8 1 Aegyptischen Amenophions keinem
vermuthen koͤnnte, s gewesen waͤren. XIII., auch S. 166,
daß vormals aͤhnliche Anlagen hier vor⸗ vergleiche Norden Tab. CX. und wo dieser ausdruͤcklich bemerkt, daß man erst in einer Entfernung von 2—300 Schritten Truͤm⸗ mer und Ueberreste von alten Gebaͤuden antreffe. Dagegen sieht man alles dieses, und zwar auf das genaueste, so wie es im Philostratus und Plinius angegeben wird, un⸗ mittelbar und neben Norden’'s Bildsaͤule ꝛc.“
Der 8 Graf von Veltheim ward hier allerdings durch die Aussagen jener gelehrten Reisenden, die, ungeachtet großer Kenntnisse und Verdienste so Manches uͤbersahen *⁰ und folglich falsch beurtheilten, das heißt durch grundlose Praͤ⸗ missen zu falschen Schluͤssen verleitet, die man ihm folglich nicht zur Last legen kann. Hätte er vielmehr durch Autopsie von dem wirklichen Stande der Dinge sich uͤberzeugen koͤn⸗ nen, so ist es mehr als wahrscheinlich, daß er bei seinem an⸗ erkannten Scharfsinne hier eine andere Meinung, als die in seiner Sammlung von vermischten Aufsaͤtzen dargelegte, auf⸗ gestellt haben wuͤrde.
Die Ansicht jener Ebene, so wie die vielen noch darauf vorhandenen Ueberreste und Truͤmmer von Kolossen, Kapitaͤ⸗ lern und Basreliefs, die ich selbst gewahrte, wecken von selbst die Vermuthung, daß hier einst ein ungeheures Gebaͤude gestanden haben muͤsse, und vor dessen gang oder Portikus moͤgen in diesem Falle jene beiden Bildsaͤulen ihren Platz gefunden haben. Was uͤbrigens noch fuͤr diese Vermuthung spricht, sind folgende Bemerkungen Belzoni's und Champollion's. Der erste dieser Rei⸗ senden sagt naͤmlich Seite 292 und 293 seines Narrative etc. hieruͤber Folgendes: „Ich fand eine große Menge Fragmente von Kolossal⸗Statuen aus Granit, Breccia und Kalkstein, und eine Menge andere von kleinerm Maaß, stehende und sitzende, Statuen mit Loͤwenkoͤpfen, und kann kuͤhn behaup⸗ ten, daß dieser Tempel zu den praͤchtigsten an der Westseite von Theben gehoͤrte. Meine Meinung ist, daß der Ein⸗ gang zu diesem Tempel durch die beiden Kolosse bewacht
wurde, von denen man den einen fuͤr den Memnon haͤlt, und daß bei dem weitern Fortgehen in die innern Hoͤfe die andern Kolosse standen, deren Ueberreste man noch jetzt in der⸗ selben Linie mit den beiden ersten sieht. An der Fronte des e sind andere Kolosse von kleinerm Maaß, die den Eingang verzierten. Das Ganze aber bewegt mich zu den⸗ ken, daß ein Tempel von gewaltigem Umfange auf diesem Grunde stand.“ Der zweite Reisende wiederholt in seinem 16ten am 20. Juni 1829 aus Theben geschriebenen Briefe das bereits weiter oben Ausgesagte, daß jenes Feld der Ko⸗ losse der Platz des Memnoniums sey, und daß folglich
2
die Identitaͤt des Memnoniums der Griechen und des
Zweifel mehr unter⸗ worfen sey. „Ein Grieche, Namens Jani, ehemals Agent des Englischen General, Konsuls Salt“, sagt er ferner, „hat Ausgrabungen im Großen daselbst angestellt und eine Menge von Saͤulenstuͤcken, Statuen mit Loͤwenkoͤpfen aus schwarzem Granit und zwei praͤchtige kolossale Sphinxe mit Menschenkoͤpfen aus rothem Granit zu Tage gefoͤrdert; letztere stellen den Koͤnig Amenophis dar; seine Gesichtszuͤge, etwas Aethiopischer Art, entsprechen vollkommen denen im Pallaste von Luͤcksor und in dem Grabmal dieses Koͤnigs in dem Thale, westlich von Bibau⸗el⸗Moluck; ein deutlicher Beweis, daß die Aegyptischen Basreliefs wirklich Portraits sind u. s. w.“ Dasselbe ward mir durch die Herren Jani, Drovetti, Salt und den Dr. Ricci, meinem Zeichner
18) Die Schwierigkeiten, die sie damals in einem noch un⸗ sichern und von fanaͤtischen Eingebornen bewohnten Lande zu üͤberwinden hatten, verstattete es ihnen wohl nicht, genauere Un⸗ tersuchungen, viel weniger Nachgrabungen anzustellen, die hier um so nothwendiger waren, als der Boden der ganzen Umgegend durch die Ueberschwemmungen des Nils bedeutend erhoͤht wor⸗ den ist und folglich manchen beachtenswerthen Kunst⸗Ueberrest in seinem Schooße bergen mußte, wie spaͤterhin angestellte Nach⸗ grabungen dies sattsam lehrten. Es darf diesem zufolge nicht mehr befremden, wenn Norden dem Pallaste oder vielmehr dem Grabmale des Osymandias den Namen Memnonium, oder Pallast des Memnons, beilegt; waͤhrend Pocoke und Hamil⸗ ton den Pallast von Medinet⸗Abu dafuͤr halten, da doch das eigentliche von Strabo beschriebene Memnonium, sn welchem jene toͤnende Memnons⸗Bildsaͤule gehoͤrte, zwischen bei⸗
Haupt⸗Ein⸗
Niederl. wirkl. Schuld 65 ⅞ 5½.
28.
und Begleiter auf dieser holt, sondern ich sah auch selbst an Ort und Stelle die noch vorhandenen Spuren jener Ausgrabungen nebst man⸗ chen Fragmenten von Kunstgegenstaͤnden, die keinen Zweifel uͤbrig lassen, daß hier einst ein prachtvoller Bau gestanden haben mag. Die drei sitzenden Bildsaͤulen mit Loͤwenkoͤpfen, die sich im Koͤ⸗ nigl. Aegyptischen Museum zu Berlin befinden und welche an dem Herrn Staats⸗Minister von Humboldt einen eben so scharfsinnigen als gelehrten Kommentator erhalten ha⸗ ben 1⁵5), sind ebenfalls dort gefunden worden 20), wo sie, wahrscheinlich enebst noch vielen anderen, aber stark fragmen⸗ tirten, eine Avenue oder vielmehr einen Zugang zu jenem nun vernichteten Prachtbau bildeten. u1upe“–*³
88⸗ (Fortsetzung folgt.) 8*
19) S. dessen Abhandlung, betitelt: „Ueber vier Aegyptische loͤwenkoͤpfige Bildsaͤulen, in den hiesigen Koͤnigl. Prneetsceeire lungen. Gelesen in der Koͤnigl. Akademie der Wissenschaften am 24. Maͤrz 1825, und abgedruckt in deren Denkwuͤrdigkeiten im Jahre 1827.“ 8 .
²⁰) Man hat bei einer einzigen Ausgrabung bei Karnak uͤber 15 ñpahnliche Bildsaͤulen aufgefunden. (Deser. de l'Egypte A. J. 1. 0- q. p. 278 und 279.) Alle diese sitzenden Statuen tragen, wie es schlint, im Wesentlichen dieselben Hieroglyphen⸗Inschriften an sich, und mehrere beziehen sich auf dieselbe Epoche Jer Aegyp⸗ tischen Geschichte. Dies laͤßt sich durch den Umstand leicht er⸗ klaͤren, daß die drei Berliner sitzenden loͤwenkoͤpfigen Figuren auf dem sogenannten Kolossenfeld ausge raben worden sind, und Graf Sack die seinige von Belzoni erkaufte, ich aber die meinige von Salt, der sie ebenfalls von Belzoni erhielt, austauschte. Einige dieser Bildsaͤulen wurden naͤchstdem durch Ankauf nach London, Paris, Rom ꝛc. versetzt, woraus sich folglich einerseits die Ueber⸗ einstimmung ihrer Inschriften erklaͤren laͤßt.
1u“ Koͤnigliche Schauspiele. Diienstag, 13. Pprll.
Im Schauspielhause: Der Nibe⸗ lungen⸗Hort, Tragoͤdie in 5 Abtheilungen, mit einem Vor⸗ spiele, von E. Raupach. 1
Mittwoch, 14. April. Im Opernhause: Joconde, ko⸗ mische Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz. (Dlle. Sontag, Koͤnigl. Kammersaͤngerin: Hannchen, als Gastrolle. Fraͤul. v. Schaͤtzel: Edile. Hr. Bournonville, Solotaͤnzer der großen Oper zu Paris, wird hierin in einem Pas des deux, mit Mlle. Galster, zum letztenmale tanzen).
EEEETE11““ Theater Dienstag, 13. April. Das Maͤdchen aus der Feenwelt, oder: Der Bauer als Millionair.
Mittwoch, 14. April. Zum erstenmale: Dichter und Tonsetzer, komische Oper in 3 Akten; Musik von D Alleyrac.
11“ ]
Auswärtige Börsen. Amsterdam, 6. April.
Kanzbill. 32. Oesterr. 5 proc.
Bank-Actien 1725. Part.-Oblig. 424. Russ. Engl.
Metall. 99¼. Russ. Anl. Hamb. Cert. 103= 3 58
Anl. 104 ½.
Frankfurt a. M., 8. April. Oesterr. 5proc. Metall. 103 3. 4proc. 98718 Bank-Actien 1671. Part.-Oblig. 141 ½⅞. 186. Geld. Span. perp. Rente 78 ½. Brief. Fn esterr. 5proc. Metall 104., 4proc. 98 †. Bank-Actien 1395. Russ. Engl. Aul. 109 . Cert. 104 v⅞.. Dän. 74 ½. Poln. pr. 30. April 133 3. 96 ½. Falc. 90 8⅛. 88 t FLeondon, 3 April. Cons. 92 ½, aut Lieferung 928⁄. e).
888 I ae St. Petersburg, 2. April.
Hamburg 3 Mon. 9 ½ 6. Silber-Rubel 367 Kop. 11np“ — “ 88 1“ Wien, 6. April. “
5proc. Metall. 103 ¾. 4 proc. 99. 1proc. 28 ¾. Loose
Fl. 185 . Part.-Oblig. 141 ½. Bank-Actien 1376 ½.
4proc. 99 5,é Loose zu 100 Fl. 185 .
2 proc. 63. 1 proc.
Part.-Oblig. 141 ½. Russ. Anl. Hamb. Engl. Neap.
“
11“ 8
8
8 . Fers 8 788
5proc. Metall. 104.
8 8 8 8 Neuest Paris, 5. April. Zproc. Rente per compt. 84 Fr. 88 Fr. 20 Cent., sfin cour. 106 Fr. 50 Cent. 5proc. Neapo
8
e Boͤrsen⸗Nachrichte 10 Cent., fin cour. 84 Fr. l. 93 Fr. 30 Cent.
30 Cent. 5proc. Rente
5proc. Span. Rente perp. 79 Fr.
Redaecteur John.
Reise, nicht allein muͤndlich wieder⸗
“
8 8 8 8
Looöse zu 100 Fl.
er compt.
—. 8 F1 11“ .
—
—
11““
11u““] 8
1“ 8* W 1 2 eg; 2 4 bes .““ 5
1“
I “
2.
9.
† 11““
““]
2
EEEde
1
mtliche Nachrichten. KKronik des Tages.
W““ “
Der bisherige Ober Landesgerichts⸗Referendarius Kuͤhne ist zum Justiz⸗Kommissarius bei dem Land⸗ und Stadtge⸗ richte zu Wolmirstedt bestellt worden.
dem Strohhut Fabrikanten Ludwig Rietz hierselbst ist ein vom 6. April 1830. an acht nacheinanderfolgendr Jahre und im ganzen Umfange des Preußischen Staats guͤltiges
atent 1 b Bau und die ausschließliche Benutzung von Jeeigenthuͤmlichen Einrichtungen, wodurch die Schnur⸗ Fiechtmaschine zum Flechten des Strohes und an⸗ sderer flechtbaren Substanzen brauchbar gemacht ist, wie sie durch Zeichnung und Beschreibung naͤher Y111e“]
ertheilt worden. D11“
2
11ö“
8 L“ 1 8
8 EEWII1“ 41ℳ 8 2.
6
*
„7.
von Sul⸗
Abgereist: Se. Durchl. der Fuͤrst Anton kowski, nach Schloß Reißen.
Se. Erlaucht der Graf zu Stolberg⸗Stolberg, nach Stolberg. — 8 8 Lo11a1“ 8 “ 8 38
¼
L11X1“
3 1
ungs⸗Nachrichten.
11“ Rußland.
Petersburg, 3. April. Die hiesige Handels⸗Zeitung ent⸗ haͤlt eine von Sr. Majestaͤt bestaͤtigte Verordnung uͤber den Bau und die Seefahrt der Handelsfahrzeuge. Laut felbiger wird es allen Russischen Unterthanen frei gestellt, Schiffe nach be⸗ liebigen Rissen zu bauen, jedoch ist es ihnen, wenn sie es wuͤnschen, erlaubt, ihre Risse bei den Marine⸗Behoͤrden zur Einsicht und zur Bestaͤtigung vorzulegen. Das See⸗Ministe⸗ rium ist angewiesen, von Marine⸗Ingenieuren 16 verschiedene Muster⸗Risse nebst Kosten⸗Anschlaͤgen zur Einsicht fuͤr
v“
Privat⸗Schiffbauer anfertigen zu lassen; auch sollen Letzteren,
wenn sie es verlangen, Schiffs⸗Ingenieure und Arbeiter von den Marine⸗Behoͤrden zur Erbauung von Schiffen zugetheilt werden. Zur Aufmunterung des Baues Russischer Handels⸗ schiffe ist die bisherige sogenannte Kieltaxre vom 1. Septem⸗ ber 1830 an auf 10 Jahre betraͤchtlich herabgesetzt und die bisherige sogenannte Eigenthums⸗Brieftaxe gleichfalls auf 10 Jahre gaͤnzlich aufgehoben worden. Aktive Handelsschif⸗ fer und Steuerleute sind von oͤffentlichen Dienstleistungen be⸗ freit; wenn selbige 12 Jahre untadelhaft zur See gefahren sind und wenigstens sechs große See⸗Reisen gemacht haben, so koͤnnen sie Anspruch auf eine goldene oder silberne, am
dalse zu tragende, Medaille machen. Wegen temporairen Mangels an Russischen Matrosen duͤrfen auslaͤndische ange⸗ stellt werden; bis zum Jahre 1840 indessen darf die Anzahl derselben das Verhaͤltniß von drei Vierteln, und von 1850 an von einem Viertel nicht uͤberschreiten, mit Ausnahme jedoch in Faͤllen, wo die Zahl fremder Matrosen durch Han⸗ dels⸗Traktate bestimmt wuͤrde. und Steuermaͤnner Fremde oder Russen, nachher aber nur Russen seyn. In den Haͤfen des Asoffschen und Schwarzen Meeres, so wie an der Donau, wird die Bildung von Cor⸗ porationen freier Matrosen gestattet, und sollen diese Corpo⸗ rationen gewisse Freiheiten erhalten; das See⸗Ministerium wird auf den Wunsch von Handelsleuten erster und zweiter Gilde unter gewissen Bedingungen Offizieren, Steuerleuten und Matrosen von der Russischen Flotte die
on
Berlin, Mittwoch den 14ten April
fuͤr noͤthig, eine allgemeine zu verhaͤngen und mit
Bis 1840 koͤnnen Schiffer
Erlaubniß ge⸗
1e“ 8 8
ben, auf Privatschiffen zu fahren, wobei erwaͤhnte Offiziere
und Steuerleute die Ses ihres vom Staate gereichten Ge⸗ haltes fortbeziehen. ie Anlage von Privat⸗Werften 8 Schiffbau wird Russischen Unterthanen jeder Klasse erlaubt; diese Privat⸗Werfte werden unter der leitenden Aufsicht des
Finanz⸗Ministers stehen. Die in Rußland erbauten Schiffe
koͤnnen im In⸗ und Auslande frei verkauft werden. Nach Verlauf zweier Navigationsjahre von Bekanntmachung dieser Verordnung an, wird die Kuͤstenschifffahrt, d. h. der Trans⸗ port von Schiffsladungen aus einem Russischen Seehafen in
den andern auf einem und demselben Meere oder Theile des⸗
selben blos Russischen Unterthanen und auf Russischen
Fahrzeugen gestattet, jedoch mit Ausnahme der Haͤfen des
Schwarzen uünd des Asoffschen Meeres und an der Donau,
die auch fremden Schiffen auf 10 Jahre zur Kuͤstenfahrt ge⸗ oͤffnet sind. Alle Russischen, nicht mehr als 10 Lasten tra⸗ genden, Fahrzeuge sind von allen Abgaben befreit, und zwar
fuͤr immer, Schiffe uͤber 10 Lasten aber nur auf 3 Jahre, von der Zeit ihrer beendigten Erbauung an gerechnet.
Dee hiesige Handels⸗Zeitung, welche diese Verordnung voll⸗
staͤndig zur oͤffentlichen Kenntniß bringt, begleitet sie mit fol⸗
genden Bemerkungen: „Zur Erlaͤuterung der mitgetheilten
Verordnung ist zu bemerken, daß ihr Hauptzweck darin be⸗
steht, die Beengungen eines fruͤheren Reglementar⸗Systems
zu mildeen und eine Menge von Formalitaͤten aufzuheben,
weiche den Gang der Sache erschwerten. Besondere Vor⸗
rechte, ausschließende Befugnisse, Praͤmien und Zollnachlaͤsse
sind den Russischen Handelsschiffen nicht gegeben worden, um den Grundsatz der Reciprocitaͤt nicht zu betheiligen, der
allen bisherigen Russischen Handels⸗Gesetzen in der Haupt⸗
sache zum Grunde liegt. Es stimmte ohnedies, weder zu
dem Geist der Zeit, noch zu den gemachten Erfahrungen,
noch zu den Verhaͤltnissen Rußlands und seiner Lage,
zweckwidrige Opfer fuͤr einen Industriezweig zu brin⸗
gen, der sich von selbst, nach weggeraͤuinten Hindernis⸗
sen und den zugestandenen Erleichterungen, zu dem Zu⸗ stande von Ausbildung erheben muß, der ihm natuͤrlich zu⸗
kommt, und vergeblich wuͤrde es seyn, mehr herauskuͤnsteln zu wollen. Besondere Berechtigungen wuͤrden nicht einmal
etwas nuͤtzen, weil alsdann in den Haͤfen anderer Nationen
die Russischen Schiffe das Recht gleichmaͤßiger Behandlung
verloͤren; es wuͤrde dabei kein Nutzen fuͤr den Handel oder
die National⸗Industrie, sondern nur ein Privat⸗Vortheil der
einzelnen Rheder auf Kosten des Staates oder ihrer Mit⸗
buͤrger herauskommen.“
Die Berg⸗Voͤlker jenseits des Kuban, laͤngst bekannt durch ihre Raubzuͤge innerhalb der Graͤnzen des Tscherno⸗ morschen Heeres, wagten, waͤhrend des letzten Krieges mit der Pforte, an der Linie verwegenere Invasionen, als je, und veruͤbten ungescheut Pluͤnderungen. Einige dieser Staͤmme setzten, auch selbst nach dem Frieden mit der Pforte, ihrem Frevel kein Ziel. Um diesen Stoͤrungen der allgemeinen Ruhe jener Gegend mit einem Male ein Ende zu machen, fand der Ober⸗Befehlshaber des abgesonderten Kaukasischen Corps, General⸗Feldmarschall Graf Paskewitsch⸗Erivanski, Zuͤchtigung uͤber die Schuldigen dieser bei den Staͤmmen anzufangen, welche den meisten Antheil an den Pluͤnderungen und Feind⸗ seligkeiten hatten. Demnach unternahm, auf seine Anordnung, der Kommandirende in Tschernomorie und an der Kaukast⸗ schen Linie, General von der Kavallerie, Emmanuel, im Aus⸗ gange des Januar⸗Monates d. J. einen Zug gegen die Berg⸗ Bewohner, Schapsugen genannt, und kehrte, nach vollkommen gluͤcklicher Beendigung seines Auftrages, wohlbehalten nach Jekaterinodar zuruͤck. — Auch die uͤbrigen Raͤuber des Kau⸗ kasus sollen ihrer verdienten Strafe nicht 4 Zu ihrer durchgängigen Zaͤhmung sind die noͤthigen Mittel schon ver⸗ fuͤg erden von dem General⸗Feldmarschall Grafen
8 ö 82, 8