1830 / 89 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Maaze, daß am 26sten ein Dammbruch bei Rampitz stattge⸗ evangelischen Gottesdienste einstweilen ein St. A 8 1 ict. W 1 8 Maaße, be 2öste 8. 82 8 angel tesdienste einstweilen eingeraͤumte St.? nnen⸗ „Eezeer as teite Ahtas e 1 Eüües * ee . a n funden haͤt und die Gegend von Krossen, so wie diese Stadt Kirche in der Kreis⸗Stadt Lublinitz auf Bgen Kosten bedachen, 8 b Außerordentliche Beilage zur Allgemeinen Preußi . Zeitung No.

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8 selbst, sehr bedroht war (S. das vorgestrige Blatt der Staats⸗ deren Sakristey in Stand setzen und die Trag⸗Orgel d 8 9. Zeitung). Zwaͤr hat die große Bruͤcke be. Krossen noch ge⸗ tigen Kreuz⸗ und Hospital⸗Kirche repariren. b. Haewnes 11“ Landtags⸗Abschi eb lehrer sind nicht fuͤr angemessen befunden worden und hahen d 8 Landtags⸗ schi en und hahen da-⸗

zalten werden koͤnnen, jenseirs Krossen aber war die Commu⸗ der Besitzer des Guts Woinowitz im Ratiborer Kreise, . 3 scca 8 w b Uumn vit 8 88 11“*“ Esga her nicht genehmigt werden koͤnnen; dies hind 1 n alcation nach Schlesien fuͤr den Augenblick unterbrochen, da Kuh, zur Verbesserung des Einkommens des dortigen Schul⸗ fuͤr die zum dritten Provinzial⸗Landtage versam, das Schulgeld abgeschafft und solches in 58 3

ie Bruͤcken auf dem Steindamm nicht laͤnger hatten gehal⸗ lehrers 4 Morgen 90 ◻¶ Ruthen Acker und Wi 3 ; Staͤnde Herzogth 8 98 9s e⸗ Cen Fal. V e 2 2 Wiese Land zu melt gewesenen Staͤnde des Herzogthum Pom⸗ derzahl und der vocattonsmaͤ ortsuͤblichen Saͤtze en werden können. Die Hoͤhe des Wassers bei Krossen immerwaͤhrendem Eigenthum. 2s 8 3 mern und Fuͤrstenthums Ruͤgen. dern hnncee Betrage des Eeeigehedehecgesmaehdes Tar ha⸗

88 . G wurde der von 1785 ziemlich gleich geschaͤtzt, da der Pegel Nach einer im Amtsblatte der Koͤnigt. Regierung 1 Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden Koͤnig von zum Schulverbande gehoͤrigen Hausvaͤtern nach Ver aältni 1 weit uͤberstiegen und nicht mehr zu sehen war. In Frank, zu Magdeburg enthaltenen Nachweisung sind im n, Preußen 8 Entbieten Unsern zum Provinzial⸗Landtage zu Stet⸗ Besitzungen und Nahrungen enhecan es a des hehaus es

furt stand das Wasser am 27sten 14 Fuß 6 Zoll. Sehr nen Jahre im Verwaltungsbezirk dieser Be oͤrde uͤb 1 tin versammelt gewesenen getreuen Staͤnden des Herzogthums Lehrers vegtrante erbe⸗ 8 8 Pommeen und Furstenthums Nuͤgen Unsern gnaͤdigen Gruß. 4) Aus der Erklärung Unserer getreuen Staͤnde auf die pro-

beunruhigend ist die Nachricht, daß eine Dammstelle an der 365,862 Obstbaͤ ilde Steͤ 1“ 8 2 Nach, 3 D 365,862 aͤume angepflanzt und 60,076 wilde Staͤ M“ 8 b 1— 1 neuen Oder, Alt⸗Lietzegoͤricke gegenuͤber, so schadhaft gewor⸗ veredelt worden. 15989 i 1 eg 1.“ *ꝙꝙ Wir haben die von Unsern getreuen Staͤnden guf'’s Neue an vosition wegen Errichtung und n einer Provinziall- den sey, daß, ungeachtet der sortwaͤhrend angewandten groͤß⸗ 8= den Tag gelegten Gesinnungen kreuer Anhaͤnglichkeit und nicht Siechen⸗Anstalt fuͤr 150, Unheilbare gei ige und korperliche Krante ten Anstrengung, zu befuͤrchten stand, man werde einen Durch⸗ 8 Sea ;.ee minder den Eifer, wit welchem Sie des Landes Wohlfahrt zu er⸗ zu Oberwyk in Stettin haben Wir zu Unserm Allerhoͤchsten Wohl⸗ icht hi ko 818 Koͤnigliche Schauspiele zielen sich bestrebt, mit besonderem Wohlgefallen erkannt, und gefallen ersehen, daß dieselben diese Ihrer Beschließung empfoh⸗ ö1öA“ 1 Wöu“ ] ertheil n Ihnen züf die Uns vorgelegten Erklaͤrunge Bit⸗ lene wichtige Angelegenheit gruͤndlich erwogen und beherzigt, und Nachrichten aus Stettin vom 28sten zufolge war Dienstag, 30. Maͤrz. Im Opernhause: Die Verschwoͤea n achtehhenden gnaͤdigen Bescheidt. igen unes Beirs in derselben der Sache vollkommen angemessene Veithtießung e Oder fortwaͤhrend im Steigen; am gedachten Tage hatte rung des Fiesko zu Genua, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, g J. sesfatt 1 nan bei Nordwestwind einen Wasserstand von 6 Fuß Zoll. von Schiller, (Hr. Becker, vom Koͤniglich Saͤchsischen Hof⸗ Dire dem Landtage vorgelegten Proposit E Wir ertheilen daher allen den desfalls gefaßten Beschluͤssen Das Wasser war an mehreren Stellen uͤber den Weg nach theater zu Dresden: Fiesko, als erste Gastrolle.) betreffend. XX4““ BS Allerhoͤchste Bestaͤtigung, genehmigen, daß dieselben zur Damm getreten, jedoch die Passage dermalen noch nicht ge⸗ Im Schauspielhause: 1) La tapisserie, comédie en 1 1) Aus der Erklaͤrung Unserer getreuen Staͤnde auf die den⸗—8 usführung gebracht werden und haben insonders Unsern Kriegs⸗ hemmt, auch fuͤr den Augenblick keine Gefahr vorhanden. acte. 2) La seconde représentation de: Simple histoire, 1 selben vorgelegte Frage, öb die Provinzen Alt⸗Vorpommern und Minister ngewiesen, die Provlant⸗Amts⸗Gehgude auf denn Ober⸗ Beides Letztere findet auch bei dem in der Chausseestrecke nach vaudeville en 1 acte, par Scribe. 3) Les Anglaises pour Hinterpommern in Bezichung auf den Kommunat⸗Landtag. ve wyft zu Steitin nebst den dazu gehdrenden Grundstaucken, welche Berlin belegenen Oderdamm bei Garz statt, obgleich derselbe rire vaudeville vomique en 1 aöte. 8 eint bleiben oder von einander getrennt werden sollen, haben Wir Wir den getreuen Sraͤnden, gegen die von Ihnen uͤbernommene . ee.. 1 3 r 1 1 vern ersehen, daß von Unsern getreuen Staͤnden ein ver⸗ Verbindlichkeit der kostenfreien Unterhaltung von 4 im stehenden vom Wasser eingeschlossen ist. Mittwoch, 31. Maͤrz. Im Opernh ause auf Befehl: nicht gern ersehen ]2 Un 8 19 1 Frr. 1111““ E1u . Am 25 M. gi . . 1 2. ernhause, b LI1“”“ fassungsmaͤßiger Beschluß uͤber diesen Gegenstand nicht gefaßt Heere besindlichen unheildaren kranken Militairs des 2ten Armee⸗

m 25sten d. M. ist das am 11. Febr. mit einer Ladung Die Stumme von Portici, große Oper in 5 Abtheilungen, worden ist. Da indeß eine bedeutende Stimmenzahl sich fuͤr die Corps, auf die Dauer der Anstalt ci enthuͤmlich uͤberlassen wol⸗ 1 Pe fuͤr Stettiner Kaufleute ; Charlestown abgegangene mit Ballets; Musik von Auber. FTrennung der beiden Landestheile ausgesprochen hat, und Wir len, dem auf dem Landtage erwahlten staͤndischen Ausschuß zu 232 merikanische Schiff William, Capt. Krating, ohne allen Scha⸗ Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten im Uebrigen ersehen haben, daß mehrere kommunalstaͤndische An⸗ uͤberweisen. 1““ LEI“ bb“ 1 hate hehen v Nanges Lche 1 Sgr. zc. 1ue“ elegenheiten, vwie namentlich der Vor⸗ und Hintervomaersche A1A6X 1 1 11. 8

in 42 Tagen gemacht un st das erste isff, welches in Im auspielhause: Franzoͤsische Vorstellung. 11“ Dispositions⸗Fonds und die ür einen jeden der Landestheile be⸗ Die eingereichten Petitionen etreffend. diesem Fruͤhjahr aus der Nordsee in Swinemuͤnde angelangtt 88 8—8 8 onders bestehenden Feuer⸗Soeietaͤten nicht gemeinschaftlich, son⸗ 1) Den von Unsern getreuen Staͤnden in Betreff der Be⸗ ist. In der stsee hatte es kein Eis mehr angetroffen. Nach Konigsstaͤdtsches Theater 111““ dern von einem jeden derselben getrennt verwaltet werden, so fin⸗ strafung der Schulversaͤumnisse gethanen Vorschlaͤgen wollen Privatnachrichten ist das erste Schiff aus Charlestown in Si 30 Maͤrz 2 93 1öu“* den Wir Uns bewogen, hiermit. in Gnaden zu gestatten, daß vor⸗ Wir, insoweit sie darauf abzwecken, gegen diejenigen, die wegen Hamburg am 22sten also nur 3 Tage fruͤher angekommen tenstag, 30. Maͤrz. Das Maͤdchen aus der Feenwelt, läufig fuͤr den Zeitraum der naͤchstfolgenden 6 Jahre waͤhrend Wegbleibens der Kinder von der Schule, mit deren Krankheit, Aus Oppeln meldet man: Der mildthaͤti te Sinn oder: Der Bauer als Milliongir. 4 dessen wegen der Verwaltung der zur Zeit nicht gemeinschaftli⸗ ungestuͤmer Witterung, schlechtem Wege und den uͤbrigen in den * blhaber F thaͤtige Sinn Mittwoch, 31. Maͤrz. Das Pfeffer⸗Roͤsel, oder: Die chen Angelegenheiten eine Vereinigung bewirkt werden und je⸗ Bekanntmachungen der Regierungen bezeichneten Entschuldigungs⸗ der wohlhabendern Einsassen des hiesigen Regierungsbezirks Frankfurter Messe im Jahre 1297, ein Gemaͤlde der Vor⸗ denfalls die von Uns beäbsichtigte und Unsern getreuen Staͤnden Gruͤnden sich nicht ausweisen koͤnnen, ein rascheres Verfahren hat sich bei der durch die Strenge und lange Dauer des b zeit in 5 1A44“*“*“ 9. auf dem naͤchsten Provinzial⸗Landtage zur Erklaͤrung vorzulegende eintreten zu lassen, Unsere Genehmigung ertheilen, und soll an nunmehr verflossenen Winters verursachten Noth sehr be⸗ HeEIih Inh Z1“ 8 Reform des Feuer⸗Societaͤts⸗Wesens ins Werk gerichtet seyn die Stelle des bisherigen Verfahrens eine Einrichtung treten, waͤhrt, indem besonders in den Staͤdren mehrere und bedeu⸗ 8 ürhasseüeas da 1Iu1u“*“*“ kann Behufs abgesonderter Behandlung der dem einen oder nach welcher die Schuͤlversaͤumnisse durch den Schullehrer dem tende Brennholz⸗Vertheilungen unter die armen Einwohner— ““ dem anderen Landestheile zustaͤndigen besonderen Kommunzgl⸗In⸗ Schalvorstande allwoͤchentlich angezeigt und die hieruͤber sofort stattgefunden haben, auch nicht unbedeutende Beiträge zu IF stitute, unter den nachfolge. den Bestimmungen getreunte kom⸗ zur Veranrmortung zu ziehenden Eltern, Vormuͤnder und Dienst⸗ deren waͤrmerer Bekleid spendet ind. 1 J1“ Sih. i munallandtaͤgliche Verhandlungen stattfinden moͤgen. kheveu, falls sie als Uebertreter anerkannt werden, fuͤr den ersten, rmerer Bekleidung gespendet worden sind. Ueber⸗ bs en 29. März 1830. 8 2 53- 1 g2 S 81“ b 7 . . 8521 4 3 1“ 8G 1“ 1 1) Es soll die durch Unsere Verordnung vom 11¼. August 1825 zweiten und dritten Fall blos mit einer Ordnungsstrafe von ei⸗ haupt ist es wohl nicht zu verkennen, daß sowohl durch die 8 v11X*“ . * . Sinterovom vnet kert e und drei Pfennigen fuͤr jeden versaͤumten T thaͤtige Mitwirkung der Geistlichkeit n durch den Unter⸗ 11414*“ Alt⸗Vorpommern und Hintervommern angeordnete ge⸗ nem, zwei und dre Pfennigen fuͤr jeden versaͤumten Tag, an⸗ 1““ 8 ¹ sichkeit, aisn dresg en Unter⸗ Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Cour.) meinschaftliche Kommunal⸗Landtags⸗Versammlung den Be⸗ statt der bisherigen Strafe, belegt werden. 858 8 das retgt6⸗ Gefuͤhl sowohl, als das b Denes fimmungen dieser Verordnung ge naͤß nach wie vor alljaͤhr⸗ Die weiteren Uebertretungs⸗Faͤlle sollen dagegen als beharr⸗ Bestre en, zur eistes⸗ und Herzensbildung der Jugend nach 1 Wvr a. V TE’ ErSBS. liliiich zusammentreten. 1* 8 2 liche Renstenz betrachtet werden, wegen welcher es bei einer so Kraͤften wie der 1 8 8 F. Schald-Sch. Hgirr G mit den, beiden Landestheilen ge⸗ gelinden Ahndung nicht bewenden kann, vielmehr soll dann jeder⸗ mer reger geworden sind. Im verwichenen Jahre wurden fol⸗ Pr. Engl. Anl. 18 2 2 2 2

1072 210153 sSchiesische do. 4 ²+*+ 2) Diesesbe hat sich jedoch nurn⸗ en Le gelind 1 nicht dewengen. Iemmn. neh. [n 8* 1 . 0 1.82 GI .e . chaftlichen, Angelegenheiten zu beschaͤftigen, und ind zeit eine mindestens 24stündige Gefaͤngnißstrafe, die in den nach⸗ gende Summen zu milden Stiftungen. ꝛc. testamentarisch Pr. Engl. Anl. 22

vermacht: 600 Rthlr. zu Stiftungen fuͤr Evangelische Kir⸗ Kurm. Db. m1. C.

105 ¾ Pomm. Dom. do. 5 107 ½ 107 * mein 1 tig zeit e nint . ne . 1058½ b Märk. g 30. 5 888 ddemnach alle den einen oder den anderen derselven nicht etwa folgenden Faͤllen auch nach den Umständen nach zu verlaͤngern chen, 5964 Rth'r. 25 Sgr. 8 Pf. zu Stiftungen fuͤr Nenm- Int. Sch. d.

Katholische Kirchen, 120 Rthir, zur sofortigen Ver⸗ Berl. Stadt-Ob.

101¼¾ 10 tpr. 1 Sen v1 ausschließlich allein angehenden Propositionen an sie zu ist, eintreten. b 101 Rsa 2 28 4 V - 2) Dem Antrage Unserer getreuen Staͤnde cheilung, 1540 Rthlr. zu Stiftungen fuͤr Katholische Himssbs. 8

Schulen, 4968 Rthlr. 10 Sgr. 6 Pf. zu Stiftun⸗ Elbinger do.

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101 ½¾ 101 Rückst. C. d. Kmk. lichten. 1“ 1“ Ag⸗ getr nesprechend, be⸗ Sr haftlichen Kommungl⸗Landtages stimmen Wir hierdurch zur Ergaͤnzung Unse Danz.do. in THZ.

101 ¾ 191 ½ do. do. d. Nmk. ..ll) Nach Erdfynung des gemeinschaftlie el⸗Landtages stimmen Wir zur Ergaͤnzt er Vorschrift mm 81, 99¾ Zins-Sch.d. Kmk. EI1I1I1I1I1“ Abgeordneten von Alt⸗Vorpommern einerseits und Schluß des §. 18. der Kreistags⸗Ordnung vom 17. August 182.

gen, welche einen Akt der Wohlthaͤtigkeit zum Gegenstande W

1b 8 8 d tpr. Pfdb. A.

haben, und 100 Rthlr. zur Vertheilung, uͤberhaupt also 13,293 I1¹“ dtto

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1 zelt E 29 77 1 888 8 8 cea* Ca I 1 102 meinsamen Kommunal⸗-Angelegenheiten sich von einander zu neue Verwaltungs⸗Normen festgesetzt und den Kreis⸗Einsassen 102

Verungluͤckten 2410 Rthlr. 1 Sgr. Cour., 14 Frd'or. und Pomm. Pfandbr. 4 106 ¾˖ 106 ¾ Disconto.. —7 taͤglichen PVersegmui tte der Abgeol . b 89 n“ 8

7 Dukaten, fuͤr die Haupt⸗Bibel⸗Gesellschaft aber 30 Rthlr. Kur-u. Neum. do. 106 ¾ 1106 ¾ 8I1 Iei Ritterschaft einen von Uns zu bestaͤtigenden Vorsitzenden hgt/ in welchen Näͤllen er nach diesen Grundsaͤtzen vor der Aus⸗

füͤr den Zeitraum von 3 Jahren zu erwaͤhlen. Auch sollen fuͤhrung der Bestätigung der Regierung beduͤrfe oder ohne die⸗

7 Pf. eingekommen. Im Jahre 1828 enthielt der hiesige Auswärtige Z11111“ 68 . 1 1z 88 1“ -

Se t- berburt 804 S. 9 & v“ 80 M., 25. Mäürz. 6 ecerselben Anwendung finden. der Zeit davon zu uͤhberzeugen, ob guch die Landraͤthe die hiernach

Regierungs⸗Bezirk uͤberhaupt 804 Schulen. Im Jahre 1829 * Frankfurt &. M. 25. März. Deren Wirrsamkeit aber darf auf andere, als den betreffen⸗ der Bestaͤtigung beduͤrfenden Beschluͤsse wirklich vor der Aus füh

hin belaͤuft sich jetzt die Anzahl saͤmmtlicher Schulen auf 8 dem gemeinschaftlichen Kommunal⸗Landtage vorbehalten blei⸗ schluͤsse uͤberreicht werde, mit der Anzeige⸗ bei welchen derselben 812, näaͤmlich auf 130 evangelische und 082 katholische Schu⸗ Haemburz, 27. Mirz der Landrath die Bestaͤtigung, fuͤr erforderlich halte oder nicht, b ar. F Die Berathungen dieser letzteren duͤrfen aber durch die gleich⸗ und bleiot der Laͤndrath dafuͤr verantwortlich, daß Beschluͤsse,

den von Hinterpommern andererseits gestattet, t Holl. vollw. Duc. nn treunen und zwei besondere Kommunal⸗Landtags⸗Versamm⸗ neue Verbindlichkeiten auferlegt werden sollen, die innerhalb der Rthlr. 6 Sgr. 2 Pf. ausgesetzt. Außerdem gingen fuͤr die in Grolshz. Pos. do. 102 ½ eue 3885 M8u E lungen zu. V Grund) ve⸗ der 8 1 4) Zu dem Ende hat eine jede dieser gesonderten kommunalland⸗ waltung gefaßten Beschluͤsse dagegen der Bestaͤtigung der Regie⸗ 3 Sgr. 8 Pf ragen An Kollekten fuͤr Kirchen . . alle fuͤr den gemeinschaftlichen Kommunal⸗Landtag erlassenen selbe ver Ausführung schreiten koͤnne. Es versteht sich hierbe 2 -4 S 8 8 Oesterr. 5proc. Metall. 104 78. 4proc. 98,⁄. 2zproc. 634. Iproc. 5) 1 bzam N 99½ 1 Ev fen⸗« 'Sn 1 iie Wtveero) Le o sind 8 katholische Schulen, von denen 2 unter dem Patronate 9. B I KH. 1622. Pa-o lig. 1403. fbo 2105 FI. sden Landestheil ausschließlich angehende, Kommunal⸗Gegen⸗ rung ihnen vorlegen und nach Befinden aunzuordnen, daß sofor sen. Neu gebaut wurden 3 evangelische und 18 katholische FFgekrn voe I r 92½, par 1. 1392 6 L6 1 clr e 1 vr Ogsterr. öproc. Metall. E“ part.-Oblig. 1398- zeitige! Verhandlungen der beiden getrennten Landestheile welche der Bestaͤtigung beduͤrfen, vor derselben nicht ausgefuͤhrt

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N. V er, ehht weihe daß andrath der vorgescßten Regierung nur diejenigen 2102 ½ dio d Nmk. Z“ aitet, Behufs gleich daß der Landrath der ihm vorgesetzten Regierung ejenigen Mmk 1I“ zeitiger abgesonderter Berathung uͤber die beiden nicht ge⸗ Kreistags⸗Beschluͤsse zur Bestaͤtigung vorzulegen hat, durch welche 8a 2 6 8 n bilden. b festgesetzten Gründsaͤtze wegen Fortfuͤhrung der laufenden Ver⸗ dem hiesigen Verwaltungs⸗ ezirke durch Ueberschwemmung Ostpr. Piandbrf. 102 Friedrichsd'or-. 8 . P ichen Versammlungen aus der Mitte der Abgeordneten rung nicht beduͤrsen⸗ der Landrath aber pflichtmaͤßig zu ermessen

und Schulen sind im verstossenen Jahre 1035 Rthlr. 21 Sgr. 2 gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen auf einen jeden indeß von felbst, daß die Regierungen berechtigt sind, sich zu je⸗ Sr. Majestaͤt des Koͤnigs stehen, neu errichtet worden; mit⸗ Alles Celd. skaͤnde durchaus nicht ausgedehnt werden, welche vielmehr nach jedem Kreistage ihnen ein Verzeichniß saͤmmtlicher Be

Schul⸗Haͤuser, von welchen letzteren 3 landesherrlichen Patro⸗ Bank-Actien 1337. Russ. Engl. Anl. 108 ¾ Russ. Anl. Hamb. v 6 . S 22 9, dane.-Aecke sn. ne FSesg 72 E in keiner Art aufgehalten werden, wohingegen diesen es ge⸗ werden. 1 8 5 beren 1 Pewar Bacrsnats fand 2Far h8 bae Schenigasan, 883. Eii hePeec. eac⸗ 111u“*“ attet seyn soll, wenn sie die ahnen vorliehenden Angelegen- malige Auf den Antrag, die Einnahme aus den Chütern der chr.. sehrer pee he reglementsmaͤßi Get 9*b ische Schul⸗ e. . Hnee. neen e igte geiear geh en 1.“ heiten bis zum Schlusse des gemeinschaftlichen Kommunal⸗ maligen Domstifter Kaͤmin und Kolberg zu Schul⸗ und Univer⸗ vnh die Seeeecüheten zu hge heha t ausgemittelt, paris, 22. Marz E1“ ““ 166 Landtages nicht zu Ende zu bringen vermoͤgen, bis zu deren sitäts ⸗Stipendien zu verwenden, eroͤffnen Wir Unsern Gaee sold . Hatft Neisse bewilligten zur Be⸗ 284 Fr. EE11A142*“* Erledigung und noch nach dem Schlusse desselben zusammen Staͤnden, daß Wir bereits mittelst Ordre vom 1 Juli 1822 den 8. eines zweiten Gehuͤlfen an der dortigen katholischen 18 e. en v ISGeö ELaae, s h. zu bleiben. 88 8 gesammten Rein⸗Ertrag der aus dem Vermoͤgen beider Domstiff— Mo dchen⸗Schule jaͤhrlich 120 Rthlr. Um die Existenz eme: 90 Sen F. 1P’93 Er. 10 Cent. 1n,n, Aeme von . 2) Da Wir uͤber den Gesetz⸗Entwurf zur naͤheren Bestim⸗ ter in die Staats⸗Kassen theils jetzt schon fließenden, theils durch ritirter Schullehrer zu sichern, wird an der Einrichtung einer 15* ““ e 11ö1¹““ mung der §. 22. seg. der Gemeinheits⸗Theilungsordnung vom Erledigung der noch zahlbaren Kompetenzen zu erwartenden Einn⸗ 8 Ie fuͤr dieselben mit Erfolg gearbeitet. Im guado 71.3 V 7. Juni 1821 auf die Staͤnde der uͤbrigen Provinzen, woselbst kuͤnfte, bestehend in einer Summe von 8429 Rthlr. 5 Sgr., zur Allgemeinen werden die Schulen fleißig besu ht. Der Rit: 8* Wien. 24. 8. 5† 2 b . 1 ö1 b 4 remsdestzer ve nbock z0 Kochanowis dnchas gmigen Rreise . gproe. Neeh 10881182. 89 lgrde 28. Loose 7 10b0 zer itren fuͤr nsthig befunden: so mäsen Wir Uns Unserr an, atst ns Srahesfonds angewiesen bateng zasnsen vnn nwhrter schenkte der Kirche zu Czieschowa eine Orgel, ließ 1e dumm FI. 1945. Part.-Oblig. 1407 LE1“ digste Entschließung auf die des fallsige Erklaͤrung Unserer getreuen jetzt noch zahlbaren Kompetenzen er Praͤbendir mwarter x“] geb, Pin .184 . Far 8. * 116“ Stände bis nach⸗Vernehmung dieser anderen Provinzen noch vor⸗ nach und nach erledigt werden, dennoch kein Fonds zu den nach⸗ e4“ 8 1““ behalten. ggesuchten Stipendien disponible ist.

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““ I1“ 1“ ““ v 2 ¹ 5 —22 4 5 171212126 11188 , 3) Die von Unseren getrenen Staͤnden abgegebenen Vorschlaͤge 4) Der Antrag 68 getreuen Staͤnde auf Gruͤndung

2 b 3 d 8 8 . Iö“ S 1“] 38 TE1 r 8E“ 6 8 1 2* 8 8 8 34 2 * 1 2 1 1 g—

bei A. W. Hsyn. e“] Redgeteur hn. Mitredactkcur Cotte eines geringsten inkommen⸗Satzes fuͤr Elementar⸗Schul⸗] eines Seewaaren⸗Marktplatzes in den Ostsee⸗Haͤfen, mit der Bee⸗

1 . 8 88 1 5 2 1“ 1“ 1 8 1

8— 8 8 8b 4 82 8 Eb 5 8 8 8 3 8 G 8 8 4 2 E11“ * 5

G 1 .b die gedachte Gemeinheits⸗ Theilungsordnung Anwendung findet, Verwendung fuͤr die Pommerschen Seminarien und Gymngsien

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