in Bezug auf die fuͤnf in der Antwort Seiner ³g Hoheit angedeuteten Punkte, folgende Beschluͤsse unter sich festgestellt: 1) Die Absichten der drei Hoͤfe stim⸗ men mit den Wuͤnschen uͤberein, welche der Prinz hinsicht⸗ lich einer von Seiten der Maͤchte, die den Traktat unter⸗ zeichnet haben, dem neuen Griechischen Staat zu gewaͤhrenden Garantie zu erkennen gegeben hat. Die uͤbrigen Maͤchte sollen aufgefordert werden, denselben beizupflichten. 2) Die verbuͤn⸗ deten Maͤchte koͤnnen dem souverainen Fuͤrsten⸗ von Grie⸗ chenland in Bezug auf die Art, wie die Tuͤrkische Regierung ihre Autoritaͤt auf Kandien und Samos ausuͤbt, kein In⸗ terventionsrecht einraͤumen. Diese Inseln sollen unter der Botmaͤßigkeit der Pforte bleiben und von der neuen Macht, deren Gruͤndung in Griechenland beschlossen ist, unabhaͤngig seyn. Jedoch beeilen sich die verbuͤndeten Maͤchte, dem Prin⸗ zen Leopold zur eigenen Zufriedenstellung Sr. K. H. zu er⸗ klaͤren, daß sie sich kraft der von ihnen gemeinschaftlich ein⸗ gegangenen Verbindlichkeiten fuͤr verpflichtet halten, den Be⸗ wohnern von Kandien und Sames Sicherheit gegen jede Belaͤstigung wegen ihrer etwanigen Theilnahme an den fruͤ⸗ heren Unruhen zu gewaͤhren. Falls die Tuͤrkische Autoritaͤt auf eine Weise geuͤbt werden sollte, welche die Menschlich⸗ keit verletzte, so wuͤrde jede der verbuͤndeten Maͤchte, ohne jedoch eine spezielle und foͤrmliche Verbindlichkeit in dieser Hinsicht zu uͤbernehmen, es fuͤr ihre Pflicht halten, ihren Einfluß bei der Pforte geltend zu machen, um die Bewoh⸗ ner der obgedachten Inseln gegen unterdruͤckende und will⸗
kuͤhrliche Handlungen zu schuͤtzen. 3) Die Konferenz hat er⸗
kannt, daß unuͤbersteigliche Hindernisse obwalten, um von den Entscheidungen hinsichtlich der Gränzbestimmung des neuen Staats abzugehen. 4) Die drei Maͤchte sind ent⸗ schlossen, dem neuen Staate Geldunterstuͤtzungen durch die Gewaͤhrleistung fuͤr ein von der Griechischen Regierung zu
sten von Griechenland anzutragen.“ — Indem die Unter⸗ zeichneten den Prinzen Leopold von diesem Beschlusse ihrer Hoͤfe benachrichtigen, haben sie die Ehre, ihm die Protokolle 1, 2 und 3 vom 4. Februar 1830, worin die Absichten der hohen, Maͤchte sowohl hinsichtlich Sr. Koͤnigl. Hoheit als in Bezug auf die Organisation Griechenlands verzeichnet sind, vertraulich mitzutheilen. Sie schmeicheln sich, Se. Koͤnigl. Hoheit werde den in diesen drei Akten festgestellten Bestim⸗ mungen beipflichten und den glaͤnzenden Beweis von Achtung und Vertrauen, welchen die Allianz ihm zu geben wuͤnscht, annehmen. — Die Unterzeichneten schaͤtzen sich hoͤchst gluͤck⸗ lich, die Dolmetscher ihrer erhabenen Souveraine zu seyn, und benutzen diese Gelegenheit, Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Prinzen Leopold den Ausdruck ihrer tiefsten Hochachtung zu bethaͤtigen. (Gezeichnet) Montmorency⸗Laval. Aber⸗ deen. Lieven.
Anlage B. zu dem Conferenz⸗Protokoll vom 20. Februar 1830.
Antwort Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Leo⸗ pold von Sachsen⸗Koburg auf die Kollektiv⸗Note der Bevollmaͤchtigten vom 4. Februar 1830, datirt aus Claremont vom 11. Februar 1830.
Der Unterzeichnete hat am 4. Febr. das Schreiben er⸗ halten, mit dem die Bevollmaͤchtigten der drei Hoͤfe, von welchen der Traktat vom 6. Juli 1827 unterzeichnet worden ist, ihn beehrt haben, und wodurch sie, in Folge des Proto⸗ kolls vom 4. Febr. 1830, Namens der hohen verbuͤndeten Maͤchte ihm die erbliche Souverainitaͤt Griechenlands antra⸗ gen. — Der Unterzeichnete fuͤhlt tief, wie hoͤchst schmeichel⸗ haͤft fuͤr ihn die Ehre ist, welche die erhabenen Souveraine ihm zu erzeigen geruht haben, indem sie ihn erwaͤhlt, um ihre großmuͤthigen Absichten hinsichtlich des neuen Griechi⸗ schen Staats ins Werk zu setzen. Er beeilt sich, die nuͤtz⸗
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erlassen haben, *) haben wir unsere Pflicht erfuͤllt, indem wir Eurem Ausschusse den Gang andeuteten, den er nach un⸗ serer Meinung befolgen sollte, um die wichtige Arbeit der Revision der alten Constitutions⸗Akten mit Nutzen zu be⸗ schleunigen. — Wir haben uns, wie gesagt, selbst damit be⸗ schaͤftigt und ersehen, daß die Constitutionen von Astros, Epidaurus und Troezen nicht fordern, daß die Buͤrger Grundbesitzer seyen, um das Stimmrecht zu haben und auszuuͤben. — Wenn wir auf die Epochen zuruͤckgehen, wo die Nation durch freiwillige und einhellige Anstrengungen Alles, was in ihren Kraͤften stand, that, um sich die uner⸗ meßliche Wohlthat einer gesetzlichen Regierung zu verschaffen, so werden wir einsehen, daß ihre Repraͤsentanten damals un⸗ moͤglich das Stimmrecht und dessen Ausuͤbung auf den Grund⸗ besitz bauen konnten, indem sie dadurch die große Mehrzahl der Buͤrger von dem Genusse dieses Rechtes ausgeschlossen haͤtten. — Das Volk hat die Waffen ergriffen. Es kaͤmpfte und erkaufte mit seinem Blute die Hoffnung, sich zu be⸗ freien. Konnte es wohl durch das Organ seiner Bevollmaͤch⸗ tigten auf diese Hoffnung verzichten, indem es alle Theil⸗ nahme auf die Gesetzgebung aufgegeben haͤtte? Wir glau⸗ ben es nicht. Seine Gesetzgeber mußten ihm daher damals
die Ausuͤbung des Stimmrechts uͤbertragen, ohne hierzu den
Grundbesitz zur Bedingung zu machen. — Aber heute steht die Sache ganz anders. Wenn wir jetzt uͤber die Sanction und die Ausuͤbung des Stimmrechts verfuͤgen, duͤrfen wir eben so wenig den Grundbesitz fuͤr nichts achten, als ihn zur ausschließenden Grundlage nehmen. Im ersten Falle wuͤrde
das Schicksal des Staates einer Masse von Proletarien an⸗ vertraut, im zweiten wuͤrde es in die Haͤnde einiger weniger
Individuen gelegt werden, welche gegenwaͤrtig den Stand der
Grundbesitzer bilden. In beiden Faͤllen wuͤrde sich die Na⸗ tion, anstatt die Vortheile, welche die ersten Fruͤchte ihrer uͤberstandenen Drangsale und ihrer blutigen Opfer seyn sollen,
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greß versammelten Repraͤsentanten der Nation dieselbe einstim⸗ mig sanctionniren wuͤrden. — Und indem wir von den Buͤr⸗ gern Griechenlands sprechen, werden dadurch weder diejeni⸗ gen unserer nicht eingebornen Mit⸗Nationalen, welche die Waffen waͤhrend des letzten Kampfes getragen und ihren Heerd und ihr Vermoͤgen wegen ihres thaͤtigen Antheils an der Restauration des gemeinschaftlichen Vaterlandes verloren haben, noch diejenigen Fremden, die, nach ehrenvollen Grie⸗ chenland geleisteten Diensten, sich in diesem Lande niederzu⸗ lassen wuͤnschen, noch endlich diejenigen ausgeschlossen, welche spaͤterhin ihre Kenntnisse, ihre Talente, ihren Kredit und ihre Kapitalien Griechenland widmen werden. — Das Gesetz. muͤßte jedoch bestimmt und speziell die Bedingungen festsetzen,
Stimmrecht und dessen Ausuͤbung erwerben koͤnnen; ferner muͤßte es bestimmen, wie sie das Eigenthumsrecht, die Grund⸗ lage des Stimmrechts, erlangen. — Wir schmeicheln uns mit der Hoffnung, daß ihr uns eure Meinung uͤber die hier an⸗ gedeuteten Fragen mittheilen werdet. ÜUnsererseits werden wir mittlerweile daran arbeiten, den Entwurf des Dekrets, das diese Frage entscheiden wird, vorzubereiten, und ihr wer⸗ det daruͤber urtheilen. Nauplia, 25. Februar 1830. Der Praͤsident: J. A. Capodistrias. Der Staats⸗Secretair:
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Die s enthaͤlt folgenden Auszug aus einem Schrei⸗ ben aus Bogota vom 14. Febr.: „Morgen wird im Kon⸗ greß uͤber eine hoͤchst wichtige Angelegenheit entschieden wer⸗ den — naͤmlich uͤber Krieg oder Frieden mit Venezuela. Meiner Meinung nach, wird es Krieg, jedoch soll ein Buͤnd⸗ niß unter⸗den 3 Staaten angeboten werden. General O'Leary ging diesen Morgen ab, um den Ober⸗Befehl uͤber die nach Cucuta marschirenden Truppen zu uͤbernehmen; er soll als
unter denen die Buͤrger von jeder dieser Kategorieen das
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machendes Anlehen zuzusichern, das zu dem Unterhalte und dder Besoldung der Truppen, die der souveraine Fuͤrst sich veranlaßt finden wird, fuͤr seinen Dienst auszuheben, dienen sbooll. 5) Um den temporaͤren Schwierigkeiten zu begegnen, aauf welche der souveraine Fuͤrst vor geschehener Aushebung seiner Truppen stoßen koͤnnte, willigen die drei Hoͤfe darein, fuͤr den Zeitraum eines Jahres das gegenwaͤrtig in Griechen⸗ laäand befindliche Franzoͤsische Corps zur Verfuͤgung Sr. Koͤ⸗ nigl. Hoheit zu lassen. Falls ein laͤngerer Aufenthalt dieser Truppen fuͤr unumgaͤnglich nothwendig erachtet werden sollte, so wuͤrden die Maͤchte sich mit dem souverainen Fuͤrsten ver⸗ steaͤndigen, um seinen desfallsigen Wuͤnschen zu willfahren. — Er wurde demnaͤchst beschlossen, daß das Kollektiv⸗Schreiben dder Bevollmaͤchtigten der Allianz und die Antwort Sr. Koͤ⸗ nigl. Hoheit des Prinzen Leopold gegenwaͤrtigem Protokoll unter den Buchstaben A. und B. angehaͤngt werden sollen, uum das diesem Prinzen gemachte Anerbieten der Souverai⸗ nitaͤt Griechenlands, so wie seine Annahme und seinen Bei⸗ recrritt zu den zwischen den drei verbuͤndeten Hoͤfen abgeschlosse⸗ nnen Stipulationen, zu bekunden. — Eben so ist beschlossen woorden: daß die Bestimmungen des gegenwaͤrtigen Protokolls dder Ottomanischen Pforte und der provisorischen Regierung GSriechenlands unverzuͤglich mitgetheilt werden sollen; daß die Form dieser Mittheilungen in einer baldigen Konferenz be⸗ stimmt werden und daß bis zur Ankunft des Prinzen von Sachsen⸗Koburg in Griechenland die zwischen der gegenwaͤr⸗ etigen Regierung dieses Landes und den verbuͤndeten Hoͤfen bestehenden Verbindungen auf ihrem jetzigen Fuße fortdauern sollen. — Gez. Aberdeen. Montmorency⸗Laval. Lieven. Anunlage A. zu dem Konferenz⸗Protokoll vom 20. Februar 1830. Kollektiv⸗Note der Bevollmaͤch⸗ tcigten Frankreichs, Großbritaniens und Rußlands an Se. Koͤnigl. Hoh. den Prinzen Leopold von Saäachsen⸗Koburg, datirt London, den 4. Febr. 1830. “ Die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten der drei Hoͤfe, Sdurch welche der Traktat vom 6. Juli 1827 unterzeichnet woorden ist, haben von ihren respektiven Regierungen den Be⸗ “ fehl erhalten, Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Prinzen Leopold von Sachsen⸗Koburg folgende Mittheilung zu machen: „Die verbuͤndeten Maͤchte, von dem Wunsche beseelt, dem Frie⸗ denswerke, womit sie sich beschaͤftigen, neue Unterpfaͤnder der Dauer zu geben, und in Erwaͤgung der der Ottomanischen 8 Pforss abgegebenen Erklaͤrungen, sind unter sich uͤber die GSGrundlagen der Griechenland zu gebenden desinitiven Orga⸗ nisation uͤbereingekommen. Sie haben dem zufolge beschlossen, sdaß an die Spitze des neuen Staats ein Fuͤrst gestellt werde, ddessen Charakter fuͤr Griechenland und ganz Europa eine be⸗ ruhigende Garantie gewaͤhre. Sie haben beschlossen, dem Prinzen Leopold von Sachsen⸗Koburg die erbliche Souve⸗ rainitaͤt dieses Landes mit dem Titel eines souverainen Fuͤr⸗
liche und ehrenvolle Laufbahn, welche die hohen Maͤchte ihm azlu genießen, zu einer langen Minderjaͤhrigkeit verurtheilt sehen, eroͤffnen, anzunehmen. — Jedoch wuͤrde er dem Vertrauen, ddie alle Mittel laͤhmen wuͤrde, welche die Vorsehung ihr ver⸗ das sie in ihn zu setzen geruhen, schlecht zu entsprechen glau⸗ liehen hat, um ihre buͤrgerliche und politische Restauration ben, wenn er ihnen, indem er den Protokollen Nr. 1, 2 und zzu beschleunigen. — Wir wollen diese Betrachtungen nicht 3 vom 4. Februar 1830 beitritt, nicht folgende Bemerkungen weiter entwickeln; denn da Ihr mit uns die Ueberzeugung vorlegen wollte: 1) Daß die hohen Maͤchte, welche den Trak⸗ theilt, daß die Gerechtigkeit alle Buͤrger Griechenlands be⸗ tat vom 6. Juli 1827 unterzeichnet haben, dem neuen Grie⸗ ruft, das Stimmrecht auf gleiche Weise auszuuͤben, so seyd chischen Staat eine vollstaͤndige Garantie und das Verspre⸗ Ihr ohne Zweifel auch uͤberzeugt, daß sie, um dies auf eine chen des Beistandes im Falle eines Angriffs von außen huld⸗ fuͤr den Staat vortheilhafte Weise thun zu koͤnnen, vor Al⸗
reichst bewilligen moͤgen. 2) Daß der religioͤse und buͤrgerliche lem Grundbesitzer werden muͤssen. — In der Hoffnung, Euch beald unsere Ideen uͤber die Verfassungs⸗Statuten, deren
Zustand der Griechischen Bewohner der der Pforte zuruͤckzu⸗ 1 gebenden Inseln Kandien und Samos durch die Dazwischen⸗ Grundlagen der Kongreß von Argos durch sein Dekret vom kunft der hohen Maͤchte, so wie durch eine erweiterte An⸗ 3. Aug. v. J. aufgestellt hat, mittheilen zu koͤnnen, fuͤhlen wendung des Traktats vom 6. Juli, dergestalt festgestellt und wir das Beduͤrfniß, zuvor Eure Ansicht uͤber die wichtige verbessert werde, daß jene Bewohner gegen alle Bedruͤckun⸗ Frage, die wir Euch so eben vorgelegt haben, kennen zu ler⸗ gen gesichert und gegen alle Handlungen geschuͤtzt werden, isn. Ist diese Frage einmal entschieden, so soll Grundeigen⸗ welche, wegen dieser rein im Interesse der Menschlichkeit lie⸗ thum unter die Buͤrger, die keines besitzen, vertheilt werden, genden Verhaͤltnisse, Blutvergießen herbeifuͤhren koͤnnten. und sobald sie nun Grundbesitzer sind, so wird das Gesetz, Der Unterzeichnete behaͤlt sich noch ausfuͤhrlichere Mitthei⸗ woelches ihr politisches Recht sanckionniren und dessen Aus⸗ lungen an die Bevollmaͤchtigten der erhabenen Souverainlne üͤbung reguliren wird, keine Quelle von Gefahren mehr seyn. vor. 3) Daß es den hohen Maͤchten gefallen moͤge, die neue Es wird das Heil des Staates sicher stellen und der Nation westliche Graͤnze so zu bestimmen, daß sie am linken Ufer des 1I Erreichung des Ziels ihrer Anstrengungen verholfen ha⸗ Flusses Aspropotamos weiter hinauf bis zu der Graͤnze, die noͤrd⸗ bben. — Um den Augenblick, wo diese Resultate werden er⸗ lich uͤr die des Kantons Vlochos gilt, reiche, und von da aus, nach Eb werden, so weit es von uns abhaͤngt, zu beschleunigen, Osten zu, der durch die an den Oeta stoßenden Berge gebildeten na⸗ feassen wir das Ganze noch einmal kurz zusammen und wuͤn⸗ tuͤrlichen Graͤnze folge — eine Graͤnze, welche fuͤr die Sicherheit schen Eure Meinung uͤber folgende Punkte zu vernehmen: dieses wichtigen Theils des neuen Staats unerlaͤßlich ist. 4) Daß 1) Glaubt der Senat, daß uͤber das Stimmrecht dergestalt die hohen Maͤchte dem neuen Griechischen Staate so lange, veerfuͤgt werden sollte, daß die wesentlichste der Bedingungen, bis seine eigenen Huͤlfsquellen sich wieder aufgenommen ha⸗ welche zu dessen Ausuͤbung von Seiten der Buͤrger erfordert ben, seinen Bedurfniffen angemessene Geldunterstuͤtzuugen zu⸗ werden, der Grundbesitz sey? 2) Theilt der Senat, wenn er zusichern geruhen moͤgen, indem es notorisch ist, daß die pro⸗ sich bejahend in dieser Hinsicht ausspricht, mit uns die Ueber⸗ geworden, man sieht nur Verbannungen und Verfolgungen; visorische Regierung bisher nur durch Subsidien, welche die zeugung, daß die Regierung 2”g das Vertrauen, womit der die Beamten sind auf halben Sold gesetzt, und um das Un-⸗ Großmuth der hohen Maͤchte ihr zufließen ließ, hat bestehen National⸗Kongreß sie beehrt hat, handeln wuͤrde, wenn sie 5s voll zu machen, sind wir mit einer nahen vhenengenh koͤnnen. 5) Daß es den genannten Maͤchten gefallen moͤge, nicht vor Allem den Buͤrgern, die kein Grundeigenthum be⸗ edroht, indem die Landleute dem Feldbau entrissen und als dem neuen Souverain Griechenlands so lange einen Beistand sitzen, die Mittel zur Erwerbung desselben verschaffte? Wuͤrde Milizen nach Valencia geschleppt werden. Das Land, mit an Truppen zu gewaͤhren, bis er diejenigen, deren er bedarf, der Senat, in dieser Voraussetzun „ geneigt seyn, mit der einem Worte, bietet uͤberall die traurigste Aussicht dar; moͤge zu organisiren Zeit gehabt hat. 6) Daß sie geruhen moͤgen, Regierung zur Abfassung eines Dekrets Incsnchceen welches die Vorsehung uns doch bald einen Befreier senden! mit ihm uͤber die Anzahl dieser Truppen, so wie uͤber die 2) das Maximum und das Minimum von Zerleihungen voon 88s h at77 S 99. K!ila knss Zeit, waͤhrend welcher sie zu seiner Verfuͤgung bleiben koͤn⸗ eiten der Regierung an National⸗Laͤndereien an die Buüͤr 4 n d Sn AA nen, Herepathmgen ünd ihm 12 geisc vae hen encgen, ger⸗ f kein Ffne egchans 992 2 die acgengg. In lan “ wenn er es fuͤr noͤthig erachten sollte, dieselben uͤber die be⸗ uter denen diese Verleihungen statt zu finden haͤtten, un vVge 81 starb in Bree stimmte Zeit hinaus zu behalten. — Der Unterzeichnete be⸗ c) die Formen, die dabei zu beobachten waͤren, festsetzen nach v 8nnr decePeas, e Sis bau⸗
iese G it 5 aͤchti r rde? — Ein solcher Akt wuͤrde dem Geiste des Art. 7. 2. v 8 68* — E. nutzt diese Gelegenheit, um den Bevollmaͤchtigten der hohen wuͤrde? in so m st Breslau, Bischof von Marocco und Dom⸗Dechant, Hr. von Maͤchte den Ausdruck seiner ausgezeichnetsten Achtung dar⸗ des dritten Dekrets des Kongresses von Argos vom 3. Aug. ge⸗ Aulock, im 59sten Jahre seines Altteres. zulegen. — Gez. Leopold. S maͤß seyn. Und da uͤbrigens diese Maaßregel keinen anderen Zweck b “ hat, als der großen Mehrzahl der Staatsbuͤrger, unter der hei⸗ — Der zu Breslau verstorbene Kaufmann Weinhold — Der Courrier de la Groͤce vom 13. Maͤrz enthaͤlt ligsten Obhut, eine politische und unabhaͤngige Existenz zu hat folgende Vermaͤchtnisse hinterlassen: Der dasigen Armen⸗ nachstehende Botschaft des Praͤsidenten von Grie⸗ verbuͤrgen, so unterliegt es keinem Zweifel, daß die zum Kon⸗ Verpflegung 2000 Rthlr., dem Kranken⸗Hospital zu Allerhei⸗ chenland an den Senat vom 25. Februar: „Durch die — 8 1“
») Siehe das vorgestrige Blatt der St. Z.
Ober⸗Anfuͤhrer gegen Paez auftreten, wenn Letzterer dem Bunde nicht beitritt. Gelingt es, den Bund freundschaftli⸗ cher oder gewaltsamer Weise zu bilden, so unterliegt es kei⸗ nem Zweifel, daß sich den Glaͤubigern Columbiens dadurch bessere Aussichten eroͤffnen, als jemals, weil alsbdann unter den 3 Staaten ein Wetteifer entstehen muß, der nicht anders als zur Verbesserung ihrer Huͤlfsquellen fuͤhren kann. Es wird ihnen natuͤrlich bekannt seyn, daß der vorgebliche Grund zu der letzten Revolution hier und in Venezuela der wieder⸗ holte Versuch war, eine Monarchie zu stiften. In Venezuela ist ein Schreiben des General Urdaneta an General Paez
bekannt gemacht worden, worin gesagt wird, daß die Regie⸗ rung sich auf Unterstuͤtzung Europaͤischer Kabinette verlasse, und so eben erscheint in einer Caraccas⸗Zeitung ein Schrei⸗ ben vom General Briceno⸗Mendez an General Bermudez, das in bestimmten Ausdruͤcken des von den Franzoͤsischen und Englischen Agenten, Hrn. von Bresson und Obersten Campbell, angebotenen Beistandes zur Stiftung einer Monarchie erwaͤhnt. Waͤre es moͤglich, daß die Britische Regierung von der allgemei⸗ nen Stimmung Columbiens so schlecht unterrichtet seyn koͤnnte, um ihren Beistand zu einer Maaßregel anzubieten, die in . Hinsicht unserem Interesse hoͤchst nachtheilig werden muß?
— Aus Caraccas vom 14. Maͤrz wird gemeldet: Die, von der Regierung in Bogota zur Unterhandlung mit den jetzi⸗ gen Haͤuptern von Venezuela abgesandten Kommissarien sind in Merida angekommen, von wo man sie noch nicht weiter durchgelassen hat. Von hier sind drei Kommissarien, die Hrn. Tovar, Navarrete und Gen. Marino, abgegangen, um mit ihnen zu konferiren. — Die Zeiten sind sehr schlimm
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berc ee 68 Ganat ligen 3000 Rthlr., dem Selenkeschen Institute fuͤr verarmte Botschaft, welche wir unterm 16ten d. M. an den Sena
2 Kaufleute und deren Wittwen 5000 Rthlr., dem Erziehungs⸗