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tet und, wacht.“
Der Courrier de Bayonne meldet, daß, gleichzeitig mit dem ehemaligen Handels⸗Minister, Grafen von Saint⸗ Cricq, der von einem bei einer ihm verwandten Spanischen Familie in San Sebastian abgestatteten Besuche zuruͤckgekehrt sey, auch ein Pariser Courier die Koͤnigl. Verordnung nach Bayonne gebracht habe, wodurch der Graf von der Liste der Staatsminister gestrichen werde. Sobald die Ankunft des Grafen von St. Cricq und die Nachricht von seiner Absez⸗ zung in der Stadt bekannt geworden, haͤtten die angesehen⸗ sten Buͤrger, worunter auch die Mitglieder der dortigen Han⸗ dels⸗Kammer, dem in Ungnade gefallenen Minister ihre Auf⸗ wartung gemacht und ihm ihr Beileid bezeigt. „Herr von Saint⸗Cricq“, bemerkt das angegebene Blatt, „erwiederte bewegt: „„Die Gnadenbezeugungen, meine Herren, kommen vom Koͤnige; harte Maaßregeln von den Ministern. Se. Maj. hatten mich zum Range eines Staatsministers zu erheben geruhet, den Ministern ist es gelungen, mich dieser Wuͤrde zu entklei⸗ den. Als treuer und ergebner Unterthan bewahre ich die Guͤte des Koͤnigs in meinem Herzen; als gewissenhafter Buͤr⸗ ger beharre ich, auch nach dem Verfahren der Minister, noch bei der Ueberzeugung, fuͤr die sie mich haben strafen wollen. In welcher Lage ich mich auch befinden moͤge, immer hoffe ich, alle mir obliegenden Pflichten mit einander zu verschmel⸗ zen, und gegen keine derselben zu verstoßen.““
Nach einer Zusammenstellung der Art und Weise, wie die ministeriellen Journale sowohl, als die Oppositions⸗Blaͤr⸗ ter, die Meldung des Grafen von Bourmont uͤber die Ver⸗ wundung seines Sohnes aufgenommen haben, bemerkt heute der Moniteur: „An diese Zusammenstellung knuͤpft sich ein troͤstender Gedanke, naͤmlich der, daß es Umstaͤnde giebt, wo die Gemuͤther, wenn sie auch noch so entzweit sind, sich zu einem und demselben Gefuͤhle vereinigen; daß es Lagen giebt, in denen die Stimme des Parteigeistes schweigen muß, und daß der Franzoͤsische Charakter sich niemals verleugnet.“
Der General⸗Lieutenant Graf von Montesquiou⸗Fezen⸗ sac, welcher das Reserve Corps fuͤr die Expeditions⸗Armee befehligt, ist gestern fruͤh hier eingetroffen, um Instructionen fuͤr den Fall der Einschiffung des gedachten Corps einzuholen.
Der Marquis von Latour⸗Maubourg, Gouverneur des Invalidenhauses, und der Herzog von Doudeauville, so wie eine große Anzahl anderer angesehener Personen, haben ihre Namen auf die Liste der fuͤr die Hinterbliebenen der in Afrika gefallenen Militairs zu eroͤffnenden Subscription setzen lassen. Herr Montessuy, ehemaliger Proviantmeister des Invaliden⸗ hauses, von dem bekanntlich die erste Idee zu einer solchen Subscription ausgegangen war, hat nunmehr ein Schreiben in den Moniteur einruͤcken lassen, worin er bittet, daß eine Anzahl achtbarer Maͤnner sich zur Empfangnahme der einge⸗ henden Gelder mit ihm vereinigen moͤchte. Die Subscrip⸗ tions⸗Liste und der Ertrag der Subscription sollen alle 10 Tage durch den Moniteur zur Kenntniß des Publikums ge⸗ bracht und die Beitraͤge selbst sollen entweder bei der Depo⸗ siten-Kasse oder bei der Bank belegt werden.
In der vorgestrigen Sitzung der Akademie der schoͤnen Kuͤnste theilte Herr Raoul⸗Rochette mehrere interessante De⸗ tails uͤber neuere auf der Stelle des alten Paͤstum gesche⸗ hene Ausgrabungen mit. Die Angaben sind dem Schreiben eines auslaͤndischen Reisenden entlehnt, der sich im Mai d. IJ. selbst in Paͤstum befand. Diese Ausgrabungen, die auf Kosten der Neapolitanischen Regierung unter Leitung des Architekten Bonucci unternommen worden, fuͤhrten zur Ent⸗ deckung eines in der Mitte der Stadt zwischen dem kleinen und dem noch stehenden muthmaßlichen Neptunus⸗Tempel ge⸗ legenen großen Tempels. Dieses in Truͤmmern liegende Ge⸗ baͤude hatte eine Fagade von 8 Saͤulen und zwei Seiten⸗ Fagaden, jede von 16 Saͤulen; die Ordnung der Säͤulen war die Dorische. Was diesem wieder aufgefundenen Denk⸗ male aber ein besonderes Kunst⸗Interesse gewaͤhrt, sind die mit Basreliefs verzierten Metopen an demselben. Mehrere dieser Metopen, die der Haupt⸗Fagade und den Seiten an⸗ gehoͤrt haben, sind unter den Truͤmmern aufgefunden worden. Die Basreliefs auf denselben beziehen sich alle auf den Ar⸗ gonautenzug und stellen Jason, die Dioskuren, Orpheus, Thetis, Phryxus auf dem Widder u. s. w. vor. Der Tem⸗ pel, den beiden bisher bekannten Denkmaͤlern Paͤstums an Groͤße wenig nachstehend, ist aus grobem Marmor gebaut gewesen, und der Styl der Skulpturwerke deutet auf eine Epoche, die nicht viel spaͤter ist, als die der Metopen von Selinus. Auch eine neue Straße und ein von dem aufge⸗ fundenen Tempel nach dem westlichen Stadtthore fuͤhrender Saͤulengang ist entdeckt worden. G
In der Koͤnigl. Druckerei wird eine vollstaͤndige kriti⸗
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sche Ausgabe der „Assisen von Jerusalem“ erscheinen. Unter— diesem Titel versteht man die Sammlung der Gesetze des von den Kreuzfahrern in Palaͤstina gegruͤndeten christlichen Reiches. Die Ausgabe wird, außer dem wiederhergestellten Texte der beiden Assisen und der in der Venetianischen Hand, schrift hinzugefuͤgten Aktenstuͤcke, auch eine authentische Ueber⸗, setzung im Venetianischen Dialekte und in Griechischer Spra⸗
che enthalten. Dieses interessante literarische Unternehmen ist der Sorge des Koͤnigl. Bibliothekars Herrn “ und der Herren Hase, Pardessus und Saint⸗Martin, Nitglieder der Akademie der Inschriften, anvertraut. Der Druck des Werks hat bereits begonnen; es wird in Quarto mit einer großen Anzahl von Noten und einer Sammlung von Va⸗ rianten aus sieben mit einander verglichenen Handschriften bestehen.
Der Koͤnigl. Gerichtshof hat vorgestern in zweiter In⸗ stanz das in dem Prozesse der Banquiers Haber und Comp. gegen die Banquiers Aguado, Ardoin, Hubbart u. s. w. ge⸗ faͤllte (Cin Nr. 126 der St. Zeit. erwaͤhnte) Urtheil umge⸗ worfen. Wie man sich erinnern wird, richtete damals das Haus Haber seine Klage besonders gegen den Spanischen Hof⸗Banquier Aguado, wurde aber abgewiesen und außer⸗ dem zu einer nicht unbedeutenden an Letzteren zu zahlenden Entschaͤdigung verurtheilt. Der Anwalt der Condemnirten, Advokat Barthe, hat hierauf in zweiter Instanz die For⸗ derung seiner Klienten so gestellt, daß sie nur auf Ruͤckgabe ihrer Obligationen von der Hopeschen Anleihe, im Betrage von 5,506,500 Hollaͤndischen Gulden, antragen, auf die sie ihr Eigenthumsrecht bewahrt zu haben glauben, und die durch den Spanischen Konsul waͤhrend der Cortes⸗Zeit, Herrn Machado, bei den Banquiers Ardoin, Hubbart und Comp. unter dem Konsulats⸗Siegel deponirt worden waren. Der Gerichtshof hat nunmehr die Herren Ardoin, Hubbart und Comp. fuͤr die gerichtlichen Verwalter jenes Depositums, das vor der Hand noch als ungewisses Eigenthum zu be⸗ trachten sey, erklaͤrt und beauftragt, in Gegenwart des Frie⸗ densrichters ihres Bezirkes, den Kasten, worin diese Papiere verwahrt sind, zu oͤffnen und dieselben, dem Koͤnigl. Spani⸗ schen Dekrete vom 6. Januar d. J. zufolge, in immerwaͤh⸗ rende Spanische Renten umzutauschen. Ein gleiches Urtheil hat der Gerichtshof am verwichenen Mittwoch zu Gunsten des Herrn von Mecklenburg gefaͤllt, der bei denselben Ban⸗ quiers fuͤr 2,800,000 Hollaͤndische Gulden von der Hopeschen Anleihe deponirt hatte. Am Tage vor dem letzteren Urtheile soll ein Beamter der hiesigen Spanischen Gesandtschaft bei dem Banquier Ardoin erschienen seyn und die Auslieferung der bei diesem niedergelegten Papiere verlangt haben, was ihm jedoch abgeschlagen wurde. Die Hauptfrage, um die der ganze Prozeß sich drehete, naͤmlich, ob die Banquiers Haber und Comp. noch ein Eigenthumsrecht auf jene von ihnen ge⸗
gen Cortes⸗Bons ausgetauschten Hopeschen Obligationen 1
ben, ist durch obiges Urtheil unentschieden gelassen.
Nachrichten aus Rom zufolge, hat der Graf von Lafer ronnays am 21. Juni daselbst ein glaͤnzendes Fest gegeben, welches aus einem Konzerte und einem Balle bestand. Eine improvisirende Dichterin besang in prophetischen Versen die Landung der Franzoͤsischen Expeditions⸗Armee an der Afrika⸗ nischen Kuͤste, die zu jener Zeit in Rom noch nicht be⸗ kannt war.
Der Spanische Hof⸗Banquier, Hr. Aguado, macht im
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Moniteur bekannt, daß vom 1. April bis zum 1. Juli d. J. 5005 Piaster von der immerwaͤhrenden Rente fuͤr 421,636
Fr. 18 C. getilgt worden sind, und daß die ganze Summe der bisher amortisirten Rente 61,305 Piaster betraͤgt, die 3,609,739 Fr. 22 C. gekostet haben.
Nachdem die Gesellschaft Deutscher Opernsaͤnger ihre Vorstellungen auf dem Theater Favart geschlossen hat, wird nunmehr die vor einiger Zeit von den hiesigen Blaͤttern an⸗ gekuͤndigte Italiaͤnische Schauspieler⸗Gesellschaft morgen auf derselben Buͤhne eine Reihe von Vorstellungen dramatischer Meisterwerke Italiens mit der Tragoͤdie „Rosamunde“ von Alfieri beginnen. An der Spitze dieser Truppe steht Herr
haladini aus Neapel. — Zu gleicher Zeit werden auf dem heater des Nouveautés Englische Schauspieler vom Lon⸗
doner Covent⸗Garden⸗ und Drury⸗Lane⸗Theater komisch⸗pan⸗
tomimische Darstellungen gegeben. “ 1. SS.eJss 268 . Großbritanien und Irland.
Parlaments⸗Verhandlungen. Die Parlaments⸗
Sitzungen vom 3. und 5. Juli waren nur der Erledigung mehrerer noch schwebenden Lokal⸗Maaßregeln gewidmet und bieten daher wenig Interessantes fuͤr das nicht⸗Englische Publikum dar. Am 3ten (Sonnabends) nahm Hr. O'Con⸗ nell, bei Gelegenheit einer Eroͤrterung der Bill, welche in
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Majestaͤt willkommen seyn. „Eine solche Aufforderung“, fuͤ
Irland das Tragen von Waffen beschraͤnkt und die Abliefe⸗
rung derselben einschaͤrft, die Loyalitaͤt und besondere Frie⸗
densliebe seiner Irlaͤndischen Landsleute in Schutz; das Haus schien jedoch nicht geneigt, seinen Versicherungen unbedingten Glauben zu schenken. — Im Oberhause wollte Lord Dur⸗ ham am 5. Juli, als die Bill wegen des Kanals in Nova⸗ Scotia an den Ausschuß gelangte, wirklich den Themse⸗Tun⸗ nel statt des erwaͤhnten Kanals in der Bill substituirt haben. Das Haus nahm jedoch dies Amendement mehr scherzhaft als im Ernste auf und verwarf es daher, ohne daruͤber ab⸗ zustimmen. Lord Durham warf die Frage auf, warum die Zeugen, welche gegen die Bill wegen der Wahlrechts⸗Ueber⸗ tragung von East⸗Retford auftraͤten, nicht eben so gut ihre Unkosten aus der Staatskasse verguͤtigt erhielten, als diejeni⸗ gen, welche fuͤr die Bill zeugten? Der Herzog von Wel⸗ lington erwiederte, daß Leute, die von einem Parlaments⸗ Ausschusse nach London berufen werden, um zu Gunsten einer legislativen Maaßregel aufzutreten wohl den Anspruch haͤtten, ihre Reisekosten u. s. w. verguͤtigt zu erhalten, nicht
aber so Leute, die aus eigenem Antriebe den Einfall haͤtten,
wider eine solche Maaßregel zu zeugen. Man setzte darauf das Zeugen⸗Verhoͤr in der besprochenen Angelegenheit bis zur Vertagung des Hauses fort. — An demselben Tage machte im Unterhause die Bill, welche festsetzt, daß Tageloͤhner in baarem Gelde und nicht, wie es bisher mißbraͤuchlich an vielen Orten geschehen, durch Lebensmittel u. s. w. an Zahlungs⸗ statt, abgelohnt werden sollen, den Gegenstand der Debatte aus. Die Bill ging theilweise durch den Ausschuß, nachdem sie von den Ministern und Herrn Huskisson unterstuͤtzt, von Herrn Robinson, Hume und anderen Mitgliedern
aber gemißbilligt worden war.
London, 6. Juli. Nach der großen Cour, die (wie gemeldet) vorgestern bei dem Koͤnige in Bushy⸗House statt⸗ fand, wohnten Se. Majestaͤt einer Sitzung des geheimen Rathes bei, in welcher die fruͤheren Mitglieder desselben, der Herzog von Dorset, die Marquis von Stafford, von Angle⸗ sey und Conyngham, die Grafen Dudley, Clarendon, West⸗ moreland und Macclesfield, und die Herren Thomas Gren⸗ ville und John Sullivan aufs Neue als Mitglieder den Eid ablegten. Darauf stattete der Recorder von London seinen Bericht uͤber die in Old-Bailey im Laufe des April⸗Monats verurtheilten 27 Kriminal⸗Verbrecher ab; Se. Majestaͤt geru⸗ heten, ihnen, so wie den 6 im Monat Mai verurtheilten Kriminal⸗Verbrechern, die zuerkannte Todesstrafe in Gnaden zu erlassen.
Der Viscount Combermere hatte eine Audienz bei dem Koͤnige, in welcher er Sr. Majestaͤt ein Gemaͤlde von dem Koͤnige von Delhi uͤberreichte, das den Koͤnig von Delhi, seine drei Soͤhne und einen Großsohn im vollen Kostuͤm vor⸗ stellt; zu gleicher Zeit uͤbergab der Lord ein in einem golde⸗ nen Beutel befindliches Schreiben des genannten Koͤnigs.
Am Sonnabende sahen Ihre Majestaͤten den Herzog und die Herzogin von Cumberland, so wie den Prinzen Friedrich von Preußen, an ihrer Mittagstafel im Schlosse von Bushy⸗Park. 8
Sonntags empfingen Se. Majestaͤt das heilige Abend⸗ mahl in der Kapelle von St. James, die schwarz behaͤngt war, jedoch waren die Kanzel und die Emporen des Hofes, zum Zeichen der Koͤnigl. Trauer, purpurfarben ausgeschlagen. Neben Sr. Majestaͤt saßen zur Rechten die Herzoͤge von Cumberland und Gloucester, zur Linken der Herzog von Sussex und Prinz Leopold. Mit dem Koͤnige zugleich em⸗ pfingen die Koͤnigl. Prinzen, die Erzbischoͤfe von Canterbury, York und Armagh, so wie viele hohe adelige und andere Personen, das Abendmahl aus den Haͤnden der Bischoͤfe von London und Winchester. Nach der gottesdienstlichen Feier, bei der, wegen der allgemeinen Trauer, kein Gesang stattfand, ertheilte der Koͤnig saͤmmtlichen Erzbischoͤfen und
Bischoͤfen, die Hoͤchstdemselben vorgestellt wurden, eine
Audienz, bei welcher Se. Majestaͤt geruheten, Ihre Anhaͤng⸗ lichkeit an die protestantisch⸗reformirte Religion, so wie die Versicherung, daß Sie derselben zu allen Zeiten Ihren Schutz und Ihre Unterstuͤtzung leihen wuͤrden, zu erkennen zu geben. Der Erzbischof von Canterbury ertheilte im Namen saͤmmt⸗ licher hohen Praͤlaten eine angemessene Antwort auf die Koͤ⸗ nigl. Zusicherungen. Um 5 Uhr Nachmittags fuhr der Koͤ⸗ nig, begleitet vom Obersten Fitz⸗Clarence, nach dem Schlosse von Bushy⸗Park zuruͤck.
Nehrere Zeitungen fuͤgen der obigen Meldung des Hof⸗ Circulare auch noch die hinzu, daß der Koͤnig, ehe er das Abendmahl genommen, habe bekannt machen lassen, Jeder⸗ mann, der an dieser heiligen Feier Theil nehmen wollte,
koͤnne sich dem Koͤnigl. Gefolge anschließen und wuͤrde Sr.
gen unsere Blaͤtter hinzu, „ist bisher noch nie und selbst 1““ in der vaͤterlichen Regierungszeit Georg's III. erlassen worden.’)
Gestern empfingen Se. Majestaͤt in Bushy⸗House die
Herzogin von Cumberland, die von ihrer Residenz Kew da⸗ hin gekommen war, um dem Koͤnige und der Koͤnigin ihren
Besuch abzustatten. 5 „Es giebt wenige Menschen“, heißt es in einem hiesigen Blatte, „die eine so geordnete und mäͤßige Lebensart fuͤhren, als der jetzt regierende Koͤnig. Se Majestaͤt stehen fruͤh auf, bisweilen um 6 Uhr, und nehmen, nachdem Sie einige Zeit geschrieben, das Fruͤhstuͤck ein. Dann hoͤrt der Koͤnig einen Vortrag uͤber die eingegangenen verschiedenen Unterstuͤtzungs⸗ Gesuche und besucht zuweilen die in der Nachbarschaft leben⸗ den Gegenstaͤnde seiner wohlthaͤtigen Theilnahme. Mittags beschraͤnken Se. Maj. sich gewoͤhnlich auf eine Schuͤssel ge⸗
kochten oder gebratenen Fleisches und trinken nichts als Fe-⸗
res⸗Wein, jedoch nie mehr als eine halbe Flasche. Ist der Koͤnig waͤhrend des Tages nicht beschaͤftigt, so unterhaͤlt er sich auf das liebreichste mit Maͤnnern von allen Parteien, und geht zeitig zu Bette. Der Koͤnig leidet zwar bestaͤn⸗ dig an Engbruͤstigkeit; bei einer solchen Lebensart aber koͤnnen Se. Maj. ein hohes Alter erreichen.“
Es haben mehrere Ernennungen fuͤr den Hofhalt der Köoͤnigin stattgefunden: die Herzogin von Northumberland ist zur ersten Staats⸗Dame, Lord Howe zum Ober⸗Kammer⸗ herrn und Graf von Errol zum Ober-Stallmeister Ihrer Majestaͤt ernannt worden. Zu den Stallmeistern gehoͤrt der Oberst C. Fox und unter den Schluͤssel- und Ehren⸗Damen der Koͤnigin werden die Marquisin von Wellesley und Ma⸗ dame Hope bemerkt.
In Windsor werden die Vorbereitungen zu den Be⸗ stattungs⸗-Feierlichkeiten mit großer Thaͤtigkeit betrieben; da fast taͤglich Veraͤnderungen vorgenommen werden, so kann man noch keine bestimmte Beschreibung derselben geben. Die in oͤffentlichen Blaͤttern gegebenen Berichte vom Privat⸗Ver⸗ moͤgen des verewigten Koͤnigs finden in Windsor keinen Glauben. Die von ihm bewilligten Privat⸗Pensionen waren, so wie die von ihm gelegentlich ausgetheilten Geschenke, sehr betraͤchtlich; auch die bestaͤndigen Veraͤnderungen in seinen Mobilien und manche andere Einrichtungen kosteten sehr viel, so daß man in Windsor seinen Nachlaß fuͤr bei weitem
nicht so groß haͤlt, als manche oͤffentliche Blaͤtter behaupten.
Der Courier aͤußert: „Die am 30. Juni in beiden Parlaments⸗Haͤusern stattgefundenen Abstimmungen haben nicht so vielen Eindruck im Lande gemacht, als man vielleicht erwartete. In fruͤheren Jahren, da Staatsmaͤnner uͤber Partei⸗Grundsaͤtze sich einigten, wuͤrde eine Majoritaͤt von 46 Stimmen in einem Hause mit 346 Mitgliedern als eine Art von Niederlage angesehen worden seyn; die Aufloͤsung aller Parteien uͤberhaupt hat jedoch solche Resultate ihres fruͤheren Charakters beraubt, und das Ministerium bleibt so un⸗ angetastet, als wenn das Votum einstimmig durchgegangen waͤre. Die verschiedenen politischen Vereinigungen, welche die be⸗ deutende Minoritaͤt vom 30sten bildeten, sind, ihren Meinun⸗ gen nach, uͤber keine einzige der politischen Fragen, von de⸗ nen gesagt werden kann, daß sie die Fortdauer einer Ver⸗ waltung entscheiden, recht einig. Das ganze Land weiß dies, und darum sind die letzten Abstimmungen mit solcher Gleich⸗ guͤltigkeit aufgenommen worden.“
Die beiden Zeitungen Morning⸗Herald und Mor⸗ ning Chroniele fahren inzwischen in ihren Hinweisungen auf jene bedeutenden Minoritaͤten, so wie in ihren Angriffen auf das gegenwaͤrtige Ministerium, fort. „In der Weltge⸗ schichte,“ sagt das erstgenannte Blatt mit Bezug auf den Herzog von Wellington, „finden sich sehr wenige Bei⸗ spiele, daß ein gluͤcklicher Soldat auch ein ruhiger aufgeklaͤr⸗ ter Staatsmann gewesen ist; der Lorbeer der Schlachten ist selten
mit den Zweigen des Buͤrger⸗Kranzes verflochten worden.
Die Gewohnheiten, Sitten und die Moral eines Feldlagers sind der Entwickelung und Ausbildung von Talenten und Tugenden, wie sie den Mann auszeichnen muͤssen, der einen freien Staat regieren will, nicht guͤnstig. Gewalt ist die Lo⸗ gik des Krieges, der seine Gruͤnde mit Kanonen⸗Stimmen abgiebt, und ein großer Feldherr, wenn er auch faͤhig ist, po⸗ litische Intriguen durchzufuͤhren, wird doch niemals ein großer Staatsmann seyn.“ — Heftiger noch ist die Morning⸗Chronicle. In ihrem heutigen, Blatte das einen langen Aufsatz gegen das Ministerium enthaͤlt, sagt sie unter Anderm: „In der That, das Oberhaus ist jetzt nur eine bettlerhafte Versammlung. Kaum darf noch von der großen Masse der Pairs erwartet werden, daß sie jemals gewissenhaft verfahren. Das Haus der Lords ist nur maͤchtig, wenn es mit der Krone gemeinschaftliche Sache zur