1830 / 127 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

dazu ihre Zuflucht zu nehmen.

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Prozesse, die einen gewissen Betrag nicht uͤbersteigen, in er⸗ ster Instanz zu entscheiden haben soll. Wer etwa auch nur Summen unter 10 Pfd. zu fordern habe, koͤnne alsdann seinen Prozeß mit Leichtigkeit vor den Richter bringen, der die Parteien persoͤnlich abhoͤren und ohne Zuziehung eines Anwalts entscheiden wuͤrde. Summen uͤber 10 Pfb. und bis zu einem gewissen Betrage sollen vor den Gerichtshof der Grafschaft gebracht werden koͤnnen, und zwar soll ein sol⸗ cher Gerichtshof nicht blos uͤber Sefnsot eepgen, sondern auch in anderen Civil⸗Prozessen entscheiden duͤrfen. Fuͤr Prozesse, die einen Gegenstand unter 10 Pfd. betreffen, soll dieser Gerichtshof die letzte Instanz seyn. Bei groͤ⸗ ßeren Summen soll zwar eine Appellation koͤnnen, jedoch nicht noth endig nach Westminster⸗Hall, son⸗ dern, nach der Wahl des Verurtheilten, an den Assisen⸗Rich⸗ ter. Um jedoch bei solchen Appellationen Mißbraͤuche zu ver⸗ meiden, soll die Partei, welche sie einlegt, falls sie den Pro⸗ zeß verliert, doppelte oder dreifache Kosten zahlen muͤssen. Hinsichts der Geschwornen⸗Einrichtung ist Herr B. der Mei⸗ nung, daß von derselben in gewissen Faͤllen kein Gebrauch gemacht werden soll, was den Parteien unstreitig zu großem Vortheile gereichen wuͤrde. Der Redner 8 bei dieser Gelegenheit des beruͤhmten Rechtslehrers Bentham, den er einen der ersten Verfechter von Justis⸗Reformen nannte, des⸗ sen Name, als der eines eben so ausgezeichneten als uneigen⸗ nuͤtzigen Juristen, mit Recht auf die Nachwelt kommen wuͤrde. Auch Bentham sey der Meinung, daß der Gebrauch der Geschwornen zu modifiziren waͤre; er selbst (Herr Br.), wiewohl nicht in allen Faͤllen mit Jenem uͤbereinstimmend, sey doch, obgleich er auch nicht die mindeste Gleichguͤltigkeit gegen das unschaͤtzbare Institut der Geschwornen hege, uͤber⸗

zeugt, daß es nur zum Nutzen beider Parteien gereichen kooͤnne, wenn man in gewissen vor den Gerichtshof der

Gragfschaft zu bringenden Faͤllen, keinen Gebrauch davon mache. Nur in Faͤllen, wo widersprechende Zeugnisse vorkommen, woo schriftliche mit muͤndlichen Aussagen zu vergleichen sind, wuͤrde eine Jury wenn auch nicht gerade von 12 Leuten gute Dienste thun, und zwar wuͤrde er sodann auf Unani⸗ mitaͤt, wie sie bisher erforderlich ist, auch fernerhin bestehen, weil die bloße Entscheidung der Majorttaͤt keine so reifliche

Erwaͤgung der Sache vorangehen lasse; in der Regel rufe

man, wo es auf die Majoritaͤt ankomme, auch bei wichtigen Faäaͤllen Hüt dgaf Abstimmung, wie dies wohl auch manch⸗ mal in groͤßeren 1 In allen Prozessen, die einen Gegenstand unter 10 Pfd. be⸗ treffen, soll der Richter entscheiden, ob eine Jury zu befra⸗ gen sey oder nicht, doch moͤssen in dem letztern Falle auch die beiden Parteien damit uͤbereinstimmen. Wuͤrde auch die Einrichtung so vieler Gerichtshoͤfe und die Besoldung so vieler Richter und dazu gehoͤriger Beamten dem Lande eine neue Ausgabe verursachen, so duͤrfte dieselbe doch durch die fuͤr das Publikum daraus entstehenden Vortheile bei Weitem aufgewogen werden. Im Ganzen wuͤrde es uͤbrigens eine Ausgabe von 130,000 bis 150,000 Pfund fuͤr das Koͤnig⸗ reich seyn, waͤhrend in Frankreich derselbe Zweig der Rechts⸗ Verwaltung dem Staate eine jaͤhrliche Ausgabe von 525,000 Pfd. verursache, was, wenn die Geld⸗Verhaͤltnisse Frank⸗ reichs und Englands in Anschlag gebracht werden, hier so viel als 800,000 Pfd. heiße. Der Redner kam sodann auf die Anwendung von Friedens⸗Gerichten, wie sie im Aus⸗ lande stattfaͤnden, und meinte, daß sie nur dann ihren Zweck erfuͤllten, wenn kein Gesetz existire, das die Parteien zwinge, 8 Im Code Napoleon gaͤbe es ein solches Gesetz, und darum seien die Friedens⸗Gerichte et⸗ was Laͤstiges in Frankreich; auch in den Niederlanden gehe man damit um, sie wieder abzuschaffen, waͤhrend sie in Schwe⸗ den und Daͤnemark, wie in einigen Kantonen der Schweitz vortreffliche Dienste leisteten. Er schlage demnach vor, den Functionen eines Richters auch noch die beizulegen, daß er die Parteien vor sich berufen und den Versuch zu guͤtlicher Ausgleichung unter einander machen koͤnne; es wuͤrde dar⸗ aus der Vortheil erwachsen, daß Mancher uͤber den rechtli⸗ chen Stand seiner Sache Belehrung erhalten und das prozessuari⸗ sche Verfahren aufgeben wuͤrde, wozu er wohl in keinem Falle ver⸗ anlaßt worden waͤre, wenn er einen Advokaten um Rath gefragt haͤtte. Herr Brougham sagte hierauf schließlich: „Ob uͤber die⸗ sen Gegenstand auch diejenigen meiner Meinung seyn werden, deren Meinung im Hause von Einfluß ist, weiß ich nicht; das aber weiß ich, daß diejenigen, die meinen Vorschlag ver⸗ werfen, unter den obwaltenden Verhaͤltnissen sich gezwungen sehen werden, irgend einen andern Vorschlag zu machen, des⸗ sen Annahme gleiche Vortheile darbietet. Mit welchem Na⸗ men man eine Einrichtung belegt, ist mir voͤllig gleichguͤltig; nichts ist nutzloser oder vielmehr ungereimter, als den Na⸗

stattfinden

ersammlungen vorkomme. (Hoͤrt, hoͤrt)

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Einrichtung beibehalten zu wollen, wenn sie dem Wesen nach aufgehoͤrt hat zu seyn. Moͤgen sie mithin ihre vorgeschlagenen Institutionen nennen, wie sie wollen, und die Details derselben ganz nach ihrem Gefallen anordnen; daß 8. gezwungen sind, etwas vorzuüschlagen daß die Ver⸗ haͤltnisse der GSegenwart zu dringend sind, als daß wir län⸗ ger ohne eine weitumsichgreifende Verbesserung unseres Ge⸗ setz⸗Systems bleiben koͤnnen das sind Thatsachen, von deren Daseyn ich nicht weniger uͤberzeugt bin, als von mei⸗ nem eigenen, oder davon, daß ich hier stehe und zu dem Hause der Gemeinen spreche. Die Nation hat ein Recht, Verbesserung zu verlangen sie ruft laut darnach, sie er⸗ wartet sie mit Ungeduld. Weil sie dieser Verbesserung ent⸗ behren muß, mißtraut sie den Absichten der Regierung; weil sie ihren Mangel fuͤhlt, so trauet sie selbst denen nicht, die an⸗ derweitige Reformen einzufuͤhren wuͤnschen. Ich habe, wenn Je⸗ mand seine Stimme gegen obwaltende Misbraͤuche erhob, aͤußern gehoͤrt, daß er gegen bestehende Einrichtungen zu Felde ziehe und sich bemuͤhe, die alten Landes⸗Gesetze umzustoßen. o aber Mißbrauch ist, muß auch Klage stattsinden; daß Stimmen sich erheben muͤssen, wenn Unrecht geschieht, ist ein Grund⸗ satz, fuͤr den ich keine geringere Autorttaͤt Se. habe, als Herrn Burke, der diese Worte aussprach und hinzufuͤgte: „Besser ist es, wir werden durch die Feuerglocke aus dem Schlummer geschreckt, als daß wir in unsern Betten ein Raub der Flammen werden.““ (Hoͤrt, hoͤrt, hoͤrt!) Bei meinen Versuchen, irgend eine wohlthaͤtige Veraͤnderung in der in Rede stehenden Angelegenheit zu veranlassen, hatte ich zwei Klassen von Widersachern gegen mich. Die eine nennt die von mir vorgeschlagene Reform unzulaͤnglich und unzweck⸗ maͤßig; die andere sagt, mein Vorschlag sey gefaͤhrlich; ich haͤtte die Folgen nicht bedacht und setzte Einrichtungen auf das Spiel, die fuͤr alle braven Leute Gegenstaͤnde der An⸗ haͤnglichkeit und Verehrung sind. Beiderlei Einwendungen treffen mich nicht, indem ich von ihrer Grundlosigkeit fest uͤberzeugt bin. Ich verachte das Verdammungs⸗Urtheil aller Derer, die meine Bewegungsgruͤnde nicht kennen, ganz ins⸗ besondere aber verachte ich die niedrigen Verlaͤumdungen ge⸗ wisser Personen, von denen einige, wie ich es zu behaupten wage, recht gut wissen, daß ihre gegen mich erhobenen Be⸗ schwerden ungegruͤndet sind. Weil ich nicht rascher auf der mir selbst vorgezeichneten Bahn vorgeschritten bin und mich jeder Uebereilung sorgfaͤltig enthielt, muß ich es erleben, mich einer geheimen und schmaͤhlichen Verbindung mit In⸗ dividuen angeklagt zu sehen, die sich durch die Mißbraͤuche bereichern, welche ich abgeschafft wissen will. Eine solche Klage ward gegen mich erhoben! Gegen mich der in dem⸗ selben Augenblick, wo diese schaͤndlichen Verlaͤumdungen verbrei⸗ tet wurden, ein hohes Amt ausschlug, um seinen Plan zu ver⸗ folgen. Achtete ich damals die gegen mich verbreiteten Ver⸗ laͤumdungen? Brachten sie mich zum Schweigen? Aenderte ich meine Ansichten? Schwankte ich in meinen Maaßregeln? Schritt ich nicht vielmehr rascher auf meiner Bahn vor⸗ waͤrts? Von jeher ist es das Loos aller Menschen, aller Zeiten und aller Laͤnder gewesen, daß immer die, die nach der Ehre strebten, zum Besten des Allgemeinen beizutragen, ihren Pfad mit wirklichen Gegnern oder falschen Freunden besetzt sahen. Ich meinerseits habe mit eben derselben Gleich⸗ guͤltigkeit den Tadel derer aufgenommen, die mich zu hitzig und zu rasch schalten, als derer, die das Gegentheil von mir behaupteten, und jederzeit die Richtigkeit des Satzes gefuͤhlt: „„Wehe Dir, wenn alle Menschen gut von Dir reden.““ Man moͤge mich nun fuͤr zu schuͤchtern oder fuͤr zu kuͤhn hal⸗ ten; ich werde meinen geraden Weg vorwaͤrts gehen und den Grundsaͤtzen derer treu bleiben, die uns vorangegangen sind und uns ihr Beispiel und ihre gluͤcklichen Erfolge, das eine zur Nachahmung und die anderen zur Aufmunterung hinter⸗

ließen, wobei ich endlich so gluͤcklich zu seyn hoffe, eine oͤrt⸗

liche Rechtspflege eingefuͤhrt zu sehen, von der ich mir die wichtigsten Vortheile verspreche.

niß, eine Bill zur Einfuͤhrung oͤrtlicher Gerichts⸗Behoͤrden

in gewissen Bezirken Englands einreichen zu duͤrfen.“ Lau⸗ zater Beifall folgte der mit großer Aufmerksamkeit vernomme⸗ nen Rede des Hrn. Brougham. Der General⸗Anwalt, Hr. Peel und der General⸗Fiskal, die sich darauf ver⸗ nehmen ließen, stimmten zwar in einzelnen Punkten mit Hrn. Brougham nicht uͤberein, ließen jedoch seinem Scharf⸗

sinn und seinen richtigen Beobachtungen vollkommene Ge⸗ rechtigkeit widerfahren.

den; das Haus vertagte sich um 2 ¼¾ ““ 8 8 -. 1 . 8 8 8 6“

2₰

Jetzt bitte ich um Erlaub⸗

Besonders Hr. Peel freute sich, auf

dem Felde der Gesetzes⸗Verbesserung einen so tuͤchtigen Mit⸗

arbeiter zu besitzen. Daß Hrn. Br. die Erlaubniß zu Ein⸗

bringung seiner Bill ertheilt wurde, c bereits gesagt wor⸗ )

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Beilage

London, 1. Mai. Das heutige 1iss ste . he he⸗ JJ. KK. HH. die Prinzessin Augusta und die Herzogin von Gioucester kamen gestern Mittags um 12 Uhr in Wind⸗ sor an, wo sie eine Unterredung mit Sr. Majestaͤt dem Koͤ⸗ nige hatten, und bis 4 Uhr achmittags verweilten. Die

ei befanden sich waͤhrend des gestrigen Tages bei Sr. Naargie daf 88 auch die vergangene Nacht im Pal⸗

Majestaͤt und sollten

ingen.“ 8 Forhnghe gestern das Buͤlletin uͤber den Gesundheits⸗

Zustand des Koͤnigs im St. James⸗Pallaste bekannt gemacht wurde, hatten sich bereits eine große Menge von Personen um den Eingang des Pallastes versammelt. Prinz Leopold war der erste, der gestern seinen Namen auf der Liste der vielen Nachfragenden verzeichnet hatte.

In Bezug auf den Irlaͤndischen Verein, dessen Sitzungen (wie gemeldet) in Folge einer Proclamation des Herzogs von Northumberland kuͤnftig nicht mehr stattfinden duͤrfen, heißt es in der Times: „Ein jeder verstaͤndige Mann darf nur einen fluͤchtigen Blick auf diese Hoͤhle der Anmaßung, des Aufruhrs und der Bosheit werfen, um sich zu uͤberzeugen,

daß das, was in ihr ausgesponnen wird, darauf abzielt, den,

wohlthaͤtigen Einfluß der Regierung zu unterdruͤcken und den Irlaͤndischen Poͤbel zu unversoͤhnlicher Feindschaft gegen Eng⸗ land aufzureizen. Die Mitglieder jenes Vereins moͤgen sa⸗ gen, was sie wollen, eine Aufhebung der Union wuͤrde Ir⸗

land unter die Fuͤße einer zweiten katholischen Association,

die den Namen eines Parlaments fuͤhrte, bringen, und dieses wuͤrde in seiner Gesetzgebung von keinen hoͤheren An⸗ sichten ausgehen, als wie sie aus der gedemuͤthigten und rach⸗ ierigen Selbstsucht eines oder zweier bekannter Personen ervorgehen koͤnnen, die unter den Raͤnken einer nie zu beru⸗ higenden Faction grau geworden sind.“

Herr Lewis Levy (nicht Moses Levy) dessen Bittschrift (wie vorgestern erwaͤhnt) in der Unterhaus⸗Sitzung vom 29. April einige Eroͤrterungen veranlaßt hatte, hat folgendes Schreiben in die hiesigen Zeitungen einruͤcken lassen: „Mein Herr! In der Diskussion, die gestern Abends bei Ueber⸗ reichung meiner Bittschrift im Unterhause stattgefunden hat, ist irrthuͤmlich angefuͤhrt worden, daß ich, so wie mehrere meiner Glaubensgenossen, die Wahlfreiheit nicht zu besitzen wuͤnsche. Es sey mir jedoch gestattet, zu entgegnen, daß, wenn auch Wenigen von uns die Frage, ob Juden in das Parlament zugelassen werden sollen oder nicht, gleichguͤltig seyn mag, wir es doch fuͤr eine willkuͤhrliche und grausame Maaßregel ansehen wuͤrden, wenn man uns auch die Wahl⸗ freiheit naͤhme. Meine Bittschrift, die zum Druck verordnet

ist und leicht nachgelesen werden kar.n, sucht lediglich um ein

erklaͤrendes Gesetz daruͤber nach, ob Juden Laͤndereien besiz⸗ zen duͤrfen; und dies soll, wie mir von hoher Autoritaͤt ver⸗ sichert worden, bewilligt werden. Ich habe mein Recht als Waͤhler in mehreren Faͤllen schon ausgeuͤbt und kann daher die Meinung, daß ich das Parlament ersucht habe, mir die⸗ ses Recht zu nehmen, nur laͤcherlich finden. Ihr u. s. w.“ In Bezug auf die (gestern erwaͤhnte) vorgeblich von der Lady Canning verfaßte und gegen die Verwaltung des Her⸗ zogs von Wellington gerichtete Schrift sagt die Times, sie sei beauftragt, auf das bestimmteste zu erklaͤren, daß Lady Canning weder direkt noch indirekt, den mindesten Antheil an derselben habe, und daß sie (die Times) sich dieses Auf⸗ trages freue, weil in dieser Schrift, obgleich sie ein nicht un⸗ bedeutendes Talent verriethe, ein boͤsartiger Geist und ein bitterer Ton herrsche, der einer durch ihre Gesinnungen und Eigenschaften so ausgezeichneten Dame, wie die genannte Lady,

ganz vorzuͤglich aber des Namens Canning voͤllig unwuͤr⸗

dig sey. 1 Dieser Tage wurde von hier ein praͤchtiges Fenster, dessen Scheiben mit sehr schoͤnen Glas⸗Malereien verziert sind, nach Cambridge abgesandt; der Herzog von Gloucester, als Kanz⸗ ler der dasigen Universitaͤt, hat letzterer das ganz vorzuͤglich ausgefuͤhrte Glas⸗Gemaͤlde zum Geschenk gemacht; auch der Lord Kanzler und Sir Nicholas Tindal haben der Universitaͤt aͤhnliche gemalte Fenster geschenkt. Der Morning⸗Herald bemerkt: „Dem vorigen Nord⸗ Amerikanischen Gesandten in London, Hrn. Lawrence, wurde beim Abgange des Herrn Gallatin im Jahre 1827 ein Kre⸗ dit bei den Herren Baring Gebr. fuͤr 4500 Doll. (1000 Pfd.) zur ersten Einrichtung, und eben so viel als Jahresgehalt er⸗ oͤffnet; und ob er gleich ein Jahr lang die Dienste eines Gesandten und Gesandtschafts⸗Secretairs zugleich verrichtete

und mit ausdruͤcklicher Autorisation des Staats⸗Devparte⸗

Behufs seiner Einrich⸗ 1

ments zur Erhebung des Besagten,

London, 30. April.

tung und als Gehalt, versehen war, hat doch Herr Clay als Amerikanischer Staats⸗Secretair das Geld fuͤr gesetzwidrig erhoben erklaͤrt und rechnet sich jetzt seine Maͤßigung, daß er nicht ein Verfahren, um die Wiedererstattung zu erzwin⸗ gen, befohlen habe, zum Verdienst an. So wird denn die wichtigste Gesandtschaft der Vereinigten Staaten am Hofe von St. James ungern und in der That schlechter bezahlt, als irgend einer unsrer General⸗Konsuln bei den Suͤd⸗Ame⸗ rikanischen Republiken. Was wuͤrden jene frugalen Staats⸗ wirthe zu einem Ansatze von 14 25,000 Pfs;. jaͤhrlich fuͤr Botschafter⸗Posten bei Hoͤfen und in Hauptstaͤdten sagen, in welchen zum Theil nicht einmal der Souverain residirt? Die 1000 Pfd. zur ersten Einrichtung eines Amerikanischen Ge⸗ sandten wuͤrden kaum ausreichen, die Kisten zu dem Silber⸗ geschirr, Porzellan und den Tabaksdosen fuͤr einen unsrer Botschafter ersten Nanges, z. B. nach St. Petersburg, Kon⸗ stantinopel, Wien, Paris, oder die Schneiderrechnungen fuͤr Livreen und Besaͤtze an ihre Bedienten und Gefolge zu be⸗ zahlen. Was vollends Gratificationen oder Pensionen fuͤr abgehende Botschafter betrifft, solche Dinge scheinen in Ame⸗ rika ganz außer der Frage zu liegen.“

Der Globe meldet aus Mexiko, der Finanz⸗Minister Hr. Alaman habe in seinen Darstellungen den Krebsschaden der uͤblen Wirthschaft seiner Vorgaͤnger und des jetzigen huͤlflosen Zustandes ganz enthuͤllt und dann die passenden Huͤlfsmittel nachgewiesen und verlangt, deren eines sey, daß die Staaten der Union, welche die letzten vier Jahre her zu den Ausga⸗ ben der allgemeinen Regierung nichts beigetragen haͤtten, 45 pCt. aus ihren Staatenfonds als angemessenes Verhaͤltniß zu den Nationallasten steuern sollten; er berechnet, daß auf diese Weise 5 Millionen Dollars oder mehr im Jahre fuͤr die wichtigsten Beduͤrfnisse eingehen und die regelmaͤßige Sold⸗ Zahlung fuͤr das Heer sichern wuͤrden, und so das System einstweiliger Anleihen und vergendender Verpfaͤndungen der Zoll⸗Einnahmen werde vermieden werden; und daß diese Maaßregel, begleitet von andern staatswirthschaftlichen Re⸗ formen, die er vorgeschlagen, den oͤssentlichen Kredit herstellen und beleben werde. Der Kongreß stimmte seinen Ansichten bei und nahm das vorgeschlagene Dekret an.

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5 0. A. In Irland hat die Re⸗ gierung gethan, was sie im Anfange der Stiftung des katholischen Vereins haͤtte thun sollen; sie hat naͤmlich durch eine Proclamation des Vizekoͤnigs dem neuen von O'Connell gestifteten Verein „zur Verbesserung Irlands“ ein Ende gemacht. O'Connell hat inzwischen einen Vorschlag im Un⸗ terhause gemacht, zur Veraͤnderung der Gesetze hinsichtlich der Verwaltung der Kirchspiele in Irland, welche jetzt den Prote⸗ stanten so gaͤnzlich in die Haͤnde gegeben ist, daß, wenn sich nur ein halbes Dutzend dieses Glaubens in einem Kirchspiele befinden, diese die uͤbrigen Bewohner fast nach Belieben zur Erbauung und Unterhaltung ihrer Kirche mit Steuern be⸗ legen koͤnnen. O'C. wollte, daß den Katholiken auch eine Stimme bei den Gemeinde⸗Versammlungen gegeben werden solle. Aber da diese die Mehrheit bilden, so wuͤrden sie na⸗ tuͤrlich fuͤr solche Zwecke nichts geben wollen, und die Mini⸗ ster fanden es daher leicht, den Vorschlag durch 174 Stim⸗ men verwerfen zr lassen. Es stimmten jedoch 47 Mitglieder dafuͤr, ein Beweis, daß es den Katholiken nicht bange seyn darf, daß diese Buͤrde ihnen am Ende auch entnommen wer⸗ den wird. Ein großer Theil der Mitglieder der Univer⸗ sitaͤt Cambridge hat eine Bittschrift zu Gunsten der Einbuͤr⸗ gerung der Juden angenommen; und auch hier in London geht ein aͤhnliches Dokument umher, welches von den vor⸗ nehmsten christlichen Kaufleuten unterzeichnet worden ist. Doch wird man ihnen dieses Jahr ihr Gesuch nicht bewilli⸗ gen, aber unstreitig die Gesetze widerrufen, welche den Israeliten 8 den Besitz von Laͤndereien zu verbieten schei⸗ nen. Hr. Brougham hat den Vorschlag gemacht, Ge⸗ richtshoͤfe in verschiedenen Provinzen des Landes zu bilden, welche uͤber Geldforderungen unter einer gewissen Summe (von 100 Pfd. Sterl.) mit geringen Kosten entscheiden sol⸗ len, indem jetzt die obersten Geniceele im Lande sich mit solchen Kleinigkeiten beschaͤftigen muͤssen, welche uͤber zwei Drittheil ihrer Zeit rauben und mit unglaublich großen Un⸗ kosten und Zeitaufwand verknuͤpft sind. Seine Rede, ob⸗ gleich nicht so lang und umfassend, als die, welche er vor 2. Jahren uͤber einen aͤhnlichen Gegenstand hielt, war voller Belehrung und mußte den blindesten Anhaͤnger am Alten von der Nothwendigkeit uͤberzeugen, diese Veraͤnderungen zu machen; auch fielen ihm die beamteten Rechtsgelehrten ohne

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