eoͤnnten.
Schwierigkeit bei u
sie vor 2 Jahren noch als unzulaͤssig verworfen haben wuͤr⸗
den — so schnell ist heut zu Tage der Gang der Dinge!
11u“ Niederlande. Bruͤssel, 2. Mai. Die Verurtheilten v. Potter, Tielemans, Bartels und v. Neve werden nach Ablauf der Zeit ihrer Verbannung eine der Strafzeit gleiche Anzahl von Jahren hindurch, also Potter 8 Jahre, Tielemans und Bar⸗ tels 7 Jahre und v. Nen⸗ 5 Jahre lang, unter die Aufsicht der hoͤheren Polizei gestellt werden. Die ; des Pays⸗Bas enthaͤlt folgende Sta⸗ tistik der Niederlaͤndischen Gefaͤngnisse: Am Schlusse des Jahres 1827 befanden sich in den Niederlaͤndischen Straf⸗ und Besserungs⸗Anstalten fuͤr schwervere Vergehen 6499 In⸗ dividuen, und zwar 5426 Maͤnner und 1173 Frauen. Ver⸗ gleicht man diese Gesammtzahl der Gefangenen mit der Be⸗ voͤlkerung, so kommt ungefaͤhr einer derselben auf 932 Ein⸗ wohner, Unter diesen Gefangenen waren 6156 Individuen zu mehrjoͤhriger und 94 zu lebenslaͤnglicher Haft verurtheilt. In demselben Jahre wurden 1264 Personen wegen schwerer Vergehen, 12,377 wegen zuchtpolizeilicher Vergehen und 17,187 wegen einfacher Poltzei⸗Vergehen vernrtheilt. Kopenhagen, 1. Mai. Der Capitain von der Koͤnigl. Marine, Ritter Bodenhoff, ist in diesen Tagen als Courier nach Nord⸗Amerika gesandt worden. , hhen sol sich, wie man wissen will, auf die Entschaͤdigungs⸗Anspruͤche beziehen, welche Nord⸗Amerikanischer Seits noch immer an Daͤnemark gemacht werden und in der Rede des Praͤsiden⸗ ten bei Eroͤffnung der diesjaͤhrigen Session des Kongresses naͤher beruͤhrt wurden. Es verlautet im Publikum, daß in dieser Beziehung Nord⸗Amerikanischer Seits Ausgleichungs⸗ Vorschlaͤge gemacht worden waͤren, die auf Kolonial⸗Abtre⸗ tungen, namentlich auf Ueberlassung der Insel St. Croix, hinzielen duͤrften. Auch unterhaͤlt man sich damit, daß der General⸗Gouverneur der Westindischen Inseln, Kammerherr von Scholten, welcher doch auf seinen Posten zuruͤckzukehren im Begriff seyn soll, nach Nord⸗Amerika gehen werde, um bei der weiteren Verhandlung und Beseitigung der vorer⸗ waͤhnten Angelegenheit unserm dortigen Minister zur Seite zu stehen. 8 Unser General⸗Konsul in Tunis, der Flotten⸗Capitain Ritter Falbe, welcher sich gegenwaͤrtig mit Urlaub hierselbst aufhaͤlt, ist zum General⸗Kriegscommissair ernannt worden. Der Englische Capitain Bloomfield ist mit dem letzten Kieler Dampfschiffe als Courier nach London abgegangen. In den letzten Tagen hatten wir vollkommenes Som⸗
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merwetter und bereits eine Hitze von 17 bis 18 Grad.
1A1A4*“ Darmstadt, 1. Mai. Durch eine in dem heutigen Regierungsblatt enthaltene Großherzogliche Verordnung ist die Strafe der Vermoͤgens⸗Confiscation in Bezug auf alle vor Erscheinung der Verfassungs⸗Urkunde desertirten und dem Kriegsdienst ausgewichenen Leute, in so weit die Confiscation nicht bereits vollzogen oder in der Vollziehung begriffen ist, gaͤnzlich nachgelassen und aufgehoben worden. Hinsichtlich der gegenwaͤrtig in der Vollziehung begriffenen Vermoͤgens⸗ Confiscationen solcher aͤlteren Deserteure und Refraktaͤre werden Se. Koͤnigl. Hoh. in den einzelnen Faͤllen das Ge⸗
eignete nach den Umstaͤnden beschließen.
Hamburg, 5. Mai. Der heutige Korrespondent giebt folgendes Schreiben aus Braunschweig, vom 26. April: „Einsender dieses hat seit einiger Zeit in mehreren deutschen Zeitungsblaͤttern, selbst auch in Franzoͤsischen, Be⸗ hauptungen und uͤber die Braunschweigische Land⸗ schaft und die darunter mitbegriffene Ritterschaft gefunden, ddie einer Berichtigung zu beduͤrfen scheinen, da sie, auf That⸗ sachen sich beziehend, uͤber die Absichten und Handlungsweise der Landschaft irrige Ansichten beim Publikum veranlassen Als Braunschweiger fuͤhlt er den Beruf, sich selbi⸗ ger zu unterziehen. — In einem in Nr. 53 d. Bl. enthalte⸗ nen Schreiben aus Braunschweig vom 29. Maͤrz wird su⸗ voͤrderst darauf hingedentet, als wenn die staͤndischen Wahlen den uͤbrigen Verhandlungen zum Vorwande haͤtten dienen muͤssen. Dies ist voͤllig ungegruͤndet. Aus der bekannten Beschwerdeschrift erhellt, daß die Ausschuͤsse unterm 11. April vorigen Jahres Sr. Herzoglichen Durchlaucht angezeigt ha⸗ ben, wie in Gemaͤßheit des §. 39. der erneuerten Land⸗ schafts⸗Ordnung ein Zusammentreten der Landschaft auf den 21. Mai vorigen Jahres von ihnen veranlaßt sey, und zwar nicht blos wegen des gedachten Endzwecks, sondern auch
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7
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no gestatteten mit Bereitwilligkeit, was
Seine Depeschen sollen
86 Franzoͤsische
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wegen der die Landschafts⸗Ordnung betreffenden hoͤchsten Er⸗
oͤffnungen. — Ferner ist herausgehoben, daß Hr. v. Cramm,
der uͤbrigens nicht wirklicher, sondern nur titulairer Kammer⸗ herr war, bereits in derselben Nacht des Convocationstages mit der Beschwerdeschrift nach Frankfurt abgereist sey. Auch dies ist unrichtig. Bekannt genug ist zu Braunschweig, daß die aus dem genannten Herrn von Cramm, dem Ober⸗ Hauptmann von Kalm und dem Land⸗Syndikus Pricelius bestehende staͤndische Deputation erst am 23. Mai gegen Abend von dort abgereist ist. Auch konnte sie wohl nicht eher abreisen, da die von ihr einzureichende Beschwerdeschrift der Ausschuͤsse erst am 23. Mai von ihnen unterzeichnet und daher auch von diesem Tage datirt ist. — Im Pariser Uni⸗ versel vom 10. April findet sich gar die Behauptung, der un⸗ eigennuͤtzige Braunschweigische Adel habe gewisse gutsherrliche Rechte waͤhrend der vormundschaftlichen Regierung an die Herzogliche Regierung veraäͤußert; die Gutheißung der dama⸗ ligen Maaßnahmen von Seiten des Adels sey daher sehr er⸗ klaͤrbar, indem derselbe im Fall der Annullirung derselben be⸗ deutende Summen wuͤrde ersetzen muͤssen. Auch dies ist nicht der Wahrheit gemaͤß. Gutsherrliche Rechte hat die Ritterschaft damals durchaus nicht an die Regierung ver⸗ kauft, dieselben bestehen vielmehr nach wie vor ungeschmaäͤlert. Auf ihre Steuerfreiheit und Immunttaͤten hat dieselbe ver⸗ zichtet, gegen eine theilweise Entschaͤdigung aus der Landes⸗ steuerkasse. Die Ritterschaft war naͤmlich waͤhrend der aͤl⸗ tern Verfassung frei von Grund⸗ und persoͤnlichen Abgaben, z. B. von Akzise, Zoll, Bruͤckengeld u. s. w. Sie genoß uͤberdies mancher Immunitaͤten, z. B. der Befreiung von Einquartirung u. s. w. Da die erneuerte Land⸗ schafts⸗Ordnung ihr diese Privilegien nicht entzogen hatte, so konnte sie ihre desfallsigen Rechte unstreitig geltend machen. Daß sie, nebst den Herzogl. Domainen, im J. 1806, in Gemaͤßheit einer besondern Abrede zur Tilgung eines zur Abtragung der Kriegssteuer auf den Kredit der staͤndischen Kasse aufgenommenen Kapitals, herangezogen worden war, konnte dieselbe in ihren Gerechtsamen nicht beeintraͤchtigen, da in der spaͤtern Zeit die zu dem Ende veranlagte außeror⸗ dentliche Grundsteuer weder im Allgemeinen, noch insbesondere fuͤr die Herzoglichen Domainen, wieder aufgenommen, jenes Kapital aber der allgemeinen Landesschuldenlast hinzugefuͤgt war. Ihres demnach wohlbegruͤndeten Anspruchs auf Steuer⸗ freiheit ungeachtet, gab sie auf dem Landtage v. J. 1823 dem Wunsche der Regierung und ihrer steuerpflichtigen Mit⸗ buͤrger nach. Sie genuͤgte den Anforderungen der Zeit, in⸗ dem sie auf ihre Steuerfreiheit und Immunitaͤten verzichtete und sich nur fuͤr einen Theil der Grundsteuer sogenannte Reluitions⸗Kapitale auf die Landessteuerkasse versichern ließ, die jeboch erst nach Abtragung der nicht unbetraͤchtlichen Lan⸗ desschuld zahlbar sind. Erwaͤgt man nun, daß die Ritterschaft ohne Entschaͤdigung beinahe die Haͤlfte der Grundsteuer und saͤmmtliche nicht unbedeutende Personal⸗Abgaben uͤbernommen hat, daß sie gleichfalls ohne Entschaͤdigung auf die sonstigen Immuntitaͤten verzichtet hat, daß sie zu etwanigen hoͤhern Steuern beitragen muß, daß sie uͤber die Entschaͤdigungs⸗ Kapitale nicht disponiren kann, sofern ihre Guͤter, wie es wohl meist der Fall ist, Lehn⸗ oder Fideikommiß⸗Qualitaͤt haben, und daß am 21. Mai v. J. ein Theil der Reluitions⸗ scheine noch nicht einmal ausgefertigt war; so wird die Frage: ob die Braunschweigische Ritterschaft die von ihr gutglaͤubig kontraͤhirte und feierlich beschworene Verfassung aus Eigen⸗ nutz oder aus Pflichtgefuͤhl aufrecht zu erhalten strebe? wohl
keinem gegruͤndeten Zweifel unterworfen werden koͤnnen.“
“ Portugal. Blaͤtter geben folgende Uebersicht der Finanzen Portugals: „Die Einnahmen dieses Staats betru⸗ gen im Jahre 1827: 30 Millionen Fr.; im Jahre 1828: 21 Millionen Fr., und im Jahre 1829 nur 16 Millionen Fr. Die oͤffentliche Schuld belaͤuft sich auf 324 Millionen Fr. Dem fuͤr das erste Vierteljahr 1830 festgestellten Etat zu⸗ folge, ist der Schatz den Linientruppen den Sold fuͤr 7 Mo⸗ nate und den pensionirten Offizieren und Militair⸗Wittwen ihre Pensionen fuͤr 34 und 28 Monate schuldig. Die Köͤ⸗ nigl. Gerichtshoͤfe haben ihre Gehalte auf 18 Monate, die Kammerdamen und alten Hausbeamten der verstorbenen Koͤ⸗ nigin und der Prinzessin Benedikte dasselbe fuͤr 15 Monate zu fordern u. s. f.“ 1“
16 Koyie
Der Hamburger Korrespondent enthaͤlt Folgendes⸗
„Schreiben aus Bucharest, vom 16. April. Privat⸗ Nachrichten aus Konstantinopel vom 5. d. M. zufolge, soll der kriegerische Sinn unter den Tuͤrken in starker Aufregun g
4 g
— 2 8. 4
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4 nur immer vermag, zu
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begriffen seyn, und der eit er es
seinen Zwecken, um seinen Lieb⸗
lingsplan, die ganze osmanische Bevoͤlkerung militairisch zu
oorganisiren, nach und nach ins Werk zu setzen.
Fiiznanzverlegenheit. ganzes Bestreben gerichtet. freilich, ohne allgemeine Erbitterung zu erwecken, unmoͤglich;
Allein es tritt ihm dabei ein Haupthinderniß in den Weg: dies ist seine Dieser abzuhelfen, dahin ist jetzt sein Eine Erhoͤhung der Steuern ist
es wird ihm daher wohl nichts uͤbrig bleiben, als zu Staats⸗
Anleihen seine Zuflucht zu nehmen. In Pera war die Mei⸗
nung ziemlich allgemein, daß die Einleitungen dazu bereits getroffen worden waͤren. Mahmud, sagt man, habe schon
mehrere persoͤnliche Konferenzen mit dem Englischen Botschafter deshalb gepflogen, und Letzterer habe die Bereitwilligkeit seiner
Regierung, die Pforte aus ihrer Verlegenheit zu ziehen, zu erkennen gegeben. Als Unterpfand fuͤr die in Rede stehende Anleihe, deren Garantie alsdann England uͤbernehmen wuͤrde, und die sich, wie behauptet wird, auf 4 Millionen
Dukaten belaufen soll, wird die Insel Kandien genannt,
8
6
die, im eintretenden Falle, von Britischen Truppen okkupirt werden duͤrfte. Die Verwaltung dieser Insel, so wichtig sie auch immerhin fuͤr die Pforte ist, faͤllt unter den ge⸗ genwaͤrtigen Umstaͤnden den Tuͤrkischen Behoͤrden sehr schwer, da der groͤßte Theil ihrer Bevoͤlkerung aus Griechen besteht, die wegen der Naͤhe des neuen Griechischen Staates nur mit der groͤßten Muͤhe zu baͤndigen seyn duͤrften, hieraus aber leicht unangenehme Kollisionen entstehen moͤchten. Ist Eng⸗ land aber einmal im Besitze dieses Eilandes, so duͤrfte es denselben wieder aufzugeben sich in der Folge nur wenig ge⸗ neigt beweisen. Daß es aber zu diesem Besitze zu gelangen. 5.9 dies wird in Pera mit um so groͤßerer Wahrschein⸗ ichkeit behauptet, als sich vornaͤmlich das Kabinet von Lon⸗
1 don seither immer standhaft geweigert hat, auf die Vereini⸗
gung Kandiens mit Griechenland einzugehen. — Der in un⸗
meine Waͤrme aus.
serer Gegend eingetretene Fruͤhling zeichnet sich durch unge⸗ Wir haben haͤufig Gewitter mit Regen⸗
guͤssen, wie im Sommer. Die Vegetation laͤßt nichts zu
wuͤnschen uͤbrig, und man giebt der Hoffnung Raum, daß
—
88 8 8
ns ein segensreiches Jahr fuͤr die schweren Leiden des uͤber⸗
stieandenen Winters entschaͤdigen wird. — Die Bevoͤlkerung
unserer Stadt verbreitet sich bereits auf das Land, und von Seiten der Obrigkeit werden alle nur erdenklichen Sanitaͤts⸗ masseffh ergriffen” “ 8
11X““ † FF. *
11161616168686“ Der Courrier de la Gréce vom 13. Maͤrz enthaͤlt
nachstehende Botschaft des Praͤsidenten von Griechenland an
den Senat: „Die Ausarbeitung, die wir von dem Ausschusse verlangt haben, welcher mit der Bericht⸗Erstattung uͤber die Revision der Constitutions⸗Akten beauftragt ist, soll der Re⸗ gierung die amtlichen Notizen an die Hand geben, auf die sie, den Anordnungen der Art. 11 und 12 des zweiten De⸗ krets des Kongresses von Argos vom 14. Juli gemaͤß, ihre Entscheidung zu gruͤnden hat. Da jedoch der Ausschuß die Beobachtungen zu kennen wuͤnscht, die wir selbst uͤber diesen wichtigen Gegenstand angestellt haben, so nehmen wir keinen Anstand, sie ihm mitzutheilen. Diese Beobachtungen koͤnnen sich aber nur auf das System beziehen, nach welchem, anse⸗ rer Ansicht zufolge, die Arbeit des Ausschusses am nuͤtzlichsten ausgefuͤhrt werden koͤnnte. Die dem zweiten Dekret ange⸗ haͤngten Grundlagen skizziren, nach unserer Meinung, den Plan, den der Ausschuß durch die Analyse der aͤlteren Con⸗ stitutions⸗Akten auszufuͤllen hat. Der Eckstein eines jeden Staatsgebaͤudes besteht in der positiven Definition jenes Rech⸗ tes der Buͤrger, welches wir Stimm⸗Recht nennen. Man muß demnach sehen, wie dieses Recht durch die Constitutio⸗ nen von Astros, Epidaurus und Troezen definirt ist. Zunäͤchst wird es sich darum handeln, in denselben Akten nachzusuchen, unter welchen Bedingungen und nach welchen Formen die Nation dieses Recht den nicht eingebornen Hellenen und den Fremden gewaͤhrt. Endlich wird man wissen muͤssen, ob diese selben Akten die Bedingungen feststellen, unter denen die stimmberechtigten Buͤrger zur Ausuͤbung dieses Rechts be⸗ rufen werden. — Wenn der Ausschuß die durch die obener⸗ waͤhnten Constitutionen sanctionnirten Grundsaͤtze mit groͤß⸗ ter Genauigkeit zusammenfaßt, wird er vielleicht erkennen, daß er seinen Auftrag nicht besser erfuͤllen kann, als wenn er uns uͤber diesen wichtigen Gegenstand die Bemerkungen mittheilt, welche ihm die Erfahrung an die Hand gegeben ha⸗ ben wird. — Den naͤmlichen Gang verfolgend, wird der Aus⸗ schuß sodann die Grundsaͤtze analystren, welche die Constitu⸗ tions⸗Akten hinsichtlich der gesetzgebenden, der richterlichen und der vollziehenden Gewalt sanctionnirt haben. — Er koͤnnte
endlich in einem Zusatz⸗Kapitel unter dem Titel von Allge⸗
—— 8
meinen Anordnungen alle uͤbrigen Grundsaͤtze der obenerwaͤhn⸗ ten Akten kurz zusammenfassen. — Sobald wir diese Ana⸗ lyse vor Augen haben werden, werden wir nicht saͤumen, die Meinung des Senats uͤber den Entwurf eines Fundamental⸗ Statuts einzuholen, welcher, seitdem die Nation uns die Ehre erzeigt hat, uns die Leitung ihrer theuersten Interessen an⸗ zuvertrauen, der Gegenstand unseres Nachdenkens ist. plia, den 16 Febr. 1830. Der Praͤsident: J. A. distrias. Der Staats⸗Secretair: N. Spiltadis.
„Berlin, 7. Mai. Die aus 8 Personen bestehende Mannschaft von zwei Oderkaͤhnen, welche durch den in der Nacht vom 3ten zum 4ten d. M. eingetretenen heftigen Or⸗ kan in der Gegend des Dorfes Hohensaaten voͤllig zerschla⸗ gen wurden, hatte beim Sinken der Fahrzeuge uUm 3 Uhr Morgens eine uͤber die Wellen hervorragende Weide erklet⸗ tert und wurde bis auf Einen, welcher sich nicht festzuhalten vermochte und ertrank, am andern Nachmittage durch 8 mu⸗ thige Maͤnner aus Hohensaaten in zwei sogenannten Polten gluͤcklich ans Ufer gebracht. der Koͤnigl. Regierung zu Potsdam im heutigen Amtsblatt waren es, naͤchst dem zuerst zur Rettung der Verungluͤckten entschlossenen Fischer Daͤhne, noch folgende Personen, welche diese ruͤhmliche Handlung mit Gefahr ihres eigenen Lebens unternahmen: der Schulze Garitz, die Fischer Lisegang, Dornfeld, Pollack und Koch, der Kuͤster 1 Fischersohn Kunath.
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— Vorgestern Nachmittag entstand in dem nahgelegenen
Dorfe Alt⸗Schoͤneberg, in einem Bauernhause, vermuthlich durch Fahrlaͤssigkeit eines Bewohners, Feuer, welches rasch um sich griss, so daß zwei ganze Bauergehoͤfte und mehrere Tagloͤhnerhaͤu⸗ ser nebst Staͤllen und Scheunen voͤllig in Asche gelegt wurden. — Nachrichten aus Turin zufolge ist unsere Landsmaͤn⸗ nin, Demoiselle Karl, welche, nachdem sie ihre kuͤnstlerische Laufbahn bei der Koͤniglichen Oper hierselbst begonnen, vor elnigen Jahren Berlin verließ und sich demnaͤchst, besonders waͤhrend ihres laͤngern Aufenthalts in Mailand, auf das vor⸗ theilhafteste weiter ausgebildet hat, vor Kurzem in Turin mit großem Erfolge aufgetreten. In einem Privatschreiben von daher heißt es: „Vom Suecceß zum Triumph wird Demoiselle Karl nur wenige Schritte brauchen.“
Ueber’ die Fortschritte des Seidenbaues in der Provinz Brandenburg im Jahre 1829. Im Jahre 1829 haben sich in der Provinz Branden⸗
burg 322 Familien mit dem Seidenbau beschaͤftigt,
1) im Regierungs⸗Bezirk Potsdam .. . . . ..... 2) im Regierungs⸗Bezirk Frankfurt a. d. O. . ... JZ33111“”]
Es wurden an Cocons erzeugt
iim Potsdammer Regierungs⸗Bezirk 10,
im Frankfurter V 6,082 ““ uͤberhaupt 16,775 Pfsd.
Ueber den Seidenbau im Frankfurter Regierungs⸗Bezirk
findet sich bereits in Nr. 93 der Staats⸗Zeitung eine Ues
stattgefunden haben duͤrfte); es folgen also hier einige Be⸗
merkungen uͤber den Seidenbau im Potsdammer Regierungs,
Bezirk.
Ertrag der Einzelnen war sehr verschieden. Den groͤßten Er⸗
trag hatten unter den alten Seidenbauern, wie gewoͤhnlich 1) der Kuͤster Henning zu Zinna, 32 ½ Pkd. 2) der Kuͤster Goͤtze zu Stuͤcken 22 Pfd. und 3) Goͤtze zu Chemnitz 30 Pfd.
Unter den neueren Seidenbauern haben das groͤßte
Quantum produzirt: Der Rechnungs⸗Rath Haupt in Pots⸗
dam mit 51 Pfd., der Regierungs⸗Rath von Tuͤrk zu Klein⸗ Glinicke mit 50 Pfd.
Unter den Kreisen zeichneten sich vorzuͤglich aus der Zauch⸗ Belzigsche Kreis, wo 36 Seidenbauer 252 Pfd. 2 ¾ Loth Seide gewonnen haben.
Auffallend ist bei vielen einzelnen Seidenbauern das Mißver⸗ haͤltniß zwischen den ausgelegten Grains und dem Produkt an Co⸗ cons; bei gehoͤriger Besorgung des Seidenbaues naͤmlich kann man auf ein Loth Grains 40 bis 45 Pfd. Cocons rechnen; allein viele
*) Aus dem Frankfurter Amtsblatte entlehnt.
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86
Nach einer Bekanntmachung
Foͤrster und der
sicht) (wo aber bei Angabe der Cocons ein Schreibfehler
Naue⸗ Capo⸗
,
Vor der Periode des Wiederauflebens beschaͤftigten sich 8 noch 58 Familien damit; im vorigen Jahre bereits 165. Der