1830 / 260 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

gluͤcklicherer Zeit unheilvolle Mittel angewendet, wenn von dem jetzt mehr als je zu verfolgenden verfassungsmaͤßigen Wege abgewichen wuͤrde.“ „Schon hat unter so dringenden außergewoͤhnliche Thaͤ⸗ tigkeit und Umsicht erfordernden Umstaͤnden die hoͤchste Lan⸗ des behoͤrde Maͤnner sich zugesellt, die mit den Beduͤrfnissen des Landes genau bekannt sind. Die Herren Hofrath von Schleinitz und Kammerrath Schulz werden des Landes Wohl⸗ fahrt fortan mit berathen, und bei dem hohen Vertrauen, welches diese Maͤnner genießen, wird jeder mit uns die Wahl preisen.“ 8 „Daß, bis die bessere und ruhigere Zeit voͤllig begruͤndet seyn wird, Alles, was im Interesse des Staats liegt, von der hoͤchsten Behoͤrde gefoͤrdert werden wird, duͤrfen wir zu⸗ versichtlich hoffen. Bereits ist der Anfang gemacht, lange

unbesetzt gebliebene Richterstuͤhle auf wuͤrdige Weise wieder

zu besetzen.“

„Die Staͤnde des Landes sind in Thaͤtigkeit, um in dieser verhaͤngnißvollen Zeit den verfassungsmaͤßigen Rath zu ertheilen und die den Verhaͤltnissen angemessenen Antraͤge zu machen.“

„Um auch der bittern Noth, sowohl derer, die arbeitlos einem traurigen Winter entgegen sahen, als auch der Ungluͤck⸗ lichen, welche durch Hagelschlag, Mißwachs und Ueberschwem⸗ mung litten, zu begegnen, sind betraͤchtliche Summen ange⸗ wiesen und umfassende Bauten, sowohl hier, als in den uͤbri⸗ gen Landestheilen, angeordnet, und was die Umstaͤnde ferner erfordern, wird in taͤglich fortgesetzten Berathungen weiter erwogen werden.“

„Alle Behoͤrden, Maͤnner von erprobter Einsicht und redlichstem Willen, sind rastlos bemuͤht, zu dem Ziele zu fuͤh⸗ ren, welches auch jeder Braunschweiger erstrebt, und welches erreicht werden muß, wenn Vertrauen wieder begruͤndet, das Recht walten, Person und Eigenthum geschuͤtzt seyn soll.“

„Niemand wolle dies ist, geliebte Mitbuͤrger, un—⸗ ser innigster Wunsch, unser ernstes Begehren, ein Gebot, welches zu erlassen uns die Pflicht gebietet den bestehen⸗ den Behoͤrden vorgreifen, Eigenmaͤchtigkeiten sich erlauben und so, waͤhrend er vielleicht sich nuͤtzlich zu machen glaubt, das Beispiel von Zuͤgellosigkeit geben und der guten Sache schaden. Beschuldigungen aller Art sind unzertrennlich von solchen Zeiten und Begebenheiten, Niemand wolle aber fortan die Ruhe und Zufriedenheit seiner Mitbuͤrger, das Gluͤck ganzer Familien, auf nichtige Geruͤchte sich stuͤtzend, unter⸗ graben helfen!“ 1

„Es sind Verzeichnisse von Personen im Umlauf, die angeblich Mißbraͤuche und Uebelthaten gefoͤrdert und Verrath an ihren Mitbuͤrgern veruͤbt haben sollen. Wir koͤnnen fuͤr jetzt nur im Allgemeinen behaupten, daß sie unzuverlaͤssig und da⸗ her fuͤr Einzelne voll der tiefsten und unverschuldeten Kraͤn⸗ kungen seyn koͤnnen.“

„Die Zeit der ruhigeren Untersuchung und der Vergel⸗ tung wird kommen, und Niemand wolle auch in dieser Hin⸗ sicht den Behoͤrden vorgreifen, denen die Sorge fuͤr das Ge⸗ meinwohl anvertraut ist.“

„Edle biedere Braunschweiger, ihr habt so viele Anhaͤng⸗ lichkeit, so viel Liebe und Folgsamkeit der Behoͤrde bewiesen, die euer Wohl foͤrdern zu wollen vor Gott gelobt hat, daß wir mit Gewißheit auf dauerndes Zutrauen rechnen und fest uͤberzeugt seyn duͤrfen, ihr werdet unsern Bitten und Er⸗ mahnungen gern und willig Gehoͤr geben.”/5

„Braunschweig, den 13. Sept. 1830. Der Stadt⸗Magistrat hierselbst.

88 Bode. Stisser. Langerfeldt.“

Täaärkei.

Konstantinopel, 26. August. Am 12ten d. wurden an der Pforte des Serails drei vom Groß⸗Wesir aus Albanien geschickte Koͤpfe ausgestellt; der eine Kopf war der Aslan⸗Bey's, des Raͤdelsfuͤhrers des Aufstandes in Al⸗ banien, die beiden andern gehoͤrten zwei untergeordneteren Anfuͤhrern an. Diese drei Haͤuptlinge sollen durch die Alba⸗ nesen selbst ermordet worden seyn. Hussein⸗Pascha hat, dem Vernehmen nach, in dem Bezirk von Adrianopel die Tuͤrken von allen Aemtern der Civil⸗Verwaltung ausgeschlossen und Rajas an ihre Stelle gesetzt. lich im Militair⸗Dienst angestellt. Am 16ten d. M. ist Mehemet Ali⸗Pascha von Aegypten zum Gouperneur von Kandien ernannt worden. Der Hasnedar Negib⸗Efendi, ein Agent des Vice⸗Koͤnigs, ist am 18ten abgereist, um ihm diese Nachricht zu uͤberbringen. Am 22sten d. ritt der Großherr, von ssinem Secretair und einigen Offizieren be⸗ gleitet, laͤngs des Lunis von Bujukdere. Obgleich er das Inkognito beobachtete, so falutirte dennoch die vor dem Rus⸗

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sischen Pallaste vor Anker liegende Russische Fregatte mit 21 Kanonenschuͤssen, als der Sultan vorbeiritt und als er wieder zuruͤckkehrte; die auf den Raen aufgestelkte Mannschaft des Schiffes brachte ein wiederholtes Hurrah. Am folgenden Tage schickte der Großherr durch einen Offizier 10,000 Piaster zur Vertheilung unter die Russische Schiffsmannschaft und richtete ein freundliches Sendschreiben an Herrn von Ribeau⸗ pierre, worin er ihm fuͤr seine Aufmerksamkeit dankt.

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Foeghee Sowmyrna, 15. August. Der Baron Royer⸗Guillemi⸗

not, Franzoͤsischer Botschafts⸗Secretair in Konstantinopel, ist

am 11ten d. M. auf der Korvette „Lionne“ hier angekom⸗ men, um sich auf seinen Posten zu begeben. Auch der Fran⸗ zoͤsische Vice⸗Konsul fuͤr Trebisonde, Herr Fontanier, ist hier eingetroffen und wird sich nach Konstantinopel begeben.

Der Courrier de Smyrne meldet aus Alexan⸗ drien vom 13. Juli: „Die Besorgnisse vor einem Bruche zwischen dem Großherrn und Mehemet⸗Ali haben sich in den letzten Tagen zerstreut. Der Pascha hat vom Sultan ein hoͤchst schmeichelhaftes Schreiben und seine Bestaͤtigung als Vice⸗Koͤnig von Aegypten erhalten. Man spricht von der nahe bevorstehenden Ankunft des ehemaligen Reis⸗Efendi in einem besonderen Auftrage der Pforte. Im Publikum glaubt

Die ersteren werden ausschließ⸗

man, daß es sich um eine neue Geldforderung handelt. Man bereitet dem Ex⸗Minister einen glaͤnzenden Empfang vor. Der Vice⸗Koͤnig befindet sich am Bord eines der Schiffe der Flotte, die seit langer Zeit im Angesichte des Hafens kreuzt, um die Mannschaft zu uͤben.“ Pertew-Efendi ist, wie dasselbe Blatt meldet, am 23. Juli auf dem Wege nach Aegypten bereits in Rhodus angekommen.

Graf von Bourmont hat dem Franzoͤsischen Konsul hier⸗ selbst, Herrn Dupré, angezeigt, daß 2500 Tuͤrken aus Algier uf vier Kriegsschiffen eingeschifft worden sind und nach Smyrna kommen werden. Zwet dieser Schiffe, „la Ville de Marseille“ und „la Couronne“, sind in den letzten Tagen in Vurla angekommen und haben dort die Tuͤrken ans Land

gesetzt; die beiden andern sind noch in See. 8 8

Berlin, 18. Sept. Die polizeiliche Verhaftang einiger Schneidergesellen gab die Veranlassung, daß vorgestern Abend zwischen 9 und 11 Uhr in der Breiten⸗Straße, besonders vor der Koͤllnischen Markt⸗Wache und auf dem Schloß⸗Platze ein Auflauf von Leuten statt fand, von denen ein Theil, aus Schnei⸗ der- und andern Gesellen bestehend, mit Geschrei die Loslas⸗ sung der Verhafteten verlangte, ein anderer sich blos in Folge einer unzeitigen Neugier der Volksmasse angeschlossen hatte. Durch die Bemuͤhungen der Polizei⸗Behoͤrde gelang es, nach 11 Uhr die Menge zu zerstreuen; indessen sind mehrere von den Unruhestiftern und solcher Personen, die sich auf geschehene Anweisung nicht entfernen wollten, zum Arrest ge⸗ bracht worden. Eigentliche Excesse wurden nicht veruͤbt.

Gestern Abend hatten die Vorfaͤlle des vorigen Abends und die Neugierde, ob dergleichen sich nicht wiederholen wuͤr⸗ den, eine noch groͤßere Anzahl von Menschen nach dem Schloßplatze und den angraͤnzenden Straßen gelockt. Wie⸗ wohl keine Excesse veruͤbt wurden, so war doch eine Ruhe⸗ stoͤrung durch Ausgelassenheit und Muthwillen zu besorgen; die zur Sicherheit aufgestellten Polizeiwachen suchten daher die Menge zu bewegen, sich ruhig nach Hause zu verfuͤgen, was auch bald gelang; einige Widersetzliche, die sich dieser Aufforderung nicht fuͤgten, sind durch die Gendarmerie, nach welcher sie mit Steinen warfen, verwundet und groͤßtentheils zur polizeilichen Haft gebracht worden. Es waren an bei⸗ den Tagen Truppen⸗Abtheilungen von Infanterie und Ka⸗ vallerie aufgestellt, welche die Straßen patrouillirten und erforderlichen Falls zu ernsthaften Maaßregeln bereit waren. Da die polizeilichen Mittel ausreichten, so hat es eines wei⸗ teren Gebrauchs des Militairs nicht bedurft. Damit jedoch solche die Ruhe der Einwohner gefaͤhrdenden Zusammenlaͤufe nicht wiederkehren, ist heute ffolgende polizeiliche Bekannt⸗ machung erschienen:

2 Es hat gestern Abend ein Zuf den unbefugte Neugier erzeugte, der aber Aulaß zu Unord⸗ nungen gab. Zur Vermeidung aͤhnlicher die Ruhe der Stadt

achtung bekannt gemacht:

8.

und den zu ihrer Unterstuͤtzung angeordneten Patrouil⸗ len unbedingte Folge zu leisten. i 8b

111ö1“ Die Einleitung in das Studium der Theologie, verbunden

8 Polizeiliche Bekanntmachung. ammenlauf stattgefunden,

und der achtbaren Buͤrgerschaft stoͤrenden Vorfaͤlle wird, mit Hinweisung auf die bestehenden Gesetze, hiermit zur Nache⸗

ist se 6 , n der Polizei 1) Jedermann ist schuldig, den Verfuͤgunge Poliz Pelt, in drei zu bestimmenden Stunden, öͤffenti.

995

1

2) Jedes Zusammentreten von mehr als fuͤnf Personen Abends auf den Straßen ist untersagt und wird Ver⸗ haftung zur Folge haben.

3) Aeltern und Meister werden, bei eigener Verantwort⸗ lichkeit, angewiesen, ihre Kinder und Lehrlinge Abends zu Hause zu halten.

Alle rechtlichen Leute werden die Nuͤtzlichkeit der obigen Verfuͤgung einsehen; bei dem guten Geiste der Buͤrgerschaft kann man daher erwarten, daß sich Jeder eben so willig darein fuͤgen, als sich unzeitiger Neugier enthalten wird, um da⸗ durch zur Aufrechthaltung der Ordnung mitzuwirken und

strengere Maaßregeln uͤberfluͤssig zu machen. EEII. Beerlin, den 18. Sept. 1830. 16

8

Kdgoͤnigl. Gouvernement und Polizei⸗Praͤsidium. v. Tippelskirch. v. Esebeck.

Die wohlgesinnten Einwohner Berlins koͤnnen im Uebri⸗ gen versichert seyn, daß ein jeder Versuch, den Boͤswillige etwa machen moͤchten, fernerhin eine Stoͤrung der oͤffentli⸗ chen Ruhe zu bewirken, durch die kraͤftigsten und nachdruͤck⸗ lichsten Vorkehrungen und Maaßregeln sofort im Keime er— stickt werden wuͤrde. dergesellen unschuldig befunden worden, und sich aus der diesfaͤlligen Ermittelung ergeben hat, daß der Polizei⸗Beamte, welcher sie arretirt, uͤber seine Befugniß gegangen war, so sind jene sofort in Freiheit gesetzt, und dieser auf ausdruͤckli—

chen Befehl Sr. Majestaͤt vom Amte suspendirt und zur Un⸗

tersuchung gezogen worden. Es geht aus diesem einfachen Akt der Gerechtigkeit hervor, daß die Vorfaͤlle des vorgestri— gen Tages doppelt tadelnswerth waren. 1 ungesetzlichem Wege sich Recht verschaffen wollen, wird das Wohl Vieler verletzt und Niemanden Genugthuung gewaͤhrt.

Perzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Koͤnigl. Univer⸗ sitaät zu Greifswald im Winter⸗Semester 1830 31 gehalten werden sollen. Anfang 18. Oktober. Schluß 19. Maͤrz.

II“

mit einer Anweisung zur theologischen Buͤcherkenntniß, giebt Prof. Parow, nach eigenem Entwurfe, Mittwochs nnd Sonn⸗ abends um Zoͤffentl.

Die historisch⸗kritische Einleitung in die Buͤcher des N. T. traͤgt Prof. Boͤhmer vor, nach eigenem Entwurf, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends um „, oͤffentl.

Das Buch des Propheten Feremias erklaͤrt Prof. Kosegar⸗ ten, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags um 2, privatim. 1

Das Buch Koheleth erklaͤrt Prof. Pelt, Mittwoch und Sonnabend um 11, priv.

Der Apostelgeschichte zweiten Theil, von Kapitel 13 bis 28, erklaͤrt 8— Schirmer, Donnerstags, Freitags und Sonnabends um 10 bffent.

Die Briefe Petri, Jakobi und Judaà erlaͤutert Prof Schir⸗ mer, Montags, Dienstags und Mittwochs, um 10 bffentl.

Die Pastoralbriefe und die Briefe des Johannes erklaͤrt Prof. Boͤhmer, Montags, Mittwochs, Freitags und Sonn⸗ abends um S8oͤffentl.

Die Apokalypse erlaͤutert Prof. Pelt, Montags, Dienstags

Donnerstags und Freitags um 3 priv. .

Die aͤltere Kirchengeschichte traͤgt Prof. Kosegarten vor, nach eigenem Entwurfe, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags um 11 dffentl.

Das Leben und die Lehre Jesu traͤgt Prof. Schirmer vor,

nach eigenem Entwurfe, Montags, Dienstags, Mittwochs, Don⸗

nerstags und Freitags um 3 priv.

Der christlichen Dogmatik zweiten Theil traͤgt Prof. Pelt vor, nach Hase’s Hutterus redivivus, Montags, Dienstags, Don⸗ nerstags und Freitags um 25ffentl.

Die Symbolik der christlichen Glaubens⸗Parteien traͤgt Prof. Parow vor, nach Marheineke’s institationes symbolicae. Mon⸗

imags, Hienstags, Doggerstags und Freitags um 8 öffentl. -

Die christliche Sittenlehre traͤgt Prof. Parow vor, nach

eigenem Entwurfe, bchüsaan woͤchentlich um 9 priv.

Eine praktische Erklaͤrung des Evangelii Matthaͤt giebt Prof. S Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags um entl.

Die Katechetik lehrt Prof. Finelius, nach eigenem Ent⸗ wurfe, Mittwochs und Sonnabends um 8 priv.

„Die homiletischen Uebungen des theologisch⸗praktischen In⸗ stituts leitet Prof. Finelius, Mittwochs von 3 —6, oͤffentl.

Ein Examinatsrium uͤber ein zu bestimmendes Buͤch des neuen Testaments haͤlt Prof. Boͤhmer, in zwei zu verabreden⸗ den Stunden, priv.

Die Uebungen der theologischen Gesellschaft leitet Prof.

11.“] 2 EEEE14“

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Wo Einzelne auf

testamentlichen Exegese durch Prof. Kose

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Da die vorgestern verhafteten Schnei⸗

Die gesammte Anatomie, Ders.

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Gesterding, in noch zu bestimmenden Stunden,

Uebungen in der alt⸗ arten, die in der neutestamentlichen Exegese durch Prof. Böͤhmer, die kirchen⸗ historischen und dogmenhistorischen durch Prof. Pelt, die erege⸗ tisch⸗dogmatischen durch Prof. Schirmer, geleitet. 1 Rechtsgelahrtheit. Eneyklopaͤdie und Methodologie des gesammten Rechts, Prof. Niemeyer, viermal woͤchentlich von 8—9 Uhr, dffentl. 2s Entwickelung der Grundlagen unsers positiven Rechts, Prof. Sch re- zweimal die Woche in noch zu bestimmenden Stun⸗ en, tv. 1 Geschichte der Quellen und die Institutionen des Roͤmischen Rechts, verbunden mit einer Erklaͤrung derjenigen §§. der Justi⸗ nianischen Institutionen, die das neueste Recht enthalten, Prof. b 18 0 ½-Sen. öffentl. andekten, nach Guͤnther, Prof. Gesterdin igli —hs, ifedh, her, Prof. g, taͤglich von 1b oͤmisches Erbrecht, Assessor Feitscher, viermal we . lich 8; oͤffentl. 8“ 8 1 . Sse EFin Examinatorium uͤber die Institutionen des Roͤmise Rechts, Prof. Barkow, Montag von 5—7, oͤffentl. Geschichte der Deutschen Rechtsquellen, Prof. Schildener, zweimal woͤchentlich von 2— 3, priv. Deutsches Privatrecht, nach Goede, Prof. Niemeyer, taͤg⸗ lich von 9 10, priv. Fe eechr. Assessor Feitscher, dreimal wöchentlich von 4 Civilpecozeß, nach Martin, Derselbe, fuͤnfmal woͤchentlich von 3— 4, priv. Kriminalrecht, nach Feuerbach, Prof. Barkow, fuͤnfmal woͤchentlich von 10 11, priv. Preußisches Civilrecht, Ober⸗Landesgerichtsrath Borne⸗ mann, fuͤnfmal woͤchentlich von 9— 19, dffentl. Ein Examinatorium uͤber das Preußische Recht, Derselbe, in zweien noch zu bestimmenden Stunden, dffentl. Deutsches Bundesstaatsrecht, nach Diktaten, Prof. Schil⸗ dener, taͤglich von 11 12, dffentl. Praktische Uebungen, nach Gensler's Rechtsfaͤllen, Prof. bffe ntl. 1 1“““]

Heilkunde. u“

Im theologischen Seminar werden di

Medizinisch⸗chirurgische Propaͤdeutik, nach Friedlaͤnder, Prof.

v. We els rentaas Dienstags, Donnerstags und Freitags von

2—3 vr/ entl.

Die Osteologie, Prof. Schulz, in noch zu bestimmenden

Stunden. 1

Die praktisch⸗anatomischen Uebungen leitet Dersr. Die Anthropologie lehrt Prof. Damerow, in vier Stun-⸗

den woͤchentlich, priv. 1 11“*“ Die Physiologie, Prof. Schulz. v

Allgemeine Pathologie, Prof. Seifert, Mon ags und D

n⸗

nerstags von 10 11, dffentl.

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Pharmacie, nach der neuesten Ausgabe der Preußischen Phar⸗ egchag, Prof. v. Weigel, Montags und Donnerstags von 3—4, priv.

Arzneimittellehre, nach Vogt, Derselbe, Montags, Dien⸗ stags, Donnerstags und Freitags, oon 9 10, priv.

Arzneimittellehre, Prof. Seifert, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 4 —5 priv. “]

Die Lehre von den Giften, Prof. v. Weigel, privatis. b— Das ZZ nach Vogt, Ders., Dienstags und Freitags

on 5 4, priv..

Zu Vorlesungen uͤber Diaͤtetik und einzelne Theile der Arznei⸗ mittellehre ist Derselbe privatis. erboͤtig. 8

Die medizinische Zeichenlehre, Prof. Seifert, Mittwoch von 10—11 und Sonnabends von 9—10, dffentl. ü Therapie, Ders., Dienstags und Freitags von 1I riv.

Die psychischen Krankheiten traͤgt Prof Damerowoͤffentl, woͤchentlich in vor. Bff 44¼ Allgemeine Chirurgie, Prof. Mandt, Montags, Dienstags Mittwochs und Donnerstags von 2—3, dffentl.

Den zweiten Theil der speziellen Chirurgie, Ders., sechsmnal woͤchentlich von 8— 9, priv. 89

Die Lehre von den chirurgischen Operationen, Ders, sechs⸗ mal woͤchentlich von 5 6, priv. 6“

Die spezielle Pathvlogie und Therapie, Prof. Berndt, sechs⸗ 8

mal woͤchentlich von 9 —10, priv. 5 Die Geburtshuͤlfe, Ders., Donnerstags, Freitags und Sonn⸗ abends von 3—4, privatis.

Die medizinische und geburtshuͤlfliche Klinik leitet Ders⸗,

taͤglich von 10 12, priv.

Die chirurgische und ophthalmiatrische Klinik leitet Prof.

Mandt, taͤglich von 11 —12, priv.

Die gerichtliche Medizin lehrt Prof. Berndt, Montags,

Dienstags und Mittwochs von 3— 4“ dffentl. Zu Lateinischen oder Deutschen Konversatorien und Exami⸗ natorien uͤber medizinische Gegenstaͤnde erbietet sich Prof. von Weigel, privatis. b . . 8 „Zu Lateinischen Examinatorien und Disputiruͤbungen uͤber einzelne Zweige der Medizin und Chirurgie erbietet sich Prof. Seifert, Montags und Dienstags von 5—6, privatis.

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