1830 / 100 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

tairisch

Civil⸗Gerichte gestellt worden, den davon gehegten Erwartun⸗ gen micht entsprochen hat und mit Inkonvenienzen und Nach⸗ theilen fuͤr den Dienst verbunden ist, so haben Se. Durchl. der Herzog mittelst Verordnung vom 20-sten v. M. beschlos⸗ sen, fuͤr das Militair ein eignes Gericht, unter dem Na⸗ men: General⸗Kriegs⸗Gericht, einzusetzen. Dasselbe bildet, seinem Range nach, ein Ober⸗Gericht, ist keinem der Ubrge

uf⸗

Gerichte im Lande subordinirt und steht unter spezieller

sicht des Herzogl. Staats⸗Ministeriums. Nur von letzterer Behoͤrde koͤnnen demnach gegen dasselbe, auf angebrachte Be⸗ schwerden, Befoͤrderungs⸗ oder Straf⸗Mandate erlassen wer⸗ den. Der Jurisdiction des General⸗Kriegs⸗Gerichts sind im Allgemeinen unterworfen: alle wirklich dienstthuenden Militair⸗ Personen jedes Grades; alle bei dem Militair angestellten Ci⸗ vil⸗Beamten jedes Grades, welche bisher den Kriegs⸗Artikeln in geeigneten Faͤllen unterworfen waren; die Offtziere, Unter⸗ offiziere und Soldaten der Veteranen⸗Compagnie; die Ehe⸗ frauen, Kinder und Dienstboten saͤmmtlicher eben angefuͤhr⸗ ten Personen. Pensionirte und verabschiedete Militairs jedes Grades stehen unter den Civil⸗Gerichten. Das General⸗ Kriegs⸗Gericht hat seinen Sitz in Braunschweig und besteht aus dem vorsitzenden jedesmaligen Chef des Kriegs⸗Kollegiums,

zwei stimmfuͤhrenden Beamten, einem Secretgir, einem Re⸗ gistrator und einem Pedell. Nit dem 1. Mai d. J. tritt

das General⸗Kriegs⸗Gericht in Wirksamkeit.“

„Sicherm Vernehmen nach, soll der um die Herzogl Lande so hoch verdiente erste Kammer⸗Direktor v. Buͤlow

in den Grafenstand erhoben worden seyn.“

„Dem durch viele vortreffliche Schriften bekannten Gehei⸗ men Ober⸗Appellations⸗Rath v. Strombeck zu Wolfenbuͤttel ist von Seiten Sr. Maj. des Kaisers von Rußland, fuͤr sei⸗

nen im vorigen Jahre erschienenen Entwurf eines Kriminal⸗ Gesetzbuches, ein werthvoller Diamantring nebst einem schmei⸗ chelhaften Schreiben von dem Kaiserl. Russischen Gesandten

in Hamburg uͤberschickt worden.“” 111A1X“X“

sten Woche im Moniteur erscheinen werde.

Auf die gestrige Erklaͤrung der Quotidienne, daß sie lie⸗ ber schweigen, als die Royalisten unter sich veruneinigen wolle, antwortet heute die Gazette de France, daß sie diesem Entschlusse ihren vollen Beifall schenke; da es in⸗ dessen nach jener Erklaͤrung den Anschein haben koͤnnte, als ob die Gazette in diesem Zwiste der angreifende Theil gewe⸗ sen sey, so halte sie es zu ihrer Rechtfertigung fuͤr nothwen⸗ dig, noch einmal den ganzen Wortstreit, wie sich solcher zwi⸗ schen ihr und der Quotidienne entsponnen habe, zusammen zu fassen. Nach deser Recapitulation, aus deren Inhalte sich ergiebt, daß die Auotidienne durch die Erklaͤrung; „sie wuͤrde den Eintritt des Herrn von Villele in das Ministe⸗ rium als ein Motiv der Entzweiung unter den Royalisten betrachten“ das erste Zeichen zum Angriffe zegeben hat, schließt die Gazette in folgender Art: „Die Quotidienne sagt jetzt, daß, nachdem sie ihre Pflicht erfuͤllt, sie ihren Groll zu den Fuͤßen des Thrones niederlege und fortfahren werde, die Koͤnigl. Praͤrogative und die unumschraͤnkte Freiheit des Mo⸗ narchen in der Wahl seiner Minister zu vertheidigen. Es

ist schade, daß die Quotidienne nicht da angefangen hat, wo sie aufhoͤrt, indem alsdann jeder Zwist unter uns vermieden worden waͤre. Nichtsdestoweniger wuͤnschen wir ihr aus vol⸗ lem Herzen Gluͤck zu dieser Erklaͤrung, wodurch ihr Roya⸗ lismus dem unsrigen gleichkoͤmmt. Es bleibt nunmehr von anzen Zwiespalt nichts weiter uͤbrig, als die Hinder⸗ nisse, welche die Quotidienne unsrer Absicht, alle faͤhigen Köpfe unter den getreuen Royalisten in dem Ministerium vom 8. August zu vereinigen, entgegengestellt hat Hinder⸗ nisse, wofuͤr wir nicht umhin koͤnnen, sie nach wie vor allein

verantwortlich zu machen.“

In der Franzoͤsischen Akademie fand gestern vor einem

zahlreichen Auditorium die Aufnahme des Hrn. Lamartine statt. Als der Direktor der Akademie ankuͤndigte, daß das neue Mitglied eine Gedaͤchtniß⸗Rede auf den Grafen Daru halten wuͤrde, waren Aller Augen auf den glaͤnzenden Dich⸗ ter, den Ruhm der Franzoͤsischen Literatur, den einfach be⸗ Mann (wie sich die Ga⸗ zette ausdruͤckt) gerichtet, der hierauf mit bewegter, aber doch dem lautesten Beifalle oft⸗ mals iiteresee Müst n dessen Eingange er zu⸗ . ““ I1u 8

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scheidenen und allgemein geschaͤtzten

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ruͤhrenden Worten des großen Verlustes gedachte, den er un

laͤngst durch den Tod seiner Mutter erlitten. Nach⸗ dem er den Grafen Daru als Militair, Staatsmann und ller geschildert, schloß derselbe in folgender Weise: ene schimpfliche Kunst, sei⸗ Hinterlist zu bezwingen. Das llmaͤlig in ihr jenen goͤttlichen Keim der Sitt⸗ acht, zu dessen Entwickelung es

11616““ X“ 8* 3 hen Vergehen, unter die Jurisdiction der gewoͤhnlichen

Schriftste „Die Po

litik ist jetzt nicht mehr nen Gegner durch Bestechung und Christenthum hat a lichkeit und Tugend zur Reife gebr vieler Jahrhunderte bedurfte. Schon Fenelon’'s guter Geist bezeich⸗ ls das Evangelium der Koͤnige. Sie uͤberlebte smus und die Saturnalien der dem Chaos der Theorieen Vernunft und Freiheit hervorgingen und mit ihnen eine Ordnung der Dinge ins Leben trat, unter welcher die Monarchie, diese in der Rechte und der fortschreitenden Entwickelung aufs Neue herrlich erbluͤhte und uns

nete sie der Welt a die eiserne Zeit des Despoti Anarchie, bis zuletzt aus d

Beschuͤtzer des Menschengeschlechts, die Morgendaͤmmerung einer schoͤnern Zukunft verkuͤndete. Wenn unser Jahrhundert die blutigen Lehren der Vergan⸗ in es sich der Gesetzlosigkeit und der aͤchenden Geißeln erinnert, wo⸗ durch die Fehler der Koͤnige und die Ausschweifungen der Voͤlker bestraft werden, wenn es von den menschlichen Ein⸗ mehr verlangt, als die Unvollkommenheit seine ruhmwuͤrdige Be— Verewigen wird es den Namen des ge⸗ der unserm aufgeklaͤrten Zeitalter durch amen des rechtschaffe⸗ und der das Geschenk uͤbertragen re Zukunft an die und geden⸗ ie Voͤl⸗ leichsam sinken, sich mit n zu Grunde gehen, und daß ten gleichen, die Vorfahren nicht entruͤcken anze Heerd ein Raub der 8— welcher an diesem Tage die Functiovo⸗ nen eines Direktors der Akademie verrichtete, Lamartine; er ließ dem glaͤnzenden Talente Gerechtigkeit widerfahren, n Frankreichs und Englands kannte er

genheit nicht vergißt, wer Knechtschaft, dieser beiden r

richtungen nicht unsrer Natur gestattet, so wird es stimmung erfuͤllen. setzgebenden Koͤnigs, die Charte huldigte; verewigen den N nen Koͤnigs, dem sein Wort heilig seines Vorgaͤngers auf die spaͤte wird. Vergessen wir aber nie, daß uns unsrer Herrscher ken wir stets, was uns in gewissen

ste Nachwelt unaufloͤslich geknuͤpft die Geschichte lehrt, daß d fuͤrstlichen Geschlechtern daß sie mit diesen Geschlechtern ihnen wieder erheben, mit ihne gewisse Dynastieen den H man dem friedlichen Dache unserer durfte, ohne daß der g Hr. Cuvier,

personifiziren, ausgoͤttern der Al

Paris, 2. April. Gestern Mittag fuͤhrten Se. Maj. den Vorsitz im Minister⸗Rathe. Abends arbeiteten Hoͤchst⸗ dieselben mit dem Fuͤrsten von Polignac. Es heißt, daß die Koͤnigliche Verordnung uͤber die seit einigen Tagen angekuͤn⸗ digten Veraͤnderungen in den Praͤfekturen im Laufe der naͤch⸗

Zerstoͤrung wurde.“ antkwortete Hrn. von ben volle und in einem Verg Dichtern unserer Zeit er— Nach Hrn. Cuvier, las Hr. Lebrun einige den Parnaß.

des Chambres spricht von der Er⸗ sseitigen Gesanda;

den ersteren den Lorbeer zu. dessen Rede großen Beifall fand, uͤber Athen und eine Ode uͤber

Der Messager nennung des Herrn von Lamartine zum die ten in Griechenland.

Gestern Abend fand in dem unter s de Bourgogne“

Stanzen

dem Namen der „Ven- bekannten Lokale das glaͤnzende F welches die Waͤhler des Seine⸗Departements der Deputirten veran 16. Maͤrz fuͤr die Adresse gestimmt. 700 Gaͤste fassen konnte, so hatte man einen Theil des ar in ein großes Zelt verwandelt, unter wel⸗ Tafeln befanden; die Baͤume waren mit und glaͤnzend beleuchtet. Tisch; es waren uͤberhaup

9 zu Ehren staltet hatten, die in der Sitzung vom Da der Saal nicht alle

stoßenden Gartens chem sich mehrere Blumengewinden verziert un Uhr setzte man sich zu tirte zugegen. Die 12 Abge und zwar der Graf Alexander v Math. Dumas und Demargai, di und Louis, die Banquiers Vassal,

und die Herren Salverte,

Ehrenplaͤtze ein. „Benj. Constant, J. L afayette und sein Sohn, Labbey v. Jacqueminot, v. Tracy, Casimir Périer, Guilhem, Mar⸗ Baillot, Berard, Ké⸗ e l'Ain, General Lamaraäue, Nuncques, St.

t 70 Depu-⸗: ordneten des Seine⸗Departements, die Generale e Barone von Schonen Lefébvre und Odier Chardel und Bavoux Ihnen zunaͤchst folgten die Her-⸗ affitte und Martin La⸗ de Pom-⸗:

on Laborde,

Corcelles, nahmen die ren Delessert fayette, General L pières, Etienne, Dupont, Périer, Aug. Périer und Camille schal, Galot, Audry de Puyraveau, ratry, Dufresne, Girod d net, Mechin, Degouve de mont, Gaetan v. Larochefoucauld, Laäͤmeth, Pavée de Vandoeu taille. Außerdem nahmen eine stadt und mehrer

Am Schlusse

Aignan, v. Gram⸗ Mauguin, Ternaux, Cunin Gridaine und Pa⸗ große Anzahl angesehener Buͤr⸗ e Schriftsteller an dem Feste des Gastmahls brachte hlte Herr J. J. Rousseau, ehemal irks, folgenden Toast aus drei Gewalten! Koͤnige! Der Pairs⸗und der Gesellschaft stimmte in den Ruf ein lebe der verfassungsmaͤßige Koͤnig!

ent, Herr Odillon⸗Barrot im

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ger der Haupt

der zum V iger Maire des „Dem Zusam⸗ fassungsmaͤßigen % ẽDie ganze Charte! Es

sitzer erwaͤ dritten Pariser Be⸗ menwirken Deputirten⸗Kammer! : Es lebe die Hterauf hi Namen de

r anwesenden

Waͤhler und Notabeln eine Anrede an die Deputirten. Fol⸗ xb Ausrufungen, die er im Laufe seines Vortrags mehr⸗ mals wiederholte, wurden mit Begeisterung aufgenommen:

„Ehre unseren Deputirten! Ehre den patriotischen Schrift⸗

n! Ehre den Waͤhlern, dem Muthe der Buͤrger und stellere maßigen Vereinen! Gott beschuͤtze Frankreich!“ Ge⸗ neral Math. Dumas, einer der Veteranen der Armee, ant⸗ wortete dem Vice⸗Praͤsidenten Namens der Devputirten in einer Rede, die er mit folgenden Worten schloß: „Frankreich rechnet auf Ihren Muth, und auch wir werden. unsererseits, Ihrem Beispieke folgend, an Eifer und Beharrlichkeit fuͤr das Wohl unseres schoͤnen Vaterlandes mit einander wett⸗ eifern. Gott beschuͤtze die Freiheiten Frankreichs 9 Auf den Wunsch der unter dem Gartenzelte sitzenden Gaͤste, denen von beiden Vortraͤgen manches entgangen war, wiederholten die beiden Redner dieselben vor diesem Theile der Gesellschaft. Nach acht Uhr erklaͤrte der Praͤsident das Fest fuͤr geschlossen, welches nur im Anfang durch einige an verschiedenen Orten des Zeltes eindringende Regentropfen auf Augenblicke ge⸗

t wurde. . 9 Der Koͤnigl. Gerichtshof hat heute sein Urtheil in der Rechtssache des Journal du Commerce und des Courrie: français wegen der Bekanntmachung des Prospektus des

Bretagner Steuer⸗Verweigerungs⸗Vereins gefaͤllt, wofuͤr jene Blaͤtter bekanntlich in erster Instanz zu einmonatlicher Haft und einer Geldbuße von 500 Fr. kondemnirt worden waren.

Dassetbe lautet also: . „In Erwaͤgung, daß der Art. 4 des Gesetzes vom

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25. Maͤrz 1822, welches die Aufreizung zu Haß und Ver⸗ achtung der Regierung bestraft, unter den Worten: Koͤ⸗ nigliche Regierung die Minister in corpore versteht,

die im Namen des Koͤnigs und unter ihrer persoͤnlichen Berantwortlichkeit das Land verwalten; daß solches aus

der Gesammtheit der Bestimmungen des Gesetzes, aus der

Abstufung der verschiedenen Facta, die es als Vergehen bezeichnet, und namentlich aus dem 2ten Paragraphen des Artikels 4 hervorgeht, welcher ausdruͤcklich erklaͤrt, daß die Strafbestimmung dieses Artikels dem Rechte, die Handlun⸗ gen der Minister zu eroͤrtern und zu tadeln, keinen Abbruch thun koͤnne; in Betracht, daß die gehaͤssigste Beschul⸗ digung, die man gegen die Minister vorbringen kann, und die am meisten dazu geeignet ist, ihnen Haß und Verach⸗ tung zuzuziehen, darin besteht, daß man ihnen den verwe⸗ genen Plan der Vernichtung der Grundlagen der von der Tharte geheiligten verfassungsmaͤßigen Garantieen zumuthet und ihnen die Absicht beimißt, oͤffentliche Steuern entweder ohne die freie, regelmaͤßige und constitutionnelle Mitwirkung des Koͤnigs und der Kammern, oder unter der Mitwirkung solcher Kammern auszuschreiben, die nach einem außerhalb der verfassungsmaͤßigen Formen eingefuͤhrten Wahl⸗Systeme zusammengesetzt worden sind; in Erwaͤgung, daß Bert, der Geschaͤftsfuͤhrer des Journal du Commerce, und Dela⸗ pelouze, der Geschaͤftsfuͤhrer des Courrier fransais, dadurch, daß sie in ihren Nummern vom 11. und 12. September v. J. die Akte, betitelt: Bretagner Association, die nur auf der eben gedachten Voraussetzung beruht, bekannt gemacht und diese Bekanntmachung mit Betrachtungen be⸗ gleitet haben, welche in beifaͤlligen, fuͤr die Koͤnigl. Regie⸗ rung beleidigenden Ausdruͤcken abgefaßt sind, nicht al⸗ lein die Handlungen der Minister eroͤrtert und getadelt, sondern zugleich der Regierung die strafbare Absicht beige⸗ messen haben, entweder Steuern, die nicht von beiden Kam⸗ mern bewilligt worden, auszuschreiben und zu erheben, oder das Wahl⸗System auf gesetzwidrigem Wege zu veraͤndern, oder gar die Charte, die fuͤr ewige Zeiten bewilligt worden ist und die Rechte und Pflichten aller Staatsgewalten fest⸗ setzt, zuruͤckzunehmen; daß sie sich durch eine solche Be⸗ kanntmachung des von dem Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822 vorhergesehenen und strafaͤlligen Verge⸗ hens schuldig gemacht haben; weist der Gerichtshof den Bert und den Delapelouze mit ihren Appellationen gegen das unterm 11ten d. M. in contumaciam gegen sie gefaͤllte Erkenntniß ab und verurtheilt sie in die Kosten.“ „Dieses Urtheil“, aͤußert das Journal des Débats,

„ist, wenn gleich es zum Nachtheile der gedachten beiden Blaͤtter ausgefallen, deshalb nicht minder ein glaͤnzender DSieg fuͤr die Freunde der Verfassung und ein Hoffnungs⸗ Anker fuͤr Frankreich. Dies allein war es, was wir woll⸗

ten. Die Urheber der Associationen selbst verlangten nicht

mehr. Jetzt sind diese Vereine uͤberfluͤssig. Der Gerichts⸗ hof hat sie zwar vexurtheilt, aber er hat sich gleichsam an ihre Stelle gesetzt, indem er jede gesetzwidrige Steuer im Voraus gebrandmarkt und unmoͤglich gemacht hat.“ Das

Journal du Commerce spricht sich ganz in derselben Art

meint dasselbe, der Koͤnigl. Gerichtshof si

en Absichten des Ministeriums glei buͤrgt habe, duͤrfe Niemand me schaft sey aber von so hohem Werthe, daß man sie durch eine

ft nicht zu theuer erkaufe.

Méchin hat seinen Prozeß gegen die Ga⸗ nen. Zuchtpolizei⸗Gericht sprach zweistuͤndigen Berathung folgendes Urtheil: daß die Gazette in ihren Nummern vom aͤrz den Baron Möchin, sowohl in seiner Beamter, als in seiner Ei⸗ verurtheilt das Tri⸗

aus; nachdem, fuͤr die redlich sam ver⸗

hr daran zweifeln; dlese Buͤrg⸗

einmonatliche Ha Der Baron zette de France ge gestern nach einer „In Betracht, Zten und 5ten M Eigenschaft als ehemaliger Staats⸗ s Deputirter verlaͤumdet hat, antwortlichen Geschaͤftsfuͤhrer dieses Blattes, Ataͤgiger Haft, einer Geldbuße von 500 ztmachung des Urtheils und er Kron⸗Anwalt hatte nur auf eine Geld⸗

wonnen.

genschaft al bunal den ver von Genonde, zu 1 Franken, zur oͤffent in die Kosten.“ buße von 300 Fr. angetragen.

Das Leichenbegaͤngniß des sollte vorgestern reitet, als ploͤtzlic richtigung erschien daß vor sich gehen wuͤrde. Tag dazu festgesetzt zu sehen; bekannt gemacht worden.

lichen Bekann

Marschalls Gouvion St. Cyr Alles war bereits dazu vorbe⸗ rn die Benach⸗

stattfinden. h in den oͤffentlichen Blaͤtte die Bestattung an jenem Tage nicht Man erwartete, sofort einen andern bis jetzt ist aber;

b Großbritanien und Ir Parlaments⸗Verhandlungen. chottland) in der Sitzung des Unter⸗ zu Einbringung einer infuͤhrung der Geschwornen⸗ sagte er unter Anderm, Schottland

Als der Lo Advokat (von S hauses vom 1. April um Erlaubniß Bill, Behufs allgemeiner E Gerichte in Schottland, daß die Jury uͤberhaupt er gekannt werde. erkannt, den es damals gehabt, vernehmen und ihre Aussagen b lassen. Dadurch haͤtte bei Appe land das Oberhaus immer eine ten, aus denen es sich nieme nen, und darum sey im Jah Gerichtshofe das Geschwornen Man habe jedoch mit vieler muͤssen, weil das Volk in gr heren Formen befangen gewe re Einfuͤhrung versuch daß das Vol

nachsuchte, st seit 15 Jahren in us habe zuerst den Uebelstand die Zeugen vor Kommissarien los schriftlich protokolliren zu llations⸗Sachen aus Schott⸗ Masse von Papieren erhal⸗ habe recht herausfinden koͤn⸗

r 1815 zuerst bei dem Sessions⸗ ⸗Verfahren eingefuͤhrt worden. Vorsicht dabei zu Werke gehen oßen Vorurtheilen fuͤr seine fruͤ⸗ een, und deshalb sey noch keine Inzwischen habe k in Schottland dem icht so abgeneigt sey, als man ge⸗ aͤß auch schon groͤßere die man gegenwaͤrtig allgemein Advokat, der sodann die Details laͤrte, fuͤhrte unter Anderm innere Verkehr Schott⸗ on mit England zugenommen habe, daß da⸗ fd. eingebracht, waͤhrend sie Schließlich bemerkte er, daß fahrens dem Lande eine Aus⸗ art werden wuͤrde. Es waren Mitglieder des Hauses (unter de⸗ die uͤber den Antrag des Herr Hume ließ es keit nicht fehlen und machte daß die Schottischen Richter haͤtten, die außerhalb (Es gehoͤrt Schottischen Schatzkammer.) Lord⸗Advokaten die Erlaubniß Peel trug sodann auf besserung der Ge-⸗ selben ist as Ver

Das Oberha

allgemeine t worden. tdem gefunden, Geschwornen⸗Verfahren n glaubt; im Jahr 1819 Versuche gemacht worden, benutzen wolle. Der Lord der neuen Bill durchging und erk dafuͤr an, wie sehr der

seyen demgem

auch als Beweis lands seit der mals Zoͤlle un

1 d Accise 63,500 P jetzt 4,215,000 Pfd. einbringen.

rung des neuen Ver gabe von 23,600 Pfd. ersp besonders die Schottischen

nen sich auch H Lord⸗Advokaten n an Ermahnungen zur Sparsam nders darauf aufmerksam,

chen Geschaͤften s richterlichen 2 waltung der

durch Einfuͤh

r. Hume befand), sich vernehmen

zu thun

allzuviel mit sol . Berufes

des Kreises ihre z. B. dazu die Ver Schließlich wurde dem bringung der aͤhnliche Erlaubniß an r Faͤlschung ein hmlich, die Anwendun

zu Ein⸗ Herr f ‚eine Bill zur Ver bringen zu duͤrfen. Zweck der g der Todesst ,wenn auch nicht gat Herr Peel insicht gegenwaͤr s Statut, sagte er, uften Regier setz gegen Faͤlsch esitzthum Bezug fe sey jedoch dab Wilhelm sey

Bill ertheilt.

etze uͤbe es vorne brechen der Faͤlschung Faͤllen abzusch der in dieser H Ein urspruͤngliche nicht gegeben; erst im fuͤ Elisabeth sey ein Straf ten, die auf wirkliche Von Todesstra Erst unter Koͤnig Bank, gegen alle diejenigen,

machten, verhaͤngt worden; fr laͤngliche Einsperrung, Pranger, Abschneiden die Bank von England erner na

rafe auf d az, doch in vieler

chst die Geschichte aden Gesetze duͤrch

abe es daruͤber ga

der Koͤnigin ung von Dokumen⸗ aͤtten, erlassen wor⸗ nicht die Rede gewe⸗ diese, bei Errichtung der Papiere derselben nach⸗ immer nur auf lebens⸗ dmarkung oder Ohren⸗ Faͤlschungen, seyen inzwischen auch esetze behandelt worden,

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