krone Portugals, sowe in Gemaͤßheit der Grundgesetze dieses Koͤnigreichs, als in Uebereinstimmung mit den ““ der Brasiliag schen Constitution, welche aufrecht zu erhalten er sich dun einen Eid verpflichtet hatte.“

„D. Pedro ging dieser Rechte und Anspruͤche verlusi in Folge der Grundgesetze Portugals, indem die Grund⸗E& tuten von Lamego (welche bis zur Zeit der Koͤnigin Marsa und ihres Sohnes Koͤnigs Johann VI. unverbruͤchlich zas achtet, und von Letzterm in einem Patente vom 4. 90 1824 als in voller Kraft erklaͤrt worden sind) jeden fremg Prinzen vom Thron ausschließen gleichviel ob er fimn sey durch Geburt oder durch eigene Wahl und welch außer Stande waͤre, innerhalb des Koͤnigreichs zu residig Die genannten Statuten sind durch officielle Verhandlung der Cortes von Lissabon, im Jahre 1641, uund durch ein nigliches Patent vom 12. September 1642 bestaͤtigt worze In letzterm sind die Bestimmungen der Cortes nebst. Sanction des Koͤnigs enthalten; diese Documente bestimm⸗ nicht allein die Hoheitsrechte des Hauses Braganza, sond auch die Thronfolge fuͤr das Koͤnigreich.“

„D. Pedro ging dieser Rechte und Anspruͤche verli in Folge der Grundgesetze des Kaiserthums Brasilien, im die Charte Tit. 2. Art. 4. folgende Bestimmungen enthil

„„Buͤrger von Brasilien sind alle Personen, welcht Portugal und den dazu u“ Laͤndern geboren, sich Zeit der Unabhaͤngigkeits⸗Erklaͤrung in Brasilien und

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dazu gehoͤrigen Provinzen befanden, und entweder ausdtite

lich oder stillschweigend, indem sie ihre Wohnsitze nicht ließen, sich als Anhaͤnger der Unabhaͤngigkeit Brasiliens klaͤren.““ „Ferner Art. 7: „daß Jeder, welcher sich in ein andern Lande als Buͤrger aufnehmen laͤßt, seine Rechte! Brasilianischer Buͤrger verliert,““ und Art. 19: „„ kein Fremder zur Nachfolge auf den Thron des Kaiserthm Brasilien zugelassen werde solle.““

„Es ist daher kläaär, daß von dem Augenblick an, wo d

Pedro diese drei Artikel der Charte annahm, und sich eide’t verpflichtete, sie aufrecht und in voller Kraft zu halten,

ein Brasilianer, und mithin, in Ruͤcksicht auf Portug ein fremder Souverain wurde, in welcher Eigenschaft erg Anspruͤche auf diesen Thron, so wie alles Recht, irgend i Kgeengeng sey es, welche es wolle, in jenem Reiche auszuuͤhe verlor.“

Zu dieser Beweisfuͤhrung wird S. 8. noch hinzugefigg

„Die Eigenschaft eines Fremden, und die Unmsͤglichke in Portugal zu residiren, sind an sich schon hinreitzt Gruͤnde, um D. Pedro von dem Portugiesischen Tha auszuschließen. Das Patent Koͤnigs Johann IV. vomg. September 1642 verordnet aber noch, daß kein Koͤnig in pa⸗ tugal als solcher proclamirt werden solle, bevor er nicht i. gewoͤhnlichen Eid, die Privilegien, Freiheiten, Vorrechte n Gebraͤuche der drei Staͤnde des Reichs, die der Koͤnig sie Vorgänger bewilligt und beschworen, aufrecht halten zu mi len, geleistet habe. Da nun D. Pedro durch moralische mu physische Unmoͤglichkeit dieser Bedingung nicht Genuͤge! leisten koͤnnen, so folgt daraus auf das Unzweideutigste, dh alle Handlungen der Souverainitaͤt, welche er in Portuhe

auszuuͤben versucht hat, ungesetzmaͤßig, und demgemaͤß

null und nichtig zu achten sind: welche Erklaͤrung auch nat

her von den in den Cortes versammelten drei Staͤnden um uͤber zweifelhaften Fragen in Hinsicht auf die Thronfolge zu h scheiden (ein Recht, welches sie von Anfang der Monat

Reichs, als der einzig gesetzmaͤßigen Autoritaͤt,

an ausgeuͤbt haben), gegeben ward.“ S. 10. wird das Verhaͤltniß von D. Pedro's Tocha in folgender Art beleuchtet: „In Beziehung auf die vermeintlichen Rechte

gechte hewei

nnde Staats⸗Einrichtungen gerichtet seyn. 8o den Gesetzen erheischten Bedingungen finden sich in act verschiedenen, oben aufgezaͤhlten Eiden, ausgenommen dem ersten, welchen Vtteers leistete: ein Eid, den ihm seine Pflichten als Sohn Wals Unterthan vorschrieben; ein Eid, der bestimmt war, TChronfolge zu sichern; ein Eid, welcher sich in Ueberein⸗ nüng mit den alten und ehrwuͤrdigen Gesetzen des Reichs

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11.“ ö auf den Thron Portugals habe. s ist aber nichts als eine Sophisterei, und man braucht r die im Anfang Feerhertsger Schrift citirten Stellen

r Brasilianischen Charte nachzulesen, um sich davon zu

rin geworden, und also keine Portugiesin seyn kann. Sie üͤberdies wahrscheinlich Thron⸗Erbin von Brasilien, und eser Umstand zu machen, besteigen. „Aber, sagt die Faction und alle diejenigen, welche sich n ihren falschen Argumenten haben taͤuschen lassen, Koͤnig ohann VI. erklaͤrt in seinem Decret vom 6. Mai 1826 edro fuͤr den Erben der Krone. Zuerst ist gegen diese nfuͤhrung einzuwenden, daß sie nicht genau ist. Der Koͤ⸗ g sagt in der That in dem genannten Decret, daß die darin neordneten Maaßregeln als Richtschnur dienen sollten, „„bis der rechtmaͤßige Erbe der Krone seine eigenen Befehle dieser Hinsicht ertheilen koͤnne;“ aber es wird nicht hin⸗ gefuͤgt, ob D. Pedro oder D. Miguel dieser Erbe sey.“

In Ansehung der Absichten und Handlungen D. Mi—⸗ els wird, Seite 15, gesagt:

„Eine andere Anklage der, dem Rechte D. Miguel's nolichen Parthei ist, daß sie anfuͤhrt, D. Miguel sey ineidig geworden, indem er freiwillig D. Pedro's Con⸗ ution beschworen, und sie nachher uͤber den Haufen ge⸗ rfen habe. Der allgemeine Begriff des Meineides, als rietzung eines foͤrmlichen und gesetzmaͤßigen Eides, kann dieser Beziehung auf D. Miguel gar nicht angewandt rden. D. Miguel, welcher die Stelle eines Groß⸗Conne⸗ les des Koͤnigreichs bei der Kroͤnung seines Vaters ver⸗ , leistete damals den vorgeschriebenen Eid, nach den undgesetzen der Portugiesischen Monarchie, welche er dabei ichfalls beschwor Gesetze, welche, wie schon gesagt, jeden nig von Portugal verpflichten, bevor ihm gehuldigt wird,

den versammelten drei Staͤnden des Reichs sich zu ver⸗ den, ihnen die Rechte und Privilegien, welche seine Vor⸗ ren ihnen verliehen, zu erhalten.“

„Nachdem D. Miguel diesen Eid geleistet, ward er ge⸗ higt, in Rio de Janeiro einen andern zu unterschreiben, urch er sich verpflichten mußte, den Grundsaͤtzen der Con⸗ ution, welche die Demagogen im Jahre 1820 Portugal i im Begriff standen, sich zu unterwerfen; bei seiner unft in Lissabon ward ihm ein neuer Eid zugeschoben, ch welchen er der unterdeß vollendeten und publicirten stitution Gehorsam gelobte. Nach diesem Wechsel von en ward er aufgefordert, D. Pedro's Charte zu beschwoͤ⸗ , und er leistete den desfallsigen Eid zuerst in Wien und dauf bei seiner Ankunft in Lissabon. Es fragt sich nun, wel⸗

unter diesem Labyrinth von widersprechenden Eiden als bindende und gesetzmaͤßige zu betrachten ist. Um diese enschaft zu haben, ist es noͤthig, daß der Eid frei, ohne ang sey, und nicht Furcht vor uͤblen Folgen im Fall der weigerung einfloͤße; um gesetzmaͤßig zu seyn, muß der

durch eigenes Recht den Portugiesischen Thron

occh nicht im Widerspruche mit den Grundsaͤtzen der Mo⸗ he stehen, und es muß den Gegenstand, den er um⸗ an, in

Uebereinstimmung mit den allgemeinen Wuͤn⸗ ühn der Majoritaͤt der Nation und nicht gegen beste⸗ Keine dieser

D. Miguel bei der Kroͤnung seines

gnd, und der um desto freiwilliger und gesetzmaͤßiger er⸗

der Totzhnhant, als er zum Schutz fuͤr seine eigenen moͤglichen Rechte

den Thron diente.“

Dieser seynsollende tes in einem Moment sich gezwungen sahen, aus einander

daß D. Maria da Gloria eine wahre Brasilia⸗

allein wuͤrde hinreichend seyn, um sie unfaͤ⸗

ter D. Pedro's, D. Maria da Gloria, Prinzessin von Geulh Parà, erscheint es aber in der That laͤcherlich, wenn mal behauptet, daß ein Vater seiner Tochter Rechte cediren koͤnnt welche er selbst niemals gehabt hat, und daß er zu ihren Gunsten auf einen Thron verzichten koͤnne, der einem An dern gebuͤhrt, und von welchem sie schon um deswillen aufs geschlossen bleiben muß, da sie Brasilianerin, und mithin fuͤr Portugal eine Fremde ist. Ein anderer Umstand, den die Feinde D. Miguels zu Gunsten der Rechte der Prilt⸗ zessin D. Maria da Gloria anfuͤhren, ist, daß, da si in einem der zu Portugal gehoͤrenden Laͤndern, waͤhrend Ko ustuͤrzen, und uͤberdies den Wuͤnschen der Majoritaͤt der nig Johann Vl. noch am Leben war, und mithin, ehe nocsgtion zuwider waren, wie sich leicht daraus abnehmen läͤßt, der Unabhaͤngigkeits⸗ und Trennungs⸗Tractat geschlossen wal, bst Koͤnig spaͤterhin in sein volles Recht mit Frohlocken geboren wurde, sie eine Portugiesin sey, und als solche auc Gepraͤnge wieder eingesetzt ward, und die falschen Cor⸗

„Keine dieser Eigenschaften finden sich in den beiden Ei⸗ die D. Miguel gezwungen ward, den revolutionairen ies von 1820 zu leisten. ie waren nicht freiwillig; denn u zu jener Zeit der Infant sich geweigert haͤtte, sie zu erzeichnen, so wuͤrde er sich denselben Verfolgungen und selben Schicksal ausgesetzt haben, welches seine eigene tter, die Koͤnigin, der Patriarch, der Bischof von Villa osa und Andere erlitten. Diese Eide waren gesetzwidrig, sie zum Zweck hatten, die Grundverfassung des Reichs

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zu laufen.“ n “]

Ferner heißt es S. 22:

„D. Miguel kann nicht mit einem Anschein des Rechts beschuldigt werden, die vorher uͤberlegte Absicht gehabt zu Phben⸗ dasjenige zu thun, was die Umstaͤnde ihn bei seiner lnkunft in Lissabon zu thun noͤthigten. Kein Beweis da⸗ fuͤr kann vorgebracht werden. In derselben Art, wie die alliirten Souveraine in Hinsicht auf den wahren Zustand der Dinge in Portugal getaͤuscht worden waren, war er es auch selbst. Nur bei seiner Ankunft in Lissabon lernte er die Ausdehnung der royalistischen oder wahren National⸗ Parthei kennen, welche laut verlangte, daß die Grundgesetze des Reichs in Kraft treten sollten, und daß denselben und dem Rechte gemaͤß, der Prinz den Thron Portugals be⸗ steigen moͤchte.“

In Betreff der Interessen Portugals und der uͤbrigen Europaͤischen Maͤchte aͤußert sich die oben gedachte Schrift S. 37 folgendermaaßen: „Das Interesse Portugals fordert dringend die Anerkennung der verfassungsmaͤßig von den wah⸗ ren Organen der Nation fuͤr legitim erklarten Rechte D. Miguel's auf den Thron, da jede Zoͤgerung die revolutionaire Faction, welcher die Namen D. Pedro's und D. Maria da Gloria's nur zum Vorwand dienen, aufmuntern wuͤrde, neue Plaͤne zu schmieden, welche die Regierung nicht laͤnger ohne strenge Ahndung lassen koͤnnte. Diese geschaͤrfte S welche die Umtriebe der Revolutionaire erheischen wird, kann nur den Ruin vieler Familien nach sich ziehen, und dadurch das Land in einen Zustand dauernder Unruhe und Besorg⸗ niß versetzen. Diese Zoͤgerung verhindert auch den Koͤnig, gegen seine Feinde diejenige Großmuth und Milde zu zeigen, welche sein eigenes Gefuͤhl oder Staats⸗Klugheit ihm einge⸗ ben koͤnnte, in soweit als sie mit der Gerechtigkeit und Si⸗ cherheit des Staats sich vereinigen ließe.“ S. 39: „Das Interesse der Europaͤischen Maͤchte fordert dringend, daß die Portugiesische Regierung sich consolidiren und Wurzel fassen moͤge, damit endlich die Ruhe im Lande zuruͤckkehre. Wenn die in Portugal herrschende Anarchie und Verwirrung zu fer⸗ neren revolutionairen Bewegungen Veranlassung waäre, so wuͤrden unbezweifelt bald alle niedergeschlagene Freunde und Genossen der Unruhestifter, die in Frankreich, Italien und Spanien zerstreut sind, ihr Haupt wieder erheben, zund wahrscheinlicher Weise unberechenbare Unordnungen durch ganz Europa anstiften.“ Ferner Seite 42: „Die Handels⸗Interessen Portugals und der verschiedenen, mit Portugal in Verbindung stehenden Maͤchte leiden eben⸗ falls bedeutend, so lange die Anerkennung der legitimen Rechte D. Miguel's I. verzoͤgert wird. Das Interesse die⸗ ser Maͤchte erfordert auch, daß D. Miguel's Thron sich bald moͤglichst consolidire, welches nur dadurch geschehen kann, daß D. Miguel sobald als moͤglich die Erbfolge sichere, woran ihn auch die drei Staͤnde erinnert haben. Sollte D. Mi⸗ guel ohne Nachfolge sterben, so wuͤrde Portugal von Neuem von Praͤtendenten und Partheien zerrissen, und die allitrten Maͤchte durch diese neuen Schwierigkeiten in Verlegenheit ge⸗ setzt werden: nicht allein wuͤrde die revolutionaire Parthei von Neuem ihr Haupt erheben, sondern auch andere Bewer⸗ ber um den Thron sich Partheien verschaffen; denn es giebt Glieder der Familie von Braganza, die eben so viel, wo nicht mehr Recht auf den Thron haben, als D. Maria da Gloria. Und welche Opfer wuͤrde D. Maria da Gloria nicht bringen muͤssen, um eine schwankende Krone zu erlan⸗ gen! Ohne die Schwierigkeiten, die Besorgnisse, die Gefah⸗ ren, denen sie ausgesetzt seyn wuͤrde, wenn sie auf ihren An⸗ spruͤchen beharrte, zu berechnen, wuͤrde sie auch fuͤr den Fall des Todes ihres Bruders ihre Rechte auf den Brastliani⸗ schen Thron verlieren Rechte, welche besser begruͤndet und guͤltiger sind, als ihre auf nichts gestuͤtzten Anspruͤche auf den Portugiesischen Thron. Das Kaiserreich Brasilien er⸗ heischt, um sich ferner zu consolidiren, daß die Kaiserliche Familie sich sobald als moͤglich durch Verbindung ihrer ver⸗ schiedenen Glieder mit den maͤchtigsten regierenden Fuͤrsten⸗ haͤusern Europa's vermehre. Und hiezu wuͤrde es dem In⸗ teresse der jungen Fuͤrstin, des Kaisers, ihres Vaters, und Brasiliens ersprießlich seyn, daß sie England verließe, und sich der natuͤrlichen Fuͤrsorge ihres erhabenen Großvaters anvertraute, damit ihre Erziehung vollendet werde, und sie die Ausbil⸗ dung erlange, welche ihrem hohen Range geziemt. Seine

Kajestaͤt der Kaiser von Oesterreich ist der maͤchtigste und guͤtige Fuͤrst, welcher am besten das Schicksal seiner erhabe⸗ nen Enkelin leiten kann.“

„Es liegt im Interesse saͤmmtlicher alliirten Maͤchte, daß das monarchische Princip in Brasilien sich mehr und mehr

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