einen Eid motivirt hatte. „Die obige Ansicht“, fuhr der Redner hierauf fort, „scheint mir so richtig, daß ich kaum den Grund S weiß, weshalb man diesel⸗ be nicht allgemein theilt. Einige fuͤrchten die Gaͤhrung, worein eine allgemeine Deputirten⸗Wahl das Land in der Regel versetzt; Andere eine zu heftig constitutionnelle Kammer. Wie,
m. H., Sie besorgen eine Gaͤhrung bei dem Wahl⸗Geschaͤfte!
Sie mißtrauen einer Nation, die so viel Weisheit und Maͤßigung
czeigt hat! (Hr. Viennet: Niemand mißtraut ihr.) Freilich fat dies Niemand, aber Viele denken es, und ich sehe nur ein Mittel, die Wahrheit zu ergruͤnden, wenn man naͤmlich ohne
Ruͤckhalt Alles sagt; und so sage ich: Frankreich war unlaͤngst ohne Oberhaupt und ohne Regierung; es hat sich maͤßig nach dem Kampfe gezeigt, oder vielmehr, es hat sich im Kampfe selbst
emaͤßigt. Lassen Sie uns hieraus den Schluß ziehen, aß die Wuͤnsche Aller auf eine weise und volksthuͤmliche Regie⸗
Ss gerichtet sind, daß Jedermann nach Ruhe und Ordnung verlangt. Wie ließe sich annehmen, daß dieselbe Nation, die sie inmitten der Verwirrung so friedliebend gezeigt hat, jetzt nac wiederhergestellter Ordnung sich verirren und zu Unruhen verlei⸗ ten lassen sollte. Man besorgt auch noch, — freilich ohne es 5 sagen — eine zu lebhafte Meinungs⸗Aeußerung. Was ver⸗
eht man aber hierunter? Vielleicht eine solche Meinung, die über die unsrige hinausginge? Keiner unter uns hat das Recht, rine eigne Meinung der oͤffentlichen zum Maaßstabe anzulegen:;
einer darf dem Volke vorschreiben: Bis hierher, und nicht wei⸗ ter. Ist Eure Meinung füiter der der Nation zuruͤck, so muͤßt
Ihr Fuch aͤndern, denn die Nation werdet Ihr nicht aͤndern; und das einzige Mittel, die oͤffentliche Meinung kennen zu ler⸗ nen, ist eine Appellation an die Wahl⸗Kollegien. Der Ihnen vorgelegte Gesetz- Entwurf ist unnuͤtz oder verderblich: unnuͤtz, wenn man noch ein definitives Wahlgesetz erlassen will; verderb⸗ lich, wenn man solches nicht will, denn in diesem Falle bleibt das alte nebenbei noch in Kraft.“ (Den Schluß der Rede des Hrn. Mauguin haben wir bereits gestern gegeben.)
Als Hr. Agier seine Meinung uͤber den Eingangs er⸗ wäͤhnten Gesetz⸗Entwurf abgab, suchte er die Ansichten des Hrn. Mauguin in nachstehender Weise zu widerlegen:
„Ich finde in der Rede unsers ehrenwerthen Kollegen eine Anklage gegen uns, gegen ihn selbst, gegen Alles, was die Kam⸗ mer gethan hat; denn diese soll uͤberall ohne gehoͤrige Autorisation
ehandelt haben. Worin bestand denn aber unser Mandat? Wir üten die in der Adresse ausgesprochenen Grundsaͤtze behaupten und das Land gleichzeitig gegen den Despotismus und gegen die
Anarchie vertheidigen. Seit wir diesen Auftrag erhalten, hat die Regierung, taub gegen alle Vorstellungen, sich an der Volksmacht gebrochen; unser Auftrag ist aber nichtsdestoweniger noch immer derselbe. Was waͤre aus dieser Revolution, deren Ausgang eben so verderblich haͤtte werden koͤnnen, als er guͤnstig gewesen ist, .gFn-ne wenn wir die Ereignisse ihrem Laufe uͤberlassen haͤtten?
usre Rechte, wie unsre Freiheiten, waͤren in dem Strome der Anarchie oder eines neuen Despotismus untergegangen. Wir
— sonach unser Mandat getreulich erfuͤllt. Hr. Mauguin be⸗
auptet aber auch noch, daß die Gemuͤther beunruhigt waͤren und eine neue Kammer verlangten. Wir Alle wissen dagegen, daß sich nirgends im Lande Unruhen zeigen, daß vielmehr uͤberall der Geist der Ordnung tiefe Wurzeln geschlagen hat. Ein einzi⸗
Beduͤrfniß macht sich fuͤhlbar, daß naͤmlich diese Ordnung,
wie unsre zum zweiten und hoffentlich zum letztenmale errun⸗ ene Unabhaͤngigkeit, aufrecht erhalten werde. Frankreich weiß, aß es hierzu zwei Mittel giebt: Klugheit und Energie. Die
Nation wuͤrde es uns eben so wenig vergeben, wenn wir es jetzt an Klugheit fehlen ließen, als sie es uns vergeben haben wuͤrde, wenn wir es unlaͤngst an Energie haͤtten fehlen lassen. Durch Thatsachen also — und Thatsachen stehen hoͤher, als alle Rai⸗ sonnements — widerlegen sich die beiden Beschuldigungen von felbst, die ich in der Rede unsers Kollegen zu finden glaube.“
Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 31. August verlas der Praͤsident zwei Schreiben, wodurch der Graf von Andlau, Deputirter des Depts. der Orne, und Hr. Creuzé, Deputirter des Depts. der Vienne, ihre Abdan⸗ kung einreichten. Der Letztere sagte in seinem Briefe: „Ich habe der Legitimitaͤt Treue geschworen und kann daher kei⸗ nen Eid leisten, der jenem zuwider laͤuft. Da ich mich so⸗ nach außer Stande sehe, das wahre Mandat der zahlreichen Waͤhler, die mich mit ihren Stimmen beehrt, zu erfuͤllen, so denachrichtige ich Sie, daß ich mich nicht in die Kammer be⸗ 2—— werde.“ Obschon hieraus keine foͤrmliche Abdankung
ervorgeht, so beschloß die Versammlung doch, das Schreiben als eine solche zu betrachten. — Der General Demargay erstattete hierauf einen ausfuͤhrlichen Bericht uͤber die Wahl des in Chateaulin (Finisterre) zum Deputirten ernannten Grafen Conen de Saint⸗Luc und trug auf die Annullirung derselben an, indem das Stimm⸗Geheimniß dabei nicht ge⸗ hoͤrig beobachtet worden, 15 Waͤhler vielmehr uͤber die offen⸗ bare Verletzung desselben Klage gefuͤhrt und bei der Wahl ger nicht mitgestimmt haͤtten. Die Kammer genehmigte den
ntrag des Berichterstatters und erklaͤrte die Wahl des Hrn. Tonen de St. Lue fuͤr null und nichtig. — Hr. Hum⸗
blot⸗Conté legte hierauf denselben Kommunal⸗Gesetz⸗Ent⸗
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wurf zum zweiten Male vor, der bereits im Jahre 1829 in die
Kammer gebracht und von der mit der Pruͤfung desselben beauf⸗ tragten Kommission verbessert wurde. Er selbst, bemerkte Herr Humblot⸗Conté, sey damals Mitglied dieser Kommission gewesen, und da einige seiner Kollegen geglaubt, daß es angemessen sey, jetzt aufs neue mit dem gedachten Entwurfe hervorzutreten, so unterwerfe er ihn der Kammer, enthalte sich aber jeder wei⸗ tern Bemerkung uͤber den Inhalt desselben, da er noch bei Jedermann in frischem Andenken sey.*) Der Praͤsident wollte schon den Entwurf den Buͤreaus zur Pruͤfung uͤberweisen, als einige Deputirte, namentlich auch der Vicomte v. Mar⸗ tignac, daran erinnerten, daß Hr. Humblot⸗Conté seinen An⸗ trag, wenn gleich Jedermann den Gegenstand desselben kenne, nichts desto weniger noch entwickeln muͤsse, indem das Re⸗ glement solches ausdruͤcklich vorschreibe. Die Kammer ent⸗ schied hierauf, daß sie sich am naͤchsten Montage (den 6ten) von Herrn Humblot⸗Conté die Gruͤnde zu seiner Proposition vortragen lassen wolle. — Herr Thouvenel, der einen an⸗ dern Antrag auf die Abschaffung des Sakrilegiums⸗Gesetzes*) gemacht hatte, bat um die Erlaubniß, die Entwickelung dessel⸗ ben bis zum naͤchsten Dienstag verschieben zu duͤrfen. Nach⸗ dem ihm solches bewilligt worden, berichtete Herr Faure uͤber den in der Sitzung vom 24sten von dem Großsiegelbe⸗ wahrer vorgelegten Amnestie⸗Gesetz⸗Entwurf (siehe Nr. 243 der Staats⸗Zeitung) und erklaͤrte, daß die Kommission ein⸗ muͤthig fuͤr die Annahme desselben stimme. Die Versamm⸗ lung beschloß, sich mit diesem Gegenstande in ihrer Sitzung vom 2. Sept. zu beschaͤftigen. — Nach Herrn Faure stat⸗ tete Hr. Tronchon einen Bericht uͤber die Wahl des Hrn. v. Flaujac zum Deputirten des Bezirks Moncuqg im Dept. des Lot ab und stimmte, wegen einiger bei der Zusammen⸗ setzung des definitiven Buͤreaus vorgefallenen Unregelmaͤßig⸗ keiten, namentlich wegen der Einfuͤhrung von drei unberufe⸗ nen Waͤhlern, fuͤr die Annullirung derselben. Hexr Ber⸗ ryer fragte von seinem Sitze aus, mit welcher Stimmen⸗ Mehrheit Hr. v. Flaujac gewaͤhlt worden sey, und als der
Bericht⸗Erstatter ihm hieruͤber nicht Rede stand, bestieg er
die Tribuͤne und behauptete, daß, wenn auch bei der Zusam⸗ menstellung des Buͤreaus irgend eine Unregelmaäͤßigkeit statt⸗ gefunden habe, dies nicht hinreichend sey, um eine erst am naͤchsten Tage erfolgte Wahl unguͤltig zu ma⸗ chen; es komme vor Allem darauf an, zu wissen, mit welcher Stimmen⸗Mehrheit diese Wahl stattgefunden habe. Herr Tronchon, an den der Redner sich dieserhalb zum zweitenmale wandte, wich abermals einer Antwort aus und begnuͤgte sich, zu bemerken, daß die Unguͤltigkeit des zusammengestellten Buͤreaus auch die Nichtigkeit der getrof⸗ fenen Wahl nach sich ziehen muͤsse. Herr Berryer be⸗ hauptete dagegen, daß die Wahl nur unguͤltig seyn koͤnne, wenn der gewaͤhlte Deputirte eine so geringe Stimmen⸗ Mehrheit erhalten habe, daß die Abwesenheit jener drei fal⸗ schen Waͤhler ihm die Majoritaͤt haͤtte entziehen koͤnnen. Ueber diese Meinungs⸗Verschiedenheit entstand ein foͤrmli⸗ cher Tumult. Der Graf Gaötan von Larochefoucauld erklaͤrte, daß der Kammer die Thatsachen nicht hinlaͤnglich bekannt seyen, um eine Entscheidung abzugeben. Herr von Corcelles dagegen hielt es fuͤr vollkommen uͤberfluͤssig, alle Thatsachen zu kennen, wenn schon eine hinreichend sey, um den Entschuß der Kammer zu bestimmen. Der Vicomte von Martignac pflichtete der Ansicht des Herrn von Laroche⸗ foucauld bei und meinte, daß dies Faktum, ganz abgesehen von der Person, naͤher aufgeklaäͤrt werden muͤsse, „Wie mir scheint,“ aͤußerte er, „verhaͤlt die Sache sich folgendermaßen. Drei von dem Praͤfekten des Depts. des Lot in die Waͤhler⸗ Liste eingetragene Individuen waren von dem Koͤnigl. Ge⸗ richtsvofe zu Agen als unbefugt erklaͤrt worden; hiernach häͤtte der Praͤfekt sie aus der Liste streichen muͤssen; es scheint
.») Man wird sich erinnern, daß das Martigngesche Ministe⸗ rium damals zwei Entwuͤrfe, einen Kommunal⸗Gesetz⸗Entwurf und einen Entwurf in Betreff der Zusammensetzung und der Befug⸗ nisse der Bezirks⸗ und Departements⸗Conseils, vorlegte, beide Entwuͤrfe aber zuruͤcknahm, als die Kammer auf den Antrag der Kommisston sich vorzugsweise mit den Departements⸗Conseils be⸗ schaͤftigte und die Bezirks⸗Conseils gaͤnzlich eingehen lassen wollte.
Man lese hieruͤber den Bericht uͤber die Sitzung der Deputirten⸗ Kammer vom 8. April, in Nr. 107 der Staats⸗Zeitung fuͤr 1829. Die beiden Entwuͤrfe selbst haben wir in einer außerordentlichen eIes; zu Nr. 87 der Staats⸗Zeitung vom vorigen Jahre ge⸗ eben. **½) Es ist dies das erstemal, daß die Initiative in der Ge⸗ setzgebung zu einem Konflikte zwischen beiden Kammern Anlaß iebt, da der Graf von St. Priest am 30. August in der Pairs⸗
dammer poßttion legiums⸗Gesetzes auf das Buͤreau nie
ergelegt hat.
leichfalls eine Proposition zur Abschaffung des Sakri⸗ 8 1
aber, daß er solches, nicht gethan habe.
sey es aus Vergessenheit oder absichtlich, Hieran hat er großes Unrecht gehabt, und ich mag ihn dieserhalb nicht vertheidigen. Was geschieht nun aber 2 Die gedachten 3 Waͤhler werden bei der Zusam⸗ menstellung des desinitiven Buͤreaus zugelassen, und in Folge dessen werden die Skrutatoren mit einer Majoritaͤt von einer oder zwei Stimmen beibehalten. Hiernach scheint mir, daß es vorzuͤglich darauf ankomme, zu wissen, wie die Stimmen sich unter die verschiedenen Kandidaten vertheilt haben, damit man hiernach abnehmen koͤnne, ob in Ermangelung jener drei falschen Stimmen das Resultat anders ausgefallen waͤre.“ Hr. Tronchon bemerkte hierauf, daß die Vertheilung der Stimmen aus dem Protokolle nicht genau hervorgehe. Der Vicomte Destutt de Tracy erhob sich gegen das von Herrn v. Martignac aufgestellte Prinzip; es sei hinreichend, meinte er, daß irgend ein erwiesener Betrug bei einer Wahl statt gefunden habe, um diese Wahl selbst sofort null und nichtig zu machen. Zwar fuͤhrte Herr Berryer noch zu Gunsten des Praͤsidenten des betreffenden Wahl⸗Kollegiums an, daß derseibe aus Zartgefuͤhl nicht mitgestimmt habe, weil der ministerielle Kandidat sein Neffe gewesen sey; als aber auch diese Bemerkung auf die Versammlung keinen Ein⸗ druck zu machen schien, rief Herr von Lardemelle (Deputir⸗ ter des Mosel⸗Departements) laut: „Wohlan, so lassen Sie uns denn abstimmen; ich bin es uͤberdruͤssig, zu sehen, wie die linke Seite die Deputirten aufopfert.“ Sogleich stuͤrzte Herr von Jacqueminot zur Rednerbuͤhne und ver⸗ langte, daß Herr von Lardemelle fuͤr seine Aeußerung zur Ordnung verwiesen werde. hin. zu, opfre Niemanden auf; sie erkenne nach ihrem Gewis⸗ sen und duͤrfe daher nicht leiden, daß eines ihrer Mitglie⸗ der eine solche Bemerkung mache. Auf die Erklaͤrung des Hrn. v. Lardemelle, daß er seine Acußerung gar nicht in Ab⸗ rede stelle, rief der Praͤsident ihn zur Ordnung. „Ich wuͤßte nicht, was mir gleichguͤltiger waͤre“, erwiederte Hr.
Lardemelle. „Diese Bemerküng“, aͤußerte der Praͤsident „ist
eine Beleidigung fuͤr die Kammer; gaͤlte sie mir persoͤnlich, so koͤnnte ich sie hingehen lassen, so aber verweise ich Hrn. v. Lardemelle nochmals zur Ordnung.“”“ Nach dieser Seene, die eine gewaltige Sensation erregte, wurde die Wahl des Hrn. v. Flaujae fuͤr null und nichtig erklaͤrt. — Am Schlusse der Sitzung sollte noch uͤber die Forderung des Hrn. Leo Pil⸗ let, den Deputirten Hrn. Colomb gerichtlich belangen zu duͤr⸗ fen, debattirt werden. Da indessen Niemand das Wort ver⸗ langte, so wurde sofort zur Abstimmung geschritten und jene Forderung mit großer Stimmen⸗Mehrheit bewilligt. Um 3 ¾ Uhr hob der Praͤsident die Sitzung mit dem Bemerken auf, daß zu dem folgenden Tage . Gegenstand zur Berathung anstehe, und daß die naͤchste Sitzung mithin erst am 2. Sept. statt sinden werde.
Paris, 1. Sept. Vorgestern Abend ertheilte der Koͤ⸗
nig dem Fuͤrsten Talleyrand eine Privat⸗Audienz und praͤsi⸗
dirte darauf im Minister⸗Rathe. Gestern arbeiteten Se. Majestaͤt hinter einander mit den Ministern des Krieges, der auswaͤrtigen eregee der Marine und der Justiz.
Mittelst Koͤnigl. Verordnung vom 30sten v. M. sind der Deputirte Herr Dumeylet und der Kammer⸗Praͤsident am Koͤnigl. Gerichtshofe zu Douai, Herr Lenglet, zu Rittern der Ehren⸗Legion ernannt worden.
Durch zwel andere Verordnungen vom 31sten v. M. sind: 1) der Advokat Barbaroux und Herr Moiroud zu Ge⸗
neral⸗Prokuratoren der Koͤntgl. Gerichtshoͤfe von Pondichery
und Bourbon bestellt und 2) folgende Marine⸗Offiziere auf Pension gesetzt worden: Die Contre⸗Admirale Graf Bidé de Maurville, Vicomte Montboissier de Canillac, Graf von Viella; die Schiffs⸗Capitaine Bardel de Mereuil, Blegier de Taulignan, Graf von la Roche St. André, von St. Laurent, Ritter von Boutouillie de la Villegonan, Rit⸗ ter von Cheffontaines, Rouvroy de St. Simon; und die Fregatten⸗Capitaine v. Cuers, de Bouzet und Tempis.
Der Moniteur macht in Folge des von beiden Kam⸗ mern angenommenen, jedoch noch nicht promulgirten, Gesetz⸗ Entwurfes, uͤber den neuen Eid der Eivil⸗ und Militair⸗Be⸗ hoͤrden, folgende von gestern datirte und vom Großsiegelbe⸗ wahrer contrasignirte Koͤnigl. Verordnung bekannt: „Wir Ludwig Philipp, Koͤnig der Franzosen u. s. w. haben verord⸗ net und verordnen, wie folgt: Art. 1. Unmittelbar nach der Promulgirung des Gesetzes vom 31. August d. J. in Betreff
des Eides der Justiz⸗Beamten sollen die ersten Praͤsidenten Unserer Gerichtshoͤfe eine General⸗Versammlung der Kam⸗ mern einberufen.
Alle Einberufenen sind gehalten, sich unge⸗ achtet des ihnen etwa ertheilten Urlaubs zu dieser Versamm⸗
6 lung einzufinden. — Art. 2. Die ersten Praͤsidenten, welche
Die Kammer, fuͤgte er hin⸗
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den Eid nicht in Unsere Hande geleistet haben, sollen den
von dem Gesetze vorgeschriebenen Schwur in öffentlicher Die General⸗Prokuratoren bei Unseren
Sitzung ablegen. Gerichtshoͤfen, die denselben Eid noch nicht in Unsere Haͤnde geleistet haben, so wie alle Mitglieder des Advokatenstandes und die Gerichts⸗Secretaire, sollen ihn vor dem Gerichtshofe ablegen. Auf Verlangen der General⸗Prokuratoren sollen alle Mitglieder des Gerichtshofes einzeln den Eid in die Haͤnde des ersten Praͤsidenten oder des seine Stelle vertrerenden Gerichts⸗Beamten leisten. — Art. 3. Die Gerichtshoͤfe wer⸗ den ein oder mehrere Mitglieder abordnen, um den Mitglie⸗ dern der Civil⸗ und Handels⸗Gerichte ihres Bereichs mit Einschluß der Mitglieder des Advokatenstandes und der Seecre⸗ taire den Eid abzunehmen. Diese Gerichte werden dann die Friedensrichter, deren Stellvertreter und Secretaire zur Ei⸗ desleistung zusammenberufen. Die von den Gerichtshoͤfen ab⸗ geordneten Kommissarien werden sich unverzuͤglich in die ge⸗ nannten Bereiche verfuͤgen und sich dergestalt unter einander verabreden, daß die Zusammenberufung der Gerichte und der Frie⸗ densrichter, so wie die Abnahme des Eides, innerhalb der vom Gesetze bestimmten Frist statt finde. — Art. 4. Ueber diese Eidesleistungen soll ein Protokoll aufgenommen werden. — Art. 5. Nach Verlauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist werden Unsere General⸗ Prokuratoren Unserem Groß⸗Siegelbewahrer und Minister Staats⸗Secretair im Departement der Justiz die Protokolle uͤber die Eidesleistung und die Liste der Beamten einreichen, die sich nicht Eteg oder geweigert haben sollten, den Eid in der vom Gesetz vorgeschriebenen Formel abzulegen. — Art. 6. Fuͤr die Vollziehung des Gesetzes vom 31. August und gegenwaͤrtiger Verordnung werden die reglementarischen Fe in Betreff der Vakanzen, insoweit dies noͤthig ist, außer Kraft gesetzt.“
Die Personal⸗Veraͤnderungen in der Verwaltung und im Justizfache dauern noch immer fort. Der heutige Mo⸗ niteur enthaͤlt wieder zahlreiche Ernennungen von Unter⸗ Praͤfekten und Maires, so wie von Friedensrichtern und Ad⸗ vokaten. Unter den neu ernannten Maires befindet sich der bekannte Deputirte Herr von Tuͤrkheim, der statt des Herrn Kentzinger Maire von Straßburg geworden ist.
Die Koͤnigl. Verordnung vom 26. August, wodurch eine Kommission niedergesetzt wurde, um zu untersuchen, welche Individuen sich durch ihren in den drei Revolutionstagen bewiesenen Muth einer Belohnung wuͤrdig gezeigt haben, ermaͤchtigte zugleich den Praͤfekten des Seine⸗Departements, vier Kommissarien aus der hiestgen Buͤrgerschaft zu waͤhlen und dieser Kommission beizugesellen. Herr Odillon Barrot hat dazu folgende vier Buͤrger ernannt: den Lohgerbermeister Lavocat, Oberst’⸗ Lieutenant der 12ten Legion der National⸗ Garde, den Hotzhäͤndler Bastide, Kanonier der National⸗ Garde, den Hausbesitzer Guinard und Herrn Carrier, Stabs⸗ Capitain der National⸗Garde; als fuͤnften Kommissarius haben auf Verlangen des Praͤfekten die Handlungsdiener den Kaufmann Chevallier gewaͤhlt. Auch die polytechnische, me⸗ dizinische und Rechtsschule haben jede einen Abgeordneten zu ernennen, der an den Arbeiten der Kommisston Theil nehmen soll.
Lord Stuart de Rothesay wurde gestern, als er nach be⸗ endigter Audienz mit den Secretairen seiner Botschaft aus
dem Palais Royal trat, von dem in großer Anzahl versam⸗ melten Volke mit lautem Jubel begruͤßt.
General Mina ist von hier nach der Spanischen Geaͤnze abgereist. . Das Journal du Commerce tadelt es, daß der Moniteur uͤber den Zustand des Expeditionsheeres in Afrita so beharrlich schweige.
Auf den Antrag des Justiz⸗Ministers hat der Koͤnig
225 Soldaten, die wegen Entwendung der ihnen vom Staate gelieferten Effekten oder wegen Diebstahls gegen ihre Kame:⸗ raden zur Eisenstrafe verurtheilt waren, den Rest ihrer Strafe
zeit erlassen.
Der provisorische Gouverneur der Tuilerieen, Oberst⸗ Lieutenant Bernard, ist vorgestern am Schlagflusse gestorben. Vorgestern versammelte sich
Paris, Bailly, nach dem Pantheon gebracht und daß seine
von den Waͤhlern von 1789 auf dem Stadthause errichtete .
Buͤste, so wie die des Generals Lafayette, als des von ihnen
ernannten ersten Generals der Pariser National⸗Garde, wie 8 8
der an ihren fruͤheren Plaͤtzen aufgestellt werden moͤchten. Gestern wurden in saͤmmtlichen hiesigen Gymnasien die bei der vorgestrigen allgemeinen Vertheilung davon getragenen
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Preise den einzelnen Schuͤlern uͤberreicht.
die kleine noch lebende An-: 8 zahl der Waͤhler von 1789 beim General Lafayette und sprach den Wunsch aus, daß die Asche des ersten Maire der Stadt “
X 9 * Im Gymnassum Heinrichs IV. warden in Gegenmart J. M. der naba,.