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“ ee 8 1114X“ 11“ welche Weise die fernere Ausbildung der schoͤnen Kuͤnste am zweckmaͤßigsten befoͤrdert werden koͤnne; dieses Schreiben habe Herr Shee dem Rath der Akademie vorgelegt, und es frage sich mithin, was die Weisheit des Letzteren beschließen wuͤrde. Die Times ergreift diese Gelegenheit, um darauf aufmerksam zu machen, wie nothwendig der Akademie eine Reform ihrer inneren Einrichtungen und in Folge derselben die Beseitigung so mancher eingerissenen Mißbraͤuche sei. Sie beschuldigt namentlich die Mitglieder der Akademie der groͤßten Parteilichkeit bei den oͤffentlichen Ausstellungen, wo sie ihre eigenen Gemaͤlde hinsichtlich des Lichtes und des mehr in’'s Auge springenden Lokals so zu stellen wissen, daß sie die Aufmerksamkeit der Besuchenden nothwendig mehr in An⸗ spruch nehmen muͤssen, als die Werke anderer ausgezeichneten Kuͤnstler, die nicht Mitglieder sind, und denen sie nicht ein⸗ mal erlauben, kurz vor einer Ausstellung ihre Gemaͤlde ab⸗ zustauben, viel weniger noch mit einem neuen Firniß zu uͤber⸗ ziehen. Am Schlusse macht das genannte Blatt der Akademie den Vorschlag, eine neue Gallerie zu erbauen und die Kosten dazu aus ihren jaͤhrlichen Einnahmen an Eintrittsgeldern bei den Ausstellungen zu bestreiten, die sich gewoͤhnlich auf 5 bis 6000 Pfd. belaufen.
Es sind wieder neuere Nachrichten von unserer Nieder⸗ lassung am Schwanenflusse angekommen; die Kolonisten ha⸗ ben bereits angefangen, sich mehr westlich auszubreiten, da die am Schwanen⸗ und Canning⸗Flusse gelegenen besten Laͤndereien schon saͤmmtlich vertheilt sind. Sechs Fluͤsse, wo⸗ von einer sehr ansehnlich, sollen neuerdings wieder entdeckt worden seyn; die Ufer derselben, heißt es, sind von einer reichen Vegetation bedeckt und versprechen einen vortrefflichen Boden. Zwei Fahrzeuge sind beim Schwanenflusse mit dem Wallfischfange beschaͤftigt. h1“
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6 mieboerlande,
Aus dem Haag, 22. Juli. Se. Majestaͤt der Koͤnig sind am 19ten d. vom Lustschlosse Loo nach den Provinzen Ober⸗Yssel, Drenthe, Groͤningen und Friesland abgereist. In Deventer wurden Se. Majestaͤt von der Provinzial⸗ und Stadtbehoͤrde feierlich empfangen und setzten, nach Besichti⸗ gung der Truppen von der Garnison und der Buͤrgergarde, Ihre Reise nach Zwoll fort. In der ganzen Umgegend von Herzogenbusch sind am 15ten d. durch den Durchbruch eines Dammes die Felder unter Wasser gesetzt und die Kartoffel⸗, Heu⸗ und Getreide⸗ Aerndte gaͤnzlich vernichtet worden. sh Am 12ten d. um 8 Uhr 45 Minuten Morgens wurden in Antwerpen 110 Brief⸗Tauben nach London abgesandt, von denen die schnellste schon um 2 Uhr 18 Minuten in Lon⸗ don war; sie hatte also den Weg von Antwerpen nach London, der in gerader Linie 62 Meilen betragen mag, in 5 Stunden zuruͤckgelegt. — Der verhaftete Herausgeber des in Bruͤssel erscheinen⸗ den Blattes „le Belge“, Herr Poot, ist mit seinem Gesuch um einstweilige Freilassung gegen Caution zuruͤckgewiesen
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worden.
qqaIqq. Muͤncher
von Toskana ist gestern hier angekommen und im Gasthofe zum goldenen Hirsch abgestiegen.
Der Koͤnigl. Staats⸗Minister des Hauses, des Aeußern und der Finanzen, Herr Graf von Armannsperg, ist von Ssr. Majestaͤt dem Koͤnige nach Bruͤckenau berufen worden und bereits dahin abgereist.
In der Nacht vom 18ten auf den 19ten roͤthete ein gro⸗ ßer Brand die Ostseite unseres Horizonts. In dem ungefaͤhr 3 Stunden von hier entfernten Dorfe Aschheim brannten 3 Bauernhoͤfe und die Wohnung eines Soͤldners mit mehreren Scheunen ab. b Von Seiten des polytechnischen Vereins ist der Beschluß gefaßt worden, ein Landes⸗Produkten⸗Kabinet anzulegen; es hat den Zweck, durch Aufstellung charakteristischer Muster der Produkte Baierscher Techniker eine Uebersicht des Zu⸗
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standes der technischen Produktion Baierns zu gewaͤhren. Es
wird gebildet durch Ankauf der Muster und durch freiwillige Geschenke. Die eingesendeten Muster und Produkte werden oͤffentlich ausgestellt. Von den als Geschenk eingehenden
1 “ Produkten traͤgt das Kabinet die Fracht⸗- und andere Kosten. Es werden daher alle technischen Produzenten aufgefordert,
Muster ihrer Arbeiten „an den Central⸗Verwaltungs⸗Aus⸗ schuß des polytechnischen Vereins in Muͤnchen“ einzusenden. 1 Das Ausland enthaͤlt eine sehr interessante Beschrei⸗ bung der „Maximilianischen Thuͤrme“ von Hrn. C. v. H.
¹ 1 8 8 8 8 8 8 * 8
, 21. Juli. Se. Koͤnigl. Hoheit der Herzog
Bau solcher Thuͤrme zu beginnen.
von demselben Componisten, zu hoͤren.
Goldmann auf Revision der landstaͤndischen Geschaͤfts⸗Ord⸗
Berathung wurde in den Sitzungen vom 15., 16., und
unter Anderem ein Antrag des Abgeordneten Grafen Lehr⸗
Bestreitung der Civilliste der Kammer vorgelegt und an den betreffenden Ausschuß verwiesen.
an Rang der evangelisch⸗theologischen gleich stehen; in den Verhaͤltnissen aber, wo es auf den Vortritt ankommt, sollen beide theologische Fakultaͤten Jahr um Jahr darin unter ein⸗ ander wechseln. Die Fakultaͤt soll mit einer zum vollstaͤn⸗
erschoͤpfenden Faͤcher erforderlichen Anzahl von Professoren
Vollstaͤndigkeit des Unterrichts herbeigefuͤhrt, als auch den Studirenden fuͤr die Anlage ihrer Studien eine zweckmaͤßige Anleitung dadurch gegeben wird. Hinsichtlich der Aufnahme und Entlassung der dem Studium der katholischen Theologie sich widmenden Juͤnglinge, so wie der Handhabung der Dis⸗ ciplin uͤber dieselben, ist nach den daruͤber fuͤr die Landes⸗ Universitaͤt bestehenden allgemeinen Gesetzen und Vorschriften zu verfahren. Der katholisch⸗theologischen Fakultaͤt ist das
des Licentiaten und Doctors, an solche Maͤnner, welche sich zu dieser Auszeichnung wuͤrdig bewiesen haben, unter den⸗ selben allgemeinen Bedingungen und Formen, welche fuͤr die
die bestehenden Freitische und andere Beneficien sollen die Kandidaten der katholischen Theologie dieselben Anspruͤche, wie die Studirenden anderer Fakultäaͤten, haben, sofern nicht bei einzelnen Stipendien die Stiftung entgegensteht. Sollte sich das Beduͤrfniß einer weiter reichenden Unterstuͤtzung zei⸗ gen, so wird Fuͤrsorge getroffen werden, daß ein besonderer Fonds zu Freitischen und Beneficien fuͤr die dem katholisch⸗ theologischen Fache sich widmenden Juͤnglinge errichtet werde.
Karlsruhe, 22. Juli. In der heutigen Karlsruher Zeitung liest man Folgendes: „Die Mannheimer Zeitung vom 22. Juli enthaͤlt, mit tadelnswerther Bestimmtheit, die un⸗ richtige Nachricht: es sey der Großherzogliche Staats⸗Mini⸗ ster, Freiherr von Berstett, am 20sten d. in Wiesbaden mit Tode abgegangen. Vielfacher Theilnahme gewiß, freuen wir uns, diese Angabe dahin berichtigen zu koͤnnen, daß Herr Minister von Berstett, nach einer allerdings hoͤchst gefaͤhrli⸗
chen Entzuͤndungskrankheit, dermalen außer Gefahr und auf
dem Wege erwuͤnschter Genesung sich befindet.“
Ueber der Stadt Villingen zogen sich am 17ten d. M. gegen 4 Uhr Nachmittags zwei Gewitter zusammen, das eine von Suͤdost, das andere von Nordwest kommend; das Ther⸗ mometer stand an der Mittagsseite im Schatten auf 20 Grad
uͤber Null, fiel aber ploͤtzlich auf 12 Grad. Waͤhrend eines
heftigen Sturmes fiel ein schrecklicher Hagelschauer und Schlos⸗
sen groͤßer als Taubeneier; 8 Stuͤck der groͤßern, die ein da⸗ siger Einwohner vor seinem Hause sammelte, lieferten nach
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Thůͤrme sind eine Erfindung des Erzherzogs Maximi⸗
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lian von Oesterreich. Ihr Zweck ist, die Stuͤtzpfeiler befestig⸗ ter Lager zu seyn. In Oesterreich sind bereits nach allen Richtungen Commissaire des Generalstabes abgegangen, den
Beilage zur Allgemeinen
1 Mlle. Heinefetter, eine sehr ausgezeichnete Saͤngerin, die vorzuͤglich in Paris großen Beifall gefunden, ist gegen⸗ waͤrtig hier, und wir werden das Vergnuͤgen haben, sie be⸗ reits morgen als Rosine im „Barbier von Sevilla““ von Rossini und kuͤnftigen Mittwoch als Desdemona im „Othello“,
Darmstadt, 21. Juli. In der am 12ten d. M. ge⸗ haltenen Sitzung der 2. Kammer der Landstaͤnde wurden mehrere Mittheilungen der ersten Kammer vorgelegt. In der Sitzung am 13. Juli berichtete der zweite Ausschuß uͤber den Gesetzes⸗Entwurf wegen Feststellung und Erhaltung der inne⸗ ren Graͤnzen, ferner uͤber den Gesetzes⸗Entwurf wegen Siche⸗ rung des Grund⸗Eigenthums und des Hypothekenwesens, und sodann uͤber den Antrag der Abgeordneten Knorr und
nung. — Hierauf begann die Berathung uͤber den Haupt⸗ voranschlag der Staats⸗Ausgaben fuͤr 1830 — 1832. Diese
20. Juli fortgesetzt. In der Sitzung am 19. Juli wurde
bach auf Ueberlassung der als Großherzogl. Familiengut an⸗ erkannten 3 Domainen an Se. K. H. den Großherzog zur
Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 42 enthaͤlt die Urkunde uͤber die Fundation einer katholisch⸗theologi⸗ schen Fakultaͤt an der Landes⸗Universitaͤt Gießen. Es wird darin Folgendes bestimmt: Die katholisch⸗theologische Fakul⸗ taͤt soll mit der Landes⸗Universitaͤt vereinigt werden. Sie soll
digen Vortrage der das Gebiet der katholischen Theologie besetzt und besetzt erhalten werden. Das Lehrwesen soll, wie bei den anderen Fakultaͤten der Landes⸗Universitaͤt, so einge⸗
richtet werden, daß durch die Anordnung und Folge in den Gegenstaäͤnden des Gebiets der katholischen Theologie sowohl
Recht ertheilt, die akademischen Grade und Wuͤrden, naͤmlich
uͤbrigen Fakultaͤten vorgeschrieben sind, zu verleihen. Auf
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wei Stunden, erst bei einer Zimmer⸗Temperatur von 16 Grad 8 Null, einen Wassergehalt von 7¾ Loth. Ein großer Theil
zer Saaten ist zerstoͤrt, andere beschaͤdigt. 1“M“ 1 Oesterreich.
Wien, 22. Juli. Unterm 15ten d. M. ist von Sr. Kaiserl. Koͤnigl. Majestaͤt ein in Preßburg zu haltender Reichstag fuͤr das Koͤnigreich Ungarn und die damit verbun⸗ denen Laͤnder auf den 8. Sept. d. J. ausgeschrieben worden. Der Oesterreichische Beobachter giebt heute das die⸗ serhalb an saͤmmtliche Komitate ergangene Koͤnigl. Schrei⸗ ben in Lateinischer und Deutscher Sprache; es lautet in letz⸗ . wie folgt: s men ne Erste, von Gottes Gnaden, Kaiser von Oe⸗ sterreich, apostolischer Koͤnig von Ungarn, Boͤhmen, Galizien und Lodomirien, Erzherzos von Oesterreich ꝛc. ꝛc. ꝛc.“
„Der allseitig erwuͤnschte Zeitpunkt ist nun herange⸗
ruͤckt, wo die in Folge des 67sten Gesetz⸗Artikels vom Jahre
1791 ausgearbeiteten und von der in Gemäͤßheit des achten Gesetz⸗Artikels des juͤngsten Reichstages niedergesetzten Reg⸗ nicolar⸗Deputation, unter der Leitung Sr. Kaiserl. Koͤnigl. Hoheit des Herrn Erzherzogs Reichs⸗Palatins, Unseres viel⸗ geliebten Bruders, mit sorgfaͤltigster Muͤhe zu Stande ge⸗ brachten Operate der reichstaͤglichen Berathung unterzogen werden sollen. Indem Wir jedoch die ganze Fuͤlle eines so wichtigen Gegenstandes, der sich auf alle Zweige der Staats⸗ Verwaltung erstreckt, in Unserem Koͤnigl. Gemuͤthe erwaͤgen, fuͤhlen Wir Uns sogleich uͤberzeugt, daß zu dem Ende, damit hieraus, ohne Abbruch der altherkoͤmmlichen Landes⸗Verfas⸗ sung, fuͤr das allgemeine Wohl gedeihliche Gesetze hervorge⸗ hen, vor allen das wirksamste Befoͤrderungsmittel sey, daß, Zeer zur Verhandlung dieser hochwichtigen und folgereichen Angelegenheit selbst geschriten wird, sowohl jene in gehoͤrige Berathung zu nehmenden systematischen Operate aus allen Gesichtspunkten reiflich erwogen, als auch einige Gegenstaͤnde, die Uns seit langer Zeit und viel beschaͤftigten, auf erwuͤnschte Weise erledigt werden; denn Wir hoffen es nicht nur mit
uversicht, sondern sind auch voͤllig uͤberzeugt, daß auf diese ae indem Zeit und Ereignisse draͤngen, durch gegenseitiges Vertrauen und freimuͤthige von anderen Sorgen nicht ge⸗ stͤrte Berathungen in kurzer Zeit das Meiste vollbracht wer⸗ den koͤnne.“ 8
„Mehr als acht und dreißig Jahre Unserer Regierung sind schon verflossen, die Wir der Wohlfahrt der Uns von Gott anvertrauten Voͤlker gewidmet haben. Die in diesem Zeitraume vorgefallenen beispiellosen Ereignisse haben zwar die Begebenheiten anderer Jahrhunderte weit hinter sich zu⸗ ruͤckgelassen; doch haben Wir Alles gluͤcklich bestanden, durch Vertrauen auf Gott und durch die Liebe Unserer Voͤlker, welche Wir Uns durch unermuͤdetes Bestreben und vaͤterliche Sorgfalt, die Wir ihrem Wohle stets und freudig widmeten, erworben zu haben, nach so vielen und unvergaͤnglichen Be⸗ weisen ihrer kindlichen Liebe und Anhaͤnglichkeit, huldvoll er⸗ kennen. — Aber die Tage des Lebens sind geshls und jene, welche Uns, nach Gottes Fuͤgung, noch uͤbrig sind, widmen Wir freudig Unserem Herrscher⸗Berufe, und besonders dem, was die Wohlfahrt Unsers theuren Koͤnigreiches Ungarn und der damit verbundenen Laͤnder erheischt.“
„Nur sehnt sich noch bei diesem rastlosen Bestreben Un⸗ ser Vaterherz nach dem staͤrkenden hoͤchsten Troste, den Durch⸗ lauchtigsten Kronprinzen, Unseren vielgeliebten erstgebornen Sohn, Erzherzog Ferdinand, als Unseren unmittelbaren Nach⸗
Ffolger auch in Unserem Koͤnigreiche Ungarn und den damit
verbundenen Laͤndern, gegen vorlaͤufige Annahme der festge⸗
setzten diplomatischen Versicherungs⸗Urkunde und hierauf zu
jleistenden Eid, als kuͤnftigen Koͤnig und Herrn, nach gesetz⸗ lichem Herkommen, mit der heiligen Reichskrone Ungarns kroͤ⸗ nen zu lassen und ihn so durch jenes Band, welches Uns, so lange Wir leben, stets das theuerste bleibt, des Vertrauens und der Liebe zu der hochherzigen Ungarischen Nation und durch eidliche Angelobung, ihre angestammte Verfassung zu schirmen und aufrecht zu halten, verflichtet zu sehen, wobei Wir Uns jedoch die hoͤchste Koͤnigliche Machtvollkommenheit, die Verleihung der Privilegien und die Ausuͤbung der Ma⸗ jestaͤts⸗Rechte vorbehalten.“ 1 „Zum Behufe dieser feierlichen und hoͤchst erfreulichen Koͤnigs⸗Kroͤnung haben Wir beschlossen, den gesammten ge⸗ treuen Staͤnden Unseres Koͤnigreiches Ungarn und der da⸗ mit verbundenen Laͤnder eine allgemeine Reichsversammlung oder Reichstag auf den Mittwoch, der auf den vierzehnten
Sonntag nach Pfingsten folgt, naͤmlich auf das Fest der Ge⸗
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1882 8 ußisch
.
en Staats⸗Zeitung N 207.
burt der seligsten Jungfrau Maria, welches auf den 8. Sep⸗ tember laufenden Jahres 1830 faͤllt, in Unserer Koͤnigl. Frei⸗ Stadt Preßburg auszuschreiben und kund zu machen, auch demselben, unter Gottes Beistand, persoͤnlich vorzustehen; auf welchem Reichstage Wir nach gluͤcklich beendigter vorer⸗ waͤhnter Kroͤnungsfeier, und nachdem die Regnicolar⸗Depu⸗ tation in Gemaͤßheit des achten Gesetz⸗Artikels vom Jahre 1827 ihren Bericht erstattet haben wird, die Drucklegung der Operate derselben um so geneigter gestatten werden, je aufrichtiger Wir von dem Wunsche beseelt sind, daß auf der Grundlage dieser Operate in dem kuͤnftigen Reichstage, den Wir insbesondere fuͤr die Verhandlung dieser Operate be⸗ stimmen und fuͤr den 2. Oktober des naͤchstfolgenden Jahres 1831 nach Unserer Koͤnigl. Frei⸗Stadt Preßburg unfehlbar ausschreiben werden, heilsame Gesetze zu Stande kommen. Zu diesem Ende, da es von hoͤchster Wichtigkeit ist, daß als⸗ dann die Bemuͤhungen, welche dieser Arbeit gewidmet wer⸗ den, durch keine anderweitigen Sorgen und Geschoͤfte unter⸗ brochen werden, wollen Wir Uns noch bei diesem Reichstage, eingedenk des vierten Gesetz⸗Artikels vom Jahre 1827, mit Unsern getreuen Staͤnden uͤber ein Subsidium an Rekruten berathen, indem die Ungarischen Regimenter, welche stets ein Muster von Heldenmuth waren, nunmehr, da sie seit vielen Jahren keine Verstaͤrkung erhielten, schon so geschwaͤcht sind, daß sie weder dem Ruhme der Nation entsprechen, noch dem Militairdienst, welcher auch in Friedenszeiten erforderlich ist, genuͤgen koͤnnen.“ „Uebrigens werden Wir auch hinsichtlich der Beschwer⸗ den und Postulate, welche auf dem letzten Reichstage nicht erledigt werden konnten, Unsere Entschließungen huldreichst ertheilen und Uns auch uͤber andere Angelegenheiten, die zur Befoͤrderung des oͤffentlichen Wohles geeignet und ersprieß⸗ lich scheinen werden, mit Unseren getreuen Staͤnden berathen. — Wir tragen euch daher gnaͤdig auf und befehlen euch, daß ihr fuͤr den festgesetzten Tag und Ort, wie es herkoͤmm⸗ lich ist, zwei aus eurer Mitte gewaͤhlte und abgeordnete De⸗ putirte, und zwar faͤhige, friedfertige und das allgemeine Wohl liebende Maͤnner, ohne alle Entschuldigung, absendet, welche der vorbesagten allgemeinen Reichsversammlung, zu⸗ gleich mit den uͤbrigen Praͤlaten, Baronen, Edelleuten und Staͤnden Unseres Koͤnigreiches Ungarn und der damit ver⸗ bundnen Laͤnder, beizuwohnen haben; ihr werdet sorgsam darauf achten, daß eure vorerwaͤhnten Deputirten zur vorge⸗ schriebenen Frist sicher und unfehlbar daselbst erscheinen, bei Vermeidung der in dem allgemeinen Reichs⸗Dekrete im Un⸗ terlassungsfalle ausgesprochnen Strafe. Uebrigens bleiben Wir euch mit Unserer Kaiserlichen Koͤniglichen Gnade wohl⸗ gewogen.“ 28 e8 „Gegeben in Unserer Kaiserstadt Wien in Oesterreich, am funfzehnten Tage des Monats Juli im Jahre des Herrn Achtzehnhundert und dreißig.“ es Franz m. p. .1.“ “ 8 u Graf Adam Reviezky m. p. 8 8 88 SGSGeorg von Bartal m. p.“
eee s. 862, wch he..5.6
Bern, 16. Juli. In der am 12ten d. gehaltenen 6ten Sitzung der Tagsatzung war zuvoͤrderst das Konkordat we⸗ gen Fracht⸗ und Transit Erleichterung auf der Handelsstraße 8 von Norschach nach Basel und Verrieres Gegenstand der Verhandlung; Basel wollte demselben nur unter 7, St. Gal⸗ len unter 3 Bedingungen beitreten. Der Gegenstand ward an den Herrn Zoll⸗Revisor Zellweger zu naͤherer Pruͤfung und Berichterstattung verwiesen. Dem Konkordat wegen
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racht, und Transit⸗Erleichterung auf der Straße von Ba⸗ 5 ₰ Italien uͤber Genf und den Simplon traten Fry-
burg und Wallis bei; Waadt hingegen verweigerte den Bei⸗ tritt unter der Erklaͤrung, daß es schon Alles zur Erleichte⸗ rung des Transits gethaun habe. In der Hoffnung spaͤteren Einverstaͤndnisses ward die diesfaͤllige Berathung in den Ab⸗ schied gelegt. Zur Revision der innern Zoͤlle, unter Mitwir⸗ kung des Herrn Zellweger, vereinigten sich Zuͤrich, Zug, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau, Wallis, Genf, Neuen⸗
burg, Thurgau, Appenzell, Basel, Glarus, Luzern und Bern;
St. Gallen ward ein Weg⸗ und Bruͤckengeld fuͤr die Straße von Altstaͤtten nach dem Stoß und fuͤr die Bruͤcke uͤber den Linthkanal bei Benken, und Graubuͤnden gleichfalls ein Weg⸗ geld fuͤr die Straße uͤber den Spluͤgen und Bernhardin, un⸗ ter Vorbehalt einer allgemeinen Zoll⸗Revision, bewilligt. In
der siebenten Sitzung wurden die Handels⸗Verhaͤltnisse mit “
An die Stelle des re⸗
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