General Demargay sich uͤber den Gang des jetzigen Ministe⸗
muͤssen sich auf den gesunden und aufgeklaͤrten Theil der Na⸗
n erstreckt. Mehr als 2000 Arbeiter, Maͤnner, Fra e. sind hegenwärtig dabei beschaͤftigt und bieten dem Beschauer ein 93 belebtes Schauspiel dar. Einige gra⸗ ben den Sand aus, Andere tragen ihn zu den Waͤschen; ein Theil arbeitet an den Maschinen, ein anderer schafft den 82 den Waͤschen uͤbrigen Sand fort; mit einem Wort, uͤbera V herrscht die groͤßte Thaͤtigkeit, und die Arbeiten, die g1. ganzen Tag dauern, werden mit Eifer und unter dem Scha e lauter Gesaͤnge ausgefuͤhrt. Da die Arbeiter nicht auf Lass lohn arbeiten, so verdienen sie 15 — 30 Rubel monatlich, na - ihrer verschiedenen Kraft oder Geschicklichkeit. Der Sand der Neiva enthaͤlt im Durchschnitt auf 100 Pud uͤber ein Solotnik Gold, er ist also ziemlich metallreich. Das gewon⸗ nene Gold belauft sich auf 2 Pud die Woche, eine sehr be⸗
utende Quantitaͤt.
88 Odessa, 21. August. Nachrichten aus der zufolge, hatten sich die Heuschrecken bei einer großen Anzah von Doͤrfern gezeigt. In der Umgegend von 3 derselben hat man sie gaͤnzlich zerstoͤrt, und nur sehr wenige sind bei 11 andern geblieben. In der Gegend von 16 andern Doͤrfern, wo sich ebenfalls Heuschrecken zeigten, war man sogleich eifrigst beschaͤftigt, sie auszurotten. Man darf hoffen, daß die von der Regierung ergrissenen wirksamen Maaßregeln b dieser Landplage nicht eaane werden, die Ernten unserer Landbewohner zu verwuͤsten.
boaeh Tahe hat hier in der Schule der ausgewander⸗ ten Griechen eine Pruͤfung stattgefunden. Die Zoͤglinge ler⸗ en daselbst die Russische, Griechische und Franzoͤsische Spra⸗ che, Geographie, Arithmetik und verschiedene feine weibliche Handarbeiten. Die Toͤchter einiger Bulgaren und Rume⸗ lioten, die seit dem Frieden mit der Tuͤrkei in Rußland eine Zuflucht gesucht haben, haben die Zahl der Schuͤlerinnen ver⸗ mehrt. Alle Anwesenden waren mit den von den Zoͤglingen dargelegten Kenntnissen zufrieden. TCT11“ . F rankre i ch. W1“
8 2
SDSDeputirten⸗Kammer. Sitzung vom 27. August. (Nachtrag.) Im Laufe der an diesem Tage stattgefundenen 8 * 1 IFor, 9 8 9 9 2
Debatte uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen des Ausscheidens
der zu oͤffentlichen Aemtern befoͤrderten Deputirten außerte der
—Q—õ—-—
riums folgendermaßen: „Wenn ich recht gehoͤrt habe, so hat der Minister des Innern uns aufgefordert, ja die Regierung nicht zu schwaͤchen. Ich gebe ihm hierin Recht; nein, die Re⸗ gierung darf nicht geschwaͤcht werden. Aber ich erinnere die Herren Minister daran, daß sie selbst das Mittel in Haͤnden haben, der Verwaltung die erforderliche Staͤrke zu geben: sie
tion stuͤtzen. Hat aber das gegenwaͤrtige Ministerium, dessen baten Wilen 8 uͤbrigens nicht in Zweifel ziehe und das ich vertheidigen werde, wann und so oft es solches verlangt , in⸗ sofern naͤmlich mein Gewissen es mir gestattet, — hat das Ministerium dies gethan? Ich sage, nein. Es verfuͤgt Ab⸗ setzungen; aber man beschuldigt es, daß es dabei zu langsam ver⸗ feahre. In der That sind fast alle oͤffentlichen Aemter noch immer in den Haͤnden der entschiedensten Gegner der gegenwaͤrtigen Droͤnung der Dinge. (Lebhafte Unterbrechung.) Ja, meine
dies ist ein Faktum. Wir erhalten hieruͤber taͤglich Winke. Aus allen Provinzen, wohin wir korrespondiren, schreibt man uns, daß das Ministerium zu langsam zu Werke ggehe. Ich meinerseits behaupte, daß es nicht sowohl zu lang⸗ sam, als mitunter schlecht waͤhle. Es ist nicht hinlaͤnglich, deaß die Macht allen Feinden der Freiheit genommen, sie muß auch allen Freunden derselben gegeben werden. Die Minister haͤtten diese Freunde in jenem aufgeklaͤrten Theile der Gesellschaft suchen sollen, dem es um die Aufrechthaltung der guten Hrdnung zu thun ist. Sie aufzufinden konnte ihnen nicht schwer werden; sie haͤtten hierin nur dem Bei⸗ spiele Buonapartes zu folgen brauchen, der in den hundert Tagen alle Mairieen und Municipalitaͤten nach den Dekreten der constituirenden Versammlung und den Wuͤnschen des Volkes neu besetzte. Sie haben es nicht gethan, und so sehen wir denn z. B. Praͤfekte, die sich sehr verdammliche Handlun⸗ gen haben zu Schulden kommen lassen, noch jetzt auf ihrem bisherigen Posten oder nach einem andern versetzt.“ — Der Minister des Innern erwiederte Folgendes: „Ich danke dem vorigen Redner, daß er mir eine Gelegenheit gegeben hat, von dieser Tribune herab Thatsachen zu verkuͤndigen, die ich schon laͤngst bekannt zu machen wuͤnschte. Ich glaube zwar nicht, daß es der Regierung zieme, auf alle Fragen, die man an sie richten moͤchte, zu antworten; wohl aber, daß sie nie die Gelegenheit versaͤumen muͤsse, ihre Handlungen frei und offen zu bekennen und das Land in den Stand zu setzen, daruͤber mit voller
auf den Thron berufen moͤchte.
len. (Beifall.)
82 „ 8 2
“ 8 . 8 “ 11““ Man wirft mir vor, daß ich die vor⸗ zunehmenden Anordnungen in der Verwaltung nicht rasch genug bewirkte; hierauf habe ich nur eine Antwort; es giebt in Frankreich 86 Praͤfekte; hiervon sind bis diesen Augenblick 76 nicht blos von einem Orte nach dem andern versetzt, sondern voͤllig entlassen worden; von 277 Unter⸗Prͤͤ⸗ fekten sind 161, und von 86 General⸗Praͤfektur⸗Secretairen 38 abgesetzt worden. Ich sage dies nicht, um eine Diskusston uͤber den Werth der getroffenen Wahlen zu eroͤffnen, — dies ist kein Gegenstand fuͤr die Rednerbuͤhne, — sondern blos um die Verwaltung von dem Vorwurfe der Schlaffheit zu reinigen. Aber nicht blos in meinem Departement, auch in denen meiner Kollegen aͤußert sich dieselbe Regsamkeit. Wenn bei einem so schleunigen und ausgebreiteten Verfahren einige Irrthuͤmer vorgefallen sind, so waͤre dies nicht zu verwun⸗ dern; sobald die Zeit uns diese Irrthuͤmer als solche wird er⸗ kennen lassen, werden wir dieselben auch wieder gut machen. Was die zu treffenden Wahlen selbst angeht, so glaube ich im Allgemeinen, daß man bei denselben keine allzu scharfe Graͤnze ziehen duͤrfe. Caͤsars Grundsatz: wer nicht gegen mich ist, ist fuͤr mich, muß jeder guten Verwaltung zur Richt⸗ schnur dienen. Eine Regierung soll sich nicht fuͤr diesen oder jenen Stand der Gesellschaft entscheiden; sie soll gewisse Grundsaͤtze und allgemeine Interessen behaupten und muß sich gluͤcklich schaͤtzen⸗ wenn es ihr gelingt, fuͤr diese Interessen Vertheidiger in al⸗ len Reihen der Gesellschaft zu finden (Beifall). Man hat uns auch noch daraus einen Vorwurf gemacht, daß wir nicht sofort alle bestehenden Gesetze als aufgehoben betrachtet und es z. B. dem Volke nicht uͤberlassen haͤtten, sich seine Muni⸗ cipal⸗Behoͤrden selbst zu waͤhlen. Ich bin, als einer der Er⸗ sten, der Meinung, daß große Veraͤnderungen in dem gegen⸗ waͤrtigen Municipal⸗Systeme, namentlich in Betreff der Wahl der staͤdtischen Beamten, vorgenommen werden muͤssen; so lange aber diese Veraͤnderungen noch nicht durch ein Gesetz eingefuͤhrt worden, darf die Regierung auch von dem 323 waͤrtigen Systeme nicht abgehen. Uebrigens bemerke ich, daß uͤberall, wo in dieser letztern Zeit das Wahl⸗System ins Le⸗
ben getreten ist, z. B. bei der National⸗Garde, wo die Buͤr⸗ ger ihre Offiziere selbst ernannt haben, die Verwaltung sich uͤch beeilt hat, die getroffenen Wahlen zu bestaͤtigen, da IIIM dieselben als den nakuͤrlichen und rechtmaͤßigen Ausdruck des
allgemeinen Wunsches betrachtete. Dies war, sollte ich glau⸗ ben, Alles, was sie thun konnte.“ — Unter den Zeichen des lebhaftesten Beifalls verließ der Minister die Rednerbuͤhne.
Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 28. August war, wie in der Regel alle Sonnabend⸗Sitzungen,
den bei der &
[Den ersten Bericht stattete Hr. Daunant ab. Eine große und Beitritts⸗Erklaͤrungen uͤber die letzten politischen Begebenheiten war der Bittschriften⸗Kom⸗
Pruͤfung uͤberwiesen worden; sie bezogen sich zum
Menge von Adressen
mission zur Theit ni die Ereignisse des 27. bis 29. Juli, zum Theil auf die Beschlaͤsse der Deputirten⸗Kammer vom 7. August. In einigen derselben wurden dieser Kammer gute theilt; man forderte sie auf, an den Grundsaͤtzen der Charte festzuhalten, verwarf alle republikanischen Theorieen und ent⸗
schied sich fuͤr eine constitutionnelle Monarchie, mit dem ge⸗
hoͤrigen Gleichgewichte der Gewalten. In anderen wurden die die man in der Charte vorgenommen zu sehen wuͤnschte, angedeutet, und in den meisten wurde der Wunsch zu erkennen gegeben, daß man den jetzigen Koͤnig Doch befanden sich drei Adressen darunter, worin 73 Bewohner der Hauptstadt der Kammer das Recht bestritten, die Verfassungs⸗Urkunde zu veraͤndern und uͤber die Krone zu verfuͤgen, und sie daher aufforderten, dieses Geschaͤft einer mit besondern Vollmach⸗ ten versehenen Versammlung zu uͤberlassen. Die nach dem 7. August eingegangenen Adressen pflichteten fast alle den ge⸗ troffenen Manßregeln bei und billigten die Berufung des jetzigen Koͤnigs auf den Thron. Nur drei befanden sich dar⸗ unter, worin gegen den Gebrauch, welchen die Deputirten von ihren Mandaten gemacht haben, protestirt wurde. Auf den Vorschlag der Kommission wurden saͤmmtliche Adressen. in das Archiv der Kammer niedergelegt. — Der zweite Be⸗ richterstatter, Hr. Sappey, trug nur Privat⸗Reclamatio⸗ nen oder Gegenstaͤnde von oͤrtlichem Interesse vor. — Der dritte Berichterstatter, Hr. v. Vatimesnil, berichtete uͤber die Vorstellung eines gewissen Comte in Paris, welcher die Auf⸗ hebung einer im Jahre 1822 erlassenen Verordnung in Be⸗ treff der Organisation des Advokaten⸗ Standes verlangte.
err von Vatimesnil bezeichnete mehrere nach dieser Fetesnang bestehende Mißbraͤuche. Die Kommission,
Sachkenntniß zu urthei⸗
er,
aͤußerte
habe die Nothwendigkeit erkannt, die
Kammer eingegangenen Bittschriften gewidmet.
gute Rathschlaͤge er⸗
v
Garden im ganzen Reiche, die Einf
nen der hiesigen National⸗Garde ab, bei welcher Gelegenheit
den Haͤnden des Generals Lafayette ihre Fahnen erhaͤlt. Fuͤr den G
MNiational⸗Garden zu Fuß bereits an den drei Seiten des Mars⸗ feeldes in Parade aufgestellt. General
das neben der Kriegsschule aufgeschlagene Zelt, vor welchem ddie aus 16 Offizieren, 16 Unteroffizieren und einer gleichen
. 166
ssodann die einzelnen Deputationen und uͤberreicht ihnen vier Fahnen fuͤr jede Legion, die er so eben aus den Haͤnden des
laͤauf vor die Fronte ihrer Legionen, und diese werden nun⸗
. 8*
. 7 1
Advokaten solchen Regeln zu
theidigungsrecht sicherten, statt es zu beschraͤnken; sie hoffe,
8
daß man die Verordnung vom Jahre 1822 durch ein andres
Reglement, das der Regierung, dem Advokatenstande und der gegenwaͤrtigen Ordnung der Dinge in gleichem Maße wuͤr⸗ dig sey, ersetzen werde, wenn anders man es nicht fuͤr ange⸗ messener befinden sollte, diesen wichtigen Gegenstand durch ein Gesetz festzustellen. Herr Dupin der Aeltere bemerkte, die von dem Bittsteller bezeichneten Mißbraͤuche waͤren schon laͤngst von Jedermann gefuͤhlt worden und haͤtten schon oft zu den lebhaftesten Beschwerden Anlaß gegeben; er selbst habe sich stets als den entschiedensten Gegner der Verordnung von 1822 gezeigt, da dieselbe die Unabhaͤngigkeit verletze, deren die Advokaten beduͤrften, um ihr Amt in dem allgemeinen Interesse, so wie zur freien Vertheidigung der Angeklagten, gewissenhaft erfuͤllen zu koͤnnen. „Die jetzige Regierung“, fuͤgte der Redner hinzu, „hat unsern Reclamationen Ge⸗ hoͤr gegeben. Die Aufhebung der Verordnung vom Jahre 1822 ist eine ihrer ersten Sorgen gewesen; es war aber sehr schwierig, die Disciplin des Advokatenstandes gleich in allen ihren Details festzustellen, und man hat sich daher auf eine provisorische Maaßregel beschraͤnken muͤssen. Gestern haben Se. Majestaͤt aeine Verordnung unterzeichnet, die mor⸗ gen im Moniteur erscheinen wird (s. weiter unten den Art. Paris). Sie ist bereits dem General⸗Prokurator und dem aͤltesten Advokaten beim hiesigen Koͤniglichen Gerichtshofe no⸗ tificirt worden. Die freie Wahl des aͤltesten Advokaten und der Disciplinar⸗Conseils wird danach auf allen Punkten des Reichs den Advokaten selbst uͤberlassen, und zugleich wird die abgeschmackte Bestimmung aufgehoben, wonach bisher ein An⸗ geklagter den Beistand eines Advokaten außerhalb des Ressorts des betreffenden Koͤniglichen Gerichtshofes nur dann in An⸗ spruch nehmen durfte, wenn der Disciplinar⸗Rath, der erste Praͤsident des Gerichtshofes oder gar der Großsiegelbewahrer seine Erlaubniß dazu gegeben hatten. Die Regierung hat sonach schon jetzt den dringendsten Beduͤrfnissen des Advokatenstandes genuͤgs Ueber die definitive Organisation desselben besteht gleichfallt. schon ein Entwurf; doch bedarf derselbe noch einer gruͤndli⸗ chen Pruͤfung.“ — Nach dieser Auseinandersetzung wurde die Eingabe des Comte dem Großsiegelbewahrer uͤberwiesen. — Nach Hrn. v. Vatimesnil bestieg Hr. Bourdeau als vier⸗ ter Berichterstatter die Rednerbuͤhne. Unter den Gegenstaͤn⸗ den, welche er zum Vortrag brachte, waren die wichtigsten drei Vorstellungen, worin die Srcsnisorton der National⸗ hrung eines neuen Kom⸗ munal⸗Wesens und eine Modification des Preß⸗Gesetzes ver⸗ langt wurde. Alle drei wurden dem Minister des Innern uͤberwiesen. — In der naͤchsten Sitzung (vom 30sten) begin⸗ nen die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Ergaͤn⸗ zung der im Schooße der Kammer erledigten Stellen.
8
Pearis, 29. August. Heute Mittag haͤlt der Koͤnig
429
8 “ 1““ 8 1“ 8 “ 8 gs 8 8 8 8 2 3 8 “““ 11 3
unterwerfen, die das Ver⸗
88 “ u I 29 v“ “ begleitet sodann den Koͤnig in derselben Ordnung, wie beim Abholen, nach dem Palais⸗Royal zuruͤck.
Im Moniteur liest man eine von dem Großsiegelbe⸗ wahrer contrasignirte Koͤnigliche Verordnung vom gestrigen Tage, wodurch die Staats⸗Minister (ohne Portefeuille) abge⸗ schafft werden.
Eine zweite Koͤnigliche Verordnung vom 27sten, gleichfalls von dem Großsiegelbewahrer contrasignirt, lautet also: „Wir Lud⸗ wig Philipp ꝛc. In Betracht, daß sich schon laͤngst gerechte und zahlreiche Beschwerden uͤber die reglementarischen Verfuͤgungen erhoben haben, welche die Ausuͤbung des Advokaten⸗Amtes bestim⸗ men; daß eine definitive Organisation nothwendig noch einige Zeit erfordert; daß es jedoch daraunf ankommt, schon jetzt durch provisorische Bestimmungen die staͤrksten und am all⸗ gemeinsten erkannten Mißbraͤuche abzustellen; — haben, nachdem wir in dieser Beziehung die Wuͤnsche einer großen Anzahl von Advokaten vernommen, verordnet und verordnen hier⸗ mit: Art. 1. Von dem Tage der Bekanntmachung der gegenwaͤrtigen Verordnung an sollen die Mitglieder der Disciplinar⸗Conseils direkt von allen in der Liste eingetrage⸗ nen Advokaten gewaͤhlt werden. Die Wahl geschieht in einer Abstimmung mittelst Stimmzettel und nach der rela⸗ tiven Majoritaͤt der anwesenden Advokaten. Art. 2. Die Disciplinar⸗Conseils sollen vorlaͤufig aus 5 Mitgliedern bei solchen Gerichtshoͤfen, wo die Zahl der eingeschriebenen Ad⸗ vokaten weniger als 30 betraͤgt, aus 7, wo sie zwischen 30 und 50, aus 9, wo sie zwischen 50 und 100, aus 15, wo sie mehr als 100 betraͤgt, und aus 21 in Paris bestehen. Art. 3. Der Vorsteher wird ebenfalls von saäͤmmtlichen Advokaten, und zwar vor der Wahl des Disciplinar⸗Conseils, durch ein besonderes Skrutinium und mit absoluter Stimmen⸗Mehr⸗ heit gewaͤhlt. Art. 4. Von demselben Tage der Be⸗ kanntmachung dieser Verordnung an soll es jedem in der Liste eingetragenen Advokaten frei stehen, vor allen Koͤniglichen Gerichtshoͤfen und Tribunalen erster
Instanz des Reichs zu plaidiren, ohne daß er dazu ei⸗ ner besondern Erlaubniß bedarf, mit Ausnahme jedoch der Bestimmungen des 295sten Artikels der Kriminal⸗Gerichts⸗ Ordnung. Art. 5. Es soll in der moͤglichst kuͤrzesten Frist zu einer definitiven Revision der die Ausuͤbung des Advo⸗ katen⸗Amtes betreffenden Gesetze und Reglements geschritten werden.“ Durch neun andere Koͤnigl. Verordnungen wird eine große Anzahl von General⸗Advokaten und Substituten, Pro⸗ kuratoren und Instructions⸗Richtern ernannt. 2 Eine 12te Verordnung bestellt 9 neue Unter⸗Praͤfekte. In einer 13ten Verordnung endlich werden 47 Zollstaͤt⸗ ten in den Departements des Norden, der Aisne, der Ar⸗ dennen, des Ober⸗Rheins, des Doubs, des Ain, der Isère, der Niedern Alpen, des Var, der Rhone⸗Muͤndungen, des Aude, der Ost⸗, Ober⸗ und Unter⸗Pyrenaͤen, des Eure, der Niedern Seine, der Somme und von Korsika speciell bezeich⸗
dem Marsfelde die große Musterung uͤber die 13 Legio⸗ letztere zugleich in Eid und Pflicht genommen wird und aus
Hergang dieser Festlichkeit sind nach einem Tages⸗Befehle des General Lafayette folgende Bestimmungen getroffen: Der Koͤnig verlaͤßt, von einem zahlreichen Generalstabe um⸗ geben, um 12 ⅞R Uhr das Palais⸗Royal und wird von der rei⸗ tenden Legion der National⸗Garde in die Mitte genommen, so daß zwei Schwadronen vorauf reiten und zwei andre den Zug schließen, und nach dem Marsfelde gefuͤhrt; hier sind die 12 Legionen
Am Gitter des Marsfeldes wird vom Ober⸗Befehlshaber der National⸗Garden, afayette, an der Spitze des Generalstabes dersel⸗
ben, empfangen; hierauf begeben Se. Majestaͤt sich unter
Anzahl Gemeinen 5 Deputationen der einzelnen Le⸗ gionen, mit ihren Legions⸗ und Bataillons⸗Chefs in der
Mitte, aufgestellt seyn werden. General Lafayette vereidigt
oͤnigs empfangen hat. Die Deputationen begeben sich hier⸗ mehr von ihren Obersten vereidigt. Dreizehn Kanonenschuͤsse zu Ehren der 13 Legionen verkuͤnden die feierliche Eides⸗ leistung, waͤhrend welcher saͤmmtliche National⸗Garden das Gewehr praͤsentiren und alle Musik⸗Corps spielen. Nach der Ueberreichung der Fahnen haͤlt der Koͤnig die Revuͤe uͤber die einzelnen Legionen und Bataillone ab und laͤßt dieselben
am Schlusse vor sich vorbei defiliren. Die Legion zu Pferde
net, uͤber welche Getreide, Mehl und Huͤlsenfruͤchte, in der Zeit, wo die Ausfuhr dieser Verbrauchs⸗Artikel uͤberhaupt ge⸗ setzlich gestattet ist, ausgefuͤhrt werden duͤrfen. Gleichzei⸗ tig werden auch zwei Zollhaͤuser namhaft gemacht (Entre⸗ deux⸗Guiers im Departement der Iseère und Huͤningen im Departement des Ober⸗Rheins), uͤber welche jene Artikel in der Zeit, wo die Einfuhr derselben uͤberhaupt zulaͤssig ist, ein⸗ gefuͤhrt werden duͤrfen. heg.
Das Journal des Débats bemerkt: „Bekanntlich wollte der Prinz von Condé nach den letzten Pariser Ereig⸗ nissen seine Besitzungen nicht verlassen und beeilte sich, 10,000 Fr. fuͤr die Verwundeten einzusenden. Den Tag vor seinem Tode hat er einen Brief voll liebevoller Gesinnungen an den Koͤnig geschrieben, und in seinem Schlafzimmer hat man eine Akte gefunden, durch die er sein Vermoͤgen dem Herzeg enp““ Aumale (viertem Sohn des Koͤnigs) unter der Bedingung vermacht, daß derselbe den Titel eines Prinzen von Condaà annehme.”“ 188
Die Kommission der Deputirten⸗Kammer, welche die vorigen Minister in Anklagestand zu versetzen beauftragt ist, hat vorgestern drei ihrer Mitglieder, und zwar die Herren Berenger, Madier de Montjau und Mauguin, nach Vincen⸗ nes abgeordnet, um zum Verhoͤre der vier dort in Haft sitzenden Ex⸗Minister zu schreiten.
Die National⸗Gardisten, welche etwa von Sr. Majestaät Karl X. und dessen Famllie oder von den Er⸗Ministern Pa⸗ piere besitzen sollten, die in den Tuilerieen waͤhrend der let ., ten Revolution weggenommen oder aus den Fenstern auf die Straße geworfen worden sind, werden in den Blaͤttern auf⸗ gefordert, dieselben bei dem General⸗Prokurator des Koͤnigli. Gerichtshofes zu Paris abzugeben. b
ö“ 8