1830 / 173 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Ffegesen Die Waͤhler muͤssen es wissen und fuͤhlen, daß der

Schutz der Gesetze ihnen gesichert ist, und daß Sie es zu

einer Ihrer vornehmsten Pflichten rechnen, allen Bewohnern Ihres Departements die freie und friedliche Ausuͤbung ihrer Gerechtsame zu verbuͤrgen. Sie werden mir uͤber die von

Ihnen getroffenen Maatregeln und deren Vollziehung Be⸗ ecicht erstatten.

Empfangen Sie u. s. w. ber (Gez.) von Peyronnet.“

Die Gazette de France macht hinsichtlich der Pu⸗ blikation dieses Cirkulars folgende Bemerkung: „Wir wissen nicht, bis zu welchem Punkte es angemessen ist, Rundschrei⸗ ben an die Praͤfekten durch den Moniteur bekannt zu machen, wenn diese Schreiben irgend eine Anordnung Feelaen. Ohne Zweifel ist es gut, daß die Unabhaͤngigkeit der ahlen und die oͤffentliche Ruhe gesichert werden; dieses muß aber, nach Maaßgabe der Beduͤrfnisse und Umstaͤnde, durch die Be⸗ schluͤsse der Orts⸗Behoͤrden geschehen. Ist es nun aber in einem Augenblicke, wo fast auf allen Punkten des Reiches

die groͤßte Ruhe herrscht, zeitgemaͤß, durch Vorsichts⸗Maaß⸗ regeln solche Besorgnisse zu wecken?“

Die Quotidienne widerspricht dem von einem Oppo⸗ sitionsblatte verbreiteten Geruͤchte, daß der Fuͤrst von Poli⸗ gnac die Proklamation gegen seinen Willen, aber auf Anra⸗ then des Grafen Peyronnet contrasignirt habe; das Mtni⸗ sterium, fuͤgt die Quotidienne hinzu, sey in dieser Hinsicht auch nicht einen Augenblick getheilter Meinung gewesen.

Von Herrn Devaux ist hier ein Sendschreiben an die Waͤhler uͤber die letzte Adresse im Druck erschienen, worin dieser ehemalige Deputirte des Departements des Cher die Behauptung des Ministeriums, daß die Kammer dem Koͤ⸗ nige ihre Mitwirkung verweigert und sich einen Ein⸗ griff in dessen Vorrechte erlaubt habe, zu widerlegen sucht. Das Ivurnal du Commerce giebt Auszuͤge daraus. Die beiden Ex⸗Deputirten Herren Guilhem und d'An⸗ digné de la Blanchaye, deren Ankunft in Angers bekanntlich am 6ten d. M. zu unruhigen Auftritten in dieser Stadt Anlaß gab, haben bei dem General⸗Prokurator des dortigen Koͤniglichen Gerichtshofes eine Bittschrift eingereicht, worin ssie unter Anfuͤhrung des ganzen Herganges der Sache uͤber woiillkuͤhrliche Maaßregeln, Gewaltthaͤtigkeit gegen ihre Per⸗

3 son und Verletzung der persoͤnlichen Freiheit Klage fuͤhren

und den Prokurator um die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen die Behoͤrde ersuchen. Sie brziehen sich Ddabei auf die Artikel 114 und 186 des Strafgesetzbuches.

Durch den erstern wird uͤber jeden Beamten, der sich einer

willkuͤhrlichen die persoͤnliche Freiheit oder die buͤrgerlichen Rechte beeintraͤchtigenden Handlung schuldig gemacht hat, die Strafe buͤrgerlicher Degradation verhaͤngt, und diese Strafe geht auf seine Vorgesetzten uͤber, wenn er nachweisen kann, daß er auf deren ausdruͤcklichen Befehl gehandelt hat. Nach dem zweiten jener Artikel, soll jeder Civil⸗ oder Milicair⸗ Beamte, der ohne rechtmaͤßigen Grund bei der Ausuͤbung seines Amtes Gewalt anwendet, eine der Natur und dem Grade der Gewaltthaͤtigkeit angemessene Strafe erleiden. Das Journal du Commerce stellt Betrachtungen uͤber den gestrigen Artikel des Moniteurs in Betreff des den gedachten beiden Deputirten in Angers bereiteten Empfangs an: „Dem Verfasser dieses Aufsatzes“, aͤußert dasselbe, „ist es gelungen, in wenigen Zeilen zwei achtbare Buͤrger und in ihnen die Bewohner einer ganzen Provinz zu verunglimpfen. Wohl wußten wir, daß die Praͤfekten uͤber die Stimmen ei⸗ naer gewissen Klasse von Waͤhlern frei zu verfuͤgen haben; eber daß sie auch beauftragt seyen, das Verdienst abzumrssen,

ddie oͤffentliche Dankbarkeit zuzuerkennen und den Enthusias⸗ mus zu dekretirven, dies wußten wir noch nicht. Herr von Peyronnet hat vollkommen Recht, daß er den Praͤfekten diese Ueue Befugniß ertheilt hat; ihr verdankt er es, daß der Stadt⸗Rath von Bordeaux ihm unlaͤngst, nach vorheriger Berathung, eine Adresse votirt hat. Niemanden in der be⸗ crreffenden Sitzung ist es in den Sinn gekommen, zu fragen: „„Wer ist Hr. von Peyronnet? Durch welche Talente, welche Handlungen hat er sich dem Lande bekannt gemacht? Welche Dienste hat er der Stadt Bordeauy geleistet, wodurch er es ver⸗ dient, daß die Municipalitaͤt sich fuͤr ihn so seltsam begeistert fuͤhlt?7⸗ Wir wissen in der That nicht, ob wir an jenem Artikel des Moniteurs mehr die laͤcherliche oder die gehaͤssige Seite bewundern soöllen. Die Waͤhler des Departements der Maine und Loire werden ihre ehemaligen Mandatarien und ihre Mitbuͤrger fuͤr die ihnen zugefuͤgte Unbill raͤchen.“ Von den uͤbrigen Oppositions⸗Blaͤttern wird jener Artikel ebenfalls hart mitgenommen.

Vorgestern ist der Kaiserl. Oesterreichische Botschafter

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ssen Sie diese Artikel abermals oͤffentlich an⸗

am hiesigen Hofe, Graf v. Appony, nach einer zweistuͤndi⸗

gen Unterredung mit dem Fuͤrsten v. Polignac, na

Johannisberg zu dem Fuͤrsten Metternich abgereist. Die letzte aus Toulon eingegangene (in der Nachschrift

zum gestrigen Blatte der Staats⸗Zeitung erwaͤhnte) telegra⸗ phische Depesche des See⸗Praͤfekten an den Minister der Marine und der Kolonieen lautet also: 2 1 „Toulon, 14. Juni, 9 Uhr.

Der Capitain eines Schiffes von Majorka, der aus Soller kommt und gestern in Marseille angekommen ist, hat ausgesagt, daß die Expedition am 11ten noch bei Palma vor Anker lag.“

Aus Toulon wird unterm 10ten d. M. geschrieben: „Gestern Abend sind eilf zur Expedition gehoͤrige Handels⸗ Fahrzeuge unter Begleitung der Fregatte „Armide“ und der Brigg „Alsacienne“ nach Mahon unrer Segel gegangen. Der Marine⸗Praͤfekt hatte am 8 d. M. eine lange Confe⸗ renz mit Tahir⸗Pascha; man glaubt, daß dieselbe sich auf die Mittheilung der durch Estaffette aus Paris angekommenen Papiere oder der durch die Brigg „Capvicieuse’“ uͤberbrachten Depeschen des Admiral Duperré bezogen habe. Das

Hauptquartier der an unserer suͤdlichen Kuͤste zusammengezo⸗

gen Reserve⸗Armee fuͤr die Expedition gegen Algier wird in Commandeur ist der General⸗Lieutenant Vicomte Die erste vom General⸗Major

Aix seyn. von Montesquiou⸗Fezensac. . t. Grafen Rochechouart befehligte Brigade wird in Toulon, die

zweite, unter dem General⸗Major Grafen v. Arbaud⸗Joucques,

in Marseille, und die dritte, unter dem General⸗Major Saint⸗ Michel, in Aix ihr Hauptquartier haben. Die vier Batterieen und die zwei Ingenieur⸗Compagnieen werden hier kantoniren.“ Gestern versammelte sich der Universitaͤts⸗Rath, um den Prozeß einzuleiten, der gegen den Ex⸗Deputirten, Hrn. Bavoux, als Mitglied der Universitaͤt, anhaͤngig gemacht werden soll. Herr Bavoux stellte sich jedoch nicht. Sein Ausbleiben wurde zu Protokoll genommen. b Der Assisenhof in Tours hat am 14Aten d. M., nach 6taͤgigen Verhandlungen, drei Individuen, Namens Peter Dubois, Arraut und Boutet, welche als Mitschuldige des im Jahre 1825 an dem bekannten Schriftsteller Paul Ludwig Courier veruͤbten Mordes angeklagt waren, freigesprochen, und zwar den ersteren mit 6 Stimmen gegen 6, die beiden letzteren dagegen einstimmig.

mont, von der Jury freigesprochen. Der erstere von diesen beiden Individuen ist inzwischen gestorben, der letztere aber hat sich jetzt, durch seine fruͤhere Freisprechung gegen die To⸗ desstrafe geschuͤtzt, selbst als den Moͤrder Paul Ludwig Cou⸗

rier's, und den Symphorien Dubois, so wie dessen Bruder Sein Gestaäaͤnde;

Peter Dubois, als Mitschuldige angegeben. 1 niß wurde im Wesentlichen durch die Aussage einer Bauer⸗ magd bestaͤtigt, welche, mit einem gewissen Veillaut zusammen im Gebuͤsch verborgen, Augenzeugin des Mordes gewesen seyn wollte, und die, außer Fremont und den Gebruͤdern Dubois, noch zwei andere Individuen, Arraut und Boutet, als Mitschuldige bezeichnete. Das Zeugniß dieser Magd wurde jedoch durch die hartnaͤckige Behauptung Veillaut's, daß er nie mit ihr in dem angegebenen Gebuͤsch gewesen sey, sehr ungewiß gemacht, so daß noch immer ein Dunkel uͤber diesem Verbrechen schwebt und die Geschwornen bei dem Mangel an voͤlliger Gewißheit die Angeschuldigten freispra⸗ chen. Die Kinder Paul Ludwig Courier'’s, welche als Klaͤ⸗

er aufgetreten waren, und deren Sache durch den bekannten Advokgien Barthe vertheidigt wurde, haben hierauf auf einen von Seiten Fremont's, als Moͤrders ihres Vaters, zu lei⸗ stenden Schaden⸗Ersatz von 30,000 Fr. angetragen. Da Fre⸗ mont außer Stande ist, eine so bedeutende Summe zu zah⸗ len, so wird er wahrscheinlich den Rest seines Lebens im Ge⸗ aͤugniß zubringen muͤssen.

. 8,I Bib iocher der hiesigen medizinischen Schule hat sich in den letzten Jahren dergestalt bereichert, daß ihr bisheriges Lokal zu klein fuͤr sie geworden ist. Um Raum fuͤr diefelbe zu gewinnen, soll das Museum der Anstalt nach dem ehema⸗ ligen Franziskanerkloster verlegt werden, wodurch der ganze obere Theil der Fagade und die beiden Fluͤgel des pracht⸗

vollen Gebaͤudes der medizinischen Lehranstalt leer werden und die aus 30,000 Baͤnden bestehende Buͤchersammlung auf⸗

nehmen koͤnnen. b Der Gtobe will glaubwuͤrdige Korrespondenz⸗Nachrich⸗

ten aus Biscaya erhalten haben, denen zufolge der General⸗ Deputirte der Baskischen Provinzen von der Spanischen Re⸗ gierung die bestimmte Versicherung erhalten habe, daß die Zusammenziehung von Truppen am Ebro keinesweges ihnen

8 2 also i ahrscheinlicher, daß Spanien gelte. r Ferhe nh mitereh 9 WEEE

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Diese Sache war bereits bald nach dem Morde gerichtlich untersucht worden, ohne daß die Untersüuchung zu einem Resultate gefuͤhrt haͤtte; vielmehr wurden zwei Angeschuldigte, Symphorien Dubois und Fre⸗

ggeeregt werde.

Gesundheits⸗Cordon am Fuße der

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Pyrenaͤen zusammenziehe. 4 111“ 8e EFroßbrikanten und Irland.

4 Parlaments⸗Verhandlungen. Am 16. Juni (Mittwochs) fand in beiden Haͤusern nur eine sehr kurze

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Sittzung statt, in welcher blos Bittschriften uͤberreicht wur⸗ vvom 17. Juni, doch stellte Lord Wharneliffe vor der Ver⸗

Dasselbe geschah in der Sitzung des Oberhauses tagung des Hauses eine nicht uninteressante Frage in Be⸗ zug auf die Vorrechte des Unterhauses. Die Gemeinen, sagte er, bestaͤnden mit Recht auf der Wahrnehmung des Privilegiums, daß alle Geld⸗Bills von ihnen ausgehen muͤß⸗ ten. Bis ins Laͤcherliche werde dies jedoch getrieben, wenn das Unterhaus dem geringsten Amendement, wodurch etwa das Oberhaus eine Geld⸗Strafe verstaͤrke, seine Zustim⸗ mung versage. Unmoͤglich koͤnnten die Lords es sich gefallen

assen, daß das andere Haus einen solchen Gebrauch einfuͤhre,

nd schlage er demnach vor, in einer eben vorliegenden Bill die Strafe von 40 Shill. auf 50 zu erhoͤhen, um auf diese Weise zu einer Eroͤrterung der Frage zu gelangen. Mehrere Lords unterstuͤtzten diesen Vorschlag; da jedoch der Herzog v. Wellington erklaͤrte, daß die Sache jetzt noch nicht zur Entscheidung reif sey, dagegen eine andere Bill schon in das Unterhaus gesandt worden waͤre, wobei die Frage zur Eroͤr⸗ terung kommen koͤnnte; da ferner Lord Ellenborough sagte, er erinnere sich, daß das Unterhaus schon Amendements, die das Oberhaus in Bezug auf Geld⸗Sachen emacht, durch⸗ gelassen habe, so wurde der Vorschlag des Lord Wharn⸗ cliffe von 37 gegen 27 Stimmen verworfen.

Im Unterhause trug Hr. Brougham, in Folge der fruͤher von ihm gemachten Auseinandersetzung von den dem Lande Noth thuenden Justiz⸗Reformen, *) auf die erste Lesung einer Bill an, wonach die von ihm in Vorschlag ge⸗ brachten Lokal⸗Gerichtsbehoͤrden zuerst und versuchsweise in den Grafschaften Kent, Durham, und Northumberland ein— gefuͤhrt werden sollen. Seine Bill hatte der Redner in sechs verschiedene Branchen getheilt, von denen drei die entschei⸗ dungsweise und drei die vergleichsweise mit den Parteien zu schlchtenden Prozesse betreffen. Prozesse, die nur eine Summe bis 50 Pfd. betreffen, fallen den drei letzten Branchen anheim. Herhaneges sollen zwar stattfinden duͤrfen, jedoch unter gewissen Beschraͤnkungen; ferner bleibt es dem Richter anheimgestellt, unter Einwilligung der Parteien, keine Jury zu berufen; die Parteien dagegen koͤnnen in gewissen genau bestimmten Faͤllen von seiner Entscheidung an den Assisen⸗Richter oder nach Westmin⸗

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ster⸗Hall appelliren. Zu Gunsten der Friedensgerichte, welche

die drei letzten Branchen seiner Bill beabsichtigen, wies Hr. Brougham auch noch auf das Beispiel der Friedensgerichte in Daͤnemark, so wie des Handels⸗Gerichts in Hamburg, hin. Diese Behoͤrden, sagte er, braͤchten zwei Drittel oder drei Viertel der ihnen vorgelegten zahlreichen Faͤlle zur Entschei⸗ dung, ohne daß es den Parteien, die dann keinen Gerichtshof mehr deshalb betraͤten, einen einzigen Shill. kostete. Schließ⸗ lich meinte der Redner, die Bilh solle in der gegenwaͤrtigen Session noch nicht alle ihre Stationen durchmachen, sondern nur zwei Mal verlesen werden und demnaͤchst pro Forma in den Ausschuß kommen, wo man dann Zeit habe, sich bis zur naͤchsten Zusammenkunft des Parlamentes recht genau damit bekannt zu machen. Die Bill wurde demnach zum ersten Male verlesen und ward ihre zweite Lesung auf den folgen⸗ den Tag festgesetzt. Oberst Wilson erhob sich, um ange⸗ kuͤndigtermaßen die Erlaubniß zu Einbringung einer Bill nachzusuchen, durch welche alle Zweifel beseitigt werden, ob die in Großbritanien gebornen Juden Laͤndereien besitzen duͤrfen. Diese Bill, sagte er, gehe nicht von den Juden,

sondern von den Christen aus. Er selbst wuͤnsche die Juden

zu allen Gerechtsamen der Englischen Verfassung, mit all⸗ einiger Ausnahme: Mitglieder des Parlaments und Vorsitzer der Gerichtshoͤfe seyn zu duͤrfen, zugelassen. Zwar heiße es, die Juden duͤrften jetzt schon Laͤndereien in Großbritanien

besitzen, doch ihm scheine das noch nicht so ausgemacht; und seyen auch die jetzt lebenden großen Rechtsgelehrten fuͤr jene Meinung, ddie nicht so daͤchten. Antrage, und zwar, weil die Juden selbst, so wie alle die⸗ jenigen, die 1 1 te Re I geneigt waͤren, ihnen die Rechte anderer Unter⸗ 8 thanen⸗Klassen ebenfalls zu ertheilen, den Wunsch hegten, daß

so koͤnnten doch in 20 Jahren andere kommen, Herr R. Grant widersetzte sich dem

Frage in der gegenwaͤrtigen Session nicht noch einmal an⸗ 8 r8 Wenn er also schon deshalb wuͤnsche, daß der Antrag verworfen werde, so muͤsse er sich dem ehrenwerthen

*) Vergl. Nr. 127 der Staats⸗Zeitung, wo sein am 39. April

gehaltener tnhaltreicher Vortrag ausfuͤhrlich mitgetheit wurde.

ihr Anwalt in der gegenwaͤrtigen Session, nicht annehmen

uͤbrigen in der gegenwaͤrtigen Sitzung vorgekommenen Ver⸗

sonderes Interesse. Das Haus vertagte sich um 1 Uhr.

. „Schloß Windsor, den 16. Juni. Der Koͤnig hat wieder eine gute Nacht zugebracht und verspuͤrt fortwaͤhrend ein leichteres Athemholen.“ assg

„Se. Majestaͤt haben gut geschlafen; das Athemholen faͤhrt fort, weniger beschwerlich zu seyn.“ üi

Der Koͤnig hatte die Nacht einen unterbrochenen Schlaf;

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In einem Schreiben aus Windsor vom 16ten Abends heißt es: „Die Besserung des Koͤnigs schreitet vorwaͤrts;

durch einen gesunden Schlaf, fruͤhstuͤckten heute fruͤh mit gu⸗ tem Appetit und waren den ganzen Tag uͤber ruhig und hei⸗ ter. Der Herzog von Cumberland hatte heute eine lange Un⸗ terredung mit dem Koͤnige.“

Die Times aͤußert sich fortdauernd sehr bitter gegen den Grafen Capodistrias; mit Hinsicht auf die von den Mi⸗ nistern dem Parlamente zuletzt vorgelegten Schreiben dessel⸗ ben an den Prinzen Leopold, so wie auf die von Herrn Eynard bekannt gemachten Briefe des Grafen sagt jenes Blatt: „Der Praͤsident von Griechenland scheint, wie ge⸗ wisse Buͤhnenhelden, zwei Stimmen zu haben; die eine ein Privatfluͤstern, ein „beiseite“ an den neuen Souverain, um ihn als Nebenbuhler abzuschrecken, die andere ein lautes Wort der Einladung, um die Verbuͤndeten zufriedenzustellen, und dasselbe in ganz Europa erschallen zu lassen.“

Der Courier sagt: „Privat⸗Briefe aus Paris schildern den Eindruck, welchen die Proclamation des Koͤnigs in der Gesellschaft dort hervorgebracht, als sehr vortheilhaft fuͤr die Regierung und meinen, daß das Ministerium dadurch bei den bevorstehenden Wahlen sehr wahrscheinlich an Kraft und Einfluß gewinnen werde. Gleichzeitig glaubt man jedoch, daß eben auch in Folge dieser Koͤnigl. Proclamation einige ultraroyalistische Kandidaten gemaͤßigteren Royalisten, die in⸗ zwischen dem Throne eben so ergeben sind, werden weichen muͤssen.“

Ueber die Proclamation selbst druͤckt sich der Courier vom 17ten folgendermaßen aus: „Diesen Aufruf, den wir bereits am 4ten d. als im Werke seyend ankuͤndigten, und der gestern aus Paris hier eingetroffen ist, muͤssen wir ein ruhiges, ja sogar feierliches und zur gehoͤrigen Zeit verstaͤndig abgefaßtes Aktenstuͤck nennen. Je oͤfter es uͤberlesen wird, um so mehr muß auch die Weisheit, die es athmet, und der Ton, in welchem es abgefaßt ist, geschaͤtzt werden. Bei den gegenwaͤrtig in Frankreich obwaltenden Verlegenheiten konnte kein anderer Schritt geschehen, der so sehr darauf berechnet war, die Gesinnungen des Franzoͤsischen Volkes fuͤr sich zu gewinnen. Die Weisheit der Maaßregel laͤßt uns einen guͤn⸗ stigen Ausgang der Wahlen erwarten, wenn auch vielleicht EEE“ Wirkung sich nicht sogleich wahrnehmen aͤßt.

Die Sendung eines Brasilianischen Diplomaten nach Europa zur Schlichtung des Portugiesisch⸗Brasilianischen

wird jetzt auch vom Courier bestaͤtigt. Der erwartete Ge⸗ sandte wird zwar, diesem Blatte zufolge, zunaͤchst nach Brest gehen, jedoch nur um den Bruder der Kaiserin an das Land zu setzen und sich dann sogleich nach England zu verfuͤgen. Die letzten Zeitungen aus Rio Janeiro bis zum 21 April bringen wenig politisch Interessantes mit; der Kaiser soll die Absicht haben, die oͤffentlichen Unterrichts⸗Anstalten in Brasilien mehr auszubreiten und die Polizei zu verbessern, um den haͤufigen Raͤubereien im Innern des Landes ein Ende zu machen. Man sprach von dem baldigen Zusammentreten neuer Brasilianischer Kammern; die Gongo⸗Soco⸗Bergwerks⸗ Gesellschaft gewann viel Gold, hatte aber auch große Kosten zu bestreiten.

„Briefen aus Madrid zufolge“, heißt es im Sun, „wendet unser Gesandter allen seinen Einfluß

Mitgliede auch darum widersetzen, weil dasselbe den Juden 8 jene geschmaͤlerte Art von Abhuͤlfe ertheilen wolle, die er, als koͤnne (Hoͤrt!). Oberst Wilson bestand auf Abstimmung uͤber seinen Antrag, sah sich jedoch, als diese eben stattfinden sollte, veranlaßt, die Motion wieder zuruͤckzunehmen. Die

handlungen haben fuͤr das nicht⸗Englische Publikum kein be⸗

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London, 18. Juni. Nachstehendes sind die drei neue⸗ sten Buͤlletins uͤber den Gesundheits⸗Zustand des Koͤnigs:

Schloß Windsor, den 17. Junkt.

„Schloß Windsor, den 18. Juni. in anderer Hinsicht ist der Zustand Sr. Majestaͤt unver⸗

(Saͤmmtlich unterzeichnet wie gewoͤhnlich.) 8

Se. Majestaͤt hatten in der letzten Nacht viele Stunden hin⸗

Zwistes, deren die Times (wie gestern erwaͤhnt) gedachte, 8

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