1830 / 104 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

net das Journal des Débats die H

erren von Lorgeril, von Noailles und von Larochefoucauld als Mitschuldige der Adresse? Es weiß doch sehr wohl, daß diese Deputirten gegen dieselbe gestimmt haben. Hiernach blieben von den Namen, die sie anfuͤhrt, nur noch sieben bis acht uͤbrig, und wenn wir behaupten, daß Diejenigen, die diese Namen fuͤhren, mit den Revolutions⸗Maͤnnern gestimmt haben und ihnen in den Wahl⸗Kollegien die Hand reichen, so sagen wir nichts, als

was wahr ist. Denn sind sie Royalisten, warum verbinden

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sie sich denn mit Denen, die es nicht sind? warum unter⸗ stuͤtzen sie deren Plaͤne, warum nehmen sie an Gastmaͤhlern Theil, bei welchen die Demagogen ihre antisocialen Grund⸗ saͤtze auskramen? Seyd Ihr wirklich Royalisten, so eilt zu

der Vertheidigung des erschuͤtterten Thrones herbei, stellt

Euch den Feinden desselben gegenuͤber, anstatt gemeinschaft⸗ liche Sache mit ihnen zu machen, reihet Euch unter das

Koͤnigl. Panier, anstatt der blutigen Fahne der Nevolution

zu folgen.“ S88 * Aus dem Urtheile des hiesigen Koͤnigl. Gerichtshofes ge⸗ gen das Journal du Commerce und den Courrier frangais

wegen der Bekanntmachung des Bretagner Steuer⸗Verwei⸗

gerungs⸗Vereins (siehe Nr. 100 d. St. Z.) hat die Gazette de France, bei der Mittheilung dieses wichtigen Aktenstuͤckes, gerade diejenigen Stellen ausgelassen, die den Grundsaͤtzen des Absolutismus zuwiderlaufen. „Diese Weglassung“,

aͤußert der Constitutionnel“, verdient die allgemeine

Aufmerksamkeit. Wir koͤnnen nicht glauben, daß sie absichtslos ist. Das Gesetz vom 17. März 1822 be⸗ legt aber jede untreue und unredliche Mittheilung eines richterlichen Erkenntnisses mit einer Geldbuße von 1000 bis 6000 Fr. Giebt es nun aber wohl eine groͤßere Treulo⸗ sigkeit, als wenn man ein Urtheil durch die Unterdruͤckung

solcher Motive, wodurch einem Angriffe auf die Staats⸗Ge⸗ setze vorgebeugt werden soll, gewissermaßen gaͤnzlich entstellt?

Wenn das Ministerium sich füͤr die von dem Koͤnigl. Ge⸗ richtshofe ausgesprochenen Grundsaͤtze bekennt, warum unter⸗ druͤckt es sie alsdann in seinen Blaͤttern? Diese Auslassung

verdient eine um so groͤßere Beherzigung, als die Gazette

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des Lesens aller Zeitungen zu enthalten. Blaͤtter machen ihre Glossen uͤber diese Anordnung. Die

sollte, denn eines seiner

ziemlich deutlich zu verstehen giebt, daß das Ministerium ent⸗

schlossen sey, der Deputirten⸗Kammer selbst dann nicht zu weichen, wenn neue Wahlen derselben noch einmal die jetzige oder vielleicht gar eine noch staͤrkere Maäjoritaͤt zufuͤhren sollten. Liegt in der Ankuͤndigung eines solchen Entschlusses nicht die Drohung eines von jenen Staats⸗Streichen, die der Koͤnigl. Gerichtshof im Voraus fuͤr verbrecherisch erklaͤrt hat?“

Auch der Bischof von Bayonne, Hr. von Astros, hat, wie man vernimmt, aus Liebe zu seinem Kirchsprengel, das Erzbisthum Toulouse, wozu er von dem Koͤnige ernannt worden war, abgelehnt.

Einem Auszuge zufolge, den der Moniteur aus dem vor Kurzem erschienenen Almanach des Franzoͤsischen Klerus mittheilt, zaͤhlt Frankreich gegenwaͤrtig 36,127 geistliche Stel⸗ len, aber nur 32,570 Pfarrer, Huͤlfspfarrer und Vikare, so daß 3,557 Stellen unbesetzt sind. Die Zahl saͤmmtlicher in aktivem Dienste befindlichen Geistlichen betraͤgt mit Einschluß der Praͤlatur 38,388. Vor dem Jahre 1789 zaͤhlte Frank⸗ reich 73,000 Geistliche. In fruͤheren Zeiten bestanden in Frankreich 16 Erzbisthuͤmer, ohne Straßburg und Cambray,

welche erst durch die Eroberungen Ludwig's XIV. mit Frank⸗

reich vereinigt wurden, und 113 Bisthuͤmer. Jetzt giebt es nur 14 Erzbischoͤfe und 66 Bischoͤfe. Das heilige Kolle⸗ gium in Rom, welches der urspruͤnglichen Bestimmung ge⸗

8 maͤß aus 70 Kardinaͤlen bestehen soll, zaͤhlt deren gegenwaͤr⸗ tig nur 58, von denen 41 geborne Italtaͤner sind und 55

von den beiden letzten Paͤpsten Pius VII. und Leo XII. creirt wurden. 1 In der gestern erwaͤhnten Verordnung uͤber das zu er⸗ richtende Marine⸗Ingenieur⸗Corps wird das Gehalt des Ge⸗ neral⸗Inspektors auf 15,000, das der Direktoren der Schiffs⸗ bauten auf resp. 8000 und 7000, das der Ingenieure erster und zweiter Klasse auf 5000 und 4000 Fr., das der Unter⸗ Ingenieurs erster, zweiter und dritter Klasse auf 3000, 2400 und 2000 Fr., und das der Eleven auf 1200 Fr. festgesetzt. In den verschiedenen Bureaux der hiesigen Ministerien soll unlaͤngst an die Beamten der Befehl ergangen seyn, sich ie Oppositions⸗

Auotidienne aͤußert dagegen: „Uns scheint, daß der Libe⸗ ralismus vielmehr jener Maaßregel seinen Beifall schenken Lieblings⸗Argumente ist ja immer,

Es heißt, daß die Herren von Waters, von Villeneuve und von Caunan die ihnen uͤbertragenen neuen Praͤfekturen aausgeschlagen haben.

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daß die Steuerpflichtigen die Beamten bezahlen, da⸗ mit sie arbeiten; wenn diese nun aber alle Tage eine Stunde

Zeitungen lesen, so macht dies auf das Jahr volle 365 Stun⸗ den, womit die Beamten gegen die Steuerpflichtigen im Ruͤck⸗ stande bleiben. Fuͤr treffliche Gelegenheit seyn, seine produziren, wenn er sich naͤmlich die Muͤhe geben wollte, jenes Defizit an Zeit in Geld zu verwandeln und zu berech⸗ nen, wie hoch die Schuldsumme sich, nach Maaßgabe der Besoldungen, von dem Supernumerarius an bis zu dem Ge⸗ neral⸗Direktor, in Jahresfrist belaufen wuͤrde.“

Unter den Kandidaten zu der durch den Tod des Mar⸗

quis von Lally Tollendal erledigten Stelle in der Franzoͤsi⸗ schen Akademie befinden sich die Herren von Pongerville,

Victor Cousin, Ancelot, Seribe und der Abbé Azais. Von dem erst vor Kurzem in die Franzoͤsische Akademie

aufgenommenen Grafen von Ssgur ist so eben ein historisches

Werk, „das Leben Ludwigs XI.“, im Buchhandel erschienen. Ddie hiesige geographische Gesellschaft hat eine goldene Medaille im Werthe von 1000 Fr. als Preis fuͤr die beste Abhandlung uͤber den Ursprung der Neger⸗Racen in Asien ausgesetzt. ben naͤmlich in dem Gebirge Kuenlun, noͤrdlich von Thibet, Negerstaͤmme gewohnt, von denen sich in den Bergen, welche An⸗Nam von Kambodje trennen, noch Ueberreste finden. Die in den Gebirgen der Halbinsel Malacca wohnende Voͤlker⸗

schaft der Sameng's ist ebenfalls der Ueberrest eines Neger⸗ stamms; ihre Sprache findet sich bei den Negern des

Oceans wieder. Ueberhaupt lassen sich fruͤhere Verbindungen zwischen diesen Voͤlkerschaften und der Malaiischen⸗Race nicht

verkennen, welche sich von der Insel Formosa bis nach Ma⸗ 8

dagascar und von Neu⸗Holland bis zu den Sandwichs⸗In⸗ seln erstreckt. Die geographische Gesellschaft wuͤnscht, daß

die Konkurrenten ihre Untersuchungen auf die Chinesischen

Schriftsteller begruͤnden. Die Abhandlungen muͤssen bis zum 31. Dezember kuͤnftigen Jahres eingereicht werden. Der Preis wird im Jahre 1832 zuerkannt.

Der Chef des Generalstabes der Expedition nach Afrika, General Desprez, und der Unter⸗Chef, General Tholosé,

sind gestern von hier nach Toulon abgereist. Das Linienschiff „Trident“ ist am 1sten d.

es hat den Contre⸗Admiral von Rosamel am Bord, der sich, Behufs der Expedition nach Afrika, unter die Befehle des Vice⸗Admirals Duperré zu stellen kommt. Tages zuvor war

zu demselben Behufe der Contre⸗Admiral Mallet in Toulon

angekommen.

Der Marquis Barthélemy wurde vorgestern auf dem

Kirchhofe des P. Lachaise zur Erde bestattet. Die Zipfel des Leichentuches hielten der Marquis von Semonville, der erste Praͤsident des Cassationshofes, Graf Portalis, der Pair Graf Siméon und Herr v. Vatimesnil. Nach dem Wunsche des Verstorbenen war der Zug ohne alle militairische Be⸗ gleitung.

Das Leichenbegaͤngniß des Marschalls Gouvion Saint⸗ Cyr fand gestern statt. Nach Beendigung der kirchlichen Feier in dem „Hoôtel des Invalides“ wurde die Leiche nach dem oͤstlichen Kirchhose der Stadt gebracht. Zwei Bataillone er⸗ oͤffneten und zwei beendigten den Zug, dem sich, außer den in Paris anwesenden sieben Marschaͤllen, einige dreißig Ge⸗ neral⸗Lieutenants, etwa 60 General⸗Majors und eine große Anzahl von Pairs und Deputirten angeschlossen hatten. Die Zipfel des Leichentuches hielten der Marschall Herzog von Treviso, der Marschall Graf Molitor, der Vice⸗Admiral Tru⸗ guet und der Marquis von Jaucourt. An dem Orte der Beerdigung angelangt, wurden der hohen Leiche die militat⸗ rischen Ehrenbezeigungen erwiesen, worauf nach dem uͤblichen Gebete an der Gruft, die sich neben den Grabmaͤlern Masse⸗ na's, Lefébvre's und Suchet's befindet, zuerst der Marschall Herzog von Treviso, dann der General Lamarque und zuletzt der Marquis von Jaucourt Gedaͤchtnißreden auf den Ver⸗ storbenen hielten.

Der aͤlteste unter den hiesigen Journalisten, Etienne Le⸗ hodey, ist am 4ten d. M. in einem Alter von 76 Jahren mit Tode abgegangen; er war zu Anfang der Revolution Mitarbeiter am „Logographen“ und hat seitdem fortdauernd bei der Redaction einiger royalistischen Blaͤtter mitgewirkt. Die Quotidienne setzt heute dem Verstorbenen ein ehrenvolles Denkmal in einem Nekrologe, worin sie zugleich die Gnade

des Koͤnigs fuͤr die hinterbliebene Familie in Anspruch nimm

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Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Ver andlungen. Die Sitzung des Unterhauses vom 5. April hatte wegen des fuͤr diesen

Tag angekuͤndigten Antrages auf Emancipation de

Hrn. Karl Dupin wuͤrde dies sogar eine statistischen Kenntnisse zu

Den Chinesischen Geschichtschreibern zufolge ha⸗- men haben. Es bleibt mir daher keine Wahl,

M., aus Navarin kommend, in den Hafen von Toulon eingelaufen;

doch nur um selbst eine

mmaer nicht unterhalten. den Juden das Recht

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7 2 u⸗ den ein vielseitiges Interesse erregt. Als daher, wie gewoͤhn⸗ lich beim Beginn derselben, sehr viele Bittschriften eingereicht wurden und die Debatten daruͤber sich besonders in die Laͤnge zogen, machte Sir James Mackintosh darauf aufmerk⸗ sam, daß eine wichtige Frage dem Hause vorliege und er da⸗ her den ehrenwerthen Mitgliedern anheimstellen wolle, ob sie die fernere Ueberreichung von Bittschriften nicht aufzuschie⸗ ben vorzoͤgen? Der Handelspraͤsident, Hr. Herries, er⸗ klaͤrte sich mit diesem Wunsche einverstanden, und darauf er⸗ hob sich Herr R. Grant, von dem die erwaͤhnte Ankuͤndi⸗

gung gemacht worden war.

Ich wuͤrde,“ sagte er, „alle ins Detail gehenden Bemer⸗ kungen uͤber den von mir angeregten Gegenstand fuͤr heute un⸗ terlaͤssen, um sie lieber bei der fernerweiten Eroͤrterung der Bill in einer ihrer kuͤnftigen Stationen vorzubringen, wenn nicht wi⸗ der mein Erwarten, da ich nicht geglaubt habe, daß sich schon

jetzt Schwierigkeiten wider dieselbe erheben wuͤrden, einige ehren⸗ g. Mitglieder sich geaͤußert haͤtten, sie wollten sich der Bill schon in dieser ihrer ertten Station widersetzen, gleichwie ich au

gehoͤrt habe, daß einige andere ehrenwerthe Mitglieder von sich

erklaͤrt, sie wollen ihre Meinung so lange suspendiren, bis sie die

Gruͤnde fuͤr und wider die Frage von beiden Seiten vernom⸗ 2 und muß

ich das Haus heute schon bitten, sich eine Auseinan⸗ dersetzung der Punkte gefallen zu lassen, die, wie ich glaube und offe, hinreichend sind, meinem Vorschlage gehoͤrigen Eingang zu erschaffen. Zunaͤchst sey es mir gestattet, zu erklaͤren, in wel⸗ chem Zusammenhange ich eigentlich mit der Sache, die ich heute erthesdigen will, mich befinde. Nicht blos ungesucht und un⸗ vorhergesehen, sondern ganz zufaͤllig bin ich dazu gekommen. Erst nachdem ich gehoͤrt hatte, daß eine solche Frage in Anre⸗ gung sey, lenkte ich meine Aufmerksamkeit darauf hin, und zwar nicht ohne Vorurtheile, welche jedoch eine ruhige Ueberlegung ganz und gar beseitigt hat. Dadurch von der Gerechtigkeit und der Politik der Maaßregel uͤberzengt, glaubte ich das ehrenvolle Amt, ste in diesem Hause zu leiten, nicht ablehnen zu duͤrfen, wiewohl es mir von Leuten aufgetragen wurde, die mir ganz fremd waren. Um dem Hause die Frage so deutlich als moͤg⸗ lich 7. machen, will ich erstlich das gegenwaͤrtig geltende Gesetz beruͤhren, unter dem diejenige Klasse Britischer Unterthanen lebt,

mnitt denen ich mich heute beschaͤftigen will. Alsdann werde ich die Gruͤnde erklaͤren, aus welchen diese Leute sich uͤber das cr⸗

waͤhnte Gesetz beschweren, und weshalb sie sich zu einer Be⸗

freiung davon fuͤr berechtigt halten. Drittens will ich der Mit⸗

tel gedenken, durch die ihnen die begehrte Abhuͤlfe gewaͤhrt wer⸗ den kann. Endlich aber werde ich viertens einige Einwuͤrfe zu beantworten suchen, die man, wie ich gehoͤrt habe, gegen die Maaßregel erheben will. Was zuvoͤrderst den ersten Punkt, das geltende Gesetz, betrifft, so wird es wohl nicht noͤthig seyn

wiewohl es gewiß recht unterhaltend waͤxe in eine geschicht⸗

8 liche Deduction desselben von der aͤltesten Zeit ab einzugehen. Nur eeiniger Thatsachen will ich daher kurz gedenken. ist deaß die juͤdischen Glaubensgenossen schon zu einer sehr fruͤhen

Bekannt ist es,

Periode unserer Geschichte in diesen Koͤnigreichen domizilirt wa⸗ ken. Nach der Eroberung fanden waͤhrend der ersten drei Regie⸗ rungen haͤufige Verfolgungen jenes ungluͤcklichen Volkes statt, wiewohl kein gerechter Grund zu Klagen wider sie vorhanden war. In der That laͤßt sich von dem darauf folgenden Zeitraume von 150 Jahren sagen, daß es schwer ist, zu entscheiden, oh die ar⸗ men VLeute mehr von der unvernuͤnftig⸗boͤsen Wuth des niederen Volkes, das ihr erklaͤrter Feind war, oder von der kalten, hab⸗ suͤchtigen Tyrannei der Fuͤrsten gelitten haben, die vorgeblich ihre Schutzherren waren. Die Erzesse, die das Volk gegen sie beging, wurden durch die unglaublichsten Maͤhrchen veranlaßt; sie haͤtten, hieß es, eine Verschwoͤrung gegen den Staat ange⸗ stistet, wollten die Hauptstadt in Brand stecken, oder haͤtten Chri⸗ stenkinder gekreuzigt und so Mehreres. War das Volk erst ein⸗ mal auf diese Weise aufgereizt, so beging es Ausschweifungen, die fast noch schauderhafter waren, als die Verbrechen, die man Jenen angedichtet hatte. Von den Koͤnigen wurden sie zwar be⸗ schuͤtzt, doch auf welche Weise? Sie erhielten denselhen Schutz,

den diese Fuͤrsten den wilden Bestien in ihren Forsten gewaͤhr⸗

ten. Man sicherte sie zwar gegen die Angriffe von Jedermann, bessere Beute zu erhalten. Um der gehaͤssigsten Art erlassen, um unter den verschiedenen Benennungen von Steuern, Zoͤllen, Geschenken u. s. w. dasijenige den Juden wieder abzunehmen, was sie durch ihre groͤßere Geistesthaͤtigkeit, durch ihre ausgebreiteten Bekanntschaften mit fremden Laͤndern, durch Industrie und Sparsamkeit sich erworben hatten. Nicht erzaͤhlen mag ich es, von welchen empoͤrenden Grausamkeiten ein solches Gesetz oft begleitet war ich will das Haus mit diesem Jam⸗

Unter der Regierung Heinrichs 1I1I. wurde 8 genommen, Laͤndereien zu besitzen und zu uͤbertragen; es wurden ihrem Gottesdienste gewisse Beschraͤnkun⸗ gen aufgelegt: sie durften naͤmlich nur mit leiser Stimme beten, um nicht etwa ihre christlichen Nachbarn zu uͤberschreien. Unter Eduard J. erfolgte das Statut de Judaismo, durch welches den Fuden zwar einige Privilegien verliehen wurden, doch verbot es ihnen zugleich das Geschaͤft des Wuchers, was in damaligen Zei⸗ ten nichts anders hieß, als uͤberhaupt Gelder auf Zinsen auslei⸗

diese Zeit wurden Gesetze

hen. Im 18ten Jahre der Regierung Eduards I. wurden die Juden, 15/000 an der Zahl, durch ein Koͤnigl. Edikt aus dem Koͤnigreiche gewiesen. Man fuͤhrte dieses unmenschliche Gesetz mit aller moͤglichen Grausamkeit aus, man konsiszirte ihr Ver⸗ moͤgen, zuͤchtigte ihre Personen und schonte oft nicht des Lebens. Betruͤbend ist es, daß solche Graͤuelscenen gerade die glaͤnzend⸗ sten Seiten der Britischen Geschichte schaͤnden; die Tage des rit⸗ terlichen Koͤnigs Richard 1., des weisen und unternehmenden Eduard, auf die ein Englaͤnder sonst mit Stolz und Vergnuͤgen blickt, sind durch Verfolgungen wie diese entehrt.“ Der Redner wies

alsdann auch die gleichzeitigen und spaͤtern Verfolgungen der

Juden in Frankreich, Deutschland, Spanien und Portugal hin und bemerkte, daß sie 150 Jahre nach ihrer Austreibung in Eng⸗

land unter den Stuarts wieder Aufnahme gefunden, nachdem sie Er be⸗

vergebens mit Cromwell daruͤber ünterhandelt hatten. ruͤhrte sodann die unter Wilhelm III. und der Koͤnigin Anna durchgegangenen Gesetze, wodurch die Juden der Fremdensteuer unterwoͤrfen und gezwungen wurden, fuͤr diejenigen ihrer Kinder zu sorgen, die etwa zum Christenthume uͤbergingen. Unter der

Regierung Georg II. sey ferner eine Akte passirt, welche die Naturali⸗

sation auswaͤrtiger Juden gestattet und sie von dem Fremden⸗Zolle 8 1

befreit habe; jener Fall sey jedoch von dem gegenwaͤrtigen we⸗ sentlich verschieden, da es sich jetzt nicht um äͤuswaͤrtige Juden, sondern um geborne Britische Unterthanen handle. seyen auch die Minister von einem so kleinlichen Geiste befangen

gewesen, daß sie wenige Monate darauf, nachdem die erwaͤhnte

Akte durchgegangen, sie wieder zuruͤckgenommen haͤtten. Der Redner beruͤhrte die unter verschiedenen Regierungen einge⸗ fuͤhrten Eide und kam auch auf die Test⸗ und Corporations⸗

Akten, welche eben so protestantische Dissenters als Juden betrof⸗ fen haͤtten; jedoch befaͤnden sich die Letztern, seitdem die jaͤhrliche

Indemnitaͤts⸗Bill nicht mehr erlassen werde, in einer viel schlim⸗ mern Lage.

nicht am Schlusse die Worte sich befaͤnden; „Bei dem wahren Glauben eines Christen“, die nicht absichtlich, um die Juden auszuschließen, sondern zufaͤllig hinzugefuͤgt worden waͤren, woraus deutlich hervorgehe, daß die parlamentarische Gesetzgebung sich niemals gegen sie besonders gerichtet habe. Dessen ungegchtet seyen sie ausgeschlossen von allen militairischen und buͤrgerlichen

Aemtern, sie duͤrften nicht Schulmeister, Advokaten, Parlaments⸗

Mitglieder und Corporations⸗Beamte seyn; ja sogar bei den Par⸗ laments⸗Wahlen wuͤrden sie nicht mitstimmen duͤrfen, sobald Je⸗ mand verlangte, daß der Eid in seiner ganzen Strenge geleistet werde. Auch die Vorschriften der Bill de Judaismo seyen noch immer, wiewohl nicht in Kraft, doch auch nicht foͤrmlich aufge⸗ hoben. Wenn die Landes⸗Gesetzgebung intolerant sey, so werde es gewoͤhnlich die staͤdtische ebenfalls; in Ereter, Norwich und anderen Theilen des Reiches duͤrften die Juden zwar alle Ge⸗ schaͤfte betreiben und an den Gemeinde⸗Rechten der uͤbrigen Buͤr⸗ ger Theil nehmen, in London jedoch seyen sie Beschraͤnkungen der lästigsten Art ausgesetzt. Sie koͤnnten das Buͤrgerrecht der City nicht erlangen und duͤrften hier keinen Detail⸗Handel be⸗ treiben, welche letztere Bestimmung ganz besonders beeintraͤchti⸗

gend fuͤr sie sey, und doch belaufe sich die Zahl der in London

befindlichen Juden auf 20,000. Ueber die im Lande befindliche

Anzahl lauteten die Angaben sehr verschieden, doch koͤnne man sie auf 30,000 bis 40,000 anschlagen. „Hier sey mir nun gestat⸗

en Folgendes zu bemerken: sie sind die aͤlteste Religions⸗Sekte, die es in der Welt giebt; ihre

tet“, fuhr er fort, „von den Juden

religidsen und politischen Prinzipien beruhen auf bekannten Ur⸗ kunden; ihr Charakter wird sie sind thaͤtig und fleißig; n. thanen gegen Koͤnig oder Staat eine Verbrechen begangen. Sie leben arbeitsam und friedfertig unter der Constitution; was diese jedoch Mildes, Schuͤtzen⸗ des oder Bevorrechtendes hat, wird ihnen verweigert, waͤhrend sie Alles zu tragen haben, was sich Unliberales und Unterdruͤcken⸗ des darin befindet. Die katholische Emancipation hat die Lage der Juden nur noch verschlimmert; so weiß ich z. B. einen Fall, wo Lin junger Mann, der sich dem Advokatenstande widmen wollte und dazu vorbereitet war, eben in Folge jener Bill zu⸗ ruͤckgewiesen wurde. Wenn also das, was dem Einen als Wohl⸗ that bestimmt war, dem Andern zum Nachtheile gereicht, so geht jg daraus schon deutlich genug die Nothwendigkeit hervor, eine Abhuͤlfe eintreten zu lassen. Die Juden sagen Euch: „„Wir helfen die Last der Steuern tragen, vermehren durch unsern Reichthum den des Staates, wollen also auch die Rechte und Wohlthaten der Constitution genießen, unter der wir leben.”%

Erlaube man mir nun jetzt, die Mittel anzugeben, durch wel⸗⸗

che dies zu bewirken waͤre. Zunaͤchst giebt uns die katholische Bin den bzesten Praͤcedent, da Katholiken und Juden fast unter leichen Beschraͤnkungen gelebt haben. Lassen wir diesen das Beset zu Theil werden, das wir im vergangenen Jahre jenen ertheilt haben, so koͤnnen wir auch darauf rechnen, daß die auf ihnen lastenden Lokal⸗Beschraͤnkungen ebenfalls aufgehoben wer⸗ den. Als ein guͤnstiges Omen fuͤr meinen Antrag sehe ich es schon an, daß ich, wie ich Ursache zu vermuthen habe, darin von allen vier Repraͤsentanten der City von London auf das freund⸗ lichste unterstuͤtzt werde. Seltsam waͤre es auch, wenn das große aufgeklaͤrte London den Juden solche Rechte noch ferner vorent⸗ halken wollte, die ihnen sogar das hassee⸗ und das christliche Rom eingeraͤumt hat. Auf die Einwuͤrfe nun uͤbergehend, die

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Damals

1 ge. In saͤmmtlichen vom Gesetze vorgeschriebenen Eiden befaͤnde sich, eben so wie in der im vorigen Jahre durchgegange⸗ nen Formel, nichts, was ein Jude nicht beschwoͤren koͤnnte, wenn

uͤberall als friedlich anerkannt; niemals haben sie als Unter⸗ hochverraͤtherisches

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