1830 / 164 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 14 Jun 1830 18:00:01 GMT) scan diff

wwWiewohl das Geruͤcht von de

nichts habe entdecken koͤnnen,

.

rgleichen im Auslande nach⸗ gemachten Silber⸗Muͤnzen allgemein verbreitet sey, die KoͤnigIl. Muͤnze doch, bei der genauesten Untersuchung ei⸗ ner großen Quantitaͤt baarer im Umlaufe gewesenen Stuͤcke, 1 was die Vermuthung bestaͤtige, daß einige nachgemacht seyen; vielmehr waͤren alle diejenigen Stuͤcke, die das Publikum als nachgemacht bezeichnet habe, von der Muͤnze als aͤcht erkannt worden. Hr. Varing . sowohl als Herr Huskisson sprachen bei dieser Gelegenheit neuerdings davon, daß die große Fracht, welche Gold⸗ und Silber⸗Barren tragen muͤßten, die von Koͤniglichen Schiffen fuͤr kaufmaͤnnische Rechnung aus den neuen Staaten Ame⸗ rika's nach England gebracht werden, herabgesetzt werden sollte. Sir G. Cockburn sagte, die Fracht sey deshalb so bedeutend (1 bis 2 pCt.), weil die Offiziere, die die Comp⸗ tanten mitnehmen, den Kaufleuten dafuͤr aufkommen muͤßten, wenn etwas davon verloren gehe. Dies berichtigte jedoch der Alderman Th. ompson, indem er bemerkte, daß die Offiziere nur fuͤr ein Viertel der ihnen anvertrauten Summen auf⸗ zukommen haͤtten. Die urspruͤngliche Resolution von 19,000 Pfd. fuͤr die Muͤnze wurde darauf bewilligt, eben so auch eine von 7000 Pfd. fuͤr dasselbe Departement, zur Kosten⸗ Bestreitung amtlicher Untersuchungen, die in demselben vor⸗ kommen koͤnnten. Eine Resolution von 15,000 Pfd., zur Kosten⸗Bestreitung fiskalischer Untersuchungen, verursachte eine lebhafte mehrstuͤndige Debatte, in welcher der General⸗ Anwalt (Sir James Scarlett) mit mehreren Oppositions⸗ Mitgliedern heftig an einander gerieth. Man brachte naͤm⸗ lich wieder die Anklage gegen den ehemaligen Herausgeber des Morning, Journals, Hrn. Alexander, zur Sprache, und der General⸗Anwalt nahm es uͤbel, daß Hr. R. Gordon bei dieser Gelegenheit sagte, er muͤsse das von diesem Kron⸗Beamten damals befolgte Verfahren nicht sowohl eine gerichtliche An⸗ klage, als eine harte Verfolgung nennen (nicht prosecu- tions, sondern persecutions). Es sey, sagte Sir J. Scar⸗

dem von Herrn O'Tonnell eifrig unterstü ten

vor, daß der Betrag jener Kosten von 6 Geld⸗Bewilligung in Abzug gebracht werde. Er gruͤndete seinen Antrag besonders auf die schon fruͤher von ihm ge⸗ machte Bemerkung, daß der General⸗Anwalt nicht das Recht gehabt, einen gewoͤhnlichen Injurien⸗Prozeß, wie der Lord⸗ Kanzler ihn gegen den Herausgeber des Morning⸗Journals eingeleitet hatte, spaͤterhin in einen fiskalischen Prozeß zu verwandeln. Erst nachdem lange hieruͤber debattirt worden war und Sir Rob. Peel den Vorschlag gemacht hatte, die

Resolutionen einstweilen passiren zu lassen, vor Absta . genannten Comité⸗Berichtes sedorh Necrhgansec872 ob es gebraͤuchlich sey, daß die Kosten solcher Prozesse vom Staate getragen werden, sah Sir C. Wetherell sich ver⸗ anlaßt, seinen Antrag wieder zuruͤckzunehmen. Es ist nun zu erwarten, daß der Gegenstand dieses oft schon besproche⸗ nen Prozesses bald wieder im Parlamente vorkommen werde, und um so mehr, als auch Herr Sadler einen darauf Bezug habenden Antrag noch angekuͤndigt hat. Die urspruͤngliche Reso⸗ lution wurde bewilligt; eine andere jedoch von 28,000 Pfd. fuͤr Gesandschaften in den neuen Staaren Amerika's wurde, auf den Wunsch des S der einen so inter⸗

essanten Gegenstand nicht in einer so verspaͤteten Stunde be⸗

andelt wissen wollte, noch verschoben. Das 8 bch um 3 ½⅞ Uhr Morgens. Das Haus vertagte

„London, 5. Juni. Die Mornin Chroniele be⸗ richtet: „Als neulich im Oberhause 8. b 88 Bill Vertretung des Koͤniglichen Handzeichens debattirt wurde, bemerkte man die Herzoge von Cumberland und Gloucester auf der Oppositions⸗Bank; eben so war auch der Marquis von Wellesley, der zum ersten Male seit vielen Jahren im Hause, und zwar geschmuͤckt mit Stern und Hosenband, er⸗ schien, im Centrum der zur Opposition gehoͤrigen Lords ‚„ sei⸗ nem Bruder (dem Herzoge von Wellington) gerade gegen⸗

uͤber, zu erblicken.

5

*

ten.

H

1A1A“

Allgemeinen Preußischen

8

Beilage zur ʒõW——õ——————C—C—ꝛ—x—ÿ—ÿ—;——O-—˖‧O———————-——————

Der Kaiserl. Brasilianische General⸗Konsul und Ge⸗

schaͤftstraͤger am 29. Hofe, Pedro Alphonso de Ca⸗ valho, ist hier eingetroffen. 8

X ist der Inhalt des (gestern erwaͤhnten) Koͤ⸗ nigl. Beschlusses in Betreff des Gebrauchs der Franzoͤsischen Sprache bei oͤffentlichen Verhandlungen: „Wir Wilhelm ec. haben beschlossen und beschließen, wie folgt: Art. 1. Alle so⸗ wohl amtliche als außeramtliche Akte ohne Unterschied sollen in Zukunft in derjenigen Sprache abgefaßt werden koͤnnen, welche die dabei betheiligten Parteien wuͤnschen; jedoch muß, was die amtlichen Akte betrifft, die Sprache den oͤffentlichen Beamten, vor denen sie verhandelt werden, so wie den Zeu⸗

1 gen bekannt seyn. Art. 2. Alle Verkaufs⸗Ankuͤndigungen uund anderen

buͤrgerlichen Geschaͤfts⸗Anzeigen koͤnnen in der von den Interessenten gewaͤhlten Sprache gemacht

werden. Art. 3. Wir ermaͤchtigen hiermit die Gerichts⸗

hoͤfe und Gerichte in den Provinzen Limburg, Ost⸗ und West⸗ andern und Antwerpen, so wie in den Bezirken Bruͤssel

1298 Loͤwen (Provinz Suͤd⸗Brabant), auf Verlangen der

Parteien in allen Rechtssachen den Gebrauch der Franzoͤsi⸗ schen Sprache in den Akten und beim Plaidiren zu gestat⸗ Im Falle, daß die Parteien uͤber den Gebrauch der einen oder der anderen Sprache verschiedener Meinung sind, sollen die Richter, dem Interesse der Parteien gemaͤß, dar⸗ uͤber entscheiden. In Strafsachen darf die Erlaubniß zum Gebrauche der Franzoͤsischen Sprache nicht verweigert wer⸗

den, wenn sich ergiebt, daß die Angeklagten, welche dieselbe nachsuchen, die Riederlaͤndische Sprache nicht gut verstehen, unter der Voraussetzung jedoch, daß die Franzoͤsische Sprache den Richtern, die in der Sache ihr Urtheil zu faͤllen haben, bekannt sey. Art. 4. In denjenigen Gemeinden der im

Art. 3. genannten Provinzen und Bezirke, in welchen das

General⸗Auditeur, aufgetragen werden soll, Vorschlaͤge zu naͤheren Bestimmungen, entweder durch Koͤnigl. Instructionen an die betreffenden Beamten, oder noͤthigenfalls durch ein Gesetz, daruͤber einzureichen, wie die betreffenden Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrden sich in Faͤllen, wo der 2te Abschnitt des §. 99 des Grundgesetzes zur Anwendung kommt, zu ver⸗ halten haben. An den Storthing ist unterm 2ten d. unter andern ein Koͤnigl. Vorschlag gekommen, zu beschließen: a) Daß Nor⸗ wegens Beitrag zur Minister⸗Kasse vom 1. Juli 1830 bis dahin 1833 zu 40,000 Sp. jaͤhrlich zu bestimmen sey; b) daß die Summe, welche zur Erstattung der Differenz an die Mi⸗ nister⸗Kasse zwischen 40,000 Sp. Zettel und 40,000 Sp. Sil⸗ ber vom 1. Juli 1828 bis dahin 1830 erforderlich gewesen, und welche bis zum 31. Dezember 1829: 16,522 Sp. 17 Sch. Silber betragen hat, bis zum 1. Juli d. J. aber noch 5400 Sp. Silber betragen duͤrfte, außerordentlich auf die Ausga⸗ ben der Staats⸗Kasse zu steleen sey.

1“ Daͤnemark. Kopenhagen, 7. Juni. Die neue Militair⸗ Hochschule, welche hier eingerichtet wird und an die Stelle der bisherigen Artillerie⸗Kadettenschule treten soll, hat zunaoͤchst die wissenschaftliche Vorbereitung und Ausbildung des Offi⸗ zierstandes zum Zweck. Sie soll eine Central⸗Anstalt seyn, woraus nachher die Eleven, voͤllig vorbereitet, zu den verschie⸗ denen Waffengattungen ihrer Bestimmung abgehen koͤnnen. Die Studierzeit ist auf 4 Jahre bestimmt; in den ersten bei⸗ den Jahren bleibt der Unterricht fuͤr alle gemeinschaftlich und hat die mathematische Analyse, beschreibende Geometrie, Phy⸗ sik und Chemie, Topographie, lebende Sprachen und schoͤne Literatur zum Gegenstand. Jeder Eleve erhaͤlt dann seine

C

1. Statt Griechenland hat der Prin⸗ Leopold von Sachsen⸗Koburg England zur Aeene sich um fuͤr sein kuͤnftiges Geschick zu kaͤmpfen.“

Die Times ertheilt dem Minister Sir Rob. Peel große Lobspruͤche wegen seiner in der gestrigen Sitzung des 88. freimuͤthigen Aeußerungen in Bezug

in Koͤnigliche Praͤrogative. r⸗ -Seen g gative. (Vergl. Üieneürekeesu 2 e. weee; ertheilt der en Rath, mit der Chinesischen Regierung kurzen roze machen und ihr den Krieg zu zeiläpen. „En Uhneehesa Sprache ertheilt werden. Es steht den oͤffentlichen Behoͤrden von 74 Kanonen,“ sagt er „wuͤrde der beste Unterhaͤndler iin den genannten Provinzen und Bezirken frei diejenigen seyn.é Scheint es doch uͤberhaupt mit jenen ruhmredigen Bekanntmachungen, auf welche der Art. 2. keine Anwendung halbwilden Nationen, die noch in der Haͤlfte des vorigen findet, außer der Niederlaͤndischen auch in der Franzoͤsischen Jahrhunderts einen Gegenstand der Europaͤischen Bewunde⸗ Sprache zu erlassen, insofern letztere bei einem Theile der

lett, ein unwuͤrdiger Gebrauch, Jemanden, bei Gelegenheit einer Geldbewilligung, durch einen Seiten⸗Coup unvorbe⸗ reitet anzugreifen. Zugleich nahm er die Gelegenheit wahr, eine fruͤhere Bemerkung zu widerlegen, daß naͤmlich er (als General⸗Anwalt) bei einem Regenten⸗Wechsel große Emolu⸗ mente durch Erneuerung der Patente haben wuͤrde. Nur 200 Patente ungefaͤhr wuͤrden erneuert; davon zahle jedes an Ge⸗ buͤhren 1) ihm selbst (in Gemeinschaft mit dem General⸗Fiskal) 5 Pfd., und 2) den Patent⸗Secretairen 3 Pfd. 15 Shill. Erwaͤge man jedoch die große Muͤhe, die er habe, indem er fuͤr jedes Patent eine eigene Bill zu entwerfen haͤtte, welche abschriftlich saͤmmtlichen Buͤreaus zugeschickt und dem neuen Regenten zur Unterschrift vorgelegt werden muͤsse, so werde

man die Remuneration fuͤr solche Muͤhwaltung gewiß nicht

Franzoͤsische oder Wallonische die Volkssprache ist, sollen alle auf die oͤffentliche Verwaltung bezuͤglichen Verhand⸗ lungen und Schriften in Franzoͤsischer Sprache gesche⸗ hen und abgefaßt werden. Art. 5. In denselben Pprovinzen und Bezirken koͤnnen die die Niederlaͤndische Sprache nicht verstehenden Personen ihre Gesuche bei den Verwaltungs⸗ und Finanz⸗Behoͤrden in Franzoͤsischer Sprache einreichen, wenn dieselbe den Behoͤrden bekannt ist, und koͤn⸗

Bestimmung, entweder zum Generalstab, zum Ingenieur⸗ oder Artillerie-Corps, zum Wege⸗ oder Feuerwerker⸗Corps; spaͤterhin sollen auch die Offiziere und Lehrer bei der Hoch⸗ schule selbst, so wie die beim Land⸗Kadetten⸗Corps, aus den dort gebildeten Offizieren genommen werden. In den fol⸗ genden beiden Jahren werden fuͤr einzelne Klassen Offiziere die sie besonders betreffenden Wissenschaften, als: Ingenieur⸗ und Maschinenlehre im hoͤhern Sinn, Kriegsgeschichte, in Ver⸗ bindung mit strategischen Grundlagen, Civil⸗Baukunst, Wege⸗ bau, Hydrotechnik, mit Anwendung auf Kanaͤle und Schleusen, Generalstabs⸗Lehre u. dgl. m. vorgetragen; vorzugsweise sind aber diese beiden Jahre zur praktischen Ausbildung bestimmt, und die Eleven sollen daher mit Terrain⸗Aufnehmen, Ver⸗ 8 messungen und anderen Ingenieur⸗ und Artellerie⸗Arbeiten be-⸗

2 8

Ostindischen Compagnie Ans Fg naen alsdann auch die Antworten und Beschluͤsse in dieser

bedeutend nennen. Hr. R. Gordon wies die empfindlichen Aeußerungen des General⸗Anwalts mit Waͤrme zuruͤck und sagte, unter lautem Beifalle der Oppositions⸗Baͤnke, daß er, 1 so lange er in diesem Hause einen Sitz und das Recht habe, sich auszusprechen, nicht aufhoͤren werde, das an⸗ geregte Verfahren eine harte Verfolgung zu nennen, ohne sich von der Autoritaͤt des General⸗Anwalts nieder⸗ donnern zu lassen. Herr Harvey trat ebenfalls gegen den General⸗Anwalt auf, indem er bemerkte, daß derselbe Ein⸗ kuͤnfte vom Kanzlei⸗Gerichtshofe beziehe, ohne dort jemals beschaͤftigt zu seyn. Als Sir J. Scarlett auch hieruͤber sehr empfindlich sich aͤußerte, entgegnete Herr Harvey, der eh⸗ renwerthe und gelehrte Herr benaͤhme sich nicht so, als be⸗ faͤnde er ich im Parlamente, sondern so, als staͤnde er auf sei⸗ nem amtlichen Posten vor der Barre eines Gerichtshofes, wo er die ungluͤcklichen Parteien, die in seine Haͤnde gerie⸗ then, die Macht seines Amtes empfinden ließe. Herr Hume trat diesen Bemerkungen bei; er sagte, die Ideen und Ansich⸗ ten des ehrenwerthen und gelehrten Heren (Sir J. Scar⸗ lett) muͤßten eine wunderbare Veraͤnderung erlitten haben, seitdem er sich im Amte befinde, das ganz merkwuͤrdigen Einstuß auf ihn uͤbe. Fruͤher haͤtte sich jede seiner Reden durch Liebe zur Freiheit und Haß aller Unterdruͤckung aus⸗ gezeichnet; seitdem er jedoch die Oppositions⸗Bank des auses gegen die ministerielle vertauscht, habe er den arakter eines edlen Whig ganz und gar aufgegeben. „Ich appellire“ rief Herr . „an alle higs in diesem Hause und frage sie, ob ein Einziger die Verfolgun⸗ gen der Presse gutheißen kann, die von dem ehrenwerthen und gelehrten Hrern ausgegangen sind?“ Naͤchstdem fragte er, ob der Lord⸗Kguzler die Kosten seines eigenen Prozesses wider den ehemaligen Herausgeber des Morning⸗Journals selber befahtt habe, oder ob sie aus der Staatskasse gedeckt worden seyen. Da von Seiten des General⸗Anwalts das Letztere zugegeben wurde,, so trat Sir C. Wetherell mit

daruͤber. mit einer der vorzuͤglichsten Besetzungen au naͤmlich den Don Lung

Prinz Friedrich von Preußen, gen aus Duͤsseldorf hier angekommen war, hat bereits vorge⸗ stern die Reise nach London fortgesetzt. 12

rung ausmachten, bald ganz und gar zu Ende zu seyn. Wir selbst haben seitdem den gefuͤrchteten —— seine Vertreter in gute Ruhe versetzt, die hohe Pforte mußte vor

uns nur Das Canton⸗Register meint, an den Tag gelegten v1 die Regierung von Canton

sehr von ihrer Schwaͤche

. x- —e Seiten

ang die letzte Zeit her wieder eine mehr als gewoͤhnli Artigkeit gegen die Fremden een Aufrufe an vermoͤgende Leute Stelle eines Hong⸗Kaufmanns zu melden.

Ueber Frankreich erfahren wir, daß die gesetzgebende Versammlung der Jonischen Inseln die in Korfu bestandene Lafen⸗reihelt auf saͤmmtliche Haͤfen von Cephalonia, Zante, Santa Maura, Ithaka, Cerigo und Poros ausgedehnt habe, wodurch dem Freihafen Venedig großer Abbruch geschehe. Vorgestern Abends ist die bekannte Taͤnzerin Mlle. Tag⸗ lioni zum ersten Male hier aufgetreten und erwarb sich wo moͤglich noch groͤßern Beifall, als sie in Paris zu haben pflegt. Einige unserer Morgenblaͤtter, namentlich die Chro⸗ nicle und der Herald, enthalten ganz enthustastische Berichte Man fuͤhrte an jenem Abende 8 Don Juan

: Donzelli gab 1 Juan, Lablache den Leporello Nrad. ve⸗ lande die Donna Anna und Mad. Malibran die Zerline. Niederlande. Haag, 9. Juni. Se. Koͤnigl. Hoheit der Hoͤchstwelcher vor einigen Ta⸗

Aus dem

8

Rußland das Knie beugen, und den Ch inesen steht, sob efaͤllt, dasselbe Schicksal I . daß, trotz dem von ihr

sehr berzeugt sey, um nicht am Ende in ihrem Streite mit der Ostindischen Compagnie nachzuge: der Mandarinen von geringerem

bemerkt und selbst von einem gesprochen werde, sich zu der

Bervoͤlkerung die Volkssprache ist, so wie in denjenigen Faͤllen, * daran gelegen ist, daß die Kundmachungen auch in den

Wallonischen Provinzen oder Gemeinden bekannt werden. Art. 6. In den Provinzen Luͤttich, Hennegau und Namur, so wie in dem Bezirke Nivelles (Provinz Suͤd⸗Brabant), verbleibt sowohl in Verwaltungs⸗ und Finanz⸗ als in ge⸗ richtlichen Sachen die Franzoͤsische Sprache in Gebrauch. Auf gleichem Fuße wird der Gebrauch der Franzoͤsischen und der Hochdeutschen Sprache in Unserem Großherzogthum Luxem⸗ burg beibehalten, und sollen die gegenwaͤrtig daruͤber bestehen⸗ den, in Kraft bleibenden Bestimmungen genau befolgt wer⸗ den. Art. 7. Die Niederlaͤndische Sprache bleibt in Ver⸗ waltungs⸗, Finanz⸗ und gerichtlichen Sachen in den Pro⸗ vinzen Nord⸗Brabant, Geldern, Holland, Seeland, Utrecht, Friesland, Overyssel, Groͤningen und Drenthe in ausschließ⸗ lichem Gebrauch. Art. 8. Die mit dem gegenwaͤrtigen Beschlusse nicht uͤbereinstimmenden Anordnungen ÜUnserer fruͤ⸗ heren Beschluͤsse werden hiermit zuruͤckgenommen und außer Kraft gesetzt. Gegeben im Haag, am 4. Juni des Jahres 1830, des siebenzehnten Unserer Regierung. (Gez.) Wil⸗ helm. (Gegengez.) J. G. de Mey van Streefkerk.“

Dem Vernehmen nach, haben die Verurtheilten v. Pot⸗ ter, Tielemans, Bartels und v. Neve Paͤsse erhalten, um sich uͤber Loͤwen, Tirlemont, Tongern und Mastricht nach

Achen zu begeben.

eer. Kg.sg

S Schweden und Norwegen. Christiania, 4. Juni. In Folge der durch die un⸗

7

ruhigen Vorgaͤnge vom 17. Mai v. J. hierselbst veranlaßten Untersuchungen und in Uebereinstimmung mit einem Koͤnigl. Beschlusse vom 11ten v. M., hat das Justiz⸗Departement hoͤchsten Orts ein Gutachten abgegeben, wonach der unterm 22. November zur Entwerfung eines Kriminal⸗Gesetzbuches u. s. w. verordneten Kommission, in Verbindung mit dem

schaͤftigt werden. Beim Unterricht bleibt uͤbrigens sowohl in der Anstalt, als auf dem Felde, Selbstarbeit das Prinzip;

die Lehrer sollen blos Anleitung geben; eben so soll die Ana⸗ lyse beim mathematischen Unterricht und bei jeder Anwen⸗ dung und jeder fortschreitenden Arbeit das vorzuͤglichste Au-:⸗ genmerk bleiben.

114X“*“

Karlsruhe, 9. Juni. Nach Inhalt einer in unserer heutigen Zeitung enthaltenen, aus dem Großherzogl. Geheimen Kabinette erlassenen Bekanntmachung wollen Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog kuͤnftig jeden Mittwoch Vormittags von 10 Uhr an, und zwar Mittwoch den 9ten d. M. um erstenmal, im Großherzogl. Schlosse oͤffentlich Audienz geben. Die Bittschriften, welche uͤberreicht werden, sind, der schon bestehenden Vorschrift gemaͤß, mit einer kurzen Inhalts⸗An⸗ zeige zu versehen.

Ihre Koͤnigl. Hoheit die verwitwete Frau Großherzogin ist mit den Prinzessinnen Luise, Josephine und Marie HH. gestern nach dem Landgut Umkirch abgereist, von wo Hoͤchst⸗ dieselben Sich spaͤter nach Baden begeben werden.

Mainz, 8 Juni. Se. Durchl. der Fuͤrst von Metter⸗ nich kamen gestern vom Johannisberge hier an und sind, nach einem Aufenthalte von mehreren Stunden, wieder zu⸗ ruͤckgefahren. . 1

Hannover, 11. Juni. Die Ostfriesische Heringsflotte ist zum diesjahrigen Fange von Emden in See gegangen. Sie besteht aus 22 Buisen und 3 Jäagerschiffen, welche .“ teren mit den Erstlingen des Fanges wieder wie in den fruͤ⸗ heren Jahren von der Fischerei direkt nach Hamburg abge⸗ hen werden. Die Ostfriesische Heringsfischerei besteht seit 60

116“

General⸗Adjutanten fuͤr die

1 8

Norwegische Armee und dem

Jahren und wird durch dee böchteen Orts venss

mien unterstuͤtzt. 1““

K“

,—.