1830 / 68 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 10 Mar 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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1— 8 1X“ 8 8 8 de, 1 Rechte seyn. Als wachsamer Huͤter des St

ermoͤgens wird er die Einfuͤhrung einer weisen Sparsam⸗

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keit in alle Zweige der Verwaltung, ohne daß jedoch der oöͤf⸗ fentliche Dienst darunter leide, verlangen. Als aufmerksamer Beobachter der Ereignisse, die seit einigen Jahren so viere Schwankungen und Gefahren in den Handels⸗Verbindungen hervorgebracht haben, wird er auf die Beseitigung der Hemm⸗ nisse antragen, welche den freien Verkehr der Nationen un⸗ ter einander hindern. Er wird sich den ploͤtzlichen Finanz⸗Maaß⸗ regeln, wodurch nur zu oft die vorsichtigsten Speculationen mit gluͤcken, so wie allen solchen Plaͤnen widersetzen, welche di Gunstbezengungen der Regierung lediglich auf einige privile⸗ girte Staͤdte, zum großen Nachtheile der uͤbrigen Bevoͤlke⸗ rung uͤbertragen. Doch wozu, meine Herren, setze ich Ih⸗ nen hier die Pflichten eines loyalen Deputirten auseinander? Folgen Sie dem bisher von Ihnen gegebenen Beispiele; diese Wahl⸗Urne, der treue Wiederhall Ihrer Gesinnungen, hat immer nur solche Namen zu Tage gefoͤrdert, die mit dem Rufe: Es lebe der Koͤnig! begruͤßt worden sind.“ Herr Dudon erhielt (wie bereits gestern erwaͤhnt) 133 Stimmen, mithin, da die Gesammtzahl der Stimmen sich auf 254 be⸗ lief, nur 5 Stimmen mehr als die absolute Majoritaͤt.

Der Globe meint, es scheine keinem Zweifel unterwor⸗

fen, daß, wenn das jetzige Ministerium eine Veraͤnderung er⸗

leiden sollte, der Graf Roy wieder in dasselbe eintreten wuͤrde. Eben dieses Blatt will mit Bestimmtheit wissen, daß die mi⸗ nisterielle Partei den Vicomte von Martignac zu ihrem Kan⸗ didaten fuͤr die Praͤsidenten⸗Stelle in der Deputirten⸗Kam⸗

mer ausersehen habe.

Die zu der Expedition nach Afrika designirten Generale haben die Aufforderung bekommen, sich bereit zu halten, um auf den ersten Befehl aufbrechen zu koͤnnen. An saͤmmtliche auf Urlaub befindliche Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine der gegen Algier bestimmten (und in Nr. 61 der Staats⸗ Zeitung aufgefuͤhrten) 17 Regimenter ist die Ordre ergangen, sich unverzuͤglich bei ihren Corps einzufinden. Briefen aus Marseille zufalge waren von der daselbst niedergesetzten Kom⸗ mission mit dortigen Schiffs⸗Eigenthuͤmern bereits zahlreiche

Kontrakte, Behufs der Ueberschiffung der Truppen, zu dem

monatlichen Preise von 16 Fr. fuͤr die Tonne, jedoch unter der Bedingung, daß die See⸗Assekuranz von der Regierung getragen werde, abgeschlossen worden.

In diesen Tagen wird hier von dem Staatsrath Cottu eine neue Schrift, unter dem Titel: „Von der Nothwendig⸗ keit einer Diktatur! und mit dem Motto: „Sie hahen die unbegraͤnzte Preßfreiheit gewollt, sie werden durch die Press⸗ untergehen“, im Druck erscheinen.

Der General Philipp von Ségur ist einer der Kandi⸗ daten zu der durch den Tod des Herzogs von Lévis erledig⸗ ten Stelle in der Franzoͤsischen Akademie. 1

Die Raths⸗Kammer des Trebunals zu Tours hat Ma⸗ dame Courrier und drei Maͤnner, als Mitschuldige des an Paul Courrier veruͤbten Mordes, in Anklagestand versetzt.

Ein von der Allgemeinen Zeitung mitgethenltes Schreiben aus Paris giebt in Bezug auf die beabsich⸗ tigte Expedition Frankreichs gegen Algier folgende Ueber⸗ sicht der Tribute und Geschenke, denen mehrere christliche

Staaten gegen die Regentschaften von Algier, Tunis und

Tripolis unterworfen sind:

1) Algier. Die beiden Sicilien zahlen an diese Re⸗ gentschaft einen jaͤhrlichen Tribut von 24,000 schweren Pia⸗ stern and in jaͤhrlichen Geschenken einen Werth von etwa 20,000 schweren Piastern.

Jahre 1823 abgeschlossenen Vertrags, keinem Tribute unter⸗

worfen, aber einem Konsular⸗Geschenke von 25,000 schweren Piastern. Sardinien verdankt der Verwendung Englands die Befreiung von einem Tribute, muß aber doch bei jedem

LLechsel eines Konsuls eine betraͤchtliche Summe bezahlen. Der Kirchenstaat verdankt dem Schutze Frankreichs die Be⸗ frreiung von jedem Tribute und allen Konsular⸗Geschenken. Portugal hat unter denselben Bedingungen, wie die beiden Sirilien, einen Vertrag mit Algier abgeschlossen. iisst keinem Tribut unterworfen, muß aber beim Wechsel der

Spanien

Konsuln Geschenke geben. Oesterreich ist durch Vermittelung

der Ottomanischen Pforte vom Trebut und der Gescheuken befreit. Kanonen des Lords Exmonsth dieirten Bedingungen bei jedem

om T Konsular⸗ England muß trotz der 1816 unter den

Wechsel eines Konsuls ein Geschenk von 600 Pfd. Sterl. 82

machen.

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Holland, das 1816 zu der Beschießung von Alzier mitgewirkt hatte, ward in den Stipulationen des Vertrags mitbegriffen. Seitdem bezahlt es der Dey hat es sich zur Aufgabe gem hm seinen boͤsen und schien schon ge ei laß zu su⸗

Willen zu zeigen, 1 mit dieser Macht zu brechen. Staaten 1“ 8 18. 1 v

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keinen Tribut mehr; aber

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Toskana ist, vermoͤge eines im

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baben in einem einige Zeit nach dem Englischen abgeschlossenen Vertrage sich zu dem entschlossen, was fuͤr diese Macht ausgemacht ist. Hannover und Bremen nehmen durch Vermittelung des Eng⸗ lischen Schutzes an denselben Verguͤnstigungen Theil; ihre Kon⸗ suln muͤssen aber bei ihrer Ankunft zu Algier betraͤchtliche Sum⸗ men bezahlen. Schweden und Daͤnemark bezahlen jaͤhrlich einen Tribut, der in See⸗Munition und Kriegs⸗Material im Werthe von etwa 4000 schweren Piastern besteht. Diese Staaten bezahlen außerdem bei Erneuerung der Traktate, d. h. von 10 zu 10 Jahren, ein Geschenk von 10,000 schwe⸗ ren Piastern; auch machen ihre Konsuln beim Eintritt in ihre Verrichtungen dem Dey Geschenke. Dabei ist zu bemerken, daß die Regentschaft, um sich fuͤr die Verguͤnstigungen zu entschaͤdigen, die sie einigen Staaten vom zweeten Range zugestehen muͤßte, sich bestrebt, von Zeit zu Zeit Streit mit ihnen anzufangen, der sich immer durch neue Ausgleichungen

endigt, die neue Geschenke oder einen Wechsel der Konsuln

veraulassen, was am Ende dasselbe Resultat herbeifuͤhrt. Frank⸗ reich macht noch gewöhnlich den Regentschaften bei Absen⸗

dung neuer Konsuln Geschenke. 2) Tunis. Alle Nationen, die

Konsuln zu Tunis haben, weichen noch nicht von dem Ge⸗ brauche ab, der Regentschaft zur Zeit der Einsetzung ihrer Konsuln Geschenke zu machen. Der Durchschnittsbetrag die⸗ ser Geschenke ist 20 25,000 Fr.; er wechselt nothwendig nach den Umstaͤnden und dem groͤßern oder geringern Interesse der Staaten bei der Regentschaft. In diesem Augendblick sind nur drei Maͤchte einem bestimmten Tribute unterworfen; naͤmlich Schweden, Daͤnemark und die beiden Sicilien. Letz⸗ tere Macht bezahlt e nen Tribut in Geld und fuͤgt noch Geschenke von hohem Werthe bei. Schweden und Daͤnemark entrichten den Tribut in See⸗ und Kriegs⸗Munition; 1827 schickte Schwe⸗ den nach Tunis 128 Feuerschluͤnde und ein bestimmtes Quan⸗ tum Bauholz. Sardinien ward durch Englischen Schutz von dem Tribute b freit, und hat nur noch Konsulargeschenke zu machen. Oesterreich und Rußland, die keine beglaubigten Agen⸗ ten bei dem Bei von Tunis haben, sind zu keiner Geldleistung oder zu Geschenken verpflichtet; uͤbrigens genießen sie, vermoͤge ihrer Vertraͤge mit der Pforte und der Garantie der letztern Macht, alle die den beguͤnstizt

8 2₰ resken zugestandenen Privilegien

d ten Nationen von den Barba⸗ ner n. 3) Tripolis. Die Macht ber Regentschaft von Tripolis reicht, ohne gerade noch das zu seyn, was sie ehemals war, immer hin, von mehreren christ⸗ lichen Maͤchten entweder betraͤchtliche Geschenke oder sell Tribute zu beziehen. Schweden und Daͤnemark sind die ein⸗ zigen St ha Tripolis einen jaͤhrlichen Tribut von bezahlen. Frankreich, England, Sardinien, ind die Vereinigten Staaten machen dem Pas⸗ jedem Wechsel eines Konsuls Ge⸗ schenke, die gewoͤhn aus Erzeugnissen der National⸗Indu⸗ drie bestehen, und die man auf etwa 25,000 Fr. schaͤtzen kann. Die andern Maͤchte bezahlen der Regentschaft in aͤhnlichen Faͤllen eine Summe von 25,000 Franken. Toskana allein ist durch seinen letzten Traktat von diesen Geschenken befreit; es ist aber nicht wahrscheinlich, daß zu einer Zeit, wo groͤßere Maͤchte mit ihren Geschenken fortfahren, dieser Staat hoffen duͤrfe, lange durch seine Convention befreit zu bleiben. Außer den Geschenken, die bei Erneuerung der Konsuln statt finden, muͤssen diese Agenten in einer Menge außerordentlicher Faͤl⸗ le Gaben darbringen, z. B. bei Besuchen bei dem Pascha,

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Ankunft des Einsetzung⸗Kaftans, u. s. w. 885

bet der Geburt oder der Verheirathung seiner Kinder, der

85 1““ Großbritanien und Irla

Parlaments⸗Verhandlungen. Aus der vorgestern

erwaͤhnten Rede des Herzogs v. Wellington in Bezug auf den, vom Grafen v. Stanhope gemachten Antrag ist nach⸗ traͤglich noch Folgendes mitzutheilen: Nachdem der Herzog. die Bemerkungen des Grafen beantwortcet hatte, wandte er sich zu den Betrachtungen und Vorschlaͤgen des Lord Goderich, und erwiederte demselben daß man das Bank⸗System nicht veraͤndern koͤune, so lange der bestehende Freibrief der Bank von England in Kraft bleibe, ferner wuͤrde er (der Herzog) ungemein sich freuen, wenn die Steuern, so wie der edle Visconnt es wuͤnsche, reduzirt weeden koͤnnten; allein Reductionen seyen nur so weit zu bewirken, ais sie mit Auf⸗ 1 g der Staats⸗Etablissements sich vereinigen ließen. Auch der Meinung des Grafen von Eldon, die Landes⸗ Valuta zu veraͤndern und Silber in groͤßeren Quanritaͤten ente ebenfalls in Auregung gebrachte Interesse der

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Schiffsrheder sagte

. gte der Herzog: er koͤnne den Lords 88 erklaären, daß Niemanden mehr als jhm daran ge epen sey, das Interesse der Schiffahrt zu befoͤrdern, die nicht

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lichkeit

I“ versagte er seinen Beifall. In Beziig auf 8 1

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mit allen Gegenstaͤnden der Nothwendigkeit, der Bequem⸗ und des Luxus versaͤhe. (Hort!) Auch wuͤrde kein Mitglied der Reichs⸗Verwaltung, das in dieser Hinsicht anders daͤchte, eines solchen hohen Amtes wuͤrdig seyn. Er gaͤbe zu, daß die Schiffs⸗Besitzer, obgleich ihre Fahrzenge volle Beschaͤftigung haͤtten, sich mit geringerem Nutzen als fruͤher begnuͤgen muͤßten, schreibe diesen Umstand aber großentheils den hohen Gehalten zu, die sie den Matrosen zahlen muͤß⸗ ten, da diese bekanntlich jetzt monatlich 55 Schillinge erh el⸗ en, waͤhrend sie fruͤher mit 25 zufrieden gewesen waͤren. Der edle Lord (Stanhope) habe die Bemerkung gemacht, daß die Zulassung

fremder Schiffe durch das Reciprocitaͤts⸗System dem Interesse der einheimischen nachtheilig gewesen sey; diese Maaßregel waͤre d

aber seit dem Jahre 1814 dringend noͤthig gewesen, um bei der gro⸗ ßen allgemeinen Konkurrenz, den Transport unserer Guͤter so wohlfeil als moͤglich zu machen. Der edle Lord habe ihn unter An⸗ derem auch wegen seiner am ersten Sitzungs⸗Tage gegebenen Versicherung, daß das Elend des Landes nicht so groß sey, als Viele behaupten, angegriffen. Es stehe dem edlen Lord voͤllig frei, solchen Behauptungen mehr Glauben beizumessen, wenn er aber meine, daß er (der Herzog) kein Gefuͤhl fuͤr das Elend des Landes habe, so sey er gaͤnzlich im Irrthum; er (der Herzog) hege in dieser Hinsicht ein eben so tiefes Gefaͤhl als irgend ein anderes Mitglied des Hauses, waͤre aber entschlossen, offen und ehrlich zu sagen, was er meine, ohne die mindeste Ruͤck⸗ sicht darauf zu nehmen, denen zu mißfallen, die seine Of⸗ fenheit und Aufrichtigkeit beleidigen koͤnnte. (Hoͤrt, hoͤrt!) Er wäaͤre da, die Wahrheit zu sprechen, und nicht, der Vorliebe und den Vorurtheilen irgend eines Mannes zu schmeicheln. Er wuͤrde, indem er die Wahrheit sage, es in derjenigen Weise thun, welche die Wahrheit ihm in den Mund lege. Das im Lande herrschende Elend zugebend, koͤnne er doch nicht mit denjenigen edlen Lords uͤbereinstimmen, die da behaupten, es sey allgemein. Auf den Unterschied in dem Betrage der Abgaben von Malz zwischen dem Jahre 1829 und den fruͤ⸗ heren Jahren, habe er bereits aufmerksam gemacht, baͤte aber die edlen Lords, auch andere Comsumtios; Artikel in Erwaͤ⸗ gung zu ziehen. Sie moͤchten die Zunahme an Gehaͤnden nicht nur in London, sondern in den vorzuͤglichsten Staͤdten und Doͤrfern, und den 7. der Sparkassen im ganzen Reiche beruͤcksichtigen. Summen waͤren zwar aus diesen herausgezogen, schnell genng wieder hinein⸗ gelegt worden, und von we Von Masse der unteren Klassen; und d er koͤnne er nicht als einen Beweis fuͤr d Elend ansehen, von dem einige edle Lor itten. Auch duͤrfte die vermehrte Thaͤtigkeit au ahnen und Kanaͤlen des Landes nicht uͤbersehen werden; diese habe sich in den letzten 10 Jahren beinahe verdoppelt. Wenn er den ganzen Zustand des Landes in's Auge fasse, moͤchte er fragen, 05, mit fruͤheren Jahren verg ichen, nicht eine Vesserung stattfinde?

Was den dem Hause vorliegenden Antrag be⸗ traͤfe, so haͤtte er gegen keinen Antrag etwas, der Papiere fordere, um Aufklaͤrung uͤber irgend einen besonderen Zweg des Gewerbfleißes irgend einer Klasse zu erhalten; ein solcher Antrag aber muͤsse nicht gemacht werden, um vie Regierung oder irgend ein Mitglied derselben an⸗ zugreifen, sondern zum allgemeinen Besten des Landes, und darum müͤsse er sich der Motion des edlen Grafen (v. Stanhope) widersetzen.

London, 27. Febr. Der Sprecher des Unterhauses hat heute das erste parlamentarische Lever fuͤr diese Session gegeben.

Von den Zeugen, die bisher vor dem Parlaments⸗Aus⸗ schusse zur Untersuchung des Ostindisch⸗Chinesischen Handels uͤber diesen Gegenstand befragt wurden, sind die Herren Ma⸗ joribanks und John F. Davies, beide Mitglieder der Fkto⸗ rei, die wichtigsten. Beider Aussage ist der Freigebung des Handels mit China eben nicht guͤnstig. Herr Davies sagte unter Anderem, daß die Nord⸗Amerikaner, die bekanntlich als Rivalen der Ostindischen Compagnie insofern aufgetreten sind,

aals sie ebenfalls Englische Waaren in China importiren,

von diesem Artikel doch nicht mehr als den Werth von 890,000 Dollars jaͤhrlich einfuͤhren, waͤhrend die fuhren dee Ostindischen Compagnie sich auf 800,000 Pfund Sterling belaufen. Inzwischen sey nicht dentbar, bdaß de Nord⸗Amerikaner diesen Ha weig mehr ausdehnen wär den, da die Compagnie, Beduͤrfnissen des Land das genaneste ihren einen bedeutenden Verlust erleide. Ueber „Merope“, eine Kuͤstenfahrt nach Nang⸗Po gemacht und uf diese We Waaren mi habe, 1” 8

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konnte Herr Davies keine Auskunft ertheilen, meinte jedoch daß ein solcher Handel, wiewohl ungesetzli eicht auch

8” r „wiewohl ungesetzlich, sehr leicht auch von anderen Fahrzeugen mit großem Nutzen betrieben werden koͤnne. Die Chinesische Regierung, sagte Hr. Davies ferner,

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habe fruͤher zuweilen ein ploͤtzliches Handels⸗Verbot ergehen

lassen, um dadurch gewisse Vortheile zu erlangen; die Compag⸗ nie sey ihr jedoch, um sie mit ihren eigenen Waffen zu schla⸗ gen, einmal zuvorgekommen, indem sie allen Englischen Han⸗ del suspendirte; da hierdurch nun eine große Luͤcke in der Zoll⸗ Einnahme entstanden, so sey die Chinesische Regierung froh gewesen, die Bedingungen der Ostindischen Compagnie ankeh⸗

ißt es in dieser Aussage

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seste an alten Gewohn⸗ heiten; b „, Heiraths⸗, Begraͤbniß⸗ und anderen Festlichkeiten sieht man sie noch in ihren vorzeitigen Trachten erscheinen, die sie auf das strengste beibehalten. Englische Manufaktur⸗Waaren koͤnnen daher keinen starken Eingang 1; weiße Kattune sind jedoch sehr verkaͤuflich, weil diese noch auf jede beliebige Weise gefaͤrbt oder bedruckt werden koͤnnen. Die Portugiesen hatten es versucht, zu Amoi eine Fakto⸗ rei zu errichten, mußten diese jedoch, wegen uͤbertriebener Abgahen⸗ Erpressung der Mandarinen, wieder aufgeben. Die Chinesen blicken mit großer Eifersucht auf die Macht der Englaͤnder in Ostindien, namentlich in Nepaul und Ava, welches die ihrem Lande angraͤnzenden Provinzen sind. Ein Chinesischer Gene⸗ ral soll sich sogar, waͤhrend des Krieges der Englaͤnder mit den Birmanen, bei den Letzteren befunden haben. Die Thee⸗ Pflanze wird von kleinen Landbesitzern gebaut, unter denen die Vererbung nach einem Gesetze stattfindet, das beinahe ganz so wie das Chinesische Erbfolge⸗Gesetz eingerichtet ist. Die Theehaͤndler, welche das Produkt im Lande einsammeln, sind Leute von großein Vermoͤgen. Da, wie Herr Davies meinte, die Thee⸗Staude nur alle 2 bis 3 Jahre zu einer Aerndte zu benutzen ist, so wuͤrde es, wenn einmal die Frage nach diesem Produkte sich ploͤtzlich verminderte, traurige Fol⸗ gen fuͤr die Pflanzer haben. Herr Mazjoribanks sagte aus, daß der Handel in Canton einzig und allein durch Vert lung der Hong⸗Kaufleute gefuͤhrt wird, deren gegenwaͤrti sieben die einzige Verbindung zwischen der Ostindischen Com pagnie und den Chinesen ausmachen. Die Chinesen sind, moͤge ihrer Institutionen, ein dem Handel abgeneigtes Gaͤbe man, sagte Hr. M., den Handel frei, so wuͤt staͤndigen Unterbrechungen ausgesetzt seyn und duͤrf die Thinesen dadurch auch wohl veranlazt sehen, die Preise des Thees zu erhoͤhen. Gegenwaͤrtig hat die Compagnie jedes Blatt schwarzen Thees, das nach Canton kommt, in welchem Artikel sie ohne Konkurrenten ist, zu ihrer Auswahl. Die Nord⸗Amerikaner sind nur im Handel mit gruͤnem Thee Konkurrenten der Ostindischen Compagnie; uͤberhaupt soll der Verkehr der Vereinigten Staaten mit China sehr im Abneh⸗ men seyn und nur mit Verlust fortgesetzt werden. Ein Herr Thomson zu Phaladelphia soll vor dem Kongresse ausgesagt haben, daß er ein Kapital von 800,000 Dollars im Chinesi⸗ schen Handel angelegt, 6 bis 7 Fahrzeuge darin beschaͤftigt habe, jetzt aber so gut als bankerott sey. Herr Majoribanks scheint jedoch weder dem freien Handel, noch den Nord⸗Ame⸗ rikanern sonderlich gewogen zu seyn; von den Letzteren er⸗ zauͤhlte er unter Anderem, sie haͤtten einen Sicilianischen Ma⸗ trosen, unter der Anklage, daß er einen Mord begangen, an die Chinesen ausgeliefert, von denen er, nach kurzem Pro⸗ zesse, hingerichter worden. Als man den Amerikanern uͤber dieses Verfahren Vorwüͤrfe gemacht, haͤtten sie geantwortet, der Matrose habe, da er kein Buͤrger der Vereinigten Staa⸗ ten gewesen, kein Recht auf ihren Schutz gehabt. Daruͤber aber sey selbst der Haupt⸗Azent der Amerikaner so entruͤstet ge⸗ wesen, daß er seinen Abschied eingereicht habe. In Folge dieses Umstandes habe auch der Charakter der Amerikaner, so wie uͤberhaupt der Auslaͤnder im Allgemeinen, in der Ach⸗ tung der Chinesen viel verloren. Die Ostindische Com⸗ pagnie, sagte Hr. M. ferner, ist die einzige von den Chine⸗ sischen Behoͤrden anerkannte Macht, und ihr allein ist es von der Chinesischen Regierung gestattet worden, an die Behoͤr⸗ den in Chinesischer Sprache zu schreiben Im Jahre 1820 wurde ein Chinese auf einem Schiffe ermordet, und die Man⸗ darinen kamen an Bord, um Nachforschungen anzustellen; gluͤcklicherweise hatte an demselben Tage ein Schlachter auf inem andern Schisse einen Selbstmord begangen, die Man⸗ rinen sahen dies als ein sicheres Zeichen an daß dieser uch jenen Ermordeten getoͤdtet habe, und Bezebenbeit hatte keine weiteren Folgen mehr. Einige Mitglieder der

Muttersprache gereder haben. rrerbuch

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