1111A1A1161666A“X“ 111““ Rath der besagten Stad: „ niedergelegten Bevollmaͤchtigungen und Haupt⸗Obligationen, fuͤr nichtig, erloschen und ohne allen Werth erklaͤrt, als durch die bewirkte Ruͤckzahlung der Partial⸗Obligationen, sowohl dem Kapital als den Zinsen nach, abgetragen; und zwar dieses ohne Nuͤcksicht darauf, ob die besagten Bevollmaͤchtigungen und Haupt⸗Obligationen durch den Rath zu Leipzig zuruͤckerstattet worden sind oder nicht. —
Gegeben im Schlosse zu Stockholm, den 16. Januar 1830.
2 Joheann.
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Edicetal⸗Ladung.
Die Weißgerbers⸗Wittwe Johanna Schaͤfer, geborne Wich zu Kronach, ist am 15. d. M. mit Tode abgegangen, und hat kein Testament, wohl aber ein nicht unbedeutendes Vermoͤgen hinterlassen.
Auf Antrag der bereits bekannten Erbes⸗Interessenten, werden Diejenigen, welche auf den Nachlaß der Wittwe Johanna Schaefer ein Erbrecht begruͤnden wollen, hiermit ediktaliter aufgefordert, ihre Erbes⸗Anspruͤche dinnen 3 Monaten, und zwar laͤngstens
am Dienstag den 25. Mai 1830 Vormittags,
auf dem Koͤnigl. Landgerichte dahier, bei Vermeidung des Aus⸗ schlusses, entweder persoͤnlich oder durch hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigte anzumelden. Kronach, den 18. Februar 1830. . Koͤnigl. Bayersches Landgericht Ceheh im Ober⸗Main⸗Kreise ir. imp.
Gutschreiber,
Die derzeitigen Curatores bonorum desti, Johann Diedrich Rodde in Hamburg, haben unter der Anzeige, daß, soviel sich aus den ihnen uͤberkommenen, diese Masse betreffenden Buͤchern und Papieren ersehen laͤßt, die nachbenannten Personen und Handels⸗ moͤglicher Weise Glaͤubiger der Masse seyn koͤnnen, daß einer derselben bisjetzt zu einer Justification einer Forderung ge⸗ schritten, auch abseiten der fruͤhern und jetzigen Curatoren nicht als Masse⸗Glaͤubiger anerkannt ist, daß abseiten der ersten Curatoren, bereits im Jahre 1799 ein Proclam extrahirt ist, auf welches im Januar 1800 eine Praͤclusiv⸗Sentenz abgegeben worden; so wie endlich: daß, da die moͤglichen Anspruͤche der namhaft gemachten Personen aus Wechsel⸗Circulationen herruͤhren wuͤrden, bei denen der verstorbene Rodde fuͤr seine Accepte, ohne Deckung geblieben zu sein scheint, außer ihnen, den Nachbenannten auch diejenigen
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Bei A. W. Hayn in Berlin, ZSimmerstraße Nr. 29, ist erschienen, und daselbst so wie in allen Buchhandlungen zu haben:
Der deutsche Seecretair.
Eine practische Anweisung zur richtigen Schreibart und zum guten Stil überhaupt, besonders in Briefen und Geschäfts⸗ Aufsätzen des bürgerlichen Lebens, durch Beispiele und Muͤster aanschaulich gemacht, nebst der jetzigen in Deutschland bebkbeechyen Titulatuͤr.
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Königlich Preußischem Hofrathe.
6te verm. und verb. Ausgabe. gr. 8vo. 1 ¾ Thl.
Die sechste Ausgabe, so wie die oͤffentlichen Beurtheilungen dieses Sprachwerkes, verbuͤrgen seine Gemeinnuͤtzigkeit, die haupt⸗ saͤchlich auf Kenntniß derjenigen Regeln unserer Muttersprache ge⸗ richtet ist, gegen welche im Sprechen und Schreiben am meisten gefehlt wird. Wer durch Selbstbelehrung sich unterrichten will, wird hier alles beisammen finden, was zur Erlernung eines richtigen und schoͤnen Stils erforderlich ist.
Ebendaselbst ist erschienen, und daselbst so wie in allen Buch⸗ handlungen zu haben: 1 Dienst⸗ und Rechts⸗Verhaͤltnisse der Koͤnigl. Preuß. Staatsbeamten, von ihrem Dienst gantritte bis zu ihrem Ausscheiden. Dargestellt von e J. D. F. Rumpf, Königlich Preußischem Hofrathe. 1““
8 1“ 8 Preis 1 Thl⸗ — 88 “ Dieses Werk umfaßt alle gesetzlichen Vorschriften uͤber Be⸗ dingungen und Berechtigung zum Staatsdienste, uͤber Pruͤfung, Kaution, Consens zur Verheirathung, Beitraͤge zu den Gemeinde⸗ lasten, Rang, Titel und Uniform, Dienstwohnungen, Besoldungen, 8 Emolumente, Diäͤten und Reisekosten, Beurlaubung, Gerichtsstand,
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ische Anzeigen.
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Glaͤubiger sein koͤnnen, welche von jenen Wechsel, fuͤr welche der Verstorbene verhaftet war, erworben haben; damit sie unter allen diesen Umstaͤnden mit Sicherheit zur Austheilung einer letzten Divi⸗ dende und gaͤnzlichen Beendigung der Masse schreiten koͤnnen, das Wohlloͤbl. Niedergericht in Hamburg um Gestattung eines Proclams gebeten, welches dahin erkannt ist: 88 deaß folgende 23 Personen und Handelshaͤuser, welche moͤgliche Weise Glaͤubiger des 1799 fallit gewordenen, seit dem verstor⸗ benen Johann Diedrich Rodde in Hambug, seyn koͤnnen, ihre Anspruͤche aber, soviel zu ersebzen, seither nicht justificirt haben 8 19 zu einer Liquidation mit der Masse nicht geschritten sind, 1 Mads & Soͤhne, Christian Dahler, G. Bacheracht & Soͤhne und F. Somofsky in St. Petersburg; N. Krook Wittwe & Cabobus, J. Tamoß & Comp und Georg Riesenkampf in 3 Moskau; N. Kriegsmann in Riga; Recannati Frères & Fedeschi in Livorno, C. G. Weiß in Breslau; P. Peschier in Copenhagen; Richard Buͤller & Comp, Schneider & Comp. und Dorrien & Blankenhagen in Londen; Guͤer⸗ lein & Comp. in Newyorf; Perret Frères in Chalons; X. M. Croll & Soͤhne in Luͤbeck; Dubroeg in Bayvonne; Simon & Bennewitz in Frankfurt a. d. O.; Muhl & Sohn in Danzig; J. Lopes in Altona; die Rheder des Daͤni⸗ schen Schiffes „Kronprinz,“ Schifser Hinrich Petersen, 1799 von Archangel nach Barcellona bestimmt, und Dine⸗ try & Mutugien, eventualiter deren Erben und Rechtsnachfolger, namentlich auch alle diejenigen Personen und Handelshaͤuser, welche aus Wechseln
auf den Falliten, die sie von den oben nambaft gemachten Personen als Trassanten oder Inhaber derselben, und deren Erben und Rechts⸗ nachfolgern spaͤterhin etwa erworben, Forderungen an die Masse haben, so wie dereu Erben und Rechtsnachfolger — sie alle jedoch nur in sofern sie (indem sie sich auf das 1799 und 1800 ergangene
Proclam auf irgend eine zu Recht bestaͤndige Weise gemeldet haben sollten) durch die im Jahre 1800 ergangene Praͤclusiv⸗Senten; mit ihren etwaigen Anspruͤchen, nicht bereits rechtskraͤftig ausgeschlossen sind — aufgefordert werden: ihre Anspruͤche bis zum 25. Februar 1831, alsdann von dem Wohlloͤbl. Gerichte peremtorisch praͤfigirten 8 einzigen Termine, in Person oder durch dazu gehoͤrig Bevollmaͤch⸗ tigte im hiesigen nexi stehende Persoeen im Gerichte auzumelden,
dieselben erforderlichen Falls zu justificiren und zur Liquidation mit
der Masse zu schreiten, in Enriebans⸗ dessen aber zu gewaͤrtigen,
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daß sie mit ihren Forderungen an die Masse ausgeschlossen werden, und jeder Theilnahme an derselben, verlustig gerhen. 8 Hamburg, den 22. Februar 1830. “ “
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Gehaltabzuͤge wegen Schulden, Amtspflichten, Verbrechen und sfis⸗ kalische Untersuchung, Wartegeld und Pension, Gnaden⸗ und Sterbe, quartal, und vieles Andere, was mit dem Dienstleben der Beamten in Beruͤhrung steht. Die angehaͤngten Aphorismen uͤber den Dienst sind sehr beherzigungswerth. vAAX“X“
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Vom ersten Jannar 1830 erscheinen in Hamburg: Deutsche allgeweine Berichte für Politik, Culturgeschichte u. historische
Ueberlieferung, wöchentlich zweimal, im grössten Quartformate, drei paltig auf Velinpapier gedrackr. Durch alle Oberpost -Aemter, Zeitungs- Comptoire und Buchhandlungen kann man diese neue, inhaltreiche, politisch-historische Zeitung beziehen, und aus den Nummern 1, 2, 3, sowie aus der früher erschienenen Probe-Nummer, welche an den gedachten Orten gratis oder zur Einsicht zu haben sind, wird man sich leicht über Originalität, Inhalt und Tenden⸗ dieses, Deutschlands hoffentlich nicht unwürdigen Blattes, üunterrichten können.
Pränumerations-Preis für Hamburg und Altona 25 Mark Cour. Für auswärts 30 Mark, bei posttägl. Lieferung mit einer mälsigen Erhöhung nach Maasgabe der Entfernung. Dauͤrch Buchhandlungen wöchentlich franco Leipzig 12 ⅜ Thl. Inserat per Zeile 2 gGr.
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Sso eben ist erschienen und sowohl durch die Nicolaische Buch⸗
handlung als im Buͤreau des Garten⸗Bau⸗Vereins, Zimmerstraße 1
Nr. 81. a. zu beziehen: v
Abbtldungen neuer und seltner Gewaͤchse des Koͤnigl. botanischen “ Gartens zu Berlin,
nebst Beschreibung sie zu ziehen, von H. F. Link und 68 Hest 1 1 hl...
Auch unter dem Titel: Icones plantarum rariorum horli
Berolinensis etc.
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