1830 / 151 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ster des Innern wird Ihnen eine Uebersicht von der des Landes geben, und der Bericht, den Mein Staats⸗Rath Mir uͤber die Operationen der Verwaltung abgestattet hat, wird Ihnen mitgetheilt werden. Sie werden, wie Ich Mir schmeichle, den in mehrfacher Beziehung erlangten erheblichen Resultaten Ihren Beifall schenken. Diejenigen, die das Gesetz uͤber den landschaft⸗ lichen Credit-Verein gehabt hat, haben Meine Erwartungen uͤbertroffen; sie bieten heutiges Tages eine feste Grundlage zu allen allmaͤligen Verbesserungen des oͤffentlichen und Pri⸗ vat⸗Vermoͤgens dar. Die stets zunehmende Entwickelung des Gewerbfleißes, die Ausdehnung Ihres aͤußern Handels, die Vermehrung des Produkten⸗Austausches mit Rußland, sind eben so viele Vortheile, deren Sie bereits genießen, und die Ihnen die Gewißheit eines stets fortschreitenden Wohl⸗ standes geben. Verschiedene Liquidationen blieben noch zu beendigen. Die mit Sachsen ist abgeschlossen. Die Berech⸗ nung mit Rußland ist weit vorgeschritten. Mit Frankreich wird naͤchstens eine Liquidation eroͤffnet werden. Wenn so⸗ dann der Betrag der National⸗Schuld definitiv festgestellt seyn wird, so kann ein neues Finanz⸗Gesetz die Einkuͤnfte und Ausgaben des Staates bestimmen. Ein zum Theik aus Ihrem Schooße gewaͤhlter Ausschuß hatte das 2te Buch des ivil⸗Codex vorbereitet; doch hat diese Arbeit noch nicht die gehoͤrige Reife erlangt. Ich habe indeß Befehle gegeben, daß einige Theile davon, deren Beduͤrfniß die Erfahrung gelehrt hat, Ihnen vorge⸗ legt werden. Die im ersten Buche des Civil⸗Codex ent⸗ haltenen und auf dem letzten Reichstage genehmigten Be⸗ stimmungen, in Betreff der Nullitaͤts⸗Gruͤnde in Ehesachen und der Ehescheidung, haben in ihrer Anwendung Schwie⸗ rigkeiten gefunden, die eine Revision derselben gebieterisch er⸗ heischen. Ich nehme Ihre ganze Aufmerksamkeit fuͤr einen Gegenstand in Anspruch, der das erste gesellschaftliche Band und die Ruhe des Gewissens in so hohem Grade interessirt. Sie werden sich uͤberzeugen, daß mehreren Ihrer An⸗ traͤge Genuͤge geschehen ist, wogegen andere haben vertagt werden muͤssen, daß aber alle in reifliche Erwaͤgung gezogen worden sind, und daß sonach das Petitions⸗Recht, in billige Graͤnzen eingeschlossen, indem es die Regierung aufklaͤrt, zu der oͤffentlichen Wohlfahrt beitraͤgt. Revpraͤsentanten des Koͤnigreichs Polen! Indem Ich den 45sten Artikel der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde in seinem ganzen Umfange vollzog, gab Ich Ihnen ein Pfand Meiner Gesinnungen: bei Ihnen selbst steht es jetzt, das Werk des Wiederherstellers Ihres Vaterlandes zu befestigen, indem Sie sich mit Weisheit und Maͤßigung der Rechte und Privilegien bedienen, die er Ihnen verliehen hat. Moͤge Ruhe und Eintracht Ihre Be⸗ rathungen leiten. Die Verbesserungen, die Sie bei den Ih⸗ nen vorzulegenden Gesetz⸗Entwuͤrfen vorschlagen moͤchten, werden eine geneigte Aufnahme finden, und gebe Ich Mich freudig der Hoffnung hin, daß der Himmel Geschaͤfte, die unter so gluͤcklicher Vorbedeutung begonnen worden, segnen

werde.“ 1 . Nachdem sodann diese Rede von dem Minister⸗Staats⸗

Secretair in Polnischer Sprache abgelesen worden war, lei⸗ stete der Marschall der Landboten⸗Kammer den Eid ab, wor,⸗ auf ihm von einem Mitgliede des Staats⸗Raths im Namen Sr. Majestaͤt der Marschalls⸗Stab eingehaͤndigt wurde. Hierauf hielt der Praͤsidirende im Senate, demnaͤchst aber der Reichstags⸗Marschall, eine Anrede an Se. Majestaͤt. Letztere lautete wie folgt:; 1

„Sire! Als Eure Majestaͤt bei Besteigung des Throns Ihrer Ahnen erklaͤrten, daß Hoͤchstdero Regierung eine Fort⸗ setzung der des Kaisers und Koͤnigs Alexanders I. unsterb⸗ lichen Andenkens seyn werde, vereinigte sich der ganze Zoll der Dankbarkeit und Liebe, die wir dem Wiederhersteller un⸗ seres Vaterlandes, dem Schoͤpfer unserer constitutionnellen Institutionen schuldig waren, mit den Gefuͤhlen der Ehrfurcht und Treue, die wir Eurer Majestaͤt geschworen hatten und denen die Polnische Nation gegen ihre Souveraine stets treu geblieben ist. Diese Gefuͤhle unserer Herzen, Sire, sind durch den Schwur Eurer Maj., unser Grundverfassungsgesetz aufrecht zu erhalten, so wie durch die von Hoͤchstdenenselben bei Ihrer feierlichen Kroͤnung zu erkennen gegebenen heil⸗ seamen Absichten fuͤr unsere Wohlfahrt, in ein noch lebhafte⸗ res und mehr persoͤnliches Dankgefuͤhl verwandelt worden,

und wir haben gesehen, daß diese guͤnstigen Anzeichen bald durch Thatsachen bestaͤtigt wurden. In der That, Sire, das wachsame Auge des Herrschers hat nicht aufgehoͤrt, auf alle Zweige der oͤf⸗ fentlichen Verwaltung einen fruchtbaren Einfluß auszuuͤben. Unter Ihrer Regierung hat sich die fuͤr den Ihrer Unter⸗ thanen so wohithuende Anstalt des Kreditvereins entwickelt und befestigt; auch sind unter Ihrer Regierung die bereits unter Ihrem erlauchten Vorgaͤnger verbesserten Finanzen des

aats im Stande gewesen, die Nat⸗onal⸗Industrie und

den Handel, diese beiden wesentlichen Grundlagen der oͤffent⸗

lichen Wohlfahrt, zu unterstuͤtzen, ohne das Land mit neuen Auflagen zu belasten. Auf der einen Seite erheben sich Ma⸗ nufacturen, deren Fabrikate, auf den großen Maͤrkten des Kaiserreiches begehrt, durch ihre Zunahme dem Lande eine gluͤckliche Lage zusichern; auf der anderen gewaͤhrt die Ver⸗ mehrung der gewerbtreibenden Bevoͤlkerung einen leichteren Absatz fuͤr die Erzeugnisse des Ackerbaues, welche außerdem

durch die Errichtung großer Magazine so viel wie moͤglich vor

den verderblichen Wirkungen eines Stillstandes des auswaͤr⸗ tigen Handels bewahrt werden sollen. Indem Sie, Sire,

Sich auf solche Weise mit der materiellen Wohlfahrt des Koͤͤ⸗ nigreiches beschaͤftigen, geruhen Eure Majestaͤt auch, unsere

National⸗Erinnerungen zu ehren. Bereits haben Eure Ma⸗

jestaͤt, um unsere Bewunderung fuͤr Hoͤchst Ihren erhabenen 86

Vorgaͤnger anzuerkennen, bestimmt, daß das Bild dieses ge⸗ liebten Monarchen auf unseren Muͤnzen beibehalten werde, damit sie unsern Enkeln den Namen des Wiederherstellers ihres Vaterlandes uͤberliefern moͤgen. Als Sie Ihre siegreichen Adler auf den Truͤmmern von Varna aufpflanzten, erinnerten Sie Sich, Sire, daß ein Polnischer Koͤnig mit seinen Helden auf denselben

Mauern als Vertheidiger der Christenheit seinen Tod fand, und die Siegestrophaͤen, welche die Hauptstadt Polens durch

Eure Majestaͤt von dem Schlachtfelde empfing, knuͤpften

den Ruhm des Namens Eurer Maj. an den Nationalruhm unserer Vorfahren. auf die Dankbarkeit der Polen erworben haben, geruhen

Sie, die Repraͤsentanten des Volkes heute um Ihren Thron zu versammeln, um deren Rath uͤber Verbesserungen in der

Gesetzgebung so wie uͤber oͤrtliche Interessen einzuholen. In⸗ dem wir uns beeilen, Ihrem Rufe, Sire, zu folgen, werden wir die Gesetzentwuͤrfe, die Sie uns vorlegen lassen werden,

gewissenhaft pruͤfen und unsere Vorstellungen und Bitten

mit um so gröͤßerer Zuversicht und Ehrfurcht zu Ihren Fuͤ⸗ ßen niederlegen, als dieselben die Wohlfahrt des Landes, den einzigen Gegenstand der Fuͤrsorge eines Fuͤrsten, dessen Gluͤck lediglich in dem Gluͤcke der Seinem Erhabenen Scepter un⸗ terworfenen Voͤlker beruht, zum Ziele haben werden.“ .

Nach Beendigung dieser Rede verließ Se. Majestaͤt den Saal und begaben sich nach Ihren Gemaͤchern, wo⸗ bei Hoͤchstdieselben von dem Praͤsidirenden des Senats bis zu der ersten und von der oben erwaͤhnten Deputation bis zur zweiten Thuͤre begleitet wurden. Ihre Majestaͤt die Kaise⸗

rin⸗Koͤnigin nebst Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Kronprinzen von

Preußen wohnten der Feierlichkeit auf einer besondern Tri⸗ bune in der Naͤhe des Throns bei.

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Der Vicekanzler Graf Nesselrode ist gestern, auf die

Nachrichr von dem zu St. Petersburg erfolgten Ableben sei⸗ ner Schwiegermutter, der Frau Graͤfin v. Gourieff, eilig da⸗ 88 ͤ11121312142*

St. Petersburg, 21. Mai. tillerie der Garnisonen des Lieflaͤndischen Bezirkes, Ge⸗ neral⸗Lieutenant Dieterichs I., der bei dem Ober⸗Befehls⸗

liche Staatsrath Sorochunsky, und der bei dem Mini⸗ sterium der auswaͤrtigen Angelegenheiten angestellte Wirkliche

Staatsrath Fonton haben das Großkreuz des St. Wladimir⸗

Ordens zweiter Klasse erhalten.

Harch gncn, üechesesesecs en e elregen Behlas 8

des Finanz⸗Ministers vom Minister⸗Comité gefaßten, Beschluß cG eine provisorische Verfuͤgung des General⸗Feldmarschalls r

afen Paskewitsch⸗Eriwansky, in Bezug auf den Tausch,

handel, den die Bergbewohner des Kaukasus mit Anapa fuͤh⸗

ren, zum Gesetz erhoben worden, bis dahin, daß man etwa fuͤr noͤthig erachten sollte, einige Veraͤnderungen eintreten zu

lassen. Dieser Verfuͤgung zufolge, die aus 11 Punkten be⸗ steht, ist der Tauschhandel in Anapa allen Russen und allen

Bergbewohnern, welches Standes sie auch seyn moͤgen, ohne Beschraͤnkung erlaubt. Um den Bergbewohnern allen Grund zur Unzufriedenheit, hinsichtlich der fuͤr ihre Erzeugnisse zu bestimmenden Preise, zu benehmen, sollen unter obrigkeitlicher b

Aufsicht dreimal jaͤhrlich einige Aelteste der benachbartesten lnapa ansaͤssigen Kaufleuten zusammen⸗

Bestimmte Tage zum

Aulen mit drei in treten, um jene Preise festzusetzen. Tauschhandel sind nicht festgesetzt worden; sie haͤngen von dem Eintreffen der Bergbewohner ab.

88.

Truppen sorgt an den jedesmaligen Markttagen fuͤr Ruhe 8

und Ordnung. Streitsachen werden durch vier zur Haͤlfte

von jeder Seite gewaͤhlte Schiedsrichter und in Gegenwart des Markt⸗Aufsehers oder im Nothfalle eines Mitgliedes der Regierung geschlichtet. Bei Diebstahl, Mord und ande⸗ “““ v1141“X“X“

Nachdem Eure Maj. so viele Rechte

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Der Chef der Ar⸗

haber der zweiten Armee angestellte General⸗Major Mu⸗ rawieff I., der Civil⸗Gouverneur von Bessarabien, Wirk“.

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Eine gewisse Anzahl von

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ren Verbrechen dient eine vom Kaiser im Jahre 1822 be⸗

staͤtigte Verordnung fuͤr die Sibirischen Kirgisen zur Richt⸗ schnur; derselben gemaͤß werden nur als Kapital⸗Verbrechen angesehen: Hochverrath, Mord, Pluͤnderung und Aufstand gegen die gesetzliche Obrigkeit; des dermaligen sittlichen Zu⸗ standes der in diesen Gegenden lebenden Voͤlker wegen wer⸗ den alle andere Uebertretungen, selbst der Diebstahl, fuͤr's erste nur als buͤrgerliche Vergehen betrachtet.

Im Anfange des letzten Marzmonates ist hier eine Ka⸗

ravane mit der Ausbeute an Gold und Platina vom Ural aus der zweiten Haͤlfte des vorigen Jahres angekommen und hat an Gold aus den Kronwerken uͤber 54 Pud mit⸗ gebracht, worunter aus den Sandlagern von Slatoustoffsk allein beinahe 27 Pud; in der ganzen Masse befanden sich 12 Klumpen gediegenen Goldes, etwas uͤber 3 Pfund an Gewicht; uͤber 2 Pud aus Erzstufen und das Uebrige aus Sandlagern; aus Privatwerken wurden beinahe 92 Pud ge⸗ wonnen, und davon mehr als 25 Pud in Werchisetzk, einem Herrn Jakowleff, uͤber 21 Pud in Kasliesk und Kischtimsk, den Erben eines Kaufmannes Rastorgujeff, und mehr als 19 Pud in Nischnetagilsk, den Erben des Geheimen Raths De⸗ midoff gehoͤrig. Das ganze Gewicht des eingesendeten Gol⸗ des betrug mithin ungefaͤhr 146 Pud. Die ganze Ausbeute an Platina belief sich auf ungefaͤhr 35 Pud, wovon ge⸗ gen 1 ½ Pud aus Kron⸗ und der Rest aus Privatwerken; das Meiste, naͤmlich uͤber 33 Pud, lieferten die den Erben des 1sece Naths Demidoff gehoͤrigen Werke von Nisch⸗ netagilsk.

MNiach dem amtlichen Bericht des fuͤr die hiesige Gefaͤng⸗ niß⸗Gesellschaft bestehenden Ausschusses wurden vom 15. Febr. dieses Jahres an, bis zum 23. April, zur Loskaufung von Gefangenen, die Schulden wegen verhaftet waren, 5611 Rubel 84 Kopeken eingenommen und fuͤr den Betrag dieser Summe 25 Gefangene befreiet, deren ungefaͤhr 8900 Rubel

etragende Schulden mit Einstimmung ihrer Glaͤubiger bis

auf obige Summe reduzirt worden waren.

Odessa, 15. Mai. Das Hauptquartier unserer Tuͤrki⸗ schen Armee hat Burgas bereits verlassen. Die Depeschen des Ober⸗Befehlshabers sind von Erketsch (auf dem Gipfel des Balkans) den 8. Mai datirt. In einigen Tagen gedenkt der Graf Diebitsch⸗Sabalkanski in Tiraspol anzukommen, um dort seine Quarantaine zu halten. Da die Befestigungs⸗ werke dieser Stadt in ein provisorisches Lazareth verwandelt worden sind, so wird das ganze Hauptquartier dort seinen Beobachtungs⸗Termin beendigen.

„Schon seit langer Zeit““, heißt es im hiesigen Journal, „fuͤhlten die hiesige Obrigkeit und der hiesige Handelsstand die Nothwendigkeit, die in der Quarantaine augestellten Schiffs⸗Kalfaterer und anderen Arbeiter einem Reglement zu unterwerfen, das ihnen einen angemessenen Lohn, den Kauf⸗ leuten aber auch Schutz gegen uͤbertriebene Forderungen sichert.

Ein solches Reglement ist jetzt entworfen worden und soll

bald in Kraft gesetzt werden.

Nach Berichten aus Kischeneff hatte dort am 7. Mai um 3 Uhr Morgens ein Erdbeben stattgefunden, das indessen nur zwei Sekunden lang anhielt. Da die Erschuͤtterung sehr schwach war, so veranlaßte sie keinen Schaden.

8 Frankreich.

Paris, 25. Mai. Ihre Sicilianische Maje heute morgen nach Compiègne abgereist.

Einer telegraphischen Depesche aus Toulon vom 24sten zufolge, war die Kriegsflotte an diesem Tage Nachmittags um 5 Uhr immer noch nicht unter Segel gegangen; man wartete fortwaͤhrend auf guͤnstigen Wind. 6

Zum Sammlungspunkte fuͤr saͤmmtliche Fahrzeuge des Geschwaders ist, einem Tagesbefehle des Admirals Duperré vom 19ten zufolge, die Kuͤsten⸗Gegend in der Naͤhe von To⸗ retta⸗Chica bestimmt worden.

Deer Koͤnig hat unterm 17ten d. M. bei Gelegenheit der Expedition nach Afrika das nachstehende Rundschreiben an die Erzbischoͤfe und Bischoͤfe des Reichs erlassen: „Mein Herr Erzbischof! In dem Augenblicke, wo sich die Franzoͤsi⸗ sche Flagge entfaltet, um den von einem Barbaresken⸗Staate Hepfangeßen Schimpf zu ahnden, erinnern Wir Uns mit 1 ’ohlgefallen des frommen Beispiels der Koͤnige, Unserer Vörfahren, welche ihre militairischen Unternehmungen stets unter den Schutz der goͤttlichen Vorsehung stellten. Wir ha⸗ ben die feste Hoffnung, daß, wenn die Segnungen des Him⸗ mels die hochherzigen Raͤcher der Ehre Frankreichs an die Gestade Afrika's begleiten, der Erfolg dieses Krieges ruhm⸗ wuͤrdig fuͤr Unsere Waffen und Unser Sieg eine Wohlthat fuͤr die Religion und die Menschheit seyn werde. Es ist da⸗ her Unsere Absicht, daß Sie in allen Kirchen Ihres Spren⸗

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gels oͤffentliche Gebete anordnen, um von dem Schlachten⸗ Gotte zu erflehen, daß er das Panier der Lilien ohne Unter⸗ laß beschuͤtze und Uns den Sieg verleihe, den die Gerechtig⸗

keit Unserer Sache und die Tapferkeit Unserer Truppen Uns schon zu versprechen scheinen. Da dieses Schreiben keinen anderen Zweck hat, so bitte Ich nur noch Gott, daß er Sie

Mein Herr Erzbischof, in seine heilige Obhut nehme. 8 Gez. Karl, contrasignirt: Grafv. Guernon⸗Ranville.“

Mittelst zweier Verordnungen vom 23sten d. M. haben Se. Majestaͤt den Staatsrath im außerordentlichen Dienste, Herrn Rainneville, an die Stelle des Barons von Balain⸗ villiers zum Staatsrath im ordentlichen Dienste ernannt und dem Staats⸗Minister und General⸗Forst⸗Direktor, Grafen Ferdinand von Bertier, die Befugniß ertheilt, an den Bera⸗ thungen des Staats⸗Raths Theil zu nehmen. Das Geruͤcht, daß Herr von Bertier Praͤfekt des Seine⸗Departements wer⸗ den wuͤrde, wird heute von dem Universel, den andere Zeitungen (auch die Gazette) jetzt das ministerielle Blatt nennen, widerlegt.

„Der Moniteur und die Auotidenne enthalten in ihrem heutigen Blatte folgenden amtlichen Artikel: „Es war fuͤr noͤthig erachtet worden, bekannt zu machen, daß einige Personen untergeschobene Rundschreiben mit der Ankuͤndigung erhalten haͤtten, daß sie zum Praͤsidenten eines Wahl⸗Kolle⸗ giums ernannt worden waͤren. (S. das gestrige Blatt der Staats⸗Zeitung) Heute verbuͤrgen sich mehrere oͤffentliche Blaͤtter auf den Grund einer, wie sie behaupten, ih⸗ nen mitgetheilten Notiz dafuͤr, daß die Praͤsidenten⸗ Liste im Minister⸗Rathe festgestellt gewesen sey, und daß der Minister des Innern unterm 18. Mai eine ziemliche Menge von Schreiben an diejenigen Personen erlassen gehabt habe, denen das Vertrauen des Ministeriums zu Theil geworden sey. Wir sind zu der Erklaͤrung ermaͤchtigt, daß diese Fakta durchaus falsch sind: die Liste der Praͤsidenten der Kollegien ist noch gar nicht sestgestellt gewesen; die zur Bildung der⸗ selben unumgaͤnglich noͤthigen Erkundigungen sind noch nicht einmal alle eingezogen; auch ist kein Benachrichtigungs⸗Schrei⸗ ben irgend einer Art ausgefertigt worden.“

Die AQuotidienne verwahrt sich gegen den ihr gemach⸗ ten Vorwurf, daß sie feindlich gegen Herrn von Villèle ge⸗ sinnt sey. „Man hat Unrecht“, aͤußert sie, „wenn man uns diesen Vorwurf macht. Wir glauben, daß unter gewissen Umstaͤnden jener Staatsmann dem Gemeinwohl nuͤtzlich seyn koͤnne; dasselbe wuͤrden wir aber von jedem andern faͤhigen Kopfe behaupten. Der Name des Herrn von Villèle druͤckt gleichviel ob mit Recht oder mit Unrecht ein System aus, das von demjenigen abweicht, welches wir fuͤr das ein⸗ zig zulaͤssige in einer Monarchie halten, wo man will, daß der Koͤnig noch etwas gelten soll. Aus diesem Grunde konnte Herr von Villèle Besorgnisse einfloͤßen. Aber zu behaupten, daß man seine Person oder seine Faͤhigkeiten zuruͤckweise, ist eine reine Thorheit. Noch einmal, wir glauben, daß jeder Royalist die royalistische Sache verfechten koͤnne, wenn er seine eigenen Gedanken dem allgemeinen Gedanken des Koͤnig⸗ thums unterordnet. Und in dieser Beziehung nehmen wir nicht Anstand, zu erklaͤren, daß das Ministerium in seiner ge⸗ genwaͤrtigen Zuͤsammenstellung, was im Uebrigen auch die uns groͤßtentheils unbekannten Maͤnner seyn moͤgen, woraus dasselbe besteht, uns jenem Gedanken ungleich besser zu ent⸗ sprechen scheint, als alle bisherigen Combinationen. Die Ur⸗ sache ist, daß bei den fruͤheren Zusammenstellungen der Mi⸗ nisterien immer etwas persoͤnliches Interesse mit im Spiele war, wodurch das Ganze einen kleinlichen Charakter erhielt, den selbst das maͤchtigste Genie nicht zu beseitigen vermocht haͤtte. Jetzt aber beherrscht der Koͤnig das ganze System; die Minister verlaͤugnen ihr Ich, und dies koͤmmt, wie uns scheint, von der hohen Stellung des Herrn von Polignac, oder von dessen hochherziger und treuergebener Denkungsweise her. Es wird eine Zeit kommen, wo alle faͤhigen Koͤpfe sich um den Thron reihen werden; dahin trachten unsere Grund⸗ saͤtze, und man sieht aus dieser Erklaͤrung, wie ungerecht und unredlich es ist, wenn man von uns behauptet, daß wir die⸗ sen oder jenen Royalisten ausschloͤssen.“

„Die verschiedenen Briefe“, aͤußert der Courrier frangais, die wir aus den Provinzen erhalten, stimmen dahin uͤberein, daß die constitutionnellen Waͤhler uͤberall ent⸗ schlossen sind, die Deputirten, die fuͤr die Adresse gestimmt haben, wiederzuwaͤhlen. Sie erblicken in diesem Verfahren mehr als einen Vortheil. Einmal sichern sie dadurch der Kammer gleich bei ihrer Eroͤffnung eine Majoritaͤt gegen das Ministerium zu. Zweitens beugen sie den Schwierigkei⸗ ten vor, die aus einer Mitbewerbung moͤglicher Weise ent⸗ stehen koͤnnten. Drittens endlich, treten sie durch jene Wie⸗

dererwaͤhlung Gesinnungen bei, die auch die ihrigen sind, und

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