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8. Nach Privat⸗Nachrichten aus Madrid vom 28. Jan. (in Pariser Blaͤttern) war von einer neuen Anleihe von 60 Millionen Realen die Rede, welche Herr Arrieta negocliren und die innerhalb 10 Jahren aus dem Koͤnigl. Schatze der Insel Cuba getilgt werden soll. — Die Leiche des Sieiliagnischen Ministers, Herrn von Medici, wird nach dem Wunsche des Verstorbenen einbalsamirt und nach Neapel zuruͤckgebracht
werden; er war 73 Jahr alt und ist ohne Testament gestor⸗ ben. — Graf Espana ist noch immer in Madrid; einem Ge⸗
ruͤchte zufolge waͤre es moͤglich, daß er Kriegs⸗Minister wuͤrde. Nachdem die Witterung gelinder geworden, war auf's Neue Kaͤlte und starker Schnee eingetreten, weshalb die Posten aus Portugal und Frankreich ausgeblieben waren.
H* Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗York, 9. Jan. Unsere Blaͤtter enthalten den Jahresbericht des Staats⸗Secretairs der Marine; demselben zufolge hat die Regierung von dem im Mittellaͤndischen Meere stationirten Geschwader das Linienschiff „Delaware“ von 74 Kanonen zuruͤckberufen, weil sie gefunden, daß diese Station keiner Schiffe ersten Ranges beduͤrfe und der dortige Deenst mit Fregatten und kleineren Fahrzeugen versehen werden koͤnne. Es ist zu bedauern, daß bei diesem Geschwader unter den Offizieren mehrere Insubordinat ons⸗Faͤlle stattgefunden und zu mehr oder minder strengen Strafen Veranlassung ge⸗ geben hatten. Da die neuliche Spanische Invasion auf der Mexikanischen Kuͤste Beeintraͤchtigungen unseres Handels be⸗ fuͤrchten ließ, so wurden zwei Kriegsschiffe zum Schutze des⸗ selben dahin gesendet, die sich auch als sehr nuͤtzlich bewaͤhrt haben. Unser an den Kuͤsten von Brasilien und Buenos⸗ Ayres kreuzendes Geschwader hat sich gleichfalls als sehr vor⸗ theilhaft fuͤr unsere Handels⸗Interessen erwiesen. Obgleich zwischen den genannten beiden Staaten Friede )
errscht, so sind doch, nach Inhalt des fraglichen Berichtes, noch immer viele Gruͤnde vorhanden, unsere Seemacht in jenen Gewaͤssern unveraͤndert beizubehalten. Im Stillen Meere kreuzen eine Fregatte, eine Schaluppe und ein Schoo⸗ ner. — In Beziehung auf die 9 an verschiedenen Orten belegenen Werfte der Flotte, deren Unterhalt dem Staate jaͤhrlich gegen 300,000 Dollars kostet, schlaͤgt der Berichter⸗ statter eine Verminderung und Centralisirung derselben vor; dann spricht er von Anlegung von Depot⸗Plaͤtzen am Mexi⸗ kanischen Meerbusen, zu welchem Behuf bereits ernstliche Anstalten getroffen waͤren, demnaͤchst aber zieht er die an den suͤdlichen Kuͤsten der Vereinigten Staaten auf den oͤffentli⸗ chen Laͤndereien befindlichen Eichenwaͤlder in Betracht und klagt bei dieser Gelegenheit uͤber die haͤufigen Raͤubereien, die in diesen fuͤr die Flotte so kostbaren Waͤldern begangen werden, indem er zugleich dem Kongreß dringend anempfiehlt, zu de⸗ ren Verhinderung kraͤftige Maaßregeln zu treffen. — Die An⸗ wendung von baumwollenen Seegeln in der Flotte hatte sich nach den bisherigen Versuchen als sehr zweckmaͤßig ausgewie⸗ sen, und man beabsichtigte, gleichfalls Versuche mit baumwol⸗ lenem Tauwerk zu machen, so wie mit Tauwerk aus Ameri⸗ kanischem Hanf, um, wie der Bericht sagt, sich von aller fremden Einfuhr dieses fuͤr die Marine so wesentlichen Ar⸗ tikels unabhaͤngig zu machen. Nach einigen tadelnden Be⸗ merkungen uͤber die Einrichtungen, die sich auf die Rang⸗Verhaͤltnisse und Gehalte der Offiziere beziehen, und nachdem er hinsichtlich derselben Verbesserungs⸗Vor⸗ schlaäͤge gethan hat, macht der Berichterstatter auf den Mangel an Schulen fuͤr junge Marine⸗Offiziere aufmerksam und empfiehlt die Errichtung derselben als eine Maaßregel von groͤßter Wichtigkett. Gegen den Schluß des Berichtes wird der in Afrika angelegten Kolonie Liberia kurz erwaͤhnt und der Umstand angefuͤhrt, daß der dortige Agent eine Summe Geldes von der Regierung der Vereinigten Staaten begehrt haͤtte, um Waffen und Kriegsvorrath zur Vertheidi⸗ gung der Kolonisten gegen Angriffe feindlicher Staͤmme zu kaufen, was ihm aber aus dem Grunde abgeschlagen wurde, weil kein Gesetz besteht, das die Regierung zu dergleichen Zahlungen autorisirt. Auch dieser Gegenstand wird der Be⸗ ruͤcksichtigung des Kongresses empfohlen. Der Bericht schließt mit verschiedenen Verbesserungsvorschlaͤgen fuͤr gewisse specielle Dienstverhaͤltnisse. 5 Ueber die Finanzen von Pennsylvanien heißt es in der üö“ Zeitung: „Die gegenwaͤrtig fundirte und unfundirte Schuld des Staates Pennsylvanien betraͤgt ungefaͤhr 10 Millionen Dollars, suͤr welche etwa eine halbe Mil⸗ lion Zinsen zu zahlen sind. Die jaͤhrliche Einnahme belaͤuft sich auf 540,000 und die Ausgabe auf 300,000 Doll. Die schon betraͤchtliche Schuld soll in diesem Jahre noch um 2 bis
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3 Millionen, und, zur Bezahlung aller Zinsen, die jaͤhrliche Einnahme um 3 bis 400,000 Doll. vermehrt werden, zu wel⸗ chem Behuf man die noͤthigen Summen durch allerlei sdon
Kunstgriffe herbeizuschaffen gedenkt. — Die Universitaͤt von Pensylvanien ist, unseres Erachtens nach, die am reichsten dotirte Anstalt dieser Art in den Vereinigten Staaten. Auße ihren ausgedehnten Gebaͤuden, ihren Apparaten verschiedene Art und ihrer Bibliothek, hat sie (oder vielmehr hatte sie ehe sie ihre neuen Bauten ausfuͤhrte) ein jaͤhrliches Einkom⸗ men von 12 bis 15,000 Doll., in liegenden Gruͤnden, Obli⸗ gationen u. s. w. Sie jst uͤberdem in Besitz von Laͤndereien die, wenn sie es noch nicht sind, sehr eintraͤglich werden koͤnnten. Eine Einnahme von 15,000 Doll. ist hinreichend, um 15 geschickte Professoren aller Faͤcher zu salartren, und mit solchen Kraͤften muͤßte die Universitaͤt sich zum ersten Range erheben koͤnnen, wozu, wie wir hoffen, die Kuratoren derselden alles Moͤgliche beitragen werden. — Von der Nei⸗ gung zum Geldverschwenden giebt die vorgebliche Absicht der Regierung einen neuen Beweis, zur Verschoͤnerung der Stadt Philadelphia eine Menge Haͤuser, worunter auch die Bank und eine ganze Straße, niederreißen zu lassen. Welche Weh⸗ klagen wuͤrde man in allen Zeitungen erheben, wenn eine solche Anzahl von Gebaͤuden durch eine Feuersbrunst nieder⸗ gebrannt wuͤrde.“
Nach Briefen von unserem Gesandten in Columbien, Herrn Moore, hat die dortige Regierung einen Theil der von mehreren Nordamerikanern gemachten Privatforderungen als guͤltig anerkannt, so daß der Gesandte die beste Hoff⸗ nung hatte, die noch uͤbrigen Forderungen gleichfalls zur Zu⸗
friedenheit der dabei Betheiligten in kurzer Zeit abgemacht
zu sehen. 6
Ein Offizier der Armee der Vereinigten Staaten hat, dem Vernehmen nach, den groͤßten Theil der Bibel in die Sprache 8
eines Indianischen Stammes (der Chippeways) uͤbersetzt. Die Genesis soll durch ihre auffallende Aehnlichkeit mit den eige⸗ nen Traditionen der Indianer großes Interesse bei denselben erregt haben. Als ein sonderbares Zusammeuntreffen fuͤhrt die hiesige Abendpost den Umstand an, daß am ersten Weihnachtstage 1824, um 7 Uhr Morgens, das Fahrenheitsche Thermometer im Schatten auf 33°, und um 2 Uhr Nachmittags auf 660,
bei suͤdwestlichem Winde stand, und am ersten Weihnachts⸗
tage des verflossenen Jahres bei dem naͤmlichen Winde in den naͤmlichen Stunden eben dieselben Grade zeigte. Der einzige in der Witterung bemerkte Unterschied hat darin be⸗ standen, daß am letzten Weihnachtstage der Himmel Vormit⸗ tags etwas bewoͤlkter gewesen ist. Beide Beobachtungen wa⸗ ren an Thermometer
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Berlin, 15. Febr. Seit Errichtung der Stadtpost in hiesiger Residenz, am 1. Dez. 1827, ist die Benutzung dieser Anstalt immer im Zunehmen gewesen. Es sind durch die Stadtpost bestellt worden: 88 1) Briefe aus der Stadt fuͤr die Stadt: — 230,985 St. 320,582 St., folglich mehr 89,597 St. 8
2]) weitergehende, bei den Brief⸗Sammlungen auf⸗ “ gegebene Briefe:
1828. 60,596 St.
291,581 St.
72,701 St., folglich mehr 12,105 St. 111“]
393,283 St., im Ganzen mmehr pr. 1829 101,702 St. Briese, oder ungefaͤhr ztel. 1
Diese Zunahme beweist, daß die Stadtpost, welche als ein Beduͤrfniß fuͤr hiesige Residenz bereits allgemein aner⸗ kannt worden ist, ihre Nuͤtzlichkeit und Zuverlaͤssigkeit in den Augen des Publikums immer mehr bewaͤhrt. Vom 1. April c. an wird diese Anstalt durch eine wesentliche Verbesserung sich den hiesigen Korrespondenten noch mehr empfehlen, in⸗ dem alsdann, statt der jetzt ömaligen, eine taͤglich 6malige Einsammlung und Austragung der bei den Brief⸗Sammlun⸗ gen aufgegebenen Briefe stattfinden wird. Dadurch wird es moͤglich, diejenigen Briefe, welche des Abends nach 7 Uhr aufgegeben werden, schon am naͤchsten Morgen bis 9 Uhr zu bestellen, waͤhrend bei der jetzigen Einrichtung die Bestel⸗ lung derselben nicht fruͤher, als zwischen 9 und 12 Uhr Vor⸗ mittags bewirkt werden kann.
Von dem gesammten Korrespondenz⸗Verkehr hiesiger Re⸗ sidenz geben folgende Notizen eine Uebersicht.
Im Jahre 1829 sind durch die Brieftraͤger bestellt worden:
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Posten angekommene gewoͤhnliche
Briefe.. . . . .. .7716,960 SPrhc 2) Geldscheine und Packet⸗Adressen 180,950 ⸗ 3) Grnahebrfefe .. . . . &. .11 Sessas Haupt⸗Summa 1,216,595 Stuͤck Die Bestellung dieser Korrespondenz wird durch 46 Brief⸗ traͤger und 15 Boten taͤglich 5mal, und vom 1. April c. an 6mal in Zwischenraͤumen von 2 und 3 Stunden bewirkt. Die Boten besorgen das Zutragen der Briefe von den 60 in der Stadt vertheilten Brief⸗Sammlungen nach der im Postgebaͤude befindlichen Stadtpost⸗Expedition, und von die⸗ ser an die in ihren Revieren beschaͤftigten Brieftraͤger.
Diejenige weiter hergekommene Korrespondenz, welche nicht durch die Brieftraͤger bestellt, sondern von der Post abgeholt wird, koͤmmt dem Umfange der durch die Brieftraͤ⸗ ger besorgten Korrespondenz mindestens gleich, daher die Ge⸗ sammtzahl der aus den Provinzen und vom Auslande in Berlin eingegangenen Briefe sich pr. 1829 auf circa 2 Mil⸗ lionen Stuͤck belaͤuft.
— Die Oppelner Domainen⸗Amts⸗Gemeinde Sackrau, welche bisher die Schule des von ihr sehr entlegenen Domainen⸗Amts⸗Dorfs Goslawitz mit benutzte, hat nun⸗ mehr eine eigene Schulanstalt errichtet und zu diesem Behuf ein eigenes massives Schulhaus aufgefuͤhrt, wozu das Koͤnigl. Finanz⸗Ministerium das benoͤthigte Holz aus den Koͤnigl. Forsten bewilligt hat. Diese neue Schulanstalt ist am 1sten v. M. seierlich eingeweiht und zugleich der dabei angestellte Lehrer in sein Amt eingewiesen worden.
—
1) mit den
— Die Neißer Kreis⸗Versammlung hat zur Unterhal⸗
8 tung der Gewerbschule in Neiße einen jaͤhrlichen Beitrag
von 150 Rthlr. fuͤr die 3 Jahre 1829 bis 1831 bewilliget.
— Aus Deuz wird unterm 11ten d. M. gemeldet: Die Eisdecke des Rheins, welche sich am 1sten d. M. bei hiesiger Stadt festgestellt hatte, und uͤber die zeither Tausende von Menschen, auch noch gestern Abend deren mehrere gegangen sind, hat sich nach dem seit einigen Tagen eingetretenen Thau⸗ wetter bei einer Wasserhoͤhe von 14 ½ Fuß in Bewegung ge⸗ setzt, wodurch wir einer großen uns drohenden Gefahr gluͤck⸗ lich entgangen sind. Der Rhein treibt seitdem große Eis⸗ massen und ist dergestalt damit angefuͤllt, daß alle Commu⸗
nication mit Koͤln zugleich abgeschnitten ist. Das sehtene
Schauspiel der schnellen Fortwaͤlzung der Eisschichten lockt viele Zuschauer an beide Ufer, und die aͤltesten Menschen wissen sich nicht zu erinnern, daß so große Eismassen ohne Ueberschwemmung abgegangen waͤren. Gegenwaͤrtig, kurz vor
Abgang der Post, (3 ½ Uhr Nachmittags) ist die Rheinhoͤhe nur 20 Fuß. Viele zersplitterte Masten, Kaͤhne und groͤßere
Schiffe, welche das Eis mit sich fortreißt, zeigen uns, daß
Nauch das Oberrhein⸗ und Mosel⸗Cis bereits in Bewegung, und theils hier vorbeipassirt ist. Wir duͤrften daher der Wiederherstellung der stehenden Schiffbruͤcke uns bald wieder zu erfreuen haben. Müe.
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“ EAü“ 18 Die Franzoͤsische Gesetzsammlung. Wer die lange Reihe dicker Baͤnde betrachtet, welche (des Fruͤhern nicht zu gedenken) die Franzoͤsische Gesetzsamm⸗ lung seit 1814 anfuͤllt, wird entweder uͤber die preiswuͤrdige Thaͤtigkeit und rasche Entwickelung erstaunen, oder (nach einem alten Ausspruche) befuͤrchten, die Ueberzahl der Gesetze erweise einen kranken Zustand des Staates. Beides waͤre indessen irrig: denn eine naͤhere Untersuchung zeigt zuvoͤrderst, daß die eigentlichen Gesetze in dem Bulletin des lois einen außerordentlich geringen Raum einnehmen und weit unbedeu⸗ tender sind, als man anfangs zu glauben geneigt ist. Meist enthalten die Baͤnde nur Ertheilungen des Buͤrgerrechts,
Verleihung von Patenten, Anstellung von Beamten, Erlaub⸗
niß zu Stiftung von Majoraten, zur Annahme von Ver⸗ maͤchtnissen, zur Anlegung von Schlachthaͤusern, Straßen, Kanaͤlen, zur Gruͤndung von Kloͤstern, Erhebung von Kom⸗ munalsteuern oder Anleihen u. dgl. mehr.
Obgleich nun alle die genannten Verfuͤgungen nur einzelne Personen oder Gegenstaͤnde betreffen, so bieten sie doch Stoff zu mancherlei Bemerkungen; so z. B. daß viele Dinge an den Koͤnig von Frankreich kommen und unmittelbar von ihm entschieden werden, welche anderwaͤrts gutentheils den Be⸗ hoͤrden zugewiesen sind; und daß umgekehrt andere Verfuͤ⸗ gungen den Kammern nicht vorgelegt wurden, welche, nach gewoͤhnlichen Begriffen, den Charakter allgemeiner Gesetze an
sich tragen. 1 8 Schon aus jenen das Einzelne betreffenden Vorschriften
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ergiebt sich ferner die Stimmung und Richtung, welche in Frankreich vorherrscht, so wie der Charakter der Ministerien. Wenigstens bieten Thatsachen, der Gesetzsammlung entnom⸗ men, nicht selten einen bessern Anhalt, als die wechselseitigen, oft uͤbertriebenen Anklagen der Tagesblaͤtter. So sind (wir wollen einige Beispiele ausheben und jedem uͤberlassen, Ur⸗ theile daran anzuknuͤpfen) in den ersten sechs Monaten des Jahres 1828 unter dem Martignaeschen Ministerium vom Koͤnige bestaͤtigt worden 32 Kloͤster und geistliche Ge⸗ nossenschaften von Weibern; in den ersten sechs Monaten des Jahrss 1827 unter Villele und Frayssinous 176; binnen Jahresfrist zusammen also 208. In der zweiten Haͤlfte des Ichres 1828 wurden vom Koͤnige genehmigt 6 Vermaͤchtnisse an Schulen, 85 an Gemeinen, 145 an Kloͤster, 647 an Kir⸗ chen. Eben so laͤßt sich der weitlaͤuftige Streit uͤber Zahlen oder Verweigern nicht bewilligter Abgaben am Besten aus dem letzten Absatze des, von den Kammern und dem Koͤnige bestaͤtigten, Finanzgesetzes fuͤr 1829 entscheiden. Es heißt da⸗ selbst woͤrtlich: Alle direkten oder indirekten Steuern, welche dieses Gesetz nicht bewilligt, sind feierlichst verboten, unter welchem Namen oder Titel man sie auch erheben moͤge. Alle Behoͤrden, die sie ausschreiben, alle Beamten, welche die Steuerrollen fertigen, oder die Erhebung uͤbernehmen wuͤrden, sollen gerichtlich als Bedruͤcker (concussionnaires) in An⸗ spruch genommen und bestraft werden.
Die Rechtsfrage: ob man nicht bewilligte Steuern zu bezahlen verbunden sey, ist dadurch klar und deutlich verneint. Hinsichtlich der in dieser Beziehung eingeleiteten Verbindun⸗ gen bleibt also nur zu untersuchen, ob genuͤgende Gruͤnde vorhanden sind eine ungerechte Maaßregel zu vermuthen und ihr vorbeugend entgegen zu treten; oder ob diese Vermuthung unbegruͤndet ist, und die deshalb ergriffene Maaßregel eine ungebuͤhrliche Beleidigung der Regierung in sich 1-2.ee
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G nvnhrsenh Hehe “ Wissenschaftliche Nachrichten. Schluß des (gestern abgebrochenen) achtzehnten Briefes des juͤngern Herrn Champollion. Hiier findet nun eine Ceremonie statt, uͤber deren Natur man sich sehr getaͤuscht hat. Zwei dem Ammon,Horus ge⸗ weihte heilige Fahnen erheben sich auf zwei Altaͤren; zwei Priester, durch ihr geschorenes Haupt und durch die nebhen ihnen stehende Inschrift als solche bezeichnet, wenden sich nach dem bei der Feierlichkeit den Vorsitz fuͤhrenden Ober⸗ priester hin, um dessen Befehle zu vernehmen. Letzterer haͤlt zum Zeichen seines hohen Amtes, den Scepter, pat genannt, in der Hand; ein dritter Priester laͤßt vier Voͤgel los, welche in die Luͤfte davon fliegen. Man hat hierin ein Menschen⸗ opfer sehen wollen, indem man den Scepter des Priesters fuͤr ein Messer, die beiden Priester fuͤr zwei Schlachtopfer und die Voͤgel fuͤr das Sinnbild der Seelen hielt, die aus dem Koͤrper der beiden Ungluͤcklichen entfliehen. Eine In⸗ schrift aber, die vor dem der Ceremonie beiwohnenden Hie⸗ roglyphenschreiber eingegraben ist, beweist vollstaͤndig das Un⸗ schuldige dieser Scene und macht uns mit dem wahren Zweck derselben bekannt; sie lautet: „Der Vorsitzer des Festes hat gesagt: „Gebt die Freiheit den vier Gaͤnsen Amset, Sis, Sumauts, Kebhsniv; wendet euch nach Suͤd, Nord, West, Ost, sagt den Goͤttern des Suͤden, Norden, Westen und Osten, daß Horus, der Sohn der Isis und des Osiris, sich mit dem Pschent geschmuͤckt hat, daß Koͤnig Rhamses sich mit dem Pschent geschmuͤckt hat.“ Offenbar stellen die vier Voͤgel die vier Kinder des Osiris, Amset, Sis u. s. f. vor und man bittet sie, als die Genien der vier Weltgegenden, der ganzen Welt zu verkuͤnden, daß Koͤnig Rhamses⸗Meiamun, nach dem Bei⸗ spiele des Horus, sich die Krone als Zeichen der Herrschaft uͤber die oberen und unteren Regionen aufs Haupt gesetzt habe; diese Krone hieß Pschent. Auf dem letzten Theile des Basreliefs dankt der Koͤnig mit dem Pschent auf dem Haupte dem Gotte in seinem Tempel, schneidet mit einer goldenen Sichel eine Garbe Korn ab und nimmt dann durch ein Trankopfer vom Gotte Abschied. Neun Bildsaͤulen stellen in
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chronologischer Ordnung die Vorfahren Rhamses⸗Meiamuns
vor, der, wie Rhamses der Große (Sesostris), seine Regie⸗ rung durch große Kriegsthaten bezeichnete, weshalb die Grie⸗ chischen Geschichtschreiber beide in eine Person zusammenge⸗ schmolzen haben. In der oͤstlichen und suͤdlichen Gallerie ist ein zweites oͤffentliches Fest dargestellt, das der Koͤnig zu Ehren seines Vaters des Gottes Sochar⸗Osiris am 27sten Tage des Monats Hathor feierte. Die Zahl der Basreliefs in den vier Gallerieen ist ungehener; die 16 Pfeiler in der oͤstlichen