1830 / 129 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Nikolajewitsch um 11 Uhr Vormittags im eigenen Pallaste Sr. Kaiserl. Majestaͤt in Gegenwart Ihrer Kaiserl. Maje⸗ staͤten des Kaisers und der Kaiserin und Ihrer Kaiserl. Ho⸗ heiten des Thronfolgers Selbst, so wie der Großfuͤrstinnen mit Gottesdienst und einem Dankgebete gefeiert. In saͤmmtlichen Kiirrchen dieser Residenz wurden gleichfalls Dankgebete zur Feier dieses erfreulichen Tages gehalten. 8 Se. Majestaͤt der Kaiser haben geruhet, durch Aller⸗ hoͤchste Gnadenbriefe vom 18ten v. M. folgende Auszeich⸗ nungen zu ertheilen, die Insignien des St. Annen⸗Ordens sster Klasse mit der Kaiserlichen Krone: dem Commandeur des abgesonderten Orenburgischen Corps, General⸗Lieutenant General⸗Adjutanten Golowin I., fuͤr dessen Diensteifer und wohlgetroffene Anordnungen im letzten Tuͤrkenkriege, als Mi⸗ litair⸗Befehlshaber in der Festung Varna und Militair⸗Ge⸗ neral⸗Gouverneur von Basardͤshik, Babadagh und nachmals in Rumelien; dem General⸗Major Fuͤrsten Ljubomirski, Chef dder 2ten Infanterie⸗Division und Commandeur des Duͤna⸗ urgischen Detaschements, fuͤr dessen ausgezeichneten, des be⸗ sondern Wohlwollens Sr. Majestaͤt gewuͤrdigten Diensteifer; dem General⸗Major Fuͤrsten Bekowitsch⸗Tscherkaski, Com⸗ mandeur der 3ten Brigade der 21sten Infanterie⸗Division, fuͤr seinen Muth und sein ausgezeichnetes Benehmen waͤh⸗ rend der Unterhandlungen mit dem Seraskier und den Ein⸗ wohnern der Stadt Erzerum zur Zeit ihrer Besetzung durch unsere Truppen; die Insignien des St. Annen⸗Ordens 1ster Klasse: dem General⸗Major Philosophow, Commandeur der Tulaschen Gewehrfabrik, fuͤr ausgezeichneten Diensteifer; dem Ober⸗Procureur im 1sten Departement des dirigirenden Senates, Wirklichen Staatsrathe Shurawlew fuͤr vieljaͤhri⸗ gen eifrigen Dienst; dem General⸗Major Neratow, Com⸗ mandeur der Ishewschen Gewehrfabrik, fuͤr dessen Dienstei⸗ fer, und dem wirklichen Staatsrathe Demtschinski, Vorsitzer im Comité fuͤr die Censur der Schriften aus dem Auslande, fuͤr dessen ausgezeichnet eifrige Thaͤtigkeit im Dienste. 8 Se. Majestaͤt der Kaiser haben dem Hofrathe Franz Gemnich „Verweser des Comtoirs der Kaiserlichen Theater⸗ Direction, und dem Lehrer Sr. Kaiserl. Hoheit des Thron⸗ feolgers Großfuͤrsten Alexander Nikolajewitsch, Akademiker der Kaiserl. Akademie der Wissenschaften, Karl Trinius, die In⸗ signien des St. Annen⸗Ordens Lter Klasse mit der Kaiserl. Krone zu verleihen geruhet. 8. Unterm 17. v. M. haben Se. Majestaͤt an den Hofmar⸗ schall Naryschkin, folgendes gnaͤdigstes Restript erlassen: „Kyrill Alexandrowitsch! Da Ich aus dem Berichte des Ministers des Kaiserl. Hofes ersehe, daß im Laufe des vergangenen Jahres in den etatmaͤßigen Ausgaben des Ih⸗ nen anvertrauten Hofcomtoirs die bedeutende Ersparniß von mehr als einer Million Rubel gemacht worden, und diese zu Meiner voͤlligen Zufriedenheit jetzt betraͤchtliche Ausbesse⸗ rungen am Winterpallaste verstatten, ohne daß es noͤthig wird, dazu besondere Summen anzuschlagen, so mache Ich Mir ein Vergnuͤgen daraus, Ihnen dafuͤr Meine ganze Erkennt⸗ lichkeit zu bezeugen. ““ Verbleibe Ihnen stets wohlgewogen.“ ,1 (gez.) Nikolas. e Ddie Wittwe des verstorbenen ordentlichen Professors der Therapie und Klinik auf der Universitaͤt zu Dorpat, Dr. Struve, hat, auf Veranlassung eines von Letzterem herausge⸗ gebenen und dem Kaiser eingereichten medizinischen Werkes, von Sr. Majestaͤt ein Paar brillantene Ohrgehaͤnge erhalten. Die Kaiserin hat dem ordentlichen Professor der Natur⸗ eschichte, Dr. von Ledebour, fuͤr ein von ihm versaßtes und hrer Majestaͤt gewidmetes botanisches Werk einen Brillant⸗ ring zu verleihen geruhet. e . 8 Nach amtlichen Berichten belief sich im Jahre 1829 die Zahl der in den Kolonieen der Russisch⸗Amerikanischen Com⸗ pagnie lebenden Russischen Unterthanen auf 10,421 Indivi⸗ duen; von diesen waren Russen 513 Maͤnner und 30 Weiber; KFKreolen 422 Maänner und 441 Weiber; Aleuten und andere Nationen 4424 Maͤnner und 4591 Weiber; an Hausthieren besaßen die Kolonieen 206 Pferde und 1076 Stuͤck Hornvieh. 3 Um dem nach und nach durch verschiedene Umstaͤnde in Verfall gerathenen Handel der Stadt Narva wieder aufzu⸗ heelfen, ist es von Seiten der Regierung dieser Stadt erlaubt woorden, den Zoll fuͤr das seewaͤrts eingefuͤhrte auslaͤndische Salz, anstatt wie bisher sogleich, erst im Verlaufe von 6 Monaten zu entrichten; ferner ist befohlen worden, der Stadt aus der Zoll⸗Einnahme, anstatt wie bisher jaͤhrlich 2700, kuͤnf⸗ tig auf 10 Jahre 8,000 Rubel jaͤhrlich zu gewaͤhren; auch ist der Stadt eine alte Schuͤld von ungefaͤhr 9000 Rnbeln erlassen worden; außerdem sind ihr noch mehrere andere Erleichte⸗ rungen zugestanden worden.

schreiben oder seinen Namen zu sagen; kein Buch darf

nung zufolge ist, zur Befoͤrderung der Ausfuhr von Tauwerk und Stricken, die Ausfuhr⸗Abgabe von diesen Artikeln auf

3 Jahre vorzugsweise gaͤnzlich aufgehoben worden, und sie sollen ohne Zollstempel in Schiffe verladen werden duͤrfen.

Im Laufe des letzten Januars sind aus den Zoll⸗Pack⸗ haͤusern von Baku fuͤr mehr als 50,000 Rubel Banknoten aus Persien und den neuerworbenen Provinzen eingefuͤhrte Waaren, bestehend in baumwollenen und seidenen mit Gold durchwirkten Zeugen, wollenen Artikeln und roher Wolle, wieder abgelassen worden; im Monat Februar betrug der Werth der aus denselben Orten durch das Zoll⸗Amt passirten Waaren gegen 136,000 Rubel Banknoten.

Aus Erzerum schreibt man unterm 8. Maͤrz: „In diesen Tagen kam hier aus Persien eine Karawane von Pil⸗ grimen an, die sich nach Mekka begeben; sie besteht aus 500 Personen, worunter der Mirza Mussan⸗Chan, Bruder des Kaimakan von Tauris, mit seiner Gemahlin, einer Tochter des Schachs, ferner eine der ersten Frauen des Schach selbst und eine der Frauen Abbas⸗Mirza's. Die Begleitung dieser Personen besteht aus mehreren Chans und Beys von Tauris und Choi; die Karawane schlaͤgt den Weg nach Aleppo ein.“ Odessa, den 21. April. Jussuf Pascha, der sich seit der Einnahme von Varna als Kriegsgefangener in Odessa aufgehalten hat, ist am 17. d. M., am Bord eines Oester⸗ reichischen Kauffahrers, nach Konstantinopel abgesegelt. Am 27. d. M. wird die hiesige oͤffentliche Bibliothek eroͤffnet werden. Nach dem Reglement derselben wird sie, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage, taͤglich zu bestimm⸗ ten Stunden fuͤr jede wohlgekleidete Person unentgeldlich zur Benutzung offen stehen, ohne daß man noͤthig haͤtte, sich einzu-

genommen werden; das Verzeichniß der Bibliothek befindet sich auf der Haupttafel zu Jedermanns Einsicht. Vor kurzem hat die Verwaltung von Neu⸗Rußland, hauptsaͤchlich in der Absicht, einen neuen einheimischen Er⸗ werbszweig aufzumuntern, einen Kontrakt auf 35,000 Pud Braunkohlen abgeschlossen, die aus den Bergwerken des im Ekaterinoslaffschen Gouvernement liegenden Kreises Bachmut, geliefert werden sollen; der festgesetzte Preis ist 85 Kopeken Kupfergeld (etwa 7 Sgr.) fuͤr das Pud (40 Pfd.), und man hofft, im 1 sehen. 1.

Warschau, 6. Mai. Am 3ten, als am Namenstage Ihrer Majestaͤt der Kaiserin fand ein feierlicher Gottesdienst in der hiesigen Kathedralkirche, in Gegenwart der Senatoren, Minister, hoͤheren Staatsbeamten, des Koͤnigl. Hofes und einer großen Anzahl Volkes, statt. Nach der Messe wurde das Te Deum angestimmt. Se. Excellenz der Praͤsident des Administrations⸗Rathes, Graf Sobolewski, gab an diesem Tage em großes Diner im Pallaste der Koͤnigl. Statthalter. Am Abend wurden die Haͤuser der Stadt erleuchtet, und eine Frei⸗Vorstellung im National⸗Theater beschloß die Feier des 8 Der Oberstallmeister des Kaiserlichen Hofes, Herr von Opaczynin, ist hier von St. Petersburg bereits eingetroffen. Die wegen ihrer vielen Vorzuͤge des Geistes und des Herzens allgemein verehrte Graͤfin Tyszkiewicz, geb. Fuͤrstin Poniatowska, Nichte des Koͤnigs Stanislaus Augustus, ist in Wien mit Tode abgegangen. Der Bau des neuen nach dem Muster des Berliner Er⸗ ziehungshauses fuͤr sittlich verwahrloste Kinder hier einzu-⸗ richtenden Instituts schreitet schnell vorwaͤrts. In einigen Wochen wird dasselbe bereits in Thaͤtigkeit treten und so den Erwartungen gewiß entsprechen, die man von diesem nuͤtzlichen Unternehmen hegt. EIIu“ Von unserem Architekten Idzkowski wird hier binnen Kurzem ein mit vielen Zeichnungen versehenes Werk in Pol⸗ nischer Sprache uͤber die Griechische, Roͤmische und Gothische

nen kurzem zu gewaͤrtigende Ankunft der Dlle. Sontag in F.““ Se. Majestaͤt ihre . idenz nach Saint⸗Cloud verlegen; ein

Architektur erscheinen.

Warschau. IIAE H nan 4 8 N Paris, 2. Mai. Gestern hatte der Vicomte von Mar⸗-⸗

Theil der Equipagen ist bereits dorthin abgegangen. 4

und der See⸗Minister an demselben Tage in Lyon einge:⸗

Einer von dem Minister⸗Comité erlassenen Verord⸗

Mehrere aus Berlin erhaltene Briefe bestaͤtigen die bin⸗-⸗ Cours der Pfandbriefe gs89. . tignac eine Privat⸗Audienz beim Koͤnige. Morgen werden Der Kriegs⸗ Minister ist am 25 ten v. M. in Marseille

Auàus Alicante meldet man unterm 14ten v. M.: „So eben erhalten wir das Brief⸗Felleisen aus Algier. Konsuln hatten sich bei dem Abgange desselben auf das Land begeben und ihre Angehoͤrigen nach Mahon geschickt. Der Dey beschleunigte moͤglichst die Vertheidigungs⸗Anstalten und ließ von allen Seiten Batterieen errichten. Die Garnison besteht aus 10 12,000 Mann, die taͤglich in den Waffen geuͤbt werden. Der Dey ist selbst dabei zugegen und laͤßt unter Diejenigen, die am besten exerziren, Preise vertheilen. Die Franzoͤsische Expedition wurde gegen das Ende des Mai⸗ Monats erwartet. Die herrschende Meinung war, daß der Dey vorzuͤglich von der Landseite sich nicht lange werde hal⸗ ten koͤnnen; doch laͤßt sich ein hartnaͤckiger Widerstand erwar⸗ ten, wenn die Beduinen aus dem Innern von Afrika herbei⸗ eilen sollten, um die Landung der Truppen zu verhindern. Das Schloß des Deys, wohin alle Schaͤtze gefluͤchtet worden sind, ist unterminirt.“

Die Gazette de Franecee meldet jetzt, die drei verbuͤn⸗ deten Maͤchte haͤlten die Garantie eines fuͤr Rechnung des Griechischen Staates zu eroͤffnenden Anlehns von 60 Millio⸗ nen Fr. uͤbernommen.

Die Gazette de France meint, daß, wenn auch die Wahl-⸗Kollegien abermals eine aufruͤhrerische Kammer bilden sollten, der Koͤnig nichts desto weniger im Stande seyn werde,

sich ein Budget zu verschaffen. „Wir moͤchten wohl wissen“,

bemerkt hierauf der Courrier frangais, „wie man es anfangen wollte, um sich mit einer neuen aufruͤhreri⸗ schen Kammer ein Budget zu verschaffen; und ohne eine

Kammer ist dies doch ganz und gar unmoöͤglich. Unserer

Meinung nach reduzirt sich die Frage ganz einfach auf fol⸗

gende Grundsaͤtze: ohne Budget keine Steuern; ohne eine

verfassungsmaͤßige Kammer kein Budget; ohne ein gesetzliches

Wahl⸗System keine Kammer.“ Die Gazette erwiedert:

„Wenn die neue Kammer im Monat August zusammentirt,

so kann das Budget bis gegen Ende Oktobers diskutirt und

bewilligt oder verweigert werden. Im letztern Falle wuͤrden dem Koͤnige noch zwei Monate übrig bleiben, um neue

Wahlen zu machen, und uͤber das Wahlgesetz vom 5. Febr.

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wuͤrde definitiv der Stab gebrochen seyn.“

G Aus dem Finanz⸗Berichte, den der Graf von Chabrol AUunlangst an den Koͤnig abgestattet hat, ergiebt sich unter An⸗ derm, daß das Staats⸗Einkommen seit dem Jahre 1816 sich um 207 Millionen Franken vermehrt hat, naͤmlich: bei dem Stempel⸗ und Einregistrirungs⸗We⸗ 39,000,000 Fr.

Ertrage der Waldungen..... . 11,000,000 58,000,000

7„Patent⸗Steuer... 7,000,000

des See⸗ und Berg⸗Salzes 14,500,000

der Getraͤnk⸗Steuer 47,500,000

des Tabacks und Pulvers 14,500,000

- der Spiel⸗Karten 1,000,000

. 2. 3oͤlle von den Fluͤssen und Kanaͤlen .. .2,000,090 ; .»»sddes oͤffentlichen Fuhrwerks 3,000,000 7]7 der Posten.. 9,500,000

Gesammt⸗Summe des Zuͤwachses 205,000,000 Fr.

Eii8 hiesiger Einwohner, bei dem man unlaͤngst zwei Pi⸗ stolen, die ihm in der Kriegs⸗Periode zum Geschenk gemacht worden, vorgefunden hatte, war auf den Grund einer Kö⸗ niglichen Verordnung vom 24. Juli 1816, welche jeden Heh⸗ ler von Kriegswaffen einer dreimonatlichen Haft und einer starken Geldbuße unterwarf, in erster Instanz kondemnirt worden. Er appellirte, und der Koͤnigl. Gerichtshof hat jetzt den Verurtheilten aus dem Grunde freigesprochen, weil die gedachte Verordnung, da sie ohne das Zuthun der ge⸗ setzgebenden Gewalten erlassen worden, keine Ge⸗ setzeskraft habe. Die Oppositions⸗Blaͤtter legen, unter den jetzigen Umstaͤnden, auf dieses Erkenntniß großen Werch.

Der Constitutionnel stellte gestern, auf Anlaß der Verurtheilung eines jungen Menschen von einigem Talente und sonst ehrenwerthen Gesinnungen, der sich aus Mangel an allem Unterhalt zum zweitenmale zu einem Diebstahle hatte verleiten lassen und dieserhalb zum Pranger und zu sechsjaͤhriger Eisenstrafe kondemnirt worden war, dem Großsiegelbewahrer die Frage: Ob das Interesse der Gesell⸗ schaft, ob Menschlichkeit und Gerechtigkeit nicht eine Straf⸗ Milderung in allen solchen Faͤllen verlangten, wo die Strafe, worauf ein Gerichtshof erkennen muͤsse, den Zweck verfehle, um dessenwillen die Straf⸗Gesetze eingefuͤhrt worden waͤren? Der Moniteur erwidert heute hierauf, daß in diesem Falle die Geschwornen und die Richter den Verurtheilten der Gnade des Koͤnigs empfaͤhlen, die man niemals umsonst anrufe.

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Die

n 2) Dfe Verurtheilung der Herren Haber und Wertheim⸗ ber in ihrem Prozesse mit Z..9 vn aͤußert . sager des Chambres, „wird ohne Zweifel aͤhnlichen Ver⸗ suchen, dem Kredite der solidesten Banquier⸗Haͤuser zu schaden, fuͤr die Folge vorbeugen. Wir koͤnnen bei dieser Gelegenheit nicht unbemerkt lassen, mit welcher Leichtigkeit bei uns Ver⸗ ordnungen zu unberechtigten Arrestlegungen erlassen werden. Mit Huͤlfe einer falschen Darlegung des Sachverhaͤltnisses kann jeder vorgebliche Glaͤubiger einen Gerichts⸗Praͤsidenten taͤuschen und auf die Valuten eines Dritten „der ihm nichts schuldig ist, Beschlag legen lassen. Auf solche Weise ist schon oft auf große der Bank oder dem Handelsstande zugehoͤrige Summen der Arrest verhaͤngt, und es sind demnaͤchst, um den langsamen Rechtsgang zu vermindern, nachtheilige Vertraͤge ge⸗ schlossen worden, die darauf hinausliefen, daß der eine Theil durch Opfer die Aufhebung eines Beschlages erkaufte, der le⸗ diglich auf niedrigen Gewinn berechnet war.“

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(Großbritanien und Irla b

V London, 2. Mai. Das am gestrigen Tage ge⸗

bene Buͤlletin uͤber das Befinden 8 (Ne, derlaͤndischen Blaͤttern zufolge), daß Se. Majestaͤt sich zwar am vorhergehenden Tage etwas besser befunden, jedoch eine minder guͤnstige Nacht gehabt haben.

Lord Combermere ist dieser Tage von Ostindien hier an⸗ gekommen. Lord Albert Conyngham traf am vorigen Mitt⸗ [woch mit Depeschen aus Berlin hier ein und hat sich sogleich zum Grafen v. Aberdeen in das auswaͤrtige Amt begeben.

„Ein Wochen⸗Blatt“, bemerkt die Times, „welches unter allen Zeitungen Großbritaniens allein die Ehre hat, jeden Sonntag zu Gunsten Dom Miguels aufzutreten, ver⸗ sucht eine Parallele zwischen Cuba, als Depot fuͤr Spanische Nuͤstungen gegen Mexiko, und Terceira, als Stuͤtzpunkt der Unternehmungen gegen Portugal, zu ziehen. Da wir erklaͤrt haben, England sey verbunden, alle Angriffe auf Mexiko von Cuba aus zu untersagen, so muͤßten wir, meint der Lissa⸗ boner Missionair, auch alle Ausruͤstungen von Terceira aus gegen Lissabon verhindern. Das Argument unsrer Behaup⸗ tung ruhte aber auf zwei Gruͤnden. 1) Daß wir Mexiko als unabhaͤngigen Staat anerkannt haben, von dem wir ei⸗ nen Gesandten angenommen, so wie ein Englischer Gesandter sich an dessen Regierungssitze aufhaͤlt. 2) Daß, da wir das Sy⸗ stem strenger Neutralitaͤt zwischen den beiden uns gleich befreun⸗ deten Staaten angenommen, Merxiko aber eine Unternehmung gegen Cuba versagt haben, wir den Mexikanern in Erwiderung hinsichtlich dieses letztern Punktes gleiche Gerechtigkeit schuldig sind. Wo ist hier aber die Aehnlichkeit in den Verhaͤltnissen? Eng⸗ land hat Dom Miguel nie anerkannt, sondern vielmehr seinen Gesandten zuruͤckberufen. Daͤgegen aber hat es Donna Maria als gesetzmaͤßige Koͤnigin Portugals anerkannt und von ihr als solcher, einen Gesandten angenommen. Drittens haben wir, statt Dom Miguel auf dieselbe peremptorische Weise wie Mexiko zu behandeln, ihm im Gegentheil ohne Einwendungen gestattet, Terceira anzugreifen, das dazumal durch Truppen und im Namen der Prinzessin besetzt war, die wir als gesetz⸗ maͤßige Monarchin des ganzen Portugiesischen Gebiets aner⸗ kannten. Wenn wir Dom Miguel aber, den wir offen als Usurpator behandelten, erlaubt haben, die Besitzung derjenigen anzugreifen, die wir als Koͤnigin anerkannt haben; so wuͤrde es im hoͤchsten Grade ungerecht und abscheulich seyn, wenn wir uns drehen und zu der gesetzlichen Koͤnigin sagen wollten: Isie sollte von Terceira, als einem Mittei, Dom Miguel vom Thron zu stoßen, keinen Gebrauch machen“ und nie wuͤrde sich das Kabinet traͤumen lassen, dies zu wollen, so wie es gewiß nie im Parlamente damit durchdringen wuͤrde. Eine ganz besondere Nuͤge aber verdient es noch, wenn die Anwalte der rohen Gewalt, des Ungluͤcks spottend, ihren Hohn uͤber das geringe Hzuflein derjenigen ausgießen, die ungluͤcklich sind, weil sie ihren Eiden treu blieben. Unver⸗ gessen sollte es ihnen seyn, daß die Halbinsel schon einmal mit Ausnahme eines kleinen Punktes in die Haͤnde der Ge⸗ walt gefallen war und von diesem kleinen Punkt aus wieder erobert wurde. Und wenn sie auf die angebliche Ruhe im Lande als Beweis hindeuten, daß die Nation fuͤr Dom Mi⸗ guel gestimmt sey, so wollen wir sie fragen, ob denn die Gra⸗ besruhe in einem despotischen Lande wohl den Willen oder das Gluͤck einer Nation ausspreche, und sie auf die mit Tau⸗ senden armer Schlachtopfer gefuͤllten Kerker verweisen, deren Jammertoͤne freilich nicht bis zu ihren Ohren dringen.“

Herr⸗ wie an der Pariser Boͤrse ging das Geruͤcht, daß die aͤlteren Griechischen Anleihen von dem Prinzen Leopold nur fuͤr zwei Drittel ihres urspruͤnglich ausgestellten Betrages und zu einem geringeren Zinsfuße (als 5 pCt.) anerkannt

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werden duͤrften; ersteres in Ruͤcksicht darauf, daß die Grie⸗ 8

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