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kompromittirte sie andrerseits nicht minder das persoͤnliche In⸗ teresse des Souverains. Denn was bedeutete sie anders, als daß der Fuͤrst, die Charte mit Fuͤßen tretend, die Reyraͤsentativ⸗Re⸗ gierung zu einem elenden Gaukelspicle herabwuͤrdigen wollte, worin die Mandatarien des Volkes als Rebellen erschienen, so⸗ bald sie nicht knechtisch alles Dasienige bewilligten, was die Mi⸗
nister von ihnen verlangten. Neun Monate lang muͤhte das Mi⸗
nisterium sich, die Civil⸗ und Gerichts⸗Verwaltung mit, seinen Plaͤnen ergebenen Maͤnnern zu besetzen; es glaubte sich stark ge⸗ nug, um bei dem Wahlgeschaͤfte von Seiten aller besoldeten Be⸗ amten eine blinde Mitwirkung zu verlangen; es verkuͤndigte laut, daß Alle, die aus den Fonds, welche die Nation der Regierung anvertraut, salgrirt wuͤrden, nach seinen Vorschriften und, wenn es verlangt wuͤrde, sogar gegen die Nation stimmen muͤßten. Hier, meine Herren, bezeichne ich Ihnen ein wahrhaftes Verbre⸗ chen. Ich will nicht von dem im Straf⸗Gesetzbuche enthaltenen Vergehen reden, welches darin besteht, die Buͤrger in der freien Ausuͤbung ihrer politischen Rechte gewaltsam zu stoͤren; ich spre⸗ che von einer systematischen Absicht, die oͤffentliche Sittlichkeit, das kostbarste Gut eines aufgeklaͤrten Volkes, zu verderben; ich spreche von jener Zumuthung, die man einem Buͤrger macht, bei der Annahme eines oͤffentlichen Amtes den Ministern, wer diese auch seyen und was sie auch verfuͤgen moͤgen, nicht nur Zeit und Arbeit, sondern auch seine persoͤnlichen Ansichten sein Gewissen und das Gefuͤhl seiner Pflichten zu verkaufen. Dem tiefen Un⸗ willen, den eine so ganz unmoralische Lehre erregen mußte, be⸗ gegnete das Ministerium mit der Erklaͤrung, daß der Familien⸗ Vater, um sich sein Gewissen frei zu erhalten, ja nur auf die Stelle zu verzichten brauche, wodurch er die Subsistenz seiner Kin⸗ der sichert. Wenn man mit dem Dolche in der Hand eine Handlung von mir begehrt, die meinen Grundsaͤtzen zu⸗ widerlaͤuft, so wird, wenn ich nachgebe, meine Schwaͤche getadelt, und wenn ich widerstehe, mein Heldenmuth be⸗ wundert werden; aber in beiden Faͤllen wird der allgemeine Abscheu dem Urheber der Gewalt folgen und das Schwerdt des Gesetzes ihn erreichen. Und hier sind es nun vollends die mit der Aufrechthaltung des Gesetzes selbst beguftragten Beamten, welche die Gewaltthaͤtigkeit zu einem Prinzipe, zu einem Rechte der Regierung, und die Aufopferung des cigenen Gewissens zu einer Beamten⸗Pflicht erheben. Loyale Staatsdiener wurden ih⸗ res Dienstes entlassen; drohende Rundschreiben schuͤchterten die Waͤhler ein, und schon ließ man es im mittaͤglichen Frankreich nicht mehr bei bloßen Drohungen bewenden. Gewissenhafte Buͤr⸗ ger mußten sich dem Dolche der Moͤrder durch die Flucht ent⸗ ziehen. Der Verbannungsruf, Mordversuche und ein offenbar absichtlich errregter Aufstand, — dies ist es, was die Behoͤrden von Montauban gesehen, was sie geduldet, entschuldigt, ja beifaͤllig aufgenommen haben; waͤhrend das Ministerium dem Unwesen ruhig zusah und dasselbe der Vergessenheit zu uͤbergeben suchte. Sie, m. H., werden eine solche Nachlaͤssigkeit nicht nachahmen. Sie werden vielmehr eine Untersuchung uͤber die Vorgaͤnge in Montauban anstellen, um den Urhebern derselben, so wie den Kunstgriffen, die man uͤberhaupt zur Verfaͤlschung der Wahl⸗ Operationen angewandt hat, auf die Spur zu kommen. Eine zweite Untersuchung muß den geheimnißvollen Ursprung der Feuersbruͤnste, die das westliche und noͤrdliche Frankreich verheert haben, und deren Anstifter wunderbarerweise bis jetzt allen Nach⸗ forschungen entschluͤpft sind, zu Tage foͤrdern; es wird sich dar⸗ aus erklaͤren, warum gerade in demselben Augenblicke, wo die ge⸗ richtlichen Verfolgungen den Schleier zu luͤften versprachen, das Ministerium den Staatsstreich wagte, wodurch jede fernere Oef⸗ fentlichkeit unmoͤglich gemacht wurde. Ich meinerseits beschraͤnke
mich auf die Bemerkung, daß die Feuersbruͤnste und der Auf⸗
stand in Montauban die einzigen Ereignisse waren, welche die Ruhe Frankreichs stoͤrten. Ungeachtet der allgemeinen Bangig⸗ keit stieß die Regicrung nirgends auf ein Hinderniß, und die Mi⸗
nister, die schon seit dem Monate August 1829 an dem Umsturze der
Gesetze arbeiteten, fanden noch im Monat Juli 1830 in Allem, was sie im Namen der Gesetze verfuͤgten, den unbedingtesten Gehorsam. Unsere politische Stellung war nicht minder beruhigend. In dem groͤß⸗ ten Theile des Reichs waren die Wahlen genau der Ausdruck der Gesinnung des Volks gewesen. Ich scheue mich nicht zu behaup⸗ ten, daß Niemand fuͤr diese Wahlen haͤtte dankbarer seyn sollen, als der Fuͤrst selbst, dem man sie als einen Akt der Empoͤrung schilderte. Gab es fuͤr seinen durch zahlreiche Fehler erschuͤtter⸗ ten Thron noch eine dauerhafte Stuͤtze, so mußte er sie in den Deputirten des Landes suchen. Wir betheuern es, dgas Volk verlangte nach keiner neuen Revolution, nicht weil es sich dazu zu schwach fuͤhlte, sondern aus Liebe zur Ordnung, aus Achtung fuͤr seine Eidschwuͤre. Die Entfernung eines allgemein verwor⸗ fenen Ministeriums, Gesetze, die uns fuͤr die Zukunft gegen die Ruͤckkehr der Vergangenheit bewahrten, — dies war es, was wir zu fordern beauftragt waren. Um diesen Zweck zu erreichen, konnten wir uns nur der cinzigen Waffe bedienen, welche die Charte uns in die Haͤnde gegeben hat, — der Verweigerung des Budgets an Minister, die das Vertrauen der Nation nicht besa⸗ ßen. Dies war unsere Absicht. Europa hatte seine Augen auf uns gerichtet: und es muß Frankreich die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß keine außergefetzliche Handlung, keine feindliche De⸗ monstration den Staatsstreich, von dem wir betroffen worden und der den National⸗Freiheiten oder der Dynastie ein Ende ma⸗ chen mußte, veranlaßt hatte. Der Bericht an den Ko⸗ nig und die Verordnungen vom 25. Juli sind noch bei Jedermann in frischem Andenken. Ich darf nicht unbemerkt
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lassen, daß a da die
wortlichkeit solidarisch in Anspruch nehmen.
sich nicht mehr als einmal bewogen gefunden, sie aus einem ganz
andern Gesichtspunkte, als demjenigen, zu betrachten der uns in die⸗ sem Augenblicke beschaͤftigt? Haben Sie sich nicht gefragt, ob die Rathgeber der Krone wohl irgend etwas ersinnen konnten,
das die Person des Fuͤrsten selbst mehr befleckte, als die gedachten Verordnungen? Das Volk hatte jene Koͤnigl. Proclamation noch
nicht vergessen, die ihm noch kuͤrzlich die Aufrechthaltung seiner
Institutionen und Gerechtsame verheißen hatte; gleichwohl sollte die Freiheit der vvesse diese Huͤterin aller andern, vernichtet und das Wahlge
waͤre, die ihrerseits wieder desselben nur nach dem elieben der Regierung haͤtten genießen koͤnnen. Zu diesem
bittern Spotte gesellte sich noch ein anderer; denn welchen
andern Namen verdient jene Behauptung, daß die Freiheit der
periodischen Presse in Frankreich die Oeffentlichkeit toͤdte; oder jene Erklaͤrung, daß man die Preßfreiheit und die Wahlrechte
vernichte, um in die Bahn der Verfassung zuruͤckzukehren; oder jene Aufloͤsung der Deputirten⸗Kammer, noch ehe diese eine ge⸗
setzliche Existenz hatte, und wodurch man sonach der Krone die
monstruose Befugniß beilegte, die Volkswahlen zu vernichten? Nein, zu keiner Zeit noch hatte die Regierung mit solcher Kuͤhn⸗ heit der Ungerechtigkeit die Beleidigung hinzugefuͤgt, zu keiner Zeit noch hatte sie sich mit mehr Verachtung uͤber die Rechte eines großen Volkes, so wie uͤber ihre eigenen Eidschwuͤre, hinwegge⸗ setzt. Dem Plane des Ministeriums wuͤrde noch etwas gefehlt
haben, wenn es nicht noch bis auf den letzten Augenblick die Hoffnung und das Vertrauen des Volks genaͤhrt haͤtte. Die
Mitglieder beider Kammern wurden daher schriftlich auf den 3. Aug. einberufen, und auf allen Punkten des Landes machten die Deputir⸗ ten Anstalt, zu einer Versammlung abzureisen, deren Aufloͤsung die Minister schon im Voraus beschlossen hatten. Man hat, und nicht ohne Wahrscheinlichkeit, geglaubt, daß jene Einberufung absichtlich ge⸗
schehen sey, um die Deputirten der Oppositions⸗Partei unter
Augen zu haben; daß bereits Proscriptions⸗Listen angefertigt wa⸗ ren, und daß Verbannung oder Tod die Votanten der Adresse erwartet haͤtten. Die Untersuchung wird hieruͤber Licht verschaffen. Das Ministerium wußte, daß zur Vollziehung jener Verordnun⸗ gen die Anwendung der Gewalt unumgaͤnglich noͤthig werden wuͤrde; es war daher entschlossen, eine bewaffnete Macht zu entwickeln, die stark genug waͤre, jeden Widerstand zu bestegen. Schon wird das Murren, das der Unwille waffenlosen Einwohnern entlockt, durch Angriffe der Gendarmerie bestraft. Bald aber gelangt das Pariser Volk zur Erkenntniß seiner Rechte, wird sich seiner Kraft bewußt und ruͤstet sich zum Kampfe; bald geht es von der Selbst⸗ vertheidigung zum furchtbarsten Angriffe uͤber. Der Tod wuͤthet nach allen Seiten hin, und bei jedem Schwunge maͤht seine Sichel einen Franzosen nieder. Zu diesem vorherberechneten Blutbade, dem die Tapferkeit des Volkes einen andern Ausschlag, als den erwarteten, gab, schien es schwer noch ein Verbrechen hinzuzufuͤgen. Und doch! Einige wohlgesinnte Buͤrger glauben, daß, wenn ihre Stimme beim Volke Geher gefunden, sie auch bei den Ministern Eingang finden werde. Um dem Blutvergießen Einhalt zu thun, versuchen sie es daher, die Stimme der Wahrheit zum Throne gelangen zu las⸗ sen; sie geben die Mittel an, wie das Leben vieler Tausend Fran⸗ zosen gerettet werden koͤnne; sie wenden sich an den Befehlsha⸗ ber der Truppen, und durch ihn an das Ministerium. Aber ihre Rathschlaͤge, ihre Vorstellungen, ihre patriotischen Bitten werden zuruͤckgewiesen; Tod oder Unterwerfung, — dies ist die ein⸗ zige Wahl, die man dem Volke laͤßt. — In Ihrer denkwuͤrdigen Sitzung vom 7. August, meine Herren, haben Sie aus dem Munde eines achtbaren Deputirten vernommen, daß die Mi⸗ nister damals die Verantwortlichkeit fuͤr ihre Weigerung allein auf sich nahmen, und daß sie den Monarchen weder von dem Blutvergießen in Paris, noch von den Vorschlaͤgen, die dem⸗ selben ein Ende machen konnten, unterrichteten. Ein solcher grausamer und nicht wieder gut zu machender Verrath gegen den Fuͤrsten scheint fast unglaublich; doch laͤßt sich derselbe nicht fuͤg⸗
lich in Zweifel ziehen, wenn man in dem amtlichen Moniteuͤr⸗
vom 27sten und 28sten Juli liest, daß der Hof damals eine Meile weit von der blutbesleckten Hauptstadt Audienzen ertheilte und sich mit der Jagd und sonstigen Vergnuͤgungen die Zeit vertrieb. Indeß wurde Paris durch eine Koͤnigl. Veroͤrdnung in Belage⸗
rungs⸗Zustand erklaͤrt; die militairische Macht allein sollte dort
hereschen. Die Hauptstadt nahm aber die Herausforderung an; Alt und Jung griff zu den Waffen; alle Klassen von Einwohnern
stellten Streiter, die mit dem glaͤnzendsten Muthe das Gefuͤhl
der Menschlichkeit und Uneigennüͤtzigkeit verbanden. Nach sol⸗ cher Erfahrung sollten wir es fast nicht mehr bedauern, daß das Ministerium fuͤr die Stimme der Versoͤhnung taub gewesen ist; die heldenmuͤthigen Opfer des Kampfes wuͤrden uns verlaͤugnen. Ein vollstaͤndiger Sieg war zur Erringung der Freiheit, wie zum tiefen Sturze der Verfechter des Absolutismus, nothwendig. Doch ich sehe, meine Herren, daß ich unwillkuͤhrlrch von dem Gegenstande meines Vortrages abweiche; ich lenke ihre Aufmerk⸗ samkeit von den schuldigen Besiegten ab, um sie auf die hochher⸗ zigen Sieger zu leiten. Erlauben Sie mir nur noch die Bemer⸗ kung, daß der Ruhm jener denkwuͤrdigen Tage jede schmerzliche Erinnerung, die sich an dieselben k
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da die Verordnungen eine Folge des von dem ge⸗
sammten Ministerium unterzeichneten Berichtes waren, sie auch, wie dieser, das Werk des Ministeriums sind und dessen Verant⸗ chkei 1 Ins Haben Sie, m. H., als Sie diese Aktenstuͤcke, die jetzt der Geschichte angehoͤren, lasen,
1 etz dergestalt verfaͤlscht werden, daß es nur noch das Eigenthum einer geringen Anzahl von Maͤnnern
nuͤpft, verdraͤngen muͤsse. Es
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ga in Frankreich eine Chart
worden; doch bestand sie noch ihrem daher fuͤr den Fuͤrsten, wie fuͤr
Untersuchung allein kann hieruͤber Auskunft geben. beschraͤnke ich mich auf wirkliche Thatsachen:
Das Ministerium hat in der Thron⸗Rede eine Sprache ge⸗ von der Mitwirkung der “ rocla⸗ mation hat es sich nicht gescheut, einen von der Wahl⸗Kam⸗ mer ausgegangenen voͤllig verfassungsmaͤßigen Akt als ein Werk
fuͤhrt, welche die Regierun — — andern Staatsgewalten freisprach, und in der Koͤnigl.
der Empoͤrung darzustellen.
Das Ministerium hat sich bemuͤht, durch Bestechung, Dro⸗ hungen, Gewaltthaͤtigkeiten und Mord die Wahlen zu beherrschen. Das Ministerium hat die oͤffentliche Sittlichkeit dadurch ver⸗ letzt, daß es den Mißbrauch der Gewalt, Seitens der Regierung, und die Verlaͤugnung des Gewissens, Seitens der Buͤrger, zu
einem Grundsatze erhoben hat.
Das Ministerium hat sich unter dem abgeschmackten Vor⸗ wande, eine noch nicht konstituirte Kammer aufzuloͤsen, das Recht anmaßen wollen, die von der Franzoͤsischen Nation getroffene
Wahl ihrer Deputirten zu vernichten.
Das Ministerium hat die durch den 8. Artikel der Charte gesetzlich verbuͤrgte Freiheit der Presse durch eine Verordn ung
vernichten wollen.
Das Ministerium hat gleichfalls durch eine Verordnung das von der Charte im Allgemeinen verbuͤrgte und durch be⸗ stimmte Gesetze eingefuͤhrte Wahl⸗System umstoßen und dagegen ein System des Betruges einfuͤhren wollen, wovon die Verletzung des Abstimmungs⸗Geheimnisses und die Allmacht der Agenten
der Verwaltung die Hauptzuͤge ausmachten.
Um diese alle unsre Rechte vernichtenden Maßregeln durch⸗
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zufuͤhren, hat das Ministerium die Soldaten gegen die Buͤrger bewaffnet und die Einen durch die Andern hinwuͤrgen lassen. Aufgefordert, dem Blutvergießen ein Ende zu machen, hat es das⸗ selbe vielmehr fortgesetzt, bis der Muth der Pariser uͤber seine
blutduͤrstige Halsstarrigkeit siegte.
Wenn, selbst nach dem Buchstaben der Charte, wie sie bisher bestanden hat, solche Handlungen nicht das Verbrechen des Hoch⸗ verraths begruͤnden, so ist die Verantwortlichkeit ein Traum, das
Gesetz eine Erdichtung und die Gerechtigkeit ein leeres Wort. 8 Folgendes ist der Inhalt meiner Proposition:
„Die Deputirten⸗Kammer beschuldigt die Minister, die den Bericht an den Koͤnig und die Verordnungen vom
25. Juli 1830 unterzeichnet haben, des Hochverraths.“
Die Kammer beschloß (wie bereits gestern erwaͤhnt) fast
einstimmig, diesen Antrag in Erwaͤgung zu ziehen. Paris, 14. August. Gestern fruͤh praͤsidirte der Koͤnig im Minister⸗Rathe, der von neun dis zwei Uhr dauerte. Vorher legten die beiden ersten Praͤsidenten des Cassations⸗ und Rechnungshofes, Graf von Portalis und Marquis von Barbé⸗Marbois, so wie die beiden General⸗Prokuratoren beider Behoͤrden, den Amtseid in die Haͤnde des Koͤnigs ab. Se. Majestaͤt empfingen spaͤter die Gluͤckwuͤnsche mehrerer
Generale und Offizier⸗Corps und eine Deputation der Na⸗ tional⸗Garde des Departements der Eure und des Loir.
Abends um neun Uhr war nochmals Minister⸗Rath.
8 Mittags war im Palais Royal Tafel von 70 Couverts; unter den Gaͤsten bemerkte man den Herzog von Bassano, die Generale Maurin und Clausel, den Dichter Casimir De⸗ lavigne u. a. m.
Fast aus allen Staͤdten des Reiches kommen Deputatio⸗ nen hier an, um dem Koͤnige zu huldigen. Der heutige Moniteur enthaͤlt acht Koͤnigl. Verord⸗
nnungen vom gestrigen Datum und folgenden Inhalts: I. Das bisherige Staats⸗Siegel ist abgeschafft; das
naeue wird aus dem Orleansschen Wappen mit geschlos⸗ sener Krone bestehen, hinter welchem das Scepter, die Hand
der Gerechtigkeit und dreifarbige Fahnen kreuzweis angebracht sind; im Abschnitte sollen die Worte: „Ludwig Phi—⸗ Koͤnig der Franzosen“, angebracht werden.
II. Die kuͤnftigen Namen und Titel der Prinzen und
8 Prinzessinnen des Koͤnigl. Hauses werden dahin festgestellt,
daß der aͤlteste Sohn, der Herzog von Chartres, den Titel: Herzog von Orleans, und die Prinzessinnen Toͤchter, so wie die Schwester des Koͤnigs, den Titel: Prinzessinnen von Orleans, annehmen und sich von einander durch ihre Vornamen unterscheiden; die uͤbrigen Prinzen behalten ihre bisherigen Titel.
III. Da laut dem Art. 63 der Charte der Koͤnig die Decoration des Ordens der Ehren⸗Legion zu bestimmen hat, so wird verordnet, daß dieselbe auch fernerhin auf der einen Seite das Bildniß und den Namen des Koͤnigl. Ahnherrn Heinrich's IV., auf der andern Seite aber in der Mitte die
Inschrift: „Ehre und Vaterland“ fuͤhren soll. Die . ö“ “ 6
e, die um so heiliger war, als die onigl. Autoritaͤt sie aus freiem Willen ertheilt zu haben vorgab. Zwar war dieselbe schon in einigen wesentlichen Punkten verletzt auptinhalte nach und war — seine Minister, obligatorisch. Ob diese Letzteren die Absicht hatten, die Verfassungs⸗Urkunde gaͤnzlich zu vernichten, will ich dahingestellt seyn lassen; fehe Fuͤr je
Sterne der Gro Inschrift und fuͤhren.
IY. Der Titel Monseigneur fuͤr die Mitglieder des Minister⸗Raths wird abgeschafft; diese werden in Zukunft nur Monsieur le Ministre genannt.
Diese ersten vier Verordnungen sind saͤmmtlich vom Großsiegelbewahrer, Herrn Dupont de ['Eure, contrasignirt. V. Um der Marine einen Grad zu geben, der dem eines Marschalls bei der Landmacht gleichkommt, werden drei Admiralstellen errichtet und der Admiralsrang wird in jeder Ruͤcksicht dem eines Marschalls von Frankreich gleichge⸗ stellt. Die Admirale sollen gleiche Ehrenbezeugungen und Besoldungen mit den Marschaͤllen genießen und nach ihren Patenten unter einander rangiren. In Ausfuͤhrung dieser Verordnung wird:
VI. Der Vice⸗Admiral Duperré zum Admiral befoͤrdert.
Diese beidente Verordnungen sind vom See⸗ Minister, Grafen Sebastiani, contrasignirt.
VII. Der Marschall Soult, Herzog von Dalmatien, und der Admiral Duperré werden zu Pairs ernannt.
VIII. Der Professor und Deputirte, Herr Villemain, wird zum Mitgliede des Conseils fuͤr den oͤffentlichen Unter⸗ richt mit dem Auftrage ernannt, in Abwesenheit des Mini⸗ nisters in diesem Conseil den Vorsitz zu fuͤhren.
Die siebente Verordnung ist von dem Großsiegelbewah⸗ rer, die achte von dem Minister des oͤffentlichen Unterrichts, Herzog von Broglie, gegengezeichnet. Außer diesen enthaͤlt der Moniteur noch fuͤnf andere Verordnungen, welche einige unerhebliche Befoͤrderungen im Justizfache betreffen.
Der Moniteur berichtigt einen in seinem gestrigen Blatte, im Texte der Minister⸗Ernennungen, vorgefallenen Irrthum: Graf Sekhastiani sey darin nur als Minister der Marine aufgefuͤhrt; es muͤsse aber heißen: Minister der Ma— rine und der Kolonieen.
Durch eine Koͤnigl. Verordnung vom 11ten d. sind saͤmmtliche Koͤnigl. Garden aufgeloͤst worden. Die Offiziere haben unbestimmten Urlaub erhalten. Die Unter⸗Offiziere und Gemeinen, welche fortdienen wollen, koͤnnen sogleich in die Linie eintreten.
Auf den Bericht des Kriegs⸗Ministers hat der Koͤnig eine Kommission ernannt, um die Anspruͤche und die Lage der von der vorigen Regierung, unter mannigfachen Vor⸗
waͤnden, verabschiedeten und pensionirten Offiziere, von denen viese noch im kraͤftigsten Mannesalter stehen, zu untersuchen. Mitglieder dieser Kommission sind: der General⸗Lieutenant Graf Decaen als Praͤsident, die General⸗Lieutenants Vichery,
und der Unter⸗Militair⸗Intendant Turcas. Aus Havre schreibt man unterm 11ten d.: „Die Loot
gebracht haben, sind heute hierher zuruͤckgekehrt.
Capitain Dumont d'Urville mit mehreren Marine⸗Ingenieu⸗ ren an Bord, um die fuͤr Karl X. und dessen Familie be⸗
rikanischen Schiffes zu fuͤhren. Der Marine⸗Praͤfekt hat in einer Proclamation die Einwohner von Cherbourg aunfgefor⸗ dert, sich ruhig zu verhalten; auf allen
aus Caen in Cherbourg angekommen.“ Das Journal des Doöbats stellt uͤber die (in Num⸗ mer 226. mitgetheilte) Rede des Vicomte von Chateaubriand
und die Charakter⸗Groͤße den politischen Leidenschaften abzu⸗
fall in das Lob zu mischen, das von allen Seiten den edlen Worten Herrn von Chaͤteaubriand's gezollt wurde. Ach!
ten Male gesprochen haben! dieses traurige Gefuͤhl haben so viele Herzen mit uns getheilt, daß wir heute nicht mehr Anstand nehmen, es auszusprechen. Nicht in Paris allein fragt man sich, ob die letzten Ereignisse einen Namen, der
serem oͤffentlichen Leben entfernt haben? Sollte wirklich ein
unguͤnstiges Geschick uͤber der politischen Laufbahn des Hrn. von Chaͤteaubriand walten? Sollte wirklich das Leben dessen,
der die Freiheit und die Monarchie
it gleicher Waͤrme ver⸗
sen, welche den „Great Britain“ von hier nach Cherbourg ht h 3 Als sie mit dem Schiffe auf der Rhede von Cherbourg anlangten, kam
folgende Betrachtungen an: „Herrn von Chaͤteaubriand's
Saint⸗Cyr⸗Nugues und Baron Husson, der Oberst Marbot
8—
stimmten Zimmer in Bereitschaft setzen zu lassen. Das Koͤnigliche Boot in Cherbourg liegt bereit, Karl X. an Bord des Ame⸗
b 4 aͤusern weht dort die dreifarbige Fahne. Das sechste Infankerie⸗Regiment war
Rede in der Pairs⸗Kammer hat einstimmige Bewunderung erregt. Alle Parteien schienen sich zu vereinigen, um dem edlen Pair die Huldigung darzubringen, die nur das Genie
dringen vermoͤgen. Wir standen Anfangs an, unseren Bei⸗
uns beschaͤftigte schon im voraus ein schmerzlicher Gedanke! Wie konnten wir sie loben, diese hehren Worte, da wir ganz — von der Besorgniß durchdrungen waren, er werde zum letza⸗
unserer Zukunft so viel Glanz versprach, auf immer aus un⸗: