7 * nigl. Bruͤder einen gleich guͤnstigen Eindruck gemacht haͤtten. Leicht moͤglich“, fuͤgt das genannte Blatt hinzu, „daß einige Personen, die mit dem Prinzen in sehr naher, jedoch
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Se. Koͤnigl. Hoheit mit dem Koͤnige gehabt, auf beide Koͤ⸗
nicht vom Gesetze anerkannter Verwandtschaft sich befinden,
Anspruͤche machten, die sich auf einige Praͤcedents einer
schlimmen Periode der Englischen Geschichte gruͤndeten; sie sind jedoch durchaus nicht beruͤcksichtigt worden und duͤrften, wenn nicht noch bei Zeiten gewarnt, Ursache haben, ihre Voreiligkeit zu bereuen. Hampton⸗Court wird als kuͤnftige Residenz des Herzogs von Clarence genannt, und eine der fruͤhesten Maaßregeln einer neuen Regierung duͤrfte die Er⸗ nennung einer provisorischen Regentschaft seyn, und zwar nicht
sowohl mit Ruͤcksicht auf das geistige oder koͤrperliche Be⸗
finden des kuͤnftigen Monarchen, als auf die große Jugend⸗ lichkeit der Prinzessin, welche alsdann die praͤsumtive Thron⸗ erbin wird.“
Das Hof⸗Journal sagt: „Es wird dem Englischen Pu⸗
blikum angenehm seyn, zu hoͤren, daß die Prinzessin Victoria
fuͤr ihr Alter ganz ungewoͤhnlich weit in Kenntnissen vorge⸗ ruͤckt ist. Sie spricht fast alle modernen Europaͤischen Spra⸗ chen mit Gelaͤufigkeit und Eleganz und hat in der Lateini⸗ schen Sprache sowohl als in den mathematischen Wissen⸗ schaften nicht unbedeutende Fortschritte gemacht. Sie ist eine vortreffliche Pianistin und wohnt den Privat⸗Konzerten bei, die fast jeden Abend in dem von ihr bewohnten Pallast von Kensington gegeben werden. Vielleicht ist es nicht allgemein bekannt, daß auch Prinz Leopold ein ausgezeichneter Musiker ist und ganz vorzuͤglich sinnt. Bei den eben erwaͤhnten Konzerten ist er sehr haͤufig zugegen. Hinsichtlich der Vor⸗ namen der Prinzessin (Victoria Alexandrina) meldet die Times, daß der Koͤnig mehr als einmal den Wunsch ausge⸗ sprochen habe, die Prinzessin moͤge den Namen Eisabeth an⸗ nehmen, weil er dem Englischen Ohr angenehm und im Lande beliebt sey.“
Das Oberhaus bestand beim Ableben Karl's II. aus 176 Mitgliedern; bei dem des Koͤnigs Wilhelm aus 192; beim Tode der Koͤnigin Anna aus 209; bei dem George's I. aus 216; bei dem George's II, aus 229; und endlich bei dem George's III. aus 386.
Nachrichten von der Insel Tobago schildern diese In⸗ sel als im Zustande großer Verwirrung sich befindend. Der Gouverneur derselben hatte es naͤmlich vor einiger Zeit fuͤr noͤthig befunden, Hrn. William Macbean von dem Amte eines Kron⸗Anwalts und Mitglieds des Conseils zu suspen⸗
diren und eine Klage wider ihn bei der Koͤniglichen Regie⸗
rung anhaͤngig zu machen. Hr. Macbean kam nach England, und es gelang ihm hier, sich einen Befehl an den Gouver⸗ neur, ihn in seine verschiedenen Aemter wieder einzusetzen, zu erwirken. Als dies in Tobago bekannt geworden war, nahmen alle Mitglieder des Conseils, der Sprecher der Co⸗ lonial⸗Versammlung, alle Richter, die Sekretaire und Beam⸗ ten des Conseils und der Gerichtshoͤfe ihren Abschied. Die Advokaten und Notarien haben ihre Beschaͤftigungen einge⸗ stellt, und die ganze Verwaltung ist gleichsam suspendirt; der Gouverneur hat zwar andere Maͤnner ersucht, die Stellen der Ausgeschiedenen zu uͤbernehmen; bei Abgang der Nach⸗ richten war es ihm indessen noch nicht gelungen, sie dafuͤr zu 3
gewinnen. Miederlande.
Aus dem Haag, 27. Mai. Ihre Majestaͤten der Koͤ⸗ nig und die Koͤnigin werden sich, dem Vernehmen nach, nebst J. K. Hoheit der Prinzessin Mariane morgen nach dem Loo begeben. .
In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer der Ge⸗ neral⸗Staaten erklaͤrte der Finanz⸗Minister, daß die Regie⸗ rung in Folge der Verwerfung des Gesetzes wegen Be⸗ steuerung der inlaͤndischen destillirten Wasser auch den damit in genauer Verbindung stehenden Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Steuer von auslaͤndischen destillirten Wassern zuruͤcknehme. wurde uͤber das Gesetz wegen der Bier⸗ und Essig⸗
teuer berathschlagt und dasselbe mit 58 gegen 39 Stimmen
verworfen. „Die erste Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung das
Gesetz wegen Herabsetzung des Zinsfußes der Schuldverschrei⸗ bungen des Tilgungs⸗Syndikats angenommen.
Einem Geruͤchte zufolge, steht der Schluß der gegenwaͤr⸗ tigen Session nahe bevor, und wird die Discussion uͤber die beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe wegen der Personal⸗ und Patentsteuer wahrscheinlich bis zur naͤchsten Session ausgesetzt werden.
Daͤnemark. — — Helsingoͤr, 27. Mai. Gestern passirte hier das von Christiania kommende Norwegische Dampfboot “ e*“
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auf die Angehoͤrigen des Koͤnigreichs
„Oscar,“ um bei Kopenhagen anzulaufen und sodann nach
Luͤbek zu gehen, von wo es in diesem Sommer eine bestaͤn⸗
dige Fahrt nach Riga und zuruͤck unternehmen und auf die⸗
ser Reise jedesmal zu Carlscrona in Schweden anlaufen wird. Das Dampfschiff ist von dem zu Christiania wohnenden Ei-⸗: genthuͤmer an eine Anzahl Interessenten in Luͤbeck zu obigem
Zwecke vermiethet, jedoch unter der Fuͤhrung des Norwegi⸗ schen Marine⸗Lieutenants Friis und dessen aus Norwegern
bestehender Mannschaft. Der Miethkontrakt dauert nur bis
zum Oktober, da dies Schiff am 29. Okt. d. J. zum letzten⸗
male von Riga abgehen wird. Auf diese Weise werden kuͤnf⸗
tig 5 Dampfboote von Luͤbeck abgehen, naͤmlich: 1. Das Daͤ⸗ nische „die Prinzeß Wilhelmine“ nach Kopenhagen. 2. Ei
neues Daͤnisches vom Etatsrath Hoidt zu Kopenhagen gebau⸗ tes, welches wahrscheinlich schon im Juli d. J. seine woͤchent⸗ liche Fahrt abwechselnd nach Kiel und Luͤbeck beginnen wird und eine Maschinerie von 80 Pferden Kraft erhaͤlt. 3. Das Englische „George the fourth“ zwischen Luͤbeck und Peters⸗ burg. 4. Das Hollaͤndische „De Beurs van Amsterdam“, ab⸗ wechselnd mit dem vorigen, auf demselben Cours. 5. Norwegische „Oscar“ zwischen Luͤbeck und Riga. — Nach⸗ richten aus Stockholm zufolge, kommt zu diesen Dampfbooten
vielleicht noch ein 6tes hinzu, welches zur Verbindung zwi⸗
schen Luͤbeck und Stockholm dienen soll. 89
89
Muͤnchen, 25. Mai. Durch eine allerhoͤchste Entschlie
ßung vom 9ten d. M. haben Se. Maj. der Koͤnig Ihren protestaͤntischen Unterthanen auf den 25. Juni d. J. die Feier eines Saͤkularfestes zum Andenken an die Uebergabe
der Augsburgischen Confession als diesjaͤhriges Reformations⸗
fest gestattet.
Das Inland meldet: Auf die von dem Koͤnigl. Mini⸗
ster⸗Residenten bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Frei⸗
herrn von Hertling, uͤber die Anwerbung Baierscher Unter⸗
thanen in die kapitulirten Schweizer⸗Regimenter gefuͤhrten Beschwerden, hat der eidgenoͤssische Vorort Bern folgende Note erlassen, wodurch Alles erreicht ist, was unter den gege⸗ benen Verhaͤltnissen von der eingelegten Beschwerde zu hoffen war: „Durch verehrliche Note vom 21. Herbstmonats v. J.
haben des Koͤnigl. Baierschen Minister⸗Residenten Hochwohl⸗
geboren Auftrags gemaͤß das Begehren wiederholt, es moͤchten
alle bei Militair⸗Capitulationen mit auswaͤrtigen Staaten be⸗
theiligten Kantone fuͤr die Zukunft die Anwerbung Koͤnigl. Baierscher Unterthanen unter die von ihnen kapitulirten Korps untersagen. Der voroͤrtliche geheime Rath beeilt sich, dem Herrn Winister⸗Residenten das Ergebniß der hieruͤber einge⸗ langten Standes⸗Erklaͤrungen mit Offenheit darzulegen, und hofft, daß die Koͤnigl. Baiersche Regierung das Bestreben der Eidgenossenschaft nicht verkennen werde, den Wuͤnschen eines befreundeten Staates, so weit es dieser letztere billiger⸗ weise erwarten konnte, zu entsprechen. Eine staatsrechtliche Verbindlichkeit, die Anwerbung von Freiwilligen, weil sie Lan⸗ desfremde sind, in dem kapitulirten Dienst zu untersagen, kann die Schweiz auf keine Weise anerkennen; denn aus der That⸗ sache, daß eine Regierung ihren Untergebenen den fremden Kriegsdienst verbietet, entspringt zwar fuͤr diese eine bestimmte Verpflichtung und im Falle des Ungehorsams eine Verant⸗ wortlichkeit, allein fuͤr einen auswaͤrtigen Staat kann das erlassene Verbot eben so wenig bindend seyn, als irgend ein anderes auslaͤndisches Gesetz; denn sonst wuͤrde das allen Begriffen von Souverainetaͤt widersprechende Verhaͤltniß ein⸗ treten, daß ein Staat die Gesetze des andern auf seinem Ge⸗ biete anzuwenden gehalten waͤre. Die Schweiz huldigt dem Grundsatze, daß es jeder Regierung uͤberlassen bleibt, fuͤr die Handhabung ihrer Verfuͤgungen zu sorgen, und daß andere Staaten zu einer daherigen Mitwirkung nur durch Vertrag verpflichtet seyn koͤnnten. Ein solches vertragsmaͤßiges Ver⸗ haͤltniß besteht aber bekanntlich zwischen dem Koͤnigreiche Baiern und der Eidgenossenschaft nicht, und eine Compen⸗ sation duͤrfte Baierscher Seits eben so wenig stattfinden, da die meisten Staͤnde nicht gesinnt sind, die Befugniß ihrer Angehoͤrigen, in fremde nicht kapitulirte Dienste zu treten, auf irgend eine Weise zu beschraͤnken. Wenn aber auch die Kantone eine Verpflichtung, das bisherige Werb⸗System ab⸗ zuaͤndern, nicht zugestehen koͤnnen, so haben dennoch die mei⸗ sten, und gerade diejenigen unter ihnen, welche, was die Zahl der Mannschaft betrifft, bei weitem den groͤßten An⸗ theil an den kapitulirten Diensten nehmen, sowohl aus Vor⸗ sorge fuͤr innere Ordnung und poltzeiliche Verhaͤltnisse K als aus freundschaftlichen Ruͤcksichten fuͤr einen verehrten A 1 barstaat sich bewogen gefunden, die “ indern. 8 es in beson V
laͤndern, sey es uͤberhaupt, sey Faern e vnübare
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öe“] h“ sagen. Wenn hinwieder einige Staͤnde althergebrachte bis dahin unangefochtene Uebungen, so wie ausdruͤckliche Kapitu⸗ lationsbedingungen, durch ein aͤhnliches Gebot nicht aufheben zu koͤnnen glaubten, so haben sie doch ihre Bereitwilligkeit erklaͤrt, daruͤber zu wachen, daß hinfort zu keinen begruͤnde⸗ ten Klagen der Koͤniglichen Regierung Anlaß gegeben werde. Der voroͤrtliche Geheime Rath steht in der festen Ueberzeu⸗ gung, daß die Schweiz auf diese Weise allen billigen Erwar⸗ tungen entsprochen habe, und hofft daher zuverlaͤßig, daß aͤhn⸗ liche Beschwerden hinfort um so eher unterbleiben werden, als der Grund derselben nunmehr wesentlich gehoben ist. Mit Vergnuͤgen benutzen Schultheiß und Geheime Raͤthe des eidgenoͤssischen Vororts Bern den gegenwaͤrtigen Anlaß, Sr. Hochwohlgeboren dem Koͤnigl. Baierschen Minister⸗Residen⸗ ten den Ausdruck ihrer ausgezeichneten Hochachtung darzu⸗ bringen. Bern, 29. April 1830. Schultheiß und Geheimer Rath der Stadt und Republik Bern, als eidgenoͤssischer Vor⸗ ort; in deren Namen der Amtsschultheiß Fischer.“ Stuttgart, 26. Mai. JJ. KK. HH. der Großher⸗ zog und die Großherzogin von Baden haben gestern mit JJ. HH. den Herrn Markgrafen Wilhelm und Maximilian von Baden Ihren Koͤnigl. Majestaͤten einen Besuch abgestattet. 1.“ ““ 1“
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Florenz, 22. Mai. Lord Cochrane ist am 15ten d. M. mit seiner Familie von hier nach Paris abgereist.
Rom, 19. Mai. Der zum Paͤpstlichen Nuntius bei der Schweizerischen Bundesgenossenschaft ernannte Mon⸗ signor de Angelis, Erzbischof von Carthago in partibus, ist am 15ten d. von hier nach Luzern abgereist. p Nach dem neuen Zoll⸗Tarif sind fuͤr den Ctr. gebunde⸗
ner Buͤcher nicht weniger als 15 Skudi zu entrichten, was fuͤr einen gewoͤhnlichen Oktavband etwa 6 Gr betraͤgt.
Der Courrier de Smyrne meldet aus Smyrna vom 2. Mai: „Heute fand die Eroͤffnung der hiesigen neu gegruͤndeten Boͤrse start; eine Menge von Kaufleuten, Geld⸗ und Waaren⸗Maklern hatte sich eingefunden, und es wurden bereits einige Geschaͤfte gemacht. Die Boͤrse wird taͤglich um 11 ½ Uhr Vormittags eroͤffnet werden. An der Spitze der Begruͤnder dieser nuͤtzlichen Anstalt steht der Niederlaͤndische General⸗Konsul, Herr van Lennep.
Vorgestern um 2 Uhr Nachmittags brach hier in dem an das Tuͤrkische Viertel graͤnzenden Theile des Armenischen Viertels Feuer aus. Sowohl von den Europaͤischen Konsuln
als von den Mannschaften der auf der Rhede liegenden
Kriegsschiffe wurde schleunige Huͤlfe geleistet. Der Vice⸗Ad⸗ miral von Rigny eilte selbst an Ort und Stelle, nachdem er eine Abtheilung der Mannschaft des Linienschiffes „Conque⸗ rant“ dahin abgesandt hatte. Ungeachtet der groͤßten An⸗
strengungen konnte man doch erst, nachdem vier Haͤuser in
Asche gelegt waren, das Feuer bewaͤltigen. Der Mangel einer organisirten staͤdtischen Spritzenanstalt ist bei dieser Ge⸗
legenheit aufs Neue fuͤhlbar geworben.
Am 14ten v. M. wurde hier der Namenstag Sr. Maj. des Koͤnigs von Sardinien in der uͤblichen Weise gefeiert. Der Sardinische General⸗Konsul, Oberst von Montiglio, be⸗ gab sich des Morgens, von den Consulats⸗Beamten und saͤmmt⸗ lichen hier anwesenden Sardinischen Unterthanen begleitet, nach der Kirche, wo große Messe gehalten wurde. Abends versammelte er die angesehensten unter seinen Landsleuten zu einem Gastmahl. Die Kriegsschiffe im Hafen gaben die Ü611A1AA“*“
— Aus einem von der Allgemeinen Zeitun g mitgetheil⸗
ten Schreiben aus Neapel vom 11. Mai entlehnen wir Nachstehendes: „Noch immer ist der Schleier niche Jan, ge⸗ hoben, der uͤber den Verhandlungen mit dem Pascha von Aegypten in Betreff Algiers ruht, doch glauben wir versi— 86n zu koͤnnen, daß die Thatsache selbst außer Zweifel ist, 88 Alexandrien zwischen Frankreich und dem Vice⸗Koͤnige Hindess tes abgeschlossen wurde, zufolge dessen jenes sich ver⸗ Ker ve machte, die Raubstaaten zu vernichten und dem Vice⸗ Sich gch zu uͤbergeben, der seinerseits fuͤr die Ordnung und Rußland büa Nord⸗Afrikanischen Kuͤsten zu haften haͤtte. foͤrd 8* scheint bei diesen Verhandlungen nicht ganz ohne Theilnahme gewesen zu seyn, der Widerstand aber, 2 ie Sache spaͤter von Seiten der Pforte und Englands
exen. die Bekanntmachung jenes merkwuͤrdigen Akten⸗ 6 8 8 glaubwuͤrdige Maͤnner hier und in Sizilien gese⸗ in e en wollen, verzoͤgert, ja vielleicht den Pascha selbst hab ennem bereits gesaßten Entschlusse wieder wankend gemacht
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Augsburgischen Konfession in den Jahren
chen Uebergabe dieses Glaubens⸗Bekenntnisses ver ossen we
befand sich Deutschland im offenbaren J Di⸗ protestantischen Fuͤrsten und Staͤnde kaͤmpften an der Spitze ihrer Voͤlker um die kaum errungene Glaubensfreiheit, welche schon in dem ersten abgelaufenen Saͤculum ihre Segnungen verbreitet hatte, und es bedurfte noch 18 zum Theil blutiger Jahre, ehe der westphaͤlische Friede fuͤr die Bekenner der rei⸗ nen Lehre einen dauernden sichern Zustand herbeifuͤhrte. In den Deutschen Laͤndern des Brandenburgischen Hauses ließen daher die Kriegsunruhen den Gedanken an eine Jubel⸗ feier jener denkwuͤrdigen Begebenheit nicht aufkommen;*) im Herzogthum Preußen 1 Wilhelm auf einen diesfaͤlligen Bericht des Koͤnigsbergischen Ministeriums unterm 17. Juni 1630: „Weil denn dem Allmaͤchtigen vor seine große Guͤte und Wohlthat, da er uns das Licht seines heiligen Evangeliums so helle scheinen laͤsset und bei der unveraͤnderten Augsburgschen Lutherischen Konfession Unsere Lan⸗ debishero in Gnaden erhalten, nicht genugsam ge⸗ danket werden kann, als haben wir des Konsisto⸗
rii gethanen unterthaͤnigsten Fuͤrschlag Uns in Gnaden gefallen lassen und Wir in Unserm Her⸗ zogthum Befehlig ausgehen lassen, daß die Prie⸗
ciren sollen, daß aus christlicher Devotion Wir 1 1 25. Juni entschlossen, auf schierkuͤnftigen PuFI welcher in unserm Herzogthum dieses Jahr allenthalben hochfeierlich gehaltenwerden solle, ein Lob⸗, Dank⸗ und Bet⸗Fest halten zu lassen, sondern auch Wir
fizirten Text, wie im Anschluß zu ersehen, Handlung gebrauchen und also sowohl im Predi⸗
von Unserm Samblaͤndischen Konsistorio spezi⸗ zur
8* 2 6 8 8 161“
. 89 8 ö .“
ie vaterlaͤndische Jubelfeier der Uebergabe der
“ 1630, 1730 und 1830. 8 Als im Jahre 1630 das erste Jahrhundert der feierli⸗
aber verordnete Kurfuͤrst Georg
ster von denen Kanzeln solches nicht allein notifi⸗
eine Gleichheit im Text zur Predigt allenthalben observiret wissen wollen, angedeutet, daßsie den
8
gen als Gesaͤngen nach dieser hemeldeten Konfor⸗ mitaͤt sich zuregulirenund zurichten haben moͤgen.“ Als Anlage folgen dann mehrere Texte und Lieder, un⸗
ter denen das Kernlied „Eine feste Burg ist unser Gott ꝛc.“ enthalten, und am Schluß „werden die Kirchendiener
ernstlich und bei Verlust ihres Dienstes ermahnet, solch sonderbares Fest nicht allein pflichtig zu hal⸗ ten, sondern auch auf die Predigten fleißig zu stu⸗ 8
.
diren, sintemalen die Konzepte kuͤnftig von ihnen F
sollen abgefordert werden.“ .
7
Im Jahre 1730 entschied Koͤnig Friedrich Wilhelm I.
auf die Anfrage der Universitaͤt Halle, was etwa zur Feier
des Gedaͤchtnisses der Uebergabe der Augsburgischen Konfes- ein eigenhaͤndiges Marginal⸗
sion geschehen solle, durch Dekret: „daß die Feier auf den Sonntag gelegt**)
—
und in allen reformirten und lutherischen Kirchen
Gott fuͤr das helle Licht des Evangelii gedankt,
auch das Te Deum Laudamus angestimmt werden
solle.“ Diesem zufolge erschien unterm 3. Mai 1730 eine Koͤnigl. Verordnung, wonach Se. Majestaͤt „Gott dem
Hoͤchsten zu Ehren und in dankbarlicher Erinnee; 6
rung, daß desselben himmlische Guͤte das wahre und helle Licht des Evangelii seiner Kirche durch die Reformation wieder aufgehen und scheinen lassen, selbige auch zu seiner Glaubigen Trost, und um dieselbe dadurch zum ewigen Leben und aller Frommen unendlichen Seligkeit 8 fuͤhren, noch immerhin gnaͤdiglich erhaͤlt, aus Christ⸗Koͤ⸗ niglichen Gemuͤth resolviret und gut gefunden, daß am 25sten des naͤchstbevorstehenden Monats Junii, wird seyn der dritte Sonntag nach Trini⸗ tatis, das Gedaͤchtniß der uͤbergebenen Augsbur⸗
gischen Confession in allen evangelisch⸗reformir⸗
*) Ein Bericht der Minister von Borke und von Cnyphau⸗ sen vom 15. Mai 1730, welche uͤber das, was 1630 in der Mark geschehen sey, Auskunft geben sollten, sagte unter Anderm: „daß Anno 1630 kein Jubilaͤum allhier in der Mark gehalten worden sey, welches vermuthlich darum unterblieben, weil eben dero Zeit die Schweden in der Mark gestanden und Alles in die groͤßeste Konfuston gesetzet, auch sonsten uͤberall die Sachen so gefaͤhrlich ausgesehen, daß man auf ein Jubilaͤum nicht wohl gedenken
koͤnnen.
*) Der 25. Juni 1730 fiel gerade auf einen Sonntag.