1830 / 247 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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dem Hasse gegen die Gesetze verbinden. Es sind oft elende kleine Buben, welche den wahrhaft strafbaren Menschen und Aufreizern zu Angreifern und Bundesgenossen dienen. Aus solchen Menschen bestand groͤßtentheils der Poͤbel, der gestern Abends mit Steinwuͤrfen und Hohngeschrei Abtheilungen der Buͤrgergarde angriff, die alle Langmuth der Geduld bewiesen, aber zuletzt genoͤthigt wurden, durch Gewalt die Rotten zu zerstreuen. Bei dieser ungluͤcklichsten aͤußersten Nothwehr wurden 2 oder 3 Personen verwundet.“ Folgende Proklamationen sind gestern hier erschienen: I1 „Eure Obrigkeiten haben mit der lebhaftesten Zufrieden⸗ heit die Ruhe wahrgenommen, die in dieser volkreichen Stadt nicht aufgehoͤrt hat. Wenn die Verwaltung ihrerseits wacht, so rechnet sie zugleich auf Eure Weisheit und auf Eure Ach⸗ tung fuͤr die Sicherheit der Personen und des Eigenthums. Niemanden ist es unbekannt, daß Stoͤrungen oͤffentliches Elend herbeifuͤhren, weil sie den Handel entfernen, das Eigenthum entwerthen, die Quellen des Gewerbfleißes versiegen machen, die Kapitalien außer Umlauf bringen; und doch sind es diese Elemente der Wohlfahrt, welche die Arbeit des Tage⸗ loͤhners naͤhren, unsre Anstalten aufrechthalten und die üinzig⸗ Quelle der reichlichen Unterstuͤtzungen bilden, welche die Kapitalisten, Kaufleute, Eigenthuͤmer und uͤberhaupt alle Klassen nicht aufhoͤrten, mir Freigebigkeit, be⸗ sonders waͤhrend des letzten Winters, uͤber die minder be⸗ mittelten Personen zu verbreiten. Mitbuͤrger! Fahrt fort, die näͤmliche Weisheit zu bezeigen. Die vom Kern der Ein⸗ wohner und von der National⸗Garde, dem Stolze dieser Stadt, unterstuͤtzte Verwaltung wird die oͤffentliche Ordnung und Ruhe aufrecht halten. Antwerpen, den 28. August 1830. Das Magistrats⸗Kollegium der Stadt Ant⸗ werpen.“

II. „Unterrichtet von dem Seitens des hiesigen Magistrats gefaßten Beschlusse, in Betreff der Bildung einer National⸗ Garde, die aus Eigenthuͤmern, Kaufleuten und allen Buͤr⸗ gern und Familenvaͤtern, die bei der Aufrechthaltung der Ord⸗ nung, Ruhe und oͤffentlichen Sicherheit gleich betheiligt sind, bestehen soll, beeilt sich der Gouverneur der Provinz, an seine

Mitbuͤrger und Verwalteten sich zu wenden, um jeden derselben

aufzufordern, sich an seine Obrigkeit anzuschließen und sich mit Klugheit und Maͤßigung zu benehmen. Sollten ungluͤcklicher⸗ weise Zusammenrottungen, Thaͤtlichkeiten oder andere noch ernst⸗ haftere Demonstrationen zu verhuͤten oder zu unterdruͤcken seyn, so werden die Chefs der bewaffneten Buͤrgerschaft anfangs Ueber⸗ redung und liebevolleErmahnungen anwenden, welche die gerechte Hoffnung des Gelingens, den Frieden aufrecht zu halten, darbie⸗ ten. In dem Falle, wo ungluͤcklicherweise noch diese Mittel, die einzigen zulaͤssigen Mittel von Erfolg, zur gesetzlichen Ver⸗ theidigung der Ordnung nicht hinreichten und strengere Maaßregeln ergriffen werden muͤßten, haͤtten diejenigen selbst, die in so schlechten Gesinnungen beharren wuͤrden, sich alles Uebel Schuld zu geben, das daraus entspringen duͤrfte.“ „Personen jedes Alters, jedes Geschlechts, die Kinder vorzuͤglich, koͤnnten, wenn man diese heilsame Warnung ver⸗ nachlaͤssigte, unschuldige Opfer werden und die Unfaͤlle noch bitterer machen, um deren Verhuͤtung es zu thun ist. Moͤge jeder Friedliebende, außer im Dienst der Buͤrger⸗ Garde, sich von allen Versammlungen entfernen; moͤgen die Eltern uͤber ihre Kinder mit einem Eifer und einer Sorgfalt wachen, die der Gefahr angemessen sind, welche sie laufen koͤnnten, und moͤge die Stadt Antwerpen zu so vielen andern Anspruͤchen auf Achtung und Bewunderung, die sie sich er⸗ worben hat, den Ruhm hinzufuͤgen, alle ihre Einwohner vor UAnggluͤck zu bewahren, daß, obgleich fuͤr Jeden nicht sichtbar genug, leider nur zu reell ist! Antwerpen, 29. August. Der Gouverneur, Van der Fosse.“ Die Buͤrgermeister und Schoͤffen der Stadt Antwerpen haben alle guten Buͤrger aufgefordert, sich vor 7 Uhr Abends nach Hause zu begeben und ihre Haͤuser zu beleuchten. Die Kaffeehaͤuser und Schenken sollen, so wie die Stadtthore, um 2 Uhr Abends geschlossen werden. Die Kirmeß von St. Augustin ist bis auf weitern Befehl ausgesetzt. Jede Zusam⸗ menrottung oder Versammlung von mehr als 6 Personen in den Straßen und auf oͤffentlichen Plaͤtzen ist untersagt. „Man verkuͤndet die Ankunft Sr. Koͤnigl. Hoheit des Friedrich, der eine Proclamation Sr. Majestaͤt des oͤnigs uͤberbringt, welche alle Gemuͤther beruhigen wird.

1 Schweden und Norwegen.

9 Stockholm 27. August. J. K. H. die Kronprinzessin heat dieser Tage in Lebensgefahr v-9 dHzabatasestn wollten in Ihrem hiesigen Schlosse eine geheime Treppe in das untere Stockwerk hinabsteigen; es war aber eine Repa⸗

finden, die sich mit dem Instinkt zur Pluͤnderung und mit ratur vorgenommen und die Treppe weggebrochen worde

Dieses Umstandes unkundig, tritt die Prinzessin durch die nicht gesperrte Thuͤr, schreitet vorwaͤrts und faͤllt in das untere Stockwerk, welches gluͤcklicherweise ein Halbzimmer und folg⸗ lich nicht sehr hoch war. Die Prinzessin ist Gottlob mit nur einigen Kontusionen und unbedeutenden Verletzungen davon gekommen. Deutschland. 8 Dresden, 1. Sept. Se. Kaiserl. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Toscana haben heute Morgen Hoͤchstdero Ruͤckreise vom Hoflager zu Pillnitz aus, begleitet von Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Prinzen Johann, angetreten und sind auf Hoͤchstdero Guͤter in Boͤhmen abgegangen, um von da aus die weitere Reise nach Wien fortzusetzen. Frankfurt a. M., 2. Sept. Nachrichten aus Straß⸗ burg zufolge, die in verwichener Nacht mittelst einer Handels⸗ Estaffette hierher gelangt sind, war dort folgende telegraphi⸗

sche Depesche eingegangen: „Paris, vom 31. August, 3 Uhr

Nachmittags. England hat die neue Regierung in Frank⸗ reich anerkannt; Lord Stuart hat dem Koͤnig Ludwig Phi⸗ lipp sein neues Beglaubigungsschreiben uͤberreicht.“ Oesterreichh. 8

Wien, 30. Aug. Die heutige Wiener Zeitung mel⸗ det: Se. K. K. Apostol. Majestaͤt haben, um Allerhoͤchstihrem Minister des Innern und obersten Kanzler, Grafen von Saurau, an dem Tage, wo derselbe seine funfzigjaͤhrige Dien⸗

stes⸗Laufbahn vollendete, ein oͤffentliches Merkmal Ihrer vollen

Anerkennung der Verdienste, welche sich dieser Minister im Verlaufe dieser langen Periode um den Staat und das Allerhoͤchste Kaiserhaus erworben hat, zu ertheilen, demselben mittelst Allerhoͤchsten Handbillets vom 26. August d. J. die Decoration des Koͤnigl. Ungarischen St. Stephan⸗Ordens in Brillanten zu verleihen geruhet. Zu gleicher Zeit haben Se. Majestaͤt der Kaiser, bereit, seinem Verlangen zu ent⸗ sprechen, dem Staate durch fernere Bemuͤhungen noch nuͤtz⸗ lich seyn zu koͤnnen, und eingedenk seines vorlaͤngst ausge⸗ druͤckten Wunsches, die Last des Ministeriums mit einer thaͤ⸗ tigen Existenz unter einem milden Himmelsstriche zu vertau⸗ schen, in Wuͤrdigung dieses neuen Beweises seines regen durch das herannahende hohe Alter nicht geschwaͤchten Dienst⸗ eifers, es eben so Ihrem Dienste als der Allerhoͤchstdenselben sehr am Herzen liegenden laͤngst moͤglichen Erhaltung eines so wuͤrdigen Staatsmannes angemessen befunden, den Grafen von Saurau zu Allerhoͤchstihrem außerordentlichen Botschaf⸗ ter am Großherzogl. Toskanischen Hofe zu ernennen und

ihm dadurch einen wiederholten Beweis Ihrer Anerkennung

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seiner langjaͤhrigen Dienste zu geben. Spanten

Franzoͤsische Blaͤtter berichten aus Madrid vom

19. August: „Der Koͤnigl. Hof wird den 12. September das Residenz⸗Schloß San⸗Ildefonso verlassen und sich nach dem Eskurial begeben, wo er bis zur Niederkunft Ihrer Ma⸗ jestaͤt der Koͤnigin verweilen wird. Die Hof⸗Zeitung faͤhrt fort, die Pariser Ereignisse mitzutheilen, und zwar schoͤpft sie dabei aus allen Journalen von Paris. Graf Espana wird, dem Vernehmen nach, als Gesandter nach St. Petersburg statt des Herrn Paez de la Cadena gehen und der General Longa, jetziger General⸗Capitain von Valencia, statt des Grafen General⸗Capitain von Katalonien werden. Der General⸗Capitain von Andalusien, General Campana, hat der Regierung durch einen Courier anzeigen lassen, daß mehrere gut bewaffnete Haufen mit aufruͤhrerischem Geschrei in dieser Provinz erschienen sind. In mehreren Staͤdten ist die oͤffentliche Ruhe gestoͤrt worden, in Granada hat man sogar die Hymne von Riego und die Tragala gesungen; nur mit Muͤhe gelang es den Behoͤrden, dort die Ordnung wie⸗ derherzustellen. Patrouillen durchziehen bei Tag und Nacht die Stadt mit dem Befehle, bei dem geringsten Aufstande auf das Volk zu schießen. General Campana hat um Ver⸗

Portugal. Pariser Blaͤtter melden aus Lissabon vom 14.

staͤrkung an Truppen gebeten.“

August: „Dom Mizuel ist von Caldas, wo er einige Tage

verweilt hat, uͤber Alobaga, Aljubarrota und Batalba nach Queluz zuruͤckgekehrt. Seit dem Eingange der Nachrichten aus Paris ziehen starke und zahlreiche Patrouillen von Po⸗ lize⸗Soldaten Tag und Nacht durch die Stadt und haben schon mehrere Personen verhaftet. Die Linien⸗Truppen zeigen sich nicht auf den Straßen, sie sind in ihre Kasernen eingeschlossen, wo sie die Nacht unter den Waffen zubringen. Die Boͤrse ist seit zwei Tagen einsam und wird wahrscheinlich ganz geschlossen werden. Gestern ist ein Schiff aus Porto mit 144 groͤßten⸗ theils wegen politischer Vergehen zur Deportation verurtheil⸗

ten Individuen hier angekommen.”*⁰ “X“

n.

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In einem vom Hamburger Korresponder

Frbelten Schreiben aus Konstantinopel vom 10. August

eißt es: „Nachrichten aus Salonichi zufolge, macht der Auf⸗ stand in Albanien noch immer Fortschritte, und die Insur⸗ genten naͤhern sich genannter Stadt immer mehr; von hier gehen noch immer viele Truppen nach jenen Gegenden ab; in einigen Gefechten, welche neuerdings vorgefallen, sind die Truppen der Regierung geschlagen worden. In Widerspruch mir diesen Nachrichten melden Briefe aus Seres, daß sich bereits ein Theil der Insurgenten, deren Anfuͤhrer der Groß⸗ Wesir durch Geld auf seine Seite zu bringen wußte, unter⸗ worfen habe. Dieses Ereigniß muß auf das Benehmen des Pascha von Skutari, welches seit laͤngerer Zeit zweideutig

war, entscheidend gewirkt haben; derselbe hat naͤmlich nun⸗-

mehr dem Groß⸗Wesir seine Bereitwilligkeit, den Befehlen der Pforte nachzukommen, angezeigt und sich erboten, zur Unterdruͤckung des Aufstandes in Albanien nach Kraͤften mit⸗ zuwirken. Die in verschiedenen Paschaliks in Asien aus⸗ gebrochenen Unruhen greifen immer mehr um sich, und be⸗ reits sind viele Ortschaften durch die Insurgenten zerstoͤrt und verbrannt worden. Seit einigen Tagen spricht man hier davon, daß eine neue Haͤuser⸗ und Vermoͤgens⸗Steuer, welche letztere 25 pCt. betragen solle, aufgelegt werde. Der Agent des Hauses Rothschild, Herr Goldschmidt, wird die⸗ ser Tage von hier abreissen. 8

EPnleond

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Berlin, 5. Sept. Es haben des Koͤnigs Majestaͤt, mit⸗

telst Kabinets⸗Befehls vom 27. Maͤrz d. J., die Errichtung einer

Forst⸗Lehranstalt zu Neustadt⸗Eberswalde zu genehmigen geruhet.

Die Lehranstalt steht unter dem Finanz⸗Ministerium, wel⸗

ches sich zur Leitung und Beaufsichtigung derselben eines be⸗

sonderen Kuratoriums bedient. Die Direktion der Anstalt ist dem Ober⸗Forstrath und Professor Herrn Dr. Pfeil uͤber⸗ tragen, welcher zugleich Lehrer der Forstwissenschaft ist und die Aufsicht uͤber die dem Institut speziell zugewiesenen For⸗ sten fuͤhrt. Als Lehrer der Naturwissenschaften ist der Herr

Dr. Ratzeburg, als Lehrer der Mathematik der Herr Docent

Schneider angestellt worden. Der Unterricht umfaßt alle einzel⸗

nen Zweige der gesammten Forstwissenschaft, und der dem

Forstmanne noͤthigen. Huͤlfswissenschaften, und wird durch prak⸗

tische Anleitung und Erlaͤuterung, welche den Zoͤglingen in

den dem Institut zugewiesenen Forsten zu gewaͤhren ist, un⸗ terstuͤtzt. Die Anzahl der Zoͤglinge der Anstalt ist auf Vierzig beschraͤnkt. Die Anmeldungen zur Aufnahme in das Institut sind vor Ende des Monats Februar jeden Jahres bei dem

Direktor der Anstalt einzureichen. Die Meldenden haben

nachzuweisen, daß sie:

1) volle 18 und nicht uͤber 24 Jahr alt sind;

2) einer guten Gesundheit genießen und die Pocken uͤber⸗ standen haben;

3) auf einem Gymnasium oder einer hoͤheren Buͤrger⸗ oder Gewerbsschule, deren Schuͤlern der Anspruch auf ein⸗ jaͤhrigen freiwilligen Kriegsdienst verliehen ist, den Un⸗ terricht bis zur ersten Klasse einschließlich, empfangen, und die Anstalt mit dem Zeugnisse der Reife verlassen

haben; endlich

4A) daß sie selbst, oder ihre Eltern, oder andere zur Unter⸗

haltung des Zoͤglings sich verpflichtende Verwandte

hin8nlaͤngliches Vermoͤgen besitzen, um fuͤr ihren Unter⸗ halt auf die Dauer der Unterrichtszeit zu sorgen.

Fuͤr diejenigen jungen Leute, welche die zu 3 vorgeschrie⸗ bene Schulbildung durch Privat,Unterricht erlangt zu haben behaupten, findet eine Pruͤfung vor einer hierzu bestimmten Kommission statt.

Wer als Zoͤgling aufgenommen wird, hat bei seinem Ein⸗ tritt an Inscriptions⸗, Examinations⸗ und Abgangs⸗Gebuͤhren ein fuͤr allemal Fuͤnf Thaler zum Besten der Sammlungen des Instituts zu entrichten. Außerdem betraͤgt das Hono⸗ rar fuͤr einen jeden zanzjaͤhrihen Kursus Funfzig Thaler, welche, zu gleichen Haͤlften, halbjaͤhrig voraus, an den Ren⸗ danten der Instituts⸗Kasse zu zahlen sind.

Der Lehr⸗Kursus ist auf ein Jahr berechnet, und es be⸗ ginnt dessen erste Haͤlfte (das Sommer⸗Semester) am 15. April und endet den 15. September; die zweite Haͤlfte (das Winter⸗Semester) am 1. November und schließt am letzten Maͤrz. Der spezielle Unterrichts⸗Plan eines jeden Jahres wird mit dem 1. Febr, nach erfolgter Genehmigung, durch die oͤffentlichen Blaͤtter bekannt gemacht.

Fuͤr die Zoͤglinge, welche dem eigentlich akademischen Studium sich nicht widmen, ist als Regel ein zweijaͤhriger

Aufenthalt auf der Lehranstalt anzunehmen, welcher jedoch fuͤr diejenigen Zoͤglinge, die, naͤchst dem zu 3 vorgeschrie⸗ benen Schulzeugnisse, eine zweijaͤhrige Lehrzeit bei einem Oberfoͤrster nachweisen koͤnnen, auf ein Jahr sich ermaͤßigt; und ebenfalls genuͤgt fuͤr solche junge Leute, welche entweder schon eine Universitaͤt besucht haben oder sie nach dem Ab⸗

ange von der Anstalt zu beziehen und auf diesem Wege ihre

Laufbahn zu verfolgen denken, die Theilnahme an einem ein⸗

jaͤhrigen Lehr⸗Kursus. Ein laͤngerer als zweijaͤhriger Aufent⸗ halt auf dem Institut kann nur mit besonderer Genehmi⸗ gung des Finanz⸗Ministeriums gestattet werden.

Aus Elberfeld vom 30. August wird gemeldet: Un⸗ sere Stadt wurde heute durch die Anwesenheit zweier Koͤ⸗ niglichen Prinzen begluͤckt. Vormittags gegen 11 Uhr traf Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Wilhelm, Sohn Sr. Maje⸗ staͤt des Koͤnigs, von Koͤln hier ein und setzte seine Reise nach Lippstadt fort, nachdem der erlauchte Prinz einige Stunden hier verweilt hatte. Den Abend darauf traf unvermuthet auch Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz August von Preußen, von Achen uͤber Duͤsseldorf kommend, hier ein.*)

Die aus Achen vom 1. September eingegangenen Nachrichten bestaͤtigen die in unserem ggestrigen Blatt geaͤu⸗ ßerte Hoffnung der baldigen Wiederherstellung der gestoͤrten Ruhe auf das vollkommenste. Durch die Thaͤtigkeit der Buͤr⸗ gerschaft, von denen ein ansehnlicher Theil sich schleunigst orga⸗ nisirt hatte, und nach ihrem Wunsche unter den Befehl des gerade zufaͤllig anwesenden Majors v. Winterfeld von der Gendarmerie getreten war, ist die Ruhe vollkommen wiederhergestellt und ein Theil der Schuldigen verhaftet. Leider ist zu beklagen, daß die Ruhestoͤrer im ersten Andrang und ehe ihnen etwas entgegengestellt werden konnte, im Innern des Hauses des Fabrikanten James Coquerill große Zerstoͤrungen angerichtet haben. In Koͤln ist die Ruhe nicht gestoͤrt worden; in El⸗ berfeld aber hat ein Trupp Handwerksburschen am 1. Sep⸗ tember Abends tobend und laͤrmend die Straßen durchzogen, ein Theil der Buͤrgerschaft traf, den Landrath des Kreises und ihren Buͤrgermeister an der Spitze, sogleich zusammen, worauf Alles in den gewoͤhnlichen Zustand zuruͤckkehrte, ohne daß Beschaͤdigungen an Personen oder Sachen erfolgt waͤren.

Laut Nachrichten aus Swinemuͤnde vom 2ten d. M. haben die meisten Badegaͤste die Stadt mit der letzten Haͤlfte des verflossenen Monats verlassen. Die Zahl der Badegaͤste hat 668, einschließlich von 125 Domestiken, mithin 23 mehr als im verflossenen Jahre, betragen. Eben so uͤber⸗ steigt die Zahl der Fremden, welche den Ort in diesem Jahre

besuchten, die vorjaͤhrige um 57 Personen. Die dort an-⸗

kommenden Schiffer bringen seit einiger Zeit viele Papagoyen mit, und das am 23sten v. M. angekommene Schiff „Lucifer“ hatte 12 lebendige Chamaͤleons, die ersten, welche dort ge⸗ sehen worden sind, an Bord. 1

Biographische Notizen. Einer in Paris unter dem Titel: „Voilà 'homme!“

erschienenen kleinen Schrift ist folgende kleine Lebens⸗Skizze

entlehnt:

„Ludwig Philipp von Orleans ward zu Paris am 6. Oktober 1773 geboren. Philipp Joseph, Herzog von Orleans, und seine Mutter Louise Marie Adelheid, Tochter des Herzogs von Penthikvre. Lud⸗ wig Philipp fuͤhrte anfangs den Titel: Herzog von Valois, und wurde spaͤter, nachdem sein Vater Herzog von Orleans geworden war, Herzog von Chartres genannt.“

„Seine fruͤheste Erziehung war dem Ritter Bonnard,

einem Ferns gn Artillerie⸗Offizier, anvertraut, der nicht

minder durch seine Gelehrsamkeit als durch persoͤnliche Ei⸗ genschaften ausgezeichnet war. Im J. 1782 erhielt die ruͤhm⸗ lichst bekannte Frau von Genlis den Auftrag, die Studien Ludwig Philipps zu leiten. Unter der Leitung dieser Dame sing der junge Prinz an, jenen Geschmack an den Wissen⸗

schaften und schoͤnen Kuͤnsten zu erhalten, von dem er einst b .

einen so edlen Gebrauch machen sollte, so wie jene Gesinnun⸗ gen der Gerecheigteit und Tugend und ganz besonders jene Vaterlandsliebe zu pflegen, die er spaͤter auf das unzweideutigste an den Tag legte. Jedoch nicht blos den Anbau der moralischen, sondern auch die Uebung der physischen Eigenschaften begriff das herrliche . 4 System der Frau von Genlis in sich, das ihr Zoͤgling spaͤ⸗ terhin auch bei der Erziehun

*) Die bereits erfolgte Ruͤckkehr Sr. K. H. in die hiesige Re⸗

sidenz haben wir oben (unter den amtlichen Nachrichten) gemeldet.

Sein Vater war Ludwig

seiner zahlreichen Kinder, die unter den unsrigen aufgewachsen sind, in Anwendung gebracwht hat. Ludwig Philipp gab fruͤh schon Beweise von seiner