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nInq“ der Zuruͤcknahme des Sakrilegiums⸗Gesetzes benachrichtiit aauf 13 Millionen belaufen; Pfaffenhofen berechne Foda⸗ Aenee Fed daß 15 eine aͤhnliche 2 auf 38 Millio belaufe 1ae st bof Laberfch Ii 9ge⸗ roposition des Herrn Thouvenel bereits in Erwaͤgung gezogen 20 vom vorigen Koͤnige; blos um zu ermitteln, welche An⸗ ten Petitions⸗Beri 1 h habe, und stellte anheim, ob es nicht angemessen seyn moͤchte, gaäabe die richtige sey, schlage die Kommission vor, sowohl beglüche 1“ n b . erde ₰ itte i — mme in jetzt dem Entwurfe der Pairs⸗Kammer den Vorzug zu geben. die Eingabe des Pfaffenhofen als die der uͤbrigen Glaͤubiger der großen Blinden⸗Anstalt, bezeichnete mel eess finden, daß ich hier, weniger fuͤr die Gegenwart als fuͤr die Hieruͤber entspann sich eine weitlaͤuftige Diskussion. Einige dem Finanz⸗Minister zu uͤberweisen, insofern aber darin auf braͤuche und verlangte, daß d eierchnete Seh⸗ Miß⸗ Zukunft, eines ihrer Rechte vertheidige, dessen sie sich nicht glaubten, daß jener Entwurf den Buͤreaus und demnaͤchst eine Anklage gegen Herrn von Villèle angetragen wuͤrde, Blinde zu der Verwaltun 8 vaahei⸗ -ee ohne Gefahr begeben kann. Im Uebrigen beweisen uns die einer besondern Kommission zur Pruͤfung uͤberwiesen werden, daruͤber zur Tages⸗Ordnung zu schreiten. Beide Vorschlaͤge werde. Die Bemerkung ha, ng2 ea. r N. e 5 4 8 90
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schieht es nicht etwa, um den Praͤsidenten zu beschuldigen, daß er absichtlich seine Befugnisse habe uͤberschreiten wollen. Da wir indessen nicht gewiß sind, ob wir auch immer einen Praͤsidenten haben werden, der unsers Vertrauens so wuͤrdig als Hr. Laffitte ist, so wird die Kammer es ganz angemessen
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sie auch noch der Anklage⸗Kommission zu, um sich de h d ge⸗. 3 eerselben gegen den Grafen v. Peyronnet zu bedienen. — Einen zwei⸗
sant antwortete in nachstehender Weise: „Im Gee des tiefsten Schmerzes trete ich zur Widerlegung eines ehrenwer⸗ then Kollegen und Freundes auf, der sich bisher durch seinen Muth und seine Talente in der constitutionnellen Laufbahn so sehr ausgezeichnet hat, heute aber, der Himmel weiß durch welches unselige Geschick, dazu verleitet wird, Dinge 8n sa⸗
1“ Innern benachrichtigt worden sey, daß er die fuͤr den fol⸗ genden Tag angekuͤndigte amtliche Mittheilung nicht machen
Aufschluͤsse, die der Praͤsident uns gegeben, daß seine Absich⸗ ten rein waren. Von den beiden Deputirten, die vorgestern eine Proposition entwickeln wollten, war der eine krank, und die Entwickelung der andern Proposition wuͤrde die Kammer kaum eine Viertelstunde beschaͤftigt haben. Die angekuͤndigte Mittheilung der Regierung stand nicht zu erwarten, und es war somit nichts an der Tagesordnung. Dies Letztere ist es aber eben, was ich tadle. Seit vierzehn Tagen, m. H., befinden wir uns in einer Unthaͤtigkeit, die gegen die letzten großen Ereignisse seltsam absticht. Die Ernennung eines Koͤnigs und die Aenderung der Staats⸗Verfassung sind allerdings gewal⸗ tige Resultate. Aber diese Maaßregeln, die in Betracht der schwierigen Lage, worin wir uns befanden, hoffentlich die Zu⸗ stimmung Frankreichs erhalten haben — die Ueberzeugung hier⸗ über werden wir erlangen, sobald wir das Land dieserhalb be⸗ fragt haben — diese Maaßregeln, sage ich, obgleich von sol⸗ cher Wichtigkeit, daß sich von mehreren Seiten, Zweifel er⸗ heben, ob wir dadurch auch nicht unsre Befugnisse Kberschritten haben, waren doch nicht der eigentliche Zweck unsrer Sendung; ja, sie waren vielmehr dieser Sendung ganz uund gar fremd. Als wir gewaͤhlt wurden, geschah es, damit wir zu der Gesetzgebung, bei der Pruͤfung des Budgets und zur Verminderung der Abgaben, die schwer auf dem Volke lasten, mitwirkten. Was haben wir statt dessen gemacht? Einen Koͤnig und eine Charte. Ich gebe zu, daß dies drin⸗ gend nothwendig war; es bleibt aber deshalb nicht minder wahr, daß wir bisher nur gethan, wozu wir nicht beauftragt waren, wogegen wir von Allem, wozu wir beauftragt waren, nichts gethan haben. Kein einziges wichtiges Gesetz, mit Ausnahme derer, die unsre besondre Lage erheischt, kein ein⸗ ziger Verbesserungs⸗Plan, weder in administrativer, noch in sinanzieller Bexlebung, ist uns vorgelegt worden.“ Als bei diesen Worten das Murren, das sich bereits zu verschiedenen Malen im Laufe der Rede des Hrn. v. Brigode geaͤußert hatte, zunahm, verließ derselbe die Tribuͤne mit der Bemerkung, daß, 8s die Kammer ihn nicht hoͤren wolle, er seine Rede in bie ffentlichen Blaͤtter einruͤcken lassen werde.) Herr B. Ton⸗
gen, welche die Mitglieder dieser Kammer, ja alle Buͤrger, in Vexwunderung setzen und tief betruͤben muͤssen. Zu Allem, was wir gethan, sollen wir nicht beauftragt gewesen seyn? Unsre Aufgabe war, Frankreich zu retten, und wir haben es gerettet. Doch genug davon. Ich bin uͤberzeugt, Herr von Brigode wird selbst fuͤhlen, daß wir unter den jetzigen Um⸗ staänden jede Rüi cditst nas vermeiden, daß wir uns Alle um unsern volksthuͤmlichen Koöͤnig reihen muͤssen. Nur so koͤnnen wir oder unsre Nachfolger Frankreichs Zukunft sichern. Der Thron ist unser einziger Sammelpunkt. Alle die zahlreichen Verbesserungen, deren das Land bedarf, koͤnnen wir ihm ge⸗
ben. Wenn auch in einigen Theilen der Staats⸗Verwaltung
sich Schwaͤche oder Wankelmuth zeigt, so muͤssen wir erwar⸗ ten, daß diese allmaͤlig schwinden werden; aber man sollte sich wohl huͤten, Dinge zu sagen, die unser Gewissen, unsere Ergebenheit und unsere gerechten heff gegen erschuͤttern koͤn⸗ nen.“, Unter Zeichen des lebhaftesten Beifalls trat Herr B. Constant ab. Nachdem noch der Praͤsident einige Worte zu seiner Rechtfertigung gesagt hatte, namentlich, daß er erst am S8ten Abends um 11 ½ Uhr von dem Minister des
werde, — beschaͤftigte die Versammlung sich mit den an der LTgagesordnung befindlichen Gegenstaͤnden. Zuerst zeigte der Praͤsident an, daß er so eben durch eine Botschaft der Pairs⸗
Kammer von der Annahme eines Gesetz⸗Entwurfes Behufs
———) In der That hat Herr v. Brigode den Schluß seines Vor⸗ trages durch den Courrier francais zur Kenntniß des Publikums
ebracht Er verlangt darin, daß die Deputirten⸗Kammer Behufs ihrer Ergaͤnzung bis zum t5. November prorogirt werde, und daß
Andere dagegen, daß man ihn derselben Kommission zustellen
beschaͤftigt habe. Die erstere Ansicht behielt die Oberhand, und unter die 9 Buͤreaus der Kammer vertheilt werden wird. — Die Herren B. Constant und Boissy d'Anglas verlasen hierauf zwei neue Gesetzes⸗Vorschlaͤge. Der erstere (des Hrn. Constant), welcher in der naͤchsten Sitzung (vom 13ten) naͤher entwickelt werden wird, lautet also: Buͤrger frei, das Gewerbe eines Buchdruckers und Buchhaͤnd⸗ lers zu treiben, ohne daß es dazu einer besondern Erlaubniß bedarf,/ und blos unter der Bedingung einer desfallsigen Erklaͤrung vor dem Maire des Bezirks. Art. 2. Jede gesetzliche Bestimmung, wonach man zur Ausuͤbung jenes Gewerbes sich mit einem Erlaubnißscheine oder einem Patente versehen muß, ist und bleibt abgeschafft. Art. 3. Die Bestimmungen des Gesetzes
vom 21. Oktober 1814, in Betreff der heimlichen Buchdrucke⸗
reien, bleiben in Kraft.“ Folgendes ist der Antrag des
(Herrn Boissy d'Anglas: „Art. 1. Das Gesetz vom 11ten
eptbr. 1807 ist abgeschafft. Art. 2. Wenn hoͤhere Staats⸗ Beamten, als z. B., Minister und Marschaͤlle, sich durch ausgezeichnete Dienstleistungen ein Recht auf eine National Belohnung erworben haben und ihre Vermoͤgens⸗Umstaͤnde eine solche erforderlich machen, so kann ihnen, oder ihren Witwen und Kindern, eine Pension bewilligt werden, deren Maximum jedoch die Summe von 10,000 Fr. nicht uͤber⸗ steigen darf. Art. 3. Jeder Pensions⸗Antrag muß der Kammer vorgelegt werden, und es wird daruͤber, wie uͤber einen Gesetzes⸗Vorschlag, berathschlagt. Die Inscription er⸗ folgt in den gesetzlichen Formen.“ Diese Proposition ist zu⸗ voͤrderst an die Buͤreaus zur Begutachtung verwiesen worden. — Hr. v. Vatimesnil berichtete hierauf uͤber verschiedene bei der Kammer eingegangene Bittschriften. Die erste war von mehreren Glaͤubigern Ludwigs XVIII. und Karls X. (un⸗ ter Andern von dem Grafen v. Pfaffenhofen), die zu ih⸗
rer Befriedigung die Vermittelung der Kammer in Anspruch
nahmen, indem sie zugleich den ehemaligen Finanzminister, Grafen v. Villèle, des Verraths gegen die Krone beschuldig⸗ ten, weil er sich ihren Forderungen widersetzt habe. Die Haupt⸗Reclamation (woruͤber der Berichterstatter sich auch am weitgaͤuftigsten ausließ) war die des Grafen v. Pfaffen⸗ hofen, der im Jahre 1792 bei dem Maire von Luͤttich, Hrn.
nung der Franzoͤsischen Prinzen eroͤffnet hatte und, da diese spaͤterhin die von Pfaffenhofen ausgestellte Obligation nicht einloͤsten, im Jahre 1818 gerichtlich verurtheilt wurde, an Colsons Erben Kapital und Zinsen mit 409,093 Fr. zu zah⸗ len. Gezwungen, eine Schuld abzutragen, die nicht die sei⸗ nige war, wandte Pfaffenhofen sich bald darauf an Ludwig XVIII., der ihm drei Jahre hintereinander 50,000 Fr. aus⸗ zahlen ließ. Nach Ludwigs Tode blieben aber diese Abschlags⸗ zahlungen von jaͤhrlich 50,000 Fr. aus. Nach vielen vergeblichen Versuchen, seine Forderung geltend zu machen, wandte der Glaͤubiger sich endlich im Jahre 1827 an die Deputirten⸗Kammer, wo Herr von Villèle sich der Aner⸗
Pfaffenhofen im naͤchsten Jahre bei der Kammer einreichte, wurde durch die Tages⸗Ordnung beseitigt, und zwar, wie es scheint, auf die Erklaͤrung des Finanz⸗Ministers, daß eine Kommission sich unverzuͤglich mit der Regulirung aller Schuldforderungen an den Koͤnig und dessen verstorbenen Bruder beschaͤftigen wuͤrde. Eine solche Kommission wurde in der That am 2. August 1828 ernannt, das Resultat ihrer Arbeiten aber nicht bekannt gemacht, so daß Pfaffenhofen jetzt noch mit einer Forderung von etwa 450,000 Fr. hervor⸗ tritt und sich mit dieser Summe als Staats⸗Glaͤubiger betrachtet, indem Ludwigs XVIII., und Karls X. Privat⸗Be⸗ sitzungen bei ihrer Thron⸗Besteigung zu den Staats⸗Domat⸗ nen geschlagen worden seyen. — Der Bericht⸗Eestatter erin⸗
1814 der Staat die Schulden der Franzoͤsischen Prinzen bis zu der Hoͤhe von 30 Millionen uͤbernommen habe; es
mainen geschlagene
in der Zwischenzeit eine Kommission der Kammer das noch vor der Prorggation vorzulegende Budget pruͤfe.
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muͤsse, die sich bereits mit der Thouvenelschen Proposition
so daß der Gesetz⸗Entwurf der Pairs⸗Kammer zunaͤchst gedruckt 8
„Art. 1. Es steht jedem
uͤber in Umlauf gebracht, 58 Pranger, zur Brandmarkung und
v. Colson, ein Darlehn von 160,000 Fr. zu 6pCt. fuͤr Rech⸗
kennung derselben widersetzte. Eine zweite Bittschrift, die
nerte daran, daß durch das Gesetz vom 21. Dezember
frage sich daher jetzt nur, ob das zu den Staats⸗Dr⸗ Privat⸗Vermoͤgen Ludwigs XVIII.
und Karls X. mehr oder weniger als diese Summe betragen habe.
Nach den wahrscheinlichsten Angaben habe sich dasselbe nur
vwurden genehmigt. — Die bekannten Farbigen von Marti⸗
nique, Herren Fabien und Bissette (welche beide in der
Sessas zugegen waren), verlangten zum fuͤnftenmale, daß man die Grafen von Peyronnet, von Chabrol und v. Cler⸗
mont⸗Tonnerre, wegen des Gewalt⸗Mißbrauchs, den diese
88 ehemaligen Minister sich gegen sie erlaubt, in Anklagestand versetze. Die Sache ist in wenigen Worten folgende. Fabien, Bissette und ein dritter farbiger Bewohner
von Martinique mit Ramen Volnys wurden im Jah⸗
re 1823 dafuͤr, daß sie eine in Paris gedruckte Schrift, die traurige Lage der Farbigen auf jener Insel, Ihre Appella⸗
zu lebenswieriger Galeerenstrafe verurtheilt.
tion wurde gar nicht angenommen, und alle drei Verur⸗
theilte wurden nach dem Bagno von Brest abgefuͤhrt. Waͤh⸗
rend ihrer 22monatlichen Gefangenschaft daselbst reichten
zwei Advokaten zu ihren Gunsten ein Cassations⸗Gesuch ein. Nachdem die Minister sich lange geweigert, dasselbe gelten zu lassen, wurde das Erkenntniß des Koͤnigl. Gerichtshofes von
Martinique von dem hoͤchsten Gerichtshofe kassirt und der
Prozeß aufs neue an den Gerichtshof von Guadeloupe ver⸗
wiesen. Dieser sprach Fabien and Bissette gaͤnzlich frei und
verurtheilte Volnys nur zur Verbannung von den Kolonieen. Die beiden Erstern dringen nun auf Schadenersatz, und da die Civil⸗Gerichte sowohl als der Staats⸗Rath sich fuͤr inkompetent erklaͤren, so nehmen sie die Vermittelung der Kammer in Anspruch. — Der Berichterstatter erklaͤrte im Allgemeinen, Hr. v. Clermont⸗Tonnerre, der damalige See⸗Minister, habe sich mindestens einer Nachlaͤssigkeit schul⸗ dig gemacht, wogegen seinen Nachfolger, den Grafen v. Chabrol, kein Tadel treffe. Dagegen sey das Betragen des Grafen v. Peyronnet, damaligen Justiz⸗Ministers, nicht zu entschuldigen. Nichts desto weniger eigne sich der Fall zu
einer Anklage desselben nicht, indem die Charte von 1814 nur Verrath und rpresln⸗ als solche Vergehen bezeichne, wo
fuͤr ein Minister in Anklagestand versetzt werden koͤnne; da
indessen die berreffende Bittschrift beachtungswerthe Finger⸗ zeige uͤber die Verantwortlichkeit der Minister und uͤber die Mißbraͤuche der Kolonial⸗Verwaltung enthalte, so schlage die
Kommission vor, selbige den Ministern der Justiz und der Marine zu uͤberweisen, sie auch auf das Nachweis⸗Buͤreau niederzulegen. Der Graf Alex. v. Laborde nahm sich der Bittsteller mit vieler Waͤrme an. Es sey empoͤrend, aͤußerte er, daß zwei Maͤnner, deren Unschuld spaͤterhin anerkannt worden, das ihnen aufgedruͤckte Brandmal fuͤr ihre Lebenszeit tragen muͤßten, nicht zu gedenken, daß sie zwei Jahre lang in Ketten haͤtten schmachten muͤssen; er verkange, daß die Bittschrift der mit der Abstattung eines Berichtes uͤber die Anklage der vorigen Minister beauftragten Kommission zugefertigt werde. Herr Salverte schloß sich diesem Antrage an. Herr B. Constant glaubte, daß der Berichterstatter den Grafen von Clermont⸗Tonnerre viel zu . behandelt habe. Er fuͤhrte eine Reihefolge von
Zhatsachen an, um zu beweisen, daß auch diesen Minister in der betreffenden Angelegenheit die groͤßte Schuld treffe. Zu⸗ Nesch bemerkte er, daß Fabien und Bissette nicht die einzigen
pfer der Willkuͤhr des Villèleschen Ministeriums gewesen seyen. Auch als der zum Tode verurtheilte Oberst Caron ein Lassations⸗Gesuch eingereicht, habe der Kriegs⸗Minister das⸗ selbe fuͤr unzulaͤssig erklärt, und als gleichwohl der Cassations⸗ hof selbiges angenommen und im Begriff gestanden habe, sein Urtheil zu fäͤllen, sey schon mittelst des Telegra⸗ phen die Nachricht von der Execution des Obersten eingegangen; gluͤcklicherweise ließen sich dergleichen Graͤuel⸗ thaten in der Folge nicht wieder erwarten. Herr Labbey de Pompieres meinte, daß ein Minister sich nicht blos eines Verraths gegen den Staat schuldig gemacht zu haben brauche, um in den Anklagestand versetzt werden zu duͤrfen; wenn man, wie Hr. v. Clermont⸗Tonnerre, im Jahre 1827, und wie der Fuͤrst Polignac noch vor wenigen Wochen, die Pariser Buͤrger niedermetzeln lasse, so sey dies ein Verrath egen Personen, der eben so gut bestraft werden muͤsse.
uter diesen Umstaͤnden unterstuͤtze auch er den Antrag des Hry. v. Laborde. — Als es hierauf zur Abstimmung kam, verfuͤgte die Kammer uͤber die betreffende Bittschrift nicht blos nach den Antraͤgen des Berichterstatters, sondern theilte
nicht heller sehen werde, erregte einiges Gelaͤchter. Die Ei „ 2. 2 8 n⸗ gabe wurde auf die Bemerkung des Hrn. v. Corcelles,
daß das Groß⸗Almosenier⸗Amt sich unbarmherziger Weise eines Theils des Einkommens b,Lce enbarmhernf 8 tigt habe, und daß es die hoͤchste Zeit sey, den Verheerungen der Congregations⸗Raupe, die taͤglich mehr um sich fresse, ein Ziel zu setzen, dem Minister des Innern uͤberwiesen. — Der Advokat Hr. Lucas verlangte die Abschaffung der Todesstrafe. Da der Deputirte Hr. v. Tracy bekanntlich schon mit einem aͤhnlichen Antrage hervorgetreten ist, so wurde die Eingabe des Lucas der mit der Pruͤfung dieses Antrags beauftragten Kommission, so wie auch dem Justiz⸗Minister, zugestellt. — Eine Bittschrift, worin ein Gesetz oder eine Verordnung uͤber die in Frankreich wohnenden Auslaͤnder und die zur Natura⸗ lisation erforderlichen Foͤrmlichkeiten verlangt wurde, ward, so wie eine andere wegen Abschaffung des Prangers und der
Brandmarkung, dem Justiz⸗Minister uͤberwiesen. Die uͤbri-
gen Petetionen, woruͤber noch von den Herren Bourdeau, Sappey und v. St. Cricg berichtet wurde, waren von keinem erheblichen Interesse. Am Schlusse der Sitzung, die erst um 5 ¾ Uhr aufgehoben wurde, zeigte noch der Praͤsident an, daß Hr. v. Lapinsonnière einen neuen Gesetz⸗Entwurf auf das Buͤreau niedergelegt habe. 1
Paris, 12. Sept. Gestern arbeitete der Koͤnig hinter einander mit den Ministern der Finanzen, des oͤffentlichen Unterrichts, des Innern und der auswaͤrtigen Angelegenhei⸗ ten. Heute begiebt sich der ganze Hof nach dem Marsfelde, um dem dort stattfindenden Pferde⸗Rennen beizuwohnen. Durch sechs vom Justiz⸗Minuister kontrasignirte Koͤnigt. Verordnungen werden 5 Gerichts⸗Praäͤsidenten und Vice⸗Praͤ⸗ sidenten, 2. General⸗Advokaten und eine große Anzahl von Koͤnigl. Prokuratoren und Substituten bestellt. Durch eine sie⸗ bente vom Minister des Innern gegengezeichnete Verordnung
werden 10 Unter⸗Praͤfekten ernannt.
Der Kriegs⸗Minister hat 55 pensionirt gewesene Obersten und Oberst⸗Lieutenants wieder im aktiven Dienste angestellt.
Auch im Personale der Post⸗Verwaltung gehen zahlreiche Veraͤnderungen vor. Der Moniteur enthaͤlt seit zwei Ta⸗ gen Namen entlassener und neu angestellter Post⸗Direktoren.
Die zur Franzoͤsischen Schiffs⸗Station in der Sudsee ge⸗ hoͤrende Korpette „die Mosel“ ist am 10ten d. in Brest eingelaufen. 6
Der Fuͤrst v. Talleyrand hat seine Reise nach Eugland noch nicht angetreten. Dem Vernehmen nach wird er erst den 25sten d. M. abreisen und sich unmittelbar nach Brighton begeben, wo Se. Großbritanische Majestaͤt sich bekanntlich gegenwäͤrtig befindet. 8
Der Herzog von Ropigo, der sich waͤhrend der drei Juli Tage sü seiner Fanfihe in Rom befand, ist vor kur⸗ zem hier angekommen und hatte bereits vorgestern ei vat⸗Audienz beim Koͤnige. Z1“ Herr Labiche hat den Posten als Chef einer Abtheilung im Ministerium des Innern, den er unter der Martignac⸗ schen Verwaltung bekleidete, wieder erhalten.
Mehrere ausgezeichnete Schriftsteller beabsichtigen die Herausgabe eines neuen Blattes unter dem Titel „der Hahn“.
Das Journal du Commerce bemerkt: „Das Publi⸗ kum erwartete in der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kam⸗ mer die bereits fuͤr Mittwoch angetuͤndigte Mittheilung der Regierung. Man wußte, daß diese Mittheilung in einem Berichte uͤber den Zustand des Landes bestehen sollte. Die⸗ ser ist aufgeschoben worden, und man glaubt, er werde mor⸗ gen durch den Minister des zͤffentlichen Unterrichts abgestat⸗ tet werden. Die Prorogation wird, dem Anschein nach, nur waͤhrend der partiellen Wahlen statt sinden und nur so lange Zeit dauern, als die Mitglieder beider Kammern fuͤr die Ausuͤbung ihrer Wahlrechte brauchen.“ — In derselben Hinsicht aͤußert der onstitutionnel: „Bei der Eroͤffnung der gestrigen Siz⸗
zung ließ die Anwesenheit aller Minister keinen Zweifel uͤber die Vorlegung der angekuͤndigten wichtigen Mittheilung der Regierung uͤbrig; man glaubt aber, daß Hrn. Gutzot in dem Augenblicke, wo er die Rednerbuͤhne besteigen wollte, neue Bemerkungen von seinen Kollegen gemacht wurden, in deren Folge die Abstattung des Berichts bis auf morgen verscho⸗
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