1830 / 189 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Strom belegenen Gebiete, das keinem bereits organisirten Staate angehoͤrt, und auf das die Indianer keinen Anspruch mehr machen koͤnnen, so wie er es fuͤr nothwendig findet, in eine gehoͤrige Anzahl von Bezirken einzutheilen, um in selbige solche Indianische Staͤmme oder Nationen aufzuneh⸗ men, die sich dazu entschließen, das Land, welches sie derma⸗ len bewohnen, dagegen zu vertauschen, wobei dafuͤr zu sorgen ist, daß die besagten Bezirke durch natuͤrliche oder kuͤnstliche Merkmale dergestalt bezeichnet werden, daß sie leicht von ein⸗ ander unterschieden werden koͤnnen. Durch den zweiten Artikel erhaͤlt der Praͤsident die Befugniß, die besagten Be⸗ zirke mit solchen Indianern, die dermalen innerhalb der Graͤn⸗ zen irgend eines Staates oder Gebietes wohnen, mit denen die Vereinigten Staaten Vertraͤge haben, gegen das ganze dermalen von Indianern bewohnte und in Anspruch ge⸗ nommene Gebiet oder auch nur gegen einen Theil dessel⸗ ben, dergestalt auszutauschen, daß die zeitherigen An⸗ spruͤche der Indianer darauf verloͤscht werden. Dem dritten Artikel zufolge, darf der Praͤsident im Namen der Vereinigten Staaten den Indianern, mit denen ein sol⸗ cher Tausch gemacht wird, fuͤr sich und ihre Nachkommen den immerwaͤhrenden Besitz des solchergestalt eingetauschten Landes verbuͤrgen, mit der Bedingung jedoch, daß es, im Fall ein Stamm oder eine Nation ausstirbt oder das Land ver⸗ laͤßt, den Vereinigten Staaten wieder heimfaͤllt. Der vierte bestimmt, daß, wenn auf irgend einem Landstrich, den die Indianer dermalen bewohnen und der ausgetauscht werden soll, Verbesserungen gemacht worden sind, die den Werth desselben erhoͤhen, es dem Praͤsidenten zustehen soll, diese Verbesserungen abschaͤtzen zu lassen und zu bezahlen. Nach dem fuͤnften Artikel ist der Praͤsident befugt, den

9 Auswanderern allen Beistand zu leisten, damit sie sich von ihren dermaligen Wohnsitzen in das eingetauschte Gebiet be⸗

geben koͤnnen, und noͤthigenfalls auch waͤhrend des ersten Jah⸗

res nach ihrer Uebersiedelung fuͤr ihren Unterhalt in ihren

neuen Wohnsitzen zu sorgen und sie auf alle moͤgliche Weise zu unterstuͤtzen. Der sechste macht es dem Praͤsidenten zur Pflicht, die Indianer in ihren neuen Wohnsitzen gegen alle Art von Stoͤrungen von Seiten anderer Staͤmme oder einzelner Personen zu schuͤtzen. Dem siebenten zufolge, behaͤlt der Praͤsident dieselbe Aufsicht uͤber die Indianer in

dem Gebiete, in welches sie sich hinbegeben, wie jetzt in ihren

letzt werde.

dermaligen Wohnsitzen, jedoch mit dem Vorbehalte, daß da⸗ durch keine zwischen den Vereinigten Staaten und irgend einem Indianischen Stamme bestehende Uebereinkunft ver⸗ Der achte Artikel endlich bestimmt eine aus dem Schatz zu erhebende Summe von 500,000 Dollars dazu, um die in dieser Bill festgesetzten Punkte in Erfuͤllung bringen zu koͤnnen.

Der vor einiger ause der Repraͤsen⸗

Zeit von dem

tanten fuͤr den Ackerban eingesetzte Ausschuß, welcher beauf⸗

Schlusse des Berichtes empfieh

verla

* Nord⸗Amerikantsche Biheter Ils zam a1. min⸗

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1 lt der Ausschuß, fuͤr Rechnung der Nation einen mit Allem, was zur Behandlung der Seide erforderlich ist, vertrauten Franzosen, Hrn. D'Homergue, der sich dermalen in Philadelphia befindet, anzustellen, um Anwei⸗ sung zum Spinnen und Assortiren der Seide zu geben; Herr D'Homergue macht sich außerdem anheischig, in Zeit von 3 Jahren in der Umgebung von Philadelphia 3 Seidespinne⸗ reien in Gang zu bringen, wofuͤr er 40,000 Dollars

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bringen folgende Nachrichten aus Mexiko: „Der Minister der inneren Angelegenheiten begab sich am 16. Maͤrz in die Kammer der Revpraͤsentanten, um derselben anzuzeigen, daß, nach empfangenen glaubwuͤrdigen Nachrichten, das Spanische Kabinet eine neue Expedition gegen die Republik vorbereite, die von einem der erfahrensten und ausgezeichnetsten Gene⸗ rale der Spanischen Armee angefuͤhrt werden solle. Nach dieser Mittheilung forderte er die Kammer auf, sich ohne Aufschub mit Maaßregeln zur Kompletirung und neuen Or⸗ ganisirung der Armee zu beschaͤftigen, um der neuen Expe⸗ dition, die, seiner Meinung nach, nicht eher als in einigen Monaten stattfinden koͤnne, kraͤftig zu begegnen. Die all⸗ gemeine Provinzial⸗Versammlung in der Stadt Becal in Nucatan hat sich foͤrmlich fuͤr eine Central⸗Regierung erklaͤrt; die darauf sich beziehende Akte besteht aus 33 Artikeln. Yu⸗ catan erklaͤrt sich darin als einen Theil der Mexikanischen Nation und bereit, ihre Regierung anzuerkennen, sobald sie sich zur Annahme einer Central⸗Verwaltung entschloͤsse. Bis dahin wird Yucatan den Kongreß als eine regelmaͤßige Ver⸗

sammlung ansehen, dessen Beschluͤsse aber nicht ausfuͤhren, auch den Verordnungen der Ober⸗Verwaltung nicht Folge leisten, bevor selbige nicht von der Provinzial⸗-⸗Regierung ra⸗

tificirt worden. In Folge eines durch die revolutionnaire

Partei verbreiteten Geruͤchts, als beguͤnstige General Santa- Ana ihre Plaͤne, erließ einer der Staats⸗Minister ein Schrei⸗ ben an besagten General, um ihm Gelegenheit zu geben, sich

Es erfolgte hier⸗

gegen diese Beschuldigung zu vertheidigen. olg auf die Antwort: „Er (der General) wuͤrde sich nie in Buͤr⸗ gerzwiste mischen; als ruhiger Buͤrger und gluͤcklicher H

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aus⸗ vater im Schooße seiner Familie lebend, beschaͤftige er sich nur mit seinen persoͤnlichen Angelegenheiten und mit der Sorge fuͤr seine zerruͤttete Gesundheit; er denke nicht daran, seinen Zufluchtsort zu verlassen, und fuͤhle gar kein Ver⸗ seine Geistesruhe gegen ein oͤffentliches unruhiges Leben oder gegen die glaͤnzendsten Titel zu vertauschen. Nur im Fall einer Invasion von Seiten einer auswaͤrtigen Macht wuͤrde er seinen Ruhesitz verlassen, um sich mit ganzer Seele der Vertheidigung der Unabhaͤngigkeit, der Ehre und der widmen.“ „*

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1446 General Freire war im Begriff, an der Spitze von 1000 Mann von Coquimbo nach

die Constitutionnellen errungen.

San⸗Jago zu marschiren, um sich dort mit dem Obersten Tup⸗ per zu vereinigen und den General Rieto, der ungefaͤhr 1200 Mann hat, anzugreifen. Das hierdurch bevorstehende Gefecht wird wahrscheinlich den zeitherigen Streitigkeiten ein Ende machen und die Ruhe im Lande auf's Neue wiederher⸗ stellen; indessen wird es wohl noch eine Zeitlang dauern, bis das Vertrauen sich dermaßen wird eingefunden haben, um wieder mit Sicherheit Geschaͤfte machen zu koͤnnen. ““ b“ 111 8

erlin, 1 enthaltenen Uebersicht des Zustandes der Civil⸗Waisenhaus⸗Stif⸗ tung fůͤr die Staͤdte Berlin und Potsdam und fuͤr den Potsdamer Regierungs⸗Bezirk am Schlusse des Jahres 1829, haben die Einnahmen derselben im genannten Jahre 8456 Rthlr. 21 Sgr. 2 Pf. und also mit Einschluß des vom Jahre 1828 her verbliebenen Bestandes von 36,719 Rthlr. 1 Sgr. 6 Pf. uͤberhaupt 45,175 Rthlr. 22 Sgr. 8 Pf. betragen. Die Aus⸗ gaben dagegen beliefen sich, auf 3423 Rthlr. 2 Sgr. 7 Pf., und es blieb sonach ein Bestand von 41,752 Rthlr. 20 Sgr. 1 Pf., und zwar: an zinsbar belegten Kapitalien 20,979 Rthlr. 10 Sgr., an Staatspapieren 20,000 Rthlr. und 773 Rthlr. 10 Sgr. 1 Pf. baar. Von Seiten des Hrn. Ge⸗ neral⸗Postmeisters Excellenz ist im Laufe des Jahres 1829 zu den bereits vorhandenen beiden ein drittes Stipendium fuͤr verwaiste Postbeamten⸗Soͤhne gestiftet; auch ist auf den An⸗

trag des Stadtgerichts zu Potsdam ein neues Stipendium

fuͤr genannte Stadt fundirt und mittelst Koͤnigl. Kabinets⸗ Ordre vom 23. Jan. d. J., wonach die bei dem Depositum jenes Gerichts herrenlos gewordenen und resp. noch vakant

werdenden Gelder bis auf Hoͤhe einer Summe von 3000-

Rthlr. zu dem Ende verwendet werden sollen, bestaͤtigt wor⸗

den. Se. Majestaͤt haben uͤbrigens auch bei Gelegenheit der

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Geschenk von 500 Theilnahme zu bezeigen geruhet. Neue Mitglieder, durch

Vermaͤhlung des Prinzen Wilhelm Koͤnigl. Hoheit durch ein Rthlr. der Anstalt Hoͤchstihre huldvollste

Einzahlung eines Beitrages von 50 Rthlr., sind der Stiftung

nicht beigetreten, wohl aber hat sich die Zahl derer, welche

durch Unterzeichnung von jaͤhrlich 5 Rthlr. und daruͤber die

tung erzogenen Waisen besuchten 2 das

Mitgliedschaft erlangt haben, um 4 vermehrt. Tod hat die Stiftung 3 Mitglieder verloren.

Durch den Ein Ab⸗

gang von Zoͤglingen hat im Jahre 1829 nicht stattgefun⸗

den und eben so wenig ein Zutritt neuer Zoͤglinge. Von den 17 im Laufe des Jahres 1829 auf Kosten der Stif⸗ Gymnasium zu Pots⸗ dam, einer, in Gemaͤßheit eines Beschlusses des Waisenamts, das Gymnasium zu Luckau, 2 die dasige Gewerbe⸗ und die uͤbrigen die hoͤhere Buͤrgerschule. Alle genossen einer guten

9. Juli. Nach einer im heutigen Amtsblatte

Fr. Ebert, am 3. April.

Gesichtspunkten faßte der zeitige Dekan der Fakultaͤt, Dr. v.

UIn, die sacra saecularia tertia doctrinae evangelicae pu- rioris publica fidei ratione in comitiis Augustae Vindeli- corum a MDXXX. habitis asserta vindicatae, in dem Programm (confessionum Melanthonis et Zwinglii Kugus- tanarum capita graviora inter se conferuntur. Vratisla- viae, typis academicis. 25. S. 4.), durch welches er pflicht⸗ maͤßig zu den akademischen Solennitaͤten einlud. Diese wur⸗ den an gedachtem Tage, nach Beendigung der kirchlichen Feierlichkeiten, um 12 Uhr mit der musikalischen Auffuͤhrung des ersten Theils von Haͤndels Meisterwerke, dem Dettinger Te Deum, durch den akademischen Verein fuͤr Kirchenmusik, unter Leitung seines g Direktors Mosevius, eroͤffnet. Daran schloß sich die Festrede des zeitigen Prodekans Dr. Schulz, welche de vera et optabili ecclesiarum reconecilia- tione handelte und, auf allgemeines Verlangen, im Druck er⸗ scheinen wird. Nachdem darauf das Musikchor den zweiten Theil des Hymnus aufgefuͤhrt hatte, bestieg der Dekan die Kathedra, um nach einer vorgaͤngigen kurzen Rede die zur Verherrlichung des Tages von der Fakultaͤt beschlossene Pro⸗ motion des Kencgl. Superintendenten und Doktors der Phi⸗ losophie, Hrn. Joh. Gottlieb Worbs, zu Priebus (im Diplom be⸗ zeichnet als historiae patriae tum ecclesiasticae tum civi- lis lumen, ecclesiae vindex, pacis Evangelicorum recon- ciliandae suasor ac- promotor, ecclesiarum scholarumque per decem fere lustra sapientissimus moderator) zum Dok⸗ tor der Theologie auf solenne Weise zu vollziehen. Mit dem dritten Theile des Ambrosianischen Lobgesanges wurde die Feier beschlossen, welche, ungeachtet der ungewoͤhnlichen Zeit, in welche sie verlegt werden mußte, und der langen Dauer von drittehalb Stunden, welche sie einnahm, sich einer uͤberaus zahlreichen Gegenwart wissenschaftlich gebildeter Per⸗ sonen aus allen Staͤnden, der meisten Professoren und des groͤßern Theils der Studirenden, die mit der unverkennbar⸗ sten Theilnahme und einer durch keine Art von Stoͤrung un⸗ e Aufmerksamkeit derselben beiwohnten, zu erfreuen atte.

Die Koͤnigsberger Zeitung enthaͤlt Nachrichten von der dasigen Universitaͤt in dem Zeitraum vom 1. Oktober vorigen bis 30. Juni d. J. Nach Inhalt derselben hat die genannte Universitäͤt in dieser Periode theils durch den Tod, theils daurch Abgang zu anderen Universitaͤten, sehr bedeutende Verluste erlitten. Durch den Tod verlor sie (wie bereits ge⸗ meldet) den ordentlichen Professor der Geographie und Sta⸗ tistik, Dr. Chr. Ad. Gaspari, am 27. Mai d. F., den außer⸗ ordentlichen Professor der Medizin, Dr. Ernst Ludw. Henne, der zu Dresden, wohin er zur Wiederherstellung seiner Ge⸗ sundheit gegangen war, am 6. Juni d. J. im 4lsten Lebens⸗ jahre verstarb, und den Privat⸗Docenten der Philologie, S Durch Abgang von Koͤnigsberg wurden der Universitaͤt vier treffliche Lehrer entzogen, der

Rechte der Mexikanischen Nation zu tragt worden war, zu untersuchen, ob es wohl angemessen)— 11“ Pei. e. g) isaage sey, Maaßregeln zur groͤßeren Verbreitung der Kultur deese P 1qmppp“ weißen veeulbeeb2 in den Vereinigten Staaten zu er-: Die New⸗York⸗Gazette enthaͤlt folgende Nachrich⸗ greifen, die Produktion der Seide durch Einfuͤhrung von ten aus Callao vom 13. Maͤrz: „Man glaubt, es werde Spinnmaschinen aufzumuntern, und endlich sich die fuͤr die⸗ in der Verwaltung bald eine Veraͤnderung stattfinden; der sen Gegenstand erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen und zeitherige Praͤstdent Gamarra hat viel von seiner Popula- sie allgemein bekannt zu machen, hat hieruͤber seinen Bericht ritaͤt verloren. Es ist ein Dekret erschienen, das alle abgestattet, in welchem es unter Anderm heißt: „Es scheint, Fremde auffordert, das Innere Peru's zu verlassen und sich daß die Amerikanische Seide besser ist, als die Seide anderer an die Seeplaͤtze zu begeben, um den Eingebornen den inner 1 amten Laäander. In Frankreich und in Italien braucht man 12 Handel ausschließlich zu lassen. Man fuͤgt hinzu, daß selbst hat. Es verdient noch bemerkt zu werden, daß bis jetzt alle Pfd. Cocons, um ein Pfd. rohe Seide zu gewinnen, waͤh⸗ diejenigen darunter begriffen sind, die sich in der Stadt ima Kinder von Mitgliedern der Stiftung, fuͤr welche die Huͤlfe rend bei uns nur 8 Pfd. dazu erforderlich sind. Auch scheint befinden, und daß man sie noͤthigen wuͤrde, sich nach 1 dder Anstalt in Anspruch genommen worden ist, beruͤcksichtigt es, daß die Cocons sich aus verschiedenen Gruͤnden nicht zur zu verfuͤgen; schon sind die Zollbehoͤrden von Lima nach Callao woorden sind, indem 4 Soͤhne solcher Mitglieder in die An⸗ Ausfuhr eignen, weil sie am Bord der Schiffe leicht schim⸗ verlegt worden, was dem Handel neue Stoͤrungen ven,g2n2 stalt aufgenommen worden sind, zwei Kinder von Mitglie⸗ meln, viel Raum einnehmen und man sie nicht wie Baum⸗ Wie verlautet, ist man im Begriff, einen Handelsvertrag dern aber, die bei ihren Muͤttern erzogen werden, Erziehungs⸗ wolle zusammenpressen kann, ohne sie zum Gespinnst unbrauch⸗ zwischen Peru und Chili abzuschließen, dem zufolge jeder gelder erhalten haben. Moͤchten Staats⸗ und Kommunal⸗ bar zu machen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß, obgleich Staat die ungehinderte und zollfreie Einfuhr der Erzeugnise Beameteo, vorzuͤglich aber Geistliche, hierin eine Aufforderung man sich schon laͤngere Zeit in den Vereinigten Staaten und des anderen erlauben wuͤrde. Tritt diese Maaßregel in Kraft, finden, die an sich geringe Ausgabe von jaͤhrlich 5 Rthlr. vorzuͤglich in Connecticut mit der Kultur der Seide beschaͤf⸗ so ist der Handel der Vereinigten Staaten mit Peru ver⸗ nicht zu scheuen, um einem Kinde nach ihrem Ableben den tigte, man dabei nur wenig Nutzen hatte, weil man im nichtet, indem sie Chili in den Stand setzt, sich mit dem Beistand der Anstalt zu sichern. Spinnen nicht geschickt genug war. Der Ausschuß betrachtet groͤßten Theil desselben, was es bedarf, zu versorgen, na-. Ueber die (ketzthin bereits kurz erwaͤhnten) Festlich⸗ die Seiden⸗Kultur im 1 als sehr große Vortheile mentlich mit Zucker, den es in Lima zu 7 Cents (ungefaͤrr keeiten, welche am 25sten v. M. auf der Breslauer Universi⸗ fuͤr die Nation versprechend. Im Jahre 1828 wurden fuͤr 3 Silbergroschen) das Pfund kaufen kann. Von den— taͤt zur Saͤkular⸗Feier der Uebergabe des Augsburgischen 8,463,563 Dollars Seidenzeuge eingefuͤhrt und davon wieder Bergwerken in Pasco sind gute Nachrichten eingetroffen; in Glaubensbekenntnisses stattgefunden haben, giebt nachstehen⸗ fuͤr 1,274,461 Doll. ausgefuͤhrt; die Getreide⸗Ausfuhr in der⸗ Zeit von 3 bis 4 Monaten erwartet man eine gute Ausbeute. des Schreiben aus Breslau ausfuͤhrlichere Nachricht: Die selben Zeit betrug dagegen nur 5,414,665 Doll., woraus Um diesen Erwerbszweig aufzumuntern, hat die Regierung dritte Saͤkular⸗Feier der Augsburgischen Konfession wurde sich in der Handels⸗Bilanz zu unserem Nachtheil eine die Abgaben auf Silber abgeschafft, was die Unkosten betraͤcht⸗ von der Breslauer Universitaͤr auf Allerhoͤchste Veranlassung, Differenz von nahe an 2 Millionen Dollars ergiebt. lich vermindert. Der Columbische Gesandte hat dringend uunter Leitung der vereinigten evangelisch⸗theologischen Fakul⸗ Eine vermehrte Seidenkultur wuͤrde diesen Unterschied mit auf Abmachung der Forderungen Columbiens an Peru LLnn taͤt derselben, am 25. Juni in der Art begangen, daß die der Zeit ausgleichen und auch in moralischer Hinsicht dem drungen; da er keine guͤnstige Antwort erhalten hat, so wird Mitglieder beider evangelischen Konfessionen sich den Gegen⸗ Lande zum Nutzen gereichen, indem dadurch Frauen und er, wie man versichert, das Land verlassen. In Lima hat stand des Festes gleichmäßig aneignen und die 4 Kinder der aͤrmeren Klassen Beschaͤftigung erhielten, ohne man indirekte Nachrichten aus 19. bis zum 25. Februaux das heilsame Werk der evangelischen Union zur Vollendung

daß dem Ackerbau und den Fabriken Abbruch geschaͤhe.“ Am bekommen; sie bringen Details uͤber Vortheile mit welche zu fuͤhren, dadurch gefoͤrdert

Geesundheit, wozu die Theilnahme an dem Unterrichte im Schhwimmen und an den gymnastischen Uebungen, welche letz⸗ teere sowohl im Somme, als im Winter stattfanden, wesent⸗ lich beigetragen haben duͤrften; ihre Schul⸗Censuren waren bbefriedigend. Aus den Mitteln der Anstalt erhielt uͤbrigens 1 Pflegling, d. h. ein Knabe unter 8 Jahren, und 7 Maͤd⸗ chen, welche saͤmmtlich bei ihren Muͤttern erzogen wurden, Erziehungsgelder, so daß die Stiftung mithin fuͤr 25 ver⸗

waiste Kinder von Staats⸗ und Kommunal⸗Beamten gesorgt

Geheime Justizrath und ordentliche Professor der Rechte, Dr. Heinr. Ed. Dirksen, und der ordentliche Professor der Rechte, Dr. Wilhelm Ed. Albrecht, aus der juristischen Fakultaͤt, von welchen der Erste zu Ostern dieses Jahres in gleicher Eigen⸗ schaft an die Universitaͤt zu Berlin versetzt wurde, der An⸗ dere den Preußischen Staatsdienst verließ und als Pro⸗ fessor nach Goͤttingen ging; ferner der Professor der Zoologie, Dr. Karl Ernst von Baer, aus der medizinischen, und der außerordentliche Professor der Physik, Dr. Wilh. Dove, aus der philosophischen Fakultaͤt, indem jener im Ja nuar a. c. in den Russischen Staatsdienst uͤberging und die Stelle eines ordentlichen Mitgliedes an der Petersburger Aka⸗ demie der Wissenschaften uͤbernahm, dieser schon zu Michae⸗

lis 1829 in die Stelle eines Professors am Friedrich⸗Wil⸗ helms⸗Gymnasium zu Berlin trat und zugleich auch eine außerordentliche Professur in der philosophischen Fakultaͤt daa«,“ siger Universitaͤt erhielt. Der Zuwachs des Lehrer⸗Personals besteht dagegen nur aus einem Mitgliede, dem Licentiaten der 3 Theologie, Dr. Aug. von Wegnern, der als Privat⸗ Docent in der theologischen Fakultaͤt fuͤr Exegese und Kirchengeschichte aufgetreten ist. Die Zahl der Studirenden betraͤgt in die⸗ sem Sommer (30. Juni) 423, darunter 410 Inl;ẽͤnder (und diese nach den Provinzen vertheilt: 249 Ostpreußen, 91 Lit⸗ thauer, 31 Westpreußen und 29 aus Pommern, dem Groß⸗ 88 herzogthum Posen, den Marken und den uͤbrigen westlichen Pro⸗ vinzen des Staates) und 13 Auslaͤnder. Nach den gewaͤhlten Faͤchern werden 215 Theologen, 120 Juristen, 25 Fesetrxer und 63 fuͤr die verschiedenen 5 der philosophi⸗ schen Fakultaͤt gezaͤhlt. Nach den Zeugnissen der Reife, mit denen die Studirenden die Universitaͤt bezogen haben, unter⸗ scheidet man 28 mit dem Zeugnisse ersten, 318 zweiten und 64 dritten Grades; 13 sind ohne Zeugniß der Reife als Aus⸗ laͤnder inskribirt. Eine Vergleichung dieser Zahlen mit den

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werden koͤnnten. Aus diesen

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