1830 / 224 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 14 Aug 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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denjenigen Kandidaten waͤhle, der die mei⸗ sten Stimmen erhalten habe, die uͤbrigen vier aber zu Vice⸗Praͤsidenten proklamire. Herr Demargay schloß sich diesem Vorschlage an. „Ich habe“, bemerkte Herr Dupin, „in dem Geiste der Charte gesprochen.“ „Was Charte!“ rief hier eine Stimme von der aͤußersten linken Seite, „es giebt keine Charte mehr!“ „Wie kann man nur eine solche Sprache fuͤhren;“ erwiederte Herr Viennet. Nach einigen Bemerkungen des Herrn Villemain, welcher es eben⸗ falls fuͤr nothwendig hielt, an dem Reglement der Kammer festzuhalten, obgleich er im Allgemeinen zugab, daß die Charte modifizirt werden muͤsse, wurde der obige Vorschlag des Herrn von la Rochefoucauld fast einstimmig angenommen, und man schritt zu Einsammlung der Stimmen fuͤr die Wahl der fuͤnf Kandidaten zur Praͤsidentenstelle. Der Na⸗ mens⸗Aufruf ergab 218 anwesende Deputirte; absolute Ma⸗ joritaͤt 110. Herr Cas. Périer erhielt 174, Herr J. Laf⸗ fitte 160, Herr B. Delessert 123, Herr Dupin d. Aelt. 120, . Royer⸗Collard 100, Herr B. Constant 95 Stim⸗ men. Die 4 Erstern wurden dem zufolge zu Kandidaten pro⸗ klamirt, und es mußte, Behufs der Wahl des fuͤnften Kan⸗ didaten, zu einer zweiten Abstimmung geschritten werden. Damit die Abstimmung aber uͤberhaupt guͤltig sey, mußten 214 Deputirte (Einer uͤber die Haͤlfte der 427 Mitglieder der Kammer *)„ daran Theil nehmen. Es fanden sich An⸗ fangs deren nur 212; bald traten aber noch 7, woruͤn⸗ ter der General Lafayette, hinzu, so daß die abso⸗ lute Majoritaͤt jetzt 110 betrug. Herr Royer⸗Collard erhielt 116 und Hr. B. Constant 96 Stimmen. Hr. Royer⸗ Collard wurde sonach zum 5ten Kandidaten proklamirt. Als der Praͤsident hierauf der Versammlung anzeigte, daß er nunmehr den Commissair im Departement des Innern befragen werde, wann der Statthalter das Buͤreau der Kammer empfangen wolle, trat Hr. B. Constant aufs Neue mit dem Antrage hervor, Hrn. Cas. Périer sofort zum Praͤsidenten und die 4 uͤbrigen Kandidaten zu Vice⸗Praͤsi⸗ denten zu erklaͤren, indem er die Ueberzeugung aussprach und sich dieserhalb auf Hrn. v. Lafayette berief, daß der Statthalter den Deputirten selbst das Ernennungsrecht uͤber⸗ lassen wuͤrde. Dieser Vorschlag fand indeß kein Gehoͤr, und ddie Sitzung wurde um 5 Uhr suspendirt. Um 8 Uhr Abends eroͤffnete der Alters⸗Praͤsident sie wieder und zeigte zuvoͤr⸗ derst der Versammlung an, daß der Statthalter das provi⸗ sorische Buͤreau mit der Liste der 5 Kandidaten um 9 Uhr empfangen wolle. Um 8 ½ Uhr brach dem zufolge Hr. Labbey de Pompidèdres mit den 4 provisorischen Secretairen auf, waͤhrend Hr. v. Lameth ihn auf dem Praͤsidentenstuhle er⸗ setzte. Nach einer halben Stunde kehrte er zuruͤck und theilte der Versammlung die nachstehende Antwort des Statt⸗

sollte, dazu

halters mit: 8 „Ich haͤtte gewuͤnscht, daß die Kammer die Wahl selbst aͤtte treffen koͤnnen; dem Gesetze ist man aber Gehorsam schuldig. Ich werde hiervon stets ein Beispiel geben. Ich hoffe, es wird das Letztemal seyn, daß diese Liste mir vorgelegt worden ist.“”“ 1 Lebhafter Beifall erscholl bei dieser Mittheilung. Waͤh⸗ rrend der Abwesenheit des Hrn. Labbey de Pompiéères war man zu dem Namens⸗Aufrufe Behufs der Wahl der 4 Seecre⸗ taire geschritten. Jetzt zeigte es sich, daß die Zahl der an⸗ wesenden Deputirten unzulaͤnglich sey. Hr, von la Pom⸗ meraie verlangte, daß man diejenigen Deputirten, die sich entfernt haͤtten, namhaft mache; ihre Nachlaͤssigkeit sey un⸗ voerzeihlich. Diesem widersetzte sich Hr. Voysin de Gar⸗ tempe, da ein solches Verfahren einer Art von Proscription gleichen und nur allzusehr an die Zeiten der Revolution erin⸗ nern wuͤrde. Hr. Viennet war der Meinung, daß die ab⸗ solute Majoritaͤt nicht nach der Gesammtzahl der Deputirten, sondern nach Abrechnung der vertagten und ausgeschlossenen Deputirten, angenommen werden muͤsse. Der effektive Be⸗ stand der Kammer, meinte Hr. Duvergier de Hauranne, sstelle sich nach dieser Abrechnung nur auf 362 Mitglieder, mithin die absolute Majoritaͤt auf 182. Zwar bemerkte Hr. v. Lardemelle, daß diese Auslegung reglementswidrig sey. Gleichwohl wurden die 202 anwesenden Deputirten zur Ab⸗ stimmung fuͤr hinreichend gehalten. Von diesen erhielten r. v 166, Hr. Pavée de Vandoeuvre 153, r. Cunin⸗Gridaine 149, und Hr. Jars 131 Stimmen. iese 4 Deputirten wurden sonach zu Secretairen der Kam⸗ mer proklamirt. Sitzung vom 6. August. Als der Alters⸗Praͤsident diese Sitzung um 10 Uhr eroͤffnete, waren kaum 4 oder 5 De⸗

*) Drei Deputirte sind naͤmlich doppelt gewaͤhlt worden, so daß die gesetzliche Zahl dee 889 Deputirten sich auf 427 reduzirt.

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putirte zugegen. Um 11 Uhr zaͤhlte man deren einige sechzig. Es sollte zu der Wahl der 5 Kandidaten, worunter der Statt⸗ halter die beiden Quaͤstoren zu waͤhlen hat, geschritten wer⸗ den. Die Versammlung entschied aber, daß die bisherigen Anäͤstoren vorlaͤufig noch im Amte bleiben sollten. Praͤsident darauf der Kammer eine ihm zugegangene Adresse der Deputirten der Stadt St. Quentin mittheilen wollte, widersetzte sich Hr. Salverte der Vorlesung dieses Akten⸗ stuͤcks, als gebrauchswidrig. Dagegen wurde der Vorschlag des Hrn. Dumeylet, sich zunaͤchst in den Bureaus mit der Pruͤfung der Vollmachten der an den beiden vorhergehenden Tagen zuruͤckgewiesenen Deputirten zu beschaͤftigen, angenom⸗ men. Hie Sitzung wurde zu diesem Behufe eine kurze Zeit unterbrochen. Nachdem die Zulassung der betreffenden De⸗ putirten ausgesprochen worden, verlas Hr. Labbey de Pom⸗ pieres eine Verordnung des Statthalters, wodurch Herr Cas. Périer zum Praͤsidenten der Deputirten⸗ Kammer ernannt wird. Der Alters⸗Praͤsident legte sofort sein Amt mit folgenden Worten nieder: „Be⸗ vor ich diesen Praͤsidentenstuhl verlasse, auf welchen der Zufall allein mich gehoben hatte, muß ich Ihnen meinen lebhaften Dank fuͤr die Nachsicht, die Sie mir bewiesen ha⸗ ben, zu erkennen geben. Ich gehe in die Dunkelheit zuruͤck, die dem Mittelstande und meinen Neigungen zusagt; dort

werde ich, so lange meine Mitbuͤrger mich ihres Vertrauens wuͤrdig erachten, fortfahren, das Interesse des Armen und

Unterdruͤckten mit meinen schwachen Mitteln zu vertheidigen. Ich hoffe, daß mir solches besser, als bisher, gelingen werde. Ich werde auf die Personen, die das Staatsruder fuͤhren, nie eine Ruͤcksicht nehmen und mir es stets zur Ehre rech⸗ nen, den Namen des alten Tribun, den man mir gegeben, zu verdienen. Gegen Verschwendungen werde ich mich, wie immer, erheben und die Abschaffung derjenigen Abgaben ver⸗ langen, die vorzuͤglich auf der minder beguͤterten Klasse lasten, auf derjenigen Klasse, die uns die Freiheit zuruͤckgegeben hat, und der ich die wenigen schoͤnen Tage verdanke, die mir noch in diesem Leben uͤbrig bleiben.“ Da Hr. Casimir Pé⸗ rier abwesend war, so nahm der erste Vice⸗Praͤsident Herr Laffitte den Praͤsidentenstuhl ein. Dieser begann damit, daß er der Versammlung die nachstehende auf das Bureau niedergelegte Proposition mittheilte: 1 „Ich beschuldige die Ex⸗Minister, Verfasser des Berichts an den Koͤnig und 1 der Verordnungen vom 25. Juli, des Hochverraths. 889 (gez.) Eusèbe Salverte.“ Lauter Beifallruf erscholl bei diesen Worten. Hr. Sal⸗ verte wollte seinen Vorschlag entwickeln; man rief ihm aber vou allen Seiten zu, dies sey uͤberfluͤssig, worauf er die Ueber⸗ weisung desselben an die Buͤreaus verlangte. Rachdem die Versammlung ihrem Alters Praͤsidenten den uͤblichen Dank gezollt hatte, zogen die Deputirten sich in ihre Buͤreaus zu⸗ ruͤck, um die mit der Entwerfung der Adresse zu beauftra⸗ gende Kommission zu ernennen. 1 Sitzung begann damit, daß die Wahl des Marquis v. Vaul⸗

chier, der als Praͤsident des Kollegiums, wo er gewaͤhlt wor⸗

den, (in Doͤle) die Geheimhaltung der Vota auf das groͤblichste ver letzt hatte, fuͤr null und nichtig erklaͤrt wurde. Der Vice-⸗ Praͤsident trug demnaͤchst ein Schreiben des Hrn. Cas. PP⸗ rier vor, worin derselbe erklaͤrte, daß er, seines kraͤnklichen Zustandes halber, sich vorlaͤufig außer Stande sehe, das ihm uͤbertragene Amt eines Praͤsidenten der Kammer anzunehmen. r. v. Corcelles machte hierauf den Vorschlag, daß saämmt⸗ liche Mitglieder der Kammer die Proclamation an den Her⸗ zog von Orleans unterzeichnen moͤchten, damit es im Schooße derselben keinen geheimen oder offenen Feind mehr gebe. Auf den Antrag des Hrn. Verryer wurde diese Proposition den Buͤreaus uͤberwiesen. Jetzt verlangte Herr Bérard (vom Dept. der Seine und Oise) das Wort, um der Kammer einen Vorschlag zu machen: „Ein feierli⸗ cher Vertrag“, aͤußerte er, „knuͤpfte das Franzoͤsische Volk an seinen Monarchen; er ist zerrissen worden; der Uebertre⸗ ter dieses Vertrags kann aus keinem Rechtsgrunde irgend ei⸗ ner Art mehr die Vollziehung desselben verlangen. Umsonst halten Karl X. und sein Sohn sich fuͤr berechtigt, eine Macht abzutreten, die sie gar nicht mehr besitzen. Diese Macht ist in dem Blute mehrerer tausend Opfer erloschen. Die Abdi⸗ cations⸗Akte, wovon man Ihnen Kenntniß gegeben hat, ist eine abermalige Treulosigkeit; der Schein des Gesetzlichen, der sie umgiebt, ist ein Trugbild. Jene Akte ist eine Fackel der Zwietracht, die man unter uns schleudern moͤchte. Di wahren Feinde unsers Landes, diejenigen, die durch Schmei⸗ chelei die letzte Regierung dem Verderben zugefuͤhrt haben, bewegen Frankreich von allen Seiten; sie legen alle Farben an, bekennen sich zu jedweder Meinung. Spricht sich in ei⸗ v1 8 G“

Als der

Die Wieder⸗Eroͤffnung der

Kammer und der Kammer der

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Gefuͤhle zu prahlen, das sie zu empfinden unfaͤhig sind, und Ultra⸗Royalisten legen die Maske strenger Republikaner an.

Einige Andere heucheln fuͤr den vergessenen Sohn des Siegers von Europa eine Anhaͤnglichkeit, die sich in Haß verwandeln wuͤrde, wenn je die Rede davon seyn koͤnnte, aus ihm das Oberhaupt des Staates zu ma⸗ chen. Die unvermeidliche Unschluͤssigkeit der gegenwaͤrti⸗ gen Regierung ermuthigt die Anstifter der Zwietracht; eilen wir, ihr ein Ende zu machen. Ein hoͤchstes Gesetz, das Gesetz der Nothwendigkeit, hat dem Volke von Paris die Waffen in die Haͤnde gegeben, um die Unterdruͤckung zuruͤckzuweisen; dieses Gesetz hat uns, als einziges Heil, zum Oberhaupte vorlaͤufig einen Prinzen waͤhlen lassen, der ein aufrichtiger Freund der Verfassung ist; dasselbe Gesetz verlangt, daß wir unverzuͤglich unserer Regierung ein defi⸗ nitives Oberhaupt geben.. Wie groß aber auch das Ver⸗ trauen seyn mag, das dieses Oberhaupt uns einfloͤßt, die Nechte, die wir zu vertheidigen berufen sind, verlangen, daß wir die Bedingungen feststellen, unter welchen wir ihm die Macht zu uͤbergeben bereit sind. Schon mehr als einmal schmaͤhlich hintergangen, muß es uns wohl gestattet seyn, strenge Buͤrgschaften zu stipuliren. Unsere Institutionen sind in mehrfacher Hinsicht unvollkommen und fehlerhaft; wir muͤssen sie vervollständigen und verbessern. Der Fuͤrst, der sich an unserer Spitze befindet, ist bereits unseren gerechten

Forderungen zuvorgekommen; die Grundzuͤge einiger unserer

vornehmsten Gesetze sind von der Kammer vorgeschlagen und von ihm gebilligt worden; andere Gesetze sind uns nicht min⸗ der nothwendig; auch sie werden uns zu Theil werden. Wir sind die Auserwaͤhlten des Volkes; die Nation hat uns die Vertheidigung ihrer Interessen, die Verkuͤndigung ihrer Be⸗ duͤrfnisse anvertraut. Ihr erstes Beduͤrfniß, ihr theuerstes Interesse sind aber Freiheit und Ruhe. Die Freiheit hat sie selbst uͤber die Tyrannei errungen. Ihre Ruhezu sichern ist unsere Sache, und wir koͤnnen dies nur, indem wir ihr eine feste und gerechte Regierung geben. Umsonst moͤchte man behaupten, daß wir bei einem solchen Verfahren unsere Rechte uͤbertreten. Ich wuͤrde diesen Einwand, wenn man ähn mir machte, durch eine abermalige Berufung auf das Gesetz, das ich schon einmal angefuͤhrt habe, widerlegen, das Gesetz der gebieterischen, unvermeidlichen Nothwendigkeit. Unter diesen Umstaäͤnden und in Betracht der ernsten und drin⸗ genden Lage des Landes, so wie des von ihm gefuͤhlten uner⸗ laͤßlichen Beduͤrfnisses, dieser Lage ein Ende zu machen, in Betracht ferner des von Frankreich einstimmig ausgesproche⸗ nen Wunsches, seine Institutionen zu vervollstaͤndigen, habe ich die Ehre, Ihnen nachstehende Beschluͤsse vorzuschlagen:

Die Deputirten⸗Kammer, in dem Interesse des allge⸗

meinen Besten die, aus den Begebenheiten des 26. 27. 28. und 29. Juli, so wie aus der allgemeinen Lage Frankreichs hervorgehende gebieterische Nothwendigkeit erwaͤgend, erklaͤrt,

daß der Thron erledigt und daß es dringend nothwendig ist,

Denselben neu zu besetzen.

Die Kammer erklaͤrt ferner, daß, nach dem Wunsche und in dem Interesse des Franzoͤsischen Volkes, der Eingang und die nachstehenden Artikel der Charte gestrichen oder in der angegebenen Weise geaͤndert werden muͤssen:

Art. 6. Die roͤmisch⸗katho⸗ Dieser Artikel ist aufzuhe⸗ lische apostolische Religion ist ben. Staats⸗Religion. W Alrt. 14. Der Koͤnig ist das Die Worte: zur Sicher⸗ oberste Haupt des Staates; heit des Staats sind zu er gebietet der Land⸗ und streichen, und ist dagegen am Seemacht, erklaͤrt den Krieg, Schlusse hinzuzufuͤgen: Alles schließt die Friedens⸗, Allianz⸗ unter der Verantwortllchkeit und Handels⸗Traktate, besetzt seiner Minister. alle oͤffentlichen Aemter und 1A“ erlaͤßt die zur Ausfuͤhrung der Gesetze und zur Sicherheit—

des Staatserforderlichen Re:-; 1“

glements und Verordnungen. J“ 8 Art. 15. Die gesetzgebende Die Worte: der Depar⸗

Gewalt wird gemeinschaftlich tements sind zu streichen, von dem Koͤnige, der Pairs⸗ da es kuͤnftig nur Bezirks⸗

Deputirte geben soll.

Deputirten der Departe⸗ ments ausgeuͤbt.

. 16 uob 17. Der Ks⸗ nig schlaͤgt die Gesetze vor. Der Vorschlag wird nach dem Gesetze gebuͤhrt dem Koͤnige, Gutduͤnken des Koͤnigs zunaͤchst der Pairs⸗ und der Deputir⸗ der Pairs⸗Kammer oder der ten⸗Kammer. Doch muß je⸗

Statt dieser beiden Artikel, folgenden: Der Vorschlag der

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nigen hochherzigen Gemuͤthern der voreilige Wunsch nach un— ebeschraͤnkter Freiheit aus, gleich beeilen sich Jene, mit einem

Deputirten⸗Kammer gemacht; mit Ausnahme des Budgets, das immer zuerst der Depu⸗

tirten-Kammer vorgelegt wer⸗

den muß.

Art. 19, 20 und 21. Kammern find befugt, den Koͤ⸗ nig zu bitten, daß er uͤber die⸗ sen oder jenen Gegenstand ein Gesetz vorschlage; auch duͤrfen sie andeuten, was das Gesetz, ihren Ansichten nach, enthal⸗

des Finanz⸗Gesetz zuerst von der Deputirten⸗Kammer be⸗ willigt werden.

1“ ö“ Diese 3 Artikel sind als eine Folge der Art. 16 und 17, welche die Gesetzes⸗Vorschlaͤge allein dem Koͤni aufzuheben.

ten muͤsse. Ein solcher An⸗ trag kann von jeder der bei-— den Kammern gemacht wer⸗

den, nachdem im geheimen Aus⸗ schusse daruͤber berathschlagt worden. Diejenige Kammer von der derselbe ausgegangen,

darf ihn der andern Kammer, erst nach Verlauf von 10 Ta-. gen mittheilen. Nimmt die

andere Kammer den Antrag an, so wird er dem Koͤnige vorgelegt, wo nicht, so kann er im Laufe derselben Session nicht wieder zur Sprache ge⸗ bracht werden.

Art. 26. Jede Versamm⸗ lung der Pairs⸗Kammer außer⸗ halb der Zeit, wo die Deputir⸗ ten⸗Kammer ihre Sitzungen haͤlt, ist, insofern sie nicht von dem Koͤnige anbefohlen worden, unerlaubt und von Rechtswegen unguͤltig. 116“

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haben

Ark. 28. Die Pairs habe mit 25 Jahren Eintritt in die Kammer, aber nur mit

30 Jahren Stimme. Art. 30. Die Mitglieder der Koͤnigl. Familie und die Prinzen von Gebluͤt sind Pairs durch das Recht ihrer Geburt. Ihr Sitz ist gleich hinter dem des Praͤsidenten; aber nur mit

eine berathende

25 Jahren haben sie eine be⸗

rathende Stimme. Art. 31. Die Prinzen duͤr⸗ fen in der Kammer ihren Sitz nur auf des Koͤnigs Befehl, der fuͤr jede Session durch eine Botschaft ertheilt wird, nehmen, bei Strafe der An⸗ nullirung alles Dessen, was in ihrer Gegenwart verhan⸗ delt worden. Art. 32. Alle Berathungen der Pairs⸗Kammer sind ge⸗ E11““

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Art. 36. Jedes Departement soll dieselbe Anzahl von De⸗ putirten haben, die es bis⸗ her gehabt hat.

Art. 37. Die Deputirten werden auf 5 Jahre gewaͤhlt, und zwar so, daß die Kam⸗ mer alljaͤhrlich zu einem Fuͤnf⸗ theile renovirt wird.

Art. 38. Kein Deputirter darf in die Kammer aufge⸗ nommen werden, wenn er nicht 40 Jahr alt ist und 1000 Fr. an direkten Steuern zahlt.

Statt dessen: sammlung der Pairs⸗Kammer außerhalb der Zeit, wo die

Deputirten⸗Kammer ihre Siz⸗

zungen haͤlt, ist unerlaubt und von Rechts wegen unguͤltig, mit Ausnahme des einzigen

Falles, wo die Pairs⸗Kammer

als Gerichtshof versammelt ist,

und wo sie alsdann auch blos erichterliche Functionen verrich⸗ ten darf. 8

Statt dessen: die Pairs ha⸗

ben mit 25 Jahren Eintritt

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in die Kammer und eine be⸗-⸗

rathende Stimme.

Statt dessen blos: Die Prin⸗ zen von Gebluͤt sind Pairs

durch das Recht ihrer Geburt;

ihr Sitz ist gleich hinter dem

des Praͤsidenten.

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Statt dessen:

gen der Pairs⸗Kammer sind öͤffentlich, aber der Antrag vpon 5 Mitgliedern ist hinrei⸗ chend, daß die Kammer sich iin einen geheimen Ausschuß bilde. b 8 Dieser Artikel ist aufhuhe.

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tirter darf in die Kammer auf⸗ genommen werden, wenn er nicht 25 Jahr alt ist und die uͤbrigen gesetzlichen Bedingun⸗ gen in sich ver