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heute um einen Krug frischen Wassers und einen Winkel, wo sie ruhig leben und sterben koͤnnen, bitten, Abkoͤmmlinge jener Bewohner Nord⸗Amerika's sind, an deren Ursprung weder Geschichte noch Tradition hinausreichen.“ —
Ein Journal hatte geaͤußert, daß die Hauptartikel des Cherokese Phoͤnix von Weißen redigirt wuͤrden. Der India⸗ nische Herausgeber des Phoͤnix versichert, daß er der einzige Redacteur sey und nie weder Weiße noch Farbige an der Redaction Theil genommen haben.
Einem Georgischen Blatte zufolge wird der Theil des Cherokesen⸗Gebietes, auf dem die Goldminen sich befinden, von neuem von Habsuͤchtigen durchzogen. Man behauptet, daß an 2000 Personen aus Tennessee sich auf diese Jagd begeben haben, und leider sind auch Buͤrger von Georgien ihrem Beispiele gefolgt. Es stehen sonach unguͤustige Vor⸗ faͤlle zu erwarten, sofern jene Leute nicht von ihren Forschun⸗ gen abstehen.
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4.
Berlin, 24. Sept. Aus der hiesigen Medaillen⸗Muͤnze von G. Loos sind so eben zwei neue schoͤne Denkmuͤnzen, und zwar die vierte und fuͤnfte in der Reihefolge beruͤhmter Naturforscher und Aerzte, hervorgegangen. Die erstere zeigt auf der Hauptseite das Bildniß des beruͤhmten Berzelius, mit der fuͤr die Mit⸗
welt wie fuͤr die Nachwelt voͤllig ausreichenden bloßen Be⸗
zeichnung seines Namens: „Jo. Iac. Berzelius“ und der An⸗ gabe seines Geburts⸗Orts und Tages: „Ostrogoth. Die XX. Aug. MDCCLXXIX. Auf der Kehrseite erblickt man eine chemische Waage mit der Umschrift: „Pondera et Numeros investigavitn, als Hinweisung auf das Haupt⸗Verdienst des Gefeierten, welches sich derselbe, neben vielen anderen wichti⸗ gen Entdeckungen und Berichtigungen in der Chemie, durch die feste Begruͤndung der Wissenschaft und Kunst erworben hat: das Verhaͤltniß der Grundstoffe, aus welchen die verschie⸗ denen Koͤrper zusammengesetzt sind, nach Gewicht und Zahl⸗ Verhaͤltniß zu bestimmen. Im Abschnitt ist das Jahr ange⸗ geben, wo die Denkmuͤnze erschienen ist, naͤmlich MDCCCXXX. — Die andere Denkmuͤnze stellt, mit Hinsicht auf die dermalige Versammlung der Naturforscher in Hamburg, auf der Haupt⸗ seite die Hamburgia auf einem Schiffsschnabel sitzend dar. Sie ist mit der Mauerkrone geschmuͤckt. Das Steuerruder befindet sich 49 ihrer Seite und der Stab der Macht in ih⸗ rem Arm. Sie haͤlt, viel bezeichnend, auf der Rechten das Bild der Ephesischen Diana, und ein Denkstein ihr zur Seite, mit dem Wappen Hamburgs, macht sie besonders kenntlich. Die Umschrift sagt mit den Worten des Manitius: Spiritus Unus Per Cunctas Habitat Partes. Die Kehrseite enthaͤlt die Worte: Physicorum Medicorumque Germanorum Con- ventu Nono, Hospitalibus Tectis A Civitate Hamburgen- sium Excepio MDCCCXXX Mense Septembris. — Ein Exemplar dieser, so wie auch der anderen Denkmuͤnze, in Silber kostet 3 Rthlr.; ein Exemplar in Bronze 1 Rthlr.
— Im Posener Regierungsbezirk sind neuerdings meh⸗ rere Elementar⸗Schul⸗Einrichtungen theils voͤllig zu Stande ekommen, theils der Vollendung nahe. In Kowalek, Ple⸗ ü ener Kreises, ist eine solche Schule eingerichtet, und das neuerbaute Schulhaus ist beinahe fertig. Im Buker Kreise steht in Chmielinko ein massives Schulhaus ganz fertig und in Woynowice, Zegowo, Granowo und Porazyn sind die da⸗ selbst errichteten Schulgebaͤude bis auf die Bedachung und die Beschaffung der inneren Einrichtung vollendet.
1 Die wohlthaͤtigen Folgen der Regulirung der gutsherr⸗ lichen und baͤuerlichen Verhaͤltnisse werden in dem genannten Regierungsbezirk immer mehr anerkannt.
— Die neueren Berichte aus dem Koblenzer Regie⸗ rungs⸗Bezirk bestaͤtigen die fruͤher deshalb ausgesprochenen Besorgnisse und Muthmaßungen. Die Ernte der Winter⸗ fruͤchte, besonders des Roggens, ist uͤberall arm ausgefallen,
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an mehreren Orten ganz fehlgeschlagen. Die steht im Ganzen gut, jene des Spelzes noch besser. Dage⸗ gen ist die Ernte der Gerste uͤberall gut, jene des Hafers sehr reich ausgefallen; sowohl an Menge als an Gewicht. Sie hat oft den 16maligen Ertrag der Aussaat gegeben. Einen reichen Ertrag hat in diesem Jahr der Flachsbau ge⸗
Weizen⸗Ernte
geben.
vorhanden sind.
Die Futterkraͤuter und der Gemuͤsebau sind sehr ergie⸗ big. Vom Weinbau ist fast keine Rede, da keine Trauben Die wenigen, welche man findet, werden von Voͤgeln und Insekten gefressen.
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bekannten Opern.
Aufzug, von L. W. Both.
gen, von Ch. Birch⸗Pfeiffer.
Im Op
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Glaͤser.
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Montag, 27. September. in 2 Akten; Musik von Rossiininkt. 1028. n, Hch n]
Koͤnigstadtisches Theater. Sonnabend, 25. September. sche Oper in 3 Akten; Musik von Boyeldieu. Sonntag, 26. September.
Aschenbr.
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Im Schauspielhause: r
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Koͤnigliche Schauspiele.
Sonnabend, 25. September. Im Schauspielhause: Ga⸗ briele, Drama in 3 Abtheilungen. (Dlle. Fournier: Gabriele.) Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Onkel Brand, Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach dem Franzoͤsischen.
Sonntag, 26. September. pellmeister aus Venedig, oder: Der Schein truͤgt, musikali⸗ sches Quodlibet in 1 Aufzug, von L. Breitenstein. Musik ist von mehreren Komponisten, nach Musikstuͤcken aus Hierauf: Die beiden Tanten, komisches Ballet in 2 Abtheilungen, von Titus.
In Charlottenburg: Der erste Eindruck, Lustspiel in 1 Hierauf: Das erste Debuͤt, ko⸗ misches Gemaͤlde in 3 Abtheilungen.
Montag, 27. September. erstenmale: Die Taube von Cerdron, D
ernhause: Der Ka⸗ Die
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Die beiden Naͤchte, komi⸗
Zum erstenmale: Der Lei⸗ chenraͤuber, großes Melodrama in 3 Akten, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer; Musik vom Kapellmeister Herrn Franz
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Berliner Den 24. September 1830.
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Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)
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St.-Schuld-Sch. 95 ½ 95 ½ Pr. Engl. Anl. 18 5 99 ½ 995 Pr. Engl. Anl. 22 99 ½ 99 ⅔ Pr. Engl. Obl. 30 90 ½ 89 ½ Kurm. Oöb. m.)C. 4 95 ½ — Neum. Int Sch. d. 95 ⅔ Berl. Stadt-Ob. 98 Königsbg. do. 95 ⅔ Elbinger do. 99 8 Danz. do. in Th. 36 Westpr. Pfdb. 98 Grofshz. Pos. do. 99
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br Bekanntmachung. 4 Bei der diesjaͤhrigen Preisbewerbung der Zoͤglinge des
Koͤniglichen Gewerbe⸗Instituts wurden die Preise, wie folgt, zuerkannt:
I. Die silberne Denkmuͤnze, oder der erste Preis: b dem Zoͤglinge P. D. Grothe aus Herscheid, Regierung Bezirk Arnsberg, in der Statik, Hydrostatik, Maschinen⸗
lehre, Aerodynamik; b
dem Zoͤglinge H. Weise aus Wannsleben, Regierungs⸗Be⸗ zirk Merseburg, in der beschreibenden Geometrie; 13
dem Zoͤglinge J. Hasse aus Weißenfels, Regierungs⸗Bezirk Merseburg, in der Physik und in det Chemie; dem Zoͤglinge M. A. Nolten aus Aachen, fuͤr den Ent⸗
wurf eines Fabrikgebaͤudes und der dazu gehoͤrigen Ma⸗
schinen; 88 dem Zoͤglinge K. Beckers aus Achen, im freien Hand⸗ zeichnen; 8 dem Zoͤglinge K. Holzhausen aus Gleiwitz, Regierungs⸗
Bezirk Oppeln, im Zeichnen von Maschinen. wurde zuerkannt:
Die eherne Denkmuͤnze, oder der zweite Preis,
dem Zoͤglinge A. C. Mathaͤi aus Muͤhlhausen, Regierungs⸗ Bezirk Erfurt, in der Physik und Chemie; dem Zoͤglinge R. Illing ans Oppeln, im freien Hand⸗ zeichnen; dem Zoͤglinge F. Luthmer aus Stralsund, zeichnen; dem Zoͤglinge K. W. Stauß aus Juͤterbog, Regierungs⸗ Bezirk Potsdam, im Modellirreanm. „. Berlin, den 25. September 1830. Beut h. 8. b m 1111213“ m r 6ös. Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Feldmar⸗
im Linear⸗
schall und Gouverneur von Berlin, Graf von Gneisenau, aus Schlesien. 8
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats⸗Minister
des Innern und der Polizei, Freiherr von Brenn, von Merseburg.
Der Koͤnigl. Schwedische Kammerherr, außerordentliche
Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, von Brandel, von Dresden. b t.
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Zeitungs⸗Nachrichten 1 998 I I a
114“*“ Pairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 17. Sept.,
dei welcher zum erstenmale ein geistlicher Pair (der Abbé v.
Montesquiou, der auch den Eid leistete) zugegen war, berich⸗ tete der Graf Siméon uͤber seinen in der Sitzung vom 13ten nochmals an die Kommission verwiesenen Gesetz⸗Ent⸗ wurf wegen Verweisung der Preß⸗ und politischen Vergehen Er erklaͤrte, daß, nachdem die Kommission die ihr gemachten Einwendungen gevpruͤft, sie
nunmehr der Meinung sey, den Entwurf in folgender Weise
abzufassen:
1 „Art. 1. Die Erkennung uͤber alle Vergehen, die
entweder auf dem Wege der Presse oder durch jedes andre im Art. 1 des Gesetzes vom 17. Mai 1819 erwaͤhnte Pu⸗ blikations⸗Mittel veruͤbt werden, wird den Assisenhoͤfen 8 heigelegt. O;
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rt. 2. Ausgenommen hiervon sind die im Art. 14 des Gesetzes vom 26. Mai 18N19 festgesetzten Faͤlle.
Art. 3. Es sind gleichmaͤßig davon ausgenommen die Faͤlle, wo die Kammern, Gerichtshoͤfe und Tribunale es fuͤr angemessen finden, sich der ihnen durch die Art. 15 und 16 des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822 beigelegten Rechte zu bedienen.
Art. 4. Die Verfolgung der im Art. 1 des gegen⸗ waͤrtigen Gesetzes aufgefuͤhrten Vergehen geschieht von Amtswegen und auf das Ansuchen des Koͤnigl. Prokura⸗ tors, wobei nach den Bestimmungen der Gesetze vom 26. Mai und 9. Juni 1819 verfahren werden soll.
Art. 5. Demgemaͤß werden die Artikel 17 und 18 des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822 aufgehoben.
Art. 6. Die Erkennung uͤber politische Vergehen wird gleichfalls den Assisenhoͤfen beigelegt.
Art. 7. Als solche sind zu betrachten: 1) Alle in den Kapiteln 1 und 2 Buch III. des Straf⸗Gesetzbuches und im Art. 9 des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822 aufgefuͤhrte Vergehen; 2) Alle Vergehen, die bei Gelegenheit politi⸗ scher Versammlungen oder durch dergleichen Reden, Schrif⸗ ten und Haͤndlungen begangen werden. 88
Art. 8. Die in dem gegenwaͤrtigen Gesetze erwäͤhn⸗ ten Vergehen, woruͤber noch kein Urtheit erfolgt ist, sollen in den darin vorgeschriebenen Formen gerichtet werden.“
Mit diesem Entwurfe wollte sich nunmehr die Kammer am forgenden Tage beschaͤftigen. Am Schlusse der Sitzung wurde noch der Graf von Sainte⸗Suzanne, der seinem Va⸗ ter in der Pairswuͤrde folgt, aufgenommwen.
es8 89 ing 1 47.
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8 von Sept. theilte zuvoͤrderst einer der Secretaire, Hr. Jars, der Versammlnng eine von der Stadt Belfast in Irland an die Deputirten⸗Kammer gerichtete Gluͤckwunsch⸗Adresse zu den letzten politischen Ereignissen mit. Zugleich kuͤndigte er an, daß die Adresse durch eine besondere Deputation der Einwoh⸗ ner von Belfast dem Praͤsidenten uͤbergeben worden sey. Mehrere Stimmen verlangten die Vorlesung derselben; Hr. Jars entschuldigte sich aber damit, daß sie in Englischer Sprache abgefaßt sey. Die Versammlung beschloß, durch ih⸗ ren Praͤsidenten der Deputation fuͤr die Adresse schriftlich danken zu lassen. — Der Praͤsident verlas hierauf ein Schrei⸗ ben des Grafen v. Mirandol (Deputirten des Depts. der Dordogne), das zu einer aͤußerst lebhaften Debatte Anlaß gab. Dasselbe lautete also: „M. H.! Obgleich ich die Meinung und Gesinnungen meiner ehrenwerthen Freunde, die ihre Entlassung neh⸗ men zu muͤssen geglaubt haben, vollkommen theile, so trete ich doch den von mehreren Andern und von einem edeln Herzoge in der Sitzung der Pais⸗Kammer vom 23sten v. M. ausgesprochenen Beweggruͤnden bei und schwoͤre dem Koͤnige Treue und der Charte, wie den Gesetzen des Landes, Gehorsam. 8 (gez.) Graf v. Mirandol.“"“, Einige wollten in dieser Eidesleistung einen stillschwei⸗ genden Vorbehalt erkennen, Andre hielten sie fuͤr voͤllig ge⸗ nuͤgend. Der Praͤsident war der Meinung, daß das Schrei⸗ ben Betrachtungen, aber keinen Ruͤckhalt, enthalte. Er ver⸗ las dasselbe noch einmal. Hr Salverte glaubte darin einen unverkennbaren Vorbehalt zu sinden; Hr. v. Mirandol er⸗ klaͤre daß er die Ansichten seiner ausgeschiedenen Freunde un⸗ bedingt theile; diese waͤren aber blos ausgeschieden, weil sie der Kammer das Recht nicht zuerkannt haͤtten, dasjenige zu thun, was sie gethan habe. Hr. v. Berbis meinte, daß der Schreiber seinen Eid motivirt, aber keinen Vorbehalt daran geknuͤpft habe; man duͤrfe in dem vorliegenden Falle nicht allzustrenge verfahren, und um beiden Theilen zu genuͤgen, brauche man blos der erfolgten Eidesleistung, nicht aber des
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