1830 / 179 p. 41 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 30 Jun 1830 18:00:01 GMT) scan diff

. Perempt.. Letzter 1—“ Name des Gerichts. Sistir⸗ [Blatt wo das Weitert

ͤͤͤͤͤ11“

Drzisga, Jureck, Cantonist. Loonkau. Kucza, Johann, Rekrut. Czißowska. Jochem, - Musquetier Lazisk. 8 Nowack, Franz, Fuͤselier. Kemczowitz. Molick, Franz, Musquetier. Boischow. Swoboda, Urban, desgl. Boguczuͤtz. Rieger, Florian, desgl. Plischnitz. Poßpiech, Johann, Fuͤselier.

Boretzky, Jakob, Musquetier. Kosdom, Joreck, Fuüͤselier. Brzoska, Andreas, desggl. Bislock, Joreck, Rekrut. Ertelt, Franz, Musquetier.

Deserteurs.

Borin. Jarczomkowitz. Ruptan.

Langendorff.

tretener Cantonist.

Fichner, Franz, desgl.

Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten an die, sub Nr. 7. zu Raͤnchwitz belegene Dresch⸗Gaͤrtnerstelle.

Desgl. an das Gottlieb Hoffrichter⸗ sche Freihaus zu Ober⸗Peterswal⸗ dau sub Nr. 3.

Die unbekannten Creditvren an den Nachlaß des 1827 zu Lomnitz ver⸗

storb. Bauer Daniel Scholtz.

Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten an die Gottlieb Heinzesche Haͤus⸗ lerstelle zu Gieren sub Nr. 155.

Desgl. an die sub Nr. 35. in Heide⸗ Gersdorff belegene Haͤuslerstelle.

II.

Lüdfteti l-- C1 1A 11 or

Marquartowitz.

Ober⸗Goczulkowitz.

Broͤtcher, Franz Carl Anton, ausge⸗ seit 1793 verschollen.

Termin. zu ersehen.

Oeffentl. Anzeiger zum Oppelner Amts⸗Blatt

Koͤnigl. 12. Divisions⸗ Ger. zu Neisse.

8

P. 451.

Ob.⸗LSdger . Ratibor. 6. Mai30. p. 438.

v. Zierotinsches Ger.⸗(31. Mrz. 30 Amt zu Franken⸗ stein. v. Stolbergsches Ger. 18. Mrz. 30 zu Peterowaldau.

Patrimonial⸗Gericht 29.Apr. 30 Lomnitz zu Hirsch⸗ berg.

Ger.⸗Amt. der Herr⸗ 22.Apr. 30. schaft Greiffenstein zu Greiffenstein. Ger.⸗Amt von Heide⸗ Gersdorff zu Lauban.

8*

verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens-Confiscation,

so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.

Name des

Landes. Name des Citaten.

Mecklenburg⸗ Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten

Schwerin. an das Grundstuͤck der verstorben. 8 E“ Jaͤnicke zu Gra⸗

ow.

Die unbekannt. Anspruchsberechtigt. an die von dem verstorb. Grob⸗ schmidt Herrmann Anno 1797, fuͤr den damaligen Doctor Mark⸗ wart ausgestellte Obligation uͤber 300 Thl. N. 3, so wie an die von dem obengenannten ausgestellten Obligationen, 1) fuͤr den Pensio⸗ nair Bolte in Neuhoff, d. d. 29. Maͤrz 1760, 2) den Altentheils⸗ mann Hans Brug in Warnow, d. d. 13. Februar 1766, und 3) fuͤr den Leineweber Carl Danehl, d. d. 9. December 1784 von resp.

220 Thl. Cour. 20 Thl. N. 3 und; 60 Thi. N. ã..

1 Perempt. 1 ; Letzter Name des Gerichts. Sistir.⸗ Blatt, wo das Weitere

Termin. zu ersehen.

6 .Magistrat zu Grabow. Berli

Int.⸗Bl. p. 896.

1“

188

e.

Bekanntmachunge

Das Koͤnigl. Finanz⸗Ministerium hat auf das, in dem am 21. December v. J. angestandenen Versteigerungs⸗Termine zur Ver⸗ pachtung des im hiesigen Regierungs⸗Bezirke, im Kreise Aschers⸗ lehen, ohnweit der Stadt Quedlinburg belegenen Koͤnigl. Domai⸗ nen⸗Amts Westerhausen abgegebene Meistgebot, den Zuͤschlag ver⸗ weigert, und es ist daher ein anderweiter Bietungs⸗Termin, auf

den 22. April d. J. Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Regierungs⸗Rathe Foͤrder, in unserm Conferenz⸗ zimmer anberaumt worden, zu welchem Pachtlustige eingeladen werden.

Die fernerweite Verpachtung des Amts Westerhausen nebst Zubehoͤr, an Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebaͤuden, Aeckern, Wiesen, Viehzucht, Schaͤferei, Huͤtung, Zehnten, Fischerei, Gaͤrten, Holz⸗ nutzung und Getreidepaͤchten, letztere bestehend in 8 1 1 Winspel 6 Scheffel Metzen Weizen und 8

10 182 13 ½ Heafer, 8 2

ssoll auf 18 Jahre, von Trinitatis d. J. bis dahin 1848, geschehen.

An Laͤndereien sind bei dem Amte vorhanden: 8 1983 Morgen 87 QRuthen Magdeb. Morg. Acker, NV501116“ Wiesen,

2 27 2 8 Holz, alles nach Abrechnung der Wege, Graͤben, Suͤmpfe, Angeweede

EEA“ * QRuthen Magdeb. Morg. Gaͤrten,

und sonstigen Unlandes.

Der Amts⸗Haushalt mit Ausnahme der Getreide⸗Gefaͤlle,

welche fuͤr jetzt noch auf Berechnung stehen, ist gegenwaͤrtig. fuͤr

einen jaͤhrlichen Pachtzins von 8488 Thl. 15 sor- incl. 2827 Thl Gold verpachtet. 11“

Die Verpachtungs⸗ und Licitations⸗Bedingungen sind in unsrer Domainen⸗Registratur und in dem Buͤreau des landraͤthlichen Amts zu Quedlinburg ausgelegt, und werden auch auf Verlangen Abschriften derselben gegen Bezahlung der Copialien mitgetheilt werden.

Magdeburg, den 27. Januar 1830.

11.“

Domainen und Forsten. G

Steltzer.

Nr. 6.

8 3 E ““ 8

Ob.⸗Ldger. z. Breslau 4 Mai 30. Breslau. Int⸗Bl. p.450.

lich mitgetheilt werden koͤnnen.

Abtheil. fuͤr die Verwaltung der directen Steuern,

i. Fe L hetaz ECikari auee

Levy hierselbst, per decretum vom 16. October 1829, der Concurs eroͤffnet worden ist, so werden alle diejenigen, welche Anspruͤche an demselben oder das zur Masse zu erwerbende Haus Nr. 419. hier⸗ selbst zu haben vermeinen, ad Terminum liquidationis den 3. Mai 1830, Vormittags um 8 Uhr vor dem Herrn Justiz⸗Rath Regely, vorgeladen, in welchem sie sich entweder selbst oder durch gesetzlich zulaͤssige Bevollmaͤchtigte, woiu ihnen die Herren Justiz⸗Commis⸗ sions⸗Rath Fichtner und Justiz⸗Commissarius Wunsch, vorgeschlagen werden, einzufinden, ihre Forderungen anzuzeigen, die etwanigen Vorzugsrechte anzufuͤhren, und ihre Beweismittel bestimmt anzu⸗ geben, die etwa in Haͤnden habende Schriften aber zur Stelle zu bringen. In dem anstehenden Termine haben die erscheinenden Glaͤubiger sich zugleich uͤber die Beibehaltung des bisherigen Inte⸗ rims⸗Curators und Contradictors, Justiz⸗Commissarii Juͤngel, zu erklaͤren, oder ihre Wahl auf einen Andern aus der Zahl der hie⸗ sigen Justiz⸗Commissarien, zu richten, auch ist es erforderlich, daß sie, in sofern sie den fernern Verhandlungen persoͤnlich nicht bei⸗ zuwohnen vermoͤgen, einen der hiesigen Justiz⸗Commissarien mit gerichtlicher, alle etwa vorkommenden Gegenstaͤnde und Delibera⸗ tionen umfassenden Special⸗Vollmacht versehen, ansonst sie bei allen dergleichen Deliberationen und Beschluͤssen nicht weiter zuge⸗ zogen, vielmehr als den Beschluͤssen der uͤbrigen Glaͤubiger und be Vw8-ge zu treffenden Verfuͤgungen beistimmend geachtet wer⸗ en sollen.

Die ausbleibenden Glaͤubiger haben ohnfehlbar zugewaͤrtigen,

daß sie mit ihren Anspruͤchen an die jetzige Masse werden präelu⸗ dirt, und ihnen deswegen gegen die uͤbrigen Glaͤubiger ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden. irgau, den 29. eeeiber I0.. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadt⸗Gericht. . 1 Auf den Antrag der Amtsrath Dietzeschen Erben, soll das denselben gehoͤrige Rittergut Lebusa auf zwoͤlf Jahre, von Jo⸗ hannis 1830 an, an den Meistbietenden verpachtet werden. Nach dem desfalls angenommenen Nutzungs⸗Anschlag, betraͤgt der jaͤhr⸗ liche Reinertrag des Guts, ohne die Forsten, welche nicht mit ver⸗ pachtet werden, und ohne Abrechnung der Zinsen, von der mit 6000 Tal. zu bestellenden Pacht⸗Caution, hingegen mit Zurechnung der dem Paͤchter, aus den Gutsforsten zu bewilligenden Deputate, welche neuuo 131 Thl. 17 sgr. 6 pf. jaͤhrlich an Werth ausmachen, 3805 Thl. 10 sgr. 11 pf. 1 3 Sowohl der Anschlag als die Pacht⸗Bedingungen, koͤnnen in der Registratur des unterzeichneten Pupillen⸗Collegii, auf dem Gute Lebusa selbst, und bei dem Vormunde, Gutsbesitzer Meißner, auf Weißenhurg, eingesehen werden. i. Zur Legitimation haben wir dennoch einen Termin auf den Fuͤuften April 1830, Vormittags 10 Uhr, in unserm Geschaͤfts⸗Local, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Lan⸗ des⸗Gerichts⸗Assessor Schepers anberaumt, wozu Pachtlustige, welche sich als zahlungsfaͤhig ausweisen koͤnnen, mit dem Bemerken

vorgeladen werden, daß zur Deckung der Interessenten gleich bei

Abgebung eines Gebots, eine Caution von 1000 Thl., vom Lizi⸗ tanten bestellt werden muß.

Naumburg, den 18. December 1829. Koͤnigl. Preuß. Pupillen⸗Kollegium.

Bekanntmachung.

Wir benachrichtigen das Publikum, daß die uns in der Nacht om 14. zum 15. Mai v. J. entwendeten Zins⸗Coupons scer. V. Nr. 5. bis 8., zu den in unserer Bekanntmachung vom 15 Mai v. J. naͤher bezeichneten 3 Staatsschuld⸗Scheinen, bei den jetzt ent⸗ deckten Dieben gefunden sind, so daß es einer fernern Forschung darnach, nicht bedarf. MNeu⸗Ruppin, den 27. Februar 1830 b Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht.

2—

Das Rittergut Langen, im Ruppinschen Kreise, ½ Meile von Fehrbellin, Meilen von Neu⸗Ruppin und 8 Meilen von Berlin belegen, mit gutem Acker und vorzuͤglichen Wiesen und Weiden, soll, von Trinitatis dieses Jahres an, auf sechs Jahre meistbietend verpachtet werden. Hierzu ist ein Termin auf

1 den 31. Maͤrz c., Morgens 10 Uhr, auf der Gerichtsstube zu Langen, angesetzt, und werden Pachtlustige mit dem Bemerken dazu eingeladen: daß der Pacht⸗Anschlag und die Pacht⸗Bedingungen auf dem Gute selbst, bei dem Herrn Justiz⸗ Rath Gerike, zu Wusterhausen an der Dosse, und bei dem Unter⸗ schriebenen, eingesehen, auch gegen Erstattung der Kosten, abschrift⸗

8 8 ““ 8

Neu⸗Ruppin, den 26. Februar 1830. Im Auftrage des Koͤnigl. Kammergerichts. cg —]

6

1 u b 3 a n d u m. ö“ 8 1.“

Als Nachtrag zu dem von uns am 25. Juni 1829 er assenen Subhastations⸗Patente, betreffend den oͤffentlichen nothwendigen

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Nachdem uͤber das Vermoͤgen des Kaufmann Michae 8 J cob

8 .

Verkauf der im Kreise Fraustadt belegenen Herrschaft Lissa, bringen wir zur oͤffentlichen Kenntniß, daß die etwanigen bei der Taxe vorgefallenen Maͤngel nicht innerhalb vier Wochen vor dem letzren Termine, sondern bis zu dem Zeitraume von 4 Wochen vor dem

letzten Termine angezeigt werden muͤssen, weil dergleichen in den

letzten 4 Wochen vor dem Termine, d. i. vom 17. Mai bis 14. Inni a. c., etwa eingehende Anzeigen nicht weiter beruͤcksichtigt werden

Fraustadt, den 4. Fe bruar 1830. Koͤnigl Preuß. Landgericht.

duͤrfen.

Universitaͤts⸗Stipendien betreffe Bekanntmachung. du Ostern dieses Jahres, haben wir folgende Familien⸗Sti⸗ 1) das von Matthaͤus Bergern 1607 gestiftete zu 40 Thl., 2) das von Daniel Stauden 1613 gestiftete zu 40 Thl.,

3) das von Rosinen Spechtin 1639 gestiftete zu 20 Thll1l,

4) das von Sophien Elisabeth Hillin 1754 gestiftete zu 40 Thl., und 5) böer g Christianen Louise von Gersdorff 1779 gestiftete zu 9) Th die 4 erstern an Geschlechts⸗-Verwandte der Stifter, das letzte aun

einen Nachkommen des vormaligen hiesigen Senators Crudelius,

.

auf 3 Jahre zu vergeben; wir fordern daher diejenigen auf Univer⸗ 8

sitaͤten Studirenden, welche sich zu einem oder dem andern legiti⸗ miren koͤnnen, hierdurch auf, ihre dießfaͤlligen Antraͤge vor Ostern dieses Jahres, bei uns zur stiftunggemaͤßen Bescheidung, einzureichen, und mit erforderlichen Zeugnissen zu rechtfertigen, weil nach Ab- lauf dieser Frist, sie fuͤr jetzt von der Theilnahme ausgeschlossen bleiben, und wir nach den eventuellen Bestimmungen der Stiftun⸗ gen, verfahren werden. Goͤrlitz, am 23. Februar 1830. 8 8 Der Magistrat.

Der seit dem Jahre 1808 von Muskau in der Nieder⸗

Laustt,

als Apotheker⸗Lehrling, in einem Alter von 18 Jahren, sich ent⸗ fernte Carl August Richter, aus Friedersdorf bei Lauban gebuͤrtig, welcher seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalte keine

Nachricht gegeben, wird, nebst seinen etwa zuruͤckgelassenen unbe⸗

kannten Erben, auf Antrag seiner beiden Bruͤder August und Wil⸗ helm Richter, hierdurch oͤffentlich vorgeladen, sich binnen eines

Zeitraums von 9 Monaten, laͤngstens aber den 30 Ngi 1830 in dem Gerichts⸗Zimmer zu Friedersdorf einzufinden, und weitere

Anweisung, im Falle seines Ausbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß

er fuͤr todt erklaͤrt, und sein in 200 Thl. bestehendes Vermoͤgen

seinen gesetzlichen Erben uͤberwiesen werden wird. Naumburg am Queis, den 13. Juli 1829. 1““ Das Gerichts⸗Amt Friedersdorf.

Koͤniglich Schwedischer offener Brief. (Uebersetzung.)

1

Wir Karl Johann, von Gottes Gnaden, Koͤnig, von Schwe⸗ den und Norwegen u. s. w. u. s. w. Allen die Gegenwaͤrtiges sehen,

Gruß! In Betracht, daß die Ruͤckzahlung des, im Jahre 1802 in Leipzig durch das Reichschuld⸗Comtoir der Reichsstaͤnde negociir⸗ ten Anlehens bis zu dem Punkte gediehen ist, daß von 3000 Par⸗ tial⸗Obligationen jede zu 500 Thl. in Saͤchsischem Conventions⸗ Gelde, woraus das Anlehen bestanden, 300 als nicht ausgegeben, durch das Haus Frege & Comp. zuruͤckerstattet, und von 2700 uͤbrigen Obligationen, 2684 abgezahlt und annullirt worden, von welcher Anzahl 2532, als solche, bei dem Rathe zu Leipzig vorge⸗ zeigt und inregistrirt worden, und die 152 uͤbrigen unverzuͤglich

werden hingesandt werden, um gleichmaͤßig vorgezeigt und durch⸗ 8 strichen zu werden; in Betracht ferner, daß ungeachtet der, waͤh⸗ rend der abgewichenen Jahre bekannt gechachten, und in die amt⸗ liche Zeitung vom 2. Mai, 8. Juli und 22. December 1826, 25. Juli 8 1827 und 19. Maͤrz 1828, eingeruͤckten Anzeigen, sechszehn der be⸗

sagten Obligationen noch nicht vorgezeigt worden, von 11 darunter jedoch gemeldet ist, daß sie durch Zufall vernichtet worden: Haben Wir gut gefunden, eine definitive Verjaͤhrungs⸗Frist von Einem

Jahre, welche mit dem 31. Januar 1831 festzusetzen und zu verkuͤn⸗

digen, gleichwie sie durch den gegenwaͤrtigen offenen Brief festgesetzt und verkuͤndigt wird; innerhalb welcher die Inhaber, nicht allein

der sechszehn nicht vorgezeigten Partial⸗Obligationen, welche die

folgenden Nummern fuͤhren, als: 91. 308. 309. 310. 320. 321. 322. 323. 797. 1077. 1317.

1447. 1518. 1833. 2105 und 2295. sondern auch die, in deren Haͤnden sich die nicht eingelieferten Zins⸗ Coupons, an der Zahl 792 Stüͤck, jeder zu 12 ½ Thl. Saͤchsisches Conventions⸗Geld, befinden, gehalten seyn sollen, ihre Beweis⸗ stuͤcke beizubringen, um die Zahlung dafuͤr in Stockholm, bei dem Schoͤn & Comp. oder in Leipzig bei dem Banquier⸗Hause

rege & Comp., Unterzeichnern der Partial⸗Obligationen, zu er⸗ halten, oder zu gewaͤrtigen, daß beim Ausbleiben der Vorzeigung in der gesetzten Frist, die Forderungen definitiv fuͤr erloschen und

annullirt, oyne irgend einen Recurs, erklaͤrt werden. Nach

dem Ablauf der besagten Frist, werden alle, wegen des in Leipzig im Jahre 1802 negociirten Anlehens ausgestellten, und bei dem

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