dieses Monats die Einwohner
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teten heftigen
stimmten 1 lich auf eine in Ketten schwebende
— penstock,
Die Bank der Vereinigten Staaten zahlte fuͤr die letzten Monate eine Dividende von 8 Die hiesige Ocean⸗Versicherungs⸗Gesellschaft hat fuͤr die letzten 6 Monate ihren Actionaͤren eine regelmaͤßige Di⸗ vidende von 6 8 9 eine Extra⸗Dividende von 10 rozent zu Gut geschrieben. . 8 In Nochester (New⸗Hampshire) betrugen die im vori⸗ gen Jahre eingenommenen Kanalzoͤlle 98,433 Doll. 59 Cts. und in Buffalo am Niagarastrom 25,807 Doll. 77 Cts. In Albany (New⸗York) wurden in der Nacht vom 5ten durch einen von Blitz beglei⸗ Donnerschlag aus dem Schlaf geweckt; waͤh⸗ rend des vorhergehenden Abends hatte ein starkes Wetterleuch⸗ ten stattgefunden. Dem Donnerschlage folgte ein heftiger Regen, wobei der Wind abwechseind aus uͤden und Westen wehte; das Wetter wurde darauf kuͤhler, war aber doch fuͤr die Jahreszeit immer noch aͤußerst milde. Die gewaltsame Entfuͤhrung des bekannten Rowland
Stephenson aus Georgia veranlaßte diesen Staat zu einem
neuen Gesetz, demzufolge Jeder, der kuͤnftig einen Weißen aus Georgia gewaltsamer oder listiger Weise entfuͤhrt, zur Gefaͤngnißstrafe, und zwar auf nicht weniger als 5 und nicht mehr als 7 Jahre, verurtheilt werden soll.
Vor einigen Tagen sind aus Washington 32 Farbige, unter denen 25 freigelassene Sklaven, auf Kosten der dorti⸗ gen Colonisations⸗Gesellschaft abgesegelt, um sich ihrem freien Willen gemaͤß, in Afrika anzusiedeln. 1
Ein Pachter im Staate New⸗York hat bei seiner Woh⸗ nung eine neue Art von Wasser⸗Pumpe oder Maschine in Anwendung gebracht, vermittelst welcher sich bei Annaͤherung von Vieh das Wasser in einen zum Traͤnken desselben be⸗ Trog ergießt. Das herannahende Vieh tritt naͤm⸗ Platform, die sich nieder⸗ senkt und einen perpendikulaͤr darunterliegenden hohlen Pum⸗ der bis zum Wasser geleitet ist, mit Huͤlfe einer einfachen Vorrichtung dergestalt in Bewegung setzt, daß die Ergießung des Wassers obgedachtermaßen erfolggt..
Chili.
8 Englische Blaͤtter enthalten Auszuͤge aus der Bot⸗
schaft des Vice⸗Praͤsidenten der Republik Chili an die gesetz⸗ ebenden Kammern, bei der am 13. September stattgehabten Fröffnung derselben. Der Vice⸗Praͤsident wuͤnscht unter An⸗ Gluͤck zu seinen freundschaftlichen Ver⸗ denen zufolge die Regierung von gemachte Anleihe von 150,000 Dollars, die Mexiko zur Ausruͤstung des Kriegs⸗Schiffes „Kon⸗ greß“ bedurfte, verbuͤrgt hatte. Mexiko hat diese Schuld wie⸗ der bezahlt und spaͤter von Chili einen neuen Freundschafts⸗ Beweis durch die Aufnahme von Individuen erhalten, die in Folge der Unruhen in Mexiko von dort gefluͤchtet waren. Obgleich, heißt es ferner in der Botschaft, die Verbindung mit Columbien lange unterbrochen gewesen sey, so habe sich Chili dennoch in Gemeinschaft mit Buenos⸗Ayres erboten, einen Frieden zwischen genannter Republik und Peru zu ver⸗ mitteln; die gestoͤrten Verhaͤltnisse Bolivia's haͤtten eine in⸗ nige Vereinigung mit dieser Republik bisher verhindert, doch sey Hoffnung dazu vorhanden; die direkte Verbindung mit Buenos⸗Ayres waͤre seit Dorrego's Tod unterbrochen gewe⸗ sen, und Chili sey entschlossen, bei den inneren Zwistigkeiten dieses Freistaates neutral zu bleiben. Im weiteren Verlauf der Botschaft giebt der Vice⸗ Praͤsident eine sehr guͤnstige Uebersicht des innern Zustandes von Chili. Es ist ein Gene⸗ ral⸗Direktor der Wege und Bruͤcken angestellt und fuͤr die oͤffentliche Erziehung sehr gesorgt, auch eine National⸗Biblio⸗ thek errichtet worden; jeder Hafen der Republik hat eine Medizinal⸗Polizei erhalten; in der Rechtspflege und Gesetz⸗ gebung haben wichtige Verbesserungen stattgefunden; nur die Finanzen sind auf dem alten Punkt stehen gebleben, was der Mangelhaftigkeit des alten Kolonial⸗Systems zugeschrieben wird, das man noch in bessern koͤnnen, als die uͤbrigen Verwaltungszweige. Die Staats⸗Einnahme wird auf 1,829,079 Dollars, und die Aus⸗ gabe auf 2,054,228 Dollars angegeben, woraus sich ein De⸗ ficit von 225,209 ergiebt. Die von der Republik unterhaltene Truppenzahl belaͤuft sich, der Botschaft zufolge, auf 45,000 Mann, worunter 25,000 Mann Reiterei. Von beabsichtig⸗ ten Maaßregeln zur Verbesserung der Finanzen und von
ahlung der an England schuldigen Dividende erwaͤhnte der
Vice Praͤsident nichts.
derem dem Kongreß haͤltnissen mit Mexiko, der Chili sich fuͤr eine in Chili
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genguͤssen begleitete Thauwetter sind die
nicht in demselben Maaße hatte ver⸗
Berlin, 12. der Eisgang am 28. v. M. die bei Greiffenberg belegene 120 Fuß lange Regabruͤcke in Zeit von einer Viertelstunde voͤllig
verschwand gaͤnzlich, ein Stall stuͤrzte ein, das Gerber⸗Scha⸗ behaus wurde fortgerissen, und sämmtliche unter Wasser ge⸗ setzten Haͤuser und Stallungen an der Rega wurden mehr
zertruͤm’-⸗:· mert, die den Lohgerbern und Schuhmachern gehoͤrende Lohmuͤhle
oder weniger durch Einstuͤrzen der Schornsteine und Waͤnde
ꝛc. beschaͤdigt. Die Gewalt der 2 — 3 Fuß starken Eisstuͤcke war zu groß, als daß menschliche Anstrengung dagegen etwas vermocht haͤtte, sie zerbrachen die starken eichenen Bruͤcken⸗ Pfaͤhle, wie irdene Pfeifen. — Aehnliche Nachrichten gehen auch aus anderen Gegenden der Provinz Pommern ein. — Man schreibt aus Koͤslin: Die strenge Kaͤlte hat, mit wenigen Unterbrechungen, auch den Monat Februar hin⸗ durch fortgedauert. Der kaͤlteste Tag war der 3te, wo in Koͤslin 22 Grad unter dem Gefrierpunkt beobachtet wurden. Durch das am Schlusse des Monats eingetretene mit Re⸗ Wege in einen sol⸗ chen Zustand gerathen, daß die Landstraßen fast unfahrbar geworden sind, weshalb auch die Posten theilweise 24 — 48 Stunden ausbleiben. Die Persantebruͤcke auf der großen Poststraße bei Koͤrlin ist am 1sten d. M. theils durch die Fluthen und das Eis fortgerissen, theils hat dieselbe abgetra⸗ gen werden muͤssen. Die Ostsee ist noch immer, so weit das Auge reicht, mit Eis bedeckt. — Als außergewoͤhnliches Er⸗ eigniß verdient bemerkt zu werden, daß der Tuchmacher Kaͤ⸗ ding und seine Ehefrau zu Callies, welche 49 Jahre in der Ehe gelebt hatten, am 2ten v. M. fruͤh Morgens an Alters⸗ schwaͤche in einer und derselben Stunde gestorben sind.
— Nachrichten aus Breslau zufolge hatte das Wasser in der Oder seit dem ;sten d. M. zu wachsen begonnen und war bis zum 6ten d. M. um 3 Fuß gestiegen. Der Eisgang war bis dahin noch nicht eingetreten, vielmehr die Oder noch mit Eis bedeckt; da jedoch alle kleineren unter⸗ halb Breslau in die Oder fallenden Fluͤsse bereits aufgegan⸗ gen sind, so hoffte man, daß der Eisgang der ersteren um so leichter erfolgen werde.
— Dem druͤckenden Mangel warmer Bekleidung armer Schulkinder, die deshalb von der Benutzung der Schule ab⸗ gehalten wurden, hat die staͤdtische Schul⸗Deputation in Schoͤm⸗ berg (Reg.⸗Bez. Liegnitz) im verwichenen Winter durch den Ertrag einer veranstalteten Sammlung milder Gaben lo⸗ benswerth abgeholfen.
— Aus Alsleben a. meldet: Durch das am 27sten v. Thauwetter wuchs die Saale mit b an, und die Gefahr erschien um so groͤßer, als eine Stem⸗ mung der noch festliegenden Eisdecke zu befuͤrchten war. Dem letztern Uebelstande wurde zwar am folgenden Tage dadurch vorgebeugt, daß eine Zahl entschlossener Maͤnner den zusam⸗ mengeschobenen Eisschollen Luft verschafften; aber leider schwoll der Strom, der von Mukrena bis Groͤna auf dem rechten Ufer eingedeicht ist, fortwaͤhrend vom 28sten v. M. 9 Uhr Abende bis zum 2ten d. M. Mittags 12 Uhr zu einer noch nie erlebten so bedeutenden Hoͤhe an, daß der Wasserstand den vom Jahre 1799 an einigen Orten 18, an andern bis 26 Zoll, den gewoͤhnlichen aber binnen 39 Stunden 15 Fuß uͤberstieg, woran insbesondere gedachte seit 1799 sehr erhoͤhe⸗ ten Deiche Schuld haben. Da Niemand ein so schnelles Anwachsen und eine solche Hoͤhe des Saalstromes vermuthete, so geriethen die Einwohner zu Mukrena in die groͤßte Lebens⸗ gefahr, indem das Wasser auch die Bodenraͤume mehrerer Haͤuser erreichte. Die Rettung dieser Ungluͤcklichen, so wie die ihres Viehes und ihrer Effekten, hat man nur dem Muthe und der Entschlossenheit mehrerer Kahnseigenthuͤmer, Faͤhr⸗ leute und Anderer zu verdanken. Der Schaden, welcher durch das schnelle und hohe Steigen der Saale veranlaßt worden, ist bis jetzt noch nicht zu uͤbersehen. Sowohl in Mukrena, als in Stadt und Dorf Alsleben, sind eine Menge Wohn⸗ haͤuser, Scheuern, Nebengebaͤude und Stallungen eingestuͤrzt, mit ihnen eine Menge fahrender Habe verschuͤttet und ver⸗ dorben; auch stuͤrzen beim heutigen Fallen des Wassers no mehrere Gebaͤude jenen nach.
— Aus Achen meldet man: 1b rich Fischbach in Malmedy vor einigen Jahren in freundlicher Gesinnung auf der Baracke Michel Venn im EE. Fess 86 g egs
reußischen Grenze, errichtete zlocke hat e 9 1 der zaf seiner Reise nach Malmedy bei nebe⸗ ligem Wetter uͤnd tiefem Schnee vom rechten
d. Saale vom 4. Maͤrz wird ge⸗ M. ploͤtzlich eingetretene furchtbarer Schnelligkeit
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der Koͤnig!
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kommen war, das Leben gerettet. Hoͤchst erfreulich ist
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Die vom Einwohner Hein⸗
am hohen
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12. Maͤrz. Im Stettiner Regierungs⸗Bezirk hat
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Schlaͤchter
Wege abge:
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Recht auf dessen Thron gebe, kann ich nicht einraͤumen.
daß noch ernige ihrer Gesetze in Portugal beibehalten sind, ist eben so viel, als Buonaparte
halten ist.
hann IV. und gegen Philipp IV. entschied, sagt bestimmt:
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kommen nicht transmittirt, so konnte nach Koͤnig
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welche (1777) Maria J. (gegen das Recht der anderen Fuͤr⸗
wie auch in England die Prinzessin in der Linie dem Prin⸗ zen einer anderen Linie nach den Gesetzen 25. Heinrichs VIII., c. 22 und 35. Heinrichs VIII., c. 1. vorgeht. Maria da Gloria wuͤrde nach den Lamegischen Gesetzen ganz
vpon der Erbfolge Johanns VI.
chen bis auf die allerneuesten Zeiten die Thronfolge in Por⸗ tugal oͤrdnen und geordnet haben.
Alphons V. und Manuel. ddeessen je ein auswaͤrtiges Reich besessen; 1) von Alphons III. wird gesagt, daß er die Grafschaft Boulogne besessen habe.
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voerlobte sich mit dieser zwoͤlfjaͤhrigen Johanna, einer im Ehe⸗ bruche erzeugten Tochter der Gemahlin Koͤnig Castilien; aber nach dieses Heinrichs IV. Tode (1474) wurde
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Recht des Hauses Braganza auf den Thron gar nicht auf
Si rex Portugalliae non habuerit masculam, et habuerit.
erxtraneo, non sit regina, quia nun quam volumus
“ 88 1 “ 1“ daß seit Errichtung jener Glocke kein Mensch mehr auf dem Venn in der Richtung von Eupen nach Malmedy umgekom⸗ men ist dort Aeügneten. Im naͤchsten Fruͤhjahr wird der ꝛc. Fisch⸗ bach noch eine Kapelle und mehrere Wirthschaftsgebaͤude bei der Baracke Michel errichten lassen.
— Gestern starb hier, an Alterschwaͤche und hinzugetre⸗ tenem Schlagflusse, ein wackerer Veteran der Koͤnigl. Buͤhne, der ruͤhmlich bekannte Bassist Gern, nachdem er unlaͤngst noch die Freude gehabt hatte, sein Jubilaͤum zu feiern.
Das Recht der
Thronfolge in Portugal scheint so zwei⸗ felhaft, daß ich gegen den uͤber diesen Gegenstand (in Nr. 7 der Preußischen Staats⸗Zeitung d. J.) Jerschienenen Aufsatz eines Herrn M—t meine Bedenklichkeiten in 4 Fragen dar⸗ legte (Nr. 52). Hierauf hat sich ein Herr A—r (Nr. 57 vernehmen lassen, jedoch, wie es mir scheint, die von mir aufgeworfenen Fragen nicht gluͤcklich beantwortet.
Auf meine 1ste Frage antwortet Herr A— r, daß das
die Gesetze von Lamego, die veraltet genannt werden, sondern auf die Auflehnung des Portugiesischen Volks (1640) gegen Philipp IV. von Spanien, der der legitime Beherrscher Por⸗ tugals genannt wird, gegruͤndet sey. 8
Daß Rebellion gegen einen legitimen Beherrscher ein
Waͤre das aber, so haͤtte ja auf jeden Fall Dom Miguel so viel Fda gegen Dom Pedro, wie Johann IV. gegen Phi⸗ lipp IV.
Gerade der klare Buchstabe des Lamegischen Gesetzes gab dem Hause Braganza Recht auf den Thron. Der Spani⸗ schen Koͤnige legitime Herrschaft dadurch beweisen wollen,
fuͤr legitimen Beherrscher dort beibe⸗
Frankreichs ausgeben, weil der Code Napoléon Das Lamegische Gesetz aber, welches fuͤr Jo⸗
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filiam, ista crit regina — de isto modo: non accipiat virum nisi de Poriugal. — Si casaverit cum principe
nostrum regnum ire for Portugalensibus.
Da nun, wer kein Erbrecht hat, es auch auf seine Nach⸗ Heinrichs Tode (1580) weder Koͤnig Manuels Tochter, Isabella, auf ihren Sohn Philipp II. von Spanien, noch dessen aͤltere En⸗ kelin, Maria, auf das Haus Farnese Erbrecht bringen, son⸗ dern die Herzogin Katharina von Braganza, Emanuels juͤn⸗ gere Enkelin, haͤtte folgen sollen; und ihr Enkel Johann IV. bestieg den Thron nicht als Rebell, sondern als legitimer Koͤ⸗ nig mit vollem Recht nach den Gesetzen von Lamego.
Eben so sind es einzig und allein die Lamegischen Gesetze,
stenhaͤuser in Europa) ihres Vaters Bruder vorzogen, so
Und Donna
unstreitig auch Dom Miguel vorgehen, wenn von der Erb⸗ folge Dom Pedro's die Rede waͤre., Jetzt ist die Rede
So sind es die Lamegischen Gesetze, welche ununterbro⸗
Auf die 2te Frage, welche Koͤnige von Portugal schon auswaͤrtige Reiche besessen, nennt Herr A— r Alphons III., Keiner von allen dreien hat in⸗
Aber eine Franzoͤsische Pairie ist kein Reich; und dann ge⸗ hoͤrte sie nicht ihm, sondern seiner Gemahlin. Auch wurde er wenige Jahre nach seiner Thron⸗Besteigung von ihr ge⸗ schieden; 2) von Alphons V. wird behauptet, daß er mit seiner Gemahlin, Johanna, Castilien und Leon erhalten habe. Aber Johanna ist nie seine Gemahlin gewesen, sondern als Nonne gestorben. Zwar der drei und vierzigjaͤhrige Wittwer
Heinrichs von
dessen Schwester, die beruͤhmte Isabelle, Koͤnigin von Casti⸗ lien und Leon, keinesweges Alphons V. Zwar machte er An⸗ spruͤche fuͤr seine Braut, aber nach ein Paar Feldzuͤgen gab er Braut und Castilien auf und erkannte Isabellens Rechte;
waͤhrend sonst mit jedem Jahre Ungluͤcksfaͤlle sich.
das hieße Alles nehmen, statt zu optiren.
koͤnnen. Er war vermaͤhlt mit Isabellens aͤltester Tochte und diese wuͤrde nicht nur Castilien, sondern die 122. gee⸗ nische Monarchie in der That geerbt haben, wenn sie ihre Aeltern uͤberlebt haͤtte. Allein sie starb (1498) im ersten Wochenbette, und ihr Sohn, Miguel, nur zwei Jahr alt, vor seinen Groß⸗Aeltern (1500)0. Nachher, als diese Groß⸗Aeltern, Isabelle (1504) und ihr Gemahl, Ferdinand der Katholische, (1516) starben, fiel bekannt⸗ lich die Spanische Monarchie nicht an Manuel, son⸗ dern an die Infantin Johanna und das Haus Oesterreich. (Woher Herr A—r die Nachricht geschoͤpft hat, daß dem kleinen Miguel in Portugal, als Kronprinzen, gehuldiget sey, nachdem ihm vorher in Castilien und Leon gehuldigt ist mir 85 bekannt.) Uebrigens ist es auch ganz gleichguͤltig, ob ein Portugie⸗ sischer Koͤnig andere Reiche besessen hat. Denn Dc 88⸗ tersagen die Lamegischen Gesetze dem Koͤnige von Portugal nicht, andere Reiche zu besitzen, wenn er nur nicht selbst ein Extraneus ist. Ich hatte auch die Frage nur deshalb bei⸗ laͤufig gethan, weil Herr M-—t meinte, die Lamegischen Ge⸗ setze waͤren dadurch abgeschafft, daß schon Koͤnige von Por⸗ tugal andere Reiche besessen haͤtten. Da dies jedoch nicht “ 9. shesc auch die Bemerkung des Herrn A— r: e Geschichtschreiber di 1 schwiege 158, c - r dies nur mir verschwiegen haͤtten, Auf die 3te Frage, wegen des Optirens, dessen Herr Mt gedacht hatte, ist mir die Antwort Werr nicht klar geworden; die Sache selbst aber ist es.
Naͤmlich es ist die Frage, wer Koͤnig Johann VI. suc⸗ cedire? Er hat zwei Soͤhne hinterlassen, Dom Pedro und Dom Miguel. Waͤre es nun, daß Dom Pedro ein Recht, zu optiren haͤtte, das ist, zwischen Portugal und Brasilien
Eines waͤhlen, und natuͤrlich fiele dann doch das andere sei⸗ nem Bruder zu. Denn seine Tochter kann doch nicht, so lange ihr Vater lebt, ihrem Groß⸗Vater suecediren, wenn nicht ihr Vater ihr sein Recht cedirte. Wenn dieser nun Brasilien fuͤr sich behaͤlt, und seiner Tochter Portugal cedirt, kann man dann sagen, er habe optirt? Offenbar hat er dann nicht optirt, sondern beides genommen und nur eines davon cedirt. Wer aber optirt, kann nur Eines nehmen und muß das Andre seinem Neben⸗Erben lassen, nicht aber Eines neh⸗ men und seinen 2 Kindern das Andre cediren. Denn
G * Und wenn Dom Pedro optiren mußte, so heißt das: er hatte, als er Bra⸗ silien waͤhlte, kein Erb⸗Recht auf Portugal; und wer kein Erb⸗Recht hat, kann es auch auf seine Descendenten nicht transmittiren.
Portugal getrennt ist, gerade Dom Pedro es davon getrennt hat, so sind, wie ja auch Dom Pedro selbst anerkannt, beide Kronen incompetibel geworden. Dom Pedro hatte, der Sohn dem Vater, Krieg erklaͤrt, um Brasilien zu trennen; und schon im Laufe des Krieges schrieb er seinem Vater am 85 Nebage26
rasiliens Unabhaͤngigkeit anerkennen. So kann ich sprechen, weil ich Ew. Majestaͤt schon erklaͤrt habe, daß ich 82* 8* von Portugal will.”“ Im Frieden von 1825 wurde nun Brasilien wirklich fuͤr unabhaͤngig, also in Ruͤcksicht Portu⸗ gals fuͤr ein auswaͤrtiges Reich anerkannt. Auch erkennt sich jetzt ja Dom Pedro selbst als Extraneus in Ruͤcksicht Portu⸗ gals an, und darum fuͤr unfähig, es selbst zu beherrschen. Da nun auf Throne, wie in Privat⸗Erbschaften ab in- testato, die Descendenten nur durch das Recht und in das
die Thron⸗Folge nicht, wie schon gesagt, auf seine Descenden⸗ ten transmittiren. Ist er Extraneus, so sind auch eben da⸗ durch seine Kinder Extranei, und das Gesetz will, ne veniat regnum ad extraneos. 8
Extranei, seyn sollen: alle in Portugal geborne, welche zur Zeit der Constitution in Brasilien wohnten. Dadurch ist denn Donna Maria da Gloria selbst fuͤr eine Extranea von ihrem Vater erklaͤrt, und durch ihre Thron⸗Folge ginge das Reich dem Gesetze entgegen lor Portugalensibus. 8 8 Den Einwand: daß Dom Pedro nicht einmal rechtlich fuͤr seine Nachkommen auf den Thron von Portugal habe renuncitren koͤnnen, kann ich nicht gelten lassen. — Friedens⸗Schluß waͤre noch guͤltig, wenn der Grundsatz so allgemein gaͤlte? Da Herr A — r Philipp IV. von Spanien fuͤr einen legitimen Koͤnig von Portugal erklaͤrt, so koͤnnte
3) Manuel scheint mir noch weniger hier genannt werden zu
denn aus eben dem Grunde der Koͤnig von Spanien dem
nach seines Vaters Tode zu waͤhlen, so koͤnnte er doch nur
Da schon bei Johanns VI. Lebens⸗Zeit Brasilien von
Recht ihrer Ascendenten succediren, so kann auch Dom Pe⸗ dro, selbst von der Thron⸗Folge in Portugal ausgeschlossen,
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„Ew. Majestaͤt muͤssen auf der Stelle
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Ja, noch mehr, in Dom Pedro's eigner Constitution fuͤr Brasilien ist bestimmt — daß Brasilier, also fuͤr Portugal