1830 / 274 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Eides fuͤr entbunden, weil sie diesem ungluͤcklichen Fuͤrsten Schuld geben, auf den Rath seiner Minister die Charte selbst verletzt zu haben. Dieselben Pairs haben also anscheinend

ein Interesse daran, die Minister, deren Anklage im Werke

ist, schuldig zu besinden. Ich werde daher nicht durch Able⸗

ng eines Eides einem Systeme beitreten, welches den Ministern

oiche Maͤnner zu Richtern giebt, deren scheinbares Interesse

die Verurtheilung derselben erfordert. Hiermit habe ich die V Gruͤnde dargelegt, warum ich mich weigere, den von mir

verlangten Eid zu leisten; ich habe geglaubt, sie meinen Kol⸗ zegen kund geben zu muͤssen. Ich ersuche Sie daher, Herr Praͤsident, der Kammer in ihrer heutigen Sitzung gegen⸗ waͤrtiges Schreiben vorzulesen, und bitte dieselbe, es in das Protokoll einruͤcken zu lassen. Ein Pair, der seines Rechtes, in der Kammer zu sitzen, fuͤr verlustig erklaͤrt wird, weil er

seinem Eide treu bleibt, kann sich darum noch nicht seiner

Verpflichtung, in der Kammer, deren Mitglied er ist, mit zu berathschlagen und zu stimmen, fuͤr rechtskraͤftig entbunden halten. Sein Wille macht sich nicht zum Mit⸗ schuldigen des Hindernisses, wodurch er abgehalten wird, diese Pflicht zu erfuͤllen; er giebt dem Mißbrauche der Ge⸗ walt nach. Ich bin, Herr Praͤsident, mit hoher Achtung ꝛe. Der Graf Florian v. Kergorlay, Pair von Frankreich.“

Paris, den 23. Sept. 1830.

Das Journal du Commerce aͤußert: „Die Regie⸗

setz⸗Entwurfe uͤber die durch den Artikel 291 und ff. des Strafgesetz⸗Buches verbotenen Gesellschaften und Vereine. Diesem Gesetze zufolge wuͤrde sich jede Gesellschaft, in wel—

r Anzahl und zu welchem Zwecke es sey, ungehindert bil⸗ den koͤnnen, wenn sie sich aͤhnlichen Bedingungen, wie den suͤr die periodische Presse bestehenden, unterwirft. Dem gemaͤß wuͤrde von ihr eine Angabe der Namen der Direktoren, Vorsitzer und Mitglieder der Buͤreaus verlangt werden; diese wuͤrden eine Caution stellen muͤssen und fuͤr die in den Ver⸗ sammlungen gehaltenen Reden, so wie die Redner selbst, verantwortlich seyn.“

Ein Blatt hatte geaͤußert, der Herzog von Orleans habe den Wunsch ausgesprochen, den Versammlungen des Vereins der Volksfreunde beizuwohnen. Das Journal des Dé⸗ bats erklaͤrt jedoch diese Nachricht fuͤr voͤllig grundlos.

Die Herren Burnouf, Naudet und Dubois sind zu Ge⸗ neralstudien⸗Inspektoren und die Herren Viquier und Artaud zu Inspektoren der Pariser Akademie ernannt worden.

Vorgestern sollten die Redacteure der Blaͤtter le Pa⸗ triote, la Révolution, l'Aigle, ”Indépendant und le Toesin national wegen Nichtleistung der gesetzlichen Caution vor dem hiesigen Zuchtpolizei⸗Gerichte erscheinen. Auf den Antrag ihres Rechtsanwalts wurde aber ihre Sache auf den 7. Ok⸗ tober vertagt. Dasselbe Gericht verurtheilte gestern zwei In⸗

dividuen, welche bei einer der Zusammenrottungen von Ar⸗

deitern gerufen hatten: „Weg mit den Schnellpressen!“, zu dreimonatlichem Gefaͤngniß und 50 Fr. Geldstrafe.

Vorgestern versammelten sich ungefaͤhr 150 Schlosser und Schmiede auf den Elysaͤischen Feldern, um eine Erhoͤhung des Arbeitslohns und Abkuͤrzung der Arbeitszeit um eine Stunde zu verlangen. Die National⸗Garde erschien bald an Ort und Stelle; einige wurden verhaftet und die Ruhe ward schnell wieder hergestellt. 8

Die aus den Herren v. Schonen, Montalivet und Du⸗ vergier de Hauranne bestehende Kommission fuͤr die Civilliste hat in Abwesenheit des in Aegypten befindlichen Barons Taylor einstweilen den Buͤhnendichter Mazères zum Koͤnigl. Kommissarius beim Theatre frangais ernannt.

Das Journal des Deoöbats wird mit dem 1sten und die Gazette de France mit dem 15ten k. M. in vergroͤ⸗ ßertem Format erscheinen. Beide Blaͤtter geben die Oeffent⸗ lichkeit der Sitzungen der Pairs⸗Kammer und die bevorste⸗ henden wichtigen Verhandlungen in beiden Kammern als Hauptgruͤnde dieser Veraͤnderung an. Der Constitution⸗ nel hat bereits seit gestern ein groͤßeres Format angenommen.

Dem Messager des Chambres zufolge, ist General Clausel mit so vielen Gesuchen um Erlaubniß zur Ruͤckkehr nach Frankreich bestuͤrmt worden, daß er erklaͤrt hat, jeder Offizier, der nach der Heimath zuruͤckzukehren wuͤn⸗

e, moͤge seinem dies n Gesuche zugleich seinen Absch T16.“ ’’ 8 8* 2 11 35**

Niederlande.

„Aus dem Haag, 27. Sept. Man liest folgende Ar⸗ eikel im heutigen Blatte der EEIEN16168

„Unsere Leser wissen bereits, daß am 24sten d. der obere Tyheil der Stadt Bruͤssel, der Park, die drei Pallaͤste und

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deifuͤgen.

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die nahe dabei gelegenen Straßen und Plaͤtze von den he,

nigl. Truppen besetzt worden sind, so wie daß alle Thore und Ausgaͤnge sich in deren Haͤnden befunden haben. Im inneren Theile der Stadt wurde jedoch noch den ganzen Tag uͤber gefochten. Jetzt besitzen wir aus Bruͤssel folgenden Bericht vom 25. Sept. Vormittags 11 Uhr: „„In der verwichnen Nacht ist es ruhig gewesen. Das Feuern hat im Parke und in der Umgegend spaͤter angefangen, als gewoͤhnlich. Um 10 Uhr kamen drei Personen in das Hauptquartier und ga⸗ ben die Erklaͤrung ab, daß es unter den Aufruͤhrern keine Autoritaͤt mehr gaͤbe und auch keine Chefs vorhanden seyen, daß Herr von Hooghvorst ein freies Geleit sich erbitte, um hierher zu kommen und uͤber die Mittel zur Herstellung der Ruhe zu berathschlagen, zu welchem Ende er auch darum nachsuchte, daß um 11 Uhr das Feuern von beiden Seiten eingestellt werden moͤge; dies wurde zugestanden. Die Trup⸗ pen haben eine ausgezeichnete Tapferkeit bewiesen.““ „Waͤhrend von mehr als einer Seite Versuche gemacht worden sind, die Bande der Einigkeit zwischen den Bewoh⸗ nern der beiden Abtheilungen des Reiches zu zerreißen, muß es dem Herzen jedes Wohldenkenden erfreulich seyn, zu ver⸗ nehmen, daß die Suͤd⸗Niederlaͤnder, die sich unter den Fah⸗ nen des gemeinsamen Vaterlandes versammelt hatten, mit den Nord⸗Niederlaͤndern in Tapferkeit und Treue wetteifern. Deshalb glauben wir auch eines bei der Regierung eingegan⸗ genen Berichtes aus Bergen (Mons) Erwaͤhnung thun zu muͤssen, in welchem von dem 3ten Infanterie⸗Regimente und vom zweiten Bataillon Feld⸗Artillerie, die daselbst in Besatzung liegen, und deren Offiziere sowohl als Soldaten beinahe ganz aus Belgiern bestehen, gesagt wird, daß niemals ein Trup⸗ pen⸗Corps von einem bessern Geiste beseelt gewesen sey. Es herrscht hieruͤber fuͤrwahr in allen Berichten, aus welchen Orten diese auch kommen moͤgen, nur Eine Stimme.“ 83 „Berichte aus Luͤttich vom 22sten d. enthalten die Mel⸗ dung, daß der General van Boecop ferner auf die Zuruͤck⸗

gabe des Forts „la Chartreuse“, welches zwei Tage vorher

von einer Abtheilung der bewaffneten Büͤrgergarde besetzt worden war, gedrungen habe. Der Graf von Berlaimont, Ober-Befehlshaber der Luͤtticher Buͤrgergarde, hat ihm die Antwort ertheilt, daß die Einnahme dieses Forts ohne sein Wissen und gegen seinen Befehl stattgefunden und daß er den jungen Clermont, der jetzt das Kommando in der „Char⸗ treuse“ fuͤhre, vergebens ermahnt habe, dasselbe wieder zu raͤumen. Die acht Soldaten, die sich bei der Einnahme in dem Fort befunden hatten, werden von den Luͤttichern noch immer gefangen gehalten, wiewohl einige Offiziere der Buͤr⸗ gergarde einige Schritte gethan haben, um ihre Auslieferung an den General van Boecop zu bewirken. Die Marechaussee⸗ Compagnie, die in Luͤttich garnisonirt war, hat in der letzten Zeit keine Dienste gethan.

ten wieder ihren Dienst antreten lasse, damit sie, wozu die

Buͤrgergarde selbst weniger geneigt zu seyn schien, gegen Eben war man am 22sten

Raub und Pluͤnderung wache. 6 8 mit den Unterhandlungen uͤber diesen Gegenstand noch be⸗

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Einige Mitglieder der Buͤrger⸗ garde trugen kuͤrzlich darauf an, daß man jene Mannschaf⸗

schaͤftigt, als die Mannschaften der Marechaussee, die sich

saͤmmtlich in ihrer Kaserne befanden, durch einen Theil der Buͤrgergarde entwaffnet wurden. Es geht hieraus hervor,

daß in Luͤttich die Anarchie immer mehr uͤberhand nehme,

wiewohl die gesetzliche Autoritaͤt, mindestens dem Namen

nach, dort noch besteht. Der Graf E. d'Oultremont und Herr Raikem, die beide zu Mitgliedern der zu Bruͤssel ein⸗ gesetzten provisorischen Regierung ernannt wurden, haben er⸗ klaͤrt, daß dies ohne ihr Wissen geschehen sey, und daß sie nicht gesonnen waͤren, die ihnen uͤbertragenen Functionen anzunehmen. Der Erstgenannte ist am 22sten d. nach Piom⸗ bières in Frankreich abgereist.“

„Von den sechs Ministern, die jetzt des Koͤnigs Kabi⸗ netsrath bilden, sind zwei in den suͤdlichen Provinzen gebo⸗

ren. Diese beiden Staatsmaͤnner werden nun, auf den Grund

einiger in den Zeitungen erschienenen Artikel, deren Zusam⸗ menstellung ihnen durchaus fremd ist, oder auch wegen eini⸗

ger Umstaͤnde, mit deren eigentlicher Beschaffenheit man noch

nicht genau bekannt ist, einer zu großen Geneigtheit fuͤr die Provinzen, in welchen sie geboren sind, beschuldigt. Man

hat sie selbst auf diesen Grund in den Augen der Nord⸗Nie⸗

derlaͤnder verdaͤchtig machen wollen und ist so weit gegangen, es ihnen sehr uͤbel auszulegen, daß sie sich von dem auf sie geworfenen Tadel nicht oͤffentlich gereinigt haben.

wischen laͤßt sich das Stillschweigen der beiden hohen Staats⸗

eamten sehr richtig daraus erklaͤren, daß sie die Mehrheit

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der Nord⸗Niederlaͤnder fuͤr verstaͤndige und erfahrene Leute halten, die von selbst begreifen werden, daß unter den schwie⸗ rigen Umstaͤnden, in denen sich die Verwaltung dermalen be⸗

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ernstlichen Angriff auf die Stadt, der gleichzeitig gegen das Laekener und gegen das Schaerbeeker Thor gerichtet war, zur

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findet, nicht Alles zur oͤffentlichen Besprechung geeignet ist; daß der Koͤnig, in welchen alle aufrichtigen Niederlaͤnder mit so vielem Rechte das vollste Vertrauen setzen, keine Verraͤ⸗ ther in seinem Rathe behalten wuͤrde, und daß, waͤhrend man

die zwei großen Abtheilungen des Reiches als von einander

geschieden betrachten will, es doch nicht unzweckmaͤßig ist, jede dieser Abtheilungen in des Koͤnigs Rath vertreten zu sehen.“

„Durch Koͤnigl. Beschluß vom 20sten d. ist angeordnet, daß der freiwillige Eintritt in den Dienst der Infanterie⸗Re⸗ gimenter durch außerordentliche Mittel befoͤrdert werden soll, und sind zu diesem Zwecke von dem General⸗Direktor des Kriegs⸗Departemento die noͤthigen Maaßregeln getroffen wor⸗ den.“‧ Auch wegen der gewoͤhnlichen Anwerbungen und der zu be⸗ willigenden Handgelder und Zulagen haben, dem obigen Blatte zufolge, die kommandirenden Offiziere neue Befehle erhalten.

Am 24sten d. ist der Minister des Innern mit der Cen⸗ tral⸗Section der zweiten Kammer der General⸗Staaten von 11 bis halb zwei Uhr in Konferenz gewesen, um die von den Sectionen aufgeworfenen Bedenken, hinsichtlich der vorgeleg⸗ ten Fragepunkte wegen der Nothwendigkeit einer Aenderung der National⸗Institutionen, in Erwaͤgung zu ziehen. Wie man vernimmt, sind jene Bedenken sehr weitlaͤuftig, und ha⸗ ben mehrere Mitglieder in den Protokollen ihre Bemerkungen aufnehmen lassen. Heute wird abermals eine Konferenz zwi⸗ schen dem Minister des Innern und der Central-Section uͤber jene Fragepunkte stattfinden, und sollen alsdann um 1 Uhr saͤmmtliche Sectionen zusammentreten.

Die Rotterdamsche Courant enthaͤlt uͤber das, was seit dem 23sten in Bruͤssel vorgefallen ist, Auszuͤge aus Pri⸗

vatbriefen, von denen sie sagt, daß sie ihr als hoͤchst glaub⸗ wuͤrdig erschienen, daß sie jedoch fuͤr die vollstaͤndige Richtig⸗

keit derselben nicht einstehen koͤnne. „Des Morgens am 23sten“, heißt es darin, „ist aus dem Laekener Thore ein

starker Ausfall geschehen, der durch die Truppen des 5ten Regiments unter dem Obersten Schenofky und durch eine

halbe Batterie reitender Artillerie unter dem Premier⸗Lieute⸗ nant Constant tapfer zuruͤckgeschlagen wurde und sogleich einen

Folge hatte. Das erste scheint man nur angegriffen zu ha— ben, um die Aufmerksamkeit von dem letztern abzuziehen, welches der eigentliche AngriffsSunkt war. Die den Boulevards waren mit bewaffnetem Volke besetzt, doch brachten die gegen dieselben gerichteten Kanonen, die bereits um 7 Uhr Morgens zu feuern anfingen, das aus den Haͤu⸗ sern auf sie gerichtete Feuer sehr bald zum Schweigen, und

die Truppen drangen darauf muthig in die Rue Royale ein.

Ein dem Herrn Meeus gehoͤriges Haus in dieser Straße, aus welchem gefeuert wurde, ist durch die Artillerie beinahe

ganz niedergeschossen worden; auch mehrere andere Haͤuser

in dieser neuen Straße haben ein gleiches Schicksal erlitten. Auf der Place Royale und im Park muß man auch auf vielen Widerstand getroffen haben, doch haben daselbst, wie man vernimmt, die Buͤrger den Truppen beigestanden und selbst aus ihren Haͤusern auf den meuterischen Poͤ— bel geschossen. Alle Ausgaͤnge auf der Place Royale wur⸗ den sogleich mit Geschuͤtz besetzt, aus dem man ein heftiges Feuer auf die untere Stadt eroͤffnete. Am 24sten hat das Gefecht den ganzen Tag uͤber gedauert und ist erst am Abend eingestellt worden. Freitag (25.) Morgens hat man wieder zu schießen angefangen und den ganzen Tag aus schwerem Geschuͤtze gefeuert. Des Nachts wurde nicht gefochten; doch am Sonnabend begann die Kanonade wieder, die man erst einstellte, als die Abgesandten des Hrn. v. Hooghvorst in das Hauptquartier des Prinzen Friedrich gekommen waren. Was darauf erfolgt ist, weiß man nicht; doch erfaͤhrt man, daß ein Adjutant des Prinzen, der am Sonnabend um zwei Uhr Nachmittags von Bruͤssel abgegangen ist, die Stadt noch in vollem Kampfe begriffen verließ. Man erzaͤhlt, daß der be⸗ kannte Juan van Halen, der unter dem Spanischen General Mina gedient hat, und der ehemalige Franzoͤsische General Milinet, die beide seit Jahren eine gastfreie Aufnahme in den Niederlanden gefunden, die Rebellen angefuͤhrt haben.“

Ein heute Mittags erschienenes Extrablatt zum Alge⸗ meenen Handels⸗Blad enthaͤlt Folgendes in einem Schreiben aus Vilvorden vom 26. Sept. Nachmittags um 3 Uhr: „Se. Koͤnigl. Hoh. der Prinz Friedrich befindet sich in Schaerbeek; die Vorposten der National⸗Truppen und die schweren Geschuͤtze sind im Park und auf der Place⸗Ro⸗ vale, beinahe in derselben Position als vor drei Tagen, auf⸗ Vfrls Heute fruͤh hoͤrte man hier wieder Kanonen⸗ und

ombardements⸗Feuer. Ein Theil der aufruͤhrerischen nie⸗ dern Stadt ist niedergebrannt, und auch heute fruͤh schlugen

die Flammen wieder aufs neue empor. Um 10 Uhr Vor⸗

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Bedingungen

Haͤuser auf

mittags hoͤrte inzwischen das Schießen auf, und man ver⸗ nimmt, daß in jener Abtheilung der Stadt die Buͤrger mit dem Poͤbel und den Luͤttichern im Kampfe begriffen wa⸗ ren, und daß man aufs neue angefangen habe, zu par⸗ lamentiren. Jemand, der hier vor einer Stunde aus Schaer⸗ beek angekommen ist, berichtet, daß ein Priester aus Bruͤs⸗ sel bei dem Prinzen erschienen sey und flehentlich bei Sr. Koͤnigl. Hoheir um Gnade fuͤr die Stadt gebeten habe; der Priester hat sich eine halbe Stunde bei dem Prinzen aufge⸗ halten. Spaͤter hoͤrte man zwar wieder aufs neue den Ka⸗ nonendonner, doch wird dessenungeachtet versichert, daß eine Capitulation seitdem erfolgt sey. Man erzaͤhlt auch, daß der Kommandant der Meuterer, Herr v. Hooghvorst, gefangen genommen worden, und daß man den bekannten Herrn Vle⸗ minckrx in Gent arretirt habe.“ 8

„Man vernimmt“, heißt es in der Rotterdamschen Courant, „daß die (in der obern Stadt befindliche) Bank von Bruͤssel von 50 Buͤrgern, gemeinschaftlich mit dem Mi⸗ litair, bewacht wird; hieraus ist deutlich zu ersehen, daß zwischen den wackern Einwohnern dieses Stadttheils und der Militair⸗Wache die vollkommenste Eintracht herrsche. Der Gouverneur von Suͤd⸗Barabant, Herr van der Fosse, ist, als alle gesetzliche Autoritaͤt iu Bruͤssel umgestuͤrzt war, von dort entflohen und in Mecheln angekommen. Zu Antwer⸗ pen ist neuerdings ein Haufe von Gefangenen angekommen, die meistens der niedrigsten Volksklasse angehoͤren und zum Theil aus unerwachsenen Burschen bestehen. Man ließ sie anfangs auf der Boͤrse bivouakiren, von wo sie nach der Citadelle gebracht worden sind. Der beruͤchtigte Duͤepetiaux, der nach Vilvorden gekommen war, um die eines Waffenstillstandes so wie das Ein—⸗ ruͤckens einer bestimmten Anzahl von Truppen mitzuthei⸗ len, ist jetzt an Bord der Fregatte „Eurydice“ gebracht worden. In Antwerpen und in Gent herrscht fortwaͤh⸗ rend die groͤßte Ruhe. Aus dem Lager des General⸗ Lieutenants Cort Heiligers (bei Mastricht) sind Truppen nach Loͤwen marschirt, um die Stadt einzuschließen. Die auf der Straße nach Luͤttich aufgestellten Vorposten dieses Armee⸗Corps, sind bedeutend verstaͤrkt worden. Die große Citadelle von Luͤttich enthaäͤlt unter dem Befehle des Gene⸗ rals van Boecop eine Besatzung von 2000 Mann, die auf Befehl wartet, um noͤthigenfalls gegen die Stadt zu agiren. Amtlichen Berichten zufolge, hat der General Howe die ge⸗ setzlichen Behoͤrden von Mons wieder hergestellt, und es wird daselbst keine andere Fahne als die Niederlaͤndische mehr ge⸗ sehen. Alle Posten sind ausschließlich vom Militair besetzt, und die Buͤrger tragen keine Waffen mehr.“”“ Schweden und Norwegen. Cöhristiania, 21. Sept. legte der Praͤsident den Koͤnigl. Befehl vor, daß am folgen⸗ den Tage die Aufloͤsung desselben statt finden solle; so wie die Koͤntgl. Mittheilung daruͤber, welche Beschluͤsse dieser Ver⸗ sammlung Se. Majestaͤt zu sanccioniren fuͤr gut gefunden haben; zu denselben gehoͤrt das Verbot des Nachdrucks von Schriften, worauf Unterthanen fremder Staaten ein Ver⸗ lagsrecht besitzen.

Die Koͤnigl. Mittheilung uͤber die Aussetzung der Kroͤ⸗ nung der Koͤnigin lautet: „Es wuͤrde Uns erfreulich gewe⸗

sen seyn, umgeben von den jetzt versammelten Repraͤsentan⸗ ten der Nation, die Kroͤnung Unserer hochgeliebten Gemahlin Die Umstaͤnde haben Uns jedoch verhindert, im Laufe der angenehmern Jah⸗

J. Majestaͤt der Koͤnigin feiern zu koͤnnen.

reszeit diesen Wunsch der Nation zu erfuͤllen, und da Wir

gnaͤdigst in Betracht gezogen haben, daß die von einem sol⸗ chen Falle unzertrennlichen Reisen in der Erntezeit hinderlich

fuͤr die alsdann vorfallenden dringenden Arbeiten des Land⸗

manus seyn wuͤrden, haben Wir gnaͤdigst beschlossen, diese

Festlichkeit auf einen gelegenern Zeitpunkt hinauszusetzen, wovon Wir hiermit den Storthing gnaͤdigst unterrichten.“

Folgendes ist die Koͤnigliche Mittheilung uͤber die dem Storthinge gemachten Vorschlaͤge zu verschiedenen Aenderun⸗ „Se. Maj. beklagen, daß der jetzt

gen im Grundgesetze:

versammelte Storthing des Koͤnigreiches Norwegen nicht die Nothwendigkeit und Nuͤtzlichkeit der Vorschlaͤge zu Verbesse⸗ im §. 112. desselben vorgeschriebene Weise am 26. Februar Die Erfahrung der letzteren

rungen am Grundgesetze erkannt hat, die Se. Maj.

1827 haben vorlegen lassen. 8 Jahre hat Se. Majestaͤt noch mehr in der Ueberzeugung be⸗ staͤrkt, daß die Paragraphen 17., 78., 79., 80., 81., 82. und 92. des Grundgesetzes Modificationen und Aenderungen drin⸗

gend erfordern. Die wider die Annahme dieser Vorschlaͤge . 1

angefuͤhrten Gruͤnde vermoͤgen diese Ueberzeugung nicht zu schwaͤchen. Fuͤr das Wohl des Volkes und keinesweges, um

Im Storthinge am 17ten 8b.

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