1830 / 32 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Centimen mit dem Steuer⸗Kontingente nicht abgesctzt worden; 212 1 die in der Provinz Westphalen aufkommenden Beischlaͤge waͤ⸗ kreen fuͤr den Wegebau bestimmt gewesen, und dessenunge⸗ cchtet deren Betrag jetzt zu den Staats⸗Kassen eingezogen; es werde eine vielfache Verschiedenheit der Steuer⸗Belschläg⸗ in dieser Provinz auch ferner fortdauern, saͤmmtlich mit der Wirklichkeit nicht uͤbereinstimmen. Wenn ferner zur Unterstuͤtzung des Gesuches um Erlaß der Grundsteuer⸗Beischlaͤge ange ühin wird, die Zusatz Centimen waͤren ein in Deutschland unbekann⸗ tes, rein Franzoͤsisches, aus der Revolution entstandenes Ab 8 eine Folge der durch die Revolntion ver⸗ ursachten Zerruͤttung des innern Haushalts der Provinzen, der Konfiskationen ihres eigenthuͤmlichen Vermoͤgens und des Geistas der centralisirenden Buͤreaukratie unter dem Kaiserthume, 1 so enthaͤlt die staͤndische Schrift selbst die Widerlegung dieser Be⸗ auptung. ; raugs der als Beweismittel allegirten Stelle eines am 6. Fe⸗ bruar 1791 in der konstituirenden Versammlung gehaltenen Vor⸗ trages: 3 Les provinces et gentralités de l'ancienne di- vision du royaume, outre les impositions de tout genre qui les grevaient, payʒyaient par supplément E“ fes dépenses de leurs chemins, plusieurs constructions de beätimens, l'entretien d'une grande partie des églises, la amilice et fraix de collecte eteé., geht naͤmlich gerade hervor, daß schon im alten Frankreich und vor der Revolution von den Provinzen Supplementar Steuern zu ihren Ausgaben aufgebracht werden mußten, und im Verfolge der Schrift wird sogar gesagt: sSdaß auch in den andern Provinzen des Preußischen Staa⸗ tes Zuschlaͤge zur Grundsteuer vorkommen, welche urspruͤng⸗

lich zur Bestreitung gewisser, gegenwaͤrtig aus allgemeinen

Staats⸗Fonds zu leistenden Ausgaben bestimmt gewesen, ist

nicht zu bestreiten; denn auch in den hiesigen Provinzen

b eren solche Zuschlaͤge in der vor 1806 geltenden Steuer⸗ Verfassung vor, wie die Steuer⸗Etats von Kleve und Mark

fuͤr das Jahr 17 82 und fuͤr Muͤnster fuͤr das Jahr 1793

bbeweisen. 8

Indessen kann es bei einer Berechnung des Grundsteuer⸗ Kontingents der westlichen Provinzen nach der ausdruͤcklichen Be⸗ stimmung des Gesetzes vom 30. Mai 1820 nur auf die vorgefun⸗ dene gesetzliche Verfassung, nicht aber auf den Ursprung der Zu⸗ lags⸗Centimen ankommen, welche letztere uͤbrigens mit der in Frankreich spaͤter verfuͤgten Einziehung des Gemeine⸗Eigenthums nichts gemein haben, und deren Anordnung einem Centvalisations⸗

System in der Verwaltung, durch die dadurch bewirkte voͤllige

Absonderung der allgemeinen Staats⸗Ausgaben von dem Depar⸗ temental⸗ und Lokal Aufwande, geradehin entgegen stehet. Es laͤuft im Wesentlichen auf Eins hinaus, ob, wie es in aͤlterer Zeit in vielen Staaten zu geschehen pflegte, die einzelnen Provinzen bestimmte direkte Steuer⸗Summen zu den allgemeinen Stagts⸗ Beduͤrfnissen bewilligen, und mit diesen zugleich die Kosten ihrer eigenen Verwaltung fuͤr sich aufbringen, oder ob nach der Fran⸗

zoͤsischen Einrichtung ein allgemeines Steuer Kontingent fuͤr das

ganze Reich festgestellt und repartirt, fuͤr die Departemental⸗Ver⸗ waltungs⸗Kosten aber besondere Beischlaͤge angeordnet werden, oder ob endlich nach dem jetzigen Preußischen Finanz⸗Systeme das Steuer⸗Aufkommen ganz zu den Staats⸗Kassen fließt, aus denselben der Central⸗ und Provinzial⸗Verwaltungs⸗Aufwand be⸗ stritten und nur in den Etats und Rechnungen gesondert wird. Die letztere Einrichtung hat nur den Vorzug der Einfachheit und der groͤßern Gerechtigkeit, indem der Reichthum und das Steuer⸗ Aufkommen einer Provinz nicht immer mit ihrem Flaͤchen⸗In⸗ halte und Verwaltungs⸗Aufwande in richtigen Verhaͤltnissen ste⸗ hen, und mithin, wenn jeder Provinz ihre auf allgemeinen Anord⸗ nungen beruhenden Verwaltungs⸗Kosten zugewiesen werden, die wohlhabenden Provinzen solche zwar mit Leichtigkeit tragen, die ärmern aber dieselben mit doppelter Anstrengung nicht aufzubrin⸗ gen vermoͤgen, ein Umstand, der, wie das oben erwaͤhnte Gesetz

vom 21. September 1812 erweiset, gerade in Frankreich eintrat,

und eine Ausgleichung und Uebertragung der Fonds noͤthig machte. Aber auch nach der jetzigen Preußischen Finanz⸗Verfassung wer⸗ den besondere Auflagen in einzelnen Bezirken zur Unterhaltung der Deiche, der Landstraßen, der Armen⸗ und Irren⸗Anstalten und anderer Anlagen, welche nur zum Vortheil eines Kreises, Regie⸗ rungs⸗Bezirkes oder einer ganzen Provinz gereichen, immer ub⸗ thig bleiben, bestehen uͤberall wirklich aus aälterer und neuerer Zeit, und sind nach §. 13. des Gesetzes uͤber die Einrichtung des Ab⸗

Zabe⸗Wesens vom 30. Mai 1820 ausdruͤcklich autsrisirt.

Auch der Meinung, es habe das eben angefuͤhrte Gesetz vom 30. Mai 1820 nur die Beibehaltung der Gealaen ne ncheac, an nicht aber der oft gedachten Zulags⸗Centimen angeordnet, und als sey durch die alleinige Fortdauer der Grundsteuer⸗Beischlaͤge das Grund⸗Eigenthum vorzugsweise und ungleich belastet, wird man nicht beitreten koͤnnen. Das Gesetz vom 30. Mai 1820 be⸗ stimmte allerdings den Umfang saͤmmtlicher Abgaben, welche fuͤr den Stagts⸗Bedarf erhoben werden sollten; indem es aber die fernere Erhebung der Grundsteuer in ihrer gegenwaͤrtigen Ver⸗ ooe Gedruck bei a. W Haynhn“

fassung vorlaͤusig verfuͤgte, schloß es darin ohne Unterschied der Benennung saͤmmtliche Steuern dieser Art ein, welche hereits zu den Staats⸗Kassen flossen, oder mittelst deren Ausgaben bestritten wurden, die die Staats⸗Kassen bereits uͤbernommen hatten oder spaͤter uͤbernahmen. Die Finanz⸗Etats lassen hieruͤber keinen

bei nicht denkbar, da nur das Bestehende einstweilen beibehalten

des erhoͤheten Bedarfs bereits so ahgemessen werden mußten, daß sie den Ertrag der dagegen aufgehobenen Personal⸗, Mobiliar⸗

uͤberstiegen, das vorhandene Verhaͤltniß mithin in keinem Falle verletzt wurde. Die Grund⸗Eigenthuͤmer wuͤrden nur dann be⸗ nachtheiligt worden seyn, wenn, wie nicht geschehen ist, die Bei⸗ schläge zur Grundsteuer um den Betrag der weggefallenen Bei⸗ 6

Nicht einzusehen in ferner, wie aus der Vereinigung der zu den Departemental⸗Verwaltungs⸗Kosten aufgebrachten Beischlaͤge mit den Steuer⸗Kontingenten den Grundsteuerpflichtigen, in Be⸗ zug auf die Bestimmung des §. 4. des Gesetzes vom 30. Mai 1820, nach welcher die Grundsteuer den fuͤnften Theil des Rein⸗Ertra-⸗ ges nicht uͤbersteigen soll, ein Nachtheil erwachsen koͤnne; da ge⸗ rade durch diese Vereinigung der Steuer⸗Betrag erhoͤhet ist, der gegen den Rein⸗Ertrag halancirt werden soll, die Rechnung sich mithin fuͤr die Besteuerten guͤnstiger stellt; denn fruͤher konnte die Einrechnung der Zulags⸗Centimen bei Vergleichung der Steuer mit dem Rein⸗Ertrage in Zweifel gezogen werden, da nach dem

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den duͤrfen. Landestheilen der Provinz Westphalen, nach Abzug des auf das

gegen 1806 wirklich erhoͤhet worden, ob dadurch das Verhaͤltniß egen die uͤbrigen Provinzen, wenn, wie sehr zu bezweifeln, ein solches je bestanden, unter Beheggcheaens er Fortschritte der Kultur und der hoͤchst betraͤchtlichen Zahl der neu entstandenen Gebaͤude in den Rheinisch⸗Westphaͤlischen Laͤndern, verletzt wor-⸗ den, ob das Grund⸗Eigenthum dort uͤberhaupt zu hoch belastet sey, und ob mithin aus diesen Gruͤnden ein Steuer Erlaß oder cine Steuer⸗Ausgleichung mit den oͤstlichen Provinzen nothwen⸗ dig sey, sind Fragen, die den hier vorliegenden Gegenstand nicht unmittelbar beruͤhren, und die ohnehin bei der Berathung uͤber einen anderen die Aufnahme des Grundsteuer⸗Katagsters und die Steuer⸗Ausgleichung mit den östlichen Provinzen unmittelbar be⸗ treffenden staͤndischen Antrag zur Eroͤrterung kommen werden. x Berlin, am 35. November 1829. 1““ Der Finanz⸗Minister. sat, Benr v. Motz.

Koͤnigliche Schauspiele.

Montag, 1. Febr. Im Opernhause, zum erstenmale wie⸗ derholt: Die Belagerung von Korinth, lyrisches Drama in 3 Abtheilungen, mit Ballets vom Koͤnigl. Balletmeister Titus; Musik von Rossini. (Hr. Rozier wird hierin tanzen.)

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. 1

Die bereits verkauften und noch zu verkaufenden Billets

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bezeichnet. Dienstag, 2. Febr. Im Schauspieclhause: Kaiser Heinrich VI., historische Tragoͤdie in 5 Abtheilungen, von E. Raupach. Mittwoch, 3. Febr. Im Schauspielhause: Maskirter Ball. Freitag, 5. Febr.

Koͤnigsstaͤdtsches Theater.

Montag, 1. Febr. Zum erstenmale: Die Majoratsher⸗ ren, Original⸗Melodrama in 3 Akten von K. v. Holtei; die Musik ist arrangirt von Hrn. Kugler.

* Auswartige Börsen. Amsterdam. 26. Jan. Oesiere. 5proe. Metall. 101 ½. Loose 2u 100 Fl. 224. Part. Oblig. 414. Räss. Engl. Anl. 102 ½. Russ. Anl. Hamb. Cert, 1013. 8 8 111

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1 ““ 9 Hamburg. 29 Jan.

Oesterr. Sproç. Metall. pc. ult. 104 v, 4proc. pr. Febr. 96 ¾ Part.-Ohlig. pr. ult. 137 ½. Bank-Actien desgl. 1276. Russ. Engl. Aul. desgl. 108 ½, Russ. Anl. Hamb Certiße. 104 ½. Poln. pr. 1. Febr. 122 ⅞. Dän. 74 ¾.

EE11“ K.e. Kt. 8 5. 8 1“ St Petersburg, 22 Jan. 8

Loöndon 10 ¾⅔ ½. 3. Hamburg 9 ¾ ⁄. Silber 369 ¾ Kop. 9 1 5 IR.b.

1 Wien, 26. Jan. 8

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5proc. Metall. 103. 4Aproc. 96 ½. Loose zu 100 Fl. 18 ½. Part.-Oblig. 137 v⅞. Bank-Aclien 1283*.

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Zweifel, und eine Praͤgravation des Grund⸗Eigenthums war hier⸗ * wurde, die neu eingefuͤhrten direkten Steuern aber zur Deckung .

und Gewerbe⸗Abgaben, Prinzipal und Zusaͤtze zusammengerechnet, .“

schlauͤge zu den aufgehobenen uͤbrigen direkten Abgaben erhöhet worden waͤren. b

gedachten §. 4. Bezirks⸗Abgaben nicht in Anschlag gebracht wer. Ob endlich die Grundsteuer in den fruͤher schon Preußischen staͤdtische und sonst exrimirte Grund⸗Eigenthum fallenden Antheils⸗

zur Oper: Die Belagerung von Korinth, sind mit Dienstag

- „Im HOpernhause: Fernand Cortez, große Oper in 3 Abtheil., mit Ballets; Musik von Spontint.

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Amtliche Nachrichten.

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Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem General⸗Lotterie⸗Kassen⸗ Kontroleut Hulbe den Hofraths⸗Charakter zu verleihen und das fuͤr denselben ausgefertigte Patent Allerhoͤchst Selbst zu vollziehen geruhet.

Die oͤffentliche Sitzung der Koͤnigl. Akademie der Wis⸗ senschaften zur Geburtstagsfeier Friedrichs des Zweiten, am 28. Januar, ward durch die Anwesenheit Ihrer Koͤniglichen Hoheiten des Kronprinzen und des Prinzen Wilhelm verherr⸗ licht. Nach der Eroͤffnung durch den Secretair der mathe⸗ matischen Klasse, Herrn Encke, las Hr. Aneillon: uüber das Verhaͤltniß des Idealen zur Wirklichkeit, und Herr Wilken eine Fortsetzung der Abhandlung uͤber das Ver⸗ haͤltniß der Russen zu den Byzantinern im Mit⸗

Zeitungs⸗Nachrichten. RFbuss Ean d..

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Pparis, 25. Jan. Gestern nach der Messe hatten der Praͤfekt des Seine⸗Departements und die zwoͤlf Maires von Paris mit ihren Adjunkten die Ehre, dem Koͤnige im Na⸗ men der Armen fuͤr das denselben uͤberwiesene Geschenk der 60,000 Fr. und Namens saͤmmtlicher Bewohner der Haupt⸗ stiadt fuͤr die von Sr. Maj. verkuͤndigte Absicht, der (gestri⸗ gen) Vorstellung im Opernhause in Person beizuwohnen, ih⸗ ren Dank darzubringen. Auf die Anrede, welche der Graf von Chabrol an den Monarchen hielt, erwiederten Se. Maj.: „Man ist Mir keinen Dank schuldig; Ich bin nur den Ein⸗ gebungen Meines Herzens gefolgt.“ Ueber jene Vorstellung selbst liest man im Moniteur, gleich hinter dem Hof⸗Artikel, Folgendes: „Unsere Leser werden sich nicht wundern, daß wir heute diesen ungewoͤhnlichen Platz waͤhlen, um uͤber eine Theater⸗Vorstellung Bericht zu erstatten. Es handelt sich in⸗ dessen diesmal weniger um eine solche Vorstellung, als um ein Schauspiel, wesches alle Herzen mit den sanftesten Re⸗

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ungen erfuͤllt hat; es handelt sich darum, die Beweise der

diebe und Dankbarkeit zu schildern, die der hoͤchsten Macht

im Staate, begleitet von zweien ihrer edelsten Attribute, der Wohlthaͤtigkeit gegen die Armuth und der Aufmunterung des ausgezeichnetsten Talents, zu Theil geworden sind. Kaum hatte die Hauptstadt in Erfahrung gebracht, daß der Koͤnig

die Vorstellung im Opernhause durch seine Gegenwart ver⸗ herrlichen wuͤrde, als sich von allen Seiten die beispielloseste Theilnahme zeigte; die Billet⸗Verkaufs⸗Buͤreaux hatten eine foͤrmliche Belagerung zu bestehen, und trotz der erhoͤhten P reise wurden Logen und Parquet wegen des milden Zweckes unbd weil man wußte, daß man das erhabene Antlitz des Mo⸗ narchen zu sehen bekommen wuͤrde, in unglaublich kurzer Zeit verkauft. Am Tage der Auffuͤhrung selbst zwischen 6 und 7

Uhr fuͤllte sich der herrliche Saal der großen Oper schnell mmit Allem, was Paris an bedeutenden Personen des In⸗ uüunnd Auslandes in sich faßt, wobei sich namentlich das schoͤne 6 Geschlecht durch eine eben so reiche, als sorgfaͤltig gewaͤhlte 5 Um 7 ¼ Uhr trat der Monarch in die Sofort erscholl der tausendfeaͤltige KRuf: Es lebe der 18 Aus der ausdrucksvollen Gebehr⸗ Sde, womit Se. Maj. Sich gegen das Publikum verneigten, cLonnte man deutlich erkennen, daß Hoͤchstdieselben durch diese unzweideutigen Beweise der Liebe Ihres Volkes tief bewegt

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—IDcoilette auszeichnete. gsroße Koͤnigliche Loge.

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Berlin, Dienstag den 2ten

Februar

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wurden. Nachdem der Koͤnig Platz genommen, zu Seinee 8 Rechten der Dauphin, zur Linken die Herzogin von Berryhy

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(der Herzog von Orleans befand sich mit seiner Familie in seiner eigenen Loge), begann die Vorstellung mit dem zwei⸗ ten Akte des „Tankred“. Bei dem ersten Erscheinen der Mlle. Sontag, schien es Anfangs, als ob die der Gegenwart des Mo⸗ narchen gebuͤhrende Ehrfurcht den Beifallsruf der Versamm⸗ lung zuruͤckhalte; als aber Se. Maj. selbst das Zeichen dazu gaben, erscholl ein stuͤrmisches Bravo! wodurch die große Sängerin die Ueberzeugung gewinnen mußte, daß das Publi⸗ kum den schoͤnen Gebrauch, den sie zuletzt noch von ihrem seltenen Talente mache, dankbar anerkenne. In jenem Akte befindet sich das treffliche Duett zwischen Mlle. Sontag und Mad. Malibran, welches diesmal mit einer Vollendung und Präͤcision vorgetragen wurde, wovon man bisher noch kein Beispiel gehabt hatte. Die Wirkung, die dasselbe hervorbrachte, laͤßt sich nicht beschreiben. Im zweiten Akte des „Moses“ traten die ersten Taͤnzer und Taͤnzerinnen der großen Oper auf. Das herrliche Finale dieses Aktes wurde mit dem schoͤn⸗ sten Ensemble executirt. In dem ersten Akte des „Don Juan“, welcher den Beschluß der Vorstellung machte, erwarb das beruͤhmte Masken⸗Terzett sich auch diesmal den allge⸗ meinsten Beifall. Als das Schauspiel beendigt war, erhoben Se. Maj. Sich und verließen unter dem abermaligen Ruf: „Es lebe der Koͤnig! die Koͤnigl. Familie! Es leben die Bour-⸗ vbons!“ den Saal. Man versichert, daß diese Vorstellung, welche bei uns in schoͤnem Andenken bleiben wird, über 50,000 Fr. eingetragen habe. nachträglich genau anzugeben.“ Der Graf Demidoff hatte fuͤr seine Loge 2000 Fr. gezahlt. b Auf die (diesmal von dem Journal des Débats) wieder⸗ holt gegen den Polizei⸗Praͤfekten, Herrn Mangin, angebrachte Beschuldigung, daß er dem neuen Armen⸗ und Arbeitshause keine Bettler zuschicke, hat derselbe ein Schreiben in das ge⸗ dachte Blatt einruͤcken lassen, worin er bittet, ihm doch das Gesetz zu zeigen, kraft dessen er einen Armen zwingen koͤnne, sich in jene Anstalt zu begeben; er selbst halte sich nicht hierzu berechtigt; Jedermann wisse, daß es hoͤchst schwie⸗ rig sey, einen Armen zu bewegen, daß er in irgend eine An⸗ stalt, wo er arbeiten muͤsse, eintrete; er ziehe es gewoͤhnlich vor, sich durch Betteln zu ernaͤhren. Diese Erfahrung bestäͤ⸗ tige sich jetzt aufs Neue; es sey allerdings sehr zu beklagen, daß man einen Bettler gesetzlich erst dann einer Armen⸗An⸗ stalt uͤberweisen duͤrfe, wenn derselbe hierzu gerichtlich verüur-. theilt worden sey, und es waͤre wohl zu wuͤnschen gewesen, daß man statt dessen den Behoͤrden die Befugniß eingeraͤumt haͤtte, jeden auf der That ertappten Bettler ohne Weiteres nach einen Arbeitshause zu schicken und ihn erst dann wieder zu entlas⸗ sen, wenn er sich eine gewisse Summe Geldes zu seinem Unterhalte erworben habe. Da inzwischen solches nicht er⸗ laubt sey, so koͤnne man ihn (Mangin) fuͤr das Mangelhafte in der Gesetzgebung nicht verantwortlich machen. Im Uebri⸗ gen, so habe er fuͤr das neue Armenhaus Alles gethan, was in seinen Kraͤften gestanden, und er fordere Jeden heraus, ihm irgend eine Nachlaͤssigkeit von seiner Seite nachzuweisen. Bei Gelegenheit des Jahrestages des 21. Jan. hat der Minister des Innern einem jeden der zwoͤlf Maires der Hauptstadt 1000 Fr. zur Vertheilung unter die Armen uͤber⸗ sandt. 1 Die Stadt Straßburg hat ihren aͤltesten Gelehrten, den beruͤhmten Philologen Dr. Schweighaͤuser verloren; derselbe ist am 19ten d. M. im 87sten Lebensjahre mit Tode abge⸗ gangen. Herr Schweighaͤuser war die 85— der Straßbur⸗ ger Akademie, einer der beruͤhmtesten rofessoren der Uni⸗ versitaͤt von Frankreich und einer der ersten Hellenisten von Europa. 1Z1Z11nm““ Zwischen einem der Redacteurs des „National“ und ei: nem Redacteur des „Drapeau blanc“ hat gestern fruͤh ein

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