1830 / 197 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

mer. In der Session im Haag pflegt sie auf einen Hol⸗ laͤnder, in Bruͤssel auf einen Belgier zu fallen. Unter den drei von der Kammer vorgeschlagenen Kandidaten gab der Koͤnig dem ersten, Herrn Corver⸗Hooft, der sich schon in der fruͤheren Sitzung in Bruͤssel, bei der Diskussion uͤber die Petitionen der Belgier, als gemaͤßigt denkender Mann ge⸗ zeigt hatte, den Vorzug. So schien gleich der erste Akt der Kammer den Belgiern guͤnstig zu seyn, und diese Hoffnung wurde noch dadurch erhoͤht, daß Herr v. Brouckere in der Dank⸗ Adresse der Kammer an den Koͤnig einige Klauseln durchsetzte. Schon am 24. Okt. legte der Finanz⸗Minister das zehn⸗ und das einjaͤhrige Budget mit mehreren darauf Bezug habenden Finanz⸗Gesetzen und einen neuen Entwurf der Kriminal⸗Ge⸗ richtsordnung vor. Die Sectionen (dasselbe, was in Frank⸗ reich die Buͤreaux sind) konstituirten sich zur Pruͤfung dieser Aktenstuͤcke, als sich in der Kammer eine Incidenz⸗Debatte uͤber die Zulassung des von den Provinzialstaͤnden Hollands neu gewaͤhlten Herrn Brugmans erhob. Dieser konnte als Mitglied des Syndikats oder der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ Kommission nicht sogleich zugelassen werden, da, dem Grund⸗ gesetze zufolge, kein Beamter, den seine Stellung zur Rech⸗ nungsablage gegen den Staat verpflichtet, waͤhlbar ist. Es wurde daher viel heruͤber und hinuͤber gestritten, obd Herr Brugmans zu einer solchen Rechnungsablage verpflichtet sey. Die Kommission, die an die Kammer daruͤber Bericht zu er⸗ statten hatte, war getheilter Ansicht. Die Belgischen Depu⸗

tirten, die dem Herrn Brugmans schon als einem Freunde des Justiz⸗Ministers abgeneigt waren, legten es darauf an,

ihn auszuschließen. Bei der ersten Diskussion kam es zu kei⸗

nem Resultate, man verlangte Belege uͤber die amtliche Stel⸗

lung des Hrn. Brugmans, und so verzog sich die Sache vom 27. Okt. bis zum 12. Nov., wo, trotz beigebrachter Zeugnisse der Behoͤrden, die Kammer dennoch mit 45 gegen 41 Stimmen entschied, daß der neue Deputirte nicht zuzulassen sey. Frage war keinesweges leicht zu entscheiden; denn die Be⸗ hoͤrde, deren Mitglied Herr Brugmans ist, leitet das sehr bedeutende Schulden⸗Tilgungs⸗Geschaͤft und ist daher, als

moralische Person, verantwortlich, waͤhrend der Praͤsident

und der Secretair, welche die Gelder in Haͤnden haben, im eigentlichen Sinne dem Staate Rechnungs⸗Ablage schuldig sind. Die Majoritaͤt der Kammer nahm jene moralische Verantwortlichkeit ebenfalls fuͤr Comptabilitaͤr, und so fiel Herr Brugmans durch. Inzwischen hatte der Koͤnig diesen bereits als Deputirten beeidigen lassen, also seine Erwaͤhlung als guͤltig anerkannt. Herr Brugmans verlangte nunmehr, von seinem Eide entbunden zu werden, und da er sich selbst fuͤr guͤltig erwaͤhlt hielt, seine Entlassung als Deputirter. Dies veranlaßte einen Koͤnigl. Beschluß, worin seine Entlas⸗ sung mit dem Hinzufuͤgen bewilligt wurde, daß Se. Majestät, trotz der entgegengesetzten Meinung der Kammer, Heirn Brugmans als Deputirten betrachte und seine Dimission also verweigern koͤnne. Gleich im Anfange der Regierung hatte naͤmlich der Koͤnig, mittelst eines erlassenen Beschlusses, sich das Recht vorbehalten, den Mitgliedern der zweiten Kammer ihre Entlassung zu ertheilen, welche in Frankreich jeder Deputirte, nach Belieben, und ohne der Zustimmung einer Behoͤrde zu beduͤrfen, nehmen kann. Die Belgier sa⸗ hen diese Ausschließung des Herrn Brugmans als einen neuen Sieg uͤber das Ministerium an. Von zwei Gesetz⸗

Entwuͤrfen, deren Pruͤfung die Kammer unterdessen begon⸗

nen hatte, wurde der eine, uͤber die Salzsteuer, angenom⸗ men, der andere aber, die Grundsteuer betreffend, verworfen.

Unmittelbar darauf, in den letzten Tagen des November, er⸗

hob sich eine heftige Debatte uͤber die Bittschrift des Pari⸗ ser Journalisten Fontan. Dieser, wegen eines den Koͤnig von Frankreich im hoͤchsten Grade verletzenden Artikels im „Ancien Album“, vom Pariser Zuchtpolizei⸗Gerichte mit 5⸗ jaͤhrigem Gefaͤngniß und einer Geldbuße von 10,000 Fr. ver⸗ urtheilt, war als Fluͤchtling ohne Paß in Bruͤssel angekom⸗ men und hatte, da die Polizei ihm den Aufenthalt in dieser Stadt nicht gestatten wollte, sich mit der Bitte an den Koͤ⸗ nig gewendet, im Koͤnigreiche bleiben zu duͤrfen. Diese Er⸗ laubniß wurde ihm, da man, bei seinen freundschaftlichen Verhaͤltnissen zu den Redacteuren der Oppositionsblaͤtter, von seinem laͤngeren Verweilen in Bruͤssel, und in den suͤdlichen Provinzen uͤberhaupt, mit Grund nur Stoͤrung der Ruhe erwarten durfte, nur unter der Bedingung ertheilt, seinen Wohnsitz in einer der Hollaͤndischen Provinzen zu waͤhlen, und als er, undankbar genug, im Courrier des Pays⸗Bas gegen diese Beschraͤnkung protestirte, wurde er durch Gendar⸗ men uͤber die Graͤnze ins Hannoͤversche abgefuͤhrt. Von hier schickte er an die zweite Kammer der Generalstaaten eine Pe⸗ tition, in der er den Justiz⸗Minister, welcher, im Namen des

Koͤnigs, das Gesuch Fontans beantwortet hatte, anklagte, in⸗

Verwerfung des Budgets und damit Die

dem er fuͤr sich den Art. 4. des Grundgesetzes eitirte, der den auf Niederlaͤndischem Territorium befindlichen Fremden gleichen Schutz mit den Inlaͤndern gewaͤhrt. Ueber den Sinn dieses offenbar zu ausgedehnt abgefaßten Artikels war schon fruͤher zu wiederholtenmalen viel hin⸗ und hergestritten worden. Auch giebt derselbe in der That zu mehreren schwer zu loͤsen⸗ den Rechtsfragen Veranlassung. Der Wortverstand hat eine so große Ausdehnung, daß, wenn man sich nur an diesen haͤlt, die Verbrecher von ganz Europa ein erworbenes Recht haͤtten, ein Asyl in den Niederlanden, selbst gegen den Willen der gesetzgebenden Behoͤrde, zu finden. Ja, eine in Niederlaͤndisches Gebiet einruͤckende Armee muͤßte zugelassen werden, und jede Kartel⸗Convention mit andern Staaten, wegen Auslieferung ausgetretener Militairpflichtigen, waͤre un⸗ moͤglich. Wenn also einerseits der Sinn dieses Artikels beschraͤnkt werden muß, so fragt sich auf der andern, von wem diese Beschraͤnkung ausgehen und wie weit sie sich in Ermange⸗ lung eines naͤher bestimmenden Gesetzes erstrecken soll? Die Debatte in der Kammer war zußerst lebhaft. Die Belgischen Deputirten, an deren Spitze die Herren v. Gerlache und v. Brouckere standen, waren fuͤr Fontan, die Hollaͤnder, deren Vorkaͤmpfer die Herren van Reenen und Doncker⸗ Curtius waren, gegen denselben. Von beiden Seiten wur⸗ den treffliche Reden gehalten, bis bei der Abstimmung die Belgier mit 62 gegen 36 Stimmen die Niederlegung der Bittschrift aufs Nachweis⸗Buͤrcau, d. h. die Beruͤcksichtigung derseiben, durchsetzten. Dagegen ward ihr Antrag auf Ueber⸗ weisung an den Minister, welchem Verfahren der Koͤnigl. Be⸗ schluß vom 20. Dezember 18720 entgegensteht, verworfen. Die Opposition sah hierin abermals einen Sieg gegen das Ministerium, und man erwartete nichts Geringeres, als die einen vollstaͤndigen Triumph uͤber die Minister. Die Folgezeit hat indeß gelehrt, wie sehr die Opposition sich taͤuschte. (Fortsetzung folgt.)

11144*“

Muͤnchen, 11. Juli. Wie es heißt, werden. Se. Ma⸗ jestaͤt der Koͤnig am 25sten d. von Bruͤckenau hierher zuruͤck⸗ kommen und sich sodann nach Berchtesgaden begeben. Der Oesterreichische Major und Fregatten⸗Kommandant Rit⸗ ter von Prokesch, dessen Name in den Ereignissen, deren Schauplatz die Gewaͤsser der Levante seit Ausbruch der Grie⸗ chischen Revolution gewesen, eine nicht unbedeutende Rolle spielte, befindet sich dermalen hierselbst. 1

Dem Vernehmen nach, wird Se. Durchlaucht der Fuͤrst von Oecttingen⸗Wallerstein nach London abgehen, um dem Koͤ⸗ nig Wilhelm die Kondolenz⸗ und Gluͤckwuͤnschungs⸗Schreiben unsers Monarchen zu uͤberbringen.

Zur bevorstehenden Mese treffen bereits Kaufleute ein, und dieselbe scheint diesmal ziemlich bedeutend zu werden.

Frankfurt, 12. Juli. Se. Koͤnigl. Hoheit der Groß⸗ herzog von Hessen und bei Rhein ist in verwichener Nacht hier durch nach Darmstadt gereist. Ihre Koͤnigl. Hoheit die Frau Großherzogin und der Herr Erbgroßherzog trafen hier Mittags ein und begaben sich nach aufgehobener Mittagsta⸗ fel nach Darmstadt, wo die hoͤchsten Herrschaften heut Nachmittag ihren feierlichen Einzug gehalten haben.

Leipzig, 15. Juli. Folgendes sind, nach der heutigen Leipziger Zeitung, die hauptsaͤchlichen Ergebnisse der in diesem Jahre zu Leipzig, Dresden und Bautzen gehaltenden Wollmaͤrkte: 8

„In Leipzig wurden ungefähr 15,000 Stein, die zu ½³ in mitteln und ordinairen Wollen, zu ½ in feinen Wollen bestanden haben moͤgen, zu Markte gebracht 7745 Stein weniger als im vergangenen Jahre. Davon sind gegen 14,000 Stein auf dem Platze abgesetzt und nur 1000 Stein unverkauft wieder ausgefuͤhrt worden. Von den verkauften Wollen gingen 9625 Stein an inlaͤndische, 4375 Stein an auslaͤndische Kaͤufer uͤber. Die Preise standen zwischen 14 bis 16 Thlr. pro Stein fuͤr feine, zwischen 11 bis 13 Thlr. 9 fuͤr die mittlere und 9 bis 10 Thlr. fuͤr die geringe Wolle. Nur fuͤr wenige der vorzuͤglichsten Wollen wurden 18 Thlr. bezahlt. Die verminderte Wollzufuhr scheint hauptsaͤchlich in der durch Witterungsverhaͤltnisse an mehreren Orten unge⸗ 1 , woͤhnlich verzoͤgerten Schur ihren Grund gehabt zu haben.“ 1

„In Dresden kamen 23,621 Stein 2200 Stein mehr als im vorigen Jahre, zu Markte, wovon der bei wei⸗ tem groͤßte Theil den feinen und Mittelwollen angehoͤrte. Es wurden von diesen Vorraͤthen 19,979 Stein sofort ver⸗ kauft, 2857 Stein eingesetzt und 785 Stein unverkauft zu-⸗ ruͤckgenommen. Die Preise waren etwas hoͤher als in

Beilage

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Beilage zur

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ußischen Staats⸗Zeitung N 197.

Leipzig, 16—18 Rthlr. pro Stein fuͤr feine, 12 —14 Rthlr. fuͤr mittel, 10 11 Rthlr. fuͤr ordinaire Sorten, eine kleine Quantitaͤt Prima Wolle wurde mit 22 ½ Rthlr. bezahlt.“

„Nach Bautzen sind 3186 Stein in Mittel⸗Wollen, 125 Stein weniger als voriges Jahr gebracht und groͤß⸗ tentheils zu den vorjaͤhrigen Preisen, d. i. 11—14 Rthlr. pro Stein, abgesetzt worden.“

„Die Preise waren, mit Ausnahme der oben erwaͤhnten zu Bautzen, in den feinen und Mittel⸗Sorten gegen die vor⸗ jaͤhrigen um 1— 2 Rthlr. pro Stein gefallen, was wohl zu⸗ naͤchst daraus zu erklaͤren seyn duͤrfte, daß nur wenig fremde Einkaͤufer anwesend waren, und daß dann uͤberhaupt die Preise aller Fabrikate zu niedrig sind, um nicht auch Stoffe herabzudruͤcken.“ I“ E11X1X“ Der Papst hat den Kardinal Pedicini

1“ 1ö6“

Rom, 3. Juli.

zum Praͤfekten der Congregation de’ Sacri Riti, den Kardinal

gregation der Studien ernannt.

Fransoni zum Praͤfekten der Congregation dell' Immunità ececlesiastiaea und den Kardinal Zurla zum Praͤfekten der Con⸗

Ancona, 30. Juni. Vorgestern kam der Schooner

„Lord Castlereagh“, mit dem General Wuldfordt am Bord,

hier an und kehrte gestern, mit eben eingetroffenen Depe⸗ schen, nach Korfu zuruͤck. Der General hat hier seine Qua⸗ rantaine begonnen. Die durch das Schiff mitgebrachten Briefe melden, daß Albanien noch immer in einer ungluͤck⸗ lichen Lage ist. ““ 3 Türkei.

Ein von der Allgemeinen Zeitung mitgetheiltes

Schreiben aus Triest, vom 6. Juli, enthaͤlt Folgendes:

„Handelsbriefe aus Ragusa melden, daß die neulich erwaͤhnte Expedition gegen die Bosnischen Raͤuber einen, wie sich ver⸗ muthen ließ, guͤnstigen Erfolg gehabt habe. Die Raͤuber sol⸗ len theils zerstreut, theils gefangen, die Bosnischen Ayans aber zur Ordnung zuruͤckgekehrt seyn. Großherrn, welcher den auf Kandien und Samos lebenden Griechen nicht nur volle Amnestie, sondern auch manche Be⸗

guͤnstigung zugesichert, ist schon in Griechenland bekannt, wo der Praͤsidentk, Graf Capodistrias, gegenwaäͤrtig auf einer

G Rundreise begriffen seyn soll. söollen zwei Franzoͤsische Kriegsschiffe nach Alexandrien abge⸗ gangen seyn, was aber ihre Bestimmung sey, daruͤber konn⸗

Schiffernachrichten zufolge,

ten die Berichterstatter keine Auskunft geben, wenn man

. nicht annehmen will, daß sie ein Theil jener Unterstuͤtzung

zur See sind, von der in den Unterhandlungen des Vice⸗

Koͤnigs von Aegypten mit dem Franzoͤsischen Geschaͤftstraͤger

Quais der Stadt ergriffen, ersaͤuft worden. naue Erkundigungen uͤber diese Geruͤchte eingezogen und er⸗

ddie Rede war.“

Smyrna, 13. Juni. Im heutigen Courrier liest

man nachstehenden Artikel: „Seit einigen Tagen verbreiteten sich in der Stadt Ungluͤck verkuͤndende Geruͤchte uͤber naͤcht⸗ liche Hinrichtungen, die auf Befehl des Gouverneurs Yus⸗

suf⸗Pascha geschehen seyn sollten. Man versicherte, nahe an hundert Personen seyen ohne vorgaͤngige Erklaͤrung, ohne Ur⸗ heil und beinahe in dem Augenblicke, wo man sie auf den Wir haben ge⸗

kannt, daß nicht nur Niemand ein bestimmtes Faktum ange⸗

ben oder den Namen eines Hingerichteten nennen konnte, sondern das die Kanzlei des Franzoͤsischen Konsulats, unter dessen Schutz die Griechen aus dem neuen Hellas gestellt

*

hatte. Diese Geruͤchte, die schon einige Konsistenz gewon⸗ nen hatten, sind also nur schaͤndliche von Feinden der Ruhe verbreitete Verlaͤumdungen gegen Yussuf⸗Pascha.“

Am verwichenen Sonntage (den 6ten d. M.) besuchte

Mazlum⸗Bey, Schwiegersohn und Stellvertreter Omer⸗Efen⸗

und Ordnung einige Artigkeiten gesagt hatte.

di's, des General⸗Einnehmers der Thorzoͤlle, ein junger unterrich⸗ teter Mann, die im Dorfe Burnabat errichtete Schulanstalt der Herren Calderbanck und Sacchetti. Er besichtigte das Haus

uf's genaueste, unterrichtete sich uͤber die Art des Unterrichts,

der den Kindern ertheilt wird, und ließ keine Gelegenheit un⸗ benutzt voruͤbergehen, um die ausfuͤhrlichsten Erkundigungen

uͤber die ganze innere Verwaltung dieser Pensions⸗Anstalt

g

sem Besuche allgemein die Absicht unter,

Kithnder in diese Ansta

*

einzuziehen. Mazlum⸗Bey entfernte sich, nachdem er den Direktoren uͤber die in ihrer Anstalt herrschende Reinlichkeit

Nan legt die⸗ einige Tuͤrkische

8

lt zu bringen.

8

die rohen

Der Ferman des

ihnen ein Durchfahrtszoll abgefordert werden soll.“

sind, weder vom Verschwinden auch nur eines Einzigen et⸗ was wußte, noch eine Klage in dieser Hinsicht empfangen

„Briefe aus Samos vom 31. Mai bestaͤtigen die fruͤher mitgetheilte Nachricht, daß achtzehn von dieser Insel gekom⸗ mene Griechische Raͤuber an der Klein⸗Asiatischen Kuͤste bei Scala⸗Nuova verhaftet wurden. Man weiß in Samos, daß drei solcher Raͤuberbanden bestehen, die sich in die Kuͤste ge⸗ theilt haben. Die Maaßregeln der Tuͤrkischen Behoͤrden 9 2 ben ihnen aber ihr Handwerk sehr erschwert, und eine An⸗ zahl von Raͤubern der zweiten Bande, die sich auf dem Fest⸗ lande hart bedraͤngt sah, hat kein anderes Rettungsmit⸗ tel gefunden, als nach Samos zuruͤckzukehren und sich den dortigen Behoͤrden zu uͤberliefern.

In den letzten Tagen kamen Tuͤrken aus Negroponte hier an und mietheten eine Anzahl von Schiffen, welche muselmaͤnnische Familien von dieser Insel abholen und hier⸗ her bringen sollen. In Negroponte scheinen bereits die Be⸗ fehle der Pforte zu ungesaͤumter Raͤumung der Insel ange⸗ kommen zu seyn. Ein Schreiben aus Nauplia vom 5. Juni meloet sogar, daß man mit der Raͤumung Athens und der genannten Insel thaͤtig beschaͤftigt ist, und daß dieselbe ohne Schwierigkeit und bald vor sich gehen wirrd.

1.“

In einem Schreiben aus Konstantinopel meldet der Courrier de Smyrne: „Auf Nachsuchen des Russischen Botschafters hat die Pforte den Gesandtschaften von Spa⸗ nien, Schweden und Daͤnemark Folgendes mitgetheilt:

„Dokument vom 21. Schewal (15. April), das die hohe Pforte in einer beglaubigten Abschrift den dabei betheiligten Gesandschaften am 20. Mai 1830 mitgetheilt hat. 18

An den Liman⸗Meemury (Hafen⸗Kommissarius).

Allbs die hohe Pforte den Handeis⸗Fahrzeugen von ...... die Schifffahrt auf dem Schwarzen Meere bewilligte, war auf hoͤhern Befehl eine offizielle Akte abgefaßt worden, kraft deren die aus dem Hafen dieser Kaiserlichen Residenz nach dem Schwarzen Meere segelnden Schiffe, unter der Benennung Durchfahrtzoll eine der Admiralitaͤts⸗Kasse uͤber⸗ wiesene Summe entrichten sollten. Nachdem diese Akte vom Koͤnige von genehmigt und ratifizirt worden, wurden die ausgewechselten Exemplare in den Kanzlei⸗Archiven des Kaiserl. Divans niedergelegt, die darauf bezülglichen Instruc⸗ tionen den Buͤreaux der Admiralitaͤt in der Douane uͤber⸗ jandt, und durch ein Bujuruldi wurde befohlen, daß dieser Durchfahrtszoll durch den Hafen⸗Kommissarius (Liman⸗Mee⸗ mury) fuͤr Rechnung der genannten Admiralitaͤts⸗Kasse erho⸗ ben werden solle. Da dessenungeachtet Se. Kaiserl. Majestaͤt, in Folge des zwischen der hohen Pforte und dem Koͤnige von ..H bestehenden guten Vernehmens, den Kauffahrteischif⸗ fen der genannten Macht, die nach dem Schwarzen Meere segeln wollen, fuͤr die Zukunft Befreiung von dem Durch⸗ fahrtszoll, den sie der fruͤhern Convention zufolge zu entrich⸗ ten haͤtten, bewilligt haben, und da dieser hoͤchste durch ein Kaiserl. Reskript bestaͤtigte Entschluß, der edlen Sitte dieses Khat gemaͤß, in der Fanzlei des Kaiserl. Divans niederge⸗ legt, und die darauf bezuͤglichen Instructionen den Buͤreaux der Admiralitaͤr der Douane besonders uͤbersandt worden sind, so wird Euch gleichfalls befohlen, daruͤber zu wachen, daß die Kauffahrteischiffe von... die in dieser Kaiserk. Residenz ankommen und die Erlaubniß zur Einfahrt in das Schwarze Meer erhalten, laut dem Inhalte der Fermans, die ihnen ertheilt werden sollen, dem oben ausgesprochenen Allerhoͤchsten Willen gemaͤß, durchsegeln koͤnnen, ohne daß

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

New⸗York, 16. Juni. Durch eine im Kongreß durch⸗ gegangene Bill ist die Summe von 851,000 Dollars fuͤr Festungswerke ausgesetzt und folgendermaßen vertheilt worden: fuͤr die Feste Adams 100,000; fuͤr die Feste Hamilton 86,000; fuͤr Monroe 100,000; fuͤr Calhoun 100,000; fuͤr Macon in Nord⸗Karolina 60,000; fuͤr Oak⸗Island in Nord⸗Karolina 60,000; fuͤr die Befestigungen von Charleston in Suͤd⸗Karo⸗ lina 25,000; fuͤr die Feste Jackson an der Spitze von Mo⸗. bile 90,000; fuͤr Louisiana 85,000; fuͤr die Befestigungen von Pensacola 130,000; fuͤr unvorherzusehende Befestigungskosten 100,000; und zum Ankauf eines Gebietes fuͤr eine Feste auf der Insel Cockspur 5000 Dollars. 8

Dem Jahresberichte des Staats⸗Secretairs des Schatzes zufolge, wurden im vorigen Jahre in den Vereinigten Staa⸗ ten uͤber 69 Millionen Dollars an Waaren in Amerikani⸗ schen Schiffen eingefuͤhrt. Die Einfuhr in fremden Schiffen betrug mehr als 5 Millionen, und der Totalbetrag der Ein⸗ fuhr war sonach mehr als 72 Millionen; die Ausfuhr bellef