1830 / 110 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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der Insel erschienenes Dekret wi Mouzinho de Albuquerque zum Secretair der Regentschaft ernannt. In einem vierten Dekrete wird von der Regent⸗ schaft dem Grafen von Villa⸗Flor die fernere Fuͤhrung des Militair⸗Kommandos uͤbertragen. Ein fuͤnftes Dekret ist wiederum ein Tagesbefehl des Grafen, der seinen Truppen die Zufriedenheit der Regentschaft mit ihrem Eifer, ihrer Loyalitaͤt und ihrer bewiesenen Tapferkeit zur Vertheidigung der Rechte ihrer Monarchie zu erkennen giebt. Ein sechstes Aktenstuͤck endlich ist eine Proclamation, welche die Regent⸗ schaft an das Portugiesische Volk erlassen hat. Von diesen sechs Aktenstuͤcken werden die beiden wichtigsten: naͤmlich das Dekret des Kaisers Dom Pedro und die Proclamation der Regentschaft von Englischen Blaͤttern mitgetheilt und folgt nachstehend eine Uebersetzung derselben: J. Dekret des Kaisers von Brasilien.

„Als Ich in Folge Meines Koͤniglichen Beschlusses vom 3. Maͤrz des vorigen Jahres verordnete, daß die Koͤnggreiche Portugal und Algarbien und die dazu gehoͤrigen Gebiete im Namen Meiner theuern und vielgeliebten Tochter Donna Maria, ihrer Koͤnigin (nach der constitutionnellen, der besag⸗ ten Monarchie von Mir ertheilten und von der Geistlichkeit, dem Adel und dem Volke beschworenen Charte) regiert wer⸗ den sollten, erklaͤrte Ich ausdruͤcklich, daß der Zeitpunkt ein⸗ getreten sey, den Ich, nach Meiner besten Einsicht als den schicklichsten festgesetzt hatte, wo Meine Entsagung der Peor— tugiesischen Krone definitiv vollzogen und Ich keine ferneren Anspruͤche auf die besagte Krone und deren Gebiete haben sollte. Es hat sich indessen zugetragen, daß der Infant Dom Miguel, Mein Bruder und Statthalter und Regent dieser Koͤnigreiche, dem die Ausfuͤhrung und Bekanntmachung Mei⸗ nes Beschlusses vom 3. Maͤrz vorigen Jahres anvertraut war, selbigen nicht nur nicht bekannt gemacht und ausgefuͤhrt, sondern mit offenbarem Mißbrauch Meines Vertrauens und mit nicht weniger offenbarer Verletzung des Gehorsams und der Treue, die er auf die oͤffentlichste und feierlichste Weise Mir, als seinem gesetzmaͤßigen Souverain und Koͤnig, zuge⸗ schworen, ja, was noch mehr ist, gegen seine foͤrmliche Aner⸗ kennung Meiner obbesagten theuern und vielgeliebten Tochter Donna Maria II., als regierenden Koͤnigin in Folge Meiner Entsagung, mit Welcher, als solcher, er sich feierlich verlobt hatte, sich in den besagten Koͤnigreichen empoͤrt, sich selbst Koͤnig und Souverain derselben genannt und veranlaßt har, daß man ihn als solchen benannte, wodurch er das Amt eines Statthalters und Regenten, das Ich ihm uͤbertragen, abschaffte, sich eine Krone anmaßte, zu der er kein Recht hatte, und Einrichtungen umstuͤrzte, die Ich zufolge Meiner Souverainitaͤt und gesetzmaͤßigen Autoritaͤt getroffen, um die Groͤße und Wohlfahrt der besagten Koͤnigreiche zu befoͤrdern, und die er treulich aufrecht zu erhalten und erhalten zu las⸗ sen, im Angesichte von Europa beschworen hatte. Veranlaßt durch die Ereignisse, die sich seit Meinem Koͤniglichen Be⸗ schluß vom 3. Maͤrz vorigen Jahres zugetragen, und durch die Uebel, von denen die besagten Koͤnigreiche von Portugal, Algarbien und den dazu gehoͤrigen Gebieten, in Ermangelung einer legitimen Regierung, die sie beherrschen und verwaͤlten konnte, heimgesucht wurden; und da Mein obbesagter Be⸗ schluß vom 3. Maͤrz, der aus Meiner Koͤniglichen, gesetzmaͤ⸗ ßigen und anerkannten Macht hervorging, nicht bekannt ge⸗ macht worden ist; und da keine Autoritaͤt vorhanden gewesen, welche die Rechte Meiner theuren und vielgeliebten Tochter beschuͤtze und vertheidige, oder deren Anerkennung und Be⸗ achtung bewirke; und da es im Portugiesischen Staats⸗Recht kein Gesetz giebt, das auf den dermaligen von so vielen au⸗ ßerordentlichen und nicht vorherzusehenden Umstaͤnden beglei⸗ teten Fall anzuwenden waͤre, so wie es gleichfalls in Por⸗ tugal keine Regierung giebt, die, um diesem Mangel an gesetzlichen Bestimmungen abzuhelfen, legitimer Weise eine neue Deputirten⸗Kammer zusammenberufen und eine neue Pairs⸗Kammer organisiren koͤnnte, welche letztere in Folge freiwilliger Entsagungen des groͤßten Theiles ihrer Mitglieder beinahe voͤllig erloschen ist; so ist es nur Meine theure und vielgeliebte Tochter Donna Maria IlI., die legitime regierende Koͤnigin (deren Vormund und natuͤrlicher Be⸗ schuͤtzer Ich in Allem bin, wo ihr Alter es erfordert), von welcher die Heilung so großer Uebel ausgehen kann, denen entgegenzutreten, sie durch das große Elend und die große Unterdruͤckung, unter welchen sie die von der goͤttlichen Vor⸗ sehung ihrer muͤtterlichen Vorsorge anvertraute Nation lei⸗ den sieht, nicht minder auch durch die dringende Nothwen⸗ digkeit, die politischen Verbindungen zwischen den Koͤnigrei⸗ chhen Portugal, Algarbien und den dazu gehoͤrigen Gebieten und den fremden Nationen, welche Verbindungen durch die

geschehene Usurpation unterbrochen wurden, wieder anzuknuͤ⸗

pfen; ferner durch das natuͤrliche und nie erloͤschende Recht, sich gegen jeden Angriff zu vertheidigen und sich von jedem Usurpator eine Krone wieder zu verschaffen, die ihr den legitimsten und voͤllig anerkannten Anspruͤchen zufolge recht⸗ maͤßig gehoͤrt; und endlich in Nachahmung dessen, was in aͤhnlichen Faͤllen in anderen Europaͤischen Staaten geschehen ist, berechtigt wird.

Aus diesen Gruͤnden, als Vormund und natuͤrlicher Beschuͤ⸗ tzer Meiner obgedachten theuren und vielgeliebten Tochter Donna Maria II., habe Ich es fuͤr gut befunden, eine Re⸗ gentschaft zu bilden und zu ernennen, die in ihrem Koͤnig⸗ lichen Namen in den Koͤnigreichen Portugal, Algarbien und den dazu gehoͤrigen Gebieten herrschen, regieren und verwal⸗ ten und in selbigen Meinen Beschluß vom 3. Maͤrz vorigen Jahres einfuͤhren, bekannt machen und in Wirkung treten lassen und dafuͤr sorgen soll, daß die legitimen und nie zu verjaͤhrenden Rechte der Koͤnigin auch auf jede andere Weise aufrecht erhalten und geachtet werden.

Die Regentschaft soll aus 3 Mitgliedern bestehen, die einen Minister und Staats⸗Secretair zu ernennen haben, dem die Pflichten aller Geschaͤftszweige des genannten Rei⸗ ches zu uͤbertragen sind, bis die Koͤnigliche Autoritaͤt der re⸗ gierenden Koͤnigin in der ganzen Monarchie anerkannt oder die Trennung der verschiedenen Geschaͤftszweige fuͤr noth⸗ wendig befunden worden ist. Die vorliegenden Angelegenhei⸗ ten sollen durch die Mehrheit der Stimmen entschieden wer⸗ den; im Fall der Abwesenheit eines Mitgliedes der Regent⸗ schaft soll der c und Staats⸗Seecretair fuͤr den ab⸗ wesenden Regenten handeln, wenn nur ein Minister zugegen ist; sind mehr als einer zugegen, so soll diese Pflicht demje⸗ nigen Minister obliegen, der am laͤngsten angestellt ist. Ist die Abwesenheit eines Regenten dauernder Natur, so soll die Regentschaft einen Nachfolger waͤhlen, wobei es indessen vorgeschrieben ist, daß Niemand dazu gewaͤhlt werden kann, der nicht am Tage des gegenwaͤrtigen Beschlusses ein Mit⸗ glied des Conseils Ihrer allergetreuesten Majestaͤt ist. In der ersten Zusammenkunft soll die Regentschaft den vorge⸗ schriebenen Eid leisten, von dem die Form fuͤr alle Mitglie⸗ der in den Archiven aufbewahrt werden soll.

Zur besagten Regentschaft ernenne Ich den Marquis v. Palmella, Mitglied des Staats⸗Conseils der regierenden Koͤ⸗ nigin, welcher Praͤsident derselben seyn soll, den Grafen von Villaflor, Pair des Reiches, und den Rath José Antonio Guerreiro, der die noͤthigen Maaßregeln zur vollstaͤndigen Ausfuͤhrung des gegenwaͤrtigen Beschlusses zu leiten und zu treffen hat. Im Pallast der Kaiserlichen Quinta von Boa⸗ Vista am 15 Juni 1829. gb (Unterzeichnet von Sr. Kaiserl Majestaͤt.)

Wir befehlen, daß Obiges ausgefuͤhrt, einregistrirt und

oͤffentlich bekannt gemacht werde. Regierungs⸗Pallast Angra,

15. Maͤrz 1830. 8 Z osé Antonio Guerreiro.“ II. Proclamation der Regentschaft.

Portugiesen! Die zur Verwaltung der Koͤnigreiche Portugal, Algarbien und den dazu gehoͤrigen Gebieten im Namen unserer gesetzmaͤßigen Koͤnigin, der Senhora Donna Maria II., ernannte Regentschaft hat sich auf Portugiesi⸗ schem Gebiet installirt.

Die Usurpation, die im Jahre 1828 alle Akten annul⸗ lirte, durch welche Dom Pedro IV. der Krone von Portugal entsagte, wuͤrde ihn dazu autorisiren, sich mit der Souve⸗

rainitaͤt uͤber diese Koͤnigreiche unbedingt zu bekleiden. Je⸗

doch von dem Wunsch fuͤr das Gluͤck der Nation angetrie⸗ ben, welche die goͤttliche Vorsehung Seiner vaͤterlichen Vor⸗ sorge anvertraute, und um auch den geringsten Anschein einer

Vereinigung Portugals mit Brasilien zu vermeiden, entsagen

Se. Majestaͤt Ihrem Recht zu Gunsten Ihrer theuren und vielgeliebten Tochter, unserer jetzigen Koͤnigin und haben als Hoͤchstdero Vater, Vormund und natuͤrlicher Beschuͤtzer, eine Regentschaft eingesetzt, deren erste Pflicht es ist, die unver⸗

aͤnderlichen Rechte Ihrer Majestaͤt unserer erhabenen Souve⸗

rainin zu vertheidigen.

Portugiesen! Ihr habt Ursache, dankbar fuͤr so viele 8

Wohlthaten zu seyn. Die ganze Welt kennt Eure unerschuͤt⸗ terliche Treue fuͤr Eure legitimen Souveraine und die unbe⸗

siegbare Tapferkeit, die Euch zu allen Zeiten charakterisirte; und wenn die Last ungluͤcklicher Umstaͤnde auch eine Zeitlang die Ausuͤbung so hoher Tugenden hemmte, so hofft die Re⸗ gentschaft dennoch, sie baldigst wieder ins Leben treten zu sehen,

indem Ihr Euch dem gemeinschaftlichen und gesetzmaͤßigen Mittelpunkte derjenigen Autoritaͤt anschließt, die im Namen

Eurer legitimen Beherrscherin gluͤcklich in diesem Theile des

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Graf von Villa⸗Flor.

Raubstaaten uͤberbracht.“

Portugiesischen Gebietes installirt ist, an welchem alle Kraͤfte

der Feinde des Thrones scheiterten.

Die Regentschaft des Koͤnigreiches, entschlossen, das hei⸗ lige ihr anvertraute Depositum der Rechte Eurer legitimen Koͤnigin und der Institutionen des Landes unverletzt zu be⸗ wahren, hosft, daß alle Portugiesen ihre Kraͤfte vereinigen werden, um ihr beizustehen, und ruft ihrem Gedaͤchtnisse das unlaͤngst von Spanien und Griechenland gegebene Beispiel zuruͤck, die, auf ein einziges Bollwerk beschraͤnkt, dennoch die Macht ihrer Unterdruͤcker besiegten. So große Kraft liegt in der Ausdauer, wenn es darauf ankommt, fuͤr eine gerechte Sache und fuͤr National⸗Unabhaͤngigkeit zu kaͤmpfen.

Portugiesen! Nur einer legitimen Regierung koͤnnen oͤffentliche Ruhe und persoͤnliche Sicherheit entsprießen; nur eine solche Regierung kann unter einem vaͤterlichen Scepter alle Klassen von Buͤrgern vereinigen, den Sturm der Leiden⸗ schaften besaͤnftigen und die dem Lande geschlagenen Wunden heilen, waͤhrend von der anderen Seite eine aufgedrungene und ungesetzmaͤßige Verwaltung sich nur durch gewaltsame Factions⸗Maaßregeln und durch Strenge und Grausamkeit in persoͤnlichen Verfolgungen erhalten kann.

Von der Stimme der Legitimitaͤt aufgerufen, werden wir sehen, wie alle Edelgesinnten zu den Waffen greifen: Europa's Herrscher muͤssen unseren Anstrengungen Beifall schenken, und Gott, der im Jahre 1826 unsere Eide entgegen nahm, wird unsere Sache segnen. Regierungs⸗Palast Angra, den 20. Maͤrz 1830.

CpPpalmella.

Graf von Villa⸗Flor.

José Antonio Guerrei

W11öa“ 8 1“

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Die Allgemeine Zeitung enthaͤlt nachstehende Kor⸗ respondenz⸗Mittheilungen:

„Bucharest, 2. April. Die Organistrung der Fuͤrsten⸗ thuͤmer geht mit raschen Schritten vorwaͤrts. Die Civil⸗ und Militair⸗Administration (welche letztere erst seit diesem Kriege ins Leben trat) haben eine von der bisherigen ganz veraͤn⸗ derte Gestalt erhalten, wodurch die vorhin so schwer auf dem Volke lastende Macht der Willkuͤhr beschraͤnkt wird. Die Stadt Giurgewo wird staͤrker befestigt, und im naͤchsten Mo⸗ nate soll ein Theil der neu errichteten Wallachischen Truppen dahin verlegt werden, um unter Leitung Russischer Offiziere

den Dienst zu lernen. Auch die Wahl der Hospodare wird

nicht mehr lange verschoben bleiben, und man erwartet des⸗ halb Nachrichten aus Petersburg und Konstantinopel. Die

Ernennung von Hospodaren ist fuͤr beide Fuͤrstenthuͤmer um

so wichtiger, als bei der jetzigen Ungewißheit, wen die Wahl treffen werde, die Bemuͤhungen der Aspiranten und ihrer Anhaͤnger Reibungen erzeugen und Mißbehagen verbreiten,

welches alle Klassen der Bewohner theilen. Auch unser der⸗

maliger Gouverneur soll vorzuͤglich die baldige Ernennung der Hospodare wuͤnschen; es heißt, daß er uns alsdann verlassen und einen bedeutenden militairischen Posten erhalten werde. Im Handel bemerkt man reges Leben, doch werden mei⸗ stens nur solche Artikel gesucht, deren die Russischen Trup⸗ pen beduͤrfen, und deren Verbrauch also mit dem vermin⸗ derten Bestande derselben in den Tuͤrkischen Provinzen ab⸗ nehmen muß.“

„Triest, 7. April. Ein in sieben Tagen von Malta, angekommener Schiffer bringt die Nachricht, daß am 30sten Maͤrz sowohl die daselbst vor Anker gelegene Russische, als

5 auch eine Abtheilung der Englischen Flotte, erstere nach der HOstsee, letztere nach England unter Segel gegangen seyen. Briefe aus Livorno vom 2ten d. wollen behaupten, die nach

einer kurzen Ueberfahrt von Alexandrien in Toulon eingetrof⸗ fene Kriegsbrigg „Komet“ habe das Versprechen der Mit⸗ wirkung des Pascha's von Aegypten zur Bezwingung der

Die Florentiner Zeitung giebt folgendes Privat⸗

schreiben aus Ancona vom 4. April: „Mit dem Jonischen

Schooner „Lord Bathurst“ ist hier die Nachricht eingegan⸗

gen, daß der Kiutaher noch nicht in Janina angekommen

war, und daß daher die Unruhen, denen sein Erscheinen ein

Ende machen sollte, daselbst fortdauerten. Aus Missolun⸗

ghi erfaͤhrt man unterm 30. Januar, daß die Rimarioten

und Nivizioten zu den Waffen gegriffen, den Sohn Musta⸗ pha Pascha's fortgejagt und sich zu Meistern der den Na⸗ men „Vierzig Heiligen“ fuͤhrenden Befestigungen auf dem

Akrokeraunischen Gebirge gemacht hatten. In Aegina ist ein aus Nauplia vom 9. Februar datirtes Dekret in Bezug auf die Marine bekannt gemacht worden. Der Praͤsident

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hat naͤmlich eine Kommission ernannt, welche beauftragt ist, fuͤr die Ausbesserung der Hydriotischen, Spezziotischen und Ipsariotischen Schiffe zu sorgen, deren Besitzer wegen der dem Vaterlande dargebrachten Opfer außer Stande sind, die⸗ selbe aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Der Praͤsident hofft, daß die Nationalbank, durch Vorschuͤsse des Staatsschatzes unterstuͤtzt, bis zum November d. J. 50,000 Thaler fuͤr die⸗ sen Zweck werde verwenden koͤnnen. Diese fuͤr die Beduͤrf⸗ nisse der Marine unbedeutende Summe soll in der Folge aus den Einkuͤnften der Bank und aus der Anleihe, welche die Regierung zu kontrahiren gedenkt, vergroͤßert vgeene . 8* 80 U 1 4 n d. . 11“““ Berlin, 20. April. Im Regierungsbezirk Minden sind im Laufe des verflossenen Jahres fuͤr Kirchen⸗ und Schulzwecke beziehungsweise 15,260 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf. und 26,558 Rthlr. 28 Sgr. 10 Pf., zusammen also 41,819 Rthlr. 15 Sgr. 3 Pf. durch die Kreise des Regierungs⸗ Bezirks baar aufgebracht worden.

Der Verwaltungs⸗Rath des Kunst⸗Vereins fuͤr die Rheinlande und Westphalen, zu Duͤsseldorf, hat, nach In⸗ halt einer Bekanntmachung vom 6ten d. M., einem von mehreren Seiten geaͤußerten Wunsche gemaäͤß, beschlossen, den Termin fuͤr Anmeldungen zum Beitritt zu dem Verein fuͤr 1830, welcher auf den 1sten Mai d. J. bestimmt war, bis zum 1. Juli d. J. zu prorogiren. Hier in Berlin ist Herr Fr. G. Gropius zur Aufnahme von dergl. Anmeldun⸗ gen autorisirt. 1

Das Wasser in der Spree ist hier seit gestern bedeutend gefallen; das Oberwasser um 6 Zoll es ist jetzt 11 Fuß hoch und das Unterwasser das jetzt 9 Fuß 4 Zoll hoch ist um 2 Zoll.

In einem gestern stattgehabten sehr reichhaltig ar⸗

rangirten und zahlreich besuchten Konzerte der Koͤnigl. Kam⸗ mermusici Herren Moritz und Leopold Ganz wiederholte der Letztere die Violin⸗Variationen, die ihm in dem kuͤrzlich er⸗ waͤhnten von der Koͤnigl. Kammersaͤngerin Dlle. Sontag ver⸗ anlaßten Konzerte im Koͤnigl. Opernhause so vielen Beifall erworben hatten. Auch gestern zeigte er sich als einer unse⸗ rer besseren Violinisten, der, da er noch im Fortschreiten be⸗ griffen ist, den besten einmal sich anzureihen verspricht. Die Zeit der Violinisten scheint uͤberhaupt jetzt gekommen zu seyn, denn gleichzeitig sehen wir hier jetzt neben der 10jaͤhrigen Violinspielerin Louise Neumann aus St. Petersburg zwei kleine Phaͤnomene auf der Geige, die Bruͤder Ernst und Eduard Eichhorn aus Koburg, von denen der eine 7 ½⅞ und der andere 6 Jahre alt, mithin kaum so groß, als seine Geige ist. Der Erstere besonders hat durch sein Spiel im Koͤnigl. Opernhause, wo er einige schwierige Violin⸗Variationen vor⸗ trug, Kenner sowohl, als das ganze Publikum in die größte Verwunderung gesetzt und giebt einen sprechenden Beweis davon, wieviel das angeborene Talent, befonders das musika⸗ lische, auch ohne jahrelange Uebung zu leisten im Stande ist. Das gestrige Konzert, in welchem sich auch Herr Mo⸗ ritz Ganz von Neuem als ein Meister seines Instruments, des Violoncells, bewaͤhrte, erhielt noch einen besonderen Reiz durch die Mitwirkung der Koͤnigl. Kammersaͤngerin Dlle. Sontag, die zwei Italiaäͤnische Gesangstuͤcke: zuerst mit ihrer Schwester, Dlle. Nina Sontag, ein Duett von Mercadante und alsdann eine Arie aus Rossini's Donna del Lago, mit der ihr so eigenthuͤmlichen Kunstfertigkeit vortrug. Die jez⸗ zige Erscheinung dieser Kuͤnstlerin auf unserer Buͤhne, die in diesen Blaͤttern noch nicht besprochen worden ist, wird uns naͤchstens zu einem besonderen Referate Veranlassung geben.

11“ 1 I111“ ain ih 96. 8 Weder l auf der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Univer⸗ ssitaͤt Bonn im Sommerhalbjahre 1830.

Koatholische Theologie. Erklaͤrung der kleinen Prophe⸗ ten, Prof. Scholz. G Fe⸗ 2, . 8 rklärung des Evangeliums des heiligen Matthaͤus, Prof. *Erklaͤrung der drei ersten Evangelien, Dr. Muͤller. Erklarung der zehn kleineren Briefe des Apostels Paulus Prof. S ch o1z. 1.““ 1 8 Biblische Archaͤologie, Ders. ““ Dieselbe, Dr. Muͤller. b Kitrchengeschichte, erster Theil, Prof. Braun. Kitrchengeschichte, zweiter Theil, Prof. Ritter⸗ Kirchengeschichte, dritter Theil, Prof. Braun. Paerccgtg ee; Patristik, Prof. Braun. bo ae Pen 4 pologeticus des Tertullian, Prof.

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