Hessische Volt seinem Regenten zu weihen gewohnt ist, sich dem Fuͤrsten “ in welchem es nun den neuen Lenker seiner Schicksale verehrt. Seine Koͤnigliche Hoheit der nunmehrige Großherzog, Allerhoͤchstwelche die Regierung des Großherzogthums sogleich angetreten haben und Ihnen heute zum erstenmale Ih⸗ ren Landesherrlichen Gruß entbieten lassen, geruhten an beide Kammern der Staͤnde folgendes Reskript zu richten, welches ich zu uͤberbringen beauftragt bin.“
Se. Excellenz verlasen dieses Reskript, durch welches die Staͤnde⸗Versammlung bis zum 16. Juni d. J. vertagt wird.
Wiesbaden, 5. April. Heute ist die diesjaͤhrige Siz⸗ zung der Landstaͤnde des Herzogthums Nassau ge chlossen worden. 1 “
Oesterreich. “
Wien, 5. April. Nachstehendes ist der Inhalt der (ge⸗ stern erwaͤhnten) am 21. Dezember v. J. zu London zwischen S. M. dem Kaiser und S. M. dem Koͤnig von Groß⸗ britanien abgeschlossenen Haͤndels⸗ und Schifffahrts⸗Con⸗ vention:
„Art. I. Von dem 1. Februar 1830 angefangen und fuͤr die Folge sollen die Oesterreichischen Schiffe bei ihrem Einlaufen in die Haͤfen der vereinigten Kö⸗ nigreiche von Großbritanien und Irland oder bei ih⸗ rem Auslaufen aus denselben und die Englischen Schiffe bei ihrem Einlaufen in die Oesterreichischen Haͤfen oder bei ih⸗ rem Auslaufen aus denselben keinen anderen oder hoͤheren Abgaben und Zoͤllen, von welcher Benennung dieselben immer seyn moͤgen, unterworfen seyn, als jenen, welche gegenwaͤr⸗ tig den eigenen Schiffen der Nation bei ihrem Einlaufen in die besagten Haͤfen oder bei ihrem Auslaufen aus denselben auferlegt sind oder in der Folge ihnen auferlegt werden duͤrf⸗ ten. Art. II. Alle und jede Guͤter, Waaren und Artikel, welche Erzeugnisse des Bodens oder des Gewerbs⸗ und Kunst⸗ fleißes der Staaten der hohen kontrahirenden Theile sind, de⸗ ren Einfuhr in die Oesterreichischen und in die Haͤfen des vereinigten Koͤnigreiches, oder deren Ausfuhr aus denselben auf Schiffen der einen Nation gestattet ist oder gestattet werden duͤrfte, koͤnnen in gleicher Weise durch die Schiffe der andern Nation in die besagten Haͤfen eingefuͤhrt oder aus denselben ausgefuͤhrt werden. Art. III. Alle Guͤter, Waaren und Artikel, welche nicht Erzeugnisse des Bodens oder des Gewerbs⸗ und Kunstfleißes der Staaten Sr. Großbritani⸗ schen Majestaͤt sind und deren Ausfuhr aus dem vereinigten Koͤnigreiche von Großbritanien und Irland nach den Oester⸗ reichischen Haͤfen gesetzlich erlaubt ist, sollen bei ihrer Ein⸗ fuhr in diese Haͤfen auf Englischen Schiffen nur denselben Abgaben unterworfen seyn,
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welche diese Artikel zu entrichten haͤtten, falls dieselben auf Oesterreichischen Schiffen eingefuͤhrt wuͤrden: und dasselbe Verfahren soll in Betreff aller jener Guͤter, Waaren und Artikel, welche nicht das Erzeugniß des Bodens oder des Gewerbs⸗ und Kunstfleißes der Staaten Sr. K. K. Apostol. Majestaͤt sind und welche in die Haͤfen des vereinigten Konigreichs gesetzlich eingefuͤhrt werden duͤrf⸗ ten, falls deren Einfuhr auf Oesterreichischen Schiffen stattfindet, beobachtet werden Art. IV. Alle Guͤter, Waaren und Artikel, deren Einfuhr in die Haͤfen der kontrahirenden Maͤchte gesetzlich erlaubt ist, sollen nach einem und demselben Fuße der Abgaben behandelt werden, es moͤgen dieselben auf Schiffen des andern Staats oder auf jenen der Nation selbst eingefuͤhrt werden; und alle Guͤter, Waaren und Artikel, deren Ausfuhr aus den Haͤfen der kontrahiren⸗ den Maͤchte gesetzlich erlaubt ist, sollen zu denselben Praͤ— mien, Zoll⸗Erstattungen und Vortheilen berechtigt seyn, diese Ausfuhr mag nun auf Schiffen der Nation oder auf Schif⸗ fen des andern Staats geschehen. Art. V. In keiner Art soll von der Regierung des einen wie des andern Staates, noch durch irgend welche in deren Namen oder unter deren Autoritaͤt handelnde Gesellschaft, Corporation oder Agenten, den Erzeugnissen des Bodens und des Gewerbs⸗ und Kunst⸗ fleißes des einen oder des andern Staates, wenn dieselben in die Haͤfen des andern Staates eingefuͤhrt werden, in Be⸗ tracht der Nationalitaͤt des Schiffes, durch welches die Ein⸗ duhr stattgefunden haͤtte, irgend ein direkter oder indirekter
orzug bei ihrem Kaufe gegeben werden; indem es die be⸗ stimmte Absicht der beiden hohen kontrahirenden Theile ist, daß auf keine Weise in e Hinsicht irgend ein Unterschied Platz greifen soll. Art. VI. In Betreff des Handels⸗Ver⸗ kehrs Hesterreichischer Schiffe mit den Besitzungen Sr. Groß⸗ britanischen Majestaͤt in Ostindien sowohl als mit jenen Be⸗ sitzungen, welche sich dermalen in den Haͤnden der Ostindischen Compagnie, in Folge des ihr verliehenen Freibriefs, befinden, willigt Se. Großbritanische Majestät ein, den Unterthanen Sr. K. K. Apostol. Majestaͤt alle jene Erleichterungen und Privilegien zuzugestehen, deren Genuß in Folge irgend eines
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Vertrages oder terthanen oder
gegenwaͤrtig zugestanden ist oder denselben fernerhin zugestan-
irgend einer Parlaments⸗Akte den Un⸗
den werden duͤrfte, innerhalb derselben Gesetze, Normen, Verordnungen und Einschraͤnkungen, welche gegen die Schiffe 3 8 und Unterthanen jedes andern zum Behufe des Handels⸗Ver⸗ 1
kehrs mit den besagten Britischen Besitzungen im Genusse derselben Zugestaͤndnisse und Privilegien 8 befindenden Sa tes bereits in Anwendung sind oder in der Folge anwend⸗ bar befunden werden duͤrften. Art. VII. Alle Besitzungen Sr. Großbritanischen Majestaͤt in Europa, mit Ausnahme jener im Mittellaͤndischen Meere, sollen in Bezug auf den Gegenstand des gegenwaͤrtigen Vertrages als Theife des ver⸗ einigten Koͤnigreiches von Großbritanien und Irland ange⸗ 8 sehen werden. Art. VIII. Die Klausel des Artikels VII. der zwischen den und Rußland am 5. November 1815 zu Paris abgeschlosse⸗ nen Convention, welche sich auf den Handels⸗Verkehr zwi⸗ schen den Staaten Sr. Kaiserl. Koͤnigl. Apostol. Majestaͤt wird hiermit foͤrmlich bestaͤtigt. Art. IX. Gegenwaͤrtige Convention soll bis zum 18. Maͤrz 1836 und noch uͤberdtes bis nach Verlauf einer Frist von 12 Monaten, nachdem einer der hohen kontrahirenden Theile dem andern seine Absicht, ihrer Wirkung eine Graͤnze zu setzen, zu erkennen gegeben
und den Vereinigten Staaten der Jonischen Inseln bezieht,
haben wird, in Kraft verbleiben, indem jeder der beiden ho⸗-
hen kontrahirenden Theile sich das Recht vorbehaͤlt, dem an⸗ dern diesfalls die Erklaͤrung entweder am besagten Tage, den 18. Maͤrz 1836, oder zu jeder beliebigen Zeit nach diesem Tage, zu machen; und sie sind deshalb uͤbereingekommen, daß nach Verlauf von 12 Monaten nach dem Tage, an welchem eine der hohen kontrahirenden Maͤchte eine solche Erklaͤrung von der andern erhalten haben wuͤrde, die gegenwaͤrtige Con⸗ vention und alle in ihr enthaltenen Stipulationen, in Betreff beider Theile, aufhoͤren sollen, verbindliche Kraft zu haben. Art. X. Die gegenwaͤrtige Convention soll ratificirt und die Ratifications⸗Akten sollen ausgewechselt werden zu London in⸗ nerhalb eines Monates, vom Tage der Unterschrift, oder wo moͤglich noch fruͤher. Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmaͤchtigten dieselbe unterzeichnet und ihre Insiegel bei⸗ gedruckt. So geschehen zu London am 21. Dezember des Jahres unsers Herrn Ein Tausend Acht Hundert und Neun und Zwanzig.“ ö¹“
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Rom, 1. April. Se. Heiligkeit hat den Erzbi Nazianz und paͤpstlichen Nuntius am Großherzoglichen Hofe in Florenz, M. Brignole, und den Bischof von Sarsina und Bertinoro, J. Guerra, unter die dem paͤpstlichen Stuhle assistirenden Bischoͤfe aufgenommen. 8 Der Koͤnigl. Sardinische Gesandte beim paͤbstlichen Stuhle, Morquis Crosa di Vergagni, ist am 24. d. hier ein⸗ etroffen. — Auch Thorwaldsen ist nach einer dreimonat⸗ scchen Abwesenheit aus Muͤnchen wieder hierher zuruͤckgekehrt. Am 27. d. M. erhielten in der Lateran⸗Kirche 49 Geist⸗ liche von dem Patriarchen von Konstantinopel, Monsignor della Porta, die verschiedenen Grade der priesterlichen Weihen. 1u.“ Die Ausgrabungen in Campo Seala, welche in diesem Jahre von den Herren Campanari und Fossati geleitet wer⸗ den, sind seit einem Jahre in vollem Gange. Am 4. d. M. wurde das noch unversehrte aus 3 Gemaäͤchern bestehende Grabmal eines Fechters entdeckt, der in einem Wettkampfe den Preis davon getragen hat; die in dem Grabe gefunde⸗ nen Waffen beweisen, daß der Fechter im Panoplium gesiegt hat. Ein zweites Grab, das aufgefunden wurde, muß, wie aus den in demselben befindlichen Gegenstaͤnden erhellt, einem Aegyptier angehoͤrt haben, der auf Etrurischem Boden nach der Sitte seines Landes beerdigt seyn wollte. Unter den ausgegrabenen Gegenstaͤnden befinden sich auch mehrere schoͤne gemalte Vasen. Man erwartet naͤchstens einen Transport dieser aufgefundenen Kunstschaͤtze hier ankommen zu sehen. Nachrichten aus Neapel zufolge wurde am 26sten v. M. in der dortigen Marienkirche das feierliche Todten⸗Amt fuͤr den Ritter von Medici begangen. Es waren zu dieser Feier 2000 Personen eingeladen.
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Die Allgemeine Zeitung giebt nachstehendes Schrei⸗ ben aus Pera vom 11. Maͤrz: „Da die Pforte alle in dem Friedenstraktate vor Adrianopel uͤbernommenen Verpflichtun⸗
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Buͤrgern der meist beguͤnstigten Nation
Hoͤfen von Hesterreich, Großbritanien, Preußen
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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung N 103.
en zu erfuͤllen sucht und 8n⸗ den Beweis liefert, wie ernstlich sie es sich angelegen
eyn laͤßt, jeden Grund zu einer Beschwerde zu beseitigen; 8 cie Berichte des Ottomanischen Botschafters in Pe⸗ tersburg, Halil Pascha's, den gluͤcklichsten Ergcs seiner Mis⸗ sion voraussetzen lassen, koͤnnen jetzt alle zwi chen den beiden Reichen obgewalteten Mißhelligkeiten als beigelegt, und der Friede fuͤr befestigt angesehen werden. Es leidet daher kei⸗ nen Zweifel mehr, daß die Russische Armee bis Mitte kuͤnf⸗ tigen Monats die in Rumelien besetzten Plaͤtze raͤumen und hinter den Balkan zuruͤckgehen werde. Schon werden hierzu Anstalten getroffen, und der Reis⸗Efendi ist davon offiziell unterrichtet worden. Die Russischen Bevollmaͤchtigten, wo⸗ von, wie es scheint, jeder mit einer speziellen Mission beauf⸗ tragt ist, haben mit den Tuͤrkischen Ministern haͤufige Kon⸗ ferenzen, deren Gegenstand sehr geheim gehalten wird; einige sonst oͤfters wohl unterrichtete Personen sind der Meinung, daß sie hauptsaͤchlich eine Gebietsabtretung in Asien zum Ge⸗ genstande haben, ansehnliche Nachlaͤsse erhalten wuͤrde. Sollte sich die⸗ ses wirklich so verhalten, so muͤssen die Russischen Forderungen in dieser Hinsicht von geringer Bedeutung seyn, da Halil⸗Pascha in allen seinen Berichten die gemaͤßigten Gesinnungen des Kaisers von Rußland ruͤhmt. Auch ist der Sultan stolz auf die nunmehr befestigte Freundschaft mit den Russen, deren Gesinnungen er fruͤher verkannt zu haben be⸗ hauptet. — Auf Veranlassung des Englischen Botschafters wird der Vice⸗Admiral Tahir⸗Pascha nach Algier gesandt werden, um den Dey wo moͤglich zur Nachgie igkeit gegen Frankreich zu bewegen und ihn auf die Gefahren aufmerksam zu machen, denen er sich aussetzt, falls es wirklich zu einer Landung des betraͤchtlichen Franzoͤsischen Armee⸗Corps kom⸗ men sollte. Von der Sendung Tahir⸗Paschas erwartet man hier einen guten Erfolg, da der Dey dem Tuͤrkischen Abge⸗ ordneten gewiß am 85 Gehoͤr schenken wird, und ihm die letzten traurigen Erfahrungen der Pforte als Warnung die⸗ nen koͤnnen, sich nicht leichtsinnig gegen eine Macht wie Frank⸗ reich aufzulehnen. Tahir⸗Pascha erhaͤlt ausgedehnte Voll⸗ machten und darf noͤthigen Falls die Rolle eines Unterhaͤnd⸗ lers zwischen dem Dey und der Franzoͤsischen Regierung uͤber⸗ nehmen. Wie doch die Ereignisse sonderbar wechseln! Vor acht Monaten traten Vermittler zwischen Rußland und dem Divan zu Konstantinopel fruchtlos auf, um letztern uͤber die wahre Lage der Dinge aufzuklaͤren und ihn zur Nachgiebig⸗ keit zu vermoͤgen. Jetzt uͤbernimmt die Pforte die gleiche Vermittelung zwischen Frankreich und dem Dey von Algier. — Der Groß⸗Wesir, welcher seit der bei Schumla erlittenen Niederlage sehr in der Gunst des Sultans gesunken war, heat durch eine uͤberreichte Vertheidigungs⸗Schrift seines Be⸗ nehmens in dem letzten Feldzuge das alte Zutrauen wieder erworben und ist zum Gouverneur von Rumelien und allen Europaͤischen Provinzen des Reichs ernannt worden. — Zwischen Konstantinopel und Alexandrien wird eine regelmaͤ⸗ ßige Briefpost eingerichtet, zu deren Dienste zwei Aegyptische Dampfschiffe verwendet deevbrn “
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SDSDas Aviso de la Mediterrannsée enthaͤlt einige interessante Details uͤber den Dey von Algier und seine Hauptbeamten: „Aly Soco, der Vorgaͤnger Hussein⸗Deys, woollte sich von dem Joche der Tuͤrkischen Milizen befreien und hatte diesen Plan seinem Vertrauten Hussein mitge⸗ theilt, der anscheinend auf denselben einging, im Gehei⸗ men aber mit der Miliz im Einverstaͤndniß lebte. Eben sollte Aly ein Opfer seines Vertrauens zu Hussein werden, als er
an der Pest starb. Hussein folgte ihm in der Regierung, welche ihm bei seinem EE“ der Miliz von Niemand streitig gemacht wurde. Er ist aus der Klasse der Ulema's oder Gesetzkundigen und in dieser Beziehung unterrichteter, als die meisten seiner Vorgaͤnger. Er besitzt Charakter⸗Festig⸗ keit und — sogar Halsstarrigkeit. Die Stellung Algiers im Verhaͤltniß zu den Europaͤischen Maͤchten kennt er genau. Von seinen Streitkraͤften hat er die groͤßte Vorstellung, und
hin seinen Augen ist kein Staat furchtbar. Man kann ihn nicht grausam in dem Sinne nennen, welchen die Barbares⸗ ken diesem Worte beilegen. Obgleich streng in seinen Ur⸗ theilen, gilt er dennoch fuͤr gerecht gegen die Seinigen. Ge⸗ ggen die Juden und Christen erlaubt er sich manche despoti⸗ ssche Maaßregel. Durch kluge Freigebigkeit besitzt er die Gunst der Miliz; schon oͤfter hat er die von Europaͤischen Maͤchten entrichteten Tribute unter seine Truppen ver⸗
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damit den Russischen Bevollmaͤch⸗
wofuͤr die Pforte bei der Kriegssteuer
theilt; dies geschah erst vor Kurzem mit einer bedeuten⸗ den Entschaͤdigung, welche Spanien gezahlt hatte. — Sein erster Minister, der Großschatzmeister (Hasenagi) heißt Braham und war fruͤher Schiau oder Staatsbote des Bey von Konstantina. Spaͤter wurde er beim Dey als Kammerdiener und Bewahrer der Schatulle angestellt, ein Amt, das ihm das Vertrauen des Deys und seinen jetzigen hohen Posten F Er gilt fuͤr sehr verschlagen, und sein mißtraui⸗ scher Charakter erschwert die Verhandlungen mit ihm. — Ibrahim Basch Aga ist Kriegsminister und Befehlshaber der bewaffneten Macht. Er kam als bloßer Ringer aus der Le⸗ vante und wurde als Pfeifentraͤger und Kaffeeschenk beim Aga angestellt, dessen Gunst er sich erwarb. Ferscheg suchte der Dey gerade einen Mann fuͤr seine Tochter, deren Hand von einem Offizier aus der Miliz abgelehnt worden war; der Aga schlug seinen Kaffeeschenken vor, und dieser, ein schoͤner und junger Mann, stieg auf diese Weise vom Bedienten zum Kriegsminister; sein Vorgaͤnger auf diesem Posten war auf Befehl des Dey zu Tode gepeitscht worden. Ibrahim trat sein Amt bald nach dem Beginn der Feindseligkeiten gegen Frankreich an. — Der jetzige General⸗Intendant der Ma⸗ rine, ein heftiger, aufbrausender Mann, war fruͤher Aufseher des Pallastes. Wegen der haͤufigen Ausbruͤche seiner Wuth gegen die ihm Untergebenen fuͤhrt er den Beinamen: der Narr. — Hadschi⸗Achmet, der Bey von Konstantina, ist von Tuͤrkischer Abkunft und aus einer angesehenen Familie; — Vater und Großvater waren selbst lange Zeit Bey's. — Der Bey von Oran, Hussein, ist ein trefflicher Mann, der seine Provinz schon seit 10 Jahren ohne Druck verwaltet.“ ““ ““
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Berlin, 13. April. Der so eben erschienene 11te Jahresbericha der Blinden⸗Unterrichts⸗Anstalt zu Breslau giebt einen erfreuli⸗ 8 chen Beweis von dem zunehmenden Flor und der steigenden Wirk⸗ samkeit dieser wohlthaͤtigen Anstalt. In dem verflossenen Jahre sind von den aus dem Jahre 1828 uͤbergegangenen 8 23 Blinden 9 maͤnnliche und eine weibliche in ihre Heimath entlassen und dagegen 5 männliche und 3 weibliche aufge⸗: nommen worden, so daß am Schlusse des Jahres 1829 in der Anstalt sich 12 maͤnnliche und 9 weibliche Zoͤglinge be- fanden, die in Handarbeiten, in der Musik und in andern Wissenschaften Unterricht erhalten. Außer diesen wird noch an 4 Blinde, die hier bei ihren Eltern wohnen, der obige Unterricht ertheilt und ihnen zum Theil freie Kost verab; reicht. Der von dem Verein abgestattete Bericht uͤber Ein- nahme und Ausgabe der Anstalt, so wie die mitgetheilten Verzeichnisse der im vorigen Jahre eingegangenen Heüträge, Geschenke und Legate bezeugen auf eine sehr anschauliche g Weise den Wohlthaͤtigkeitssinn der Bewohner von Breslau und der Provinz Schlesien. “
— Aus Stepnitz (Pommern) vom 5ten d. wird ge⸗ meldet: „Wir haben zwei Tage des Schreckens und der Angst verlebt. Vorgestern Vormittag 11 ¾ Uhr erhoh sich ein fuͤrchterlicher, orkanartiger Sturm, der bis gestern Abend 85 dauerte und das ohnedies schon so sehr hohe Wasser bis in unsere Haͤuser und weiter peitschte. — Die ganze Gegend ward von den Sturmfluthen uͤberschwemmt, mehrere Fahr⸗ zeuge verungluͤckten, und eine Jacht aus Neu⸗Vorpommern, mit Getreide beladen, strandete und sank eine halbe Meile von hier. Der sich darauf befindende Eigenthuͤmer und Schiffer Bartels und sein Sohn saßen hoch im Mastbaunm, hatten sich mit Tauen daran gebunden und waren, den un: vermeidlichen Tod vor Augen sehend, schon fast erstarrt, als endlich fuͤnf Seeleute, wiederholt aufgefordert und angefuͤhrt
groͤßten Anstrengung des Bartels und seines Sohnes unternahmen und gluͤcklich
vollbrachten.“ “ .
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Wissenschaf liche Nachrichten.
“ Ueber Memnons Bildsaͤule. 16“ Sendschreiben des General⸗Lieutenants von Minut oli an den Herrn Grafen von Veltheim auf Harbcke ꝛc.
“ (Fortsetzung und Schluß.) Der Herr Graf von Veltheim sagt in seinem drit. ten Abschnitte ferner: „Strabo *¹²), welcher zu Anfange des ersten Jahrhunderts nach Christo lebte, versichert ganz be⸗
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von dem braven Schiffs⸗Capitain M. Wegener, die mit der und Lebensgefahr verbundene Rettuung