1830 / 131 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 12 May 1830 18:00:01 GMT) scan diff

g im Hause der Repraͤsentanten nach dritter Ver⸗ lesung eine Bill durch, in welcher gewissen Personen, die im Revolutions⸗Kriege der Union zu Lande und zu Wasser ge⸗ dient haben, Unterstuͤtzungen bewilligt werden. Am 171en be⸗ schaͤftigte sich das Haus der Repraͤsentanten eine lange Zeit mit Verhandlungen uͤber eine am Champlain⸗Seec, nahe an der die Vereinigten Staaten von Unter⸗Kanada trennen⸗ den Linie, anzulegende Festung; die Verhandlungen fuͤhrten zu keinem Resultat. Darauf wurde ein Ausschuß des ganzen Hauses gebildet, um uͤber die vorgeschlagene Anlegung einer Landstraße von Buffalo in New⸗York uͤber Washington nach New⸗Orleans zu berathschlagen. Am 18ten beschloß das Haus der Repräaͤsentanten, die am 16ten verhandelte Angelegenheit uͤber eine am Champlain⸗See anzulegende Fe⸗ stung an den Staats⸗Secretair des Krieges zur naͤheren Erwaäͤgung und Untersuchung zu verweisen. Am 19ten wur⸗ den im Senat mehrere Antraͤge erwogen und angenommen, in welchen bestimmt wird; daß der Verfassung der Vereinig⸗ ten Staaten zufolge der Senat das Recht habe, seine Stimme zu Besetzungen von oͤffentlichen Aemtern zu geben; daß kein ausdruͤckliches Gesetz uͤber etat chiefitt von Staatsbeam⸗ ten vorhanden sey, ausgenommen in Anklage⸗Faͤllen, daß aber das Recht der Verabschiedung in natuͤrlicher Verbin⸗ dung mit dem Rechte der Anstellung stehe; daß der Praͤst dent in dringenden Faͤllen die Macht besitze, Beamte zu ver⸗ abschieden oder zu suspendiren, um die schuldige Ausuͤbung

der Gesetze sicher zu stellen; daß eine Verabschiedung, die lediglich aus dem Grunde erfolge, um Vakanzen zu bewir⸗ ken und solche Personen anzustellen, die sich bei einer Wahl als Partisane gezeigt haben, dem Geiste der Verfassung widerspreche, ein Eingriff in die hoͤchsten Rechte der Union

und gefaͤhrlich fuͤr das Wohl der Regierung sowohl als fuͤr die Freiheiten des Landes sey; daß, wenn ein solches Ver⸗ fahren stattfinde, der Senat das Recht und die Pflicht habe, bei dergleichen Beamtenwechsel nicht die Augen zu schließen und sich daruͤber mit dem Praͤsidenten in direkte Verbindung zu setzen, um noͤthigenfalls zur Aufrechthaltung des verfas⸗ sungsmaͤßigen Gleichgewichts der Regierung und der gesetz⸗ lichen Rechte der Buͤrger Maaßregeln zu treffen. Dar⸗ auf theilte der Vice⸗Praͤsident einen Bericht des Staats⸗ Secretairs fuͤr das Kriegswesen mit, uͤber die seit den letz⸗ ten 8 Jahren stattgehabten Fortschritte der Civilisation der in den Vereinigten Staaten lebenden Indianer, und uͤber

den dermaligen Zustand derselben in Bezug auf Erziehung,

buͤrgerliche Verwaltung, Ackerbau und mechanische Kuͤnste. Nachdem der Abdruck von 3000 Exemplaren dieses Berichtes verordnet worden, ward er auf die Tafel gelegt. 1 (Sonnabend) hatte der Senat, wie gewoͤhnlich, keine Siz⸗ zung, und im Hause der Repraͤsentanten fiel nichts Bemerkenswerthes vor.

New⸗York, 31. Maͤrz. In der diesjaͤhrigen Bot⸗ schaft des Gouverneurs des Staates New⸗York heißt es un⸗ ter Anderm: „Unsere fruͤheren nach dem Englischen System gebildeten Armen⸗Gesetze trugen auch alle Gebrechen desselben an sich. Streitigkeiten zwischen Staͤdten, hinsichtlich der An⸗ siedelung der Armen, waren von kostspieligen Prozessen be⸗ gleitet; man duldete in Privathaͤusern den Muͤßiggang vieler Armen, die thaͤtig seyn konnten, und von der anderen Seite

mußten Andere, die Pflege und gute Behandlung verdienten,

aller Unterstuͤtzung entbehren. Vor einigen Jahren unterlag dieses System einer gaͤnzlichen Veraͤnderung. Die einzelnen Provinzen wurden gesetzlich berechtigt, Land zu kaufen und es mit Haͤusern zu bebauen, um dort allen Armen der Pro⸗

vinz Unterkommen und Beschaͤftigung zu verschaffen. Viele

Pprovinzen haben diesen Versuch gemacht, und die von selbi⸗ gen zeither eingegangenen Berichte sprechen so sehr zu Gun⸗ sten dieser neuen Maaßregel, daß es zu hoffen steht, die Re⸗ gierung werde bald Anstalten treffen, sie auf alle Provinzen anzuwenden.“ „Innerhalb der letzten 20 Jahre“ (heißt es an einer andern Stelle) „hat sich die Bevoͤlkerung unseres Staates verdoppelt und von 1790 an verfuͤnffacht. In letzt⸗ genanntem Jahre betrug seine Einwohnerzahl weniger als den zehnten Theil der Gesammt⸗Bevoͤlkerung der Vereinig⸗ ten Staaten; jetzt betraͤgt sie den siebenten Theil derselben, nämlich 1,900,000 Individuen. Der Flaͤchen⸗Raum des Staates kann wenigstens 8 Millionen Menschen aufnehmen, und die Fruchtbarkeit des Bodens, der Reichthum der Berg⸗ werke und die haͤufigen Wasser⸗Verbindungen lassen mit Recht eine immer steigende Zunahme der Bevoͤlkerung desselben er⸗ warten, ohne daß eine Verminderung der Unterhaltsmittel zu besorgen staͤnde.“ Wie es heißt, sitzen im Senat der Vereinigten Staaten

Am 20sten

Fabrikanten; 9 waren fruͤher Gouverneure verschiedener Staaten, und 15 haben das Amt von Richtern verwaltet.

Nach amtlichen Angaben schaͤtzt man die Gesammt⸗Aus⸗ gaben fuͤr die gegenwaͤrtige Kongreßsitzung auf 665,050 Dol⸗ lars. Die Dauer der Sitzung ist hierbei auf 175 Tage oder beinahe 6 Monate angeschlagen, dergestalt daß jedes Mitglied eine Remuneration von 1400 Dollars, oder alle Mitglieder und Deputirten zusammen 375,800 D. empfangen, 120,000 D. ungerechnet, die fuͤr Reisekosten bewilligt worden sind. Fuͤr Papier, Federn, Dinte, Heitzung, Druck u. s. w. berechnet man die Ausgaben des Senats auf 35,000, und die des Hau⸗ es der Repraͤsentanten auf 100,000 Dollars.

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Die in England eingelaufenen letzten Nachrichten aus 8

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Kexico gehen bis zum 6ten und aus Vera⸗Cruz bis zum

12ten Maͤrz. Die meisten Staaten haben die bestehende Re⸗

gierung anerkannt. Im Kongreß war ein Gesetz durchgegan⸗ gen, demzufolge jeder Staat 45 Prozent seiner jaͤhrlichen Linnahme zur General⸗Kasse beisteuern soll; ein Theil der uͤbrigen Einkuͤnfte ist zu Tilgung alter Schulden bestimmt. Einem andern Gesetze zufolge, muͤssen kuͤnftig alle See⸗Zoll⸗ Abgaben innerhalb 40, und nicht wie zeither in 90 bis 180 Tagen gezahlt werden. Den Kammern lagen 3 Ausschuß⸗ Berichte vor, in welchen verschiedene Zoll⸗Veraͤnderungen vor⸗ geschlagen werden.⸗Der Finanz⸗Minister giebt sich, wie man schreibt, alle Muͤhe, die Staats⸗Einkuͤnfte zu vermehren, und man glaubt, er werde, wenn er im Amte bleibt, seinen Zweck erreichen. Im Allgemeinen soll großes Vertrauen in die ge⸗ genwaͤrtige Verwalkuͤng herrschen und die einzige Besorgniß eine endliche Einmischung des Militairs seyn, das, wie man hinzufuͤgt, in dieser jungen Republick immer zu Veraͤnderun⸗ gen bereit ist und fuͤr eine Central⸗Regierung gestimmt seyn soll. Im Handel herrschte in der letzten Zeit ziemlich viel Leben. Das Gesetz, welches die Einfuhr von baumwollenen Waaren verbietet, war pro tempore widerrufen worden. General Teran hatte den Ober⸗Befehl uͤber die Texas⸗Armee und General Bravo uͤber die suͤdlichen Provinzen erhalten. Eine von dem fruͤheren Finanz⸗Minister mit den Meyxikani⸗ schen Kaufleuten abgeschlossene Anleihe ist, als dem Interesse es nachtheilig, annullirt worden

Berlin, 11. Mai. In der Sitzung der hiesigen Ge⸗ sellschaft fuͤr Erdkunde am 8ten d. M. trug Hr. Geh. Regierungs⸗Rath Engelhardt eine Abhandlung uͤber die Hy⸗ drographie des Spreestroms vor; Hr. Major v. Oesfeld theilte einen Plan von Berlin und einen von dessen Umge⸗ gend mit, auf welchen die Ueberschwemmung des Grundwas⸗ sers waͤhrend des diesjaͤhrigen Fruͤhlings in ganzer Ausdeh⸗ nung genau angegeben war, so wie ein großes zur Heraus⸗ gabe bestimmtes Blatt, eine vergleichende Uebersicht saͤmmtli⸗ cher Laͤngenmaaße mit ihren Verwandlungs⸗Logarithmen ent⸗ haltend. Hr. Prof. Ritter gab nach brieflichen Mittheilun⸗ gen aus Neapel der Gesellschaft Bericht uͤber die beabsich⸗ tigte Reise des Hrn. Dr. Westphal nach Nubien ꝛc., so wie von einem Reisenden aus der Levante, Nachrichten uͤber die Hage veeeitengen der Boͤhmischen Glashaͤndler und den Vertrieb ihrer Waaren nach fernen Welttheilen, insbesondere nach Asien, welchen Hr. Prof. Ehrenberg Bemerkungen an⸗ schloß uͤber den Handel und die Verwendung der Venetiani⸗ schen Glasperlen in Afrika. Hr. Geh. Rath Lichtenstein theilte der Gesellschaft Manuskripte aus dem Nachlasse des beruͤhmten Pallas mit, welche vorzugsweise die Reise des Ca⸗ pitains Billings betreffen, namentlich die Reise⸗Instruction, Vorschlaͤge, Briefe von Billings und dem Reisenden Ledyard an Pallas ꝛc. Eine Anzahl neuer geographischer Werke, Plaͤne und Karten wurden von verschiedenen Mitgliedern, mit kurzen Notizen begleitet, zur Betrachtung vorgelegt.

Der evangelische Bischof und General⸗Superinten⸗ dent von Pommern, Dr. Ritschl, ist am 8ten d. von seiner

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Dem hiesigen Mechanikus und Optikus, Hrn. Amuel, ist von Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Großherzoge von Mecklen⸗ burg⸗Strelitz der Titel eines Hof⸗Mechanikus verliehen worden.

Bei der von Koͤnigsberg nach Tilsit zu chaussirenden Straße sind, nach den neuesten Nachrichten, die Linien fest⸗ gestellt, mit der Anfuhr und Bearbeitung der Steine auf der ganzen Strecke bis zur Graͤnze des Koͤnigsberger Regie⸗ rungs⸗Bezirks bei Skaisgirren, so wie mit dem Legen des Planums ist man lebhaft vorgeschritten, auch befinden sich

39 Rechtsgelehrte, 2 Kaufleute, 1 Arzt und 5 Pañchter und schon einige Bruͤcken im Bau, und der Bau der uͤbrigen ist

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Reise nach St. Petersburg wieder in Stettin 8

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2 v1A4“ eingeleitet. Arbeiter finden sich sehr haͤufig, daher schon uͤber 3000 Mann angestellt sind.

In Danzig sind bis Ende des vorigen Monats 83 Schiffe eingelaufen, von denen 16 Waaren, die uͤbrigen Ballast fuͤhrten, und 14 mit Waaren beladene Schiffe sind von da abgegangen. In Elbing ist ein Niederlaͤndisches mit Dachpfannen beladenes Schiff eingelaufen, Ausgang hatte dort bis Ende Aprils noch nicht stattgefunden. Zu Anfang dieses Monats befanden sich in den Danziger Gewaͤssern, und zwar: 1) im Hafen 77 Schiffe und 31 Lichterfahrzeuge; 2)

auf der Rhede 22 Schiffe, 3) in den Binnengewaͤssern 228

ahrzeuge. Drei Lichterfahrzeuge zu 50 bis 75 Last sind 8 Khafe des vorigen Monats in Danzig vom Stapel gelas⸗ sen und zu einem vierten ist der Kiel gelegt worden.

Nachrichten aus Stettin zufolge, hat das guͤnstige

Fruͤhjahrswerter den erfreulichsten Einfluß auf die Saaten im dasigen Regierungsbezirk gehabt. Das hohe Wasser und der ungewoͤhnlich kalte Winter haben weder den Saaten, den Winterraps ausgenommen, noch den Baͤumen geschadet, und beide, besonders die Obstbaͤume, versprechen einen reichen Ertrag.

Vermischte Nachrichten.

Die Englische Kriegsmacht. 1

Dupin hat in seiner Reise nach England eine besondere Aufmerksamkeit auf die Kriegsmacht und die dahin gehoͤrigen Einrichtungen verwandt. Einige Mittheilungen hieruͤber aus jenem lehrreichen Werke duͤrften nicht ohne Interesse seyn.

Ohne Einwilligung des Koͤnigs und beider Haͤuser des Parlaments darf keine Werbung oder Mehrung der Kriegs⸗ macht stattfinden. Ein alle Jahr neu berathenes Gesetz be⸗ stimmt auf ein Jahr die Staͤrke des Heers und die fuͤr das⸗ selbe noͤthigen Geldbewilligungen. Außerdem schreibt jenes Gesetz vor: die Natur und das Maaß der Kriegsstrafen, die Zahlungsaͤrt des Soldes und die davon etwa stattfindenden Abzuͤge, die Verpflegung, die Einquartirung (welche, Gast⸗ hoͤfe ausgenommen, niemals Buͤrgerhaͤuser trifft), die Bei⸗ treibung der Schulden von Militair⸗Personen u. s. w. Es bewilligt ferner Belohnungen fuͤr Entdecken und Aufgreifen der Ausreißer und verbietet Zwangs⸗Einstellung; es unter⸗ sagt jedem Offizier, ohne Anweisung eines Friedensrichters in das Haus eines Buͤrgers einzudringen, und bestimmt die Faͤlle, in welchen selbige ertheilt werden kann.

Zur hoͤchsten Leitung des Kriegswesens sind angestellt: der Staats⸗Secretair des Krieges und der Kolonieen (Sir G. Mur⸗ ray), dessen Geschaͤfte jedoch vorzugsweise politischer Art und auf die Leitung im Ganzen und Großen gerichtet sind, we⸗ niger also das Technische des Kriegswesens betreffen; ferner ein Kriegs⸗Secretair (Sir H. Hardinge), welchem die Verwaltung hinsichtlich des Fußvolks und der Reiterei zusteht; ein Ober⸗ feldherr (Lord Hill), welcher mit den persoͤnlichen Angelegen⸗ heiten, der Uebung und Ergaͤnzung des Heers u. s. w. beauf⸗ tragt ist; endlich ein Befehlshaber uͤber das Geschuͤtz⸗ und Ingenieur⸗Wesen (Beresford). Gelobt wird auf alle Weise der Englische Generalstab und die General⸗Adjutantur, ge⸗ ruͤgt hingegen die Ueberzahl hoher Offiziere. Es waren vor⸗

116815 1. 1819 12. Aug. 1819 Feldmarschaͤlle . 6 7 Gezraaaba 111323 E“ General⸗Lieutenants. 250 EEE General⸗Majors 306 315

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Unter den Feldmarschaͤllen befanden sich fuͤnf Prinzen, und von den Generalen wurden niemals uͤber 150 wirklich gebraucht.

Die. Regimenter werden von Obersten befehligt, die auf gewisse Weise Eigenthuͤmer derselben sind. Fruͤher schalteten wenigstens die Obersten fast unumschraͤnkt uͤber Werben, Be⸗ waffnen, Einuͤben, Bekleiden, und uͤbernahmen das Meiste in Lieferung. Die Eintraͤglichkeit dieses Verhaͤltnisses veranlaßte nicht * daß abwesende Generale die Stellen der Ober⸗ sten fuͤr sich behielten und der Oberst⸗Lieutenant eigentlich das Regiment befehligte. In neuerer Zeit ist manches hinsicht⸗ lich dieser Dinge beschraͤnkt und in die Haͤnde des Ober⸗ feldherrn gelegt. 8

Die Befoͤrderung bis zum Obersten erfolgt in der Re⸗ gel nach dem Dienstalter. Fuͤr hoͤhere Stellen berathet sich der Oberfeldherr mit anderen Generalen, und der Koͤnig ver⸗ giebt jene auf seinen Vorschlag. Um zu hoͤheren Graden zu belangehc muß man eine gewisse Zeit in den niederen gedient haben, z. B. 3 Jahre, um Hauptmann, 7, um Major, 9, um

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keiner der letzteren mehr als ein Kind haben.

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haiadsatna . iaas Oberst⸗Lieutenant zu werden. Bei der Befoͤrderung zahlt Je⸗ der gewoͤhnlich so viel, als der Unterschied seines bisherigen und des kuͤnftig groͤßeren Gehalts betraͤgt, und dem Hoͤhe⸗ ren ist erlaubt, seine Stelle an einen Anderen zu verkaufen, sofern dieser nur gewisse vorgeschriebene Eigenschaften besitzt. Oft wird in solchen Faͤllen unbillig viel gefordert und bezahlt, und manche uͤble Folge dieser sonderbaren Einrichtung faͤllt in die Augen, obgleich sich das Ganze fuͤr England nicht so⸗ nachtheilig gestalten mag, als es uns erscheint.

Die aus lauter Eingebornen bestehende Koͤnigl. Leib⸗ wache ist keinesweges sehr zaͤhlreich, auch (wie Dupin ruͤhmt) nicht anmaßend oder hochmuͤthig. Die Reiterei betraͤgt fast ein Sechstel des Fußvolks, was Dupin zum Theil dar⸗ aus ableitet, daß in England verhaͤltnißmäͤßig mehr Pferde gehalten werden, als in Frankreich. Im Jahre 1804 hatte jenes Land auf 11 Millionen Menschen 1,790,000 Pferde; dieses auf 29 Millionen 2,122,000 Pferde, oder in England kamen auf 100 Menschen 16, in Frankreich 7 Pferde. Seit langer Zeit gab es schwere und leichte Dragoner, aber erst in neueren Zeiten errichtete man Kuͤrassiere, Husaren und Uhlanen. Jedes Regiment zaͤhlt im Durchschnitt 900 Rei⸗ ter, doch steigen einige bis 1200.

Zu dem Stamm⸗Bataillon eines Regiments Fußvolk wird in gewissen Faͤllen, besonders im Kriege, ein zweites oder drittes hinzugebildet. Jedes Bataillon zahlt zehn Com⸗ pagnieen, zusammen 906 Mann stark; darunter 760 Solda⸗ ten, 40 Korporale, 1 Oberst⸗Lieutenant, 2 Majore, 10 Haupt⸗ leute, 12 Lieutenants, 8 Faͤhnriche, 30 Sergeanten, 21 Trom⸗ melschlaͤger, 2 Chirurgen und einige Huͤlfspersonen. Die Un⸗ teroffiziere haben wenig Aussicht, Offiziere zu werden; daher hat man Sergeanten der Fahnen als eine Auszeichnung gegruͤndet und mit Ehrenzeichen versehen.

Im Jahre 1813 waren 26,000 Mann Fußvolk und 5200 Reiter aus der Fremde in Englischen Diensten. Im Durch⸗ schnitt kam jeder Auslaͤnder um 2 ½ Pfd. theurer zu stehen, als ein Inlaͤnder. .

Die Miliz ist in neueren Zeiten besser als ehemals ein⸗ gerichtet und ausgebildet worden. Der Lord⸗Lieutenant der Grafschaft leitet (mit Zuziehung einiger Abgeordneten) alles hierher Gehoͤrige und ernennt sogar die Offiziere. Doch steht dem Koͤnige das Recht zu, sie zu verwerfen. Um zu den verschiedenen Graden der Offiziere zu gelangen, ist eine ver⸗ schiedene Einnahme noͤthig, wobei die Saͤtze nach Maaßgabe des Reichthums der Grafschaften und Staͤdte abgestuft sind. So soll z. B. ein Oberst in der ersten Klasse der Grafschaf⸗ ten 1000 Pfd. beziehen, in der zweiten 600 Pfd., in gewis⸗ sen Staͤdten 300 Pfd., ein Lieutenant 30, 40, 50 Pfd. u. s. w. Lords und ihre Soͤhne sind ohne Nachweisung des Vermoͤgens zu allen Offizierstellen faͤhig. Die Staͤrke der Miliz ist etwa auf 40,000 Mann festgesetzt. Man fertigt Listen der zwischen 17 und 45 Jahr alten Personen, bemerkt dabei ihre Beschaͤftigungen, Verhaͤltnisse u. s. w., haͤngt dann die Listen zu etwaniger Berichtigung an den Kirchthuͤren auf und uͤbersendet sie endlich zur Einsicht an den Minister des Innern.

Sobald alle Befreiten ausgesondert sind, erfolgt die Ver⸗ theilung auf die Gemeinen; dann wird geloset, und die Dienst⸗ zeit dauert fuͤnf Jahre. Vom Loose sind befreit: Lords, zum Heere gehoͤrige Personen, Glieder der Universitaͤten, Geist⸗ liche, berechtigte Schullehrer, Magistrate, Lehrlinge aller Art, Seeleute und Handwerker, die fuͤrs Seewesen arbeiten, und Arme, die mehr als ein eheliches Kind haben. Ja man kann jeden zuruͤckweisen, der nicht eine Einnahme von 100 Pfd. hat. Bisweilen tritt freiwillige Stellung oder Wahl und Ausruͤstung durch die Gemeine statt des Looses ein; in an⸗ deren Faͤllen sind Loskauf und Stellvertreter zulaͤssig, doch soll Die jaͤhrliche Uebungszeit dauert etwa 28 Tage, und fuͤr die Zeit der Nicht⸗ beschaͤftigung wird kein Sold gezahlt. Man gebraucht die Miliz zum Theil nur in einem der drei Britischen Koͤnig⸗ reiche, zum Theil in allen dreien; sie kann endlich, unter Zu⸗ stimmung des Parlaments, noͤthigen Falls mit dem stehenden Heere vereinigt werden. Jeder verheirathete Mann, der seine Zeit in der Miliz gedient hat, darf sein Fees selbst in den Orten treiben, wo geschlossene Zuͤnfte sind.

Die Fencibles, freiwillig geworbene Regimenter, sind in der neuesten Zeit meist abgekommen; die Landreiterei (Yeomanry-Cavalry) hingegen ist oft mit Nutzen im In⸗ nern gebraucht worden. Sie besteht aus Paͤchtern, wohlha⸗ benden Landleuten und andern sichern und wohlgesinnten Per⸗ sonen. Man koͤnnte sie als eine Art von Gendarmerie be⸗ trachten. Ihre gemeinsamen Uebungen dauern kurze Zeit, und Sold oder Entschaͤdigung findet nur fuͤr wirklich uͤber⸗ nommene Geschaͤfte staittWi ——*

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