1830 / 253 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 12 Sep 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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Biographische Notizen.

(Schluß.) 1 „Um die Zeit der zweiten Restauration kam er gegen Ende li's nach Paris zuruͤck. Mit der lebhaftesten Freude sahen die ranzosen einen Mann wieder, dessen Benehmen waͤhrend der ndert Tage so ehrenwerth gewesen war. Er war zu seiner Fami⸗ e nach Twickenham zuruͤckgekehrt, als die Koͤnigl. Verordnung erschien, welche den Prinzen gestattete, in der Pairs⸗ Kammer ihren Sitz einzunehmen. Ludwig Philipp, welcher Zlaubte, sich nuͤtzlich gegen Frankreich erweisen zu koͤnnen, be⸗ eilte sich, nach Paris zuruͤckzukommen. Um diese Zeit sandten die Wahl⸗Kollegieen Adressen an den Koͤnig, um von seiner Guͤte die Reinigung der oͤffentlichen Verwaltun⸗ gen und die Bestrafung politischer Vergehen zu verlangen. Als die Kommission der Pairs⸗Kammer eine gleiche Stelle auch in dem Entwurf ihrer Adresse an den Koͤ⸗ nig aufgenommen hatte, erregte die Verlesung derselben in der Sitzung vom 13. Oktober 1815 ein lebhaftes Murren und vielseitige Reelamationen. Die Herrn Barbé⸗Marbois, Herzog v. Hroglie, v. Tracy und Lanjuinais erhoben sich mit Macht gegen die Annahme des vorgeschlagenen Para⸗ graphen. Einige Mitglieder waren der Meinung, daß man ihn amendiren muͤßte; viele andere bestanden jedoch darauf, daß die Kammer auf eine positive Weise die Bestrafung po⸗ ktischer Vergehen in Antrag bringe. Da erhob sich Ludwig Philipp: „„Was ich so eben gehoͤrt habe““, sagte er, „„be⸗ stätigt mich vollends in der Meinung, daß es der Kammer zukommt, etwas Entscheidenderes in Antrag zu bringen, als die Amendements, welche ihr bisher vorgeschlagen worden. Ich trage daher auf gaͤnzliche Unterdruͤckung des Paragra⸗ n an. Ueberlassen wir dem Koͤnige die Sorge, auf con⸗ situtionnelle Weise die noͤthigen Vorsichts⸗Maaßregeln zur Aufrechthaltung der oͤffentlichen Ordnung zu tref⸗ sen, und machen wir keine Forderungen, deren sich der uͤble Wille leicht als Waffen bedienen kann um die Ruhe des Staates zu stoͤren. Unsere Eigenschaft als mwentuelle Richter derjenigen, gegen die mehr Gerechtigkeit als Gnade empfohlen wird, legt uns schon ein absolutes Stillschweigen in ihrer Hinsicht auf. Jede vorherige Mei⸗ nungs⸗Ankuͤndigung scheint mir eine wahrhafte Treulosigkeit in der Ausuͤbung unserer richterlichen Functionen zu seyn, denn wir werden dadurch Anklaͤger und Richter zugleich.““ Ein beruͤhmter Redner hat gesagt, daß die Worte „Ehre“ und „Vaterland“ einen Wiederhall in ganz Frankreich finden; es ist derselbe Fall mit den Worten „Menschlichkeit’“ und „Gerechtigkeit“’. Die edle Sprache Ludwig Philipps wirkre Alektrisch. Kaum hatte er diese Worte vernehmen lassen, als ain großer Theil der Mitglieder unter ihnen der Herzog von Richelieu seiner Meinung durch Acclamation beitrat. Man hatte auf die vorlaͤufige Frage angetragen, und diese wurde von der Kammer genehmigt. Die Minister selbst, die dagegen gesprochen hatten, ließen sich nun mit fortreißen. Sein Edelmuth hatte den Prinzen inzwischen die Graͤnzen er Klugheit uͤbersehen lassen. Fruͤher schon bei Hofe nicht sehr beliebt, verschaffte ihm das Resultat jener denkwuͤrdigen Sitzung einen schlechten Empfang im Schlosse, und bald erhielt er hier auch unzweideutige Beweise von Unzufrie⸗ denheit mit seinem Benehmen. Nan hat zwar gesagt, seine Verbannung in England sey eine freiwillige gewesen; damals jedoch, als dies Fefagt wurde, hatte es seine Gefahren, die Wahrheit zu sagen. feine Weise ersucht, sich ein wenig auf Reisen zu begeben, oder vielmehr, um es richtiger auszudruͤcken, den Aufenthalt in Frankreich gegen jeden andern beliebigen zu vertauschen. Ludwig Philipp sah sich gezwungen, seinem Vaterlande aber⸗ mals ein Lebewohl zu sagen; ein Exil von ungefaͤhr 18 Mo⸗ naten war der Lohn fuͤr seinen Patriotismus.” .„Zu Anfang des Jahres 1817 wurde es Ludwig Phi⸗ Bpp gestattet, sein Vaterland wiederzusehen. Er kam zuruͤck, Floch verweigerte ihm der Koͤnig die noͤthige Autorisation, in der Pairs⸗Kammer seinen Sitz einnehmen zu duͤrfen. Man fuͤrchtete den Einfluß, den seine bloße Gegenwart dort aus⸗ üben koͤnnte. Der Prinz, der an den Arbeiten seiner Kol⸗ legen keinen Theil nehmen konnte, war genoͤthigt, sich auf die Beschaͤftigungen des Privat⸗Lebens zu beschraͤnken. Dieses

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In der That hatte man ihn auf eine

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oͤffentliches Leben. Wir sahen ihn Alle das Beispiel guter Sitten und der ruͤhrendsten Eintracht geben; wir sahen, welche einfache Erziehung er seinen Kindern gab, die er unter den unsrigen aitfcachsen ließ, wie er die Wissenschaften beschuͤtzte,

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seine zoͤsischen Gewerbfleißes schmuͤckte, den Handel ermunterte, sei⸗ nen Pallast zu einem praͤchtigen Bazar umwandelte und alle ausgezeichneten Maͤnner um sich versammelte. So fuͤhrte Ludwig Philipp ein erzwungenes Privat⸗Leben, aus dem wir 1 ihn jetzt wieder in das öͤffentliche Leben eintreten sahen, wo der Wunsch der Nation ihm lhaͤngst schon seinen Platz ange⸗ wiesen hat.“ 8

Koͤnigliche Schauspiele.

Sonnabend, 11. September. Im Schauspielhause: Die Schleichhaͤndler, Possenspiel in 4 Abtheilungen, von E. Rau- pach. Vorher: Die junge Pathe, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen, von L. W. Both. b

Sonntag, 12 Sept. Im HOvpernhause: Semiramis, große Oper in 2 Abtheilungen; Musik von Rossini. (Dlle.

einefetter, erste Saͤngerin der Italiaͤnischen Oper zu Paris: Semiramis, als Gastrolle.) 2

Preise der Pläͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. 8

In Charlottenburg: Die spiel in 3 Abtheilungen, von Kotzebue.

Montag, 13. September. Im Opernhause: Berlichingen, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von (Mad. Unzelmann: Adelheid.)

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FKonigstaͤbtisches Theater.

Sonnabend, 11. September. Der lustige Schuster, ko⸗ mische Oper in 2 Akten. Zum Schluß der Oper: Variationen uͤber ein Thema von Beethoven, mit obligatem Violoncell, von Adolph Muͤller eigens fuͤr Dlle. Vio komponirt und vorgetragen von derselben. .“

Sonntag, 12. September. „Corradino“ von Rossini. von Gernlein. 2) Adelaide, von Beethoven, beide mit Kla-⸗ vier⸗Begleitung, vorgetragen von Herrn Holzmiller. Zum Beschluß: Arsena, die Maͤnnerfeindin, komisches Feen⸗Sing⸗ spiel in 2 Akten. 2

Montag, 13. September. Das Maͤdchen aus der Feen⸗ welt, oder: Der Bauer als Millionair, Zaubermaͤhrchen in , 3 Akten.

Dienstag, 14. September. Zum erstenmale: Die beiden Naͤchte, komische Oper in 3 Akten, nach dem Franzoͤsischen des Scribe und Bouilly, von K. A. Ritter; Musik von Boyeldieu. 2

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Indianer in England, Lust.⸗ (Neu einstudirt.’.) Goͤtz von

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Ouverture aus der Oper

Berliner Börs ““ hen 10. September 1830.

1 EE11“” s- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.) . Zrnief e⸗ d6. 8

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Ostpr. Pfandbrt. 100 ¼ DPounmn. Ptaudbcf. 105 ½ Kur- u. Neum. do. 4 [106 Schlesische do. 107 Kkst. C. d. K.-u. N. 70 Z.-Sch. d. K.- u N. 71 Holl. vollw. Duk.

Neue dito Friedrichsd'or. Disconto

Zr. Hries. Geld]

Fi Icb-Id.-Sch. 4 . Pr. Engl. Anl. 18. 5 100 99 ½ Sr. Engl. Anl. 22 5 100 99 Pr. Eungl. Obl 30, 4 93 92 Kurm. Ob. m. l. C. 4 97 Neum. Int Sch. d.] 4

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97 Berl Stadt- Ob. 99 ½ Königsbg. do. 97 do. 5 99 Danz. do. in Th. 36 Westpr. Pfdb. CGrosshz. Pos. do.

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Auswärtige Börsen.

2

8 Hambarg. 8. September. Wiener Bank-Actien 1135. Engl. Russ. Anl. 96. Rub. 94 ½. Dan 63 Poln. pr. 30. Sept. 107.

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gereichte ihm inzwischen nicht weniger zur Ehre, als sein

Feete WeeN 8 EEE1a1“ Paris, 4. Sept. 5proc. Rente per compt. 102 Fr. 20 C. 5proc. fin conr. 102 Fr. 50 C. 3proc. per compt. cour. 72 Fr. 75 C. 5proc. Neap. Falc. per compt. 69 Fr. 70 C.

22 Fr. 60 C. 3proc. fin Span. Rente perp. 42. 6 Frankfurt a. M., 7. Sept.

BDank⸗Actien 1438. 1435. Part.⸗Obl. 122 ½⅞. 122 ¼.

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5proc. fin cour. 70 Fr. öproc.

Oesterr. 5proc. Metall. 95¼. 95 ⅛. 4proc. 88 ½. 88 ⅛. 2 ½ proc. 53 ½. 1proc. Loose zu 100 Fl. 170. B. Poln. Loose 55 ⅛. 55 ⅛.

Redacteur John.

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Zimmer mit den Erzeugnissen der Kunst und des Franx.

Hierauf: 1) Molly's Abschied6ä,

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Angekommen: Der General⸗Major und Comm

der 2ten Garde⸗Landwehr⸗Brigade, von Thile II. Koooblenz. b

* Abgereist: Der Ober⸗Schenk und Kammerherr, Graf von Voß, nach Neu⸗Strelitz.

8” Die Kaiserl. Russischen Feldjaͤger Kondratjeff und

ostranzow, als Couriere nach Sr. Petersburg.

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tember wurden die Marquis von Aragon und von Coislin und die Grafen von Vogué und von Emmery vereidigt. Zwei andere Pairs, der Herzog von Damas⸗Crux und der Graf Aug, von Talleyrand, zeigten dagegen an, daß sie sich nitccht fuͤr autorisirt hielten, den neuen Eid zu leisten. Der Minister des oͤffentlichen Unterrichts legte hiernaͤchst den von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗ Entwurf uͤber die Ergaͤnzung dieser Kammer vor und ent⸗ wickelte in wenigen Worten die Gruͤnde zu demselben. Hierauf wurden drei Kommissionen zur Pruͤfung der Gesetz⸗

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Eitwuͤrfe wegen der Anleihe der 5 Millionen, wegen der KRievision der Wahl⸗ und Geschwornen⸗Listen und wegen der Wieder⸗Erwaͤhlung der zu oͤffentlichen Aemtern berufenen De⸗ putirten ernannt. Nachdem die Kammer den Grafen von Larvauguyon, der seinem Vater in der Pairswuͤrde mit dem Herzogtitel folgt, aufgenommen hatte, berichtete der Graf von Haubersart uͤber den Gesetz⸗Entwurf, wodurch die Eit8nregistrirungs⸗Taxe fuͤr Anleihe⸗Kontrakte gegen Deponi⸗ rung von Waaren u. s. w. ein fuͤr allemal auf 2 Fr. fest⸗ gesetzt wird, und stimmte fuͤr die Annahme desselben. Die Kammer beschloß, sich mit diesem Gegenstande in ihrer Sitzung vpom (6ten d. M. zu beschaͤftigen. Jetzt bestieg der Graf vppon St. Priest die Rednerbuͤhne, um seinen Antrag auf Abschaffung des sogenannten Sakrilegiums⸗Gesetzes“) zu entwickeln. Er aͤußerte sich im Wesentlichen folgendermaßen: „M. H. Die Initiative in der Gesetzgebung, die bis⸗

her der Krone allein zustand, ist jetzt auch auf beide Kam⸗ mmern uͤbergegangen. Hiernach duͤrfen wir keinen Anstand mmehr nehmen, jeden nuͤtzlichen Gedanken auszusprechen und, ssco viel solches von uns abhaͤngt, ins Leben zu rufen. Wie gsrroß das Vertrauen auch seyn mag, das eine weise Regierung

6 *) Dieses Gesetz uͤber den Kirchenraub und die in gottes⸗ dienstlichen Gebaͤuden begangenen Verbrechen und Vergehen wurde am 4. Januar 1825 der Pairs⸗Kammer. vorgelegt, die dasselbe in ihrer Sitzung vom 21. Fepruar mit 127 gegen 92 Stimmen genehmigte. Nachdem auch die Deputirten⸗Kämmer gdas Gesetz am 15. April mit 210 een 95 Stimmen angenom⸗ men hatte, wurde es am 20sten desfel en Monats pubhlicirt. Sei⸗ nem Inhalte nach soll unter Anderem Jeder, der einen Diebstahl in einem der Staatsreligion geweihten Gebaͤude begeht, mit dem Tcode bestraft werden. Auf 1. eiligen Gefaͤße steht sebenslaͤngliche Zwangsarbeit oder die Todesstrafe, wenn die Ent⸗ weihung öffentlich geschehen ist. Jede schamlose Handlung in eeinem sochen Gebaͤude wird mit 3 bis 5jahriger Haft und einer Geldbuße von 30) his 10,000 Fr. geahndet. Wer Denkmaͤler, Statuen, Heiligenbilder oder dergl in Kirchen verstuͤmmelt oder beschaͤdigt, wird mit 6monatlicher bis 5jaͤhriger Haft und einer Geldbuße von 200 bis 2000 Fr. belegt u. s. w. 1I 9

auf die Abschaffung der Todesstrafe angetragen hat.

einflößt, so muß es doch Jedem von uns gestattet seyn, die Verwirklichung ihrer guten Absichten zu beschleunigen, indem wir ihren Gedanken zuvorkommen. sich bereits dieses Vorrechts wuͤrdig bedient, indem sie im An-⸗:

gesichte eines Volks, das so viele schmerzliche Opfer beweint, Der b Vorschlag, den ich Ihnen zu machen habe, wenn gleich nicht

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von solcher Wichtigkeit, ist doch Ihrer Aufmerksamkeit nicht

unwerth, denn was naͤchst der Moral die Fuͤrsorge des Gee;⸗ setzgebers am meisten in Anspruch nehmen muß, ist Alles, was sich auf den Gottesdienst bezieht. Beide Gegenstaͤnde 8 1

uͤbrigens unzertrennlich und wuͤrden sich durch ihre Theilung

nur gegenseitig schwaͤchen. Ich trage auf die Abschaffung des

Sakrilegiums⸗Gesetzes au. Nicht daß es meine Absicht waͤre, Grundsaͤtze zu verfechten, die den Dogmen unserer Kirche zu- widerlaufen; ich komme blos, um ihr wahres Interesse zu ver. theidigen. Es gab eine Zeit, wo die Kirche die Bedingunu-, gen ihrer Macht verkannte, wo sie, statt zu beschuͤtzen, vielmehr nur darauf bedacht war, eine fremde Ge⸗ walt an sich zu reißen. Von diesem Augenblicke an nahmen aber auch ihre Kraͤfte ab. Umsonst suchte

sie sich von ihrer Ohnmacht durch die Ausuͤbung eines Des⸗ potismus zu erholen, der ihrem Wesen fremd ist. Je weiter

ihre unvorsichtigen Rathgeber sie auf dieser Bahn fuͤhrten,

1

desto mehr nahm die Zahl ihrer Feinde zu. Endlich kam 11“¹“] 8

zu lauten Klagen uͤber die Einmischung des Klerus in die politischen Angelegenheiten des Landes. Verdienten auch ei⸗

nige Geistliche gerechte Vorwuͤrfe in dieser Hinsicht, so treunte

die oͤffentliche Meinung sie jetzt nicht mehr von ihren Amts⸗ genossen; Alle waren ihr in gleichem Maaße verdaͤchtig. Der Name einer beruͤchtigten Gesellschaft ging von Mund

zu Mund, und wenn wir aufrichtig seyn wollen, so muͤssen wir gestehen, daß diese Gesellschaft eben nicht sehr bemuͤht war, aus dem öoͤffentlichen Gerede zu kommen. Die wahren Glaͤubigen schmerzte es tief, als sie gewahrten, wie die Die⸗ ner der Kirche allmaͤlig immer mehr in der oͤffentlichen Mei⸗ nung herabsanken; tief durchdrungen von den Wahrheiten der Religion konnten sie die Ursachen dieses Verfalls nicht im Himmel suchen; sie fanden sie aber nur allzuleicht auf der Erde, und ihre Betruͤbniß daruͤber wurde bald zu einer ge⸗ gruͤndeten Furcht, als sie sahen, daß man durch strenge Ausnahme⸗Gesetze Vergehen strafen wollte, die ohnedies schon

als Uebertretungen der oͤffentlichen Ruhe und Ordnung gesetzlich geahndet wurden. Es wuͤrde uͤberfluͤssig seyn, wenn ich mich in eine ausfuͤhrliche Eroͤrterung eines Gesetzes einlassen wollte,

dessen Titel allein schon ein Verdammungs⸗Urtheil ist. Jeder

von uns erinnert sich noch, welchen lebhaften Widerstand die⸗

ses Gesetz, als es uns in der Session von 1825 vorgelegt wurde, von Seiten mehrerer unsrer Kollegen fand. Einige von Ihnen, meine Herren, hoben mit einer mich vergeblich bemuͤhen wuͤrde, wiederzugeben, all das Grau- same hervor, das in der Anwendung der Todesstrafe auf die

in Rede stehenden Vergehen liege; es leuchtete ihnen ein, daß die wahre Entweihung heiliger Gegenstaͤnde vornehmlich in der bloßen Voraussetzung bestehe, daß diese uͤberhaupt entweiht werden koͤnnten. Von dem Augenblicke an, wo die ehrwuͤr-. digen Worte: Kelch, Ciborium, Opferschale u. s. w. in einem Gesetz⸗Entwurfe vorkommen, schwindet auch das Mysterium und mit ihm die Ehrfurcht, und Gesetz und Glaube werden

8.

zu ihrem beiderseitigen Nachtheile mit einander vermeng

Das Sakrilegiums⸗Gesetz hatte aber uͤberdies auch noch den

Die Wahl⸗Kammer hat 8

Kraft, die ich

8

Nachtheil, daß es unausfuͤhrbar war; auch ist es in er—

That nie in Anwendung gekommen. Der groͤßte Feh ler desselben aber ist, daß es auf

Axiome beruht, nämlich auf der Moͤglichkeit, das hoͤchste Wesen zu raͤchen; es soll, wie man sich damals ausdruͤcktte, den Gottesmord bestrafen.

man die Strafe nach der Groͤße des Vergehens abmessen

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In der That, m. H,, wenn