1830 / 89 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Preußischen Staats⸗Zeitung XM. xxx

tie Schwͤche nicht so groß, und es laͤßt sich hoffen, daß bei Spuren der Viehseuche vorhanden seyn sollen. Der Ab: ;1

Sv nnce⸗ der hier dienlichen Heilmittel und bei] satz von Manufakturen aller Art war aͤußerst gering; 16X1“ ilage

Befolgung des hier noͤthigen Regimes ein schnelleres Fort⸗ ordinaires und Mittel⸗Tuch fand Kaͤufer.

schreiten auf dem Wege zur Genesung erwartet werden koͤnne. gsvrere. Einem von dem Nuͤrnberger Korrespondenten unh die vornehmere Geistlichkeit berufen waren⸗ Die Ge⸗

Darmstadt, den 23. Maͤrz 1830. mitgetheilten Handelsschreiben aus Triest vom 13. Maͤrz sammtzahl der zur Versammlung Gekommenen beltef sich bis

. Dr. v. Hessert. entiehnen wir Folgendes: „Die Erklaͤrung Venedigs zu 1. tausend Individuen, die alle am 4. Februar in der Fuͤrst⸗ lichen Residenzstadt Kragujevaz eintrafen. Den 5. und 6. wurden

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Allgemeine

Zeit sehnlichst erwarteten Freiheiten und Rechte und eroͤffnete der Versammlung, daß die Deputation in Konstantinopel die

erforderlichen Instruetionen haͤtte, um mit der h. Pforte allees nicht gehoͤrig Festgesetzte zu bestimmen und zu beendigen; er aber

Dr. Frhr. v. Wodekind. wir Erklarung Das heut erschienene Regierungsblart Nr. 17. enthält einem Freihafen droht dem Handel Triests sehr nachtheilig

bestimmt sind,

enthalten Nachstehendes:

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und zu Lande so erschwert war.

eine Verordnung des Finanzministeriums,

wonach, da die landstaͤndischen Berathungen uͤber das Finanzgesetz fuͤr die Jahre 1830,

1831 und 1832 noch nicht beendigt sind, und dieses Finanzgesetz michin voraussichtlich auch vom 1. April des laufenden Jahres an nicht zur Vollziehung gebracht wer⸗ den kann, die saͤmmtlichen in den drei Provinzen des Groß⸗ herzogthums bestehenden direkten und indirekten Steuern, so wie solche durch die vorliegenden Gesetze und Verordnungen nunmehr auch fuͤr die drei weiteren Monate Juni des Jahres 1830 fort erhoben wer⸗

April, Mai und den sollen.

Muͤnchen, 22. Maͤrz. Das heutige terungsblatt enthaͤlt die Vorschriften uͤber die Anwendung und Vollzie⸗ hung des Gesetzes in Betreff der Ergaͤnzung des stehenden Heeres. Der neu revidirte Schulplan soll in seiner nun⸗ mehrigen Gestalt bereits die Allerhoͤchste Genehmigung erhal⸗ ten haben. Demnach duͤrfte dem Wunsche vorheriger Publi⸗ kation des neuen Entwurfs nicht entsprochen worden seyn.

Hannover, 26. Maͤrz. Se. Koͤnigl. Hohecit der Kron⸗ prinz von Baiern ist am getroffen und gestern Morgen nach Bremen und Hamburg wieder abgereist. 1

Zu der schleunigsten Herstellung des bei den letzten ho⸗ hen Fluthen und Eisgaͤngen der Weser durchbrochenen Wehrs bei Hameln werden bereits alle Vorkehrungen getroffen. Auch wird man demnaͤchst, falls der Wasserstand solches erferdern sollte, alle Maaßregeln zur Befoͤrderung der Schiffsguͤter ein⸗ treten lassen, damit die Schifffahrt auf diesem Strome nicht unterbrochen oder verzoͤgert werde. b

Hamburg, 27. Maͤrz. Unsere heutigen Blaͤtter „Dem Senat ist abseiten der Koͤ⸗ Preußischen Gesandtschaft die Anzeige von dem hoͤchst zu beklagenden Ableben Sr. Excellenz des hierselbst beglaubig⸗ ten außerordentlichen Gesandten und bevollmäaͤchtigten Mini⸗ sters, Herrn Grafen Grote, Grand⸗-maitre de la Garderobe, des Koͤnigl. Schwarzen Adler⸗Ordens und des großen Rothen Adler⸗Ordens Ritter ꝛc., gemacht. Der Senat hat deshalb der Koͤniglichen Gesandtschaft und den Angehoͤrigen des Ver⸗ ewigten sein aufrichtigstes Beileid bezeigen lassen.“

Wien, 24. Maͤrz. Aus Ofen vom l9ten d. richtet: „In der verflossenen Nacht hatte der Wasserstand der Donau emen bedeutend hohen Grad erreicht und war heute Morgens im Zunehmen, so daß m. unter Wasser stehen. Gegen 10 Uhr

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nigl.

Vormittags erhob sich

der Eisstoß, nachdem er hundert Tage zwischen beiden Staͤd⸗ ten gestanden, und ist nun im vollen Abzuge. gluͤcksfaͤllen ist. noch mehr vom 1 unterm 20sten d. Die Donau rreibt noch immer Eis. war das Wasser sehr hoch;

Von Un⸗ bisher nichts bekannt geworden. Pesth blieb Wasser verschont. Eben daher meldet man

t Nachts es ist's noch. Das Wetter ist warm, heiter und angenehm. Eine heftige Feuersbrunst, die am 18ten d. M. Abends um 8 Uhr in Pesth am aͤußern Ende der Waitzner Straße ausbrach und 3 Gebaͤude ver⸗

ehrte, haͤtte unter den jetzigen Zeitumstaͤnden leicht noch roͤßeres Ungluͤck anrichten koͤnnen. Kraͤftiges Zusammengrei⸗ in wehrte dem Weiterdringen der Flammen.“

Der nunmehr beendigte Josephi⸗Markt zu Pesth ist so ausgefallen, wie man es unter den obwaltenden unguͤnstigen Umstaͤnden erwarten mußte. Es war nicht nur an Kaͤufern, sondern auch an manchen Artikeln Mangel, z. B. an Wein,

Branntwein, Oehl ꝛc., die wegen⸗ gehemmter Wasserfahrt und fast unzugaͤnglichen Landwegen nicht zugefuͤhrt werden konnten, und selbst der geringe Vorrath derselben war⸗nicht leicht zu veraͤußern, weil den Kaͤufern die Abfuhr zu Wasser Nach geringer und etwas

vbesserer ein⸗ und zweischuͤriger Mittel⸗Wolle, so wie nach Bett⸗

wer nur einigermaßen

federn und Hasenbaͤlgen, war noch die meiste Nachfrage, und die Preise dieser Artikel nicht zu hoch stellte, fand gewiß Abnehmer. Es blieb auch wenig da⸗ von liegen. Auch Pottasche ging zu guten Preisen⸗ ab. Ho⸗ nig, besonders ordinairer, und Wachs sind im Preise etwas gewichen. Rindsleder fand weunig Begehr, und Fettwaaren sind zu billigen Preisen verkauft worden, viel blieb davon unveraäußert. Wegen polizeilicher Anordnung wurde kein Viehmarkt abgehalten, weil in einigen Gegenden noch immer

23sten von Goͤttingen hierselbst ein⸗

wird be⸗

mehrere Theile der Stadt

Produktenreichthum ist

veution, als auch mit

mache.

zu werden, indem nicht in Abrede zu stellen ist, daß die Lo⸗ kalitaͤten von Venedig dem Handelsverkehr weit guͤnstiger als die unsrigen sind. Alle Communications⸗ und Transport⸗ mittel sind dort viel leichter, viel beauemer, und auch der viel groͤßer und mannichfaltiger, als hier. Die Gegend um Triest ist gebirgig, felsig und steil, und liefert dem Handel nur sehr wenige und sehr unbe⸗ deutende Erzengnisse des Bodens, wogegen die fruchtbaren Ebenen der Lombardei dem Venetianischen Handel eine un⸗ geheure Masse von Produkten darbieten. Alles, was etwa um Triest erzeugt wird, sindet man auch um Venedig; aber nicht so umgekehrt.“ Nach dem weitern Inhalte jenes Schreibens soll England, bei Gelegenheit der Unterhandlun⸗ gen uͤber einen nunmehr abgeschlossenen Handelsvertrag mit Oesterreich, wesentlich mit dahin gewirkt haben, daß Venedig zum Freihafen erklaͤrt werde. gaf. Sat G hn

sind die (gestern vorbehastenen) Auszuͤge aus einem von der Allgemeinen Zeitung unter der Ueber⸗ schrift: „National⸗Versammlung in Servien“ gege⸗ benen Schreiben vom 18. Febr.:

„Bereits in der zweiten Haͤlfte Septembers erließ der Großherr, seiner mittelst des Art. 6 des zu Adrianopel un⸗ terzeichneten Friedens⸗Traktats eingegangenen Verpflichtung gemaͤß, einen in Form eines Hatti⸗Sherifs ausgefertigten Ferman, und nachdem derselbe dem Kaiserl. Russischen Hofe offizielt mitgetheilt worden, trug ihn der Reis⸗Efendi den zu Konstantinopel residirenden Servischen Deputirten zur Be⸗ foͤrderung an den Fuͤrsten Milosch mit der Aeußerung an, daß dieser

88 Nachstehendes

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den Forderungen der tion vollkommen uͤbereinstimme; es fehle zwar die namentliche Bestimmung der Graͤnzen und des der hohen Pforte jaͤhrlich zu entrichtenden Tributs, daß aber dem Fuͤrsten Miiosch die

Auswahl freistehe, wo die gaͤnzliche Beendigung dieser, als

auch aller noch zu berichtigenden Punkte stattfinden sollte in Konstantinopel mittelst der Serv. Deputation, oder in

Servien mit dem Belgrader Wesir, den die hohe Pforte dies⸗

falls mit gehoͤrigen Vollmachten versehen wuͤrde. Die Depu⸗ tirten konnten den vom Reis⸗Efendi angekragener rif nicht annehmen, da sie nach der im Jahr fundenen Auswechselung s ten, und mußten sich solche vom Fuͤrsten Milosch vorerst ein⸗ holen. sichen Ferman anzunehmen anzuzeigen, daß er Punkte in Konstantinopel mit der Kaiserl. Regierung vor⸗ ziehe und deshalb der Deputation einige Glieder (weil derselben nach der Auswechselung vom Fuͤrsten Milosch berufen zuruͤckgekehrt waren) mit den erforderlichen Vollmachten zusenden werde. der Ferman Milosch zugeschickt, der unterdessen Ende November nach Konstantinopel abfertigte, um die Fest⸗ setzung und Regulirung aller üͤbrigen Punkte mit der hohen Pforte zu beendigen, vor allem Andern aber, sair zur Demarkation der

uͤbersandte den von Konstantinopel empf

ins Protokoll aufnehme, der Erste rken kund Der Ferman wurde vom Wesir in der ersten Haͤlfte Dezembers zuerst in Belgrad und dann in allen uͤbrigen Ser⸗

vischen Festungen und Städten, wo es Tuͤrken giebt, den

Tuͤrken in Kopieen publizirt, das Original aber dem Fuͤrsten zuruͤckerstattet. Milosch ließ zur ivne ben eine außerordentliche National⸗Versammlung anordnen, welche um so merkwuͤrdiger ist, da zu derselben das erstemal die National⸗Repraͤsentanten, mit gesetzlichen von ihren Kom⸗ mittenten ausgefertigten Vollmachten versehen erschienen. Die gesetzliche Wahl der Revpraͤsentanten einerseits, so wie der strenge Winter andererseits werden wahrscheinlich zur Ver⸗ spaͤtung dieser Versammlung beigetragen haben, zu welcher ferner alle Beamten, von jeglichem Magistrate ein Richter

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mmen einen Revpraͤsentanten:

der Repraͤsentanten die National⸗Versammlung mit seiner Gegenwart, er zeigte derselben den Großherrlichen vom Sultan eigenhaͤndig unter⸗

eeichneten Ferman

losch

1 1 1“ 1“ 8

mmit Thuͤrmen und Glocken auszuschmuͤcken.

Hatti⸗Sherif sowohl mit der Ackermanschen Con⸗ Servischen Na⸗

Die De schaͤftigt; diese Gesetze, auf die Hatti⸗She⸗ 1828 stattge- der gegenseitigen schriftlichen Ver⸗ pflichtungen (seneds) fuͤr diesen Fall keine Instruktion hat⸗

Milosch gab der Deputarion den Befehl, den Kaiser: 1 und zugleich der hohen Pforte

die Beendigung der nicht bestimmten Ppforte beordert sey, in einige

8 a Servien zu der Seneds nach Servien

Dkeeeigens dazu nach

dazselbst aufgebrochen und duͤrfte in 10 Tagen eintrffen; die Demnach wurde vom Ncis⸗Efendi angenommen und dem Fuͤrsten die neuen Deputirten

einen Commis⸗ Graͤnzen zu verlangen. Milosch . angenen Hatti⸗Sherif dem Wessir und Molah nach Belgrad, damit ihn der Letzte aber den Tuͤrken kund

National⸗Publikation dessel⸗

die Vollmachten der Repraͤsentanten im Servischen Obergerichte

von einer eigens dazu angeordneten Kommission revidirt und der Reihe nach einregistrirt. Jede Gemeinde von ungefaͤhr 100 Haͤusern hatte einen, Belgrad hatte deren 6, die Zahl belief sich an 700. Den 7. beehrte Mi⸗

und ließ dessen woͤrtliche Servische Ueber⸗ setzung vorlesen. Dann eroͤrterte er in einer Rede alle Rechte, die der Servischen Nation gewaͤhrt werden, Punkt fuͤr Punkt. Bei der Freiheit des Gottesdienstes bemerkte er unter An⸗ derm: haͤtten die Servier. keine Zerstoͤrungen ihrer Kloͤster und Kirchen mehr zu befuͤrchten, es sollte ihnen auch kein Hinderniß von Seiten der Tuͤrken ferner in den Weg gelegt werden, solche

nach Gefallen zu bauen, die Fest⸗ und Feiertage nach Gebuͤhr zu

feiern und alle geheiligten Gebraͤuche und Vorschriften ihrer Religion auszuuͤben; dagegen stehe es der Nation frei, zur ge⸗ hoͤrigen Verherrlichung des Gottesdienstes, alle Gotteshaͤuser Bei der freien der Nation zuerkannten Wahl ihrer Oberhaͤupter und der Unabhaͤngigkeit der innern Landes⸗Verwaltung und Gerichts⸗ barkeit, sagte er unter Anderm, indem er die vorigen von den

Fuͤrken eigenmaäͤchtig veruͤbten Erpressungen und Unterdruͤk⸗

kungen durchlief: die Servier haͤtten nicht ferner die Aus⸗ mhcsetmnms der Wesire und anderer Tuͤrken zu befuͤrchten, die

aus der Welt nach Servien kamen und wechselten, sich vom Schweiße

der Armuth zu ernaͤhren, die Nation zu pluͤndern und unmenschlich zu unterdruͤcken, sondern ihre Oberhaͤupter, von der Nation gewaͤhlt, sollten kuͤnftighin ihre Mitbuͤrger und geborne Soͤhne des gemeinschaftlichen Vaterlandes seyn, welche, mit der Nation geboren, mit derselben leben und sterben wuͤrden, und deren erste und heiligste Pflicht die Sorge des gemeinschaftlichen Gluͤckes und Wohlstandes seyn wird. Von der Gerichtsbarkeit sprechend, setzte er der Ver⸗ sammlung die Nothwendigkeit der Gesetze ausfuͤhrlich aus⸗ einander und eroͤffnete, daß er bereits seit beinahe 2 Jahren

AF“ Kommission unter eigner Aufsicht angeordnet habe, welche

sich mit der Zusammensetzung der Gesetze ununterbrochen be⸗

Französischen (Codex Napoleonis) basirt, jedoch nach den Eigenthuͤmlichkeiten der Servischen Landes⸗ gebraͤuche modificirt, sollten naͤchstens beendigt werden. Hinsichtlich

dder Einverleibung der 6 von Servien getrennten Distrikte, zeigte er der Versammlung an,

die offizielle Mittheilung der Depu⸗ tation aus Konstantinopel vom 21. Jan. erhalten zu haben, daß ein kaiserlicher Hodschakjan, der Hadschi Achmet Kjeschaf Efendi, der fruͤher Topdchilar⸗Kjatip gewesen, von der h. in der Eigenschaft eines Commissairs, zur Begraͤnzung und Einverleibung der sechs Distrikte nach kommen; am 1sten d. M. sey derselbe mit zweien Konstantinopel abgefertigten Deputirten von

6 zuruͤckzuerstattenden Distrikte aber seyen namentlich: 1. der

8 Krainische, 2. Timokische, 3. Parakinische, 4. Kruschevatzische, 5. Starovlaschkaische und 6. der Drinaische.

5.0 In Betreff der Abgaben sprechend, sagte er unter Anderm: indem die bishe⸗ rigen Abgaben unter verschiedenen Benennungen von der

Nation entruchtet wurden, und solche nicht nur die h. Pforte,

sondern auch ein jeder Wesir nach Belieben erhoͤhen konnte; so sollten fuͤr kuͤnftighin alle diese verschiedenen Abgaben, sammt jenen fuͤr die Landes⸗Produkte und der

Kopfsteuer in einer Summe festgesetzt, der hohen Pforte

unter dem Namen des „bestimmten Tributs“ jaͤhrlich ent⸗ richtet werden, welcher nie vergroͤßert werden duͤrfte; die privaten Tuͤrkischen Besitzungen, als Haͤuser, Gaͤrten u. s. w. sollten von denselben losgekauft, fuͤr die Nutznießung der Kaiserlichen aber, wie es die Mucadas, Ziamets und Spa⸗ dem Tribute in einer und derselben festgesetzten Summe ent⸗ richtet werden. Weiter durchlief der Fuͤrst den Vortheil der Nation: bei der Sicherstellung und Unverletzlichkeit des Ei⸗ genthums, welches vorher von der Eigenmaͤchtigkeit der Tuͤr⸗ ken fast gaͤnzlich abhing, bei der Aufbluͤhung des Handels und des Gewerbfleißes, bei der Einrichtung der Schulen, Buch⸗ druckereien und Hospitaͤler, vorzuͤglich aber bei dem Befoͤr⸗ dern der Wissenschaften und Civilisation u. s. w. Hier wuͤnschte

Milosch der Nation Gluͤck zur Erlangung aller dieser so lange

die kleineren zu zwei und drei zusam⸗

hilues sind, sollte eine jaͤhrliche Abgabe bestimmt und mit

habe die resp. National⸗Repraͤsentanten berufen, ihnen den 8 Großherrlichen Hattischerif zu uͤbergeben, die Re⸗ 4 16 gierung Serviens organisiren. Er setzte sowohl die Pflichten einer Regierung gegen die Nation, als auch die der Nation gegen die Regierung weitlaͤuftig und umstaͤndlich auseinander, und indem er mehrere Beispiele aus der Geschichte anfuͤhrte’, wie viele Staaten ihre Jahrhunderte lang bestandene Frei und warum, verloren haben und zu Grunde gerichtet worden ben. empfahl er der Gesammtheit im Allgemeinen, der Regierung aber 8 besonders, die erworbenen Rechte auch fuͤr die Nachkommenschaft 8

zu verwahren und diese Wiedergeburt Serviens durch eine

Wiedergeburt der Sitten und des oͤffentlichen Geistes auf

ewig unerschuͤtterlichen Gruͤnden zu befestigen. Da der Mensch

in einem Angenblicke der Zufriedenheit und Gluͤckseligkeit oft Jahre lange Leiden leicht vergesse, warnte er die Nation vor dem 68 Ausarten und spornte sie an, den gerechten Erwartungen der civilisirten Welt, besonders aber jenen des die Servische Na⸗ tion beschuͤtzenden Autokrators von Rußland zu entsprechen u. s. w. Dann ging er auf sich selbst und seine bisherige Re⸗ gierung uͤber: „„Bis jetzt,““ sagte er unter Anderm, „lag

die ganze Schwere der Verwaltung auf mir allein.

ganzes Bestreben war,

das fuͤr uns so heilsaine ruhige innere Verhalten und Ge⸗

1. Mein ar, seit mehr als 14 Jahren, dieses Ziel zu erreichen; der einzige Weg zur Erlangung desffelben war

horsam gegen die hohe Pforte, dies war auch der bestimmte

Wunsch und ansdruͤckliche Befehl unsers erlauchten und groß⸗ muͤthigen Katserl. Beschuͤtzers. Ich wurde zwar von mehre. ren meiner Mitbuͤrger verkannt; mein rastloses Beostreben,

mit dem ich die Nation zur treuen Befolgung des friedlichen und einzig heilsamen zu diesem gewuͤnschten Ziele fuͤhrenden Weges antrieb, wurde fuͤr Herrschsucht, meine Anordnungen, daß uns fuͤr diese Tage die so noͤthigen Geldsummen in der Natio⸗ nalkasse uͤbrig bleiden moͤchten, wurden fuͤr unersaͤttlichen Geiz gedeutet! Man verschrie mich als einen Tyrannen, als

ein nach des Naͤchsten Blut gieriges Ungeheuer ꝛc.““ Indem er sich fuͤr das von der

Nation in ihn gesetzte Ver⸗

trauen und fuͤr die ihm von ihrem groͤßten Theile stets er⸗ wiesene Anhaͤnglichkeit bedankte, suhr er fort: „Jetzt sind

wir bei dem gewuͤnschten Ziele, jetzt seyd ihr, die Nation und das Vaterland gluͤcklich, jetzt ist die Zeit, daß sich auch diejenigen, die mich verbannten, vollkommen uͤberzeugen, daß

mich in allen meinen Handlungen die reinste Liebe zur Na⸗

tion und einzig der Wunsch des allgemeinen Besten kiteten.

Indem ich freiwillig auf eure bereits getroffene Auswah 1

und auf den mir von der Nation auf ewige unverbruͤchliche Treue geleisteten und mehrmals wiederholten und bestaͤtigten Eid Verzicht leiste, lege ich unaufgefordert und freiwillig meine Stelle in eure Haͤnde nieder. Ihr Freunde! waͤhlet dem Vaterlande einen anderen Fuͤrsten, waͤhlet den Besten und Faͤhigsten unter der Nation und organisirt die Regierung; dann meldet eure Beschluͤsse der National⸗Deputation in Konstantinopel, damit dieselben auch von der hohen Pforte genehmigt und vestaͤtigt werden. Ich werde euch immer mit herzlichem Rathe beistehen.’”“ Die Versammlung unterbrach waͤhrend der letzten Worte den Fuͤrsten Milosch ein⸗ stimmig mit dem Rufe: „Vater! Erretter des Vaterlandes! Wir wollen und wissen keine andere Wahl! Gott hat dich uns zum Erretter auserwaͤhlt! Wir, die gesammte Nation sind deine Kinder! Foch lebe Milosch! Hoch lebe unser Fuͤrst und seine Familie! Gott hat dich uns zum Fuͤrsten und Herrn auserwaͤhlt! Die Nation hat dir und deinen Nachkommen den Eid der unverbruͤchlichen Treue freiwillig geschworen! Wir erneuern diesen heiligen Schwur fuͤr uns, fuͤr die Na⸗ tion und unsere Nachkommen! Vollende dein Werk, orgalli⸗ sire selbst die Regierung fuͤr uns, wie sie dir am zweckmaͤßig⸗ sten scheint! Alle deine Anordnungen sind uns heilige und un⸗ verletzliche Gesetze! Unter deiner Anfuͤhrung wurden wir, wurde die Nation von der schrecklichsten Tyrannei der Unter⸗ druͤcker befreit. Dir hat sie Alles zu verdanken, Dir ist sie mit Gut und Hlut verpflichtet! Wer koͤnnte uns diese Rechte und Freiheit besser bewahren, als Du, der sie uns ansgewirkt hat, u. s. w.“ Unter lautem Beifallszurufen der

Volksmenge wurde er in sein Palais begleitet. Die Be⸗

amten, die Geistlichkeit und alle gegenwaͤrtigen Repraͤsentan⸗ ten versammelten sich gleich darauf bei dem Obergerichte, wo ein von der Gesammtheit dazu erwaͤhlter Ausschuß drei Ak⸗ ten aufsetzte, welche der Versammlung vorgelesen und ein⸗

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