1830 / 85 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 26 Mar 1830 18:00:01 GMT) scan diff

Das Journal des Débats aͤußert uͤber denselben

1 8 Gegenstand: „Das royalistisch⸗constitutionnelle Frankreich hat

einen glaͤnzenden Sieg davongetragen. Die Adresse der Deputirten⸗Kammer, ein bewunderungswuͤrdiges Denkmal der Weisheit und trenen Anhaͤnglichkeit an den Koͤnig und die Charte, hat die bereits seit dem 9. August von uns ver⸗

kuͤndigte Thatsache, daß zwischen dem einisterium und Frank⸗ reich keine Uebereinstimmung denkbar sey, außer allem Zweifel gestellt. Durch wie viele Scheingruͤnde und falsche Berech⸗ nungen haben die Minister nicht das Land zu taͤuschen und ihm einzureden gesucht, daß sie die Majoritaͤt haͤtten; selbst nach der Wahl des Praͤsidenten und der Vice⸗Praͤsidenten gaben sie sich noch das Ansehen, als ob sie einige Hoffnung naͤhrten. Jetzt schwindet jede Taͤuschung; von 402 Deputir⸗ ten haben 221 die Adresse in ihrer urspruͤnglichen Abfassung angenommen; und diese Majoritaͤt reicht hin, um der con⸗ stitutionnellen Sache den Sieg zuzuwenden. Das Ministe⸗ rium irrt aber sehr, wenn es sich die 181 Stimmen, die sich gegen die Adresse gezeigt haben, zurechnet. Haͤtte die Kam⸗ mer das Amendement des Herrn von Lorgeril (s. den nach⸗ folgenden Artikel) angenommen, das die Adresse ihrem Wesen nach nicht aͤnderte, sondern nur einige Ausdruͤcke milderte, so wuͤrde dieselbe mit einer Majoritaͤt von 80 Stimmen statt 40 durchgegangen seyn."²50 Die Abfassung, welche Hr. v. Lorgeril, vom rechten Cen⸗ trum, an die Stelle der fuͤnf letzten Paragraphen der Adresse in Vorschlag gebracht hatte, lautete also: „Doch, Sire, legt unsre Ehre, unser Gewissen, unsre Ihnen geschworne Treue, die wir Ihnen stets erhalten wollen, uns die Pflicht auf, Erwr. Mazjestaͤt anzukuͤndigen, daß mitten unter den einstim⸗ migen Gefuͤhlen der Ehrfurcht und Zuneigung, womit Ihr Volk Sie umgiebt, sich in Folge der seit der letzten Session stattgefundenen Veraͤnderungen, lebhafte Besorgnisse geaͤu⸗ ßert haben. Der hohen Weisheit Ewr. Majestaͤt gebuͤhrt es, diese Besorgnisse zu erwaͤgen und sie auf die Ihnen dienlich scheinende Weise zu beseitigen. Die Vorrechte der Krone verleihen Ihren erhabenen Haͤnden die Mittel, unter den ver⸗ schiedenen Staatsgewalten jene verfassungsmaͤßige Einigkeit zu erhalten, die fuͤr die Macht des Thrones und fuͤr das Gluͤck Frankreichs in gleichem Maaße nothwendig ist.“ Ge⸗ gen dieses Amendement war es, daß sich zuerst Hr. Guizot und spaͤterhin der General Sebastiani erhob, wogegen Herr v. Berbis und Herr Pas de Beaulieu demselben beitraten. Bei der Abstimmung wurde dasselbe nur von der rechten Seite und etwa 30 Mitgliedern des rechten Centrums unter⸗ stuͤtzt, von dem ganzen uͤbrigen Theile der Versammlung aber verworfen. Der Globe aͤußert in Betreff der Abstimmung uͤber die Adresse: „Die linke und die rechte Seite waren gestern ge⸗ rade gleich stark; 5 Mitglieder des linken Centrums, unter ihnen Herr Pas de Beaulieu, haben gegen die Adresse ge⸗ stimmt. Um die Majoritaͤt von 40, die sich ergeben hat, voll zu machen, muͤssen also 25 Mitglieder des rechten Cen⸗ trums zu Gunsten derselben gestimmt haben. Diesen Mor⸗ gen versichert man uns indeß, daß eine Menge von Depu⸗ tirten, welche dort sitzen, sich um die Ehre, fuͤr die Adresse gestimmt zu haben, stritten. Herr von Martignac soll ge⸗ stern sogar gesagt haben, daß man, um die Kraft der Mini⸗ ster in der Kammer richtig zu beurtheilen, wenigstens 60 Stimmen von den 18v1 abziehen muͤsse, die sich, dem Anscheine nach, fuͤr die Minister erklaͤrt haben; denn uͤber 30 Depu⸗ tirte haͤtten nur die Abfassung der Adresse gemißbilligt.“ Durch eine Verordung vom 16ten d. M. ist der Bischof von Bayonne, Hr. v. Astros, an die Stelle des verstorbenen Kardinals von Clermont⸗Tonnerre zum Erzbischof von Tou⸗ louse, und statt seiner der ehemalige Bischof von Verdun, Hr. von Arbou, zum Bischof von Bayonne ernannt worden. Der Graf v. Vaublane protestirt gegen das letzte Schrei⸗ en des Hrn. Madrolle (s. das gestrige Bl. d. St. Z.), in⸗ soweit dasselbe ihn betreffe; er habe die oft erwaͤhnte Denk⸗ schrift an das Conseil des Koͤnigs weder im Manustript noch im Drucke auch nur einen Augenblick ln Haͤnden gehabt; eben so unwahr sey es, daß das unter der Denkschrift abge⸗ druckte und mit seiner Namensunterschrift versehene Schrei⸗ ben buchstaͤblich dasselbe sey, was er an Hrn. Madrolle ge⸗ richtet habe. Der Baron Taylor hat vorgestern seine Reise nach Ae⸗ gypten angetreten. 8. 8. Vor Kurzem ist hier eine Geschichte der Pariser Uni⸗ versitaͤt von Dubarle, einem Advokaten beim hiesigen Koͤnigl. Gerichtshofe, erschienen. Der Prozeß gegen den National, welcher heute vor dem

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1u Zuchtpolizei⸗Gerichte beginnen sollte, ist abermals um acht Tage ausgesetzt worden.

Madame Courrier ist von der Anklage⸗Kammer des

Koͤnigl. Gerichtshofes zu Orleans von der gegen sie erhobe⸗ nen Beschuldigung, daß sie an der Ermordung ihres Gatten,

* bekannten Schriftstellers Paul Ludwig Courrier, Theil abe, freigesprochen wordben. I1“ 8 Großbritanien und Irland.

8 Parlaments „Verhandlungen. Die Bill zur Scheidung des Lord Ellenborough von seiner Gattin war be⸗

reits zweimal im Oberhause verlesen worden, ohne daß eine

besondere Debatte dabei stattfand; die Zeugen waren von den Lords vernommen worden, ein Anwald fuͤr Lady Ellen⸗ borough, die sich gegenwaͤrtig in der Schweiz befindet, war⸗ aufgetreten, ohne jedoch sonderlichen Einspruch zu thun, so daß der Thatbestand gegen die Lady festgestellt war. Als je⸗ doch am 17. Maͤrz die dritte Lesung der Bill erfolgen sollte, erhob sich Graf von Radnor und protestirte dagegen. „Ich bedaure es“, sagte er, „zugegen gewesen zu seyn, als die Zeugen hier vernommen wurden, denn eben dieser zufaͤllige Umstand, legt mir die Pflicht auf, in eine Angelegenheit mich zu mischen, die ein Mitglied dieses Hauses betrifft. Aber gerade weil es einen Patr, einen Mann angeht, der eine hohe Stelle im Conseil Sr. Majestaͤt einnimmt, haben wir um so mehr die Verpflichtung, die Sache einer genauen und strengen Pruͤfung zu unterwerfen. Es ist besonders zu er⸗ waͤgen, daß das dritte in dieser Angelegenheit betheiligte In⸗ dividuum, der Adulter, ein Auslaͤnder ist, der außerhalb des Koͤnigreichs lebt und deshalb vor keinem Britischen Gerichts⸗ hofe vernommen werden konnte. Hier im Oberhause ist zwar im Namen der Lady ein Anwalt erschienen, der sich scheinbar der Bill widersetzte; jedem Lord mußte es jedoch einleuchten, daß der Advokat blos pro Forma auftrat. Keines der Argumente, die wider die Bill aufzubringen waren, suchte er in das rechte Licht zu stellen, und moͤchte ich auch nicht darauf die Hand ans Herz legen, daß ich die Identitaͤt der angeschuldigten Perso⸗ nen bezweifle, so wuͤrde ich doch noch viel weniger zugestehen, daß die Identitaͤt so erwiesen worden sey, um einen guten eifrigen Anwalt zum Schweigen zu bringen. Jedoch nicht sowohl hierauf, als auf den Umstand gruͤndet sich meine Opposition, daß Lord Ellenboroughs Betragen gegen seine Frau keinesweges als ein solches erwiesen worden, das ihm zu der nachgesuchten Genugthuung eine Berechtigung giebt. Ich appellire an jeden Juristen, an die Bank der Bischoͤfe appellire ich mit der Frage, ob auf den bloßen Wunsch der Parteien, selbst im Falle eines Adulteriums, eine Eheschei⸗ dung erfolgen kann, wenn nicht die Tadellosigkeit desjenigen nachgewiesen wird, der darauf antraͤgt. Daß jedoch der Lord mit seiner Gattin in ehelichem Frieden gelebt, hat blos der Bruder desselben, Hr. Law, bezeugt, der bereits loͤngere Zeit von England verreist war, als die Gatten sich trennten; eben so schwach ist das Zeugniß, welches die Gouvernante der Lady abgelegt hat. Die ganze Geschichte, auf der die Anklage be⸗ ruht, spricht sogar gegen jene Voraussetzung. Die ungluͤck— liche Lady pflegte naͤmlich, ohne im mindesten ein Ge⸗ heimniß daraus zu machen, drei oder vier Mal woͤchent⸗ lich die Straße zu besuchen, in der ihr Vater wohnte; statt aber in das Haus ihres Vaters, trat sie in das des jungen Fuͤrsten Schwarzenberg ein, wo sie immer meh⸗ rere Stunden verweilte. Muß aber da nicht ein ungewoͤhn⸗ liches Betragen des Gatten zum Grunde liegen, wenn er seine damals Lijaͤhrige bildschoͤne Gattin ihre Wege nach Belieben allein nehmen laͤßt? Konnte er sich nicht denken, daß sie in ihrer schutzlosen, vernachlaͤßigten Lage nur allzu⸗ leicht der Verfuͤhrung ausgesetzt sey 2. Die Vernachlaͤßigung und Gleichguͤltigkeit von Seiten des Gatten wird uns aber noch einleuchtender, wenn wir erfahren, daß die Eheleute gar nicht beisammen wohnten. Man erinnere sich nur, aus wel⸗ chen Gruͤnden das Haus die Ehescheidungs⸗Klausel in der Straf⸗Bill gegen die verstorbene Koͤnigin verworfen hat. All⸗ gemein wurde damals die Lehre eines sehr ehrwuͤrdigen Praͤ⸗ laten, daß der Beweis des Adulteriums ein hinloͤnglicher Grund zur Ehescheidung sey, zuruͤckgewiesen. Ein edler Lord fuͤhrte die Stelle aus der heiligen Schrift an: „„Wer sein

aber läßt sich dies mehr, als in dem Falle der ungluͤcklichen jungen Lady, anfuͤhren? Denken wir uns einmal, es faͤnde

Karte gar nicht besser gelegt werden, denn der Adulter 1

* ich entfernt hat, vor. keinen ein Fremder, der, nachdem er sich entf

wir, wenn wir die Ehescheidung gewaͤhrten, fuͤr

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Faͤlle ein Praͤcedent aufstellen, wonach bei einem

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Weib von sich thut, ist schuld an ihrem Adulterium.““”“ Wo eine Uebereinkunft zwischen den Parteien statt, so konnte de 8 inbeimische ichts itirt en kann, und wirt, einheimischen Gerichtshof citirt werd 3 ale eüͤnftigen

Adulterium

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Ehescheidung erfolgt, wenn auch das Betragen des Gatten noch so vorwurfsvoll oder wohl gar durch die hoͤchste Ver⸗ nachlaͤssigung und Grausamkeit bezeichnet war.“ Graf von Malmesbury erklaͤrte sich ganz fuͤr die eben vernommene Meinung. Vorsicht, sagte er, sey in solchen Ehe⸗ scheidungsfaͤllen um so nothwendiger, als sie sich waͤhrend der letzten 10 Jahre bedeutend vermehrt haͤtten. Nicht weniger als 20 Bills der Art seyen in diesem Zeitraume vorgekom⸗ men, waͤhrend die vorhergehenden 10 Jahre nur 6 aufzuwei⸗ sen haͤtten. Entweder beweise dies eine groͤßere Sittenlosig⸗ keit der hoͤheren Staͤnde, oder die Leichtigkeit der Lords bei dem Verfahren in aͤhnlichen Faͤllen. Graf von Roßlyn suchte beide Redner zu widerlegen. Er berief sich auf die dem Hause vorgelegten Briefe der Lady, woraus hervorgehe, daß sie fruͤher in gluͤcklicher Eintracht mit ihrem Gatten ge⸗ lebt habe; er vertheidigte den Lord gegen die Anschuldigung, daß er seine Gattin vernachlaͤssigt habe, und sagte endlich, die Zumuthung, daß er ihr einen Waͤchter haͤtte setzen sollen, um ihre Schritte zu bewachen, sey eine der seltsamsten und ver⸗ werflichsten, die jemals in diesem Hause gemacht worden. Lord Wharneliffe sagte, der Beweis, daß ein Paar Ehe⸗ leute, von denen der eine Theil den andern anklagt, vorher

in haͤuslichem Frieden mit einander gelebt haben, sey blos

vor dem Gerichtshofe zu fuͤhren, weil dieser danach die Ent⸗ schaͤdigungs⸗Gelder bestimme, die der strafbare Theil zu zah⸗ len habe. Das Oberhaus, das blos die Scheidung ausspreche,

brauche sich jedoch weniger darum zu bekuͤmmern; denn einer

zanksuͤchtigen Frau wuͤrde sonst Alles ungestraft gestattet seyn. Keinesweges habe Lord Ellenborough seine Frau vernachlaͤßigt; er habe zwar keinen Argwohn zu erkennen gegeben, wiewohl sie oft um 2 Uhr ausgegangen und erst um 5 Uhr wiedergekommen, allein die meisten Frauen der anwesenden Pairs machten wohl um diese Zeit Besuche in der Stadt, ohne daß es ihren Maͤnnern auffalle. Unmoͤglich habe aber dem Gatten beifallen koͤnnen, daß wenn die Frau nach Harley⸗Street gehe, sie dort einen andern als ihren Vater besuche; auch sey der Mann in der Regel der letzte, den die Dienerschaft von dem wahren Verhaͤltnisse in Kenntniß setze. Der Lord⸗Kanzler nahm schließlich das Wort und sagte, die Identitaͤt der Personen und Thatsachen sey hinlaͤnglich nachgewiesen. Vernachlaͤßigung habe von Seiten des Gatten nicht stattgefunden; Lord Ellenborough sey eines der beschaͤf⸗ tigsten Mitglieder im Koͤnigl. Conseil und haͤtte sich daher üunmoͤglich um jeden Schritt, den seine Frau auf die Straße gethan, bekuͤmmern koͤnnen. den Parteien stattsinde, gehe aus den Briefen der Lady auf das deutlichste hervor; er koͤnne daher mit gutem Gewissen das Haus auffordern, sich einstimmig fuͤr, die Bill zu erklaͤ⸗ ren. Dies geschah auch endlich, und die Bill wurde zum drittenmale verlesen, wiewohl der Graf von Radnor noch⸗ mals auf seine Einwendungen zuruͤckkam. Das Haus ver⸗ tagte sich darauf.

Am 18. Maͤrz machte der Herzog von Richmond sei⸗ nen laͤngst augekuͤndigten, jedoch wegen Krankhert Sr. Gna⸗ den bisher verschobenen, Antrag auf Untersuchung der Landesnoth, so weit sie die arbeitenden Klassen betrifft. Der Herzog hatte sich zu diesem Behufe aus ver⸗ schiedenen Gegenden des Landes ein Verzeichniß der von den Kirchspielen unterstuͤtzten Armen kommen lassen und legte des Haunse 41 Verzeichnisse dieser Art vor. Der Antragende machte dabei besonders aufmerksam, daß uͤberall seit dem J. 1826, welches Jahr, wegen des sogenannten panischen Schreckens, der damals im Lande geherrscht, als ein sehr ungluͤckliches bezeichnet worden, die Noth noch zugenommen und jetzt den aͤrgsten Punkt erreicht habe. An sehr vielen Orten bezahle man die Arbeiter nicht mehr mit Geld, sondern mit Konsumtibilien und anderen Dingen. Die Armen⸗Gesetze muͤßten eine Aenderung erlei⸗ den, weil sie besonders im suͤdlichen England hoͤchst druͤckend fuͤr den Landmann seyen; besonders muͤsse man die Ueber⸗ schwemmung Irlaͤndischer Arbeiter, die jaͤhrlich hereinbreche und denen die Englischen Armen⸗Gesetze zu gut kaͤmen, ein Uebel fuͤr das Land nennen. Man sollte diese hier auf den⸗ selben Fuß stellen, auf dem sich ein Englaͤnder in Irland be⸗ sinde. Binnen 5 Jahren haͤtten allein in der Grafschaft Lancaster nicht weniger als 20,418 arme Irlaͤnder Unter⸗ stuͤtzung gefunden. Ein Beweis, wie sehr das Geld im Lande abnehme, sey uͤbrigens, daß in den Spar⸗Kassen das Kapital immer mehr abnehme. Im Jahre 1829 seyen in die ver⸗ schiedenen Spar⸗Kassen 449,493 Pfd. eingezahlt, 1,444,937 Pfd. aber herausgenommen worden. In Bezug auf die Besteuerung habe sich sein Antrag zwar ebenfalls aussprechen

woollen; nachdem jedoch die Minister ihre Reductionen be⸗

kannt gemacht haͤtten, wuͤrde es undankbar und ungroßmuͤthig

seyn, in dieser Hinsicht I“; 8111“ 8 1 ““

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gen. Inzwischen waͤre es doch Recht gewesen, noch et⸗ was weiter zu gehen, um dem armen Arbeiter, der von 4 oder 6 Pence taͤglich leben muͤßte, durch Herabsetzung der nothwendigsten Beduͤrfnisse sein Leben zu erleichtern Von den Korn⸗Gesetzen wolle er nicht reden, denn diese seyen nun ein fuͤr alle Mal festgestellt; andere Artikel gebe es jedoch, wie z. B. Thee und Zucker, die im Zolle herab⸗ gesetzt werden muͤßten. Thee, wie ihn die arbeitenden Klas⸗ sen traͤnken, also gemeinhin unter 2 Schill. das Pfund, koste 96 pCt. Zoll; Zucker aber, der unversteuert 25 Schill. koste zahle gar 27 Schill. an die Regierung, oder eine Steuer von mehr als 100 pCt. Seife und Lichte gehoͤrten ebenfalls zu diesen Artikeln, die, wenn man die Steuer herabsetzte, gewiß auch weit mehr verbraucht werden duͤrften, wodurch die Differenz in der Einnahme sich ausgleichen wuͤrde. Schließlich vertheidigte sich der Herzog gegen die Beschuldi⸗ gung, daß er, im Widerspruche mit dem, was er im Hause hier demonstrire, außerhalb desselben es zugegeben habe, daß Arbeiter, als Zugthiere vor einen Waͤgen gespannt, gebraucht werden. In seiner Eigenschaft als Praͤses der Magistratur seiner Grafschaft sey ihm nur einmal der Fall vorgekommen, daß ihm gemeldet worden, man brauche bei Bognor Menschen dazu, um Sand vom Meeresufer in das Land zu ziehen. Er habe sich an Ort und Stelle begeben und wirklich gefunden, daß immer 4 Menschen vor einen schweren Karren gespannt wa⸗ ren und einen fuͤnften bei sich hatten, den sie zwar ihren Vordermann genannt, der aber nichts anders als ihr Treiber gewesen sey. Das Gefuͤhl habe sich bei diesem Anblicke in ihm empoͤrt; unmoͤglich koͤnne England

Daß kein Einverstaͤndniß unter

mit solchen zu Thieren herabgewuͤrdigten Menschen noch emmal wie fruͤher einen Kampf gegen das Ausland wagen; unmoͤglich wuͤrde es seyn, mit solchen Menschen, selbst unter dem tapfersten Feldherrn, noch einmal Ciudad⸗Rodrigo oder Badajoz zu stuͤrmen, noch einmal die Pyrenaͤen zu uͤberschrei⸗ ten, den Feind bei Waterloo zu schlagen und endlich die Fahne Englands in der Hauptstadt von Frankreich aufzupflanzen. Leider habe er jedoch in seiner Jurisdiction nicht Macht ge⸗ nug gehabt, einen solchen Mißbrauch menschlicher Kraͤfte zu verbieten, und darum haͤtte er auch nichts weiter dagegen thun koͤnnen, als die Aufseher ermahnen, die Arbeit auf diese Weise abzustellen, was aber zu seinem Bedauern nicht gesche⸗ hen sey. Dem Antrage des Herzogs auf Ernennung eines besondern Ausschusses zur Untersuchung der Noth, so weit sie die arbeitenden Klassen betrifft, widersetzte sich zuerst der Graf Bathurst. Gegen einen besondern Ausschuß zur Un⸗ tersuchung der Armen⸗Gesetze wuͤrde er nichts einwenden, sagte er, wohl aber gegen den in Antrag gebrachten, der nichts mehr und nichts weniger, als die bereits vor einigen Tagen verworfene Motion wolle, naͤmlich eine Untersuchung aller Landes⸗Angelegenheiten. Die jetzt herrschende Kalamitaͤt koͤnne uͤbrigens nicht als immerwaͤhrender Maaßstab dienen, denn der vorhergegangene Winter sey. einer der strengsten seit langer Zeit gewesen und habe mancherlei Uebel mit sich gefuͤhrt. Die Kapitals⸗Verminderung in den Spar⸗Kassen beweise nicht viel; denn zum Theil sey sie eine Folge der angeordneten Maaßregel, daß Niemand mehr als 200 Pfd. in einer solchen Kasse soll zu stehen ha⸗ ben; auch werde nicht mehr jetzt als 30 Pfd. auf einmal von Jemand angenommen. Graf von Mansfield und Graf von Eldon erklaͤrten sich fuͤr den Antrag. Letzterer sagte: „Ein Paar heitere von der Fruͤhlingssonne erwaͤrmte Tage haben den edlen Herzog (von Wellington) in den Stand gesetzt, die Lage des Landes als so verbessert anzusehen, daß er 3,500,000 Pfund, oder, wie Andere behaupten, 5,000,000 Pfund an Steuern erlassen konnte. Vielleicht wird er, wir wollen es hoffen, wenn das Wetter noch schoͤner wird, da⸗ durch auch mehr noch in den Stand gesetzt, einige Erleich⸗ terungen fuͤr das Land aufzufinden.“ Der Redner lobte

das Volk wegen der Ausdauer, mit der es den auf ihm

lastenden Druck ertrage. Nur Englaͤnder, sagte er, zeigten unter solchem Drucke so viele Geduld, und zwar, weil sie wuͤß⸗ ten, daß ihre Constitution ihnen fruͤher oder spaͤter doch bei⸗ stehen werde. Einigkeit der Gesinnung und der gegenseitigen Interessen sey es, was Volk und Parlament gebrauchten. Die ganze Nation sey als eine Saͤule zu betrachten, deren Basis die große Masse der Bevoͤlkerung bildete, deren Ka⸗ pitaͤl die hoͤheren Staͤnde seyen, und als deren Spitze end⸗ lich man den Koͤnig zu betrachten habe. Vor allen Dingen hoffe er, daß nichts geschehen werde, dem Monarchen die Liebe des Volkes zu entfremden. Die Grafen von Rose⸗ berry und Winchilsea erklaͤrten sich hierauf fuͤr den Antrag, Lord Camden aber und der Herzog v Bucking⸗ ham dagegen. Lord Camden sagte, man gebrauche die sehr

noch mehr in zu drin⸗

uͤbertriebenen Verlegenheiten des Landes nur dazu, um die

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