laubniß gegebenen Ball mit Ihrer Gegenwart.
“ 4 ö“ St. Petersburg, 23. Juni. Ueber die von Sr. Ma⸗ jestaͤt dem Kaiser im Suͤden Rußlands gemachte Reise giebt
die hiesige Zeitung (in Verfolg der letzthin mitgetheilten)
nachstehende weitere Nachrichten: „Auf der Reise von Elisa⸗ bethgrad nach Koseletz trafen Se. Majestaͤt der Kaiser den 9. Juni um 9 Uhr Abends in der Stadt Krementschug ein. Vor der Stadt, woselbst die Relais⸗Pferde standen, botten sich die Einwohner jedes Standes in großer Anzahl versam⸗ melt, um die Ankunft des geliebten Monarchen zu erwarten.
Sobald die Pferde gewechselt waren, setzte der Kaiser im besten Wohlseyn und unter den lautesten Segenswuͤnschen der Menge die Reise weiter fort. Die Stadt und die lange Dniepr⸗Bruͤcke waren festlich erleuchtet. Se. Majestaͤt lang⸗ ten denselben Abend um 10 Uhr in Koseletz an. — Am 10ten d. hielten Se. Kaiserl. Majestaͤt um 7 Uhr Morgens Revuͤe uͤber das 5te Reserve⸗Kavallerie⸗Corps und uͤber die bei dem⸗ selben stehende Artillerie und die Gendarmen. An demsel⸗ ben Tage wurden der General⸗Feldmarschall Graf von der Osten⸗Sacken und die saͤmmtlichen Generale zur Tafel Sr. Majestaͤt gezogen. — Am 11ten manoeuvrirte das erwaͤhnte Corps um 5 Uhr Morgens in Gegenwart Sr. Majestaͤt des Kaisers, worauf die saͤmmtlichen Generale die Ehre hatten,
zur Kaiserl. Tafel eingeladen zu werden. — Am 12ten geruhe⸗ ten Se. Majestaͤt der Kaiser um 6 Uhr Morgens die 2te
Dragoner⸗Division exerciren zu lassen und um 11 Uhr nach Kiew abzureisen, woselbst Sie denselben Tag um 4 Uhr Nach⸗ mittags eintrafen und vor dem Petscherischen Kloster vom Metropoliten von Kiew und Galitsch, Jewgeni, und der gan⸗
zen 94 Geistlichkeit mit dem Kreuze und Weihwasser em⸗ pfangen wurden. Hier harrten auch der Militair⸗Gouverneur von Kiew, die Generale, die Civil⸗Beamten und eine unzaͤh⸗ lige Menge Volks auf die Ankunft des Monarchen. Se.
Majestaͤt traten in die Kathedrale, wohnten dem Gottes⸗
dienste bei und verrichteten ihre Andacht bei den Reliquien
der Heiligen. Nachdem Se. Kaiserl. Majestaͤt kurze Zeit in dem fuͤr Hoͤchstdieselben eingerichteten Gebaͤude verweilt hatten, geruheten Sie in Begleitung des Militair⸗Gouverneurs von Kiew
Sich nach dem Theile der Stadt zu verfuͤgen, wo eine Festung
erbaut werden soll. Hierauf besichtigten Sie das Militair⸗
Hospital. Abends war die Stadt glaͤnzend erleuchtet. — Am
13. Juni um 7 Uhr Morgens hielten Se. Majestaͤt uͤber
die Reserve⸗Division des 4. Infanterie⸗ Corps und die dazu
gehoͤrige Artillerie⸗Brigade Revuͤe und bezeugten mit der
Haltung der Truppen Ihre Allerhoͤchste Zufriederheit. Um
10 Uhr wohnten Se. Majestaͤt in der Sophien⸗Kathedrale
der heiligen Liturgie bei und begaben sich darauf auch in die
Kathedrale zum heiligen Michail. Um 12 Uhr wurden dem
Kaiser die in der Stadt kommandirenden Generale, der
Civil⸗Gouverneur und die vornehmsten Beamten, der Gou⸗
vernements⸗ und Kreis⸗Marschall, der Adel, das Stadthaupt
und die angesehensten Buͤrger vorgestellt, welche letzteren das
Gluͤck hatten, Sr. Kaiserl. Majestaͤt Brod und Salz zu uͤber⸗
reichen. Am selbigen Tage wurden der Metropolit Jewgeni,
der General⸗Feldmarschall Diebitsch⸗Sabalkanski, alle in Kiew anwesenden Generale, der Civil⸗Gouverneur und der Gou⸗ vernements⸗Adelsmarschall zur Tafel geladen. Abends be⸗ luͤckten Se. Majestaͤt den vom Adel mit Allerhoͤchster Er⸗
— Die ganze Stadt war auf's glaͤnzendste erleuchtet und die Straßen von
den Einwohnern erfuͤllt, die, sobald sie den geliebten Monar⸗
chen erblickten, ihre Freude und Ergebenheit durch ein viel⸗ faches Hurrah aͤußerten. — Am 14. Juni war der Kaiser bei der Wachtparade, besichtigte hierauf das Arsenal, das
Kantonisten⸗Bataillon und das Ingenieurs⸗Arbeitskommando.
Nach verrichteter Andacht im Petscherischen Kloster, verlie⸗ 8 Se. Majestaͤt die Stadt Kiew und trafen um 9 Uhr [bends im Flecken Kodni, 24 Werst von Shitomir, ein. —
Den 15. Juni hielten Se. Kaiserl. Majestaͤt Heerschau uͤber
das 2. Infanterie⸗Korps und uͤber die mit demselben verbun⸗
dene Husaren⸗Division und Artillerie. Se. Majestaͤt fanden diese Truppen, nach dem glorreich beendigten Kriege, an wel⸗ chem sie so thaͤtigen Antheil genommen, und nach den vielen mit dem Feldzuge verbundenen Entbehrungen und Beschwerden, zwar nicht vollzaͤhlig, aber dennoch in dem vortrefflichen Zustande, dessen sich Truppen, die stets auf der Graͤnze des Reichs stehen, nur immer erfreuen koͤnnen. Am selbigen Tage wurden die Ge⸗ neral⸗Feldmarschaͤlle Graf v. d. Osten⸗Sacken und Graf Die⸗ bitsch⸗Sabalkanski, der Corps⸗Commandeur, die Generale, die Commandeurs der verschiedenen Regimenter und Artillerie⸗
Brigaden 82 Tafel gezogen. Um 6 Uhr Nachmittags nah⸗
men Se. Kaiserl. Majestaͤt das Hospital des Corps in Aller⸗
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desselben angetroffene Ordnung und Reinlichkeit dem Corm s⸗ Commandeur Ihr Allerhoͤchstes Wohlwollen zu bezeugen. z8 Nachdem Se. Majestaͤt am 16. Juni das Lager der obigen Truppen besehen hatten, verließen Sie Kodni und setzten Ihre Reise in erwuͤnschtem Wohlseyn nach Brest⸗Litowski fort. V Die Staats raͤthe Wlassopulo und Iwanow vom Mini⸗ sterium der auswaͤrtigen Angelegenheiten sind Konsuls, Ersterer in Griechenland, Letzterer in
nannt worden. err S. Glinka hat sein neuestes Werk, historisches und
myrna, er⸗
ten Danksagungs⸗Brief erhalten. 8
najewtzy, dem in der Polnischen Armee dienenden General von der Kavallerie, Grafen Kraßinski, gehoͤrig, zwei Jahr⸗ markte eroͤffnet worden, von denen der eine am 1. Januar, der andere am 12. Juni gehalten werden, und jeder 18 Tage lang dauern soll. Odessa, 16. Juni. Vorgestern sind der General⸗Ad⸗ jutant Graf Orloff und der Wirkliche Staatsrath Boutenieff am Bord des Linienschiffs „Parmen“ von Konstantinopel hier angekommen. In ihrem Gefolge befinden sich mehrere Beamte des Ministeriums der auswaͤrtigen Angelegenheiten. Seit dem 12ten d. M. befindet sich der Kapudan⸗Pa⸗ scha, Halil-Riphat, in Odessa und gedenkt einige Tage hier zu bleiben. Den Tag nach seiner Ankunft erschien er Abends im Theater. In unserem Hafen wird er zum erstenmal ein Ottomanisches Schiff als Tuͤrkischer Groß⸗Admiral besteigen. Er zeigt noch mehr Hoͤflichkeit und Artigkeit im Umgange, als vor seiner Abreise nach St. Meterohufg.. .
Frankreich.
Paris, 24. Juni. Gestern Vormittag hielten Seine Majestaͤt in Saint⸗Cloud einen mehrstuͤndigen Minister⸗Rath. Ihre Sicilianische Majestaͤten beehrten vorgestern, in Begleitung der Herzogin von Berry, das Théatre de la galté und gestern das Théätre des Variétés mit Ihrer Gegenwart. In diesem letztern Theater ließen sich waͤhrend des dritten Aktes eines neuen Vaudevilles, „l'épée, le bàton et le chausson', so laute Zeichen der Mißbilligung verneh⸗ men, daß die hoͤchsten Herrschaften sich genoͤthigt sahen, das Haus zu verlassen. Ein hiesiges Blatt tadelt das Be⸗ nehmen des Publikums; eine solche Unschicklichkeit, meint dasselbe, sey bisher noch ohne Beispiel. ie beiden im heutigen Blatte des Moniteurs be⸗
findlichen Koͤnigl. Verordnungen, wodurch der Graf von
Sainr⸗Crica, ehemaliger Handels⸗Minister, aus der Liste der Staats⸗Minister gestrichen, und der General⸗Lieutenant, Ba⸗ ron Lamarque, außer Aktivitaͤt gesetzt wird, sind vom 23sten d. M. datirt und von dem Fuͤrsten von Polignac contra⸗ signirt. Herr von Saint⸗Cricq sowohl, welcher in der letz⸗ ten Kammer im rechten Centrum saß, als Hr. von Lamarque, damaliges Mitglied der aͤußersten linken Seite, hatten fuͤr die Adresse gestimmt, und der erstere tritt uͤberdies jetzt als Kandidat der Opposition in Orthez (Dept. der Niedern Pyre⸗ naͤen) auf, ais welcher er unlaͤngst erklaͤrt hatte, sein Gewis⸗ sen sage ihm, daß das von der Verwaltung befolgte politische System verderblich sey. (S. Nr. 175 der Staats⸗Zeitung.) “ Die Gazette de Franee faͤhrt in ihrer Opposition ge⸗ gen das Ministerium, welche durch die Vertagung mehrerer
nicht definitiv entscheide, zugleich aber behauptet, daß die Regierung durch die Vertagung jener Kollegien Alles gethan habe, was in ihrer Macht gestanden „ um den Maͤngeln des 4 Wahl⸗Gesetzes abzuhelfen und Waͤhler, die sie fuͤr unbefugt gehalten, von den Wahl⸗Versammlungen zu entfernen. „Das ministerielle Blatt”“, bemerkt die Gazette, „gesteht also
12. Juli dieselben seyn werden. Wozu sollte denn also die durch die Verordnung vom 18. Juni eingefuͤhrte Neuerung dienen? Glaubte man etwa dadurch einen güͤnstigen Einfluß auf die Wah⸗ len zu uͤben? Hierzu bedarf es aber solcher Maaßregeln, die
gemein verstaͤndlich sind und nicht, wie die vorliegende, zu den
mannigfachsten Interpretationen Anlaß geben. Thatsaͤchlich ist es, daß die Verordnung vom 18. Juni auf zwanzig ver⸗ schiedene Weisen ausgelegt worden ist. Besser waͤre es daher wohl gewesen, wenn man die Herren Favard de Langlade und von Martignaec, welche die oͤffentliche Meinung als
hoͤchsten Augenschein und geruheten uͤber die in allen Theilen
Stimmende fuͤr die Adresse bezeichnet, nicht zu Praͤsidenten
batt
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von Wahl⸗Kollegien ernannt haͤtte, als daß man jetzt einige
und nutzlosen Phrasen.
u Generala.
politisches Gemaͤlde von Neu⸗Griechenland, dem Grafen Ca⸗ 1 podistrias zugeeignet und von demselben einen schmeichelhaf.
1 Mit Allerhoͤchster Genehmigung Seiner Majestaͤt des Kaisers sind im Podolischen Gouvernement, im Flecken FTö“
Wahl⸗Kollegien aufs Neue angeregt worden ist, fort. Sie eitirt “ eine Stelle aus dem Universel, worin dieses Blatt zwar zugiebt, dasßsß das Erkenntniß des Cassarionshofes den obwaltenden Rechtsstreit
ein, daß die obwaltenden Widerspruͤche vor wie nach dem
Liberale hindern will, auf den Wahllisten zu siguriren. Mit klaren Gedanken und — sg⸗ FSgevern. schaͤft besser gefoͤrdert haben, als mit vielem
Wohin soll diese unvorsichtige Poli⸗ tik uns zuletzt noch fuͤhren?“ — Das Journal du Com⸗ merce hatte schon vor einigen Tagen dem Moniteur die „Frage gestellt, ob durch die gedachte Verordnung hinsichtlich der vertagten Kollegien die fruͤhere vom 16. Mai annullirt werde; d. h. ob in den betreffenden Departements neue Re⸗ clamations⸗Register eroͤffnet, neue Berichtigungs⸗Tableaus an⸗ gelegt werden wuͤrden oder nicht. Da der Moniteur sich haesobsr nicht aͤußerte, so kommt das Journal du Commerce eute abermals auf diesen Gegenstand zuruͤck. „Einerseits“, aͤußert dasselbe, „waͤre es gesetzwidrig, von den Wahl⸗Kolle⸗ gien diejenigen Buͤrger auszuschließen, die in dem Zeitraume vom 23sten d. bis 12ten k. M. die Stimmfaͤhigkeit erlan⸗ gen und die, in der Voraussetzung, daß die Wahlen am 23sten d. M. vor sich gehen wuͤrden, sich nicht hatten eintragen lassen. Andererseits darf gesetzlich eine Aen⸗ derung in dem letzten Berichtigungs⸗Tableau nicht anders, als in Folge eines von einem Koͤniglichen Gerichtshofe ge⸗ faͤllten Urtheils, vorgenommen werden. Das Ministerium mmag sich nun deutlicher erklaͤren oder nicht, immer hat es
ddeas Gesetz uͤbertreten, und der Verfasser der Verordnung vom 18. Juni wird, seiner Zeit, dafuͤr zur Verantwortung
gezogen werden. Mittlerweile muͤssen die betheiligten Buͤr⸗ ger moͤglichst schnell ihre Einschreibung zu bewirken suchen: thun sie solches nicht, so koͤnnte das Ministerium aus ihrer Unchaͤtigkeit leicht fuͤr sich Nutzen ziehen und die ihm Vor⸗ theil bringenden Aenderungen in den Wahl⸗Listen vornehmen, wogegen seine Gegner es versaͤumt haben wuͤrden, ihre Rechte wahrzunehmen.“ — Die Gazette de France bemerkt hier⸗ auf: „Wir glauben in der That, daß die Verordnung vom 18. Juni eine nahere Erklaͤrung erheischte; denn sie laͤßt eine Masse von Fragen unentschieden, welche sowohl die einge⸗ schriebenen Waͤhler als die zur Eintragung berechtigten Buͤr⸗ ger interessiren. Jede Verordnung muß die Mittel zur Voll⸗ ziehung derselben in sich schließen. Hier aber sehen wir eine einfache Vertagung, ohne daß man sich die Muͤhe gegeben haͤtte, die Bedingungen und Folgen derselben weiter zu ent⸗ wickeln. Seitdem die Kammer durchweg fuͤr sieben Jahre zusammengestellt wird, besteht gesetzlich das Prinzip allgemei⸗ ner und gleichzeitiger Wahlen; von dem Augenblicke an, wo diese Wahlen partiell werden, muß also das ganze Geschaͤft nothwendig Modificationen erleiden, die das Ministerium naͤher haͤtte feststellen muͤssen.“
Der Umstand, daß die Proclamation des Koͤnigs den Waͤhlern einzeln mit der Bemerkung mitgetheilt worden ist, daß solches auf den ausdruͤcklichen Befehl Sr. Majestät ge⸗ schehe, veranlaßt den National zu folgenden Betrachtun⸗ gen: „Spricht sich in der Proclamation wirklich der Wille des Monarchen aus, desto schlimmer; jedenfalls geht dies uns nichts an. So lange die Koͤnige nicht unfehlbar sind, beduͤr⸗ fen wir eines Buͤrgen fuͤr die Handlungen, wegen derer wir uns an sie selbst in keinerlei Weise zu halten haben. Die Frage, ob die Proclamation den Willen des Koͤnigs verkuͤn⸗ dige oder nicht, ist die muͤßigste von allen. Der Koͤnig hat in Wahlsachen keinen Willen abzugeben. Es steht in seinem Willen, einen Ober⸗Jaͤgermeister, oder einen Ober⸗Kammer⸗ herrn, oder einen Minister zu ernennen, und in diesem letz⸗ teren Falle kann sein Wille zuweilen noch eine Kontrolle in dem Votum der Kammern finden; aber in Wahl⸗Angelegen⸗ heiten hat der Koͤnig keinen Willen, und wir haben nichts danach zu fragen. Der Koͤnig ist heut zu Tage Niemandes Richter. Das Recht zu richten und zu verurtheilen, bildlich genommen, steht auf dieser Welt jedem denkenden Wesen zu, und dieses richtet diejenigen, von denen es gerichtet wird.“ — Die Gazette meint, dieses Raisonnement schließe allein eine ganze Revolution in sich.
Die Exr-⸗Deputirten der Seine und des Calvados, Her⸗ ren von Corcelles und von Fontette, welche fuͤr die Adresse gestimmt hatten, haben ihre Kandidatur in diesen beiden De⸗ partements aufgegeben. Der Letztere sagt in einem diesfaͤlli⸗ gen Schreiben an den Herausgeber des „Pilote“: so lange es sich um eine rein min sterielle Frage gehandelt, habe er als constitutionneller Kandidat wohl wieder auftreten koͤnnen; esg aber, wo es, nach der Proclamation des Koͤnigs, den
nschein gewinne, als ob die Frage den Monarchen persoͤn⸗ lich betreffe, mache seine ehemalige Stellung nicht min⸗ der als sein inneres Gefuͤhl es ihm zur Pflicht, von der Kan⸗ didatur abzustehen. — Der Globe bemerkt hierauf, die ehemalige Stellung des Herrn von Fontette sey ihm un⸗ bekannt; wie dieselbe aber auch gewesen, so rechtfertige sie
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das Betragen dieses ehemaligen Deputirten nicht; die besten Freunde der Monarchie wuͤßten laͤngst, daß ihre Pflicht darin bestehe, dem Koͤnige zu dienen, nicht ihm zu gefallen. Auch der National tadelt es, daß die obgedachten beiden Herren den Wahlplatz im entscheidenden Augenblicke verließen. Privat⸗Briefen aus Torre⸗Chica zufolge, soll das Ge⸗
sammt⸗Heer des Deys von Algier aus 60,000 Mann beste⸗ hen, worunter jedoch nur etwa 6000 Mann an regelmaͤßigen Truppen. Die Beduinen, heißt es in jenen Briefen, haͤtten, außer einer zahlreichen Reiterei, 2000 Kamele zusammenge⸗ trieben, die sie theils zu ihrer eigenen Deckung, theils dazu benutzen wollten, sie in die Reihen der Feinde zu jagen, um 1“ Verwirrung unter diese zu verbreiten. Das Geschuͤtz der ⸗ Algierer soll gut bedient seyn. 11““
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Das Aviso de la Mediterranse theilt Privat⸗ Nachrichten uͤber die Landung der Expeditions⸗Armee mit. Nach Inhalt derselben haͤtten die Algierischen Truppen, die sich der Landung zu widersetzen versuchten, sich auf etwa 20,000 Mann, wobei besonders viel Reiterei, belaufen. Gleich nachdem ein Theil der Truppen gelandet hatte, Hr. v. St. Houen auf einer Anhoͤhe in der Naͤhe von Torrew⸗ Chico einen Telegraphen errichten, der dann bei der weiteren Ausschiffung der Truppen sehr zu statten kam, indem man mittelst desselben mit dem, auf dem Linienschiffe „Provence’“"? errichteten Telegraphen correspondirte. JEE Grosbritanien und Irland. arlaments⸗Verhandlungen. In der gestern erwaͤhnten) Sitzung des Unterhauses vom 24. Jum war es zunaͤchst Herr Trant, der, bei Gelegenheit einer Bitt⸗ “ schrift des Sir Harcourt Lees, worin uͤber die fortwaͤhrend in Irland genaͤhrte Aufregung Klage gefuͤhrt wurde, gegen das Betragen und den mißbraͤuchlich angewandten Einfluß 88 des Herrn O' Connell sich aussprach. In Folge der ins Werk gesetzten Machinationen seyen kuͤrzlich die Irlaͤndischen Banken von Leuten, die ihr Papier gegen baares Geld I tauschen wollten, uͤberlaufen worden; natuͤrlich erwecke dies 8 allgemeine Unruhe und wirke beim Volke um so stoͤrender ein, als dasselbe schon durch den Fall, den ein Haupt⸗Erzeug. niß des Landes, die Butter, erlitten habe, sehr irritirt wor⸗ x den. „Ich muß“, fuhr Herr Trant fort, „das ehrenwerthe Mitglied fuͤr Clare recht dringend aufsordern, von seinen Bestrebungen, Irland in Aufregung zu erhalten, doch abzu-’9 stehen. Es kann dadurch nur die katholische Emancipations⸗
Akte die segenreichen Wirkungen einbuͤßen, die sich ihre Freunde von ihr versprochen haben. Ich selbst habe mich zwar dieser
Akte immer widersetzt; seitdem sie jedoch durchgegangen und zum Gesetze geworden ist, thue ich das Meinige, um zu ih⸗ 8 rem besten Erfolge so viel als moͤglich beizutragen. Daher beschwoͤre ich auch das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied fuͤr Clare — bei unserem gemeinschaftlichen Vaterlande beschwoͤre 8
ich ihn — lieber die Ruhe in Irland foͤrdern zu helfen, als
in seinen gegenwaͤrtigen Bestrebungen fortzufahren.“ Irr O'Connell antwortete: „Geschaͤhe es nicht aus Achtung vor 1 * dem ehrenwerthen Mitgliede, das mich gleichsam dazu auf⸗ fordert, so wuͤrde ich uͤber den Gegenstand der vorliegenden Bittschrift gar keine Bemerkung machen. Inzwischen muß
ich in allen Faͤllen jedem Mitgliede dieses Hauses, so wie dem Hause selbst, die Befugniß absprechen, mich uͤber mein Benehmen außer dem Parlamente, besonders wenn es gar keinen Bezug auf das Haus hat, zur Rechenschaft zu ziehen.
Ich kann mir das Zeugniß geben, daß ich meinen Einfluß immer dazu gebraucht habe, zur Beruhigung Irlands beizu⸗ tragen. Wann und wo sich irgend mein Einfluß bewaͤhrte, verschwand auch der Parteigeist, und der Friede wurde wie⸗
der hergestellt. Nicht laͤugnen will ich, daß ich mich aller constitutionnellen Mittel bedient habe, um den Katholiken zu ihren Rechten zu verhelfen; dies ist mir auch gelungen, und zwar ohne irgend eine Gewaltthaͤtigkeit. Seirdem ich mich aber in diesem Hause befinde, bin ich in meinen Bemuͤ⸗ hungen, die Angelegenheiten Irlands zur Sprache zu brin⸗ 8 gen, noch wenig unterstuͤtzt worden. Ueberall stieß ich auf gleichguͤltige Unempfindlichkeit, wenn ich irgend etwas IArlinm disches zum Gegenstande meines Antrages machte. Habe ich
nicht Recht, wenn ich, bei der Gleichguͤltigkeit des Englischen Volkes gegen jede Parlaments⸗Reform, jedes mir zu Gebot stehende constitutionelle Mittel anwende, um mindestens et⸗
was Gutes fuͤr Irland zu erwirken? Mir wurde die be⸗ stimmte Ueberzeugung, daß die Gold⸗Valuta fuͤr Irland eben
so vortheilhaft seyn wuͤrde, als fuͤr England — warum sollte
ich also das Volk von Irland nicht auffordern, sich wo moͤg⸗ lich diese Gold-Valuta zu verschaffen? Ich nehme keinen An⸗ stand, meine Meinungen wie meine Handlungen hier bsfae lich darzulegen, wiewohl ich, wie gesagt, dem Hause selbst