1830 / 178 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

9

ͤͤͤͤͤͤͤͤͤvv1414*24*“* 8

1“ eschlossen seyn wuͤrden. „Haben diese sich nicht gemeldet“, dechen 4 Courrier, „so ist es ihre En Seit wann waͤre es denn gebraͤuchlich, einem Reclamanten, dessen Recla⸗ mation fuͤr guͤltig befunden worden, deshalb das ihm zuerkannute Vorrecht vorzuenthalten, weil ein anderer es nicht der Muͤhe werth gehalten, zu reclamiren?“ Der Constitutionnel ruͤgt diejenige Stelle in dem halb⸗ offiziellen Artikel des Moniteurs, worin es heißt, daß dieje⸗ nigen Waͤhler, die in erster Instanz ein guͤnstiges Urtheil erlangt haͤtten, ohne einen reellen Rechts⸗Anspruch und mithin unbefugter Weise, mitgestimmt haben wuͤrden, sofern der Cassationshof jenes Urtheil spaͤterhin umstieße; das Recht, das ein Waͤhler in Folge des Erkenntnisses eines Koͤniglichen Gerichtshofes ausuͤbe, sey, wenn gleich die Gegenpart von diesem Erkenntnisse noch appelliren koͤnne, unbestreitbar, da das Wahlgesetz ausdruͤcklich erklaͤre, daß eine solche Appella⸗

tion das erste Urtheil nicht suspendire; eben so falsch sey es,

zu behaupten, daß das Urtheil des Cassationshofes die Sache entscheide, da in diesem Falle vielmehr der Rechtsstreit vor einen andern Gerichtshof, als denjenigen, dessen Erkenntniß kassirt worden, gebracht werden muͤsse; der Waͤhler bleibe also nichtsdestoweniger im Genuß seines vollen Rechtes und werde dasselbe immer wieder geltend zu machen suchen; nicht die Wahrnehmung der Rechte des Waͤhlers, sondern das In⸗ teresse des Ministeriums sey daher der wahre Grund der Ver⸗ tagung der Wahl⸗Kollegien. „Wie gerecht, wie unparteiisch“, schließt der Constitutionnel, „erscheint nun aber vollends Hr. v. Peyronnet, wenn man bedenkt, daß nicht in allen, son⸗ dern nur in gewissen Departements, wo sich eine Mei⸗ nungs⸗Verschiedenheit unter den Koͤnigl. Gerichtshoͤfen ge⸗ zeigt hat, die Vertagung angeordnet worden ist, so daß die den Waͤhlern guͤnstigen Erkenntnisse suspendirt bleiben, wo⸗ gegen die dem Ministerium guͤnstigen sofort zur Voll⸗ ziehung kommen?“ Das Journal du Commerce glaubt, daß, wenn die Minister eine Vertagung wirklich fuͤr

noͤthig befunden, sie dieselbe mindestens auf alle Wahl⸗Kol⸗ legien haͤtten erstrecken muͤssen, ohgleich man der Verwaltung das Recht einer solchen Prorogation ebenfalls nur unter ganz

dringenden Umstaͤnden einraͤumen duͤrfe. Auch dieses Blatt macht uͤbrigens die Bemerkung, daß man in der betreffenden Koͤniglichen Verordnung selbst eine Ausnahme von der Ausnahme gemacht habe; in dem Eingange zu derselben wuͤr⸗ den naͤmlich die Koͤnigl. Gerichtshoͤfe „zu Paris, Rouen, Or⸗ leans, Metz, Pau und Nimes als solche namhaft gemacht, vor denen noch Wahl⸗Prozesse schwebten; unter den Departe⸗ ments, in welchen die Wahl⸗Kollegien vertagt worden, be⸗ faͤnden sich aber weder das der Lozère, das von dem Koͤnigl. Gerichtshof zu Nimes ressortire, noch das der Mosel, das unter dem Gerichtshof zu Metz stehe, noch die der Obern Pyrenaͤen und der Heiden, die von dem Gerichtshofe zu Pau abhingen. Der Globe und der Temps schließen sich der obigen Ansicht des Journal du Commerce, daß die Regierung saͤmmtliche Wahl⸗Kollegien haͤtte vertagen muͤs⸗ sen, an, da es kaum ein Departement gaͤbe, wo sich nicht Contestationen zwischen den Wählern und dem Praͤfekten er⸗ hoben haͤtten. Zugleich stellt aber das erstere Blatt die Rechtsfrage: „War es am 18ten (fuͤnf Tage vor dem anbe⸗ raumten Wahltage) uͤberhaupt noch Zeit, die Wahlen in den entfernteren Departements auszusetzen, und hat das Ministerium nicht durch seine Verordnung den ersten Ar⸗ tikel des Civil⸗Gesetzbuches verletzt, wo von den Fristen die Rede ist, innerhalb welcher Gesetze und Verordnungen exekutorisch werden?“ Die Gazette de France, ohne sich weiter auf eine naͤhere Eroͤrtorung der von dem Ministerium verfuͤgten Maaßregel einzulassen, be⸗ gnuͤgt sich damit, auf die Fehler und Unvollstaͤndigkeiten hin⸗ zuweisen, die ein Wahlgesetz darbiete, das dergleichen ver⸗ schiedene Interpretationen zulasse. „Nicht dem Ministe⸗ rium, aͤußert dieselbe, „muß man die aus der Vertagung einiger Wahl⸗Kollegien hervorgehende Neuerung beimessen, sondern dem letzten Wahl⸗Gesetze, das von dem Liberalismus so eifrig begehrt wurde und jetzt, bei der ersten Anwendung, das ganze Wahlgeschaͤft in Unordnung bringt, die Buͤrger entzweit und die Koͤnigl. Gerichtshoͤfe in ihren Ansichten theilt; dergleichen Meinungs⸗Verschiedenheiten werden sich noch oft zeigen. Ueber ein Gesetz aber, das solche Resultate dar⸗ bietet, ist bereits der Stab gebrochen. Die Liberalen haben am wenigsten Ursache, sich daruͤber zu beklagen, denn es ist ihr Werk. Mag man auch der Regierung Absichten unter⸗ legen, welche man immer wolle, es bleibt deshalb nicht min⸗ der wahr, daß jenes Gesetz von der Unfaͤhigkeit und der Un⸗

8 voorrsichtigkeit derer, die es gemacht haben, zeugt.“ Die Quo⸗

5 8

tidienne aͤußert sich uͤber die mehrerwaͤhnte K nigl. Ver⸗ ordnung gar ni oe“”

2

Die Quotidienne meldet in ihrem heutigen M

nisterium Nachrichten von der Expeditions⸗Armee eingegan⸗ gen waͤren, welche die gluͤckliche Landung derselben bei Sidi⸗

Ferruch mit dem Hinzufuͤgen bestaͤtigten, daß diese Operation

durch keine bedeutenden Verluste erkauft worden sey. Nur drei Matrosen seyen von den feindlichen Kugeln getroffen worden. Die ersten, vom General Bourmont selbst ange⸗ fuͤhrten Kolonnen haͤtten, nachdem sie einige Kavallerie⸗Massen vewonfen⸗ die Stellung des Feindes im Ruͤcken angegriffen.

achdem, wie bereits aus den telegraphischen Depeschen be⸗ kannt, die Landung um 4 Uhr Morgens begonnen, seyen bereits Mittags die Kriegs⸗ und Mundvorraͤthe am Lande gewesen und die ganze Armee habe eine Stellung eingenom⸗ men, die weit tiefer in das Land hineinreiche, als der Orr, wo sie zuerst mit dem Feinde zusammengetroffen sey.

Aus Toulon schreibt man unterm 16 d. M.: „Der Marquis von Fitz⸗James, Ueberbringer von Depeschen des Fuͤrsten von Polignae an den Grafen von Bourmont, hat sich am 9ten d. M. auf der Fregatte „Armide“ eingeschifft. Der Fuͤrst Friedrich von Schwartzenberg wird auf der Kor⸗ vette „Lionne“, welche auf ihrer Fahrt nach der Levante die Gewaͤsser von Algier besuchen wird, zur Expeditions⸗Armee absegeln. Der General Michaud, Inspector des Inge⸗ nieur⸗Wesens, ist hier angekommen, um sich nach Korsika zu begeben. Zwischen hier und letzterer Insel ist eine regelmaͤ⸗ ßige Dampfboot⸗Fahrt eingerichtet worden.“

Die Tribune des Departements tadelt die Bereit⸗ willigkeit, womit die Oppositions⸗Partei Subscriptionen er⸗ oͤffne, um diesem oder jenem Franzosen die Dankbarkeit der Nation zu erkennen zu geben; man habe zweien Adjunkten (den Herren von Contades und Retailliau in Angers), die solches gar nicht verdient, eine Medaille schlagen lassen wol⸗ len, und dieselben Blaͤtter, welche die zu diesem Behufe zu eroͤffnende Subscription angekuͤndigt, haͤtten sich spaͤterhin genoͤthigt gesehen, ein Schreiben aufzunehmen, worin jene Herren sich die ihnen zugedachte Ehre verbitten. „Wenn man nicht einsehen will,“ bemerkt die Tribune, „daß es fuͤr ein Volk nichts Verdrießlicheres giebt, als Ehrenbezeu⸗ gungen an verdienstlose Maͤnner zu verschwenden, so sollte man, bevor man dergleichen deeretirt, sich mindestens verge⸗ wissern, daß sie auch nicht von den Empfaͤngern zuruͤckgewie⸗ sen werden. Die oͤffentliche Erkenntlichkeit darf sich keiner abschlaͤgigen Antwort aussetzen.“

Die Quotidienne meldet, daß der See⸗Minister Herrn. Guilhem in Angers die Lieferungen, die dieser fuͤr die Marine uͤbernommen hatte, abgenommen habe.

Ueber das Land, welches die Streitigkeiten zwischen den Spanischen und Franzoͤsischen Pyrenaͤen⸗Bewohnern veran⸗ laßt, enthaͤlt der Courrier de Bayonne folgende Anga⸗ ben: „Das Dorf Aldudes auf den Pyrenäaͤen liegt auf ei⸗ nem Gebiete, welches Frankreich und Spanien gemeinschaft⸗ lich besitzen. Die Bewohner der Spanischen Thaͤler Valcar⸗ los, Erro und Bastan theilen mit den Bewohnern des Franzoͤsischen Thales Baigorry das Recht, ihre Heerden auf diesem Gebiete zu weiden; zwischen beiden Parteien haben bestaͤndig Streitigkeiten obgewaltet, welche besonders dadurch⸗ herbeigefuͤhrt wurden, daß die Bevoͤlkerung und der Vieh⸗ stand des Franzoͤsischen Thales von Jahr zu Jahr zunahmen

und jener Weideplatz daher von Franzoͤsischer Seite mehr be⸗

nutzt wurde. Das ganze Gebiet ist etwa 6 Stunden lang und 3 Stunden breit und war fruͤher ganz mit Waldung bedeckt; es kann 30,000 Stuͤck Ochsen und Schafe ernaͤhren. Einem zu Madrid im Jahre 1803 abgeschlossenen Vertrage zwischen Frankreich un Spanien gemaͤß, steht den Bewohnern der genannten vier Thaͤler das Huͤtungsrecht auf diesem Gebiete zu, jedoch mit dem ausdruͤcklichen Verbote, Schaͤfe⸗ reien oder Wohnhaͤuser auf demselben zu erbauen. Nichts⸗ destoweniger bauten sich allmaͤlig Spanier und Franzosen darauf an, und im Jahre 1792 betrug die Zahl der letzteren schon 1600; so entstand das Dorf Aldudes. Durch spaͤtere Vertraͤge wurde die Hutungs⸗Gerechtigkeit dieses Dorfes, so wie die des Thales Baigorry, dergestalt beschränkt, daß die Einwohner sich genoͤthigt sahen, im Spanischen Thale Bastan das Hutungsrecht mit großen Kosten zu erkaufen. Runmehr weigern sie sich, diese Kaufsumme laͤnger an die Spanier zu entrichten, und wollen ihr altes Recht auf die streitigen Weideplaͤtze mit Gewalt geltend machen. Das Thal Bai⸗ gorry jaͤhlt 4000 waffenfaͤhige Einwohner, von denen 1200 junge Leute wirklich unter den Waffen stehen. Die Spani⸗ sche Regierung hat ihrerseits Truppen bis an die aͤußerste Graͤnze vorgeschoben, welche jedes Stuͤck Vieh wegzunehmen drohen, das uͤber die durch die letzten Verträͤge bestimmte Graͤnzlinie hinaus weidet. Schon seit laͤngerer Zeit befinden

8s 11

8 orgen⸗ Buͤlletin, daß in der verwichenen Nacht beim Marine⸗Mi⸗

auss

sich in Paris Abgeordnete der Thaͤler Baigorry, Cize und

schen Bewegungen, noch nicht entschieden.

gen Genius.

duͤrfte schwerlich im Amte bleiben. betrifft, fo muͤßte ihn schon, ganz abgesehen von Ruͤcksichten dder Politik, das bloße Schicklichkeits⸗Gefuͤhl darauf hinwei⸗

aus z

Aellon, um uͤber die Gewaltthaͤtigkeit der Spanier, welche die Franzoͤsischen Heerden berauben, Klage zu fuͤhren. Man hat indessen noch keinen Beschluß gefaßt. Mittlerweile ist es zwischen beiden Parteien zu ernsten Thaͤtlichkeiten gekommen, weshalb von Bayonne aus Truppen dahin abmarschirt sind.“

Großbritanien und Irlant. London, 20. Juni. Bei Gelegenheit des Antrages, den (wie gemeldet) Herr Hume vor einigen Tagen im Un⸗ terhause, Behufs einer Untersuchung des Zustandes der Ko⸗ lonie von Sierra Leone machte, aͤußerte der Kolonial⸗Mini⸗ ster Sir G. Murray, daß in den letzten Füüeen sehr viele Farbige sowohl im Civil⸗ als im Militair⸗Dienste jener Ko⸗ lonie Anstellungen erhalten haͤtten, und daß zu erwarten sey, der Tag werde einmal kommen, an welchem unsere Afrikani⸗ schen Niederlassungen ganz aus einer freien selbststaͤndigen Neger⸗Bevoͤlkerung, zum Heile der Menschheit in jenem Welttheile, bestehen werde.

Mit Bezug auf die in den Zeitungen umlaufenden Ge⸗ ruͤchte von sich bildenden Coalitionen und Oppositionen wider die dermalige Verwaltung aͤußert die Times: „Es ist recht gut, wenn die Schritte eines Ministeriums sorgfaͤltig bewacht werden, denn es laͤßt sich andernfalls oft zu Dingen verlei⸗ ten, die der Vernuͤnftige mißbilligen muß und die, wenn auch nicht dem Buchstaben, doch dem Geiste der Constitution wider⸗ sprechen. Wer sind jedoch die Waͤchter, die man jetzt erkiesen

will? Auf der einen Seite eine Partei (die Ultra⸗Tories),

die, wenn wir nach ihren eigenen Handlungen aus der Zeit, da sie am Ruder war, zu schließen berechtigt sind, mindestens nicht geneigt seyn duͤrfte, dem Ministerium bei ausschweifen⸗ den Handlungen oder Maaßregeln der Willkuͤhr einen Damm entgegen zu setzen; und auf der andern Seite wiederum eine

Partei (die Whigs), die fruͤher gezeigt hat, daß sie von der Regierungs⸗Kunst nicht viel verstehe, weil sie einestheils nur

wenig im Amte war, das sie sich nicht zu erhalten wußte, als sie sich darin befand, und weil sie anderntheils sich immer uͤber den Ausgang, wenn nicht auch uͤber die Prinzipien aller der großen Fragen, welche Europa und die gegenwaͤrtige Ge⸗ neration beschaͤftigt haben, sich geirrt hat.“

Eine Dubliner Zeitung hatte berichtet, daß Graf Grey, weit davon entfernt, mit den Ultra, Tories gemein⸗ schaftliche Sache zu machen, sich vielmehr, bei einer eintre⸗

tenden Kabinets⸗Veraͤnderung, in Gemeinschaft mit Marquis

von Lansdown, Lord Holland und Sir Parnell, dem

Miinisterium des Herzogs von Wellington anschließen werde, mwogegen die der Tory⸗Partei mehr angehoͤrigen Lords Melle⸗ ville, Ellenborough und Bathurst, so wie Herr Goulburn (der Kanzler der Schatzkammer), aus dem gegenwaͤrtigen Ka⸗ binette scheiden wuͤrden. Der Standard bemerkt hierzu:

„Wir muͤssen dieser Angabe, so weit sie den Lord Grey be⸗

trifft widersprechen; er wird sich der Verwaltung des Her⸗

zogs von Wellington nicht anschließen, und wiewohl nicht in

eine foͤrmliche Coalition mit den Tories tretend, wird er doch mit ihnen zusammen wirken.

Der Marquis von Lansdown hat sich, wie wir glauben, hinsichtlich seiner kuͤnftigen politi⸗ Lord Holland ist mit allen Parteien ein wenig uͤber den Fuß gespannt; er steht fuͤr sich und verlaͤßt sich allein auf den eigenen maͤchti⸗ Ueber Sir H. Parnell wissen wir nichts,

waͤre. Wenn indeß einmal eines neuen Kabinettes Gegenstand

was

zu berichten die Zusammensetzung

hier

der Spekulation seyn darf, so glauben wir wohl zu der

Vermuthung berechtigt zu seyn, daß, bei dem Gefuͤhle des ihm geschehenen Unrechts, der Herzog v. Clarence nicht bloß den Lord Melville, der nur das Werkzeug zu der ihm wi⸗ derfahrenen Beleidigung gewesen ist, sondern auch den eigent⸗ lichen Urheber derselben, den Herzog von Wellington, entlas⸗ sen werde. Naͤchstdem wird wohl Lord Bathurst entweder resigniren oder verabschiedet werden, und Sir G. Murrey Was Lord Ellenborough

sen, daß er mindestens von aller Theilnahme an der kuͤnfti⸗ gen Verwaltung dieses Landes entfernt werden sollte. Der, wie ihn die Dubliner Blaͤtter nennen, sehr ehrenwerthe und

hoͤchst ungluͤckliche Herr Henry Goulburn ist, dem Verneh⸗ men nach, dazu bestimmt, den Sprecher⸗Stuhl des Unter⸗ heauses einzunehmen. Daß aber solche Veraͤnderungen noch mehr als „le commencement d'une fin““ des gegenwaͤrtigen Minister iums seyn wuͤrden, duͤrfte wohl Jedem klar in die Augen springen.“

Auch das Hof⸗Journal findet sich jetzt veranlaßt, uverlaͤssiger Quelle die von der Times und dem Courier

8

1353

bereits angekuͤndigte bevorstehende Ankunft eines mit einer besondern Mission an unsern Hof beauftragten Brasiliani⸗ schen Bevollmaͤchtigten zu bestaͤtigen.

Nach den letzten Nachrichten aus Rio Janeiro hat daselbst das Leichenbegaͤngniß des Nord⸗Amerikanischen Ge⸗ sandten, Hrn. Tudor (dessen Tod letzthin gemeldet worden), mit groͤßter Feierlichkeit stattgefunden. Der Kaiser hatte, um die Leiche zu fuͤhren, einen seiner Staatswagen mit sechs Pferden gesandt. Der Minister der auswaͤrtigen Angelegen⸗ heiten und sieben answaͤrtige Gesandten trugen die Zipfel des Leichentuches; uͤber 60 Kutschen fuhren voran und hin⸗ terher. Der Britische Admiral kam zu Wasser mit 12 Kut⸗ inn „die die Nord⸗Amerikanische Flagge am halben Maste uͤhrten.

In Bezug auf die Vorgaͤnge in Frankreich aͤußert sich die Morning⸗Chronicle folgendermaßen: „So lange die Regierung die Charte befolgt, wird es auch keine Unruhen in Frankreich geben; von dem Augenblicke aber, da sie die ihr von der Charte verliehene Gewalt wird uͤberschreiten wollen, muß sie sich auf einen sehr natuͤrlichen moralischen Widerstand gefaßt machen. Sie konnte die Kammer aufloͤ⸗ sen; sie hat es gethan, und es haben keine Unruhen statt gefunden. Sie kann alle ihr zu Gebot stehenden Kraͤfte, wenn es naͤmlich auf nicht ungesetzliche Weise geschieht, an⸗ wenden, um eine Majoritaͤt zu erhalten; sie thut es, und es finden keine Unruhen statt. Sie wird die Kammer am 3. August eroͤffnen; vielleicht wird sie ihr drohen, vielleicht auch schmeicheln; sie kann es, und es werden keine Unruhen statt finden. Die Kammer wird wieder die Entlassung der Mini⸗ ster begehren; da jedoch die Charte dem Koͤnige das Recht verleiht, sie dessenungeachtet zu behalten, so werden, falls er dieselben behaͤlt, auch dann noch keine Unruhen statt finden. Das Budget wird vorgeschlagen und verworfen werden; die Charte verleiht jedoch den Kammern das Recht dieser Verwerfung, und darum werden auch deshalb keine Unruhen statt finden. Der Jahresschluß wird endlich herankommen, und am 31. Dezember 1830 um Mitternacht wird die Re⸗ gierung kein Geld fuͤr das Jahr 1831 haben allein auch dann noch wird nicht von Unruhen die Rede seyn. Setzt man nun voraus, daß die Regierung im Januar 1831, ver⸗ mittelst Koͤniglicher Ordonnanzen, Geld fordern wird, das die Kammern nicht votirt haben, so wird auch dies noch keine Unruhen erzeugen; denn das Volk wird blos nicht bezahlen, und da, wo die Abgabe erhoben wird, werden die Vereine ihre Reclamationen bei den Gerichtshoͤfen einreichen.

werden dann den Koͤnig um die Entfernung der Minister angehen, und diese endlich werden sich entfernen.“ .

Achtzehn Sitzungen des Oberhauses sind bereits mit Zeugen⸗Abhoͤrungen in der Wahl⸗Angelegenheit von East⸗Ret⸗ ford geschlossen worden, und die daruͤber aufgenommenen Pro⸗ tokolle fuͤllen (dem Standard gedruckte Folio⸗Seiten.

noch diejenigen, welche der Flecken zu seinen Gunsten stellt, zu vernehmen, und meint der Standard, daß es das Schick⸗ sal aller solcher sich in die Laͤnge ziehenden Untersuchungen sey, am Ende fehlzuschlagen, so daß alsdann die mehrjaͤhri gen Arbeiten des Unterhauses in dieser fruchtlos gewesen seyn wuͤrden. Ein Offizier unserer Artillerie, Herr Hill, der sich als Passagier auf dem Fahrzeuge „Highland⸗Lad“ nach Korfu eingeschifft hatte und, waͤhrend das Schiff vor Anker lag, an der Mauritanischen Kuͤste beim Kap Spartel ans Land

gestiegen war, wurde daselbst von Eingebornen, die ihn um:

ringten, gefangen genommen und in das Junere des Landes abgefuͤhrt. In Folge dieses Ereignisses haben unsere Marine⸗ Aufsichts⸗Kommissarien sich veranlaßt gefunden, Cirkulare an

ren sich aber die Tribunale gegen die Regierung, und diese will doch das nicht votirte Geld mit Gewalt erheben, dann dann wird es Unruhen geben; 32 Millionen Einwohner

ird zufolge) schon mehr als 700 Fe 1 Bisher sind jedoch erst die Zeugen gegen East⸗Retford vernommen worden; es bleiben daher

Angelegenheit ganz

alle Eigenthuͤmer und Befehlshaber von Kauffahrtei⸗ und

Transport⸗Schiffen zu erlassen und dieselben zur groͤßten Vorsicht und Wachsamkeit aufzufordern, Kuͤsten von Afrika irgendwo anlegen sollten.

Ein geschickter Mechanikus bei Hull hat eine kleine

Lampe erfunden, die man an Brillen, nach einer besondern Construction, befestigen kann und vermittelst deren, so wie eines Reflectors, man in der dunkelsten Nacht sehen und be⸗ quem lesen kann.

falls sie an den

Das lLicht ist dabei von der Art angebracht, daß es nur auf den Gegenstand faͤllt, der betrachtet wird,

fuͤr das Auge aber nicht im mindesten unbequem ist.

„Die Haͤusermiethe in und um London ist seit einem Jahre um mehr als 25 pCt. gefallen. Es hat an der Boͤrse kuͤrzlich nichts so viel Aufregung

4 8 1“

5 8* 2 89