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eg ; Polizei⸗Commissair des Reviers gefuͤhrt, wo jene Schriften Amtliche Nachrichten. Bastitet werosah⸗ . geführt, wo jene Schriften q „Jeder, der ein Lese⸗Kabinet, ein Kaffehaus und dergl. Kronik des Tages. haͤlt und dort Zeitungen oder sonstige, der sehaugiann Prg. Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Bau⸗In⸗ Verordnung vom 25sten d. M. zuwider gedruckte Verord⸗ spektor Umpfenbach zu Koblenz zum Regierungs⸗ Und nungen zu lesen giebt, wird als Mitschuldiger der Vergehen, Beaurathe bei der Regierung zu Duͤsseldorf zu ernennen und die aus jenen Zeitungen oder Schriften herzuleiten seyn moͤch⸗ das desfalsige Patent Allerhoͤchst eigenhaͤndig zu vollzie en ⸗ merelgt, und sein Etablissement wird vorlaͤusig ge⸗ b E1““ ö11646“*“ Die Geschaͤftsfuͤhrer, Redaktoren und Eigenthuͤmer meh⸗ Ihre Koͤnigliche Hoheiten der Kronprinz und die rerer hiesigen Opposttions⸗Blaͤtter haben eine Protestation ge⸗ Kronprinzessin sind von Fuͤrstenstein ier shn die Verordnungen vom 25. Juli eingereicht. Sie beru⸗ eingetroffen. b 3 en sich dabei auf den Inhalt der bestehenden Gesetze uͤber b eeras e die periodische Presse, um zu beweisen, daß jene Verordnun⸗
Im Bezirk der Koͤnigl. R gierung gen fuͤr keinen Schriftsteller obligatorisch waͤren. „Heutiges
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zu Liegnitz ist der Kandidat der Theologie Dausel Tages,“ aͤußern sie, „wo die Regierung das Gesetz verletzt
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als Rektor der evangelischen Schule in Luͤben, desgleichen der hat, sind auch wir nicht verbunden, zu gehorchen. Wir wer⸗
Kandidat der Theologie Liebe als Pfarr⸗Substitut in Lud⸗ den daher versuchen, unsre Zeitungen zu publiciren, ohne die wigsdorf, Goͤrlitzschen Kreises, bestaͤtigt worden; verlangte Autorisation dazu einzuholen.“ Den Beschluß der zu Bromberg ist der bisherige Kommendarius Jo⸗ Protestation machen einige Betrachtungen uͤber die Aufloͤsung hann Filipski zum Pfarrer der katholischen Kirche in der Deputirten⸗Kammer. Die Verfasser glauben, daß eine
Siedlimowo, im Kreise Inowraclaw, ernannt. ssolche Aufloͤsung, bevor die neugewaͤhlte Kammer einberufen soorden, verfassungswidrig sey. Sie bitten die Kammer da⸗ Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister, her im Namen Frankreichs, sich auf ihr gutes Recht zu stuͤtzen herr Wilhelm von Humboldt, von Querfurt. und dasselbe geltend zu machen. Der evangelische Bischof und General⸗Superintendent Die Quotidienne ist das einzige der heute erschiene⸗ n Prenzlow. nen Bläͤtter, das einen kurzen Bericht uͤber diejenigen Ereige⸗ “ nisse giebt, die am 26sten, also am Tage vor den (im beilie⸗ V 8 b b Len⸗ genden Supplemente erwaͤhnten) unruhigen Auftritten, statte “ CCZC1141414*“* „Waͤhrend 4 1“ 111A1“4“X“ s(· des ganzen gestrigen Tages hat die vollkommenste Ruhe ge-.
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“ tun g 8⸗Na ch r hherrscht. Spaͤt gegen Abend fanden in dem Viertel F. weh
Palais⸗Royal einige Verfuche, Unordnung zu stiften, statt, Ausland. (s(sdsddie aber in einigen Minuten unterdruͤckt wurden. Trotz der - VPerordnungen haben mehrere nicht autorisirte Journale ver⸗ Frankreich. sucht, heute fruͤh einige ihrer Nummern zu verbreiten. Sie Paris, 27. Juli. Gestern Vormittag begaben Se. enthalten eine von einer großen Anzahl von Geschaͤftsfuͤhrern Miajestaͤt sich in Begleitung des Dauphins nach dem Walde und Redaktoren der verschiedenen Oppositionsblaͤtter unter⸗ voon Rambouillet auf die Jagd. Hoͤchstdieselben speisten in zeichnete Protestation. Man hat bemerkt, daß die Geschaͤfts⸗ dem dortigen Schlosse und kehrten sodann nach St. Cloud fuͤhrer und Redaktoren des Journal des Débats diesem Akte zuruͤck. nicht beigetreten sind. Es sind Maaßregeln getroffen, daß Die Dauphine wird am 30sten oder 31sten aus den Baͤ⸗ die Verordnungen uͤber die Presse morgen mit Strenge aus⸗ dern von Vichy hier zuruͤck erwartet. gefuͤhrt werden. Die Redaktoren mehrerer BWuͤͤtter legten S „Es leidet keinen Zweifel“, aͤußert der Drapeau blanc, gestern Herrn Debelleyme einen Bericht vor, den ihre Drucker „ daß der vorgestrige Minister⸗Rath uͤber eine große Anzahl nicht hatten drucken wollen. Der Praͤsident des Gerichts⸗ von Beamten, deren Grundsaͤtze sich mit dem monarchischen hofes erster Instanz entschied, daß, in Betracht, daß die Geiste der Regierung nicht vertragen, den Stab gebro⸗ Verordnung Uber die Presse nicht in den vorgeschriebenen chen hat.“ 8 Formen bekannt gemacht worden; in Betracht ferner, daß Der Minister des Innern hat nachstehende Verfuͤgung es angemessen sey, den Blaͤttern Zeit zu lassen, sich, dem erlassen: Art. 2 der Verordnung vom 25. Juli gemaͤß, die noͤthige „Art. 1. Die Praͤfekte, Unter⸗Praͤfekte und General⸗ Autorisation zu verschaffen, die Drucker gehalten seyen, das Preafektur⸗Secretaire, die von dem Sitze ihrer Amts⸗Verrich⸗ Blatt fuͤr den folgenden Tag zu drucken. Die Motive des tungen entfernt sind, sollen sofort dahin zuruͤckkehren.“ Herrn Debelleyme betreffen sonach blos die Form und nicht 8 8* „Art. 2. Jeder fruͤher ertheilte Urlaub wird hiermit die Sache selbst. Das Journal des Débats, das, wie uruͤckgenommen oben erwaͤhnt, die Protestation nicht mit unterzeichnet, hat „ Art. 3. Kuͤnftig darf kein Staats⸗Beamter, der unter bei dem Minister des Innern ein Gesuch um Bewilligung dem Ministerium des Innern steht, aus welcher Ursache es der benoͤthigten Autorisation eingereicht; eben so der Consti⸗ aauch seyn mag, sich von dem Orte, wo er sein Amt verrich⸗ tutionnel, obgleich drei seiner Redaktoren der gedachten Pro⸗ tet, entfernen, wenn er nicht zuvor durch einen in den vor⸗ testation beigetreten waren. Dem Messager des Chambres schriftsmaͤßigen Formen bewilligten Urlaub dazu ermäͤchtigt ist die Erlaubniß bereits ertheilt worden, so daß er gestern mwordar ist. . . Abend, wie gewoͤhnlich, erschien.“ Iec Der Polizei⸗Praͤfekt hat heute eine Bekanntmachung „Eine Thatsache“, bemerkt heute die Gazette, „ist folgenden Inhalts an den Straßen⸗Ecken anschlagen lassen: in den neuen Verordnungen ganz besonders der Beachtung N 8 „Jeder, der periodische Schriften austheilt, worin nicht werth, naͤmlich die Zusammenberufung der Wahl⸗ Kollegien d gusgebers oder Druckers angegeben ist, oder der dergleichen In zwei Monaten also wird die Rednerbuͤhne offen seyn.
er waͤhre Name, das Gewerbe, und die Wohnung des Her⸗ auf den 6ten und der Kammern auf den 28. September. Schriften dem Publikum zu lesen giebt, wird sofort vor den Das Repraͤsentativ⸗System ist also nicht verletzt, und die