* 82 8 8s 4 * 9 8 . b
harrliche, taͤglich wiederholte Bemuͤhungen strebt sie dahin, alle Bande des Gehorsams und der Unterwerfung zu loͤsen, die Evriebfedern der Regierung zu schwaͤchen, das Ansehen derselben nn der Meinung der Voͤlker herabzusetzen und ihr uͤberall Hinder⸗ nisse und Widerstand zuzuziehen. Ihre Kunst besteht nicht * darin, eine zu willfaͤhrige Geistes⸗Unterwerfung durch Deine weise Pruͤfungs⸗Freiheit zu ersetzen, als vielmehr die positivsten Wahrheiten in Zweifel zu stellen; nicht sowohl eine offene und nuͤtzliche Controverse uͤber politische Fragen herbei⸗ zufuͤhren, als diese in einem falschen Lichte darzustellen und sie durch Scheingruͤnde zu loͤsen. Auf solche Weise ist es der S-. gelungen, die rechtlichsten Maͤnner irre zu fuͤhren, sie in ihrer festen Ueberzeugung zu erschuͤttern und inmitten der Gesellschaft eine Verwirrung in den Prinzipien zu Wege zu brin⸗ gen, die zu den verderblichsten Plaͤnen die Hand bietet. Deurch die Anarchie in den Grundsaͤtzen bereitet sie die Anar⸗ chie im Staate vor. Es verdient bemerkt zu werden, Sire, daß die periodische Presse nicht einmal ihre wesentlichste Be⸗ stimmung, die Oeffentlichkeit, erfuͤllt hat. Es klingt seltsam, aber es ist wahr, wenn man sagt, daß es in Frankreich keine Heffentlichkeit, in der richtigen und strengen Bedeutung die⸗ sses Worts, giebt. Bei dem gegenwaͤrtigen Stande der Dinge gelangen die Thatsachen, wenn sie nicht voͤllig erdichtet sind, nicht anders als verstuͤmmelt und auf die gehaͤssigste Weise entstellt zur Kenntniß mehrerer Millionen von Lesern. Ein vpon den Journalen vorgezogener dichter Schleier verbirgt die Wahrheit und verhindert, daß das Licht von der Regierung
die Punkte, auf denen sie stationirten, endlich auch die Mit⸗ tel, um sich gegen die Unbestaͤndigkeit der Winde zu schuͤtzen und sich der Kuͤste zu naͤhern, zur Kenntniß des auswaͤrtigen Pu⸗ blikums zu bringen. Alles, sogar der Landungspunkt wurde
Oberbefehlshaber des Unternehmens selbst dem Hasse der Soldaten bezeichnete, dieselben gleichsam aufzufordern, die Fahne der Empoͤrung gegen ihn aufzupflanzen oder ihre Re⸗
Partei taͤglich im Innern des Landes zu thun wagt, beabsich⸗ tigt nichts Geringeres, als die Elemente des oͤffentlichen Friedens zu zerstoͤren, die Bande der Gesellschaft aufzuloͤsen und — man taͤu⸗
Uebel aufzudecken, um desto besser den ganzen Umfang un⸗ serer Huͤlfsmittel wuͤrdigen zu koͤnnen. Ein im Großen or⸗ ganisirtes und mit beispielloser Beharrlichkeit geleitetes Ver⸗
der Staats⸗Beamten erreichen. Keiner Ihrer Unterthanen, Sire, ist vor Beschimpfung sicher, wenn er von seinem Mo⸗ narchen das geringste Zeichen des Vertrauens oder der Zu⸗ friedenheit erhaͤlt. Ein uͤber ganz Frankreich verbreitetes wei⸗
derentwillen die Mittel, die Presse im Zaume zu halten, ein⸗ gefuͤhrt wurden, haͤtten diese Mittel schnell und kraͤftig seyn muͤssen: sie waren aber langsam, schwach und so gut als nicht vorhanden. Wenn sie in Anwendung kommen sollten, war der Schaden bereits geschehen, und die Strafe, weit ent⸗
ausgeschwatzt, gleichsam als wolle man dem Feinde die Vertheidigung erleichtern. Und — ein Beispiel sonder⸗ gleichen in der Geschichte civilisirter Voͤlker — die Presse scheute sich nicht, durch falsche Besorgnisse uͤber die zu laufenden
Gefahren die Armee zu entmuthigen und, inbem sie den ffeernt, denselben zu ersetzen, fuͤgte ihm vielmehr nur noch das 5 2
öffentliche Aergerniß der gerichtlichen Debatte hinzu. Die Tri⸗
gimenter zu verlassen. So haben die Organe einer Partei gehandelt, die sich die National⸗Partei nennt. Was diese
sche sich nicht, — den Boden unter unsern Fuͤßen erzittern zu lassen. Scheuen wir uns nicht, hier den ganzen Umfang unserer
laͤsterungs-System muß uͤber kurz oder lang den niedrigsten
Wahrheit erhalten. Um den Beduͤrfnissen zu genuͤgen, um
8
bunale werden muͤde, die aufruͤhrerische Presse ermuͤdet nie. Jene halten ein, weil sie zu oft mit Strenge verfahren muͤs⸗ sen, diese verdoppelt ihre Kraͤfte in demselben Maaße, als sie ihre Vergehen verdoppelt. Die gerichtliche Belangung hat, nach Maaßgabe der Umstaͤnde, ihre Thaͤtigkeits⸗ und Unthaͤ⸗ tigkeits⸗Perioden gehabt. Aber was kuͤmmert sich die Presse um den Eifer oder die Lauheit des Kron⸗Anwalts? Sie sucht in der Verdoppelung ihrer Ausschweifungen die Buͤrgschaft ihrer Ungestraftheit. Die Unzulaͤnglichkeit oder vielmehr das Unnuͤtze der in den bestehenden Gesetzen enthaltenen Vor⸗ sichts⸗-Maaßregeln lehrt uns die Erfahrung. Durch Thatsa⸗ chen gleichfalls erwiesen ist, daß die oͤffentliche Sicherheit durch den Unfug der Presse kompromittirt wlrd. Es ist Zeit, die hoͤchste Zeit, den Verwuͤstungen derselben Einhalt zu thun. Hoͤren Sie, Sire, auf jenen anhaltenden Schrei des Unwil⸗ lens und Entsetzens, der von allen Punkten Ihres Reiches ausgeht. Die friedlichen Buͤrger, die Wohlgesinnten, die Freunde der Ordnung heben flehend ihre Haͤnde zu Ew.
82
aber neuerdings einen noch augenscheinlichern Charakter der
hinlaͤnglich ist, nicht um unsere Institutionen zu veraͤndern wohl aber, um sie zu befestigen und Unchonväsr her zu ₰ chen. Die gebieterische Nothwendigkeit gestattet es nicht mit der Ausuͤbung dieser hoͤchsten Macht noch laͤnger zu saͤu⸗ men. Der Augenblick ist gekommen, wo Maaßregeln er⸗ griffen werden muͤssen, die dem Geiste der Charte entspre⸗ chen, aber außerhalb der gesetzlichen Ordnung, deren Huͤlfs⸗ mittel umsonst erschoͤpft wurden, liegen. Diese Maaßregeln, Sire, deren v Ihre Minister zu sichern haben, sind es die wir keinen Anstand nehmen Ihnen in Vorschlag zu bringen, uͤberzeugt wie wir sind, daß die gerechte Sache sie⸗ gen wird. Mit dem tiefsten Respekte verharren wir ꝛc. (gez.) Fuͤrst v. Polignac. Chantelauze. Baron Haussez. Graf v. Peyronnet. Mont⸗ bel. Graf v. Guernon⸗Ranville G Baron Capelle. „Die Bestimmungen des Art. 1, 2 und 9 der Tit. I. des Gesetzes vom 21. Okt. 1814, welche durch die erste der im heutigen Moniteur enthaltenen (gestern mitgetheilten) Verord⸗ nungen aufs Neue in Kraft gesetzt wurden, lauten wie folgt: „Art. 1. Jede Schrift von mehr als 20 Druckbogen kann, ohne vorangegangene Pruͤfung oder ohne der Censur vorgelegt worden zu seyn, frei publizirt werden. Art. 2. Dasselbe ist der Fall, und zwar ohne Ruͤcksicht 1nagsc. d. he folgenden Druckschriften: erke, die in todten oder auslaͤndis⸗ schen Sprachen abge—
Majestaͤt empor. Alle fordern von Ihnen, daß Sie sie vor der Ruͤckkehr der Truͤbsale bewahren, die sie selbst oder ihre Vaͤ⸗ ter schon einmal so schmerzlich beweint haben; ihre Besorg⸗
tes Netz umgarnt alle oͤffentlichen Beamten; in einen Zustand fortwaͤhrender Verdaͤchtigung versetzt, scheinen sie gleichsam. von der buͤrgerlichen Gesellschaft ausgeschlossen; nur Diejeni⸗ gen schont man, deren Treue wankt; nur Diejenigen lobt nisse sind zu gegruͤndet, daß sie nicht Gehoͤr finden, ihre Wuͤn⸗ man, deren Treue unterliegt; die Andern sind von der Fae⸗ sschee zu rechtmaͤßig, daß sie nicht erfuͤllt werden soll⸗ tion notirt, um spaͤterhin ohne Zweifel dem Volkshasse ge⸗ ten. Nur ein Mittel giebt es, ihnen zu genuͤgen opfert zu werden. Nicht geringer ist der Eifer, den die pe-⸗ wenn wir naͤmlich zu der Charte zuruͤckkehren. Sind riodische Presse bewiesen hat, um mit ihren vergifteten Pfei⸗ haͤuch die Worte des S8ten Artikels doppelsinnig, so ist len die Religion und den Priesterstand zu verfolgen. Sie der Geist desselben doch klar. Es leidet keinen Zweifel, daß will in dem Herzen der Voͤlker auch den letzten Keim reli⸗ ddie Charte die Freiheit der Zeitungen und periodischen Schrif⸗ gioͤser Gefuͤhle ersticken, und wird solches stets wollen. Zwei⸗ ten nicht bewilligt hat. Das Recht, seine persoͤnlichen Mei⸗ feln Sie nicht, Sire, daß ihr solches gelingen wird, indem nnungen zu publiziren, begreift gewiß nicht das Recht in sich sie die Grundsaͤulen des Glaubens erschuͤttert, die Quellen aauf dem Wege der Entreprise die Meinungen Anderer zu pu⸗ der Volkssittlichkeit truͤbt und den Dienern der Altaͤre mit bbliziren. Das eine ist die Anwendung einer Befugniß, die vollen Haͤnden Spott und Verachtung spendet. Keine Macht, das Gesetz frei geben oder Einschraͤnkungen unterwerfen man muß es gestehen, ist im Stande, einem so wirksamen kFcconnte; das andere dagegen ist eine Speculation der gewerb⸗ Aufloͤsungsmittel als die Presse, zu widerstehen. Zu allen reibenden Klasse, die, wie alle anderen, und mehr noch als Zeiten, wo sie sich ihre Fesseln abgestreift, hat sie auch einen ddiese, die Aufsicht der oͤffentlichen Behoͤrde voraussetzt. Die Einfall in den Staat gethan. Auffallend ist die Aehnlichkeit Absichten der Charte in dieser Hinsicht sind deutlich in dem ihrer Wirkungen seit den letzten 15 Jahren, ungeachtet der Gesetze vom 21. Okt. 1814 erklaͤrt, das gleichsam ein Anhang Verschiedenheit der Umstaͤnde und des Wechsels der Personen, ge zu derselben ist; hieran laͤßt sich um so weniger zweifeln, als nommen. Man hat im Verlaufe dieser Zeit gesehen, daß die die in dieser Zeit den politischen Schauplatz eingenommen ha⸗ 88 dieses Gesetz den Kammern am 5. Juli, d. h. einen Monat Journale Mitglieder der Kammer, deren Votum ihnen zwei⸗ ben. Ihre Bestimmung ist mit einem Worte, die Revolu⸗ nach der Bekanntmachung der Charte, vorgelegt wurde. Als felhaft oder verdaͤchtig schien, mit Schmaͤhungen und Belei⸗ tion, deren Grundsaͤtze sie laut verkuͤndigt, aufs Neue 8 be⸗ im Jahre 1819 ein entgegengesetztes System in den Kam⸗ digungen uͤberhaͤuften. Nur zu oft, Sire, hat die Freiheit der ginnen. In verschiedenen Zwischenraͤumen unter das DW mern die Oberhand behielt, wurde zugleich ausdruͤcklich er⸗ der Presse unterliegen muͤssen. Eine nicht minder strenge der erlangt, 1 zen. Und ddees Artikels 8. der Charte bestehe. Fuͤr diese Wahrheit spre⸗ sollen die 9 ee an ihre 1 Ce Wecragen der Oppositions⸗Blaͤtter in der um solches mit desto groͤßerem Erfolge zu oabeg; hat sie ein I1 chen im Uebrigen die Gesetze selbst, welche die 11 b dar befecaen. Glfeen sag 8ch, einen Befehl erlassen d vee⸗ neuesten Zeit. Nachdem sie zu einer Adresse selbst angereizt, thaͤtiges Huͤlfswerkzeng in der Departemental⸗ Presse gefun⸗ Bedingung einer Cautionsleistung unterworfen haben. Es geschlagen werden, wo es fuͤr ng nn, en “ die den Vorrechten des Thrones zu nahe 8. haben n sich “ “ v. Sr: 7. öu Fesg- sich . wb Sire, wie jene Ruͤckkehr zu der duͤrfte. 2 ) ig erachtet werden nicht gescheut, die Wiedererwaͤhlung der 221 Deputirten, deren unter den Furchtsamen Schrecken verbreitete und die Be Charte und zu dem Gesetze vom 2lsten Oktober 1 8 -nIe8, war, als ein Prinzip aufzustellen, und doch hat⸗ durch unaufhoͤrliche Chikanen belaͤstigte, einen fast entscheidenden . zu bewirken sei. Die Wichtigkeit der ööö Hechatss von ennn öe ““ dee de esde de 2 ten Ew. Majestaͤt diese Adresse als beleidigend zuruͤckgewiesen; Einfluß auf die Waͤhler ausgeuͤbt hat. Diese letzten Wir⸗ staͤnde hat diese Frage bereits geloͤst. Man darf sich nicht geschriebenen . “ “ rti b vor⸗ doch hatten Sie die darin enthaltene Weigerung einer Mit⸗ kungen, Sire, sind voruͤbergehend; aher dauerhaftere Wir⸗ taͤuschen. Wir besinden uns nicht mehr unter den gewoͤhnli⸗ werden.“ „in Vollzug gebracht wirkung oͤffentlich getadelt; doch hatten Sie Ihren unwandel⸗ kungen lassen sich in den Sitten und in dem Charakter der chhen Bedingungen der Repraͤsentativ⸗Regierung. Die Grund⸗ Von den hiesigen Zeitungen giebt ßer den beid baren Entschluß verkuͤndigt, die so offenbar verletzten Rechte Nation verspuͤren. Eine hitzige „ luͤgenhafte und leidenschaft⸗ säͤtze, wonach diese Regierung eingefuͤhrt wurde, konnten, in⸗ Abendblaͤttern, der Gazette de und 8 f. e Ihrer Krone zu vertheidigen. Die periodischen Blaͤtter aber liche Polemik, gleichsam eine Schule des eßgtchen Aerger.6 mitten politischer Veraͤnderungen, nicht unangetastet bleiben. Chambres, nur die Quotidienne in — —ee 8 kehrten sich hieran wenig; im Gegentheile muͤhten sie sich, nisses und Unfugs, bringt hier wesentliche Verschlimmerun⸗ Eine ungestuͤme Demokratie, die bis in unsere Gesetze einge⸗ Beilage die im heutigen Moniteur erschienenen beee ddie Beleidigung zu erneuern, fortzusetzen, zu vergroͤßern. Ew. gen hervor; sie giebt den Gemuͤthern eine falsche Richtung, drungen ist, trachtet danach, sich an die Stelle der rechtmaͤ⸗ gen. Die Gazette enthaͤlt sich alles Raisonnements g Majestaͤt moͤgen entscheiden, ob ein so verwegner Angriff noch naͤhrt sie mit Vorurtheilen und vorgefaßten Meinungen, ßigen Gewalt zu setzen. Sie verfuͤgt uͤber die dajoritat der beschaͤftigt sich mit einemm Arritel “ 88 un laͤnger ungestraft bleiben darf. Von allen Ausschweifungen lenkt sie von ernsten Studien ab, schadet dadurch den Fort⸗ Wahlen durch ihre Zeitungen und durch zahlreiche Verbin⸗ Broschuͤre des Herrn Cottu, aus der sis eus. sa esten der Presse bleibt aber die vielleicht wichtigste uns noch zu be⸗ schritten der Kuͤnste und Wissenschaften, erregt unter uns dungen. Sie hat, so viel es in ihren Kraͤften stand, die zug mittheilt. — Der Messa er des Ch ambres s. nct zeichnen uͤbrig. Gleich zu Anfang jener Expedition, deren eine stets wachsende Gaͤhrung, unterhaͤlt sogar im Schooße regelmaͤßige Ausuͤbung des wesentlichsten Vorrechts der Krone, jenen Verordnungen folgende -eJ 6 Worb. 8 schickt Nunhm einen so reinen und dauernden Glanz auf die edle Krone der Familien verderblichen Zwiespalt, und koͤnnte uns von des Rechts, die Wahl⸗Kammer aufzuloͤsen, gelaͤhmt. Schon Maaßregeln, die so viel besprochen üet dn sind mnas Frankreichs wirft, tadelte die Presse mit unglaublicher Heftig⸗ Stufe zu Stufe zuletzt in die Zeiten der Barbarei hierdurch ist die Staats⸗Verfassung erschuͤttert. Ew. Maje⸗ Ausfuͤhrung man gestern noch weifelte, sind h ö eeit die Gruͤnde, Mittel und Vorbereitungen und zog den Er⸗ zuruͤckfuͤhren. Gegen so viele von der periodischen staͤt allein besitzen die Kraft, sie auf ihre Grundlagen zuruͤck, getreten. In Folge eines die Mottve enr eae⸗ the Feben folg in Zweifel. Unempfindlich fuͤr National⸗Ehre lag es Presse erzeugte Uebel sehen sich Gesetze und Gerechtigkeit zufuͤhren und zu befestigen. Recht und Pflicht der Aufrechthaltung saͤmmtlichen Mir tern Unser, nesen ev en und von nicht an ihr, daß unsere Flagge von dem Schimpfe eines in gleichem Maaße genoͤthigt, ihr Unvermoͤgen zu bekennen. der Verfassung, ist das unzertrennliche Attribut der Souveraine⸗ nig enthaͤlt der Moniteur folgende zwei . d ahahs Sea⸗ Barbaren nicht noch laͤnger befleckt blieb. Gleichguͤltig fuͤr das Es waͤre uͤberfluͤssig, den Ursachen nachzuspuͤren, welche die taͤt. Keine Regierung auf der Welt wuͤrde bestehen koͤnnen, wenn die Wahlen und die periodische Presse, 8 rföfn vngen — große Interesse der Menschheit, lag es nicht an ihr, daß Eun-⸗ Mittel, jenen Uebeln zu steuern geschwaͤcht und aus ihnen all⸗ sie nicht oas Recht haͤtte, fuͤr ihre Sicherheit Sorge zu tragen. die ganze schmerzliche Frage des An - dügench, r Jedermann ropa nicht noch laͤnger einer grausamen Sklaverei und schimpf⸗ maͤlig eine unnuͤtze Waffe in den Haͤnden der Regierung ge⸗ Diese Befugniß ist aͤlter als alle Gesetze, da sie in der Na⸗ Temps beginnt, ohne die Veror. dlicks Fefth. — Der lichen Tributen unterworfen blieb. Hiermit aber noch nicht macht haben. Uns genuͤgt es, die Erfahrung zu befragen und tur der Dinge liegt. Dies, Sire, sind Maximen, die durch sein heutiges Blatt mit folgenden vese selbst mitzutheilen, zufrieden, war die Presse darauf bedacht, durch einen Ver⸗ die gegenwäͤrtige Lage der Dinge zu erweisen. Das gericht⸗ die Zeit geheiligt sind und die Zustimmung aller Europaͤischen Geschaͤftsfuͤhrer des Journals, J Eof eeebe enoetlechen rath, den unsre Gesetze haͤtten bestrafen koͤnnen, alle Geheim⸗ liche Verfahren eignet sich nur unvollkommen zu einer wirk⸗ Pablicisten haben. Aber sie haben noch eine andere positi⸗ len: „Ein Ereigniß) wichti 8 his vlte⸗ unterzeichneten Zei⸗ nisse der Ausruͤstung zu offenbaren, die Staͤrke und das Ver⸗ samen Unterdruͤckung. Diese Bemerkung ist so richtig, daß Ivpoere Bestaͤtigung fuͤr sich, naͤmlich die der Charte selbst. Der schehen ist, wird uns darchs 18 heuti 88 Mo⸗ 8 5 zeichniß unserer Truͤppen, die Zahl unserer Schiffe, so wie sie schon laͤngst allen aufgeklͤrten Koͤpfen einleuchtet; sie hat Se 14 hat Ew. Majestaͤt mit einer Macht bekleidet, die det. Die Herrschaft der Verordnungen ist ee e
2) Befehle, die von Behoͤrden ausgehen Hi iefe 7 chismen und Gebetbuͤcher. “ 3) Denkschriften uͤber Prozesse, wenn sie von einem Advoka⸗ ten oder Anwalt eines Gerichtshofes oder Tribunals unter⸗ 4) Behteh 18 literarisch enkschriften literarischer und gelehrter Gesellscha ie von dem Koͤnige errichtet oder . üevLer. 8 5) Vortraͤge der Mitglieder beider Kammern.
Art. 9. Journale und periodische Schriften Autorisation des Koͤnigs nicht Leschls e ö. ö Folgendes ist der Inhalt des im 8ten Artikel der vorge⸗ dachten Verordnung in Bezug genommenen Artikels 4 der Verordnung vom 27. November 1816: „In den Faͤllen und Orten jedoch, wo Wir es fuͤr an⸗ gemessen erachten sollten, die Vollziehung der Gesetze und Ver⸗ ordnungen zu beschleunigen, sollen diese von dem Tage als publi⸗ zürr 19c; I angesehen werden, an welchem sie n zugekommen sind, der ihren E in ei vür. z8 vegecnen 8” f E1111“ ie ebenfalls im 8ten Artikel ange vom e. Januar 1817 lautet: “ ZArt. 1. In den im Art. 4 Unserer Verordnun 27. November 1816 bestimmten Fällen⸗ wo Wir es — gemessen erachten sollten, die Vollziehung der Gesetze und Unserer Verordnungen zu beschleunigen, indem Wir sie auf außerordentlichem Wege an ihre Bestimmung gelangen lassen,
zum Volke dringe. Die Koͤnige, Ihre Vorfahren, Sire, ha⸗ ben es stets geliebt, sich ihren Unterthanen mitzutheilen: die Presse hat nicht gewollt, daß Ew. Majestaͤt Sich die⸗ ser Genugthuung erfreuen. Ein graͤnzenloser Unfug hat in der That, selbst bei den feierlichsten Gele⸗ genheiten, weder den ausdruͤcklichen Willen des Koͤnigs, noch die von dem Throne herab erschollenen Worte geachtet. Ddie einen sind verkannt und entstellt, die andern zu einem GSegenstande der treulosesten Auslegung oder des bittersten Sgppottes gemacht worden. So hat man noch den letzten Akt dder Koͤnigl. Macht, die Proclamation, im Publikum ver⸗ scchrieen, ehe dieselbe einmal den Waͤhlern bekannt war. DDdies ist aber noch nicht Alles. Die Presse trachtet geradezu sIdhdahin, die Souverainetaͤt zu unterjochen und die Staatsge⸗ walten an sich zu reißen. Als vorgebliches Organ der oͤffent⸗ lichen Meinung, will sie die Berathungen beider Kammern leiten, und es ist unbestreitbar, daß sie dabei das Gewicht eines Einslusses in die Waagschale legt, der eben so nach⸗ theilig als entscheidend ist. Diese Herrschaft hat vorzuͤglich
seit zwei oder drei Jahren in der Deputirten⸗Kammer den offenbaren Charakter der Unterdruͤckung und Tyrannei ange⸗
“ 8b 9
. 8 2 8 8 8 “ 88 “ 8 1“ G 8 3 “