1830 / 233 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 23 Aug 1830 18:00:01 GMT) scan diff

naach muͤndlichen Aussagen angedeutet worden waren. Am 15. Juli gelangte die „Helena“ bei der Insel Sitka, dem Orte ihrer Bestimmung, an, den sie nach einem Aufenthalte von 8* Monaten wieder verließ, um die Ruͤckreise anzutreten.

Die ganze Reise ward so gluͤcklich zuruͤckgelegt, daß die Be⸗

smatzung nicht einen Mann verlor und das Schiff keine Be⸗

schaͤdigung erlitt. Die zuruͤckgebrachte Ladung besteht aus Pelzwerk und anderen Waaren und wird an Werth auf 1,200,000 Rubel geschaͤtzt.

Der bevollmaͤchtigte Minister Seiner Majestaͤt des Kai— sers am Hofe zu Rio⸗Janeiro, Baron Palengça, benachrich⸗ tigt das Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten in einer Depesche vom 6. Mai, daß, in Folge eines Befehls der Brasilianischen Regierung, jedes zur Nachtzeit im Hafen von Rio⸗Janeiro einlaufende Schiff eine Laterne an einen seiner Maste aufhaͤngen soll, damit die Wache von der Obfervations⸗ Festung aus die Richtung, die das Fahrzeug nimmt, und sei⸗

nen Ankerplatz unterscheiden koͤnne, und damit die Besichti⸗

gung der Zollbeamten und die Vertheilung der Wachen auf 2 8 2. 98₰ 1 1

dem Schiffe, den bestehenden Gesetzen gemaͤß, vor sich gehen koͤnne. Die Festung hat dabei den Befehl, auf diejenigen Schiffe Feuer zu geben, die obiger Anordnung nicht nach⸗ kommen. 8 Odessa, 7. August. Nach Berichten aus Sebastepol (wo, wie neulich mitgetheilt, ein Aufstand ausgebrochen war), schhreiten die Arbeiten der dortigen Untersuchungs⸗Kommission rasch vorwaͤrts. In der Stadt ist Alles ruhig. Die Pest, welche unter den Truppen, die sich im Innern der Stadt be⸗ fanden, ausgebrochen war, hat fast ganz aufgehoͤrt; da sie jedoch unter den Einwohnern noch fortdauert, so stehen alle Haͤuser unter den Auarantaine⸗Gesetzen. Man erwartet von dieser Maßregel die heilsamsten Folgen. Der Gesundheits⸗ zustand der Halbinsel laͤßt im Allgemeinen nichts zu wuͤnschen uͤbrig. Untersuchung leitet, befindet sich mit dem Praͤsidenten der Kommission, General Graf de Witt, und dem Befehlshaber des dritten Armee-Corps, General Krassoffski, in der Naͤhe von Sebastopol.

Warschau, 17. August. ben ein von dem hiesigen Gewehrfabrikanten Collette verfer⸗ tigtes Gewehr anzunehmen und demselben einen kostbaren Brillantring und 100 Stuüͤck Dukaten zu uͤbersenden geruhet.

Die hiesige Universitaͤt hat durch den am 15ten d. M. erfolgten Hintritt eines ihrer aͤltesten Professoren der Rechts⸗ wissenschaften, des Kanonikus Szaniawski, einen empfindlichen Verlust erlitten.

Es ist jetzt hier das 2te Heft der von Herrn von Cho⸗ tomski herausgegebenen Beschreibung der Voͤgel unseres Koͤ⸗ nigsreichs mit Texten in Deutscher, Polnischer und Franzoͤ⸗ sischer Sprache erschienen.

Die Mittelpreise des Roggens sind jetzt hier 13 Fl., des Weizens 26 Fl., der Gerste 9 ½ Fl. und des Hafers 7 ½˖ Fl.

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 14. August verlas der Vice⸗Praͤsident abermals drei Schreiben, wodurch Herr Duquesnoy, Deputirter des Pas⸗de⸗Calais, 8 von Féligonde, Deputirter des Puy⸗de⸗Doôme, und Herr Durand d'Elecourt, Deputirter des Norden, ihre Ab— dankung einreichten. In vier anderen Schreiben entschuldig⸗ ten die Herren Colomb, von Chartrouse, von Espinassous und von Leyval ihr Ausbleiben von der Kammer durch Krank⸗ heit oder Familien⸗Angelegenheiten. An der Tages⸗Ordnung war jetzt eine von dem Minister des Innern angekuͤndigte amtliche Mittheilung. Da indessen Herr Guizot noch nicht anwesend war, so wollte der Vicomte von Tracy diese Zeit

1

benutzen, um zwei Propositionen, die er Tages zuvor auf

das Buͤreau des Praͤsidenten niedergelegt hatte, naͤher zu entwickeln; als man ihm bemerklich machte, daß solches nicht zulaͤssig sey, da seine Antraͤge den Buͤreaus noch nicht mit⸗ getheilt worden waͤren, verlangte er, daß solches, wie vor eini⸗ gen Tagen mit der Proposition des Herrn von Larochefou⸗ cauld, unverzuͤglich geschehe. Die Versammlung entschied, nach vielem Hin; und Herreden, daß man sich in den Buͤ⸗ reaus, wenn auch nicht gleich, doch vorzugsweise, mit den Antraͤgen des Herrn von Tracy beschaͤftigen wolle. Hr. von Boisbertrand, der in den letztern Sitzungen nicht zugegen gewesen war, leistete hierauf nachtraͤglich den Eid; er motivirte denselben in folgender Weise: „M. H.! Durch die Bande der Dankbarkeit, wie durch die Heiligkeit des Eides, an den allzu ungluͤcklichen Fuͤrsten gefesselt, der kuͤrzlich seine Krone verloren hat, hatte sein Leiden

1778

Der General⸗Gouverneur, Graf Worontzoff, der die

Se. Majestaͤt der Kaiser hine.

verdient gemacht hat,

v11“

mich selbst zu tief ergriffen, als daß es mir moͤglich gewesen waͤre, die Treue, die ich ihm gelobt, sofort einem Andern zu schwoͤren. Im Uebrigen, so war in meinen Augen die faktische Erledigung des Thrones so lange noch nicht erfolgt,“ als Karl X. und seine Familie sich auf Franzoͤsischem Boden

befanden. Jetzt ist Alles entschieden, und die Treue wuͤrde

gar keinen Tribut mehr zu entrichten haben, wenn es nicht

noch ein Vaterland zum Empfange derselben gaͤbe. Ich be⸗ seufze und werde lange noch ein Ungluͤck beseufzen, dem die Sieger selbst unmoͤglich ganz unzugaͤnglich seyn koͤnnen; aber das besorgte Frankreich verlangt den Beistand seiner Abgeord⸗ neten, und ich thue daher den Erinnerungen eines betruͤbten Herzens Gewalt an. Ich komme, mich Ihren unumgaͤnglich nothwendigen Geschaͤften beizugesellen; ich komme, weil sich schon einige Stimmen erhoben haben, um Sie einer zu gro⸗ ßen Maͤßigung zu beschuldigen, weil Drohungen ausgestoßen worden sind (Mehrere Stimmen: Nein, nein! bezeich⸗ nen Sie diese Drohungen! Ihre Partei war es, die uns noch vor einem Monate bedrohte.) „Ich komme,“ fuhr der Redner, ohne sich stoͤren zu lassen, fort, „meil, wenn die Aus⸗ uͤbung unserer Amtsverrichtungen einige Gefahr haben kann, der Ruͤckzug keine solche Gefahr darbietet; weil es in der ge⸗ genwaͤrtigen Lage des Landes auf eine Untersuchung der Frage,

ob unser Mandat auch hinreichend sey, nicht weiter ankom⸗

men kann, indem es uns vor Allem darum zu thun sehn

muß, Frankreich vor der Anarchie zu bewahren. Ich bin uͤberzeugt, daß dieses Ihre Absicht ist und will Ihnen dazu, so viel ich solches vermag, behuͤlflich seyn. (Murren.) Ta-⸗ delt man mich deshalb, so troͤsten mich meine Vernunft— und mein Gewissen, die mir sagen, daß Alles auf dem Spiele stehen wuͤrde, wenn diese Kammer, aus Mangel einer zur Berathschlagung hinlaͤnglichen Anzahl von Deputirten, auseinander gehen muͤßte. Und ich versichere hier, der Fuͤrst selbst, dem ich den Tribut einer wenn gleich fruchtlosen Treue darbringe, wuͤrde mit jenem Accente des Patriotismus, der ihn uns so theuer machte (heftiges Murren. Herunter! her⸗ unter!), zurufen: „„Deputirte Frankreichs; gebet dem Vater⸗ lande, was ich in dessen Namen nicht mehr empfangen kann; rettet es; Ihr werdet dadurch Euer Mandat nicht uͤberschrei⸗ ten, sondern dasselbe vielmehr mit Ehren erfuͤllen!““ Meine Herren, ich ehre die Bedenklichkeiten Andrer, aber ich kann sie nicht theilen; ich werde einen Posten nicht verlassen, der mir von meinen Mithuͤrgern anvertraut ist; es ist keine Pfruͤnde, es ist ein Auftrag, den sie mir gegeben haben; ich werde ihn erfuͤllen und der Regierung meinen Beistand lei⸗ hen, wenn sie, wie ich dessen gewiß bin, fuͤr die Aufrechthal⸗ tung der Ruhe und Ordnung Sorge traͤgt. Ich habe zu der Erhebung des neuen Koͤnigs nicht beitragen moͤgen; da in⸗ dessen die Mehrzahl der Franzosen ihn in einem kritischen Augenblicke anerkannt hat, so bin ich ihm Gehorsam schuldig und verspreche, ihm treu zu seyn, wie ich es dem gewesen bin, dessen unseeliges Geschick mir das Herz zerreißt. Ich schwoͤre.“ Nach Herrn v. Boisbertrand bestieg Hr. B. Constant die Rednerbuͤhne, um, wie er sich aͤußerte, einen groben Irr⸗ rhum desselben zu berichtigen. Von Drohungen und Gefah⸗ ren sey naͤmlich nirgends die Rede; das Volk halte sich uͤber⸗ zeugt, daß Frankreichs Deputirte nur fuͤr Frankreichs Wohl handelten; eben so werde auch die Kammer ihre Pflichten erfuͤllen, ohne sich davon durch irgend eine Besorgniß abhal— ten zu lassen. Der Minister des Innern legte nunmehr zwei Gesetz⸗Entwuͤrfe vor. Der erstere lautet also:

„Gesetz⸗Entwurf. 1“”]

Art. 1. Die auf die Revision der Waͤhler⸗ und Geschwor⸗ nen⸗Listen bezuͤglichen Operationen, die in Gemaͤßheit der Artikel 7, 10, 11, 12 und 16 des Gesetzes vom 2. Juli 1828 in der Zeit

vom 15. August bis zum 20. Oktober jedes Jahres stattfinden

sollen, werden, in Ruͤcksicht auf die obwaltenden Umstaͤnde und Dem gemaͤß wird die General⸗Liste der Geschwornen in jedem Departement am 15. Sept. bekannt gemacht und das Reclama⸗ tions⸗Register am 31. Oktober geschlossen werden. Der Abschluß der Liste selbst erfolgt am 16. November und das letzte Berichti⸗

gungs⸗Tableau wird am 20. November publieirt.

Art. 2. Dem Art. 33 der Verfassungs⸗Ur i6, wer⸗ den in die gedachten Listen de esleegezsted kaa a die, bis zum 16. November einschließlich, das 25ste Jahr zuruͤck⸗ gelegt haben und die gesetzlichen Bedingungen in sich vereinigen.“

Nach einer kurzen Entwickelung der Gruͤnde zu diesem Gesetz⸗Entwurfe, die sich aus den letzten Ereignissen von selbst ergeben, legte der Minister den unten stehenden zwei⸗ ten Gesetz-Entwurf mit folgenden Worten vor: „M. H.! Mehrere Sitze in dieser Kammer sind erledigt, und es ist nothwendig, sie unverzuͤglich neu zu besetzen, damit eine Ver⸗ sammlung, die sich bereits dadurch um das Vaterland wohl daß das glorreiche Werk des Wider⸗

6

Hierzu hat es b nn d Bezirks⸗Kollegien die erledigten Deputirten⸗Stellen, mit Ein⸗

dem jene Ersetzung zustehen soll.

Sitzüung aufgehoben.

standes der Nation durch sie in einem Tage gekroͤnt wor⸗ den ist, keine Luͤcke in ihren Reihen sehe. Es bietet sich uns

indeß zur Erreichung dieses Zweckes eine wichtige Frage dar.

Unser Wahlgesetz bedarf wesentlicher Modisficationen; diese

koͤnnen nicht rasch genug bewerkstelligt werden, damit die neuen Wahlen schon unter ihrer Herrschaft vor sich gehen, denn die gegenwaͤrtigen gesetzlichen Bestimmungen in Betreff

des Wahlgeschaͤfts enthalten ein so allgemein verworfenes

Prinzip, daß eine Art von Unschicklichket darin liegen wuͤrde, dasselbe noch laͤnger in Anwendung zu bringen. Ich meine das doppelte Abstimmen. Die uͤbrigen Fragen, wenn gleich deren schnelle Loͤsung nicht minder wuͤnschenswerth ist, koͤn⸗ nen fuͤglich bis zu einer allgemeinen Berathung uͤber das neue Wahlgesetz verschoben bleiben. Jetzt kommt es vor Alle: darauf an, eine Maßregel zu ergreifen, die, ohne unsere Wahl⸗Gesetzgebung durch uͤbereilte Anordnungen neu zu or⸗ ganisiren, sofort das doppelte Votum aus derselben verbanne. uns am angemessensten geschienen, wenn die

78

schluß Derer der Departements⸗Kollegien, allein besetzten, und

wenn, wo von der Ersetzung eines in einem Departements⸗

Kollegium gewaͤhlt gewesenen Deputirten die Rede ist, die Kammer durch das Loos dasjenige Bezirks⸗Kollegium bestimmte, Ein solches Verfahren ist nicht neu; es hat namentlich mehr als einmal zu der Zeit stattgefunden, wo die Kammer noch alljaͤhrlich zum fuͤnften Theile erneuert ward, und wo die Departements, deren Ab⸗ georenete ausscheiden sollten, gleichfalls durch das Loos be⸗— stimmt wurden. Ein solches rein transitorisches Verfahren

wouͤrde den Beduͤrfnissen des Augenblicks, wie der wͤfentlichen Meinung, genuͤgen und der Kammer fuͤr ihre kuͤnftigen Be⸗

rathungen uͤber ein neues Wahl⸗Gesetz voͤllige Freiheit las⸗

sen.é.“ Nach dieser Einleitung theilte der Minister den

Gesetz⸗Entwurf selbst mit. Derselbe lautet folgendermaßen: „Gesetz⸗Entwurf.

Art. 1. Die in der Deputirten⸗Kammer in Folge von Ab⸗

dankungen oder aus sonstigen Ursachen erledigten Stellen sollen

durch die Bezirks⸗Kollegien neu besetzt werden, die ausgeschiede⸗ nen Deputirten moͤgen nun von einem Bezirks⸗ oder von einem Departements⸗Kollegium gewaͤhlt gewesen seyn.

—Art. 2. In diesem letztern Falle soll die Deputirten⸗Kam⸗ mer in öoͤffentlicher Sitzung unter den verschiedenen Wahl⸗Bezir⸗

ken des Departements, wo die Erledigung stattgefunden hat,

denjenigen oder diejenigen Bezirke durch das Loos bestimmen, welche dem oder den ausgeschiedenen Deputirten des Departe⸗ ments⸗Kollegiums Nachfolger zu waͤhlen haͤben, dergestalt jedoch,

daß kein Bezirk mehr als einen Deputirten ernennen darf.

Art. 3. Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes sind

rein transitorisch und nur so fange gültig, bis die in dem gegen⸗ waͤrtigen Wahl⸗Systeme erfordokli

chen Aenderungen in Folge eines Gesetzes stattgefunden haben.“

Nachdem der Vice⸗Praͤsident dem Minister den Empfang dieser beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe bescheinigt hatte, wurde die

Paris, 15. August. Der Koͤnig hielt vorgestern Abend einen Minister⸗Rath, der von 7 ½¼ bis um 11 Uhr dauerte, und dem die Herrn Laffitte, Castmir Perier, Dupin d. Aelt. und Bignon beiwohnten.

Durch Koͤnigl. Verordnung vom vorgestrigen Datum ist der Deputirte und 1e Herr Daunou, zum General— Kustos des Reichs⸗Archivs ernannt worden.

Der Moniteur enthaͤlt folgende neue Ernennungen

von Praͤfekten:

Her. Karl Dunoyer (fruͤher Redacteur des Censeur Européen)

sist zum Praͤfekten des Depts. des Allier statt des Hern. Leroy de Chavigny; 1 1 Dupuy zum Praͤfekten des Depts. der Obern Loire statt des Hrn. Freslon, und Chaper zum Praͤfekten des Depts. des Tarn und der Garonne statt des Grafen von Puysegiir— ernannt worden. v Das Journal des Dobats aͤußert seine Freude uͤber die erste dieser Ernennungen und meint, Herr Dunoyer, der die Freiheiten des Landes 15 Jahre lang vertheidigt habe, sey seinem Posten durch Talent und Charakter gewachsen. Wie es heißt, trifft Karl K. mit seiner Familie heute in Cherbourg ein und wird sich morgen einschiffen. Die beiden Nord⸗Amerikanischen Schiffe „Great⸗Britain“ und „Charles⸗Caroll“, an deren Bord er mit seinem Gefolge in See gehen wird, sollen von zwei Fregatten begleitet werden. Die Gazette de France aͤußert sich heute uͤber die Proposition des Hrn. Salverte, die vorigen Minister in An⸗ klagestand zu versetzen, folgendermaßen: „Dieser Antrag gruͤn⸗ det sich hauptsaͤchlich auf den Vorwurf, daß die Minister dem Koͤnige die Verletzung der Charte angerathen haͤtten. Wir

V

1u“ 8 1““

haben persoͤnlich durchaus keinen Grund, ein Ministerium zu vertheidigen, das ein unsern Anfichten zuwiderlaufendes Sy⸗ stem befolgt hat und das uns fuͤr unsern Oppositions⸗Geist dadurch bestrafen wollte, daß es dreien Mitarbeitern der Ga⸗ zette den Lohn ihrer Dienstleistungen entzog; doch sind wir

es der Gerechtigkeit und Wahrheit schuldig, gegen das An-

klage⸗System des Herrn Salverte einen Einwand zu erheben, der dasselbe voͤllig zerstoͤrt, und fuͤr den wir die Aufmerksam⸗-

2

keit aller verstaͤndigen Maͤnner in Anspruch nehmen. Wenn die Deputirten⸗Kammer geglaubt hat, daß die gedachten Ver⸗

ordnungen der Charte zuwiderliefen, warum hat sie alsdann

2

den 14ten Artikel der Charte, kraft dessen diese Verordnun⸗

gen erlassen wurden, veraͤndert? Die Kammer war also, da sie jenen Artikel modificirte, uͤberzeugt, daß die Bestimmun⸗

gen desselben das Recht in sich schloͤssen, das die Minister

gemißbraucht haben; denn, wenn jene Bestimmungen dieses

Recht nicht verliehen, so haͤtte die Kammer ja den 14ten

tikel der Charte ohne Noth veraͤndert. Aber noch eine andere Frage bietet sich uns dar. t Minister hat, nach den Grundsaͤtzen der Liberalen selbst, den

Zweck, das Prinzip der Unverletzlichkeit des Thrones au 6 Da man nun die Minister fuͤr die letz⸗

recht zu erhalten.

ten Ereignisse verantwortlich machen und eine Anklage auf Hochverrath Legen sie einleiten will, wie hat -alsdann her.

Umsturz des Thrones stattfinden koͤnnen?“ 3 Die Quotidienne spricht sich in dieser Hinsicht auf aͤhn⸗

derjenigen, die eben votirt worden, heißt es ausdruͤcklich: „„Die Person des Koͤnigs ist unverletzlich und heilig; sein 8 Minister sind verantwortlich““. ist ganz klar; sind sie aber einmal nicht befolgt worden, hat man sich an den Koͤnig selbst gehalten, ihn

Die Verantwortlichkeit der

- *

von der

H1

88 8

V liche Weise aus: „In der Charte,“ sagt sie, „und selbst

Der Sinn dieser Worte

Hoͤhe des Thrones hinabgestuͤzt und die Rache sogar bis zur

dritten Generation verfolgt, indem man die Strafe se weit ausgedehnt, daß man auch ein Kind darein be greift, dessen einziges Verbrechen seine Abkunft ist wa⸗ rum kommt man nun noch mit jener Fiction einer Verant⸗

wortlichkeit der Minister und verfolgt sie eines Verbrechens

wegen, das man doch schon einer andern Gewalt zugeschoben

8

hat? Es ist dies ein Dilemma, das logisch zu beantworten wir Jedermann herausfordern. Man wird uns vielleicht mit

dem bequemen, jetzt sehr gelaͤufig gewordenen Argumente antworten,

daß wir uns in einer Revolution befinden und eine Revolution alle diese kleinen gesetzlichen Ruͤck⸗ sichten nicht anerkenne. Diß

es gaͤbe zweierlei Verantwortli

ag.

X. fort, und alsdann komme die Reihe an die Bestrafung der Darauf antworten wir jedoch zunaͤchst, daß es sich hier um einen Kriminal⸗Gegenstand handelt, bei dem Alles nach strengem Rechte gehen muß, und wobei den Rich⸗ tern nicht gestattet ist, mehr oder weniger, als das Gesectz Alsdann aber wollen wir der Revo⸗ lution entgegnen, daß, was sie wohl auch selbst zugiebt, eine [Revolution, die ein faktischer Sieg uͤber das Recht ist, doch Namentlich

Minister.

verfuͤgt hat, zu thun.

immer ein gewisses Recht zu beobachten hat. muß das Prinzip geltend bleiben, daß die Revolution in 9*

meint naͤmlich, n; erst schicke man Karl

Augenblicke, da sie das erreicht hat, was zu ihrem Siege noͤthig war, auch stehen bleiben muß. Wenn sie nun dadurch,

daß sie den Thron fuͤr erledigt erklaͤrt und anderweitig uͤber

ihn verfuͤgt, das vollbracht hat, was zu ihrer Sicherheit noth⸗ wendig war, so ist es ihr auch nicht mehr erlaubt, von Neuem

die Gesetze zu verletzen, indem sie die Maͤnner angreift, de⸗

ren Bestrafuüͤng fuͤr die Sicherung der Revolution selbst gar

kein Interesse mehr hat.“

8 Die Gazette de France theilt aus

dem Indicateur

Aufsatz des Herrn Fonfrode, Herausgebers dieses Journals,

3

de Bordeaux (einem bisherigen Oppositions⸗Blatte) einen

mit dem Bemerken mit, daß der Verfasser desselben alles

Dasjenige richtig vorausgesehen habe, was sich mittlerweile „Unter den von enderungen der Charte”“, sich bei dem ersten

in der Hauptstadt Frankreichs zugstragen. Herrn Berard vorgeschlagenen heißt es darin, „giebt es eine, die

7

8

Anblicke eines besonderen Beifalls erfreuen duͤrfte; es ist

naͤmlich diejenige, die das Alter eines Waͤhlers auf 25 Jahr

und das eines Waͤhlbaren auf 30 Jahr feststellt. Wozu aber dieser Unterschied zwischen den nen soll, begreife ich nicht recht; sinn darin.

des Waͤhlers. Weisheit der

Eine

schon

zweite Aende⸗

alle Waͤhlbare gewaͤhlt werden. 1 lange besteht,

rung der Charte, worauf man

Waͤhlern und Waͤhlbaren die⸗ ich sinde sogar einigen Un⸗ Die hoͤhere, wichtigere Macht ist offenbar die

Soll nun das Alter eine Buͤrgschaft fuͤr die

zu treffenden Wahl abgeben, so muͤßte der Waͤhler mindestens eben so alt, als der zu Waͤhlende seyn; und zwar um so mehr, als alle Waͤhler waͤhlen, aber nicht

1

2*

WJI1I1“