1830 / 175 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 26 Jun 1830 18:00:01 GMT) scan diff

außer den Neben⸗ und Stallgebaͤuden, ingleichen die katho⸗ 8nge Pfarrkirche nebst dem Glockenthurme einäͤscherte und

146 Familien des Obdachs beraubte. Ueber die Entstehungs⸗ 488 8 Feuers ist noch nichts Zuverlaͤssiges bekannt.

1 I Gartenban⸗Verein.

Der Verein zur Befoöͤrderung des Gartenbaues in den Koͤnigl. Preußischen Staaten feierte am 20. Juni das 8te Jahresfest seiner Stiftung in dem herrlichen Lokale der Sing⸗ Akademie. Dasselbe war durch die Guͤte der ihren Mitbuͤr⸗ gern schon vortheilhaft bekannten hiesigen Kunst⸗ und Han⸗ delsgaͤrtner, Herren Toussaint und Teichmann, hoͤchst sinnig und geschmackvoll mit bluͤhenden Gewaͤchsen aller Zonen des schoͤnen Festes wuͤrdig geschmuͤckt. Ueber 1600 kostbare Pflan⸗ zen schimmerten in reicher Farbenpracht laͤngs den Seiten⸗ waͤnden des Saales hin, sich am Schlusse zu einem halbzir⸗ kelfoͤrmigen amphitheatralisch geordneten Tableau vereinigend, in dessen Mitte unter Lorbeeren, und Orangenbaͤumen, zwi⸗ schen den gluͤhenden Purpurbluͤthen von Australiens Zier⸗ straͤuchern und der reizenden Rose, die Buͤste Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, des erhabenen Schutzherrn des Vereins, uͤber einen seltenen Flor der schoͤnsten und neuesten Pelargonien hervortrat; zwei grandiose Exemplare der Agave americaua bildeten hoch oben den Schluß dieses imposanten Gemaäͤldes, in dessen Vordergrunde zwei von dem Hofgaͤrtner, Herrn Schneider, gezogene große Pyramiden duftender Hyacinthen, Tacetten, Luipen und Maiblumen neben uͤppig bluͤhenden Georginen wahrhaft uͤberraschten, waͤhrend dem forschenden Auge des Kenners so manche Seltenheiten nicht entgangen seyn werden, unter denen folgende besonders genannt zu wer⸗ den verdienen: 1

Angelonia salicariae folia, Sinningia Helleri, Galardia bicolor, Nicotiana glanca, Cypripedium canadense, Calan- choe veratrifolia, Helonias erythrosperma, Maranta ze- brina, Calceoloria connata, C. rugosa angustifolia, Penta- stemon diffusus, Callistemon ruscifolius, C. speciosus, C. semperflorens, Lilium longiflorum, Maurandia Barclayana, Statice speciosa, Besleria splendens, Acacia undulaefolia, Scaevola laevigala, Erica ventricosa superba, E. ventri- cosa glabra, E. Shannoneana, E. Bergiana und E. fragraus. Außerdem traten noch Gloxinia speciosa in Exemplaren von seltener Groͤße, ingleichen mehrere auserlesene Rosenarten und Hydrangeen von außerordentlicher Fuͤlle, nebst anderen schoͤnen Pflanzen⸗Exemplaren, bemerkbar hervor, und das an⸗ ziehende Arrangement einer Auswahl edler fuͤr die Jahreszeit seltener Fruͤchte, Ananas, Weintrauben, Pfirsiche, Pflaumen, Kirschen, Melonen und Erdbeeren der ausgezeichnetsten Ar⸗ ten vollendete das schoͤne Bild.

Nachdem auf ausgegebene Einlaß⸗Karten mehr denn 1700 Personen in den Stunden von 9—12 Uhr sich an dem rei⸗ enden Anblick geweidet, auch Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz August von Preußen und Se. Hoheit der Herzog Karl von Mecklenburg den Festschmuck in Augenschein zu nehmen ge⸗ ruhet hatten, traten die Mitglieder des Vereins, beehrt durch die Anwesenheit Ihrer Excellenzen der Herren Minister von Schuckmann und von Hake, so wie des Preußischen Gesand⸗ ten am Russischen Hofe, Herrn von Schoͤler II., und des Wirklichen Geheimen Raths, Herrn Woldermann, und an⸗ derer hoher Staats⸗Beamten, in dem kleineren Saale des Akademie⸗Gebaͤudes zusammen, um die statutenmaͤßige Wahl des Vorstandes fuͤr das naͤchste Gesellschafts⸗Jahr vorzuneh⸗ men, nach deren Beendigung die Versammlung sich in den inzwischen vom Publikum geraͤumten und nur noch an den Sei⸗ tenwaͤnden und in den Logen von besonders eingeladenen Per⸗ sonen besetzten Festsaal zuruͤckbegab, um den Vortrag des durch die Wahl von Neuem bestaͤtigten Direktors des Vereins, Geh. Ober⸗Finanzrath Ludolff, anzuhoͤren. Derselbe begann mit einer Uebersicht der bemerkenswerthesten Thatsachen, die das Ausland im Gebiete des Gartenwesens im Laufe des verflos⸗ senen Jahres geliefert, worunter die Anstellung eines Deut⸗ schen Gaͤrtners auf Kamschatka, um die Kultur aller Ge⸗ waͤchse der Land⸗ und ve zu verbreiten und die Bewohner dieser Halbinsel im Feld⸗ und Gartenbau zu unterrichten; die Vorzeigung eines mechanischen Ofens mit regulirendem Thermometer fuͤr Gewaͤchshaͤuser in der oͤffent⸗

lichen Frucht, und Blumen⸗Ausstellung der Gesellschaft der Flora zu Bruͤssel; die Bildung einer neuen Gartenbau⸗Ge⸗ sellschaft zu Luͤttich, deren erste Blumen⸗Ausstellung gleichzei⸗ tig mit der hiesigen an demselben Tage stattfand; die in Eng⸗ land mit Vortheil angewendete und neuerdings wesentlich verbesserte Methode der Heizung der Gewaͤchs, und Treib⸗ heaäͤuser mit heißem Wasser; die neueren Fortschritte des Gar⸗ tenbaues in Amerika durch die Wirksamkeit der Gartenbau⸗

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Gesellschaften zu und Philadelphia; die in den derlanden uͤbliche Bedeckung der Glashaͤuser mit leichten Drathgittern, zum Schutze gegen den wie zur Be⸗ schattung der die Anwendung concav gebogener Glasscheiben bei den Gewaͤchs, und Treibhaͤusern in Weimax, zur Vermeidung des Eintroͤpfelns, so wie die Erfindung mehrerer nuͤtzlicher Garten⸗Instrumente und Geraͤthschaften. Besonders erwaͤhnte der Direktor der am 3. Juni 1829 unter Vorsitz Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Johann stattgehabten Feier des ersten Dahezehnts der Steiermaͤrkschen Landwirthschafts⸗Gesellschaft zu Graͤtz und der bei dieser Ge⸗ legenheit dargelegten außerordentlichen Leistungen derselben. Nachdem ferner der neu angeknuͤpften Verbindungen des Ver⸗ eins mit mehreren Gesellschaften des Auslandes, namentlich der botanischen Gesellschaft zu Regensburg und der land⸗ wirthschaftlichen Akademie zu Stockholm zur Erweiterung der diesseitigen Wirksamkeit, gedacht worden, ging der Direk⸗ tor zu der fortlaufenden Geschichte des Vereins und seiner Leistungen uͤber; er schilderte die uͤberall zunehmende Neigung nach eigenem Garrenbesitz, die fortdauernde rege Theilnahme der Mitglieder des Vereins an den Bestrebungen zur Foͤrde⸗ rung seiner Wirksamkeit, unter specieller Anfuͤhrung der er⸗ freulichen praktischen Leistungen einzelner Kunstgenossen, mit Hinblick auf den lobenswerthen Anfang zur Einrichtung eines hiesigen Blumenmarktes, als ein Merkmal fortschreitender In⸗ dustrie und des Ftee Peg er nach den schoͤnen Er⸗ zeugnissen der Gartenkunst. Bei Erwaͤhnung der fortschrei⸗ tenden Thaͤtigkeit der mit dem Vereine in Verbindung stehen⸗ den Lokal⸗Vereine in den Provinzen der Monarchie und der sorgfaͤltigen Bemuͤhungen mehrerer Gelehrten und Garten⸗ freunde in nuͤtzlichen Beobachtungen zur Erforschung der Ge⸗ heimnisse der Natur und der zum Ziele fuͤhrenden Wahrhei⸗ ten, verkuͤndigte der Direktor, daß von den auf die vorjaͤh⸗ rige Preisfrage: uͤber die Veraͤnderung der Farbe der Blu⸗ men durch kuͤnstliche Befruchtung, eingegangenen Preisschrif⸗ ten diejenige mit dem Motto: „Wer durchschaut die Werk⸗ statt der Natur ꝛc.“, des Preises wuͤrdig erkannt worden. Die hierauf erfolgte Entsiegelung dieser Devise ergab den Zeichnenlehrer am Gymnasium und Seminarium zu Soest, Hrn. Rautenbach, als den Verfasser, dem der Preis von 150 Rthlr. zu Theil geworden. Es knuͤpfte sich hieran die Darstellung der innern Verhaäͤltnisse des Vereins mit der Uebersicht seiner Sammlungen und seines Vermoͤgens⸗Zustandes, wobei sich an dem zunehmenden Debit der Verhandlungen das gestei⸗ gerte Interesse an den Arbeiten des Vereins auf erfreuliche Weise ergab. Ferner folgte die Darstellung des bluͤhenden Zustandes der unter Mit⸗Aufsicht des Vereins gestellten In⸗ stitute der Gaͤrtner⸗Lehr⸗Anstalt und Landes⸗Baumschale und ihrer zu den besten Hoffnungen berechtigenden Leistungen. Nachdem auf das unten folgende, vorher vertheilte Programm der Preis⸗Aufgaben verwiesen und der hochansehnlichen Ver⸗ sammlung angezeigt worden, daß die bisherigen Mitglieder des Vorstandes durch die Wahl der Gesellschaft fuͤr das naͤchste Jahr von Neuem bestaͤtigt worden, schloß der Di⸗ rektor seinen Vortrag mit den Worten: w8” „Hatten wir nach der eben vorgetragenen Jahresgeschichte unserer Wirksamkeit nach Kraͤften versucht, fuͤr unsere Zwecke Neues und Nuͤtzliches nicht nur zu sammeln, wo wir es fan⸗ den, sondern es auch auszutauschen mit dem In⸗ und Aus⸗ lande, so fuͤhlen wir uns jetzt um so mehr ermuthigt, fortzu⸗ fahren auf der betretenen Bahn, seit wir die Ueberzeugung gewonnen haben, daß auf dem vaterlaͤndischen Boden die Wirkungen unserer Bemuͤhungen schon vielfach sichtbar ge⸗ worden, das Publikum des In⸗ und Auslandes fortfaͤhrt, un⸗ ser Bestreben nach wachsender Gemeinnuͤtzigkeit anzuerkennen,

und der Beifall unseres hochverehrten uns schirmenden Mo⸗ narchen, so wie die Theilnahme seiner uns nahe stehenden

Prinzen und Minister, Auspicien koͤnnen unsere rechtfertigt erscheinen.“ 1“ Berlin, im Juni 1830. 8 1. Preis⸗Aufgabe

des Vereins zur Befoͤrderung des Gartenbaues

in den Koͤnigl. Preußischen Staaten eeiserERRiiwae Jahr 19, 9353.

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Fruͤhere und noch laufende Preis⸗Aufgaben. I. „Welchen Einfluß aͤußern die Erd⸗ und Duͤngerarten und deren Mischungen auf die Fruͤchte der Obstbaͤume?²7⸗ Die gefundenen Resultate muͤssen durch bestimmte in

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ihrem ganzen Umfange genau auseinandergesetzte Versuche

dargethan werden. Die Abhandlungen sind bis zum 1. Mai

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sich nicht vermindert. Unter solchen Hoffnungen fuͤr die Zukunft nur g-—

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des Jahres 1831 einzuliefern. Der Preis ist die Summ von 60 Stuͤck Friedrichsd'or.

II. Auf die Erziehung einer neuen Varietaͤt von Wein aus dem Samen, welcher mit oder ohne vorhergegangene kuͤnstliche kreuzende Befruchtung erzielt ist, wird ein Preis von 60 Stuͤck Friedrichsd'or ausgesetzt.

Die neue Varietaͤt muß eine in jeder Beziehung vor⸗ treffliche Frucht liefern, welche in der Oktober⸗Sitzung des

Vereins im Jahre 1835 mit einem Theil der Rebe, woran

sie e. (nebst Blatt) einzusenden ist. Es sind dabei u

änner des Orts zu bescheinigende Angaben erforderlich: 1) von welcher Weinsorte durch Selbstbefruchtung, oder von welchen Weinsorten durch kreuzende Befruchtung, der Samen gewonnen sey; 2) daß die gezogene Varietaͤt im Jahre 1832 ins freie Land gepflanzt und seitdem darin unausgesetzt ver⸗ blieben sey; .3) daß die uͤbersandte Traube an besagtem Wein⸗ stock an einem ganz freien Spalier, ohne irgend eine kuͤnst⸗ S. Reife befoͤrdernde Vorrichtung, im Sommer 1835 gereift sey. 8g

Sollten mehrere Concurrenten fuͤr diese Preis⸗Aufgabe auftreten, so wird nach schiedsrichterlichem Ausspruche sach⸗ verstaͤndiger Weinkultivateurs der vorzuͤglichsten Frucht unter den concurrirenden der Preis zuerkannt werden.

III. Fuͤr die Angabe der besten durch Erfahrung be⸗ waͤhrten Mittel zur Vertilgung der den nutzbaren Gewaͤchsen schaͤdlichen Insekten und anderen Thiere, (namentlich der En⸗ gerlinge oder Maikaͤferlarveu, Melolontha vulgaris Fabr. et al.; Erdfloͤhe, Haltica oleracea Fabr.; Reit⸗ oder Gerst⸗ wuͤrmer oder Maulwurfsgrille, Acheta Gryllotalpa; Amei⸗

sen, Formicae sp. var.; Wickelraupen, Geometra brumata

Vabr.; Blattlaͤuse, Aphidis sp. var.; Schildlaͤuse, Cocci- sp. var.; Blattspinnen oder Kanker, Acarus telarius L.; Keller⸗ wuͤrmer, Oniscus Asellus L.; nackten Schnecken, Limacis

sp. var. u. s. w.) wird der Termin zur Einsendung auf den Monat Januar 1832 festgestellt, und ein Preis von 40 Stuͤck Friedrichsd'or ausgesetzt, welcher dem Preisbe⸗

werber, wenn sich die Mittel in dem der Einsendung folgen⸗ den Jahre als bewaͤhrt gezeigt haben, erst uͤberantwortet

werden kann.

IV. „Durch welches bewaͤhrte, wohlfeile und leicht an⸗ wendbare Mittel ist der Stamm⸗Faͤulniß junger Samenpflan⸗ zen, namentlich der Kohlarten, Levkoien, Malven u. s. w. vorzubeugen und dieselbe zu verhindern?“

Die Abhandlungen sind im Januar 1832 einzusenden. Der dafuͤr ausgesetzte Preis betraͤgt 10 Stuͤck Friedrichs⸗ d'or, welcher erst, nachdem das Mittel gepruͤft und bewaͤhrt gefunden, ertheilt werden kann.

V. „Welches sind die auf Erfahrungen und Versuche

begruͤndeten Bedingungen und Erfordernisse, unter welchen

das Fuͤllen der Blumen, sowohl bei ein⸗ als mehrjaͤhrigen Gewaͤchsen, erfolgt, und welche Mittel hat man daher anzu⸗

wenden, um gefuͤllte Blumen hervorzubringen?“

Die Beantwortung dieser Preisfrage soll nur aus direkt angestellten Versuchen und aus der Erfahrung hergeleitet wer⸗ den, und sind Proben der durch diese Versuche hervorgebrach⸗ ten Fuͤllung in getrockneten Exemplaren beizufuͤgen. Die

Einsendung der Abhandlung muß im Januar des Jahres

1832 geschehen, und ist der Preis auf 20 Stuͤck Frie⸗ drichsd'or festgestellt worden. Neu gghhze. aͤmie von 100 Rthlr., als den zweijaͤhrigen Be⸗ trag à 50 Rthlr. aus der v. Seydlitzschen Stiftung, soll der⸗ jenige Privat⸗Gaͤrtner oder Garkenbesitzer erhalten, welcher die groͤßten und wohlschmeckendsten Erdbeeren erzielt, und zwar in der Art, daß sie denen der vorzuͤglichsten Englischen Erdbeersorten, z. B. Downton Strawberry, Wilmofs Str., Klaus Seedling Str., Nairn's Scarlett Str., Imperial Str., gleichkommen. Die Fruͤchte muͤssen, von einer zur Aufnahme in die Verhandlungen der Gesellschaft bestimmten kurzen Be⸗ schreibung der angewendeten Kultur⸗Methode begleitet, im Verlaufe der Monate Juni, Juli und August 1832 an den Secretair der Gesellschaft eingeliefert werden, mit einem ver⸗ siegelten Zettel, der aͤußerlich das auf die Kultur⸗Beschrei⸗ bung zu setzende Motto und im Innern den Namen, Stand und Wohnort des Einsenders enthaͤlt. Der Vorstand er⸗ nennt eine Kommission, welche die Fruͤchte pruͤft und ihre Meinung daruͤber abgiebt, wonach die Ertheilung des Prei⸗ ses in der Monats⸗Versammlung des Vereins im Septem⸗ ber 1832 bestimmt werden wird. Die Abhandlungen uͤber die Preis⸗Aufgaben ad I. bis V. werden an den Direktor oder an den General⸗Secretair des Vereins eingesendet. Auf den Titel derselben wird ein Motto

es

eich folgende durch drei glaubwuͤrdige, sachverstaͤndige

Das Englische Recht zerfaͤllt in das

gesetzt und ein verstegelter Zettel beigelegt, welcher aͤußerlich dieses Motto und im Innern den Namen, Stand und Wohn⸗ ort des Verfassers enthaͤlt. Abhandlungen, die nach den bestimmten Terminen eingehen, oder deren Verfasser sich auf irgend eine Weise genannt haben, werden nicht zur Concur⸗ renz gelassen. Wenn den eingehenden Abhandlungen der Preis auch nicht zuerkannt werden sollte, wird doch ange⸗ nommen, daß die Herren Verfasser nichts desto weniger deren Benutzung fuͤr die Druckschriften des Vereins bewilligen. Moͤchten die Herren Verfasser dies nicht zugestehen wollen,

so werden sie dies bei Einreichung ihrer Abhandlungen ge⸗

3 2g.

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Vermischte Nachrichten.

gemeine und sta⸗

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faͤlligst zu erkennen geben.

tuta rische Recht.

Des gemeine Recht ist das ungeschriebene, das Gewohn⸗ heits⸗Recht, das nichts mit Koͤnig und Parlament, nichts mit irgend einer Art von gesetzgebender Gewalt wenigstens nicht nachweislich zu thun hat, und was daher, seinen Grundzuͤgen und Hauptbestimmungen nach, vorgeschichtlichen Ursprungs ist. Es gruͤndet sich allein auf Tradition, auf un⸗

vordenklichen Gebrauch, auf fruͤhere gleichlautende Entschei

dungen von Gerichtshoͤfen und Jury's, auf Aeußerungen be⸗

ruͤhmter Rechtsgelehrten, Richter und Advokaten und auf die

oͤffentliche Meinung. Denn so wie diese seine Quelle in der

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Vorzeit war, so ist es keinem Zweifel unterworfen, daß sie

auch jetzt darauf noch einen großen, wenn gleich oft unbe⸗ merkten Einfluß uͤbt.

A sirgends sind seine Bestimmungen geordnet, in ein System zusammengetragen, es giebt kein

Englisches Landrecht, keinen Englischen Code, der Gesetzes⸗ kraft haͤtte, nicht einmal uͤber einzelne bestimmte Rechts⸗Ma⸗ terien, und doch sind die wichtigsten Verhaͤltnisse lediglich durch Bestimmungen des gemeinen Rechts regulirt, namentlich: daß

der aͤlteste Sohn allein Intestat⸗Erbe des unbeweglichen Ver⸗

moͤgens seines Vaters ist, daß Magistrats⸗Personen Friedens⸗ richter unter Umstaͤnden ganz willkuͤhrliche Geld, und Ge⸗ faͤngnißstrafen auferlegen koͤnnen. Das pouvoir discretion-

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nair der oͤffentlichen Beamten uͤberhaupt, die Formen der

Eigenthums⸗Uebertragung, fast aller Kontrakte, die Regeln bei Auslegung von Testamenten und aller schriftlichen Ver⸗ traͤge, fast die ganze Gerichts⸗Ordnung und eine Menge an⸗

keinem geschriebenen Gesetz, sondern lediglichzauf unvordenk⸗ 1

derer der einflußreichsten Anordnungen beruhen ebenmaͤßig zaf

lichem Gebrauch.

Wie -schwierig das Studium eines solchen Rechts, wie

schwierig aber auch die Anwendung desselben seyn muͤsse, liegt

am Tage. Oft sind die Gebraͤuche in verschiedenen Gerichts⸗

hoͤfen verschieden, oft die Bestimmungen selbst dunkel, unbe⸗

stimmt und widersprechend. wohnheitsrecht, das, aus der

Es ist natuͤrlich, daß ein Ge- aͤltesten Vorzeit stammend, durch

Jahrhunderte hindurch theils abgeaͤndert worden, theils sich 8 erhalten hat, oft eben so unzusammenhaͤngend in sich, als

unpassend zu den gegenwaͤrtigen Verhaͤltnissen seyn muß, und doch ist dies die Basis eines großen, wo nicht des groͤßten Theils des Englischen Rechts uͤberhaupt, jedenfalls aber eines groͤßeren Theils desselben, als solches in irgend einem andern eivilisirten Lande der Fall ist.

Wenn sich solche Schwierigkeiten schon in dem gemeinem Rechte finden, so sind die des groͤßer.

Das statutarische Recht besteht in allen Akten und Edik⸗ ten, die die gesetzgebende Gewalt, d. h. Koͤnig und Parla⸗ ment, erlassen haben. Das aͤlteste Statut ist die Magna Charta vom Jahre 1215. Ohne Zweifel hat es noch aͤltere Statute gegeben; sie sind aber verloren gegangen; wahrschein⸗ lich sind manche dieser aͤlteren Statuten Quellen des gemei⸗ nen Rechts geworden, ohne daß sich jedoch dieser Zusammen⸗ hang geschichtlich nachweisen ließe. Zu den vielen tausend Parlaments⸗Akten, die seit der Magna. Charta gegeben worden sind, kommen jaͤhrlich hunderte hinzu. Sehr viele Akten enthalten Bestimmungen uͤber ganz verschiedenartige Gegenstaͤnde; nie und zu keiner Zeit sind sie in ein systema⸗ tisch geordnetes Ganzes, das als solches Gesetzeskraft haͤtte, zusammengetragen, es ist daher kaum anzunehmen, daß ir⸗ gend Jemand im Stande sey, auch nur eine uͤbersichtliche Kenntniß dieser Masse gesetzlicher Bestimmungen zu haben, die seit mehr als 600 Jahren gegeben sind, und von denen viele sich gegenseitig aufheben, beschraͤnken, modificiren, theil⸗ weise veraͤndern oder wieder bestaͤtigen. Ueberdies ist es der Charak⸗ ter der Englischen Gesetzgebung, nirgends auf Theorie oder allge⸗ meine Pyinzipien gegruͤndete Systeme durchzufuͤhren. Wie der Augenblick es erheischt, wird das Gesetz fast ohne alle Ruͤcksicht

statutarischen vielleicht noch