1830 / 123 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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reen Zinsen auf die beiden Jahre 1831 und willigt werden. - Wer an dieser Verwilligung Theil nehmen will, hat sich also baldigst und spaͤtestens bis zum 1. Oktober d. J. schrift⸗ lich bei uns zu melden und seinem desfallsigen Antrage die Obligationen, in der vorstehend unter Litt. c. bezeichneten Weise, beizulegen, damit, insofern dabei nichts zu erinnern ist, die sofortige Zahlung der eben erwaͤhnten Entschaͤdigung bei Zuruͤckgabe der Obligationen verfuͤgt werden kann. Spaͤtere Meldungen koͤnnen nicht weiter beruͤcksichtigt werden. 1 1 Uebrigens versteht es sich von selbst, daß, was die Amor⸗ tisation der stehen bleibenden Kapitalien betrifft, es dieserhalb bei den Bestimmungen der §§. 5 und 6 der Allerhoͤchsten Verordnung vom 17. Januar 1820 (Gesetzsammlung Nr. 577) verbleibt. Beerlin, den 1. Mai 1830.

Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. 16

Rother. von Schuͤtze. Beelitz. Deetz. von Rochow. 8 8 3 8 8 8 die Ruͤckzahlung der Saͤchsischen mit dem Herzog⸗ thum Sachsen uͤbernommenen Central⸗Steuer⸗ 1M““ Schulden betreffend.

Die auf den Kredit der Saͤchsischen Peraͤquations⸗ und Central⸗Steuer⸗Anstalten kontraͤhirte Gattung von Schulden, woruͤber Central⸗Steuer⸗Obligationen ausgefertigt sind, ist durch die zwischen Preußen und Sachsen chgeschlossene Con⸗ vention vom 23. Juli 1817 auf das Herzogthum Sachsen uͤbernommen worden, und ist im §. 33. derselben die Ver⸗ pflichtung zur baldigen Zuruͤckzahlung festgestellt. Diese konnte bis jetzt nur nach und nach bewirkt werden. Es waren in der von dem vormaligen Ministerium des Schatzes erlassenen Bekanntmachung vom 31. Juli 1818 vorlaͤufig jaͤhrlich 300,000 Rthlr. zur Verzinsung und Tilgung ausgesetzt, und es ist in letzterer Beziehung terminlich eine angemessene Zahl von Cen⸗ tral⸗Steuer⸗Obligationen ausgelooset worden.

Da aber gegenwaͤrtig die voͤllige Abtragung des ganzen Schuld⸗Kapitals beschlossen worden ist, so sollen die Betraͤge der bis jetzt noch nicht ausgelooseten Central⸗Steuer⸗Obliga⸗ tionen zum Michaelis⸗Termin dieses Jahres baar zuruͤckge⸗ zahlt werden.

Es werden daher saͤmmtliche bisher noch nicht ausgelvo⸗ sete Central⸗Steuer⸗Obligationen hiermit gekuͤndigt. Die In⸗ haber der gedachten Central⸗Steuer⸗Obligationen werden hier⸗ durch aufgefordert,

ggegen Zuruͤckgabe derselben, mit saͤmmtlichen dazu ge⸗

hoͤrigen Zins⸗Coupons und Zins⸗Leisten, die Valuta

mit allen bis dahin faͤllig gewordenen, aber unabgeho⸗ benen und durch Praͤklusion noch nicht erloschenen, Zinsen, im Michaelis⸗Termin dieses Jahres bei dem Handlungshause Frege und Komp. in Leipzig, dem Inhalte der Obligationen gemaͤß, entweder in Con⸗ ventionsgelde oder mit Zulegung des coursmaͤßigen Agios, in Preußischem Courant baar in Empfang zu nehmen.

Die fernere Verzinsung hoͤrt, von diesem Termine ab,

auf, und werden die in demselben nicht abgehobenen Kapita⸗

lien unverzinslich liegen bleiben.

Sollten einzelne Inhaber von Central⸗Steuer⸗Obligatio⸗ nen es wuͤnschen, ihre Kapitalien in Staatsschuldscheine um⸗ zutauschen, so kann solches in folgender Art geschehen:

1) Es sollen denselben als eine Beguͤnstigung fuͤr den No⸗ minal⸗Betrag der Centralsteuer⸗Obligationen Preußische Staatsschuldscheine zum Nennwerthe mit Coupons uͤber z3insen vom 1. Januar 1831 ab eingehaͤndigt;

2) das coursmaͤßige Agio des Conventionsgeldes in Preu⸗

ßischem Courant, so wie auch die Zinsen bis zum Mi⸗ chaelis⸗Termin 1830 baar verguͤtigt und 3) der einvierteljaͤhrige Zins von den Staatsschuldscheinen 8 fuͤr die drei Monate Oktober, November und Dezember 88e dieses Jahres, mit Einem Prozent, ebenfalls baar ge⸗ zahlt werden.

Wer hierzu geneigt ist, hat sich vom 15. Maiw ab, spaͤ⸗ testens bis zum 1. August d. J., bei der Koͤniglichen Kom⸗ munal⸗ und Instituten⸗Kasse zu Merseburg, unter Beile⸗ gung eines speziellen Verzeichnisses der Nummern und der Geldbetraͤge der in seinen Haͤnden befindlichen Centralsteuer⸗ Obligationen, zum sofortigen Empfange der unter Nr. 1, 2 und 3 genannten Effekten und Gelder, gegen Zuruͤckgabe der quittirten Obligationen saͤmmtlicher dazu gehoͤrigen Zins⸗ Coupons und Zins⸗Leisten, zu melden.

Nach dem 1. August d. J. findet ein solcher Umtausch

nicht mehr statt, sondern die baare Zahlung tober dieses Jahres in Leipzig erfolgen.

Berlin, den 1. Mai 1830. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. Rother. v. Schuͤtze. Beelitz. Deetz. v. Rochow.

Abgereist: Der Großherzoglich⸗Mecklenburg⸗Schwerin⸗ sche Ober⸗Hofmeister, außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ maͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, Freiherr von Luͤtzow, nach Ludwigslust.

Der Großherzoglich Badensche General⸗Major und Gene⸗

ral⸗Adjutant, von Freystedt, nach St. Petersburg.

Frankreich.

Paris, 26. April. Gestern vor der Messe hatte der Seitens des jetzigen Großherzogs von Baden mit der Nach⸗ richt von dem Tode des Großherzogs Ludwig an den hiesigen Hof gesandte Staats⸗Minister des Innern, Freiherr von Berkheim, die Ehre, Sr. Majestaͤt dem Koͤnige in einer Privat⸗Audienz das desfallsige Notifications⸗Schreiben seines Souverains zu uͤberreichen. Nach dessen Entlassung wurde der außerordentliche Gesandte des jetzigen Großherzogs von Segen General-Lieutenant Graf von Fuͤrstenstein, bei

r. Majestaͤt eingefuͤhrt und uͤberreichte Hoͤchstdemselben das Notifications⸗Schreiben seines Souverains wegen des Ab⸗ sterbens dessen Vaters, des Großherzogs Ludwig von Hessen. Nach der Messe machten die fremden Botschafter und Gesandten dem Koͤnige und der Koͤnigl. Familie ihre Auf⸗ wartung. Se. Majestaͤt fuͤhrten demnaͤchst den Vorsitz im Minister⸗Rathe, an welchem der Dauphin kurz vor seiner Abreise noch Theil nahm.

In dem Gefolge des Dauphins, welcher in der vergan⸗ genen Nacht in Fontaineblau geschlafen hat, befinden sich außer dem Herzog von Guiche nur zwei Secretaire. Heute reist der Prinz bis Menou, einer Besitzung des Herzogs von Damas, wo Se. Koͤnigl. Hoheit das Nachtquartier nehmen, und morgen bis Moulins. Am 3. Mai treffen Hoͤchstdiesel⸗ ben in Toulon ein. An diesem und dem folgenden Tage fin⸗ det daselbst die allgemeine Musterung saͤmmtlicher Land- und See⸗Truppen, die an der Expedition Theil nehmen, so wie die unmittelbar darauf vor sich gehende Einschiffung derselben, statt. Ist der Wind guͤnstig, so daß das Geschwader sofort in See gehen kann, so wollen Se. Koͤnigl. Hoheit am 4ten Abends noch in Person die Anker lichten sehen. Am 5ten Morgens kehrt der Dauphin nach Marseille zuruͤck und am 15ten wird er wieder in der Hauptstadt eintreffen.

Die Handels⸗Kammer von Marseille hat das nachste⸗ hende von dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten unterm 15ten d. M. an sie gerichtete Schreiben zur Kennt⸗ niß des Handeltreibenden Publikums gebracht: „Meine Her⸗ ren, da die von mehreren Schiffen vor einigen Tagen nach Toulon und nach Ihrem Hafen gebrachte Nachricht, daß Mehemet⸗Ali, Pascha von Aegypten, eine Armee abgeschickt habe, um Tripolis und Tu⸗ nis einzunehmen, leicht einen nachtheiligen Einfluß auf Ihre Verbindungen mit Afrika haben koͤnnte, so beeile ich mich, Sie zu benachrichtigen, daß die amtliche Korrespondenz, die ich aus Alexandrien und Kairo erhalte, dieses Geruͤchtes mit keiner Sylbe erwaͤhnt, und daß die Depeschen des General⸗ Konsuls mir durchaus keinen Grund zu der Vermuthung ge⸗ ben, daß man in der That in Aegypten damit umgehe, eine Expedition gegen die Basbaresken⸗Staaten auszuruͤsten. Ich kann Ihnen uͤbrigens bei dieser Gelegenheit nur bestaͤtigen, was ich Ihnen in meiner Depesche vom 12. Maͤrz (siehe Nr.

90 der Staats⸗Zeitung) uͤber die gegenwaͤrtige Lage unserer

Verhaͤltnisse mit der Afrikanischen Kuͤste schrieb.” 1 Man versichert, daß die bei Toulon und Marseille auf⸗ zustellende Reserve⸗Division aus drei Brigaden, eine jede zu zwei Regimentern, so wie aus zwei Sapeurs⸗ und Minirer⸗ Compagnieen, und einer Batterie bestehen werde. In dem Courrier frangais liest man heute die Ant⸗ wort des Herrn Alexander v. Laborde, Deputirten des Seine⸗

Departements, auf das Manifest des Moniteurs in Betreff

des Krieges mit Algier. Nachdem der Verfasser einerseits

geschichtlich zu erweisen sich bemuͤht, daß die Expedition als

nicht hinlaͤnglich motivirt erscheine, andererseits aber die Mei⸗ nung abgegeben, daß der Feldzug in Frankreich unfruchtbar seyn wuͤrde, fuͤgt derselbe hinzu: Aus

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aus der Levante kommenden.

seinen Resultaten fuͤr

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bigen geht hervor, daß diesem Kriege nur zwei Dinge 8 8 ehtehae und ein Zweck; aber noch eine dritte nicht minder wichtige Bedingung geht demselben ab, naͤmlich die Einwilligung des Landes zu den betraͤchtlichen Unkosten, die das Unternehmen verursacht, d. h. die Ausuͤbung un⸗ sers theuersten Vorrechts, das man, in Gegenwart der Man⸗ batarien selbst, die dasselbe zu behaupten berufen sind, ver— kannt und verschmaͤht hat. Dies ist die wahre Beleidigung, die Frankreich tiefer empfinden muß, als den Faͤcher⸗Schlag eines Barbaren auf die Wange eines unvorsichtigen. Um⸗ sonst wuͤrde man es versuchen, eine solche Uebertretung un⸗ seres Gesellschafts⸗Vertrags durch das Ruͤhmliche des Unter⸗ nehmens zu beschoͤnigen; die Vernichtung Algiers wiegt nicht die kleinste Verletzung unserer Freiheiten auf.“ 8 Die Gazette de France wiederholt nach dem Jour⸗ nal du Commerce folgende Tages⸗Geruͤchte: „Se. Majestaͤt werden am 3. Mai die Sommer⸗Residenz in Saint⸗Cloud beziehen; um diese Zeit wird, sagt man, die Verordnung we⸗ gen Aufloͤsung der Kammer erscheinen. Man wartet auf die Ruͤckkehr des See⸗Ministers, um die Grundlagen, wonach die Wahlen vor sich gehen, und die Maaßregeln, die sie be⸗ gleiten sollen, festzustellen. Einige glauben, daß, gleichzeitig mit der Aufloͤsung der Kammer, der Kriegs⸗Minister einen Nachfolger erhalten werde. Uebrigens wird, wie wir solches bereits fruͤher angekuͤndigt haben, eine Koͤnigl. Proclamation an die Waͤhler erlassen werden, worin man ihnen gleichsam die Graͤnzen vorzeichnen wird, innerhalb deren sie sich bei der Wahl der Deputirten halten sollen. Ueber den Einfluß, den die Regierung auf das Wahlgeschaͤft uͤben will, soll ein allge⸗ meiner Plan festgestellt und, nach dessen Annahme, jedem ein⸗ zelnen Praͤfekten mitgetheilt werden. Es heißt auch, daß die General⸗Prokuratoren besondere Instructionen uͤber ihr Ver⸗ halten gegen diejenigen Justiz⸗Beamten, die zugleich Waͤhler sind, bekommen wuͤrden.“ Der Koͤnig hat eine Summe von 3000 Fr. zu Nachgra— bungen in der Stadt Vienne, im Isère⸗Departement, und deren Umgebung bewilligt. Ein Griechischer Torso von gro⸗

ßer Schoͤnheit und mehrere kostbare Medaillen sind bereits

zu Tage gefoͤrdert worden. 1““

Die Gazette de France meldet, die Spanier haͤtten das Fort Santiago bei Algesiras, in der Naͤhe von Gibraltar, wiederhergestellt und 24 Stuͤcke schweren Geschuͤtzes auf die Waͤlle gelegt; es scheine, daß die Spanische Regierung die Absicht habe, die befestigten Linien von St. Roch wieder⸗ herzustellen. 1 1616“ b

Die gestrige Prozession, in welcher die Gebeine des hei⸗ ligen Vinzenz von Paul von der erzbischoͤflichen Kirche nach dem Kloster der Lazaristen in der Sevres⸗Straße gebracht wurden, dauerte von 1 bis 5 Uhr. Der Kasten, von massi⸗ vem Silber, worin der Heilige im sammetnen Ornate lag, soll 60,000 Fr. gekostet haben. Er wurde von zehn Lasttraͤ⸗ gern getragen, da diese Corporation bekanntlich unter dem Schutze des heiligen Vinzenz von Paul steht. Der Zug hielt unterweges bei drei Ruhe⸗Altaͤren an. Der eine derselben, der dem Institut de France gegenuͤber angebracht war, soll sehr aͤrmlich gewesen seyn, und die oͤffentlichen Blaͤtter mei⸗

nen, das Institut haͤtte fuͤr den Heiligen wohl ein Mehre⸗ res thun koͤnnen, obgleich derselbe kein Mitglied der Akade⸗

mie gewesen sey. Mehrere Bewohner der Straßen, welche die Prozession beruͤhrte, hatten ihre Haͤuser behangen. Durch einen kleinen Platzregen wurde die Feierlichkeit auf wenige

Augenblicke gestoͤrt; im Uebrigen herrschte waͤhrend der gan⸗

zen Dauer derselben die groͤßte Ruhe und Ordnung.

Die hiesige Asiatische Gesellschaft wird am 29sten d. M.

3 ihre neunte Jahres⸗Sitzung halten.

neuen Trauerspiele „Johanna di Tolle“, dessen Verfasser

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Die Schauspieler des Odeons begaben sich vorgestern nach Sainte⸗Pelagie, um vor dem daselbst im Gefaͤngniß sitzenden Schriftsteller, Herrn Fontan, eine Probe von dem

Herr Fontan ist, abzuhalten. Schon lobte man die Milde

des Polizei⸗Praͤfekten, daß er die Probe zugegeben hatte, als

man gestern erfuhr,

daß Herr Fontan gleich am folgenden Morgen zu Fuß und in Begleitung von sechs Uebelthaͤtern

von Sainte⸗Pelagie nach dem Gefaͤngniß⸗Hause von Poissy

8 enthalten folgendes Buͤlletin:

1 1“

sich fortdauernd in der Besserung.

gebracht worden sey. Die Oppositions⸗Blaͤtter sind hieruͤber

c1111AA2A2“*“ 1“ 8 K. ““ 8 A11“ 11“ s. 8 8 Großbritanien und Irland.

London, 24. April. Die heutigen Abend⸗Blaͤtter

„Schloß Windsor, 24. April. Der Koͤnig hat zwei gute Naͤchte verbracht und befindet

nry Halford.“

In der Times wird von einem Einsender dem Geruͤchte widersprochen, daß die Regentschaft von Terceira Kaper⸗Briefe ausgegeben und mehreren Schiffen gestattet habe, gegen den Handel von Portugal zu kreuzen. „Die Regentschaft,“ heißt es bei dieser Gelegenheit, „weit davon entfernt, Gewalts⸗ Maaßregeln anzuwenden, die den Grundsaͤtzen, welche jede ordnungsmaͤpige Regierung gelten laͤßt, widersprechen und, ohne ihre eigene Sache zu foͤrdern, blos den allgemeinen Han⸗ del aller Seemaͤchte vielen Plackereien aussetzen wuͤrden, ist fest entschlossen, jeden ordnungsmaͤßigen Verkehr zu beschuͤtzen. Ihre Absicht ist es, gesetzmaͤßige und passende Mittel anzu⸗ wenden, um der Usurpation entgegen zu treten, keinesweges aber die Schwierigkeiten noch zu vermehren, mit denen Portugal jetzt zu kaͤmpfen hat; denn die Regentschaft weiß sehr wohl, daß die meisten Einwohner Portugals sich, in Folge der gegen sie angewandten Zwangs⸗Maaßregeln, in ihrem gegenwaͤrtigen traurigen Zustande befinden, viele andere aber 8r auf den heutigen Tag nur durch Taͤuschungen verblendet Aub.

Amtlichen Listen zufolge hat die waͤhrend der drei letzten Monate des Jahres 1829 auf dem Vorgebirge der guten Hoffnung stattgefundene Ausfuhr von Kolonial⸗Produkten, nach Großbritanien 16,166 Pfd. betragen. Die Ausfuhr nach anderen Britischen Kolonieen und nach dem Auslande

hat sich in derselben Zeit auf 32,049 Pfd. belaufen. Die

Cap⸗Zeitung vom 5. Februar enthaͤlt einen Befehl des Gouverneurs, durch welchen die „philanthropische Gesellschaft“ ermaͤchtigt wird, Sklaven, Behufs ihrer Freilassung, aufzu⸗ kaufen und sie unterrichten zu lassen, bis sie das Alter von 18 Jahren erreicht haben.

In Sligo (Irland) wurde fuͤrzlich ein Schiff von Sta⸗ pel gelassen, das den Namen „Daniel O' Connell“ bekam. Als dieses Fahrzeug zufaͤllig eine solche Richtung erhielt, daß dadurch das naheliegende Schiff „Britania“ vom Ufer ge⸗ draͤngt wurde, rief das versammelte Volk: „O'Connell hat die Aufloͤsung der Union bewirkt!“

In Folge des Steigens der Weizenpreise seit einigen Wochen ist der Einfuhrzoll von diesem Artikel so verringert, daß man allen Grund hat, waͤhrend des Sommers einige Zufuhren von auswaͤrts zu erwarten. Der hiesige Vorrath unter Koͤnigs Schloß hat in den letzten Monaten, ungeach⸗ tet der hohen Abgabe, sehr abgenommen. So weit es sich in dieser Jahrszeit schon beurtheilen laͤßt, versprechen die Getreidefelder im Koͤnigreiche eine gute Aerndte. Die un⸗ laͤngst vorgenommene Freistellung des Brauerei⸗Gewerbes, verbunden mit einer Minderung der Aeccise, welche mit dem Oktober eintreten werden, lassen vermuthen, daß man sich in den folgenden Jahren mehr auf den Gerstenbau zu legen anfangen wird, wodurch sich vielleicht der Weizenbau min⸗ dern duͤrfte. Auch faͤngt man an zu zweifeln, ob die jetzigen Korngesetze von langer Dauer seyn werden, da die Ansicht, daß das System derselben fuͤr den Landwirth nachtheilig ist, immer mehr Raum gewinnt und man begreifen lernt, daß das, was man bei einer Aenderung darin an dem Preise seiner Erzeugnisse verloͤre, reichlich durch Minderung des Arbeitslohns und des Preises der Lebensmittel, vor allem aber durch den wohlfeilern Unterhalt der Armen, wuͤrde auf⸗

Bruͤssel, 28. April. Mittelst Koͤnigl. Beschlusses vom 13ten d. M. ist 180 Aerzten und Chirurgen, die im Jahre 1828 in den verschiedenen Provinzen der groͤßten Anzahl von Kindern und Erwachsenen die Pocken unentgeltlich eingeimpft haben, eine gleiche Anzahl goldener Medaillen, im Werthe von 50 Fl., zuerkannt worden. 1“

Nachdem in der gestrigen Sitzung des Assisenhofes der Advokat Spinael zu Gunsten des Druckers de Neve plaidirt hatte, replizirte der Kron⸗-Anwalt Spruyt auf die von den Advokaten der Angeklagten vorgebrachten Vertheidigungs⸗ gruͤnde. Auf den vom Praͤsidenten des Gerichtshofes ausge⸗ sprochenen Wunsch, daß nur einer der Advokaten der Ange⸗

schuldigten dem Kron⸗Anwalte antworten moͤge, erwiederte

der Vercheidiger de Potter's, van Meenen, daß dieses Ver⸗ fahren der Sache ihrer Klienten schaden wuͤrde. Die De⸗ batten werden daher wahrscheinlich noch einige Sitzungen des Assisenhofes ausfuͤllen. u“

Mehrere Deputirte der suͤdlichen Provinzen sind auf ih⸗ rer Reise nach dem Haag, wo die zweite Kammer ihre Siz zungen wieder eroͤffnen wird, hier durchgekommen.

Die Gazette des Pays⸗Bas enthaͤlt Auszuͤge aus einem in Paris bei Barba erschienenen Briefe eines Mit gliedes der linken Seite der Franzoͤsischen Deputirten⸗Kam⸗ mer an Herrn Casimir Périer uͤber die Niederlaͤndischen An gelegenheiten, welche von dem Briefsteller in einem der sogenann

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