8 trug von 1764 . . 901,348 ⅞ Thaler 1. . 818,656 5 Diese Muͤnzsorten waren und der geringen Aufmerk⸗
davon in Billon b Me 1896 nur .. im alten Nennwerthe, oder.. im Reduktionswerthe von 1811. bei ihrem kleinen Durchmesser, samkeit, womit sie bei ihrem unbedeutenden Werthe im Um⸗ laufe behandelt wurden, dem zufaͤlligen Verlieren sehr aus⸗ gesetzt, und sind hauptsaͤchlich durch dieses eben so nach und nach wieder verschwunden, wie sie jaͤhrlich nur in kleinen Summen gepraͤgt wurden. Kupfergeld hatte der preußische wenig. Auspraͤgungen von einiger seit der Besitznahme von Suͤdpreußen im Jahre 1793, wo das Volk an Kupfermuͤnze laͤngst gewohnt war. Die ganze Auspraͤgung in Kupfer von 1764 bis 1806 betrug aber im Nennwerthe nur .. 265,898 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf. Hierzu kamen vom 1. 346 nuar 1809 bis 30. Sep⸗ tember 1821 noch
so daß uͤberhaupt nur in 57¾ FJIahren fuͤr den Nenn⸗ h .. in Kupfergelde ausgepraͤgt wurden.
um so unbetraͤchtlicher erscheinen, a — Jahren vor dem Kriege von 1806 die Praͤgung der sehr kleinen Billonmuͤnzen in allen Theilen des Staats gaͤnzlich aufgehoͤrt hatte, und das zweckmaͤßigere Kupfergeld an ihre
Stelle getreten war. Durch das Gesetz vom 30. September 1821 ist eine Gehalt, Gewicht und Ge⸗
neue Scheidemuͤnze, mit einerlei
praͤge fuͤr den ganzen preußischen Staat eingefuͤhrt, dabei aber ausdruͤcklich verordnet worden, daß dieselbe nur allein zur Auseinandersetzung im kleinen Verkehr gebraucht werden, und Niemand verpflichtet sein soll, einen Betrag, der sich noch in Sechstel⸗Thalerstuͤcken geben laͤßt, in Scheidemuͤnze
anzunehmen. Dieselben Gruͤnde, welche die Menschen von uralten aßt haben, den Tag in 24 Stunden zu
Zeiten her veranl 60 Minuten, den Fuß in 12 Zolle, den Kreis in 360 Grade Mandeln und Schok⸗
zu theilen und vielfaͤltig nach Dutzenden,
ken zu zaͤhlen, bestimmten auch die preußische Regierung, in ihrem neuen Muͤnzsysteme nicht die Zehntheilung anzuneh⸗ men, so wenig auch deren Vorzuͤge bei groͤßern Rechnungen verkannt wurden. Die Theilung der groͤßten Muͤnzeinheit in dreißig oder auch sechzig Theile war nicht allein der bei weitem groͤßten Anzahl der Einwohner, namentlich in beiden Preußen, Posen, Schlesien, dem suͤdlichen Westfalen und der Rheinprovinz, schon laͤngst gelaͤufig; sondern sie ist auch an sich selbst fuͤr die Kopfrechnung viel bequemer, als die in Brandenburg, Pommern, Sachsen und dem noͤrdlichen West⸗ falen uͤbliche Theilung in vier und zwanzig Theile. Da⸗ her entschied die Regierung fuͤr erstere, und theilte durch das vorerwaͤhnte Muͤnzgesetz den Thaler in dreißig Silbergroschen zu zwoͤlf Pfennigen.
Ganze und halbe Groschenstuͤcke werden, da sie zu klein sind, um in Silber dargestellt zu werden, aus einem Billon gepraͤgt, der wuͤrklich zwei Neuntheile Silber und sieben
euntheile Kupfer enthaͤlt. Nach der gesetzlichen Bestim⸗ mung wiegen 480 ganze oder 960 halbe Groschenstuͤcke 4 ⅛ Mark oder 2 ½ Pfunde, und enthalten hiernach eben eine Mark reines Silber. Da nun 30 mal 16, das ist 480 Gro⸗ schenstuͤcke zu sechzehn Thalern ausgegeben werden: so ist in sechzehn Thalern Scheidemuͤnze nur eben so viel Silber, als in vierzehn Thalern Kurant. Dieser verhaͤltnißmaͤßig gegen die fruͤhere Muͤnzverfaßung geringe Abzug macht es moͤglich, die ganzen und halben Gro
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Staat immer nur sehr Bedeutung begannen erst
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341,994 Thlr. 26 Sgr. 10 ½ Pf. Diese Auspraͤgung muß ls schon in den letzten
schen mit sehr viel groͤßrer Sorg⸗ falt auszupraͤgen, als sonst den Scheidemuͤnzen aus Billon gewidmet werden kann. Dieses schoͤne Gepraͤge, verbunden mit der großen Maͤßigung im Ausgeben der Scheidemuͤnze, die stets nur in einzelnen Stuͤcken zur Auseinandersetzung im kleinen Verkehr, nicht aber in versiegelten Beuteln als Zah⸗ lungsmittel erscheint, sichert das Land gegen das Einschleichen falscher Scheidemuͤnze. Vom 30. September 1821 bis 31. De⸗ zember 1829 sind uͤberhaupt nur an ganzen und halben Gro⸗ schenstuͤcken nach diesem Muͤnzfuße fuͤr einen Nennwerth von
“
2,469,329 Thlr. 4 1 8n⸗9.18 Se-n 3 5 “ An Kupfergeld hat der preußische Staat Ein, Zwei, Drei und Vier⸗Pfennigstuͤcke, welche so 1e,enns wer⸗ den, daß zwoͤlf Pfennige fuͤnf Quentchen wiegen. Hiernach wiegen 1536 Pfennige oder ein Nennwerth von 415 Thalern in Kupfergelde fuͤnf Pfund; das ist, der Zentner Kupfer von 110 Pfunden oder 220 Mark wird zu 93 ½ Thalern ausgebracht. Es wird nur soviel Kupfermuͤnze gepraͤgt, als der Gewerbtreibende fuͤr seinen Bedarf in der Muͤnzstaͤte einzuwechseln verlangt. Die ganze Kupferauspraͤägung vom 30. September 1821 bis zum 31. Dezember 1829 betraͤgt im Nennwerthe 1“ 1403,115 Thaler 8 sgr. 6 pr. Es sind also uͤberhaupt erst fuͤr einen Nennwerth von 2,872,444 Thaler 12 sgr. 6 pf. Scheidemuͤnze in Billon und Kupfer nach dem neuen Muͤnz⸗ systeme des preußischen Staats in Umlauf gebracht, welches bei einer Volkszahl von 12 ½ Millionen, die am Ende des Jahres 1829 vorhanden war, nur 0,2233 Thaler oder nahe 6 Silbergroschen 82 Pfennige auf den Kopf im Durch⸗ schnitte betraͤgt. Die preußische Regierung duldet keine fremde Scheide⸗ muͤnze im innern Verkehr: sie beabsichtigt aber auch durch⸗ aus nicht, der ihrigen einen Umlauf außer dem Staate zu verschaffen. Indem sie bei der Auspraͤgung derselben sich streng in den Graͤnzen des unzweifelhaften Bedarfs haͤlt, widerfaͤhrt ihr nur Gerechtigkeit durch das Anerkenntniß, daß die Lehren der Zeit auch in Bezug auf die Muͤnzpolizei keinesweges fruchtlos an ihr voruͤbergegangen sind.
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Koͤnigliche Schauspiele. Sonnabend, 31. Juli. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗ male wiederholt: Koͤnig Lear, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, uͤbertragen und fuͤr die Buͤhne bearbeiter von Kaufmann.
Sonntag, 1. August. Im Opernhause: Der Barbier von Sevilla, komische Oper in 2 Abtheilungen; Musik von Rossini. (Herr Pezolt, vom Koͤnigl. Hoftheater zu Stutt⸗ gart: Figaro, als Gastrolle. Fraͤulein v. Schaͤtzel: Rosine.)
In Charlottenburg: Pagenstreiche, Posse in 5 Abthei⸗
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lungen, von Kotzebue. 8 8
Königstaͤdtisches Theater. DSonnabend, 31. Juli. Der Alpenkoͤnig un schenfeind, Zauberspiel in 2 Akten. (Herr Wegener wird vor seiner Urlaubs⸗Reise als Alpenkoͤnig zum letztenmale auftreten.)
Sonntag, 1. August. Fra Diavolo, oder: Das Wirths⸗ haus zu Terracina, komische Oper zusik von Auber. C;
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Berliner. Den 30. Juli 1830.
Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)
WMaenXE STd2ela. St.-Schuld-Sch.] 4 100 ¼¾ r. Engl. Anl. 18 8 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Ob. m. l. C. Neum. Iut Sch. d. Berl. Stadt-Ob. Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfdb. 4 Grofshz. Pos. do. 4 102 ¾ Disconto.... Auswärtige Börsen. Hamburg, 28. Juli Oesterr. 5proc. Metall 99 ¾. 4proc. 9
Bank-Actien 1346. Engl. Russ. Anl. 106 ⅛. Dan. 71 ½. Poln. pr. 31. Juli 1268. Engl Neapol. 92¼.
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xüasevUSaxxaeeenxNüR N SHdx AAn Ostpr. Pfandbrf. Pomm. Pfandbrf. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Dom.-Pfandbrf. Rkst. C. d K.-u. N. Z.-Sch. d. K.- u. N.
Holl. vollw. Duk. Neue dito Friedrichsd'or-.
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Loose zu 100 Fl. 182. 25proc. Metall. 59 ⅛. 1proc. 25 ½. Gedruckt bet A. W. Hanhn.
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sen⸗Nachrichten.
li. Zproc. Rente per compt. und fin cour. 79 Fr. 25 Cent. 5proc. per compt. und sin cour. 105
9913. 4proc. 95 ¼. Bank⸗Actien 1636. Part.⸗Obl. 134 ¼. Geld. oose pr. ult. 63 ¼. Brief. Redacteur John. Mitredacteur Cottel.
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