1830 / 19 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 19 Jan 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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gung nie, wie oft zu geschehen pflege, als ein Akt reiner Will⸗ kuͤhr, sondern nur als seltene Ausnahme von der Regel er⸗ scheinen duͤrfe, indem sonst das Recht verletzt und das Anse⸗ hen der Gesetze und der Gerichte geschwaͤcht wuͤrde. Gleich⸗ zeitig wurde bemerkt, daß auch hier wiederum die Nothwen⸗ digkeit zweier Instanzen in Kriminalsachen, von denen eine die andere controllirt, sich an den Tag lege, indem bei dem Bestand zweier Instanzen und der durch dieselben bewirkten reifern Pruͤfung das Endurtheil wohl niemals ein so stren⸗ ges Urtheil uͤber Joseph Schilling gefalt und eine Begna⸗ 8 dizuhs geworden w SS “*“ Reom, 31. Dec. Nach vielen Tagen anhaltenden Regens fiel gestern in unserer Stadt eine Masse Schnee, eine fuͤr uns ungewoͤhnliche Erscheinung. Das Thermometer stand auf Null. 11 Die hiesigen Notizie del Giorno geben eine Liste der im vorigen Jahre gestorbenen Praͤlaten der Noͤmisch⸗katholi⸗ scchen Kirche und anderer angesehener Maͤnner Italiens. Außer ddem Pabst Leo XII. sind die Cardinaͤle von la Fare und Marazzani, der Patriarch von Jerusalem F. M. Fenzi, der Erzbischof von Ancira, G. Marchetti und der Erzbischof von Warschau, Paul Woronicz; außerdem sind die Bischoͤfe von Bertinoro, Asti, Chioggia, Bergamo, Porfirio und Sira, der —- DOrdens⸗General ver Je utten, L. Fortis, gestorben; ferner sind dder Fuͤrst Ruspoii, der Banquier Torlonia, Herzog von Brac⸗ ciano, der Kupferstecher Bettelini u. s. f. gestorben. b Ein Mitglied der hiesigen archaͤologischen Akademie, Hein⸗ cich von Keller, hat ein Verzeichniß aller hier lebenden Kuͤnst⸗ ler herausgegeben; es erhellt daraus, daß die Zahl der sich hiier aufhaltenden auslaͤndischen Kuͤnstler 167 betraͤgt, wovon 127 Maler, 31 Bildhauer und 9 Architekten sind. Unter den Malern bemerkt man 26 Franzosen, 21 Preußen, 10 Englaͤnder, 9 Daͤnen, 9 Schweizer, 7 Sachsen, 6 Baiern, 6 Niederlaͤnder, 3 Wuͤrtemberger, 3 Badener, 3 Hessen, 8 Oesterreicher, 1 Russen, 1 Mexikaner, 1 Peruaner; unter den Bildhauern befinden sich 8 Englaͤnder, 3 Preußen, 2 Fran⸗ posen, 2 Daͤnen, 2 Schweizer, 2 Sachsen, 2 Schweden, 2 8. Mederläͤnder u. s. f., unter den Architekten sind 3 Schwei⸗ szer, 1 Daͤne, 2 Wuͤrtemberger, 1 Sachse, 1 Russe u. s. f. aͤufgefuͤhrt. 13 dieser Kuͤnstler sind Mitglieder der hiesigen Alkademie von San Luca. 1 Die hiesige Akademie von San Luea hat in ihrer Gene⸗ ralsitzung vom 26. December die Professoren Kessels aus

Mastricht und Rinaldo Rinaldi aus Padua zu ihren Ehren⸗ mitgliedern fuͤr die Klasse der Bildhauerkunst und den Pro⸗

fessor Gibson in Liverpool, so wie den Praͤsidenten der Floren⸗ ekAinischen Akademie der schoͤnen Kuͤnste, Ritter Antonio Ra⸗ 5 mirez von Montalvo, zu auswärtigen Mitgliedern er

GM Tuͤrkei. 8

Die Allgemeine Zeitung meldet in einem Schreiben aus Jassy vom 26. Dec.: „Obgleich die Absendung Halil eveen nach Petersburg weder in den Wuͤnschen des Kai⸗ ers von Rußland, noch in den Berechnungen seines Mini⸗ steriums lag, sind demselben doch zur Fortsetzung seiner Reise Pässe nach Odessa entgegengeschickt und die noͤthigen Anstal⸗ ren angeordnet worden, um ihn nnd sein zahlreiches Gefolge in Petersburg aufzunehmen, wo er bis zum 15. Jan. erwar⸗ exceet wird. Seit Ankunft des Generals Kisseleff in den Fuürstenthuͤmern werden große Verbesserungen in der Admini⸗ stration vorgenommen, und man ist auf die Wahl der beiden Hospodare sehr gespannt. Auch erweitern sich unsere Han⸗ dels⸗Verbindungen immer mehr; viele Kaufleute, die fruͤher tihre Spekulationen auf die Fuͤrstenthuͤmer beschraͤnkten, trei⸗ bben jetzt einen lebhaften Verkehr mit Servien, und suchen ihn dort weiter auszudehnen; erkannte Wahrheit, daß, so schrecklich der Krieg fuͤr die Laͤn⸗ der in denen er gefuͤhrt wird, seyn mag, er doch; entfernte soder durch Verhaͤltnisse getrennte Voͤlker mit einander be⸗ käannt macht, sie die Vortheile einer naͤhern Verbindung ein⸗ sehen laͤßt, und dadurch zu ihrem groͤßern Wohlstande, so wie

du ihrer Civilisation beitraͤgt.“

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Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. 8 im gestrigen Blatte abgebrochenen Botschaft 81E. des Praͤsidenten im Congreß.) . Die oͤffentliche Wohlfahrt geht aus der durch die Verkaͤufe öffentlicher Laͤndereien vermehrten Einnahme hervor, so wie aus

der Einnahme an Auflagen und Tonnengeldern, die sich ungeach⸗ tet der additionellen durch die Akte vom 19. Mai 1828 angeordne⸗

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ten Zoͤlle, und der ungewoͤhnlich starken Einfuhr im Anfange des naͤmlichen Jahres, immer gleich geblieben ist. Die Bilanz im Schatzamte war am 1. Januar 1829, 5,972,435 Dollars 81 Cents.

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wird,

ein neuer Beleg fuͤr die lang

Gewalten bestehen soll, muß Jedermann zugrhben, und ist esg un⸗

Hoffnungen selbst derer uͤbertroffen, die dazu den Entwurf mach⸗

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Die Einnahmen des laufenden Jahres sind zu 24,602,230 Dollars, und die Ausgaben in derselben Zeit zu 26,164,595 Dollars ange nommen, wonach zum naͤchsten 1. Januar im Schatze eine Bilanz

von 4,410,070 Dollars 81 Cents uͤbrig bleibt. Im Laufe

des gegenwaͤrtigen Jahres wird auf Rechnung der oͤffent⸗ lichen Schuld die Summe von 12,405,005 Dollars und 80 Cents abgezahlt, und dadurch die ganze Schuld der Regierung

am näaͤchsten 1sten Januar auf 48,565,400 Dollars, mit Inbegriff

der fuͤr die Bank der Vereinigten Staaten unterzeichneten? Millio⸗

nen 5 procentiger Obligationen, reducirt worden seyn. Am 1. Juli dieses Jahres wurden auf Abschlag der oͤffentlichen Schulds, 715,465 Dollars, 87 Cents abgezahlt. Man hatte befüͤrchtet, daß das ploͤtzliche Herausziehen einer so großen Summe aus den Banken, in denen sie niedergelegt war, und zwar zu einer Zeit, wo eine ungewoͤhnliche Geldnoth herrschte, einen sehr uachtheiligen Ein-⸗ fluß auf die mit der Bank in Beziehung stehenden Interessen ha⸗ ben wuͤrde. Doch durch die Vorsorge des Schatzamtes und durch zweckmaͤßige Verfuͤguugen der Beamten der Bank der Vereini ten Staaten ist diesem Uebel vorgebeugt worden. Dieser Zustand der Finanzen zeigt die Huͤlfsquellen der Nation in einem fuͤr ihren Gewerbfleiß hoͤchst schmeichelhaften Lichte und gewaͤhrt die freu- dige Aussicht, durch die geschickte Leitung der Regierung die oͤffent⸗ liche Schuld in sehr kurzer Zeit ganz getilgt zu sehen. Sobald das geschehen ist, wird unsere Bevoͤlkerung von einem brece zm

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Theil der auf ihr ruhenden Lasten befreit werden und nicht nur neue Bewegungsgruͤnde zur Anhaͤnglichkeit an das Vaterland, son: dern auch vermehrte Mittel zu ausgedehnteren Privat⸗Unternehe⸗ mungen finden. Auch die pekuniaͤre Kraft der Stgaten wird zu-⸗ nehmen und sich mehr zu Gunsten der Erziehung und anderer oͤffentlichen Gegenstaͤnde aͤusdehnen koͤnnen, waͤhrend der Foͤderala Verwaltung uͤberfluͤssige Huͤlfsmittel verbleiben werden, um auf alle, gesetzmaͤßig ihr erlaubte Weise das allgemeine Wohl zu befoͤrderr. Nachdem die oͤffentliche Schuld getilgt seyn wird, ist es nicht wahrscheinlich, daß irgend eine Abaͤnderung des Tarifs, welche 8

auf Principien beruht, die fuͤr alle Theile der Union Sace,

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stellend sind, den Schatz der Regierung binnen einer gewissen Zeit, wenn uͤberhaupt jemals, ohne einen ansehnlichen Ueherschuß def sen, was zu ihrem laufenden Dienste nothwendig ist, lassen werde. Da sich nun der Zeitpunkt naͤhert, wo die Verwendung der Staats Revenuͤe zur Bezahlung der Schuld nicht mehr nothwendig sehnn o wird die Art der Verfuͤgung uͤber diesen Ueberschuß siin

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Gegenstand ernster Ueberlegung fuͤr den Congreß werden, und man duͤrfte es einen gluͤcklichen Umstand fuͤr das Land nennen, das daruͤber noch zu entscheiden ist. Erwaͤgt man, mit wie vie⸗ len Schwierigkeiten alle Geld⸗Bewilligungen, die den Zweck hat⸗ ten, innere Landes⸗Verbesserungen eintreten zu lassen, bisher ver⸗ 8 knuͤpft waren, und bedenkt man ferner, welche Schwierigkeiten nach der bisherigen Erfahrung gewiß noch entstehen werden, so⸗ 8 bald die General⸗Regiecrung uͤber dergleichen Gegenstaͤnde zu ver-⸗ fuͤgen haben wird, so steht zu hoffen, daß man sich uͤber einen

Plan verstaͤndigen werde, der die verschiedenartigen Interessen der Staaten in Einklang bringen und die Bande, welche dieselben verbinden, noch mehr befestigen wird. Jedes Mitglied der Union wird im Frieden, wie im Kriege, Vortheil daraus ziehen, wenn 8 1 die binnenlaͤndische Schifffahrt verbessert und Landstraßen in den verschiedenen Staaten neu angelegt werden. Lassen Sie uns nun dahin-streben, dies in einer Weise zu thun, die fuͤr alle Theile gleich zufriedenstellend ist; die bisher befolgte Weise haben viele unserer Mit: buͤrger fuͤr einen Eingriff in die Verfassung erklaͤrt, waͤhrend Andere ssie als ungenuͤgend betrachtet haben; alle empfinden es, daß man auf Kosten der Eintracht in den legislativen Versammlungen dabei u Werke gegangen ist. Diesem Uebel zu begegnen, scheint mir

die sicherste und gerechteste Verwendung des Etat⸗Ueberschusses darin zu bestehen, daß er verhaͤltnißmaͤßig unter die verschicdenen Staaten, nach dem Maaße ihrer Vertretang, vertheilt wird, und. falls diese Maaßregel nicht als durch die Constitution gerechtfer⸗

tigt erscheint, wuͤrde es wohl angemessen seyn, den Staaten ein Amendement vorzuschlagen, das dazu autorisirt. Ich sehe eine Berufung an die Quelle der Macht, in zweifelhaften Faͤllen und

wo ihr Einwirken als unentbehrlich fuͤr die allgemeine Wohlfahrt erachtet wird, fuͤr eine der heiligsten unserer Pflichten an. Die⸗ sem Lande ist mehr, als irgend einem andern, durch die goͤttliche Vorsehung die Aufrechthaltung des großen Prineips: treu an ge⸗ schriebenen Constitutionen festzuhalten, uͤbertragen worden. Ginge dieser Schutz hier verloren, so wuͤrden alle Hoffnungen, in Bezug darauf, vernichtet werden. Daß unsere Regierung aus friedfeiti⸗ gen und baschraͤnkten Gewalten, nicht aber aus allumfassenden

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sere Pflicht, ihr den Charakter zu bewahren, den ihre Stifter im Sinne hatten. Sagt uns die Erfahrung, daß es nothwendig sey, diese Gewalten zu erweitern, so wollen wir uns dieserhalb an die⸗ jenigen wenden, zu deren Vortheil sie gebraucht werden sollen; nicht aber wollen wir das ganze System dadurch untergraben, daß wir zu uͤberspannten Auslegungen unsere Zuflucht nehmen. Unsere Verfassung hat vortreffliche Dienste gethan; sie

ten, und ist ein Gegenstand der Bewunderung fuͤr die Welt ge⸗ worden. Wir sind unserm Vaterlande und der glorreichen Sache der Selbst⸗Regierung fuͤr die Bewahrung eines so großen Gutes verantwortlich. Die große Masse legislativer Gegenssaͤnde, die sich auf unsere inneren Angelegenheiten bezieht, hat man da lassen wollen, wo die Foͤderal⸗Conventzon sie fand, naͤmlich in den einzelnlen

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seyn, jede unnoͤthige Stoͤrung persoͤnlicher Freiheit und jede Hin⸗

Register war ich ungemein erstaunt, als ich fand, welche große Summen

18 ee traͤgt wahrscheinlich in vielen Faͤllen nichts anders en die Schuld davon. Durch

Schuld noch erlangt werden; wie sich aber kommt es der Regierung zu, sich uͤber den genauen Stand dieser n Angelegenheit in Kenntniß zu setzen. Dies W““ 2 Theil, der noch nicht ganz verloren ist, dourch herbeigefuͤhrt wurden, daß die Mittel ggelhaft waren; Bestimmungen, deren es zur Richtschnur fuͤr jebrauchten Agenten bedarf, sdeer That auch zugeben, t zabir ggeen zu thun hat, nicht eben geeignet ist, äau befoͤrdern. mw DOienstes der Ober⸗Aufsicht solcher erfahrenen Maͤnner anvertraut werde, die dem Geschaͤfte seine rechte Wirksamkeit verleihen. Die nene Ausgabe, die dadurch dem executiven Departement zur Last feele, wuͤr eferszbaun DOberaufsicht und Fuͤhrung gesetzlicher Proceduren Seitens der ANPereinigten Stagten betreffen, werden, und dieser Beamte auf denselben Fuß mit allen andern

sation genießt, un zur Erfuͤllung dieser neu hinzukommenden Pflichten nothwendig

fahren der Marschaͤlle . 2 DO berzufsicht aller die APereinigten Staaten ausdehnen. Man sollte jedoch, falls eine 88 solche Uebertragung zu Stande kommt, Seee Schatz⸗Departement nothwendige Gewalt nicht verringert Controlle aller Rechnungen, so lange sie noch In Verbindung schlagen, zu untersuchen, ob die

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zur Allg

eilage

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reußischen Staats⸗

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Staaten⸗Regierungen. Nichts ist, meiner Ansicht nach, gewis⸗ ser, als daß wir fuͤr die erfolgreiche Wirkung der Constitution, unter der wir leben, ganz besonders der wachsamen und huͤlfrei⸗ chen Thaͤtigkeit der Staaten⸗Behoͤr en verpflichtet sind. Dies ist nicht etwa die Reflection eines Tages, sondern gehoͤrt zu den am tiefsten in meiner Seele eingegrabenen Ueberzeugungen. Ich kann Sie daher auch, durchdrungen von deren Wichtigkeit, nicht streng und ernst genug vor Eingriffen in die legitime Sphaͤre der Staa⸗ ten⸗Souverainitaͤt warnen Aufrecht erhalten durch ihren gesun⸗ den und kraͤftigenden Einfluß kann das Foͤderal⸗System niemals untergehen. Bei der Einziehung der Staats⸗Revenüͤe ist der lange Credit, der fuͤr Waaren gewaͤhrt wird, die aus Laͤndern fen⸗ seits des Vorgebirges der guten Hoffnung eingefuͤhrt werden, die Hauptursache der gegenwaͤrtig sich ergebenden Verluste. Es wuͤrde gut seyn, wenn man die Dauer dieses Credites auf 6, 9 und 12 Monate beschraͤnkte, wenn die Regierung fuͤr Waaren⸗Magazine sorgte, die hinreichend waͤren, die als Sicherheit fuͤr die Schuld angebotenen Depots aufzunehmen und wenn endlich den Vereinigten Staaten das Prioritaͤts⸗Recht der Befriedigung aus dem Vermoͤgen ihrer zahlungsunfaͤhigen Schuldner auf eine kraͤftigere Weise gesichert wuͤrde. Eine Autorisirung, dergleichen Haͤuser zu bauen, wird daher mit der vorgeschlagenen Beschraͤnkung der Credits⸗Frist Ih⸗ rer Aufmerksamkeit empfohlen werden. Es ist der Bemerkung werth, daß die Gesetze zur Einziehung und Sicherstellung des Staats⸗Einkommens, das aus den Eiufuhr⸗Abgaben entspringt, hauptsaͤchlich zu einer Zeit abgefaßt wurden, da die Zollsaͤtze eine weit geringere Versuchung zum Schleichhandel darboten, als die gegenwaͤrtigen. Man darf zwar annehmen, daß diese Gesetze in gewisser Hinsicht ganz hinreichend sind, um das Staats⸗Einkom⸗ men sicher zu stellen und die Interessen derjenigen zu beschuͤtzen, die ihnen nachzukommen geneigt sind, allein die schaͤdliche und demoralisirende Tendenz eines erfolgreichen Schmuggel⸗Systems ist so in die Augen springend, daß sie keiner weiteren Erdrte⸗ rung bedarf und die sorgfaͤltigste Aufmerksamkeit erheisch: ich stelle es daher dem Congresse anheim, ausreichende Maaßregeln zur Unterdruͤckung dieses Uebels zu treffen; jedoch wird es gut

derung eines ehrlichen und gesetzlichen Verkehrs, so viel als moͤglich, dabei zu vermeiden. Bei einer Untersuchung der oͤffentlichen Schatz⸗

als noch ausstehend verzeichnet sind. Von dem Gelde, das auf diese Weise einzelne Personen der Regierung noch schuldig sind, ist ohne Zweifel ein großer Theil als verloren eisgehen., und als die en⸗Einziehung beauftragten Agen⸗ zweckmaͤßige Bemuͤhungen duͤrfte ndern Theils dieser ausstehenden . ber auch das Verhaͤltniß der Zahlenden und Nichtzahlenden zu einander stellen mag, so

achlaͤssigkeit der mit der Abgab

indessen die Bezahlung eines a

1 kann nur dadurch ge⸗ daß bald die geeignetsten Maaßregeln genommen en. b zur Einzie⸗ zu bringen. Man ist der Meinung, daß viele Verluste da⸗ rden, zur Einziehung man⸗ es soll naͤmlich dabei hauptsaͤchlich an einsichtigen die in diesem Dienste ganz gefehlt haben. Man muß in . 1 daß die Aufsichts⸗Gewalt uͤber dergleichen Angelegenheiten, die einem Rechnungs⸗Beamten des Schatzes an⸗ vertraut wird, der außerdem mit zahlreichen anderen Verrichtun⸗ das oͤffentliche Interesse

Es ist wichtig, daß dieser Zweig des öoͤffentlichen

e im Staats⸗Haushalte selbst ihre hinlaͤngliche Recht finden. Ich wuͤrde daher empfehlen, daß die jetzt

atzamts⸗Agenten zustehenden Pflichten, so weit sie die dem General⸗Anwald anvertraut

Dervpartements⸗Chefs gestellt seyn soll, so daß er dieselbe Compen⸗ und auch so viele subordinirte Beamte erhaͤlt, als sind. Die amtliche Erfahrung des General⸗Anwalds, der das Ver⸗ g G und Kreis⸗Anwalde zu leiten hat, wuͤrde die Einziehung der jetzt noch vor Gericht schwebenden Schuld⸗Forde⸗ rungen lescsranh en und alsdann auch der Regierung viel ein

Man koͤnnte seine Amtsverrichtung auch noch auf die Criminal⸗Proceduren wegen Vergehen gegen die

aulch darauf sehen, daß denn eine ihrer groͤßten Sicherheiten besteht in der 1 nicht abgenom⸗ chen Verhandlung uͤberwiesen sind. mit den vorstehenden Unsschten wuͤrde ich vor⸗ Punkte in der Congreß⸗Akte, de⸗ nen zufolge die Peesonen der Staats⸗Schuldner vom Gefaͤngniß

oder der gericht

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frei gesprochen werden, nicht auch in Uebereinstimm mi oͤffentlichen Interessen auf Erlassung der Schubd ee Ie den koͤnnten, wenn dem Schuldner kein Betrug zur Last gelegt werden kann. Etwas liberalere Maaßregeln, als die gegenwaͤrtigen hinsichtlich dieser ungluͤcklichen Klasse von Mitbuͤrgern, ist mau ihnen gewiß schuldig, und dem Lande wuͤrden sie von Nutzen seyn. Die Fortdauer der Verbindlichkeit, wenn die Mittel, sie zu loͤsen, erschoͤpft sind, kann nur dazu dienen, den Schuldner zu entmuthigen; oder wenn seine Huͤlfsquellen nur hinreichend sind, seine Schulden theilweise zu decken, so wird er dadurch, daß die Regierung nicht ermaͤchtigt ist, eine Uebereinkunft mit ihm zu treffen und ihn seiner Schuld zu entbinden, zum Betruge ver⸗ leitet, als dem einzigen Mittel, den Unterhalt seiner Familie zu— sichern. Solchergestalt versinkt er in einen Zustand von Gleich⸗ guͤltigkeit und wird ein nutzloses, auch wohl lasterhaftes Mitglied der Gesellschaft oder ein tieffuͤhlender Zeuge der Strenge und Un⸗ menschlichkeit seines Vaterlandes. Alle Erfahrungen beweisen es, daß hartes Verfahren gegen Schuldner den Unternehmungsgeist

laͤhmt, und eine Republik sollte dafuͤr Sorge tragen, uͤher Un-⸗

gluͤck und Armuth keine zermalmende Gewalt auszuüuͤben.

Ferner

wuͤrde ich eine Untersuchung des Pensions⸗Gesetz es vorschla⸗

gen, um seine Wohlthaten auf jeden Soldaten

aus den Zei⸗

ten der Revolution auszudehnen, der dazu beitrug, unsere Frei⸗ 2

Freigebigkeit des Landes.

heit zu begruͤnden, und nicht mehr im Stande bequemes Leben zu verschaffen. Diese Ueberreste keits⸗Krieges haben gerechte Anspruͤche auf

ist, sich selbst ein le des Unabhaͤngig⸗ n guf die Dankbarkeit uud gce⸗ andes. Das Gesetz ist darin mangelhaft, daß es nicht fuͤr alle diejenigen gesorgt hat, die im letzten Kriege un⸗ faͤhig gemacht wurden, sich durch ihrer Haͤnde Arbeit zu ernaͤh⸗ ren; eine Verbesserung, wie die vorgeschlagene, kann den Betrag

der Pensionen nur um ein Geringes vermehren, und wird vom

National⸗Gefuͤhl sowohl, als dert. Man wird bemerkt haben, daß ein Pensions⸗Liste durch eine veranlaßt worden,

stimmungen fuͤr einen Gegenstand der habe ich der Ausfuͤhrung jenes Decrets, niß bekam, Einhalt gethan. Vor diesem in Folge des fraglichen Deerets, bereits »worden, von denen am 27. wurde, 87 angenommen worden waren.

von einer gesunden Politik gefor⸗ großer Zuwachs in der erordnung der vorigen Verwaltung veran den, bei welcher man von den fruͤher beobachte⸗ ten Regeln wesentlich abgewichen ist. Da ich die diesfaͤlligen Be⸗ Gesetzgebung ansehe, so sobald ich davon Kennt⸗ Zeitpunkte waren jedoch, 134 Anmeldungen gemacht Tage, wo es widerruften

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Fuͤr den Betrag waren

weder Fonds vorhanden, noch angewiesen, und hievon abgesehen fehlen zur Befriedigung der nach den fruͤheren Verfuͤgungen gesch 8 ten Pensionen gegen 50,000 Doll., um deren Anweisung gebeten wird.

des Staats⸗Secretairs des

Ihre besondere Aufmerksamkeit erheischt der

Theil des Krieges, der sich heil des Berichts 8

auf das Geld bhezieht,

das fuͤr den Stamm der Seneca⸗Indianer aufbewahrt wird. Man wird bemerken, daß ohne Huͤlfe der Gesetzgebung die ausuͤbende

Gewalt nicht im Stande ist,

den Verlegenheiten auszuweichen,

die durch die Abnahme der Dividenden dieses Fonds veranlaßt

werden, b Kurzem in Zprocentigen

der sich anfaͤnglich auf 100,000 Dollars beltef, und vor Obligationen der Vereinigten Staaten an⸗

gelegt worden ist. Der Zustand und das endliche Schicksal der

Indianischen Staͤmme innerhalb der

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elsgenbeit; ihre Landereien

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auch veranlaßt worden, uns, gleichguͤltig zu halten. Obgleich verschwenderisch

Staaten sind Gegenstaͤnde von großem Wichtigkeit geworden.

gierung, unter ihnen die einzufuͤhren, sie stufenweise von entwoͤhnen. X knuͤpft, die mit dem guten Erfolge der erste

Graͤnzen einiger unserer de Interesse und von großer Schon lange war es die Politik der Re⸗ Kuͤnste der Civilisatton in der Hoffnung ihrem herumstreifenden Leben zu An diese Maaßregel ward jedoch eine andere ge⸗ üpf t en durchaus unver⸗ raͤglich war. Indem wir den Wunsch an den 1ac leggen⸗ sie u civilisiren und anzusiedeln, verloren wir in derselben Zeit keine zelegenheit, i d zu kaufen und sie immer in neue ildnisse hinein zu draͤngen. Auf diese Weise sind ste nicht nur ortwaͤhrend in einem umherstreifenden Zustande geblieben, sondern was ihr Loos betrifft, fuͤr ungerecht und bei den hierbei ge⸗

machten Ausgaben, hat die Regierung bestaͤndig ihren eigenen Maaß⸗

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sten hingedraͤngten Indianer Von einem der suͤdlichen Staͤmme, zusammenkamen

egeln entgegen gearbeitet, und die immer weiter und weiter nach We⸗ haben ihre wilden Sitten beibehalten. die haͤufig mit den Weißen „und in den Kuͤnsten des civilistrten Lebens ei⸗

nige Fortschritte gemacht hatten, ist indessen vor Kurzem der Ver⸗

su Alabama einen unabhaͤngigen Staat

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Letztere V fen. 1 1 Ober⸗Verwaltung ein Recht haͤtte, die Indianer in ihren Anspruͤ⸗ vhrn zn unterstuͤtzen? Die Verfassung sagt: 9 bild

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len zu dulden, so darf sie um veine fremde und unabhaͤngige Regierung fe als ein souverainer Staat, Mitglied unserer Union, m

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Graͤnzen von Georgia und llabama e 1 zu bilden. Diese Staaten, te darauf Anspruch machen, die einzigen Oberherren in ihren Ge⸗ icten zu seyn, dehnten ihre Gesetze uͤber die Indianer aus, was veranlaßte, die Vereinigten Staaten um Schutz anzuru⸗ Bei dieser Lage der Dinge entstand die Frage, ob die

ch gemacht worden, innerhalb der

12 Die Verfe „Kein neuer Staat al innerhalb der Jurisdictton irgend eines andern Staates ge-⸗ ildet oder errichtet werden, ohne die Einwilligung seiner gesetzge⸗ enden Gewalt“ Wenn es der Ober⸗Verwaltung nicht erlaubt

82 die Errichtung eines confoͤderirten Staates innerhalb des Ge⸗ 8

zur Union gehoͤrenden Staaten gegen deren Wil⸗ so weniger zugeben, daß sich dort setze. Georgia wurde,

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