8 —₰ 8
reich gebildete Vereinigung 88 London und Paris zu veranlassen suchte, ihre Botschafter nach
Konstantinopel zu senden indem sie das unbestimmte Ver⸗ sprechen gab, sich mit ihnen uͤber Griechenlands Angelegen⸗
heiten zu verstehen und sie ohne Verzug zu endigen, ward
entschieden, daß Rußland nicht von Unterhandlungen ausge⸗
8 schlossen werden duͤrfte, deren Gegenstand Griechenland waͤre. „Es ist unmöglich,“ — sagt eine in der Konferenz von Lon⸗ don fuͤr die Botschafter in Korfu am 2. Juli 1828 abgefaßte Instruktion, — „es ist unmoͤglich, gegenwaͤrtig daran zu den⸗ ken, den Sitz der Unterhandlungen nach Konstantinopel zu verlegen. In dem gegenwaͤrtigen Zustand der Dinge koͤnnte der Bevollmaͤchtigte Rußlands nicht seine Zustimmung geben, sich in jene Hauptstadt zu verfuͤgen, und die innige Vereini⸗ gung, die zwischen den hohen kontrahirenden Maͤchten herrscht unnd sie veranlaßt, alle gleichmaͤßig zur Vollendung eines ihnen ggemeinsamen Werkes beizutragen, gestattet nicht die An⸗ nahme theilweiser Unterhandlungen.“ Es wurde uͤberdies in Folge derselben Unmoͤglichkeit entschieden, die Pforte sollte eingeladen werden, Bevollmaͤchtigte nach Korfu oder auf eine Insel des Archipels zu senden; und ein an den Reis⸗Efendi gerichtetes Kollektiv⸗Schreiben des Herrn Stratfort Canning unnd des Herrn von Gutlleminot fuͤgte bei: „Vereint mit sei⸗ nen Alliirten kann mein Hof auch nur im Verein mit ihnen Unterhandlungen wieder aufnehmen, und nur, wenn er die Versicherung erlangt hat, daß die hohe Pforte dem von ihr veerlangten Waffenstillstande ihre Zustimmung giebt und die voorgeschlagene Vermittelung annimmt.“ Die Wiederaufnahme der Unterhandlungen fand sich also drei von einander un⸗ 06 Bedingungen unterworfen: 1) man konnte die Annahme theilweiser Unterhandlungen nicht zugestehen, und
mman sollte im Verein mit Rußland unterhandeln, an einem DOrte, wohin sich ein Bevollmaͤchtigter Rußlands begeben
fenstillstande geben.
oͤnnte. 2) Die Pforte sollte ihre Zustimmung zu einem Waf⸗ 3) Sie sollte die Vermittelung anneh⸗
men. Diese drei Bedingungen waren das Mittel, das die
ddrei Hoͤfe anwenden wollten, um zu ihrem Zwecke zu gelangen,
und dieser Zweck war fortwaͤhrend der Zutritt der Pforte zu dem
Vertrage vom 6. Juli. Verweigerte sie dies, so sollten die Bot⸗
schafter nicht allein sich nicht nach Konstantinopel begeben, sondern nicht einmal „sich fuͤr bevollmaͤchtigt halten, auf irgend eine Eroͤff⸗
nung zu antworten.“ Die Antwort des Ottomanischen Ministers
keam an. Statt die Theilnahme eines Bevollmaͤchtigten Rußlands
aan den Unterhandlungen zu erleichtern, stieß sie sie foͤrmlich zu⸗ ruͤck; statt die Absendung Tuͤrkischer Bevollmaͤchtigten nach Korfu
aanzukuͤndigen, wiederholte sie den Botschaftern Englands und
Frankreichs die Einladung, nach Konstantinopel zuruͤckzukehren;
stsnatt in den geforderten Waffenstillstand einzuwilligen, bezog sie sich
8 8 8
Haauf das Daseyn eines faktischen Waffenstillstandes; statt die vporgeschlagene Vermittelung anzunehmen, sprach sie von einer
darunter verstandenen Vermittelung, von der die Annalen
der Diplomatie kein Beispiel liefern und die sich nicht ver⸗
wirklichen sollte, als bis zur Ruͤckkehr der Botschafter in die
Hauptstadt der Tuͤrkei. Sehen wir indessen von diesen so fuͤhlbaren Differenzen ab und geben wir einen Augenblick zu, ddie Pforte sey dem Vorschlag beigetreten, den ihr die ver⸗ buͤndeten Hoͤfe mittheilten. Was nuͤtzte dieser Beitritt, wenn
dsddie Pforte zu gleicher Zeit ihren Zweck verwuͤrfe, d. h. das
ganze System des Vertrags vom 6. Juli? Dies aber ist in dem Schreiben der Fall. Der Vertrag vom 6. Juli bestimmt, daß die Griechen von dem Ottomanischen Reiche belehnt wuͤrden (releveront), ein Ausdruck, der hoͤchstens das Verhaͤltniß zwischen Vasall und Suzerain bezeichnet. Der
Rieis⸗Efendi aber versichert, es handle sich nicht darum, die
“ 8 4 — —
II“
Hriechische Nation aus der Eigenschaft von Rajas heraus⸗
treten zu lassen, was unmoͤglich bewilligt werden koͤnnte; die Griechische Frage koͤnnte hoͤchstens so behandelt werden, daß man ihre Stellung als Rajas zur Grundlage naͤhme; uͤber⸗
ds(˖iddies koͤnne die Pforte den Vorschlag weder zulassen, noch an⸗
1
nehmen, daß man auf diese Sache die unter Regierungen ge⸗ braͤuchlichen Foͤrmlichkeiten anwende. Schwerlich koͤnnte man
deas Grundprinzip des Vertrags vom 6. Juli vollstäͤndiger
8 1“
ühber den Weise die
üeig werfen, schwerlich auf eine schneibendere rt der Existenz zuruͤckweisen, die er Griechenland
zusicherte, und folglich schwerlich nicht erkennen, daß die Ant⸗
— „
*
wort des Reis⸗ Efendi die Voraussetzung nicht realisirt habe,
in der er sich nicht mehr befinden sollte, „irgend einer Eroͤffnung
““ Folge gegeben zu haben.“ Diese Ansicht gewinnt ein neues Ge⸗ vwiiccht, wenn man erwaͤgt, daß sie von den in Poros in Konfe⸗
—
reenz versammelten Repraͤsentanten der drei Hoͤfe einstimmig an⸗ genommen wurde. Lesen Sie, mein Fuͤrst, das hier beige⸗
sschlossene Protokoll ihrer Berathungen; sehen Sie die unpar⸗
eeiische und sorgfaͤltige Analyse, die sie von allen Ausdruͤcken des Dromanbcen Se
leibens gegeben haben, und Sie wer⸗
1 1““
zu brechen, und die Hoͤfe von den in ihrem Namen
erklaͤrt findenz, daß dieses Schreiben auf keine Weise den von ihren Hoͤfen 2 8 gen entspricht. Das Russische Kabinet steht also nicht allein, wenn es glaubt, daß die Entschließungen der Pforte nicht ein⸗ laden duͤrften, ihr das im Monat November zu bewilligen, was man ihr in den Monaten Juli und August verweigert: hatte. Zwar spricht der Divan von einem Waffenstillstande de facto; aber seit wann haben die Feindseligkeiten in Grie⸗ chenland aufgehoͤrt, oder vielmehr seit wann marschiren die Heere des Großherrn nicht mehr gegen jenes Land? Seit. dem unser Krieg sie gezwungen hat, sich in Bulgarien und 8 Thracien zu vereinen, seitdem derselbe alle disponiblen Trup-;. den des Ottomanischen Reichs in Anspruch nimmt. Und hat uͤbrigens nicht nach der Schlacht von Navarin das Heer Ibrahim⸗Pascha's auf's Neue mit Feuer und Schwerdt im chooße des Peloponneses gewuͤthet? Hat es nicht Hand⸗ lungen begangen, die die Menschheit schaudern machen; Handlungen, bestaͤtigt durch das einstimmige Zeugniß aller Admirale und aller Agenten der Verbuͤndeten in dem Archi⸗ pel? Ist endlich nicht die Absendung Franzoͤsischer Truppen der beste Beweis der Hartnaͤckigkeit, mit der der Großherr und seine Generale wenigstens auf dem Wunsche bestanden, den Kampf fortzusetzen, den man sie einlud zu suspendiren? Wir geben zu, der Widerstand, der von Ibrahim in Modon, Ko⸗ ron, Navarin und Patras gelassenen Besatzungen war nur leidend; indessen scheint uns dies weniger den Befehlen der Pforte zuzuschreiben zu seyn, als der numerischen Schwaͤche seiner Truppen und ihrer Stellung. Getrennt von dem uͤbri⸗ gen Reiche, ohne Hoffnung eines Sukkurses, versuchten die Tuͤrken von Morea nicht die Wechselfaͤlle einer um so mehr unnuͤtzen Vertheidigung, als sie sicher waren, in ihr Vater⸗ land zuruͤckzukehren und in mehr bedrohte Gegenden zu kom⸗ men, wo ihre Gegenwart unumgaͤnglich nothwendig wurde. Auf gleiche Weise sahen wir selbst, wie sich, in Folge einiger Angriffs⸗Demonstrationen, die Besatzungen von Isaktscha, Matschin, Hirsowa, Tultscha und Kustendschi, ohne einen Schuß zu thun, ergaben, weil sie zu schwach waren, um lange widerstehen, und zu isolirt, um sich mit einer Diversion schmei⸗ cheln zu koͤnnen. Unter solchen Unnsaͤnden ist der faktische Waffenstillstand nur die Unmoͤglichkeit, zu handeln, der Nicht⸗ Widerstand in Morea nur eine augenscheinliche Nutzlosigkeit des Kampfes, und weder das Eine noch das Andere scheint uns den Beweis einer Aenderung der Gesinnungen der Pforte zu liefern. Um uͤbrigens noch besser einzusehen, ob diese Ge- sinnungen sich wirklich geaͤndert haben, verlassen wir die Rai⸗ sonnements und lassen Thatsachen sprechen, die uns unbe- streitbar scheinen; Thatsachen, angefuͤhrt von einem fremden Gesandten, dessen serupuloͤse Unparteilichkeit nicht in Zwei⸗ fel zu setzen ist.“ z
11“ 1111616111X“X 8 1116“*“ 8 1A“
Das Merxikanische Blatt Sol, vom 8. Jan., giebt uͤber: den Hergang der neuesten Revolution in jenem Lande einen Bericht, aus dem wir, in Verfolg der bereits geschehenen Meldungen uͤber dieses Ereigniß, folgende den Anfang desselben betreffende Mittheilungen machen. „In Folge der Erklaͤrung des Reserve⸗Heers aus Jalapa vom 4. Dez. hatte 8 sich in der Hauptstadt der Kongreß zu einer außerordentlichen Session versammelt, und der Praͤsident Guerrero legte die bis dahin bekleidete außerordentliche Macht nieder, indem er um die Erlaubniß anhielt, sich an die Spitze des Heeres 899 jenen Truppen entgegen zu gehen) stellen zu duͤrfen.
as Repraͤsentantenhaus verlangte, daß die außerordentliche Vollmacht des Praͤsidenten noch bis zum 1. Januar fort⸗ dauern, der Senat, daß sie sogleich aufhoͤren solle. Die Revi⸗ sions⸗Kammer genehmigte keinen von beiden Vorschlaͤgen, aber das Repraͤsentantenhaus verwandelte den seinigen in einen foͤrmlichen Beschluß. Beide Haͤuser kamen dahin uͤberein, die außerorden⸗ liche Session am 16. Dezember zu schließen; die vollziehende Gewalt schickte aber ihren Beschluß mit Bemerkungen zuruͤck. Diesem sich fuͤgend, ernannte das Repraͤsentantenhaus eine Kommission; der Senat hingegen, sich auf den 73sten Arti-⸗ kel der Verfassung beziehend, nach welchem die vollziehende Gewalt sich in die Einstellung oder Prorogation der Sessio⸗
nen nicht zu mischen befugt sey, und weil uͤberhaupt das
Bestehen des Kongresses mit dem von außerordentlichen Voll⸗ machten unvereinbar sey, loͤste sich am folgenden Tage auf.
Der Praͤsident erklaͤrte nun, er werde von seiner außer⸗ ordentlichen Macht nur noch den Gebrauch machen, sich an
die Spitze des Heeres zu stellen und einigen Mitgliedern der Kongreßhaͤuser Anstellungen zu verleihen. Demzufolge schritt das Repraͤsentantenhaus einseitig zur Wahl eines
provisorischen Praͤsidenten der Union fuͤr die Zeit der Ab⸗
wesenheit des Generals Guerrero, in der Person des Vice
doahnt.
“ 8 11“ “ identen Bocanegra; der aber, da der Senat auf seiner Prasdang beharrte, den gesetzlich erforderten Eid vor beiden Haͤusern nicht ablegen konnte. Um dem abzuhelfen, bediente sich Guerrero seiner außerordentlichen Befugniß und ermaͤchtigte das Repraͤsentantenhaus, ihm den Eid einseitig abzunehmen, kraft dessen dann Bocanegra sein Amt antrat. Aus derselben außerordentlichen Befugniß ernannte Guerrero den Brigade⸗ General Mora zum Divisions⸗General, so wie verschiedene Obersten, und brach mit 1500 Mann gegen Puebla auf, wo sich das Reserveheer schon befand.., — Der ganze bisher er⸗ zaͤhlte Hergang ward in einigen Mexik. Zeitungen (so wie es üͤberhaupt in allen heftig herging) fuͤr ungesetzlich erklaͤrt und säͤcherlich gemacht. — Es ist genugsam bekannt ,wie hierauf in der Nacht vom 22. Dezember die Garnison unter Gene⸗ ral Quintanar aus ihren Kasernen ausruͤckte und die neue Gestalt der Dinge nicht ohne einiges Blutvergießen zu Stande brachte. Hr. Zavala, der festgenommen worden war, kam um einen Paß nach den Vereinigten Staaten ein. Die uͤbri⸗ gen abgesetzten Regierungsglieder gingen ruhig nach Hause.
8e s. EEEEE 1 vig 8 “ 8
Berlin, 27. Maͤrz. In den Plenar⸗Sitzungen der Koͤnigl. Akademie der Wissenschaften wurden im Monat Maͤrz d. J. folgende Abhandlungen gelesen: 1) Beitraͤge zur Kenntniß der Struktur und der Ver⸗ Preitung der Infusionsthiere, von Herrn Ehrenberg. —2) Ueber die Saamenbildung und das Keimen von Eu-⸗ rvyale ferox Salisb., von Herrn Horkel. 1b 3) Fortsetzung der Abhandlung uͤber das Verhaͤltniß des Allgemeinen zum Besondern in der menschlichen Erkenntniß, von Herrn Ancillon. 8
— Der Wasserstand der Spree war hier heute Vormit⸗ tags 10 Uhr am Ober⸗Pegel 13 Fuß 4 Zoll, am Unter⸗Pe⸗ gel 10 Fuß 6 Zoll; es ist mithin das Ober⸗ und das Unter⸗ Wasser um 1 Zoll gefallen. Das Wasser des Landwehrgra⸗ bens ist seit gestern um 2 Zoll gefallen.
— Nachrichten aus Breslau vom 23sten d. zufolge haben seit dem vorherigen Tage die Wasserfluthen in dieser Stadt und ih⸗ ren Umgebungen die furchtbare Hoͤhe von 23 Fuß 10 Zoll (mithin 4 Zoll mehr als im vorigen Jahre) erreicht. Waͤhrend die durch den westlichen Theil der Stadt fließende Ohlau die meisten der an sie stoßenden Hoͤfe uͤberfluthet und einige der uͤber sie fuͤhrenden Bruͤcken in einen ungangbaren Zustand versetzt hat, ist von der Nordostseite der Oder⸗Strom guf mehreren Punkten in die Stadt gedrungen. Ganz uͤber⸗
schwemmt ist die laͤngs dem Universitaͤts⸗Gebaͤnde hinablau⸗ fende Burgstraße, der Universitaͤts⸗Platz von dem Kaiser⸗ Thor bis zur Schuhbruͤcke, die Schuhbruͤcke von der Ma⸗ thias⸗Pforte bis zum Gebaͤude des Koͤnigl. Polizei⸗Buͤreaus, der Ritterplatz in der Gegend der Vincent⸗Kirche und des Ober⸗Landesgerichts, die ganze Neustadt, namentlich die Breite⸗ strraaße, die heilige Geiststraße und Kirchgasse. Die Verbin⸗ dung zwischen den uͤberschwemmten Stadttheilen ist durch Kaͤhne, Nothbruͤcken, Geruͤste und schwebende Steige bewerk⸗ stelligt. Auch in die Straßen und Hoͤfe der Sandinsel und des Buͤrgerwerders, haben sich die Fluthen einen Weg ge⸗ Ferner ist ein Theil des Dorfes Poͤpelwitz so wie Marienau unter Wasser, indem der Strom die dasigen Daͤmme uͤberfluthet hat. Oswitz befindet sich ebenfalls in der groͤßten MNoth und Gefahr. — Eingegangenen Nachrichten zufolge, ist jedoch in Kosel bereits ein Fallen des Stroms eingetreten. — 3u Krossen hat die Oder, nach Meldungen vom 25. d. die außerordentliche Hoͤhe von 14 Fuß 8 Zoll erreicht, und das Wasser uͤberfluthete mehrere Straßen, so wie auch die Bruͤcke am Elisenthore. Die Bewohner der Vorstadt: der Stand⸗ weg, haben ihre Haͤuser verlassen muͤssen, da diefe bis an die Fensterbruͤstung in Wasser standen. 1 mauer standen saͤmmtliche Straßen unter Wasser, und selbst innerhalb der Stadt war in mehreren Straßen so viel Wasser, daß die Communication fuͤr Fußgaͤnger nur durch er⸗ „hoͤhte Fußsteige unterhalten werden konnte. Die von der ggsroßen Oderbruͤcke in die Stadt fuͤhrende Straße, der Damm genannt, wird schon mehr als 2 Fuß hoch uͤberstroͤmt. — Aus Dirschau vernimmt maun, daß auch dort am osten d. der Eisgang der Weichsel begonnen hat und, so Hweit die diesfaͤlligen Nachrichten reichen (bis 23. Maͤrz), gluͤck⸗ litcch von statten gegangen ist. Eine Stopfung, die unterhalb Marienburg in der Nogath entstanden war und, indem sie daselbst eine Wasserhoͤhe von 23 Fuß verursachte, dem neuen in Folge des vorjaͤhrigen Durchbruchs angelegten Damme Gefahr drohte, ist gluͤcklich abgegangen, worauf alsbald das Wasser bedeutend fiel.
113“
Außerhalb der Ring⸗
— Nachrichten aus Duͤsseldorf zufolge, haben die in
31111114X4*X*“ 55 8 6 1“ 8 8 W“ 8 8
8 8 “
** b “ 1 8 14X“ 8g. 8
a mn. Füu⸗* 8n 8 IFer 1 andern Theilen des Preußischen Staats erzielten guͤ istiger Resultate der Seidenzucht schon fruͤher auch in dem dasigen Regierungs⸗Bezirk große Aufmerksamkeit erregt, und nach einigen wohlgelungenen Versuchen haben sich mehrere Freunde dieses Kulturzweiges entschlossen, demselben mit diesem Jahre groͤßere Ausdehnung zu geben, und es sind bereits Proben von Seide, welche man in Elberfeld und Duͤsseldorf gezogen hat, vorgelegt worden, und nach dem Urtheile der Seidenfa⸗ brikanten kann solche der besten Italiaͤnischen Seide gleich Priaktische Anleitung zur Kenntniß der Gesetzge⸗
bung uͤber Besteurung des Brandtweis und des
Braumalzes in den Koͤnigl. Preußischen Staa⸗
ten. 87 Hehcen Auellen bearbeitet. Zweite
1411PA Nuch unter ha Kirel Et netsil nt nssts,h g180.. Der Gewerbebetrieb der Brandtweinbrennerei und Bierbrauerei nach seinem gegenwäͤrtigen Standpunkte dargestellt, mit besonderer Ruͤck⸗ sicht auf Steuergesetzgebung in den Koͤniglich Preußischen Staaten. Von Heinrich Foͤrster,
Secretair der Koͤnigl. Provinzial⸗Steuerverwaltung zu
Koͤln. Mit ein und vierzig Abbildungen auf drei Tafeln⸗
Berlin 1830.
Die Besteuerung der Brandtweinbrennerei und der Bier⸗ brauerei steht, zumal nach der Preußischen Gesetzgebung, mit dem technischen Betrieb dieser beiden Gewerbe in so inniger Wechselwirkung, daß der Herr Verfasser der hier angezeigten Schrift, nachdem er bereits in der neuesten Auflage derselben neben der darin gelieferten meisterhaften Darstellung dieses wichtigen Zweiges der Preußischen Steuergesetzgebung bei⸗ laͤusfig auch die dadurch betroffenen einzelnen Gewerbakte in technischer Ruͤcksicht erlaͤutert, der gegenwaͤrtig erschienenen zweiten Auflage keine zweckmaͤßigere Erweiterung haͤtte geben koͤnnen, als durch die derselben hinzugefuͤgte umfassende Ab⸗ handlung des in neuerer Zeit auf eine so hohe Stufe der Vollkommenheit erhobenen Betriebes der hier in Rede stehen⸗ den beiden Gewerbe. — Wenn es einer aufmerksamen Beob⸗ achtung nicht entgehen kann, daß das zwischen den Steuer⸗ beamten und der betheiligten Klasse der Gewerbtreibenden so haͤufig obwaltende gegenseitige Mißtrauen nicht minder in der unvollständigen Kenntniß der Gewerbetreiber auf der einen und der Steuergesetzgebung auf der andern Seite, als in dem verschiedenen Interesse beider Theile, seine Veranlassung hat, so steht mit Grund zu erwarten, daß die vorliegende Schrift auf Beseitigung jenes Uebelstandes einen entscheidenden wohl⸗ thaͤtigen Einfluß uͤben wird. Zwar fehlt es, was zunaͤchst die technische Kenntniß der Brandtweinbrennerei und der Bier⸗ brauerei anbetrifft, keinesweges an ausfuͤhrlichen Darstellungen dieses Zweiges der Technologie; gleichwohl lassen auch die bessern der hierher gehoͤrigen Werke das von unserm Verfasser ins Auge gefaßte praktische Beduͤrfniß noch in mehrfacher Hinsicht unbefriedigt. Abgesehen von dem die Anschaffung erschwerenden hohen Preis dieser Werke, ist die Darstellung der chemischen Grundsaͤtze darin in der Regel zu ausfuͤhrlich
daß die Mehrzahl der Gewerbtreibenden, und zumal der subalternen Steuerbeamten, die in der Regel von ganz ande⸗ ren Beschaͤftigungen zur Kontrollirung der Getraͤnkfabrikation uͤbergehen, sich derselben mit Nutzen zu bedienen vermoͤchten. Außerdem enthalten die verschiedenen Lehrbuͤcher auch haͤufige Vorschriften und Rathschlaͤge, die, auf Versuche und Beobach⸗ tungen im Kleinen begruͤndet, sich bei der Anwendung im Großen als nicht anwendbar und als zu nachtheiligen Resul⸗ taten fuͤhrend erweisen. Der Hr. Verfasser hat in dem tech⸗
nutzung seiner Vorgaͤnger, die hier angedeuteten Inkonve-⸗ nienzen aufs gluͤcklichste vermieden und eine Arbeit geliefert, die durch Gruͤndlichkeit der Behandlung und Popularitaͤt der Darstellung sich gleich vortheilhaft auszeichnet. Da die engen Graͤnzen des fuͤr diese Anzeige 1 gestatten, auf eine detaillirte Wuͤrdigung des naͤhern Inhalts der einzelnen Theile dieser vorzuͤglichen Arbeit einzugehen, so begnuͤgen wir uns mit dem hier ausgesprochenen auf sorg⸗ faͤltiger Pruͤfung beruhenden allgemeinen Urtheil, dem, wie wir nicht zweifeln, die Einstimmung Aller, 6
hier abgehandelten Industriezweig interessiren, nicht entgehen wird. — Ruͤcksichtlich der den Inhalt der zweiten “ “ theilung der angezeigten Schrift bildenden Darstellung der Preußischen Gesetzgebung uͤber die Besteuerung der in Rede stehenden Gewerbe, verweisen wir zunaͤchst auf die in Nr. 31 des vorigen Jahrganges der Staats⸗ Zeitung ent⸗
haltene anerkennende Anzeige der ersten (wenige Monate nach
und setzt zu viel allgemeine theoretische Bildung voraus, als 8
nischen Theil der vorliegenden Schrift, bei sorgfaͤltigster Be: 8 bestimmten Raumes uns nicht
die sich fuͤr den