1830 / 123 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ten katholisch⸗liberalen Opposition hoͤch guͤnstig dargestellt werden. Amsterdam, 27. April. Sowohl an der hiesigen als

an der Pariser Boͤrse hat ein vor einigen Tagen gegen den

Spanischen Hof⸗Banquier, A. Aguado, eingeleiteter Prozeß nicht geringes Aufsehen gemacht. Die Herren Moritz Ha⸗

ber und Wertheimber in Paris befanden sich naͤmlich im Jahre 1822 im Besitze von Koͤnigl. Spanischen Obligationen Ainer Anleihe, die bei den Haͤusern Hope u. Comp. und Eche⸗ nique u. Comp. gemacht worden war, und sich auf ungefaͤhr 5 ¾1 Millionen Hollaͤndische Gulden belief. Diese Obligatio⸗

nen ließen die Herren Haber in den Jahren 1822 und 1823, gemaͤß einem getroffenen Uebereinkommen, gegen Kortes⸗ Scheine umtauschen, und zwar wurden erstere bei den Haͤu⸗ sern Lafitte und Ardoin Hubbard deponirt. Seitdem sind vor Kurzem andere Obligationen bei Hope u. Comp. und Echenique u. Comp. von der Spanischen Regierung aner⸗ kannt und in Koͤnigl. Spanische immerwaͤhrende Rente kon⸗ vertirt worden; die Kortes⸗Scheine aber, welche die Spani⸗ sche Regierung nicht anerkannt hat, haben einen verhaͤltniß⸗ maͤßig nur sehr geringen Preis an der Boͤrse. Demnach ist nun von den Herren Haber eine gerich tliche Vorladung so⸗ wohl an die Herren Aguado und Willink (welcher Letztere hier die Konversion der Hopeschen Obligationen besorgt) als an die Herren Lafitte und Ardoin Hubbard ergangen. Klaͤ⸗ ger verlangen von der Spanischen Regierung entweder ihre Hopeschen Obligationen zuruͤck, oder die ebenfallsige Conve sion ihrer Million Gulden, die sie in Cortes⸗Scheinen produziren. Hiergegen hat sich bereits in Franzöoͤsischen Blaͤt⸗ tern der Banquier Larreguy ausgesprochen, welcher behauptet, daß alle andern Inhaber von Cortes⸗Scheinen gleiche Rechte mit den Herren Haber haͤtten, indem diese ihre urspruͤnglich erhaltenen Cortes⸗Scheine sogleich ins Publikum gebracht und folglich auf den Preis derselben influirt haͤtten. Ein anderes Schreiben hat Herr Aguado sowohl hier als in Pa⸗

ris erscheinen lassen, und dieses lautet folgendermaßen: „Mein Herr! Verschiedene Journale haben die gericht⸗ liche Vorladung gemeldet, welche die Herren Moritz Haber und Wertheimber gegen mich veranlaßt haben, um die Ein⸗ oͤsung von angeblich in ihrem Besitz befindlichen Obligationen und Coupons der Spanischen in Holland bei den Haͤusern ope und Comp. und Echenique und Comp. gemachten An⸗

leihe zu verlangen. Ich habe mich mit den Bemerkungen, mit denen einige dieser Blaͤtter jene Anzeige begleiteten, nicht zu beschaͤftigen; was die Vorladung selbst betrifft, so beschleu⸗ nige ich aus allen meinen Kraͤften den Augenblick, wo die Urheber derselben und ich vor dem Gerichte erscheinen wer⸗ den. Meine Antwort darauf wird, kurz und peremtorisch, folgende seyn: Ein Dekret Sr. Katholischen Majestaͤt vom 6. 8Januar d. J. hat die Inhaber der Obligationen und Eoupons Hope und Comp. und Echenique und Comp. ermaͤch⸗ tigt, dieselben gegen in Amsterdam zahlbare Inscriptionen auf immerwaͤhrende Renten auszuwechseln. Mit diesem Umtausch beauftragt, beschraͤnkt sich meine Mission darauf, die Obliga⸗ tionen und Coupons der alten Anleihen in Empfang zu neh⸗ men und den Inhabern den gleichen Betrag in immerwaͤh⸗ render Rente einzuhaͤndigen. Da ich diese Inhaber nicht noͤthigen kann, ihre Beweisstuͤcke nach Paris zu schik⸗ ken, und es mir unmoͤglich ist, die zu dieser. Opera⸗ tion noͤthige Zeit hindurch in Amsterdam zu bleiben, so heaabe ich dieselbe einem Hause der letztern Stadt uͤbertra⸗

en und dazu das Haus M. W. Willink janior gewäͤhlt.

Als ich das Publikum durch die Hollaͤndischen Journale hier⸗

von benachrichtigte, ließ ich zu gleicher Zeit die Negociation neuer, in Amsterdam zahlbarer, immerwaͤhrender Renten und den WBetrag derselben bekannt machen, indem ich die Num⸗ mern der Inseriptionen anzeigte, die ausgegeben werden koͤnn⸗ ten. Wenn nun die Herren Moritz Haber und Wertheim⸗ ber oder jeder Andere 4 bligationen und Coupons von Hope uund Echenique besitzen, so haben sie dieselben nur bei Herrn Willink zu praͤsentiren und werden dafuͤr unmittelbar die Gegen⸗Valuta empfangen. Haben diese Herren ihre Papiere gegen andere Effekten umgetauscht, so bin ich nicht autorisirt, andere als die im Dekrete vom 6. Januar bezeichneten anzu⸗

nehmen, und wenn sie sich zu Beschwerden berechtigt glau⸗

ben, so muͤssen sie dieselben an Se. Katholische Majestaͤt und nicht an mich richten. Alles dies ist von einer solchen Evi⸗ denz, daß die Requirenten dieselbe nicht haben verkennen oder die mindeste Hoffnung auf den anscheinenden Zweck ihres Verlangens gruͤnden koͤnnen. Es hieße, den Scharfsinn des Publikums beleidigen, wenn man sich die Muͤhe nehmen woll⸗ sceeo, ihren wahren Zweck zu enthuͤllen. Es reicht hin, diesen Zweck Zun erkennen, um alle ihre Hoffnungen als vergeblich darzustellen. Der Banquier des Spanischen Hofes, A. Aguado.“

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Schweden und Norwege

Stockholm, 27. April. Am verwichenen Sonn abend, den 24. d. M., Morgens um 5 Uhr ist J. K. H. die Kronprinzessin von einer Prinzessin Tochter gluͤcklich entbun⸗ den worden, welche in der heiligen Taufe die Namen Char⸗ lotte, Eugenie, Auguste, Amalie erhalten wird. Dieses hoͤchst erfreuliche Ereigniß wurde den Bewohnern der Hauptstadt sogleich durch die uͤbliche Salve von 64 Kanonenschuͤssen

verkuͤndigt, und bald darauf richtete der Groß⸗Almosenier in Anwesenheit IJ. MM. des Koͤnigs und der Koͤnigin, so wie

des Kronprinzen, des gesammten Hofes und der hohen Staats⸗ Beamten, ein feierliches Dankgebet an die goͤttliche Vorse⸗ hung. Etwas spaͤter fanden in allen Kirchen der Residenz aͤhnliche Gebete statt. Die erlauchte Woͤchnerin, so wie die neugeborne Prinzessin, befinden sich wohl. Die Taufhand⸗ lung wird, wie man versichert, den 3. Mai, als dem Ge⸗ burtstage des Erbprinzen Karl Ludwig Eugen, Herzogs von Schonen, stattfinden. Se. Maj. der Koͤnig haben, wie in fruͤheren Faͤllen, so auch jetzt, dieses gluͤckliche Ereigniß durch die Austheilung von Wohlthaten bezeichnet und allen Frauen der aͤrmern Volksklasse der Hauptstadt, welche im Laufe die⸗ ses Monats niedergekommen sind oder noch niederkommen werden, eine außeroͤrdentliche Unterstuͤtzung bewilligt. Christiania, 23. April. Von Seiten mehrerer Hand⸗ werks⸗Innungen ist beim Storthinge um Aufrechthaltung oder Verstaͤrkung ihrer ausschließenden Zunft⸗Vorrechte an⸗ getragen worden. Ein Koͤnigl. Vorschlag steht hingegen hier⸗ mit in Streit, und auch die Gesinnungen des Storthings selbst scheinen jenen Anspruͤchen, so weit es bis jetzt scheint, im Allgemeinen nicht allzuguͤnstig zu seyn. . Ein Einsender im Morgenblad stellt die Wichtigkeit des Geschaͤfts vor, welches der von Sr. Maj. ernannten Kommission zur Untersuchung des Zustandes des Havariewe⸗ sens in Norwegen uͤbertragen worden, „von welcher nichts geringeres abhange, als die moͤgliche Wiedergeburt des tiefge⸗ sunkenen, wenn nicht ganz verlornen, oͤffentlichen und Privat⸗ Kredits beim Auslande und des durch die elende Gewinn⸗ sucht Einzelner, beim allzuhaͤufigen Mißbrauche und gewissen⸗ loser Behandlung von Havarie⸗Geschaͤften, hart gekraͤnkten

Rufes des Vaterlandes.“ 3.

6 Beavh Frankfurt, 28. April. Koͤnigl. Niederlaͤndischer General und Bevollmaͤchtigter bei der Militaͤr⸗Kommission am hohen Deutschen Bundestage, ist hier eingetroffen. 8 Das neueste Amtsblatt der freien Stadt Frankfurt enthaͤlt (naͤchst der gestern von uns mitgetheil⸗ ten) noch folgende Verordnung: Wir Buͤrgermeister und Rath der freien Stadt Frankfurt fuͤgen hiermit zu wissen: Nachdem uͤber den Sinn und Geist der Verordnung vom 8. Juli 1817, das Verbot der Vindication, auch Amortisa⸗

tion der auf den Inhaber gestellten Staats, und andern und Schuldbriefe betreffend, in Rechtsstreitig

Obligatione: 5 keiten Zweifel erhoben worden, deren Beseitigung, ohne die Sicherheit des Verkehrs in solchen Effecten zu gefaͤhrden, der doktrinalen Auslegung ferner nicht uͤberlassen werden kann; so wird auf verfassungsmaͤßigen Beschluß der gesetzge⸗ benden Versammlung vom 27. Maͤrz 1830 jene Verord⸗ nung andurch dahin authentisch erklaͤrt: Nach Art. 1. jener Verordnung kommt es bei dem redlichen des Dritten weder auf die Vollguͤltigkeit des Besitz⸗ titels uͤberhaupt, noch insbesondere auf das Recht des⸗ sen, der den Besitz uͤbertragen hat, an. Die Redlichkeit des

Besitzes ist rein FEeg hinsichtlich des Besitzers zu beur⸗

theilen, und es ist voͤllig einerlei, ob der redliche Besitzer als Eigenthuͤmer oder in fremdem Namen besitzt. Die auf den Inhaber lautenden Staats⸗ und anderen Obligationen sind Gegenstaͤnde der Privat⸗Verpfaͤndung, sie koͤnnen mithin durch Uebergabe zum Faustpfand, ohne Einschreibung in das Hy⸗ pothekenbuch, rechtsguͤltig verpfaͤndet werden.

Erklaͤrung soll jedoch demjenigen, was die hiesige Stadtrefor⸗ mation uͤber die Eigenschaft der beweglichen und unbewegli⸗ chen Guͤter fuͤr Erbschaftsfaͤlle vorschreibt, in keiner Weise

derogirt werden. Beschlossen in Unserer großen Raths⸗

Versammlung am 20. April 1830. —Hamburg, 1. Mai. Nachdem wir in mehreren Jah⸗ ren keinen neuen Kometen gehabt hatten, um ein solcher sichtbar. Er steht zwischen dem Delphin und dem

Pegasus (gerade Aufsteigung 318 9, noͤrdliche Abweichung 159;; nur ungefaͤhre Schaͤtzungen, da die Beobachtungen

beide

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Herr Baron von Tengnagell,

Durch diese

ist jetzt wiederum

Beilage zur

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selbst noch nicht berechnet sind) und kann noch mit bloßen „Augen, am besten in den Morgenstunden vor der anbrechen⸗ den Daͤmmerung, gesehen werden. Er ist von Prof. Harding am 26sten, von Dr. Olbers am 28sten und auf der Altonaer Sternwarte am 29sten v. M. beobachtet worden.

Aus einem im heutigen Blatte des Korrespon⸗ denten befindlichen Schreiben von der Weser vom 27. April entlehnen wir Folgendes: „Bekanntlich ward der vor⸗ malige Ober⸗ Jaͤgermeister, Freiherr Kaspar Heinrich von Sierstorpff, bereits im Juni d. J. 1828 mit der Befoͤrde⸗ rung zum Ober⸗Hofmeister in den Ruhestand versetzt, sein Dienstgehalt jedoch von 2000 auf 1000 Thaler herabgesetzt. Diese zuruͤcksetzende Befoͤrderung veranlaßte aber Hr 8. unterm 16ten d. M., nicht nur den neuen Titel und den Ruhegehalt auszuschlagen, sondern auch um seinen Abschied zu bitten, worauf derselbe am folgenden Tage ein Herzogl. Ministerial⸗Rescript erhielt, des Inhalts: „Se. Hochfuͤrstl. Durchl. koͤnnten, in Betracht des von ihm auf die unehrer⸗ vietigste und undankbarste Weise zuruͤckgeschickten Ober⸗Hof⸗ meister⸗Patents, so wie in Ruͤcksicht auf den gleichfalls un⸗ ehrerbietigen und formlosen Inhalt seiner Zuschrift, sich nicht bewogen finden, ihm jetzt den erbetenen Abschied zu ertheilen, vielmehr wollten Sie ihn, ohne diesen Abschied, hierdurch aller seiner bisherigen Titel, Aemter und Würden, wes Na⸗ mens sie immer seyn moͤgen, fuͤr verlustig erklaͤren, auch ihm uͤberdies fuͤr seine und seiner Ehefrau Person, vom Tage des gegenwaͤrtigen Rescriptes an, den Aufenthalt in hiesigen

Landen, bei Strafe der oͤffentlichen Landesverweisung, unter⸗ sagen.’“ Nachdem der Freiherr von Sierstorpff sich hier⸗ auf unmittelbar an den Herzog gewendet hatte, „Se. Durchl. moͤchten geruhen, ein solches Verfahren, das nur durch Irr⸗ thum veranlaßt seyn koͤnne, zuruͤckzunehmen oder ihm die Gerichtsbehoͤrde benennen lassen, bei welcher die Untersuchung der Sache stattfinden solle“, hierauf aber die Antwort er⸗ halten, „daß es bei dem Beschlusse des Staats⸗Ministerii vom 17. Juni lediglich sein Bewenden behalten muͤsse“, uͤber⸗ reichte Hr. v. S. am 17. August v. J. bei dem Herzogl. Distrikts⸗Gerichte zu Braunschweig eine Anzeige mit der Birtte: „uͤber das ihm angeschuldigte Verbrechen der verletz⸗ ten Ehrerbietung gegen seinen Landesherrn die rechtliche Untersuchung zu verordnen, waͤhrend derselben ein sicheres Geleite ihm und seiner Ehegattin zu bewilligen.“ Am 4. Januar d. J. erfolgte von dem Herzogl. Landesgerichte das rechtliche Erkenntniß, „daß zur Zeit zwar die von dem Frei⸗ herrn v. S. gebetene Untersuchung nicht stattfinde, jedoch der Ruͤckkehr und dem Aufenthalte desselben in den Herzogl. Landen ein rechtliches Hinderniß nicht entgegenstehe.“ Dieses Erkenntniß ward aber, wie bekannt, am 9. Januar vom Hof⸗ und Justizrathe Fricke, in Gegenwart saͤmmtlicher Mitglie⸗ der des Landesgerichts, zu Wolfenbuͤttel cassirt und vernich⸗ tet. Hr. v. Sierstorpff hat sich nunmehr unterm 25. Maͤrz d. J. in einer gedruckt und unter dem Titel erschie⸗ nenen Schrift: „Ehrerbiectige Vorstellung und Bitte von Seiten des Freiherrn v. S. an die hohe deutsche Bundes⸗ versammlung, betreffend die von dem Durchl. Herzoge Karl von Braunschweig⸗Laͤneburg unternommene Kassirung eines zu seinem Vortheile ergangenen landesgerichtlichen Urtheils,“ gewendet, mit der Bitte, „der Bundestag wolle, dem Rechte zur Huͤlfe, geruhen, nicht nur Wiederherstellung des wider⸗ rechtlich cafsirten landesgerichtlichen rechtlichen Erkenntnisses vom 4. Januar d. J., sondern auch, daß demselben uͤberall gesetzmaͤßige Folge gegeben, mithin dem Hrn. v. S. der ihm, als einem Braunschweigischen Landesunterthan, und seiner Ehegattin, gebuͤhrende Aufenthalt in den Herzogl. Braun⸗ schweigischen Landen judikatmaͤßig weder verweigert noch er— schwert werde, zu bewirken.“ e

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Wien, 28. April. Im heutigen Blatte des Oesterrei⸗ chischen Beobachters liest man Folgendes: „Das Journal des Dobats enthaͤlt in dem Blatte vom 18. April einen langen gegen den Oesterreichischen Hof und gegen dessen Repraͤsentanten im Auslande gerichteten Ar⸗

tikel, der durch leidenschaftliche Ausfaͤlle und haͤmische Erdich⸗

tungen zu den seltensten in der Art gehoͤrt. So ungern wir Kenntniß von bloßen Ausgeburten eines rastlos bewegten Parteigeistes nehmen, so koͤnnen wir uns dennoch nicht ent⸗ brechen, dieses Artikels mit einigen Worten zu erwaͤhnen.“ „In Beziehung auf dessen Tendenz im Ganzen genuͤgt es, den wahren Grund des stets regen Hasses zu bezeichnen,

der die Partei, deren Organ das Journal des Débats ist,

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7r.

Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung

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gegen die Oesterreichische Regierung beseelt. Dieser Partei

ist politische Ruhe ein Graͤuel; sie wuͤnscht vor Allem Zwi unter den Maͤchten. Die ungetruͤbt besonnene und feste Hal⸗

tung des Oesterreichischen Kabinets durchkreuzt fortan deren meist auf persoͤnliche Absichten gebaute schwindelnde Plaäͤne. Im Gefuͤhle ihrer Ohnmacht will sie wenigstens aufreizen. Das Unternehmen kann und wird nicht gelingen.“

„Fuͤr die saͤmmtlichen in dem erwaͤhnten Artikel ent⸗ haltenen speziellen Behauptungen giebt es nur Eine Erwie⸗

derung: sie sind alle ohne Ausnahme entweder Ausgeburten

einer krankhaften Einbildungskraft, oder geflissentli⸗ offenkundige Thatsachen widerlegte Erdichtungen.“

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22. April. Se. Kaiserl. Hoheit der Groß⸗ herzog befindet sich gegenwaͤrtig in Grosseto, um die bei die⸗ ser Stadt unternommenen Arbeiten zur Trockenlegung und Bonificirung der umliegenden Laͤndereien zu besichtigen. Da der Kanal, welcher die Gewaͤsser des Ombrone in den sum⸗ pfigen Landsee Castiglione della Pescaja leiten soll, fertig ist, so hat der Großherzog angeordnet, daß dieser Kanal unver⸗ zuͤglich dem Flusse geoͤffnet und daß hiermit die Arbeiten fuͤr den Sommer beendigt werden sollen, um erst im naͤchsten Herbste wieder zu beginnen.

Florenz, 21. April. Wie lebendig unter der begluͤ⸗ ckenden Regierung unseres verehrten Großherzogs der hoͤhere und feinere Sinn fuͤr Wissenschaft und Kunst hier fortlebt, hat sich in der neuesten Zeit wieder auf das Erfreulichste bewaͤhrt. Die von dem Professor Rosellini und seinen Reise⸗Gefaͤhrten mitgebrachte Sammlung Aegyptischer Alterthuͤmer, welche eine Zeit lang oͤffentlich ausgestellt war, hat ein allgemeines und lebhaftes Interesse erregt, und die hier erscheinende von Viesseux redigirte „Anthologie” das beste litterarisch⸗kriti⸗ sche Journal Italiens enthaͤlt in ihrem Februar⸗Hefte ein an den Herausgeber des Blattes gerichtetes, hoͤchst interessan⸗ tes Schreiben des Professor Rosellini uͤber seine Forschungs⸗ reise durch Aegypten. Die Akademie della Crusca hat bei der letzten Preisvertheilung bewiesen, daß sie ein reines durch keine politischen Nebenruͤcksichten befangenes Urtheil uͤber litterarisches Verdienst zu faͤllen weiß, indem sie der Geschichte Italiens von Botta den großen Preis zuer⸗ kannte. Der Großherzog bestaͤtigte bekanntlich dieses Urtheil und fuͤgte noch ein ansehnliches Jahrgehalt fuͤr den Verfasser hinzu. Unter den neuesten poetischen Productionen macht Niccolini's Procida, eine Schilderung der Verschwoͤrung, welche die Sicilianische Vesper herbeifuͤhrte, das meiste Auf⸗ sehen. Dieses Trauerspiel, welches vor einigen Monaten zum ersten Male hier gegeben wurde, zeichnet sich durch die Schoͤn⸗ heit seiner Verse und die Freiheit seiner Gedanken aus, ent⸗ haͤlt aber nebenbei auch heftige Ausfaͤlle auf den Franzoͤsischen National⸗Charakter. Daß auch die Deutsche Poesie hier Aner⸗ kennung findet, beweisen zwei seit einigen Monaten erschie⸗ nene Uebersetzungen von Schiller’'s Maria Stuart, die eine

von Maffei, die andere von einer Dame, Hedwig von Battisti.

Mitten unter diesen mannigfachen Erscheinungen und Be⸗ strebungen der Gegenwart wird auch der verschwundenen Groͤße gedacht, und waͤhrend ein großartiges Monument in der hiesigen Kreuz⸗Kirche die Stelle bezeichnet, wo der Dichter der goͤttlichen Komoͤdie von den Kaͤmpfen seines Innern und seiner Zeit ausruht, ladet die Stadt Pisa alle Toskaner zu einer Subscription ein, aus deren Ertrage dem unvergessenen Leopold, Großvater des jetzt regierenden Großherzogs das erste Denkmal errichtet werden soll.

Neapel, 15. April. Am Charfreitage wohnte der Herzog von Kalabrien nebst den andern Prinzen und Prin⸗ zessinnen des Koͤnigl. Hauses dem feierlichen Gottesdienste in der Kapelle des K. Pallastes bei. Bei dieser Gelegenheit legte der Gesellschafts⸗Kavalier des Herzogs, Fuͤrst von Bisig⸗ nano, der Sitte gemaͤß und unter den herkoͤmmlichen Feier⸗ lichkeiten, die von dem Koͤnige erlassenen Dekrete und Be⸗ gnadigungen in einem Paket am Fuße des Kreuzes nieder. Vierzehn zur Verbannung, zur Eisenstrafe und zu mehrjaͤhri⸗ gem Gefaͤngniß verurtheilte Individuen sind gaͤnzlich begna⸗ digt und die Strafen einiger anderen Verurtheilten gemildert worden.

Aus einer von der statistischen Behoͤrde erlassenen Ueber⸗ sicht ergiebt sich, daß im verflossenen Jahre in hiesiger Hauptstadt 492 Personen in einem Alter von 80 bis 100 Jahren gestorben sind; 16 Individuen, und unter ihnen nur Ein Mann, wurden uͤber 100 Jahr alt. Unter der Bevoͤlkerung der Hauptstadt zaͤhlt man 9179 Civil⸗ und Militair⸗Beamte, 1627 8 11111“ 8 88